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Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Zum 22. Dezember 2025 wurden die Gefahren- und Risikokarten gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Die Grundlage hierfür bildete die 2024 aktualisierte Hochwasserrisikobewertung. Der Datensatz enthält die Gebietskulisse (der Gefahrenkarten) für die Hochwasserszenarien Extremereignis (HQextrem) sowie Hochwasser mit mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ20 (nur für Elbe-Hauptschlauch)). Stand der aktualisierten Daten: 22.12.2025 Zum 22. Dezember 2025 wurden die Gefahren- und Risikokarten gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Die Grundlage hierfür bildete die 2024 aktualisierte Hochwasserrisikobewertung. Der Datensatz enthält die Gebietskulisse (der Gefahrenkarten) für die Hochwasserszenarien Extremereignis (HQextrem) sowie Hochwasser mit mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ20 (nur für Elbe-Hauptschlauch)). Stand der aktualisierten Daten: 22.12.2025
Dieser Katalog bietet eine Auswahl der historischen Karten 1:5000 an, etwa ein Blatt pro Jahrzehnt. Weitere Karten sind als Druck- oder PDF-Ausgaben im Kartenvertrieb des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung erhältlich. Die historischen Ausgaben der Karte von Hamburg 1: 5000 liegen für das gesamte hamburgische Staatsgebiet vor, einschließlich Neuwerk und Scharhörn. Für einige Teile des Stadtgebiets gibt es bereits Ausgaben aus dem Jahr 1925, flächendeckend liegen sie seit den 30-er Jahren vor. Die Aktualisierung erfolgte regelmäßig, häufig im Abstand von 4 Jahren. So kann die Entwicklung bestimmter Gebiete über mehrere Jahrzehnte zu-rückverfolgt werden, besonders interessant ist der Vergleich von Vor- und Nachkriegsbebauung. Seit dem Jahre 2005 werden alle Kartenblätter Im Abstand von fünf Jahren diesem Dienst hinzugefügt. Die Karten wurden auf 245 Blättern im Blattschnitt 2 x 2 km erstellt. Basis war die Amtliche Liegenschaftskarte, die inhaltlich reduziert und um topographische Inhalte und weitere Informationen ergänzt wurde. So bieten die Kartenblätter mit ihrer grundrisstreuen Darstellung eine ideale Grundlage für Recherchen im Dienste von Forschung, Wirtschaft, Planung und Verwaltung.
Die Geologische Karte 1:5 000 liegt digital vor. Sie wird laufend aktualisiert, als Geodatendienst veröffentlicht und gegebenenfalls in digitaler Form auch auf CD abgegeben.
Der hier vorliegende Datensatz „Grundwassermessstellen“ erfasst alle aktuellen Grundwassermessstellen im Land Bremen.
Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.
Vektordaten der Hafengebietsgrenze. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine grafische Umsetzung / Interpretation des im Hafenentwicklungsgesetz festgeschriebenen Grenzverlaufes. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Gesetzestext - gemäß § 2 HafenEG in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 - in seiner jeweils gültigen Fassung, nicht jedoch die hier beschriebenen und bereitgestellten Daten. Zuletzt aktualisiert wurde dieser Datensatz auf Basis der "Verordnung zur Änderung der Grenzen des Hafengebiets im Bereich Kleiner Grasbrook, Moldauhafenquartier" vom 24.02.2026.
Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
Die Elementkarte stellt die räumliche Verteilung der klassifizierten Gehalte des 50. Perzentils von Thorium (in mg/kg) innerhalb der 184 geochemischen Gesteinseinheiten in Bayern dar. In die Auswertung gehen dabei nur die Daten der ersten (von maximal drei) Lithologien einer geochemischen Gesteinseinheit ein. Für Informationen im Hinblick auf die Auswertung der Daten sowie auf die kartenmäßige Darstellung wird auf die Metadaten der digitalen Lithogeochemischen Karte 1:25 000 von Bayern (dLGK25) verwiesen.
Die Elementkarte stellt die räumliche Verteilung der klassifizierten Gehalte des 50. Perzentils von Manganoxid (in Gew.-%) innerhalb der 184 geochemischen Gesteinseinheiten in Bayern dar. In die Auswertung gehen dabei nur die Daten der ersten (von maximal drei) Lithologien einer geochemischen Gesteinseinheit ein. Für Informationen im Hinblick auf die Auswertung der Daten sowie auf die kartenmäßige Darstellung wird auf die Metadaten der digitalen Lithogeochemischen Karte 1:25 000 von Bayern (dLGK25) verwiesen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3411 |
| Europa | 23 |
| Kommune | 528 |
| Land | 4444 |
| Schutzgebiete | 13 |
| Weitere | 602 |
| Wirtschaft | 71 |
| Wissenschaft | 182 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 3 |
| Chemische Verbindung | 19 |
| Daten und Messstellen | 369 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 297 |
| Gesetzestext | 10 |
| Hochwertiger Datensatz | 321 |
| Infrastruktur | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Taxon | 11 |
| Text | 455 |
| Umweltprüfung | 11 |
| unbekannt | 4200 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 643 |
| Offen | 4953 |
| Unbekannt | 72 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 5582 |
| Englisch | 171 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1840 |
| Bild | 70 |
| Datei | 139 |
| Dokument | 969 |
| Keine | 1656 |
| Unbekannt | 26 |
| Webdienst | 1491 |
| Webseite | 2310 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2888 |
| Lebewesen und Lebensräume | 5327 |
| Luft | 2113 |
| Mensch und Umwelt | 5259 |
| Wasser | 2998 |
| Weitere | 5569 |