Bei der Abwasserreinigung können Städte und Gemeinden viel Energie sparen Die mehr als 10.000 kommunalen Kläranlagen in Städten und Gemeinden brauchen viel Energie: Sie sind für durchschnittlich fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen verantwortlich. Kläranlagen benötigen so fast 4.400 Gigawattstunden Strom pro Jahr, was der Stromerzeugung (Kapazität) eines modernen Kohlekraftwerkes entspricht und stoßen so pro Jahr rund 3 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) aus. Dieser Ausstoß lässt sich ohne große zusätzliche Investitionen um ein Drittel senken. Besonders vielversprechend für Kommunen, die das Klima schützen möchten: Eine energiesparendere Belüftung der Belebungsbecken sowie die Energieerzeugung aus den Faulgasen der Klärschlämme in Blockheizkraftwerken. Ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, mit welchen Maßnahmen Kläranlagen zum Klimaschutz beitragen können – und zwar, ohne Reinigungsleistung und Betriebssicherheit zu beeinträchtigen. Die größten Stromfresser bei der Abwasserbehandlung sind die Belüftungsanlagen des Belebungsbeckens. Dort geschieht - unter Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft - der biologische Abbau der Schadstoffe. Der Stromverbrauch der Belüfter könnte durchschnittlich um 30 Prozent sinken, falls die Kommunen erstens Elektromotoren mit der höchsten Effizienzklasse verwendeten, zweitens bessere Regelungstechnik einsetzten und drittens Druck- und Verbrauchsmessgeräte einbauten, die Betriebsstörungen oder Verschleiß der Anlage rechtzeitig anzeigen. Viel Energie schlummert auch im Klärschlamm: Aus ihm können die Kommunen Faulgas gewinnen, aus dem sie in Blockheizkraftwerken Energie erzeugen können. Die Faulgasnutzung lohnt sich vor allem in großen Kläranlagen mit mehr als 10.000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Kläranlagenbetreiber nutzen Faulgase zum Teil schon heute; eine optimale Betriebsführung kann die Energieausbeute jedoch annähernd verdoppeln. Die Klärschlämme kleinerer Anlagen, für die sich die Faulgaserzeugung nicht lohnt, lassen sich am günstigsten verwerten, in dem man diese mit Abwärme aus Kraft- oder Zementwerken oder mit Solarenergie trocknet und anschließend als Ersatzbrennstoff verwendet. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert den Einsatz energiesparender Technik bei der Abwasserreinigung: Für die Kommunen bieten sich gute Chancen, dem gerecht zu werden. So freuen sich das Klima und der Kämmerer.
Die Blue River Recycling Ems GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 24.11.2020 die Genehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen am Standort 26871 Papenburg, Seeschleusenstraße 1, Gemarkung Papenburg, Flur 40, Flurstück 9/81 beantragt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Betriebseinheiten: • Anlieferbereich mit Bereitstellungsflächen (BE 010); -Tagesmenge max. 49,5 t (begrenzt durch Wiegekontrolle vor Ort), Abmessungen: L x B x H = ca. 20 x 20 x 3 m • Geschlossener Produktionsbereich (BE 020); -Bauart: Zerkleinerung, FE- und Ne-Abscheider/Magnet, Pufferbunker mit Schubboden, Leistung: 2 Linien x ca. 7 t/h = 14 t/h -Bauart: Bandtrockner, Zyklonabscheider/Filteranlage, Trommeltrockner, Leistung: 2 Linien x ca. 6-8 t/h = 12 – 16 t/h - Bauart: Pelletieranlage mit Pelletkühler und Förderer (Typ Kahl), Leistung: 4 Pressen x ca. 3 t/h = ca. 12 t/h (Kühler/Förderer) • Nicht geschlossener Zwischenlagerbereich (BE 030) - Bauart: Industrie-Betonfläche und Radlader, Kapazität: ca. 10.000 m³ bzw. ca. 6.000 t, Abmessungen: L x B x H = ca. 80 x 50x 8 m • Halle 12 (BE 140 – Bestand) • Freilagerflächen (BE 040) - Bauart: Industriebetonfläche – 2 Wochenlager für Kunststoffballen (nicht gefährlicher Abfall), Kapazität: ca. 3.000 t bzw. ca. 10.000 m³; Abmessungen: ca. 10.000 m² • Freifläche und Kaianlage (BE 100 – Bestand) • Bagger (BE 110 – Bestand) • Gabelstapler (BE 120 – Bestand) • LKW (BE 150 – Bestand) • Kaianlage / Förderband / Radlader (BE 050) - Bauart: Industrie-Pflasterfläche – Umschlagfläche für Produkte, direkter Umschlag vom Kai auf Schiff mit einem speziellen Verlader (z.B. Typ Aumund); Leistung: 35.000 t/a bzw. 300 t/h; Abmessungen: L x B = ca. 150 x 20 m • BHKW mit Gasbetrieb (BE 060) - Bauart: Jenbacher Genset JMS 612 GS-N.L im Container; Leistung: 1.999 kWelektr.; Abmessungen: L x B x H = 15 x 6 x 10 m (mit Abgaskamin); Betriebszeiten: ganzjährig, ca. 6.500 h/a
Beantragt wurde die Änderung der Sonderabfallverbrennungsanlage. Das Genehmigungsverfahren unterteilt sich konkret in folgende Antragsbestandteile auf: • Einsatz von Ersatzbrennstoff zum An- und Abfahren der Anlage ab bzw. bis zu einer Temperatur von 200 Grad in der Nachbrennzone (TNBZ), • Technische Ertüchtigung der Stirnwandbrenner in den Drehrohröfen beider Verbrennungslinien, • Die Differenzierung der Klassierungen im Emissionsauswerterechner, • Anpassung der Emissionsgrenzwerte aufgrund der Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/ EU vom 03.12.2019, • Änderung von Nebenbestimmung zu Reststoffanalysen
Die Firma Lausitz Energie Bergbau AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beabsichtigt eine Anlage zur Verwertung fester nicht gefährlicher Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch Verbrennung (Energie- und Verwertungsanlage - EVA) mit einer Durchsatzkapazität von 66 Tonnen je Stunde (t/h) auf dem Grundstück in 03185 Teichland OT Neuendorf in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstücke 115, 102 und 103 zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das bauzeitliche Entnehmen und Ableiten von Grundwasser. Die Anlage dient der thermischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen (EBS), die sich aus kommunalen und gewerblichen Abfällen unter Beimischung von Klärschlamm zusammensetzen, in zwei baugleichen Verbrennungslinien mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von jeweils 110 MWth (in Summe 220 MWth). Die Anlage ist mit folgenden Betriebseinheiten geplant: - Anlieferung und Lagerung der EBS mit einer Lagerkapazität von 11 780 Tonnen (t) 8 400 t Brennstoffbunker 3 000 t Ballenlager 380 t Klärschlamm im Lagersilo - Rostfeuerung inklusive Dampferzeugung der Linie 1 und Linie 2 Feuerungswärmeleistung 2 x 110 MWth - Rauchgasreinigungsanlagen der Linie 1 und Linie 2 Ableitung der Rauchgase über einen zweizügigen Schornstein (Höhe 62 m) - Energieerzeugung Dampfsystem mit Dampfdruckstufen Turbogenerator mit Kondensationsentnahmeturbine mit Luftkondensator - Nebenanlagen Betriebsmittelbereitstellung Wassermanagement Drucklufterzeugung Waage für die Anlieferung/Abfuhr Grundstücksentwässerungsanlage. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) beantragt. Diese umfasst die Errichtung der baulichen Anlagen mit Ausnahme der Dampfkesselanlage. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung sollen die Errichtung der Dampfkesselanlage sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 8.1.1.3 GE und 8.12.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.1.1.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Der Betrieb der Anlagen und die Annahme von Abfällen sind mit der 1. Teilgenehmigung nicht zugelassen. Die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Errichtung sowie den zukünftigen Betrieb der Anlage.
Die Holcim (Süddeutschland) GmbH, Dormettinger Str. 23, 72359 Dotternhausen hat mit Antrag vom 26. April 2024, die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Bearbeitungsölen und ähnlichen Altölen als Ersatzbrennstoff in der Primär- und Sekundärfeuerung der Anlage zur Herstellung von Zementklinker der Holcim (Süddeutschland) GmbH in Dotternhausen beantragt. Für dieses Vorhaben be-darf es nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG einer allgemeinen Vorprü-fung des Einzelfalls
Die Progroup Power 2 GmbH plant die Errichtung und den Betrieb eines EBS-Heizkraftwerkes auf dem Standort in Sandersdorf-Brehna. Im August 2020 ist am gleichen Standort die Papiermaschine der Progroup PaperPM3 GmbH zur Herstellung von Wellpappenrohpapier in Betrieb gegangen. Im Rahmen der bestehenden Genehmigungen wurde auch eine Dampfkesselanlage für die Papiermaschine 3 (PM3) beantragt und errichtet. Diese besteht im Wesentlichen aus 4 erdgasbefeuerten Dampfkesseln mit jeweils 36 MW Feuerungswärmeleistung, einer Niederdruck-Dampfturbine sowie einer Zusatzwasser- und Kondensataufbereitung. Zur zukünftigen nachhaltigen Dampfversorgung der PM3 soll neben der bestehenden Dampfkesselanlage durch die Progroup Power 2 GmbH ein eigenständig genehmigtes EBS-Heizkraftwerk "Power 2" errichtet und betrieben werden. Das EBS-Heizkraftwerk "Power 2" besteht aus einem Reststoffkessel, einer Dampfturbine, Brennstoff- und Aschelager sowie Nebenanlagen. Das neue Heizkraftwerk dient der Versorgung der Papiermaschine mit Dampf, sowie der thermischen Verwertung von in der Papierproduktion anfallenden Reststoffen. Zur Steigerung des Nutzungsgrades wird in Kraft-Wärme-Kopplung zusätzlich Strom erzeugt. Das neue Heizkraftwerk kann den Bedarf der Papiermaschine annährend decken, wodurch der Einsatz von fossilem Erdgas in der bestehenden Dampfkesselanlage weitgehend verdrängt wird. Die Regelversorgung wird demzufolge über den neuen Reststoffkessel erfolgen. Die Erdgaskessel dienen künftig nur noch dem Ausgleich von Lastspitzen und als Reserveeinheiten (Spitzenlast- und Reservekessel).
Die Firma Eurologistik Umweltservice GmbH, Spremberger Straße 80 in 01968 Senftenberg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Nobelstraße 13-15 in der Gemarkung Betten, Flur 1, Flurstücke 388, 401, 402, 403, 416, 423 und Flur 2, Flurstücke 283, 284, 286 einen Wertstoffhof zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen wesentlich zu ändern. Gegenstand der beantragten Änderung: - Errichtung und Betrieb einer neuen Halle zur Herstellung von EBS-Material (bestehend aus BE 220, BE 510, BE 520, BE 530, BE 540 sowie BE 240) inkl. Nebenanlagen (bestehend aus BE 630) und Freiflächen auf den Flurstücken 283, 284 und 286 von Flur 2 der Gemarkung Betten. - Weiterbetrieb der Abfallbehandlung und Abfalllagerung ohne Erhöhung der genehmigten Durchsatz- und Lagerkapazitäten am Gesamtstandort wie folgt: - Die Durchsatzleistung der Abfallbehandlung beträgt unverändert weiter 220.000 t/a nicht gefährlicher Abfälle welche sich auf die Vorbehandlung für die Verbrennung, das reine Sortieren oder Behandlung zur stofflichen Verwertung je nach Marktlage erstrecken kann. - Die Lagerkapazität soll ebenfalls unverändert weiter 15.000 t nicht gefährlicher Abfälle betragen. - Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers für Eisen- und Nichteisenmetallen (BE 250) mit einer Lagerkapazität von bis zu 800 t sowie deren Behandlung zur stofflichen Verwertung (ausschließlich Sortierung/ Klassierung in BE 520) mit einer Durchsatzkapazität von etwa 20 t/d. - Einstellung der Abfalltätigkeit auf der nördlichen Betriebsfläche (Flurstück 403 auf Flur 1 der Gemarkung Betten, interne Bezeichnung „Alter Platz“) mit Nachnutzung als Fläche für Materialvorhaltung für Instandhaltung/Ersatzteillager sowie Containerstellplätze. - Ertüchtigung der Abfalllagerfläche auf der südlichen Betriebsfläche (Flurstück 416 auf Flur 1 der Gemarkung Betten, interne Bezeichnung „neuer Platz“) mit Nachnutzung als Abfalllagerfläche in loser Form und in Ballenform (Presspakete), bestehend aus BE 210, BE 230 und BE 250. - Betrieb einer Abfallbehandlung in der Halle 03 (zukünftig Bedarfsmaschinenhalle) im Tageszeitraum mit mobilen Schredder- und/ oder Siebanlagen inkl. Absaugung (BE 310) zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Ersatzbrennstoffen bei einem Ausfall der Anlagentechnik in der Maschinenhalle (Halle 05). - Weiterbetrieb der genehmigten und zugelassenen Abfallschlüsselnummern. Weiterbetrieb der genehmigten Nebenanlagen, bestehend aus Betriebsmittellager (BE 610) und Tankstelle mit Abfüllplatz (BE 620) und Fahrzeugwaagen (zu BE 110/BE 120). - Weiterbetrieb der Halle 03 zukünftig als Bedarfsmaschinenhalle, in der die Abfallbehandlung zur Herstellung von EBS-Material zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit stattfinden soll, wenn eine Störung oder Havarie in Halle 05 (Maschinenhalle) vorliegt. - Neuaufnahme des Abfalls mit dem Abfallschlüssel 19 12 03 in den Annahmekatalog. - Begrenzung der Jahresdurchsatzkapazität und Gesamtlagermenge, da die Mengen untereinander starken Schwankungen auf Grund Marktverfügbarkeit unterliegen. Die Zuordnung soll antragsgemäß auf entsprechend gekennzeichneten Lagerflächen und Boxen erfolgen. - Verladung und Auslieferung von EBS-Material im Nachtzeitraum über die Outputhalle/Verladehalle (Halle 06, zu BE 240). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.11.2.3 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Zwischenlager für Eisen- und Nichteisenmetallen innerhalb dieser Anlage ist ein Vorhaben nach Nummer 8.7.1.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Gegenstand des Änderungsvorhabens ist die Ausrüstung der genehmigten und derzeit in Errichtung befindlichen Anlage zur Verbrennung von Rest- und Ersatzbrennstoffen mit einem externen Überhitzer.
Die IHKW Industrieheizkraftwerk Andernach GmbH, Koblenzer Straße 141, 56626 Andernach beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester oder flüssiger Abfälle durch thermische Verfahren (Industrieheizkraftwerk) durch Erhöhung der Feuerungswärmeleistung des EBS-Kessels und damit verbundenen Erhöhung des Abgasvolumenstromes, der energetischen Nutzung des Überschussdampfes, Erweiterung der eingesetzten Abfälle, Erweiterung der Heizwertbandbreite der Ersatzbrennstoffe sowie der Erhöhung der Abwassermenge auf Grund der gesteigerten VE-Wasser-Erzeugung auf dem Betriebsgelände in 56626 Andernach (Gemarkung Andernach Flur 4, Flurstücke 130/7, 130/8)
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Gewerbepark Seelingstädt 1 07580 Seelingstädt Bundesland: Thüringen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: SUC GmbH EBS Seelingstädt Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d
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