Auf der Grundlage der Bewertungsergebnisse zum Filter- und Puffervermögen von Böden lassen sich Aussagen zur Empfindlichkeit gegenüber möglichen (Schad-) Stoffeinträgen ableiten. Böden mit den Wertstufen I bis II sollten dabei generell als empfindlich eingestuft werden. Böden mit den Wertstufen I bis II werden aus der Bewertungen der Bodenteilfunktion Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen gefiltert und als Böden mit „Empfindlichkeit bei Stoffeintrag“ dargestellt.