Zur Funktionskontrolle an Fischaufstiegsanlagen (FAA) werden Kontrollreusen eingesetzt. Allerdings gibt es in Bezug auf die allgemein gültigen Merkmale einer möglichst fischfreundlichen, wartungsarmen und praktikablen Reuse keine einheitlichen Standards. Vor diesem Hintergrund wurde durch die BfG eine Standardkastenreuse für den Einsatz an Fischaufstiegsanlagen in Bundeswasserstraßen entwickelt. Nach Fertigstellung im März 2018 wurde die Fängigkeit des Prototyps der Standardreuse in einer FAA in Koblenz ermittelt. Dazu wurden in der FAA aufsteigende Fische aus der Fangkammer entnommen, bestimmt, vermessen sowie Schädigungen der Haut/Schuppen, Augen und Flossen erfasst. Die Standardreuse wurde dann gestellt und die Fische wurden unterhalb der Fangkammer in die FAA ausge- setzt. Nach 24 Stunden wurden die jeweils vorhandenen Fische entnommen und deren Schädigungen erneut bestimmt. Fische, die unterhalb der Fangkammer verblieben sind, werden als nicht wanderwillig = „unkooperativ“‘ bewertet. Fische, die zwar wieder aufgestiegen, aber nicht in der Reuse hineingeschwommen sind, werden als „kein Wiederfang“ gezählt. Um eine möglichst repräsentative Stichprobe der aufsteigenden Fische in der FAA in Koblenz zu erhalten, wurde dieses Vorgehen viermal im Frühjahr, zweimal im Sommer und zweimal im Herbst wiederholt.