LEADER ist ein methodischer Ansatz der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Es ist ein Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In der Übersicht ist dargestellt, welche Gemeinden und Ortsteile zur LEADER-Gebietskulisse und/oder Fördergebietskulisse ländlicher Raum gehören.
Betriebe, deren Abwasseremissionen unter die Regelungen der Sächsischen Emissionserklärungsverordnung - Abwasser i. V. m. Artikel 15, Abs. 3 der Richtlinie 96/61/EG des Rates zum Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) fallen. Abwasseremissionen von Direkt- und Indirekteinleitern, für bestimmte Parameter oberhalb der Schwellenwerte - Emissionskataster
Dargestellt werden die Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, wie Halden und Absetzteiche, zur Ablagerung der Nebengesteine der Steinkohle. Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie).
Staatliche anerkannte Einrichtungen und Landesorganisationen der allgemeinen und politischen Weiterbildung im Saarland. Die Daten wurden anhand von Listen des Bildungsministerium, Bildungsserver erfasst in den Kategorien Kreisvolkshochschule, Volkshochschule, Kath. Erwachsenenbildung, Ev. Erwachsenenbildung, Ev. Familienbildung, Kath. Familienbildung, Christliche Familienbildung, Bildungswerk, Ev. Akademie, Landfrauen, Europäische Akademie und den Landesorganisationen. Beschreibung der Attributtabelle: KREIS-----------------: Kreisnummer RW---------------------: Rechtswert HW---------------------: Hochwert STR_NAME-----------: Straßenname HNR--------------------: Hausnummer PLZ---------------------: Postleitzahl ORT_NAME-----------: Ortsname POST_ORT-------------: Ortsteil NAME-------------------: Name der Einrichtung LANDESORGA--------: Landesorganisation ja / nein EINRICHTUN-----------: Einrichtung ja / nein BEZEICHNER----------: Name Abkürzung PARTNER_NR----------: Partner Nummer LANDKREIS------------: Landkreisname Die Daten wurden anhand von Listen des Bildungsministerium Bildungsservers erfasst mit Hilfe der Hauskoordinaten, Luftbildern und der DTK5 .
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.
Der Datensatz beinhaltet die Windenergieanlagen auf Hamburger Stadtgebiet (Stand 01-2025). Die Positionen stammen aus ALKIS, bzw. wenn dort nicht vorhanden aus der ALS-Punktwolke 2022. Die Größen der Modelle basieren auf den Spezifikationen der Hersteller der jeweiligen Anlage, i.d.R. sind das die Turmhöhe / Nabenhöhe und der Rotordurchmesser. Die Höhe des Modells / der Gondel ist durch die ALS-Punktwolke des Jahres 2022 kontrolliert. Die Gondelform ist ikonisch und entspricht nicht zwangsläufig der Realität.
Die Karte "Gebiete mit Wärmenetz" zeigt in welchen Gebietseinheiten der kommunalen Wärmeplanung mindestens ein Gebäude über ein Wärmenetz versorgt wird und welches Unternehmen das jeweilige Wärmenetz betreibt. In den Daten sind zudem ein Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen zu den Wärmenetzen, wie beispielsweise die Netzlänge, die Anzahl der Anschlüsse oder CO2-Faktoren hinterlegt. Die Wärmenetzdaten werden regelmäßig (mindestens ein mal im Jahr) aktualisiert. Die Vollständigkeit der Daten variiert abhängig von den zur Verfügung gestellten Daten und der Zustimmung der Unternehmen zur Veröffentlichung.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
Diese Karte zeigt Ihnen das technisch-theoretische Potenzial für Luft- und Erdwärmepumpen. Die Potenzialergebnisse geben Ihnen einen ersten Anhaltspunkt, ob Ihr Gebäude mit einer Wärmepumpe beheizt werden kann, ersetzen aber nicht die Detailplanung vor Ort durch ein Fachunternehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich den Hamburger Wärmepumpenrechner zu nutzen, um sich detailliert über die Eignung Ihres Gebäudes für die Wärmeversorgung mit einer Wärmepumpe zu informieren. So sind Sie für das Erstgespräch mit Ihrem Heizungsinstallateur oder Energieberater bestens vorbereitet. Durch Anklicken einer Fläche in der Karte werden in einem Popup-Fenster weitere Details und Links zu weiterführenden Informationen angezeigt. Die Einfärbung der Fläche veranschaulicht das Potenzial von hoch bis gering. Das Potenzial wird ausgedrückt als Anteil der Gebäude in der Gebietseinheit, die theoretisch mit einer Luft- oder Erdwärmepumpe beheizt werden könnten. Diesen prozentualen Anteil finden Sie unter der Kategorie „Anteil der versorgbaren Gebäude“.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2234 |
| Europa | 24 |
| Kommune | 15 |
| Land | 341 |
| Wissenschaft | 36 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Chemische Verbindung | 718 |
| Daten und Messstellen | 725 |
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 283 |
| Gesetzestext | 2 |
| Infrastruktur | 2 |
| Taxon | 40 |
| Text | 1841 |
| Umweltprüfung | 73 |
| WRRL-Maßnahme | 19 |
| unbekannt | 218 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 299 |
| offen | 2141 |
| unbekannt | 55 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2458 |
| Englisch | 1856 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 20 |
| Bild | 5 |
| Datei | 56 |
| Dokument | 232 |
| Keine | 298 |
| Unbekannt | 20 |
| Webdienst | 86 |
| Webseite | 1979 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2007 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2271 |
| Luft | 1998 |
| Mensch und Umwelt | 2440 |
| Wasser | 1993 |
| Weitere | 2494 |