Berichtszeitraum der Bilanzen 2016 bis 2017; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Erneuerbare Ernergiequellen, KWK und Eigenstromversorgung, Ausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch , 5. Entwicklung der Treibhausgasemissionen 1990-2017 (Kurzerichterstattung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 LKSG) , 6. Entwicklung der energiebeddingten Emissionen von Schwefweldioxid und NOx, Anhang zum Bericht
Mehr Geld für Spitzentechnologie in der Abwasserbehandlung Bei der Abwasserbehandlung lassen sich nach einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) große Mengen an Kohlendioxid einsparen. Durch Energieeffizienz-Maßnahmen sowie durch verbesserte Eigenenergieerzeugung lässt sich der Kohlendioxid-Ausstoß der Abwasserbehandlung in Deutschland um bis zu 40 Prozent senken. „Mit moderner Umwelttechnik können Abwasserbehandlungsanlagen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Höhere Energieeffizienz und eine stärkere Nutzung von Klärgasen sind die Schlüssel für eine klimaverträgliche Abwassertechnologie“, erklärte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Abwasserbehandlungsanlagen sind für 20 Prozent des Energiebedarfs in deutschen Städten und Gemeinden verantwortlich. Sie benötigen fast 4.400 Gigawattstunden (GWh/a) Strom pro Jahr und sind damit der größte Einzelenergieverbraucher vor Schulen, Krankenhäusern und anderen kommunalen Einrichtungen. Anders ausgedrückt: Die Jahresleistung eines modernen Kohlekraftwerks wird nur für das Betreiben von Abwasserbehandlungsanlagen benötigt. Pro Jahr entstehen so rund drei Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid. Dieser Energiebedarf lässt sich um über 20 Prozent senken. Darüber hinaus kann die Eigenenergieerzeugung der Abwasseranlagen im Betrieb verdoppelt bis vervierfacht werden. Damit könnten etwa 900 GWh Strom pro Jahr eingespart und somit rund 600.000 Tonnen Kohlendioxid-Emissionen vermieden werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Steigerung der Energieeffizienz auf kommunalen Kläranlagen“ die im Auftrag des UBA erstellt wurde. Die Studie untersucht die Wechselwirkungen von Energieoptimierung und Anlagenbetrieb und zeigt geeignete Ansatzpunkte zur Energieeffizienzsteigerung auf. Dabei vergleicht sie etablierte Verfahren mit neuer Technik und beschreibt vielversprechende Ansatzpunkte für eine energetische Optimierung besonders bei der Belüftung des Abwassers und bei der Behandlung des Klärschlamms. Zudem weist sie nach: Auch die Energiegewinnung ist für einen energieeffizienten Betrieb der Kläranlagen bedeutend. „Gelingt es, Klärgas besser zu gewinnen und zu verwerten, ließe sich die Stromerzeugung durch kommunale Kläranlagen nahezu verdoppeln. Auch dadurch ließen sich rund 600.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einsparen“, so Jochen Flasbarth. Der neue Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ bereichert das Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums. Gefördert werden innovative Konzepte zur Energieoptimierung und zum Ressourcenschutz in der Abwasserbehandlung. Das fängt an beim Abwassertransport in der Kanalisation und geht über die Behandlung des Abwassers bis hin zur Einleitung in die Gewässer. Weitere Aspekte sind die Abwärmenutzung im Kanalnetz, die Stromeinsparung und Energieerzeugung in Kläranlagen, die Erhöhung der Energieeffizienz sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen aus dem Abwasser und dem Klärschlamm.
UBA-Studie: Autarke Energieversorgung nur selten sinnvoll Die lokale Eigenversorgung mit Strom als Insel ohne Anschluss an das Stromnetz, ist für Städte und Gemeinden nur in Einzelfällen möglich. Insbesondere der Strombedarf für Industrie und Gewerbe lässt sich mit diesem Konzept nicht decken. Zu diesem Ergebnis kommt das Umweltbundesamt (UBA) in seiner Studie „Modellierung einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Stromerzeugung im Jahr 2050 in autarken, dezentralen Strukturen“. Dabei wurde in einem externen Gutachten für das Jahr 2050 die technisch-ökologische Machbarkeit einer Energieversorgung untersucht, in welcher der Strom innerhalb von kleinräumigen, dezentralen Strukturen wie Städten, Stadtteilen oder Gemeinden jeweils autark produziert wird. Diese Gebiete sind dabei weder untereinander noch nach außen hin über Stromleitungen vernetzt. Zur Deckung des jeweiligen Strombedarfs werden also ausschließlich die vor Ort vorhandenen Potentiale der erneuerbaren Energien genutzt, was mit der Notwendigkeit von Elektrizitätsspeichern einhergeht. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Die Studie zeigt, dass sich diese Form der lokalen Autarkie in Einzelfällen unter günstigen Bedingungen zwar umsetzen lässt und dabei die lokale Erzeugung einen beachtlichen Anteil zu einer auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung beitragen kann. Für eine tragfähige regenerative Energieversorgung ganz Deutschlands eignet sich dieses Konzept aber nicht. Städte und Gemeinden können mit dezentraler Energieerzeugung zu maßgeblichen Akteuren der Energiewende werden. Die Einbindung lokaler Erzeugungsstrukturen in ein übergeordnetes Netz ist aber für ein effizientes, vollständig auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem in Deutschland unerlässlich.“ In der Studie wurden für das Jahr 2050 zwei exemplarische Siedlungsstrukturen modelliert: ein „Dorf“ in ländlicher Umgebung mit niedriger Einwohnerdichte sowie ein „Stadtteil“ mit hoher Bebauungs- und Einwohnerdichte. Diese Strukturen wurden jeweils an einem Standort in Nord- und Süddeutschland untersucht, um die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen abzubilden, die sich auch auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen auswirken, insbesondere auf Solar- und Windkraft. In den Simulationen wurde unter anderem der Anteil der Elektromobilität am Individualverkehr oder die installierte Erzeugungsleistung der einzelnen Technologien variiert. Die Simulationsergebnisse zeigen, dass sich der Strombedarf von Haushalten und für private Elektroautos in ländlichen Siedlungsstrukturen im Rahmen einer autarken Versorgung decken lässt und zwar aus den vor Ort angenommenen Potenzialen für Photovoltaik und Windenergie. Um die dann vor Ort produzierte Energie auch komplett nutzen zu können und etwa längere Windflauten zu überbrücken, bedarf es allerdings sehr großer Energiespeicher. In Süddeutschland muss dafür sowohl bezüglich der installierten Erzeugungs- als auch der Speicherleistung ein höherer Aufwand betrieben werden als in Norddeutschland. In der urbanen Siedlungsstruktur kann eine autarke Versorgung unter den getroffenen Annahmen in keinem Fall dargestellt werden. In weiteren Simulationsrechnungen wurde, zusätzlich zu den privaten Verbrauchern, auch der Strombedarf von Industrie, Handel und Gewerbe modelliert und in die Betrachtungen mit einbezogen. Wenn der Strombedarf all dieser Verbraucher gedeckt werden soll, dann lässt sich eine autarke Stromversorgung auch in ländlichen Siedlungen nicht mehr umsetzen. Somit zeigt sich, dass das Konzept der lokalen Autarkie langfristig betrachtet in Einzelfällen, unter günstigen Bedingungen – zum Beispiel wenn vor Ort Strom aus geothermischen Quellen oder Wasserkraft gewonnen werden kann – umgesetzt werden könnte. Dies kann etwa an netzfernen Standorten wie entlegenen Ortschaften oder Inseln sinnvoll sein. Es kann aber kein Ansatz für eine tragfähige regenerative Energieversorgung für ganz Deutschland sein, da häufig die lokalen Energiepotentiale nicht ausreichen. Reichen sie doch aus, lassen sich die nötigen Stromspeicherkapazitäten wiederum nicht mit vertretbarem Aufwand realisieren. Gleichwohl kann die lokale Erzeugung einen beachtlichen Anteil zu einer auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung beitragen, wie das Umweltbundesamt bereits 2010 mit der Studie „Energieziel 2050 – 100% Strom aus erneuerbaren Energiequellen“ anhand des Szenarios „Regionenverbund“ gezeigt hat. Die Potentiale erneuerbarer Energiequellen müssen demnach dort erschlossen werden, wo sie vorhanden sind, und dann zu den Verbrauchszentren geleitet werden. Jochen Flasbarth: „Die Erkenntnisse der Studie unterstreichen die Notwendigkeit eines gut ausgebauten Transportnetzes sowie eines Verteilnetzes, das an eine dezentrale Einspeisung angepasst ist. Diese brauchen wir, um eine regenerativen Stromversorgung für ganz Deutschland zu erreichen“. Einerseits lassen sich damit großräumige Ausgleichseffekte bei der zeitlich und räumlich fluktuierenden Einspeisung aus erneuerbaren Quellen vorteilhaft nutzen. Andererseits lassen sich so Unterschiede in der räumlichen Verteilung der Potentiale erneuerbarer Energiequellen überwinden, wie etwa die Verfügbarkeit von hohen Windpotentialen in Norddeutschland bei gleichzeitiger Konzentration der Verbrauchszentren in Süd- und Westdeutschland.
Da die Erzeugung und Verarbeitung von Eiprodukten durch häufige Trocknungs- und Kühlvorgänge sehr energieintensiv ist, plant die OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG aus ökonomischen Gründen eine Änderung der bisherigen Wärme- und Stromversorgung. Zukünftig soll ein effizientes Blockheizkraftwerk (BHKW) den überwiegenden Teil des für die Produktionsprozesse erforderlichen Wärme- und Strombedarfs abdecken. Das geplante BHKW verfügt über eine elektrische Leistung von 598 kW sowie eine thermische Leistung von 683 kW. Die daraus resultierende Feuerungswärmeleistung beträgt 1,494 MW. Der Betrieb des BHKW erfolgt mit Erdgas aus dem öffentlichen Erdgasnetz. Das BHKW wird in einem neu zu errichtenden Container untergebracht; die weiteren Komponenten wie Abgasanlage, Kühler und Abgaswärmetauscher werden z. T. auch außerhalb des Containers bzw. auf dem Container installiert. Zur Emissionsminderung ist ein Oxidationskatalysator vorgesehen. Der Container verfügt über eine Länge von ca. 12,18 m und eine Breite von ca. 2,94 m und ist ca. 2,59 m hoch. Die bei der Verbrennung und Verstromung anfallende Wärme wird vollständig für die Produktionsprozesse im OVOBEST-Werk verwendet. Um die erzeugte Wärme bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu können, wird die Wärme zunächst in einem neu geplanten Pufferspeicher zwischengespeichert. Entsprechend des Wärmebedarfs wird die Wärme anschließend dem Betrieb der OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG zugeführt. Der geplante Pufferspeicher verfügt über ein Volumen von 100 m³ und wird unmittelbar neben dem BHKW-Container errichtet. Da die gesamte erzeugte Wärme komplett für die Produktionsprozesse eingesetzt wird, wird das BHKW ohne Notkühler errichtet. Zur Eigenstromversorgung werden ca. 90 % der durch Verbrennung des Erdgases im BHKW erzeugten Strommenge genutzt, die restlichen ca. 10 % werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Hierdurch werden sowohl der Strombezug aus dem öffentlichen Netz als auch der Betrieb der vorhandenen Erdgasbrenner reduziert, was aus ökonomischen Gesichtspunkten erhebliches Optimierungspotential für die OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG bedeutet. Für die Stromübergabe und die Stromeinspeisung ist die Errichtung einer neuen Trafostation vorgesehen. Geplant ist eine nicht begehbare Trafostation aus Stahlbetonelementen in Zellenbauweise. Die Trafostation verfügt über eine Länge von ca. 3,10 m und eine Breite von 2,40 m und ist ca. 2,71 m hoch. Um Leitungswege und Wärmeverluste weitestgehend zu minimieren, erfolgen die Aufstellungen des BHKW und des Pufferspeichers in nächstmöglicher Nähe zum OVOBEST-Werk. Die für die Aufstellung des BHKW, des Pufferspeichers und der Trafostation vorgesehenen Flächen befinden sich auf dem Betriebsgelände der OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG und liegen innerhalb des seit dem 31.03.2021 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 58 - Neufassung "Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden, Teil 2" der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Eine Änderung der baulichen Anlagen des OVOBEST-Werkes ist im Rahmen der zuvor beschriebenen Maßnahme nicht erforderlich und nicht geplant.
Die Burkhardt GmbH beantragte am 11.11.2019 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs des Heizkraftwerks auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 654, Gemarkung Mühlhausen: - Umrüstung des BHKW 1 auf einen V12-Motor mit höherer Leistung - Errichtung von zwei zusätzlichen Holzvergasern zur Versorgung des BHKW 1 - Umrüstung des BHKW 2 als Reserveanlage bei Betriebsstörungen des BHKW 1 - Neuerrichtung des BHKW 5 zur Eigenstromversorgung - Neuerrichtung eines Prüfstands für Kleinanlagen - diverse Änderungen der Betriebsarten und Brennstoffe - Betrieb einer Heizölfeuerungsanlage (Notkessel) und einer Hackschnitzelfeuerungsanlage
Am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost eröffnete Lutz Adam, Abteilungsleiter Tiefbau bei der SenMVKU, heute gemeinsam mit der Bezirksbürgermeisterin Nadja Zivkovic aus Marzahn-Hellersdorf, der Lichtenberger Stadträtin für Verkehr, Filiz Keküllüoğlu, sowie Christoph Schmidt, Geschäftsführer von infraVelo, eine von vier neuen gesicherten Fahrradabstellanlagen. In jeder Anlage können 24 Fahrräder geschützt geparkt werden, entweder in der Sammelschließanlage mit 20 Stellplätzen oder in einer der vier Einzelboxen. Die Anlage am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost liegt zwischen den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und bildet somit einen wichtigen Knotenpunkt im ÖPNV für die Menschen aus den beiden Bezirken. Der Standort der Anlage befindet sich zentral neben dem Eingang des S-Bahnhofs Friedrichsfelde Ost an der Buswendeschleife und fördert die Nahmobilität aus ÖPNV und Radverkehr. Die Nutzung der Anlagen ist mit dem Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem ParkYourBike möglich, welches von infraVelo entwickelt wurde und betrieben wird. Über die App können Radfahrerinnen und Radfahrer rund um die Uhr einfach, schnell und flexibel ihre Räder in der Sammelschließanlage oder den Boxen parken. Vorab ist lediglich die Registrierung für ParkYourBike notwendig. Die Anlagen mit den insgesamt 96 Stellplätzen starten mit einem kostenfreien Pilotbetrieb bis zum 08.07.2024. Nach dieser Pilotphase bleiben die ersten 24 Stunden eines Parkvorgangs im Flex-Tarif weiterhin kostenfrei. Danach wird eine Gebühr von jeweils 70 Cent für jede weiteren angefangenen 24 Stunden fällig. Auch ein Erwerb von Zeitkarten ist möglich (Monatskarte für 7,00 Euro und Jahreskarte für 70,00 Euro). Die Stromversorgung wird klimafreundlich über Photovoltaik-Module sichergestellt. Damit könnten die Anlagen auch an anderen Standorten zum Einsatz kommen. Die Nutzung und Auslastung der Anlagen wird evaluiert. Dr. Claudia Elif Stutz, Staatssekretärin für Mobilität und Verkehr : „Fahrradabstellanlagen sind ein wichtiges Angebot im Verkehr – hier beginnen oder enden Wege mit dem Rad. Mit gesicherten und zugangsgeschützten Fahrradabstellanlagen an Schnittstellen zum ÖPNV können wir dazu beitragen, dass Menschen häufiger auf das Rad und öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Mit dem neuen Angebot von geschützten Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Stationen fördern wir flächendeckender den Umweltverbund und vor allem auch die Mobilität in den Berliner Außenbezirken.“ Nadja Zivkovic, Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin für Wirtschaftsförderung, Straßen, Grünflächen, Umwelt- und Naturschutz, Personal und Finanzen : „Der kostenlose Probebetrieb ist ein gutes Angebot für die Menschen aus Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg, um das Buchungssystem ParkYourBike erst einmal kennenzulernen. Die später geltenden Tarife sind so angelegt, dass gesichertes Parken und damit auch der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln Fahrrad und ÖPNV attraktiv ist.“ Filiz Keküllüoğlu, Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt und Naturschutz in Lichtenberg : „Als Verkehrsstadträtin und passionierte Radfahrerin freue ich mich sehr über die neue gesicherte Fahrradabstellanlage. Sicherheit im Radverkehr gilt nicht nur für den fahrenden, sondern auch für den ruhenden Verkehr und mit hochwertigen Anlagen wie dieser können wir dazu beitragen, den Anteil am Radverkehr zu erhöhen. Dazu gehört der Ausbau einer guten Radinfrastruktur und das ist eines unserer wichtigsten Ziele.“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer infraVelo : „Mit den mobilen gesicherten Anlagen können wir erproben, wie diese an den vier ÖPNV-Stationen angenommen werden. So können wir bedarfsorientierte Lösungen für den Umweltverbund finden und diesen weiter ausbauen. Der Nachhaltigkeitsaspekt über die autarke Stromversorgung ist ein weiterer Pluspunkt, der das berlinweite System ParkYourBike zum Vorreiter beim gesicherten Fahrradparken macht.“ Drei der Anlagen nehmen heute den Betrieb auf, die Anlage am U-Bahnhof Wutzkyallee wird aufgrund von Restarbeiten voraussichtlich bis Ende Mai eröffnet. Seit November 2022 ist die erste gesicherte Fahrradabstellanlage, die mit ParkYourBike läuft, am Rathaus Schöneberg in Betrieb. Weitere gesicherte Anlagen, unter anderem am S-Bahnhof Hermsdorf (Reinickendorf), am S-Bahnhof Adlershof (Treptow-Köpenick) und am S-Bahnhof Lichterfelde Süd (Steglitz-Zehlendorf) sind 2024 geplant. Die vier Anlagen wurden durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Digitales und Infrastruktur gefördert. Ziel des Programms ist, die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen zu steigern.
Die Fa. Trolli GmbH mit Sitz in 90763 Fürth, Oststraße 94, hat beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für folgendes Vorhaben vorgelegt: Errichtung und Betrieb einer BHKW- Anlage zur Eigenstromversorgung, Dampf- und Heizwärmeerzeugung mit zwei Dampfkesseln und Lager für Alt- und Frischöl auf den Grundstücken mit den Flurnummern 814 und 814/1 der Gemarkung Neunburg v.W., Stadt Neunburg v.W.
Die RWE Power AG betreibt in 50129 Bergheim, Werkstraße, das Kraftwerk Niederaußem. Sie beantragt gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb eines Netzkuppeltransformators. Aus den Regelungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG), welches u. a. die konkreten Stilllegungszeitpunkte von Braunkohle-Kraftwerksblöcken regelt, ergeben sich für die RWE Power AG verschiedene Anpassungserfordernisse. Speziell betrifft dies die zukünftige Eigenstromversorgung der verbleibenden Kraftwerksanlagen. Um auch zukünftig eine redundante Versorgung der Umspannanlage Auenheim gewährleisten zu können, soll mithilfe eines Netzkuppeltransformators eine Möglichkeit zur Energieableitung aus dem Block G des Kraftwerks Niederaußem in die Umspannanlage Auenheim geschaffen werden.
Die Bioenergie Geest GmbH & Co.KG, Fruchtallee 13, 21641 Apensen, hat am 04.05.2022 die Erteilung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage gem. §§ 16, 10 BImSchG am Anlagenstandort in 21641 Apensen, An der Landesstraße L130, beantragt. Gegenstand des Antrages ist: • die Änderung und Erhöhung der eingesetzten Inputstoffe, • die Errichtung eines Annahmebehälters inkl. Befüllplatz, • die Umnutzung des bisherigen Gärproduktlagers 3 zum Fermenter 3, • die Errichtung eines dritten Feststoffeintrages an Fermenter 3, • die Errichtung von 4 weiteren Gärproduktlägern mit einem Schnellentnahmecontainer, • die Errichtung eines offenen Regenwasserbehälters mit Entnahmeplatz, • die Errichtung von zwei Separatoren mit je einer Separationsfläche, • die Umnutzung einer Kammer der Silagelagerfläche zur Lagerfläche für Mist und separiertes Material, • die Überdachung der Lagerfläche für Mist und separiertes Material sowie die Installation einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung, • die Erweiterung der Verkehrsflächen. Durch die beantragte Änderung der eingesetzten Einsatzstoffe ist die Anlage nunmehr der Nr. 8.6.3.1 GE des Anhangs 1 der 4. BImSchV zuzuordnen. Die Anlage ist in der Nr. 5.3 b des im Anhangs I der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) aufgeführt.
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entscheidet über den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für den Einbau einer Wasserkraftschnecke zur Eigenstromversorgung der Mauderer Mühle an der Bachhaupter Laber, Grundstück Fl.Nr. 1243 der Gemarkung Kemnathen, Markt Breitenbrunn. Die Mauderer Mühle wurde bereits im 18. Jahrhundert errichtet, der Betrieb der Mühle wurde jedoch 1913 eingestellt. Das vorhandene Wasserrad ist nicht mehr in Betrieb. Es soll nun eine Wasserkraftschnecke eingebaut werden. Die Ausbauwassermenge beträgt 250 l/s und die maximale Turbinenausbauleistung insgesamt 4 kW. Es handelt sich dabei um ein Vorhaben , für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 zum UVPG zu prüfen war.
Origin | Count |
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Bund | 169 |
Land | 21 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 158 |
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Umweltprüfung | 9 |
unbekannt | 11 |
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