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Anlage_2_Hinweisblatt_Energieeffizienz.pdf

Anlage 2 Hinweisblatt Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Vorhaben für die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung Nach der ab dem 20.12.2023 gültigen Fassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung gefördert. Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraftanlagen oder Solarstrom, Neben dem allgemeinen Antragsformular, das bei der Bewilligungsbehörde und auf der Internetseite des MWU (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/) erhältlich ist, sind nach Nummer 16.1 RZWas 2016 mit dem Antrag folgende weitere Angaben sowie ein Gutachten zur Plausibilität der Angaben einzureichen. Für Maßnahmen nach Nummer 2.3.1 b) der RZWas 2016 ist dieser Umfang ausreichend. Für Maßnahmen nach Nummer 2.3.1 a) gelten zusätzlich die Anforderungen an die Antragsunterlagen nach Nummer 9.2 der RZWas 2016. Ausführliche Maßnahmenbeschreibung mit Lageplan Die zur Förderung beantragte Maßnahme ist ausführlich zu beschreiben und zu erläutern. Es ist schlüssig darzulegen, wie groß die Verringerung des Energieverbrauches und damit auch die Verringerung des Kohlendioxidausstoßes ist. Dazu gehört auch die Einordnung der geplanten Maßnahme in die zu beschreibende Gesamtanlage. Es ist sowohl die erwartete Verbesserung der Energieeffizienz bezogen auf die die Maßnahme betreffenden Anlagenteile als auch bezogen auf die Gesamtanlage anzugeben. Es ist der geplante Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme zu nennen. Der Lageplan ist mit einem Maßstab 1: 5000 oder mit einem genaueren Maßstab anzufertigen. Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reinigungsleistung und Betriebssicherheit der Gesamtanlagen Der Antragsteller hat darzulegen, ob und welche Auswirkungen aufgrund der Maßnahme auf die Gesamtanlage zu erwarten sind und hat diese zu beurteilen. Anlage 2 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Ablaufwerte einer Abwasserbehandlungsanlage führen. Die Betriebssicherheit ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Trinkwasservorhaben dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität sowie zu unzulässigen oder unerwünschten Betriebszuständen in anderen Anlagenteilen führen. Energiecheck Für den Energiecheck sollen die Kennwerte gemäß Arbeitsblatt DWA-A 216 vom Dezember 2015 verwendet werden. Anhand der Kennwerte soll die mögliche Energieeinsparung der Gesamtanlage und der Beitrag, der durch die zur Förderung beantragte Maßnahme erreicht wird, dargestellt werden. Als Bezugsgröße für den spezifischen Energiebedarf einer Kläranlage in kWh / (E x a) ist nach dem Arbeitsblatt die mittlere tägliche CSB-Zulaufbelastung der Kläranlage, bezogen auf die einwohnerwertspezifische CSB-Fracht in Höhe von 120 g / (E x d), heranzuziehen. Für Wasserversorgungsanlagen sind die Kennwerte nach DVGW-Information Wasser Nr.77 vom Juli 2010 zu verwenden. Anhand der Kennwerte sind das Energieeinsparpotential der Anlage und der Beitrag, der durch die zur Förderung beantragte Maßnahme erreicht wird, darzustellen. Die Erstellung der Energiebilanz kann nach Abschnitt 2 der DVGW-Information Wasser Nr. 77 durchgeführt werden. Bei der Ermittlung des Energieeinsparpotentials können die Abschnitte 3.3 bis 3.7 der DVGW- Information Wasser Nr. 77 herangezogen werden. Kostenermittlung Die Kosten der Maßnahme sind darzustellen. Hier soll zwischen den Gesamtkosten (einschließlich Planungs- und Ingenieurkosten) und den zuwendungsfähigen Investitionskosten unterschieden werden. Spezifisches Energieeinsparpotential pro Einwohner (Abwasserbeseitigung) und Jahr in Kilowattstunden beziehungsweise pro Einwohnerwert Das spezifische Energieeinsparpotenzial ist die Differenz zwischen dem vorhandenen spezifischen Energieverbrauch und dem spezifischen Energieverbrauch nach Durchführung der Maßnahme. Der vorhandene spezifische Energieverbrauch ist auf der Grundlage von Betriebsdaten als Mittel der letzten drei Jahre anzugeben. Der spezifische Energieverbrauch nach Durchführung der Maßnahme ist unter Verwendung geeigneter Parameter und Kennwerte der zu errichtenden oder auszutauschenden Anlagen bzw. Anlagenteile zu prognostizieren. Es ist darzustellen, welche Energieträger künftig in welchem Umfang weniger genutzt werden sollen. Beispielsweise ist bei einer Verringerung des Energiebezugs aus dem öffentlichen Stromnetz der Umfang der Verringerung in Kilowattstunden pro Jahr anzugeben. Sofern der Anteil der Eigenenergieerzeugung gesteigert werden soll, ist anzugeben, wie die erzeugte Energie verwendet werden soll. Anlage 2 Erwartete jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten Eine Tonne Kohlendioxid entspricht einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent. Für die Ermittlung der jährlichen Kohlendioxideinsparung sind die energieträger- bzw. brennstoffspezifischen Kohlendioxid-Emissionsfaktoren (g CO2 / kWh) zu verwenden. Sofern durch die Verbesserung der Energieeffizienz weniger Energie aus dem öffentlichen Stromnetz entnommen wird, ist der Kohlendioxid-Emissionsfaktor in Höhe von 435 g CO2 / kWh zu verwenden (Informationsblatt CO2 - Faktoren Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 20.02.2025). Wird auf Grund einer erhöhten Eigenenergieerzeugung zusätzlich Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist, ist die Kohlendioxideinsparung ebenfalls mit diesem Faktor zu ermitteln. Der Kohlendioxid-Emissionsfaktor für Faulgas beträgt 0 g CO2 / kWh. Kosten je Tonne Kohlendioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart werden Die zuwendungsfähigen Investitionskosten der Maßnahme sind auf die jährliche Kohlendioxideinsparung zu beziehen. Die Angabe erfolgt in Euro / Tonne CO2 und Jahr. Gutachten Dem Antrag ist ein Gutachten zwingend beizufügen, das die Plausibilität der Angaben des Antrags bestätigt. Dies gilt besonders für die durch die Maßnahme zu erwartende jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent und die Kosten je Tonne Kohlendioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart werden. Das Gutachten ist von einem unabhängigen Sachverständigen mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeinsparung/-effizienz sowie auf dem Gebiet der Abwasserbehandlung bzw. Wasserversorgung zu erstellen. Das Gutachten darf nicht von dem Ingenieur- oder Planungsbüro erstellt werden, das mit der Planung der Maßnahme beauftragt wurde. Sprachliche Gleichstellung Die Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Informationsblatt gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Dreizehnter Energiebericht der Landesregierung

Berichtszeitraum der Bilanzen 2016 bis 2017; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Erneuerbare Ernergiequellen, KWK und Eigenstromversorgung, Ausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch , 5. Entwicklung der Treibhausgasemissionen 1990-2017 (Kurzerichterstattung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 LKSG) , 6. Entwicklung der energiebeddingten Emissionen von Schwefweldioxid und NOx, Anhang zum Bericht

Zwölfter Energiebericht der Landesregierung

Berichtszeitraum der Bilanzen 2014-2015: 1. Einleitung; 2. Energiepolitik in Rheinland-Pfalz: u. a. Ziele, Energieagentur Rheinland-Pfalz, Energieberatung durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Beratung einkommensschwacher Haushalte, Bürgerenergiegenossenschaften, Energieversorgung im Kontext der Landes- und Regionalplanung, Energieeinsparung und effiziente Energienutzung, erneuerbare Energiequellen, Netzausbau und Aufbau intelligenter Netzstrukturen, Eigenstromversorgung, Regelung und Speicherung, Wertschöpfung, Kosten der Energiewende; 3. Energiestatistik in Rheinland-Pfalz, 4. Regulierungskammer Rheinland-Pfalz; 5. Landeskartellbehörde; 6. Entwicklung der energiebedingten Emissionen von Schwefeldioxid und NOx

Entwicklung und Aufbau eines intelligenten Energiemanagementsystems für eine flexibilisierte und bedarfsgerechte Faulgasnutzung, Teilvorhaben: Entwicklung einer offenen Software-Architektur zur Integration verschiedener Funktionsmodule

Das Vorhabenziel ist die Entwicklung, Implementierung und Optimierung eines intelligenten Energiemanagementsystems und eine Validierung an der Kläranlage Bad Wörishofen. Dabei wird eine generische Systemarchitektur geschaffen, die Entscheidungsunterstützung durch Simulationen und mathematische Optimierung bietet, welche sich leicht auf andere Kläranlagen übertragen lassen soll. Hierzu werden die Systemmodule definiert und der Datenfluss festgelegt, um Kläranlagenbetreiber bei Entscheidungen im Anlagen- und Energiemanagement zu unterstützen. Technische und regulatorische Anforderungen werden berücksichtigt, ebenso wie Aspekte der Cyber-Sicherheit. Für die Integration in die Betriebsprozesse werden Datenformate und Schnittstellen definiert und die Anbindung an das Prozessleitsystem vorbereitet. Ein benutzerfreundliches Bedienkonzept erhöht die Akzeptanz. Im Rahmen der technischen Umsetzung wird ein Optimierungsverfahren für intelligentes Lastmanagement entwickelt, das den Energieverbrauch durch zeitliche Glättung von Spitzenlasten optimiert. Hierbei werden prognostizierter Verbrauch, Energieerzeugung und variable Stromtarife einbezogen, um die Eigenenergieerzeugung zu maximieren und Stromkosten zu reduzieren. Flexible Prozesse wie der Betrieb von Zentrifugen werden integriert, um die Energieeffizienz weiter zu steigern. Externe Datenquellen, etwa Wetter-, Prozess- und Kanalnetz-Daten, werden über einheitliche Schnittstellen angebunden und für Prognosen nutzbar gemacht. Im Testbetrieb wird das iEEMS an die spezifischen Bedingungen der Kläranlage angepasst und unter realen Betriebsbedingungen evaluiert. Handlungsempfehlungen werden durch Fachkräfte geprüft und umgesetzt. Die Mensch-Technik-Interaktion sowie die in vorherigen Arbeitspaketen definierten Leistungskennzahlen (KPIs) werden bewertet, um das System weiter zu optimieren. Der ganzheitliche Ansatz ermöglicht eine nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit der Kläranlage

Entwicklung eines Franchise-Systems für profitable, nachhaltige Landwirtschaft mit Direktvermarktung, regionaler Lieferung und Solarstromerzeugung

SunnyMushrooms

Ressourcenschonung in der kommunalen Abwasserreinigung unter dem Aspekt der Nährstoffrückgewinnung von Phosphor und Stickstoff und der Energieoptimierung

Ziel des Vorhabens ist es, ein gesamtheitliches Konzept zur Nährstoffrückgewinnung und Energieoptimierung auf der Kläranlage Felsalbe umzusetzen. Diese ist ausgelegt für 36.500 Einwohnerwerte (EW) und verfügt über eine zentrale Schlammbehandlungsanlage. Die technische Innovation des neuen Pilotprojektes besteht in der Kombination von Thermodruckhydrolyse im Teilstromverfahren und zwischengeschalteter Hochlastfaulung mit anschließender Fällung von Magnesiumammoniumphosphat. Es sollen jährlich 9.000 Kubikmeter Sekundärschlamm mit dem Ziel behandelt werden, 250 Tonnen Magnesiumammoniumphosphat aus dem Faulschlamm zurückzugewinnen. Magnesiumammoniumphosphat kann wegen seiner guten Pflanzenver- fügbarkeit direkt als Düngemittel eingesetzt werden. Zusätzlich ist geplant, aus einem Teil der im Schlamm enthaltenen Stickstofffracht Flüssigdünger in Form von Ammoniumsulfat (ca. 30 Tonnen pro Jahr) zu gewinnen, um so die anlageninterne Rückbe- lastung mit Ammonium zu verringern. Mit dem Vorhaben können mehr als 60 Prozent Phosphor zurückgewonnen werden. Die Gasausbeute soll sich um 15 Prozent und die Eigenenergieerzeugung von 10 auf 16 Kilowattstunden pro EW steigern. Der Energieverbrauch kann von 18 auf 16 Kilowattstunden pro EW gesenkt werden. Die damit verbundene Verringerung des CO 2 -Ausstoßes beträgt rund 75 Tonnen pro Jahr. Die Reduktion des Klärschlamms beträgt bis zu 15 Prozent, die Einsparung an Fällmittel bis zu 60 Prozent und von Polymer bis zu 50 Prozent. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Stadt Pirmasens Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: seit 2016 Status: Laufend

Energiesparmeister 2018 Staatssekretärin Feußner und Landesenergieagentur gratulieren Sachsen-Anhalts Energiesparmeister Jetzt abstimmen: Sachsen-Anhalts Energiesparmeister-Schule hofft auf den Bundessieg Energiemanager der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben werden Energiesparmeister Sachsen-Anhalt! Bewerbungsfrist für Schulen bis zum 23. April verlängert

25. Juni 2018 Am Freitag, den 22. Juni 2018, haben die Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben den Titel "Energiesparmeister Sachsen-Anhalt" sowie den symbolischen Scheck über die Siegprämie in Höhe von 2.500 Euro von der Staatssekretärin im Ministerium für Bildung, Eva Feußner, und der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in Empfang genommen. Die Energiedetektive erhielten außerdem ein Siegerschild mit der Aufschrift "Energiesparmeister 2018" sowie verschiedene nützliche Messgeräte, die sie bei ihrer Tätigkeit unterstützen sollen. Nach der Verkündung der 16 Landessieger am 23. Mai ging es für die Sekundarschule und ihre 15 Mitstreiter per Online-Voting zusätzlich um den Bundessieg und somit um ein weiteres Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro. Wie auf der offiziellen Preisverleihung für alle Landessieger am 15. Juni im Bundesumweltministerium in Berlin bekannt gegeben wurde, hat Sachsen-Anhalt den dritten Platz im Ranking um den Bundessieg belegt. In der nunmehr zehnjährigen Geschichte des Energiesparmeister-Wettbewerbs ist dies die bisher beste Platzierung Sachsen-Anhalts. Impressionen Für die Evangelische Sekundarschule Haldensleben geht es als Landessieger im Energiesparmeister-Wettbewerb nun auch um den Bundessieg. Entschieden wird per Online-Voting, bei dem alle 16 Landessieger gegeneinander antreten. Wer bis zum 6. Juni die meisten Stimmen erhält, wird "Energiesparmeister Gold" und erhält ein weiteres Preisgeld in Höhe von 2500 Euro. Damit die Evangelische Sekundarschule Haldensleben Bundessieger werden kann, sind alle Interessierten aufgerufen, ihre Stimme für die Schule abzugeben. Hier geht es zum Online-Voting 24. Mai 2018 Die 16 Landessieger des bundesweiten Wettbewerbs "Energiesparmeister 2018" für Schulen stehen fest. Unter den Bewerbern aus Sachsen-Anhalt haben sich in diesem Jahr die Energiemanager der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben durchgesetzt. Unterstützt durch die Energieberaterinnen Antje Göppel und Manja Kasper ließen sich die Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/15 zu "Energieberatern" ausbilden und auf die besonderen Herausforderungen des durch STARK III-Mittel zum Passivhaus sanierten Schulgebäudes vorbereiten. Schließlich sollten auch die Mitschüler über die spezielle Heizungs- und Lüftungstechnik, die Eigenstromversorgung durch eine PV-Anlage sowie weitere bauliche Besonderheiten informiert werden. Dabei hatten sich die Energiemanager ein Thema ganz besonders zum Ziel gesetzt: Das Nutzerverhalten der Mitschüler zum Thema Energiesparen positiv und vor allem nachhaltig zu beeinflussen und somit dauerhaft Energie zu sparen. Zu diesem Zweck wurden während der Sanierung im Ausweichobjekt regelmäßige "Energierundgänge" durchgeführt, um sogenannte "energetische Schwachstellen" aufzuspüren und zu dokumentieren. Für die Landessieger geht es jetzt bis zum 6. Juni im Online-Voting um den Bundessieg! Alle Interessierten aus Sachsen-Anhalt sind jetzt aufgerufen mitzumachen, damit die Evangelischen Sekundarschule Haldensleben Bundessieger werden kann! Hier geht es zum Online-Voting: https://www.energiesparmeister.de/preistraeger/energiesparmeister-2018/voting/projekt/sachen-anhalt-die-energetischen/ Schirmherrin für den Energiesparmeister-Wettbewerb 2018 in Sachsen-Anhalt ist die Staatssekretärin im Ministerium für Bildung, Frau Eva Feußner. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ist zum vierten Mal Pate der bundesweiten Aktion. Beide wollen dem Landessieger am 22. Juni 2018 (10:00-12:00 Uhr) zum Sieg gratulieren und den symbolischen Scheck für den Landessieg im Wert von 2.500 Euro als Siegerprämie übergeben. Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler das Siegerschild "Energiesparmeister 2018" und verschiedene nützliche Messgeräte, um sie bei Ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Weitere Informationen zum Gewinner-Projekt erhalten Sie unter: https://www.energiesparmeister.de/fileadmin/esm/preistraeger/preistraeger_2018/Projektbeschreibungen/Sachsen-Anhalt_-_Evangelische_Sekundarschule_Haldensleben.pdf 11. April 2018 Nur noch knapp zwei Wochen haben alle Schulen in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, sich mit ihren pfiffigen und nachhaltigen Klimaschutz- und Energiesparprojekten um den Titel "Energiesparmeister 2018" zu bewerben. Mitmachen lohnt sich, denn das überzeugendste Klimaschutzprojekt erhält als Landessieger ein Preisgeld von 2.500 Euro sowie eine Patenschaft mit der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA). Für das Land Sachsen-Anhalt übernimmt die Staatssekretärin im Ministerium für Bildung, Frau Eva Feußner, die Schirmherrschaft. "Wir hoffen auf viele tolle Energiespar- und Klimaschutz-Ideen aus den Schulen des Landes und eine rege Teilnahme am Wettbewerb und freuen uns auf Bewerbungen aller Altersklassen und Schulformen", so die Staatssekretärin. "Die LENA ist bereits zum vierten Mal Patin des bundesweiten Energiesparmeister-Wettbewerbs für Sachsen-Anhalt. Wir drücken allen Bewerbern die Daumen und werden dem Landessieger 2018 beim Online-Voting zum Bundessieger tatkräftig unter die Arme greifen", so LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein. Im vergangenen Jahr konnte sich die Berufsbildende Schule "Dr. Otto Schlein" in Magdeburg als Landessieger durchsetzen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können sich mit ihren Projekten bis zum 23. April 2018 um 13.00 Uhr auf www.energiesparmeister.de bewerben. Eine Experten-Jury aus Forschung und Umweltpolitik ermittelt aus allen Bewerbungen den Energiesparmeister aus jedem Bundesland. Für die Landessieger geht es im Anschluss um den Titel "Energiesparmeister Gold": Wer den Bundessieg und somit ein zusätzliches Preisgeld in Höhe von ebenfalls 2.500 Euro erringt, entscheidet Ende Mai 2018 eine öffentliche Online-Abstimmung. Am 15. Juni 2018 findet die offizielle Preisverleihung für den Bundes- sowie alle Landessieger im Bundesumweltministerium in Berlin statt. Im vergangenen Jahr haben sich bundesweit rund 22.000 Schülerinnen und Schüler aus insgesamt 192 Schulen mit ihren Projekten beteiligt. Weitere Informationen zum Energiesparmeister-Wettbewerb erhalten Sie unter: www.energiesparmeister.de . Jubiläumspreis: Sonderpreis für ehemalige Sieger Bereits 120 Schulen aus ganz Deutschland wurden in den vergangenen neun Jahren beim Energiesparmeister-Wettbewerb ausgezeichnet. Zum Jubiläum haben auch die ehemaligen Sieger wieder die Chance auf einen Platz auf dem Siegertreppchen. Unter allen bisherigen Preisträgern wird das Projekt mit der überzeugendsten Weiterentwicklung seit seiner Auszeichnung gesucht. Der Jubiläums-Sieger gewinnt 1.000 Euro sowie die Reise zur Preisverleihung nach Berlin. Bisher zählten die Grundschule "Am Heiderand" Samswegen, die Grundschule Ahlsdorf und die Berufsbildenden Schulen "Dr. Otto Schlein" in Magdeburg zu den Landessiegern aus Sachsen-Anhalt. Einen Überblick über alle bisherigen Preisträger gibt es auf www.energiesparmeister.de/preistraeger . Pressemitteilung im PDF-Format

Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck

Der Kanalisations-Zweckverband (KZV) „Schwarzachgruppe“ plant, eine energieintelligente kommunale Energieplus-Kläranlage zu errichten. Die Kläranlage soll mindestens so viel Energie produzieren, wie für den Betrieb benötigt wird. Dies soll durch die Kombination verschiedener, auf den konkreten Standort der Kläranlage angepasster Maßnahmen erfolgen. Die Kläranlage soll hinsichtlich Effizienz der Behandlung, Energieerzeugung, Energiespeicherung und Einbindung über ein „Smart Grid“ in das regionale Stromversorgungsnetz so optimiert werden, dass sie ohne Co-Vergärung (von zum Beispiel Lebensmittelresten) ganzjährig die Energieautarkie erreicht. Das Projekt besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die zusammen eine höchst energieeffiziente Kläranlage darstellen: Zum einen werden Energieeffizienzpotentiale weitestgehend ausgeschöpft, u.a. mittels moderner Pumpen und Gebläse sowie der Abwärmenutzung an den verschiedenen Anlageteilen. Zum anderen werden alle Möglichkeiten der Energieerzeugung und -speicherung genutzt, die auf dem Standort der Kläranlage möglich und sinnvoll sind, darunter eine Wasserkraftanlage im Kläranlagenablauf, Photovoltaik, Stromspeicherung in Batterien und entsprechend gezielte Abschaltung des Blockheizkraftwerks, Klärgasspeicher, Wärmespeicher (Warmwasserspeicher) und die Kopplung der verschiedenen Speicher zur kontinuierlichen Bereitstellung von Energie (thermisch oder elektrisch nach Bedarf). Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Projektes ist die Einbindung der Kläranlage in einen netzdienlichen Betrieb, d.h. die intelligente Steuerung der Energieerzeuger zum Zweck der Netzentlastung bzw. Einspeisung bei Bedarf. Dazu bedarf es eines sog. „Smart Micro Grids“ welches ein intelligentes Energiemanagementsystem beinhaltet. Dieses ermöglicht es die Betriebsweisen an unterschiedliche Bedingungen bspw. Tag/Nacht oder Winter/Sommer anzupassen, aber auch auf aktuelle Bedarfe des Netzes oder einzelner Anlagenteile zu reagieren. Im Allgemeinen sind Abwasserbehandlungsanlagen im kommunalen Bereich mit durchschnittlich 20 Prozent anteilsmäßigem Strombedarf der größte kommunale Stromverbraucher. Angesichts des erheblichen Energiebedarfs von Abwasserentsorgungsanlagen ist die Verbesserung der Energieeffizienz ein wichtiger Ansatzpunkt für eine klimafreundliche Abwasserentsorgung in Deutschland. Das Pilotprojekt zielt darauf ab, in der Bilanz ohne externen Strombedarf auszukommen. Zusätzlich soll die Anlage netzdienlich betrieben werden, d. h. die Stromabgabe an das Netz sowie die Stromabnahme aus dem Netz werden so abgestimmt, dass sie zu einer Netzentlastung beitragen. Mit dem Vorhaben kann eine Energieeinsparung von 100 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs von 652.980 Kilowattstunden erzielt werden. Das bedeutet eine CO 2 -Einsparung in der Größenordnung von 300 Tonnen pro Jahr (basierend auf einem Energiebedarf von jährlich 652.980 Kilowattstunden). Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ Bundesland: Bayern Laufzeit: 2018 - 2023 Status: Abgeschlossen

Checkliste

Zwingend einzureichende Antragsunterlagen / erforderliche Angaben EFRE 2025 Anlage 1 für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Anlagen nach Nr. 2.3 RZWas 2016 Antragsunterlagen / erforderliche AngabenAnzahl Antrag nach RZWas 2016 einschließlichje 2 x (Original) • Formular Zuwendungsantrag RZWas 2016 mit Angaben zur beantragten Förderung: Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW Sonstige Maßnahmen (benennen) Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens Formular prüffähige Kostenschätzung / Kostenermittlung, gegliedert nach REWas 1992 • Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen (AW) • Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen (TW) 2x (Original) bei Bauvorhaben: Entwurfs- und Genehmigungs- / Ausführungsplanung nach REWas 1992 einschl. ausführl. Maßnahmebeschreibung, Übersichtsplan / Lageplan bei Austausch von Anlagenteilen (reine Lieferleistungen): ausführliche Maßnahmebeschreibung mit Lageplan2x (Original) Weitere, mindestens folgende Angaben (nach Anlage 2 Aufruf): • Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reinigungsleistung und Betriebssicherheit der Abwasseranlagen bzw. der Versorgungs- und Betriebssicherheit der Wasserversorgungsanlagen,2x (Original) • • • • Energiecheck mit Kostenermittlung, spezifische Energieeinsparung pro Einwohner oder Einwohnerwert (Abwasserbeseitigung) und Jahr in Kilowattstunden, die erwartete jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten und zuwendungsfähige Kosten je Tonne Kohlenstoffdioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart wird Erhöhung Eigenenergieerzeugung nein / ja , weitere Verwendung der Energie Pflicht bei KA / WVA Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einschließlich Plausibilitätsprüfung des Energiechecks Angaben zum Nachweis der besonderen Sachkunde des unabhängigen Gutachters auf den Gebieten Energieeinsparung/ -effizienz sowie Abwasserbehandlung bzw. Wasserver- sorgung (nachvollziehbare Eigenerklärung, ggf. belegt durch Referenzen)je 1 x (Original) •kommunalaufsichtlich bestätigter Wirtschaftsplan 2025 / Haushaltsplan 2025 (wenn noch nicht im R 405 vorliegend, auszugsweise*)1x (Kopie) •Formblatt – Ergebnis der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsicht zur Einstellung des Fördervorhabens in den rechtskräftigen Wirtschaftsplan 2025 / Haushaltsplan 2025 des Vorhabenträgers bzw. Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsicht zur Sicherstel- lung der Finanzierung des beantragten Vorhabens (Anlage 4 Aufruf)1x (Original) •Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zur energetischen Situation der beantragten Anlage / Anlagenteile (Abwassermaßnahmen)1x (Original) •bei zusätzlicher Beantragung auf Erweiterung der Kläranlage / Wasserversorgungsanlage: Angaben zur derzeitigen Gesamtkapazität der Kläranlage / der Wasserversorgungsanlage / geplante Erweiterung jeweils in Einwohnerwerten2x (Original) • • Anlage 1 Zusätzliche Angaben zum Antragsteller • Steuer - Identifikationsnummer • Umsatzsteuer – Identifikationsnummer •Erklärung zur Klimaverträglichkeit des beantragten Infrastrukturvorhabens (Anlage 5 Auf- ruf)2x (Original) • • • • •Erklärung zur Förderung Erklärung zur Teilnahme an elektronischer Kommunikation / efDialog Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte Erklärung zum förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn Erklärung zur finanziellen Tragfähigkeit des Vorhabens (Anlage 6 Aufruf)2x (Original) • Eigenerklärung zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen einschl. erteilter Genehmi- gungen (Anlage 8 Aufruf) * 1x (Original) 2x (Original) Der kommunalaufsichtlich bestätigte Wirtschaftsplan / Haushaltsplan ist im lfd. Haushaltsjahr der Bewilligungsbehörde einfach einzureichen, für jedes der beantragten Einzelvorhaben ist auszugsweise die Genehmigung der Kommunalauf- sicht sowie der Auszug aus dem Investitionsplan, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben in den Plan eingestellt ist, zu übergeben.

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