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Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG - gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis - diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken. Quelle: Forschungsbericht

Summary: Sub-areas Interim Report according to Section 13 StandAG (PDF)

Summary Sub-areas Interim Report according to Section 13 StandAG As per 28/09/2020 Ref.: SG01101/16-1/2-2020#30 – Object ID: 830270 – Revision: 000 Summary Sub-areas Interim Report according to Section 13 StandAG In 2013, the German Bundestag and Bundesrat have passed a law to restart the search for the site with the best possible safety for a repository for the high-level radioactive waste produced in Germany. The “Commission on the Storage of High-level Radioactive Waste”, consisting of representatives of science, the German Bundestag and Bundesrat as well as associations, worked until 2016 on a concept for the site selection procedure based on the white map of Germany. For this purpose, the Commission developed rules, criteria and formulated requirements on a repository for high-level radioactive waste. The legislator passed the “Act on the search and selection of a site for a repository for high- level radioactive waste” (Site Selection Act – StandAG) in May 2017, which was based on the findings of the Commission. The Site Selection Act describes the principles science-based, participative, transparent, self-questioning and learning. The search area will be narrowed down increasingly over the course of three phases: starting with the entire federal territory; then surface exploration regions and subsurface exploration of sites; and finally a proposal for a repository site offering the best possible safety to accommodate high-level radioactive waste. The Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) is responsible for the site selection procedure as the German Waste Management Organisation. In this Interim Report, the BGE is presenting first results outlining sub-areas in preparation for defining the site regions. For final disposal, the BGE considers the host rocks rock salt, clay rock and crystalline rock within the framework of the work in accordance with section 13 StandAG and section 1(3) StandAG. According to Section 13 StandAG, sub-areas describe the areas in Germany where favourable geological conditions can be expected for the safe final disposal of high-level radioactive waste in one of the three possible host rocks. They are identified by the application of the geoscientific requirements and criteria that are legally stipulated in Section 22 StandAG (exclusion criteria), Section 23 StandAG (minimum requirements) and Section 24 StandAG (geoscientific weighting criteria). With this Sub-areas Interim Report, the BGE makes a contribution to engender the necessary public interest in the issue of final disposal and the site selection procedure. The Sub-areas Interim Report provides the basis for the Conference on Sub-areas and encourages participation. Hence, publication of the Sub-areas Interim Report lays the foundation to start the formal public involvement process at a stage that is sufficiently early to enable influence on the work and the findings of the site selection procedure. In order to ensure transparency in the decision-making process, this Interim Report and the supporting documents present the findings and all facts and considerations that are relevant to selection. The site selection procedure was launched in September 2017, and the BGE has started to work on it. Enquiries were sent to the federal and state authorities to obtain the data sets required to apply the legally stipulated geoscientific requirements and criteria throughout Germany. This Interim Report and its supporting documents describe the Geschäftszeichen: SG01101/16-1/2-2020#30 – Objekt-ID: 830270 – Revision: 000 2 Summary Sub-areas Interim Report according to Section 13 StandAG methods and their development. The general public and experts were involved in the process of preparing the application methods. In addition, the BGE discussed its application methods in public during online consultations that were held between November 2019 and August 2020. Some of the information obtained during these discussions prompted an adjustment of the application methods. During the process of identifying the sub-areas, a first step involved excluding areas that are unsuitable as repository sites for high-level radioactive waste according to the legally defined exclusion criteria according to Section 22 StandAG. The exclusion criteria include large-scale vertical movements, active fault zones, influences from current or past mining activities, seismic activity, volcanic activity and young groundwater age. The rules set out in Section 22(1) StandAG state that an area is classified as unsuitable as soon as one of the defined exclusion criteria applies. The next step involved an assessment of the remaining areas to determine which ones meet the minimum requirements of Section 23 StandAG. First of all, rock formations were identified which contain clay rock, rock salt and crystalline host rock types relevant to repositories. The minimum requirements refer to the hydraulic conductivity of the rock, the thickness of the effective containment area, the minimum depth of the effective containment area (i.e. its distance to the earth’s surface), the assumed minimum area of the repository and the preservation of the barrier effect. “Identified areas” that satisfy none of the exclusion criteria according to Section 22 StandAG and all of the minimum requirements according to Section 23(2) StandAG were obtained as a result of these two steps. In the third step, these identified areas will be evaluated according to the geoscientific weighing criteria defined in Section 24 StandAG in regard to their favourable overall geological situation and hence their suitability as a repository site for high-level radioactive waste. The geoscientific weighing criteria described in Annexes 1 to 11 (to Section 24) StandAG are used as evaluation benchmarks. These eleven criteria refer to the •transport of radioactive substances by groundwater movements in the effective containment zone; •configuration of the rock bodies; •spatial characterisability; •long-term stability of the favourable conditions; •geomechanical properties; •tendency to form fluid pathways; •gas formation; •temperature compatibility; •retention capacity in the effective containment zone; •hydrochemical conditions; and •protection of the effective containment zone by the overburden. Geschäftszeichen: SG01101/16-1/2-2020#30 – Objekt-ID: 830270 – Revision: 000 3

Vaccinate, test, inform: how the BGE is protecting its staff during the coronavirus pandemic

With the arrival of the Omicron variant, the coronavirus pandemic is once again on the rise, resulting in a sharp increase in infection rates in many parts of Germany. The Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) and BGE Technology GmbH have not been spared by the virus. Out of a workforce of some 2,350 members of staff, 110 people have so far tested positive since the start of the pandemic. This figure corresponds to 4.68% of staff (as of January 2022). The BGE is steering a course through this prolonged health crisis on the basis of an updated pandemic plan. Extensive testing programme The BGE has introduced measures to prevent the spread of the virus at numerous points. For example, these measures include the installation of 191 air purifiers for offices and meeting rooms, the use of 2,100 litres of disinfectant so far, the provision of 355,000 FFP2 and 346,000 surgical masks for staff and visitors, and an extensive programme of testing at the various sites. Since the start of the pandemic, 18,820 self-tests and 7,345 rapid medical tests have been carried out at the BGE. This programme is expressly intended for everyone, including those who have already received three vaccines. To ensure the best possible protection of staff on company property, external visitors are also subject to the “2G-Plus” rule: access is granted only to people who have been vaccinated or recovered from the disease and can show proof of a negative COVID test result. Despite all of the safety precautions, mine tours remain suspended for the time being. Vaccination programme for relatives of BGE staff At the medical level, the BGE has responded by launching its own vaccination programme, delivered by the company doctor. Managing Director Stefan Studt has personally called on employees to take up this offer: “Vaccination is an opportunity, and not getting vaccinated is a risk – for you and the people around you. Protect yourself, your colleagues, your relatives and your friends by getting vaccinated and boosted.” The team of the company medical service has already administered 1,926 vaccine doses in over 70 vaccination sessions – and it is not only members of staff who have been vaccinated: family members have been able to and still can take up the offer of vaccination in separate sessions at the BGE. The next vaccination session for relatives will take place on 29 January. BGE crisis committee provides information on current developments As part of the “Corona-Info” service, a BGE crisis committee made up of 20 members of staff provides regular information on the latest developments in the pandemic, as well as changes to the rules, via the intranet. For example, the crisis committee provides information on the latest hygiene and quarantine rules, on recommendations in the case of suspected infections, and on high-risk areas. There have already been 80 such reports – and there are more to follow. This service helps staff maintain an overview of what is currently going on. For individual questions, the BGE has also set up a coronavirus hotline where staff can obtain additional information to that offered on the intranet. The BGE has also adopted other measures to support its staff during the pandemic. For example, the possibility of remote working has been significantly expanded through the acquisition of laptops and corresponding communication software. Core working hours and flexitime have been made as flexible as possible in order to improve the compatibility of work and caring responsibilities during the pandemic. At the mine sites, occupancies and descents have been staggered to minimise the risk of contact. Moreover, any infection that takes place in the workplace is analysed in order to derive any potential conclusions regarding future behaviour. About the BGE The BGE is a federally owned company within the portfolio of the Federal Environment Ministry. On 25 April 2017, the BGE assumed responsibility from the Federal Office for Radiation Protection as the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. Its other tasks include searching for a repository site for the disposal of high-level radioactive waste produced in Germany on the basis of the Repository Site Selection Act, which entered into force in May 2017. The managing directors are Stefan Studt (Chair), Steffen Kanitz (Deputy Chair) and Dr Thomas Lautsch (Technical Managing Director).

Schreiben des HLNUG an die BGE – Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) (PDF)

-..- -- H ESS EN Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Postfach 32 09 · D-65022 Wiesbaden89-0100 40/17Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Stellv. Vorsitzenden der Geschäftsführung Herrn Steffen Kanitz Eschenstraße 55Bearbeiter/in: Durchwahl: E-Mail: Fax: Ihr Zeichen: Ihre Nachricht:@hlnug.hessen.de 0611 6939 SG02101/26-3/14-2020#14 vom 01.Juli 2020 Datum:4. September 2020 31224 Peine Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben) 0611 6939- Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz {GeolDG) Sehr geehrter Herr Kanitz, mit Ihrem Schreiben vom 01. Juli 2020 haben Sie gebeten für die aus unserem Haus zur Verfügung gestellten Geologie-Daten gemäß § 33 Abs. 8 des GeolDG die Kennzeichnung der Daten (§ 17 GeolDG) und das Prüfungsergebnis nach §§ 31 und 32 festzulegen. Auf dieser Grundlage der Datenkategorisierung ist die Verfügbarkeit privat oder kommerziell gewonnener Daten geregelt und Sie haben die Möglichkeit insbesondere die entscheidungserheblichen geologischen Daten unter Berücksichtigung der im GeolDG geregelten Fristen (§§ 18 - 32 bzw. §§ 34 und 35 GeolDG) zu veröffentlichen. Für die Datenkategorisierung hatten Sie uns eine umfangreiche Tabelle mit all denjenigen Datensätzen übermittelt, die Sie von uns erhalten hatten und darum gebeten, diese nach .Datenkategorisierung und Prüfung gemäߧ 33 Absatz 8 Satz 1 des GeolDG innerhalb von zwei Monaten vollständig zurückzuerhalten. Die Frist lief für das HLNUG somit am 01. September 2020 aus. Das HLNUG hat in der Zwischenzeit die Datenkategorisierung sowie die Prüfung nach§§ 31 und 32 vorgenommen, diese ist allerdings mangels Anhörung noch nicht abgeschlossen. Die Festsetzung der Datenkategorie setzt nach§ 34 GeolDG voraus, dass ein Verwaltungsakt über die Datenkategorisierung rechtsgültig erlassen wurde. Ein entsprechendes Verfahren konnte bislang in Hessen nicht durchgeführt werden. Es besteht Klärungsbedarf darüber, ob dem Verwaltungsakt gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ein Anhörungsverfahren vorzuschalten ist, um den Betroffenen die Möglichkeit zu eröffnen sich vor Erlass·des Verwaltungsaktes zu äußern. Einige Bundesländer sind der Meinung, auf die Anhörung der einzelnen Beteiligten könne nach § 28 Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden Telefon 0611 69 39-0 Telefax 061 1 69 39-555 Besuche bitte nach Vereinbarung UG Für eine lebenswerte Zukunft - 2- Abs. 2 VwVfG M-V verzichtet werden. Diese Länder nehmen die Möglichkeit war die Bekanntmachung der Kategorisierung auf dem Wege einer Allgemeinverfügung durchzuführen. Nach Rücksprache mit unserem Ministerium (HMUKLV) schließen wir uns der zwischen der Geschäftsstelle des BLAGEO/DK und der BGE am 01.09.2020 vereinbarten Regelung an und sende Ihnen heute die von uns als staatlich definierten Daten zu. Die Festsetzung der Kategorisierung der nichtstaatlichen Daten, welche das Problem der mit diesen verbundenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bergen könnten, wird noch zurückgehalten. Unser Ministerium ist der Auffassung, dass eine Anhörung der einzelnen Betroffenen im Zuge der Rechtssicherheit notwendig ist. Wir verfahren somit gemäß der Absprache zwischen BLAGEO Geschäftsstelle und der BGE indem wir Ihnen zunächst die von uns als staatlich definierten Daten zusenden. Die nichtstaatlichen Daten werden nach Anhörung der Beteiligten von uns zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, damit die vollständige Datentransparenz zum 1. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete vom 04.-07. Februar 2021 gegeben sein wird. Für die nichtstaatlichen Daten ist von unserer Seite zu berücksichtigen, dass die Adressen bzw. die Rechtsnachfolger zu ermitteln sind. Insbesondere die Recherche nach Rechtsnachfolgern alter Daten (nach§ 14 Satz 1 GeolDG verpflichtete Personen) wird sehr zeitaufwändig sein. Weiterhin befinden sich darunter Daten, bei denen der Rechtsnachfolger nicht zu ermitteln sein wird, und die somit als inhaberlos gelten können. Für die Ausweisung inhaberloser Daten ist gemäß § 25 GeolDG ein Aufgebotsverfahren einzuleiten. Folgende Informationen wurden von uns in die Tabelle mit den Datensätzen der Geologie- Daten eingetragen und geprüft: 1. Kategorisierung als Nachweis-, Fach- oder Bewertungsdaten: die Kennzeichnung der Daten basiert auf dem Kategorisierungsvorschlag für Datentypen der BGE sowie der vorgeschlagenen Kategorisierung des Direktorenkreises aus dem BLA-GEO vom 16.07.2020. Die Spalte wurde um eine Spalte erweitert, da einige Datensätze mit zwei unterschiedlichen Datenkategorien zu belegen sind. 2. Das Datum der Ausstellung des Kategorisierungsbescheides wurde nicht ausgefüllt. Der .Kategorisierungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Dieser ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. 3. Es wurde geprüft, ob der Schutz öffentlicher Belange nach§ 31 betroffen ist. Nach unserer Einschätzung ist dies nicht der Fall. Die Prüfung ist allerdings mangels Anhörung noch nicht rechtssicher abgeschlossen. 4. Die Prüfung, ob gemäß § 32 der Schutz sonstiger Belange mit den Geologie-Daten verbunden ist, hat stattgefunden. Bei den Daten von Diplomarbeiten ist möglicherweise der Schutz geistigen Eigentums mit den Daten verbunden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind mit den Daten nach unserer Prüfung nicht verbunden. Die Geologie-Daten aller Bohrungen stammen aus der Bohrdatenbank Hessen, in der nur die Stammdaten sowie die Inhalte der Schichtenverzeichnisse gespeichert sind, keine sonstigen etwa auf den analogen Daten vorhandene Eintragungen. Personenbezogene Daten sind nicht enthalten. Die Prüfung ist allerdings mangels Anhörung noch nicht rechtssicher abgeschlossen. 5. Die Prüfung auf staatlich oder nichtstaatlich konnte ebenfalls erfolgen. Die als staatlich identifizierten Daten werden zunächst geliefert. Seite 2 von 3 - 3- 6. Der Abschluss der geologischen Untersuchung eines Datensatzes ergibt sich aus den Unterlagen. Bei älteren analogen Daten, wie zum Beispiel von Daten die älter als 1940 sind, war nicht immer das genaue Datum des Abschlusses der geol. Untersuchung zu ermitteln, oft ist n.ur eine Angabe des Untersuchungsjahres möglich. 7. Der gewerbliche Bezug wurde geprüft und eingetragen. 8. Die Angabe der nach§ 14 Satz 1 verpflichteten Person wurde soweit bekannt eingetragen. Uns ist bekannt, dass einige dieser Personen/Unternehmen nicht mehr existieren. 9. Es wurden uns etliche Datensätze übermittelt, die sich nicht in Hessen befinden. Zu diesen Datensätzen ist keine Kategorisierung vorgenommen worden. Eine Tabelle der außerhessischen Daten wird ebenfalls übermittelt. Um Rückfragen bezüglich des Verfahrens der Datenkategorisierung und Datenübermittlung an die BGE wenden Sie sich bitte an mich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Geologi · ektor) Anlage (über Hessen drive): Download Link: Dieser Link ist gültig bis: 2020-09-18 21 :59:59 1 Excel-Tabelle mit der Datenkategorisierung staatlicher Datensätze und mit den außerhessischen Datensätzen Vfg. 1. ALG zK 2.Reg. Abt. G zdA Seite 3 von 3

Erweiterung der Wagenhalle in Bad Doberan der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH

Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH hat mit Schreiben vom 28.11.2019 beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung als Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Plangenehmigung für den Erweiterungsbau einer Leichtbauhalle im Bahnhof von Bad Doberan gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz gestellt. Der Hallenbau wird zum Abstellen der Wagen, zu Zwecken der Reparatur sowie zum Schutz des Eigentums der Vorhabenträgerin gegen Beschädigung und Verschmutzung. Der Erweiterungsbau wird neben der bestehenden Halle mit einer Länge von mindestens 100 Gleismetern über den Gleisen 67 und 68 errichtet. Die geplante Erweiterung startet leicht versetzt hinter Segment 2 des Bestandes und endet mit Beginn von Segment 5. Die Errichtung der Wagenhalle wird eine Fläche von ca. 510 m² durch Überbau und Asphaltierung in Anspruch nehmen.

Validierung von Kritikalitätsberechnungen

Validierung von Kritikalitätsberechnungen Entwicklung und Bewertung von Methoden zur Berücksichtigung von Korrelationen Meldung Stand: 13.08.2021 Die Zulassung von Transport- und Lagerbehältern für spaltbare radioaktive Stoffe ( bspw. CASTOR -Behälter) erfordert die Durchführung und Dokumentation einer Kritikalitätssicherheitsanalyse durch den Antragsteller. Damit wird nachgewiesen, dass eine sich selbst erhaltende Kettenreaktion innerhalb des Behälters auch unter ungünstigsten Transportbedingungen – wie schweren Unfällen – nicht eintreten kann. Dies ist eine der Bedingungen an ein „sicheres Versandstück“, das strengen nationalen und internationalen Vorschriften unterliegt, um den Schutz von Personen, Eigentum und Umwelt zu gewährleisten. Die Prüfung und Bewertung dieser Kritikalitätssicherheitsanalysen liegt im Aufgabenbereich des BASE . Neue Software ermöglicht schnellere Berechnungen Kritikalitätssicherheitsanalysen werden im Allgemeinen durch Rechnungen mit komplexen Programmsystemen gestützt. Diese Programme müssen nicht nur grundsätzlich richtig funktionieren, sondern auch die Realität korrekt abbilden. Dies wird durch die Nachrechnung kritischer Experimente, die als Benchmarks dienen, und anschließendem Vergleich mit den zugehörigen Messergebnissen erreicht (Validierung an Benchmark-Experimenten). Während des jetzt abgeschlossenen Forschungsprojekts wurde eine neue, zusätzliche Software entwickelt. Diese erlaubt es, bei den hochkomplexen Berechnungen Korrelationen zwischen den Benchmark-Experimenten mit zu erfassen. Mit der neuen Software können diese Korrelationen bei der Bestimmung von Sicherheitszuschlägen mit deutlich weniger Rechenaufwand als bisher quantitativ berücksichtigt werden. Im Forschungsprojekt wurde darüber hinaus auch grundsätzlich erforscht, welche Bedeutung Korrelationen aus herangezogenen Serienexperimenten für die Sicherheitsanalysen haben. Dabei wurden verschiedene Ansätze zur Berücksichtigung von Korrelationen untersucht, bewertet und der geeignetste in die Software umgesetzt. Hintergrund: Kritische Experimente und Korrelationen In kritischen Experimenten wird eine Anordnung durch Variationen, z. B. Annäherung des Spaltstoffs, der Neutronenmoderatoren oder -reflektoren, wohlkontrolliert so nahe an den Zustand einer selbst erhaltenden Kettenreaktion geführt, dass sich die Parameter des exakt kritischen Zustands durch Extrapolation bestimmen lassen. Aufbau und Durchführung solcher Experimente sind aufwändig und teuer. Sie werden deswegen nur von wenigen Staaten betrieben, z. B. von den USA. Betrachtet werden typischerweise metallische oder oxidische Spaltstoffe, aber auch Spaltstofflösungen. Für Validierungen geeignete Dokumentationen kritischer Experimente stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Oftmals wurden solche Experimente in Serien durchgeführt, wobei zwischen den einzelnen Experimenten nur wenige Parameter (wie z. B. Abstände und einzelne Materialien) verändert wurden. Somit ziehen sich wichtige experimentelle Parameter häufig in gleicher Weise durch die ganze Serie hindurch. Dies senkt den Informationsgewinn durch jedes zusätzliche Experiment der Serie. Man spricht dabei von Korrelationen. Bei der Ableitung von Sicherheitszuschlägen aus dem Vergleich von Rechen- und Messergebnissen werden Korrelationen innerhalb der Validierungsbasis routinemäßig auf qualitative Art mitbetrachtet. Mit den neuen Rechentools ist nun auch eine Möglichkeit zur quantitativen Bewertung für den praktischen Einsatz gegeben. Zum Forschungsbericht Fachlicher Abschlussbericht Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 6MB, barrierefrei⁄barrierearm) Weitere Forschungsprojekte zu Transport und Lagerung Transporte / Zwischenlager

Nutria- und Biberbauten auf der Spur

Oldenburg. Ab dem 22. September wird sich auf der Hunte oberhalb des Wasserkraftwerks Oldenburg ein unvertrautes Bild zeigen: Der übliche Stauwasserstand der Hunte von fünf Metern wird vorübergehend um etwa 100 Zentimeter abgesenkt. Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Suche nach möglichen Nutria- und Biberbauten durch die Hunte-Wasseracht und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Baue von Nutria und Biber in den Deichen stellen eine Gefahr für ihre Standsicherheit dar. Ab dem 22. September wird sich auf der Hunte oberhalb des Wasserkraftwerks Oldenburg ein unvertrautes Bild zeigen: Der übliche Stauwasserstand der Hunte von fünf Metern wird vorübergehend um etwa 100 Zentimeter abgesenkt. Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Suche nach möglichen Nutria- und Biberbauten durch die Hunte-Wasseracht und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Baue von Nutria und Biber in den Deichen stellen eine Gefahr für ihre Standsicherheit dar. „Die Eingänge zu diesen Bauten liegen unterhalb der Wasserlinie und können daher beim Normalwasserstand in der Hunte in der Regel nicht erkannt werden“, erklärt Hergen Oetken, Aufgabenbereichsleiter des NLWKN in der Betriebsstelle Brake-Oldenburg die Hintergründe der geplanten Wasserstandsabsenkung. Erst wenn es im Deichkörper zu Absackungen käme, würden mögliche Gefahrenquellen äußerlich sichtbar werden. Besonders bei Hochwasserlagen mit entsprechend hohen Wasserständen und Fließgeschwindigkeiten können vorhandene Bauten schnell weiter ausgespült werden – eine ernste Bedrohung für die Standsicherheit eines betroffenen Deichabschnitts. Noch vor der nächsten Hochwassersaison soll die Erkundung an der Hunte deshalb Klarheit bringen, um mögliche Bauten von Biber und Nutria bei Bedarf verfüllen und somit die Deiche langfristig sichern zu können. Die Erkundung – eine Maßnahme des präventiven Hochwasserschutzes – erfolgt mit einem Boot von der Wasserseite aus und wird rund drei Tage dauern. Da die Absenkung in Teilen auch einen Gewässerabschnitt betrifft, der sich im Eigentum der Hunte-Wasseracht befindet, handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von NLWKN und Wasseracht. Die Wasseracht ist vor Ort auch mit Personal beteiligt und beteiligt sich zudem an den Kosten für den hinzugezogenen Biberexperten. Nach Abschluss der Tätigkeiten wird der Stauwasserstand der Hunte wieder auf die gewohnte Höhe angestaut. Zuletzt wurde der Stauwasserstand der Hunte für den Hochwasserschutz 2009 im Rahmen von Deichbauarbeiten abgesenkt. Eine Absenkung zur Suche nach Nutria- und Biberbauten wird dieses Jahr erstmals vorgenommen. Enge Abstimmung mit dem Naturschutz erforderlich Enge Abstimmung mit dem Naturschutz erforderlich Das Naturschutzrecht stellt den Biber unter besonderen und strengen Schutz. Nutria dagegen sind eine invasive Art und müssen zurückgedrängt werden. „Bauaktivitäten des Bibers können grundsätzlich einen wichtigen Beitrag für den Naturhaushalt leisten. So bereichern Biber Gewässerlandschaften mit offenen Auen und genügend Abstand zwischen Deichfuß und Ufer. Ein Biberbau in Deichen kann aus Gründen des vorrangigen Hochwasserschutzes jedoch nicht toleriert werden, wenn wir die Menschen am Fluss nicht gefährden wollen“, unterstreicht Oetken. Dies gelte insbesondere für die Hunte: Denn der Stauwasserstand der Hunte liegt in Teilen bis zu 2,50 Meter über dem angrenzenden Gelände. Ein Bruch des Deiches hätte fatale Folgen und wäre mit enormen Sachschäden verbunden, betont Hergen Oetken: „Bei Anwohnerinnen und Anwohnern sind das letzte Winterhochwasser und die Bilder von Sandsäcken und mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen noch sehr präsent. Sie wissen um die Notwendigkeit von sicheren Deichen zum Schutze ihres Eigentums. Wir werden auch gelegentlich von Anwohnern über mögliche Bauten des Nutria informiert. Dafür bin ich sehr dankbar, da wir dann eventuell vorhandene Gefahrenquellen umgehend beseitigen können“, so Oetken. Die Absenkung des Wasserstands der Hunte wird sich im gesamten eingedeichten Verlauf des Flusses bis zur Kampbruchbrücke in der Gemeinde Hatten bemerkbar machen. Dort wird die Absenkung nur wenige Zentimeter tief sein, während sie in Wardenburg noch etwa 80 Zentimeter betragen wird. Zum erstmals durchgeführten Vorhaben hat sich der NLWKN im Vorfeld mit den zuständigen Behörden der Stadt Oldenburg und des Landkreises Oldenburg sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eng abgestimmt. Die Auswirkungen der Maßnahme sind aufgrund der kurzen Dauer und der bewusst gewählten Jahreszeit für die Gewässerökologie unkritisch. Die Wassersportvereine an der Hunte sind ebenfalls informiert und passen ihre Aktivitäten der ungewohnten Situation an. Ein an der Hunte liegendes schwimmendes Hausboot muss aufgrund der Absenkung seinen Liegeplatz verändern.

Hochwasser in Berlin

Durch hohe Niederschläge ausgelöste Hochwasser ereigneten sich zum Beispiel am 30.07.2011 an der Erpe in Berlin-Köpenick, in der Nacht vom 21. zum 22.08.2012 sowie am 27.07.2016 an der Panke – Land unter an der Panke . Aktuelle Hochwasserinformation Über die Hochwassersituation in Spree und Havel können Sie sich auf den Seiten des Landes Brandenburg informieren. Hochwasserschutz Hochwasserinformationen im Wasserportal Berlin Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle können zu Hochwasser führen. Der natürliche Überflutungsraum eines Fließgewässers ist seine Aue. Bereits seit mehreren Jahrhunderten nutzen wir die Auen als Acker und Grünland oder Siedlungsfläche und bezahlen den Nutzen des ertragreichen Landes mit einem erhöhten Hochwasserrisiko. Auch um dieses Risiko zu minimieren wurden die Gewässer u. a. begradigt, befestigt, verlegt oder aufgestaut. Diese Veränderungen durch den Menschen hatten jedoch nicht nur die angestrebten positiven Auswirkungen, sondern auch negative Folgen: lokal, aber auch regional beschleunigte sich der Wasserabfluss, Hochwasserscheitel stiegen und die Hochwassermengen erhöhten sich. In Berlin können Hochwasser durch starke oder langanhaltende Niederschläge entstehen. Je nach Regenereignis unterscheiden sich die Hochwasserwellen. Starkniederschläge sind häufig in den Sommermonaten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Sie weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kurze Dauer. Starkniederschläge sind Hauptursache für schnell ansteigende Hochwasserwellen, wie z.B. an der Panke. Durch den hohen Versiegelungsgrad in der Stadt wird die Bildung eines derartigen Hochwassers deutlich beschleunigt. Langanhaltende Niederschläge in größeren Einzugsgebietsflächen sind Hauptursache für Hochwasser an der Erpe (Neuenhagener Mühlenfließ), am Tegeler Fließ, der Müggelspree und Havel. Derartige Hochwasserwellen laufen in den betroffenen Gewässern deutlich flacher ab, halten sich aber relativ länger. Hochwasservorsorge ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), neben zentralen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, jeden Einzelnen auf sich und sein Eigentum vor Hochwasserfolgen zu schützen: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 (2) WHG (2009)) Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden und technischen Hochwasserschutz umzusetzen, wenn diese wirtschaftlich geboten bzw. vertretbar und räumlich integrierbar sind. Einem Hochwasser kann durch Wasserrückhalt (Retention) in der Aue vorgebeugt werden. Die Potenziale für den vorbeugenden Hochwasserschutz hängen von verfügbaren Retentionsräumen ab. Die größtmögliche Speicherwirkung von Hochwasserwellen erreichen ausgedehnte Überflutungsauen. Solche Auenbereiche sind jedoch im urbanen Raum nahezu unwiderruflich überformt bzw. werden intensiv genutzt. Deshalb ist es wesentlich, den Wasserrückhalt in der verbleibenden Fläche zu verbessern und vorhandene Rückhalteräume optimal zu nutzen. Auch zentrales und dezentrales Regenwassermanagement sowie verbesserte Prognose- und Frühwarnsysteme sind wichtige Bausteine. Dort, wo es wirtschaftlich geboten und räumlich umsetzbar ist, können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. Bau von Deichen) einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von regionalen Hochwasserschäden leisten. In Berlin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) geplant und umgesetzt (vgl. z.B. GEK Panke ). Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation, die zugleich auch die Ökologie eines Gewässers fördern, sind z.B. Aufweitungen des Gewässerbettes, Rückhalt in der Aue durch Remäandrierungen. Im urbanen Raum sind diese Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Nutzungen jedoch begrenzt. Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Berlin ist letztendlich auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erforderlich. Durch den hohen Versiegelungsgrad wird der Oberflächenabfluss stark beschleunigt, so dass die Reaktionszeiten bei der Entstehung von Hochwasser infolge lokaler Starkregenereignisse gering sind. Deshalb sind vor allem dauerhaft wirkende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 (2) WHG in Risikogebieten sinnvoll. Hierzu gehört insbesondere der Schutz von Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser (hochgezogene Kellerschächte, Abdichtung von Türen und Fenstern, druckdichte Fenster). Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat . Überprüfen Sie zusätzlich, ob Schäden durch Überschwemmungen von Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt sind. Anbieter einer sogenannten Elementarschadens­versicherung finden Sie auf den Seiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft .

Überschwemmungen an der Lühe: NLWKN betreibt intensive Ursachenforschung

Stade. Erhöhte Wasserstände in der Elbe haben in der Nacht von Freitag auf Samstag zu Überschwemmungen auf außendeichs gelegenen Grundstücken entlang der Lühe geführt. Das Lühe-Sperrwerk konnte erst gegen 3 Uhr nachts und damit nach Überschreiten des eigentlichen Schließwasserstands geschlossen werden. Infolgedessen ist es zu teils erheblichen Überschwemmungen bei Gewässeranrainern gekommen. „Das hätte so nicht passieren dürfen. Ursache der verspäteten Schließung ist nach aktuellem Stand ein technischer Defekt im Meldesystem – die Ursachenforschung ist bereits am Wochenende angelaufen und derzeit in vollem Gange“, so Birgit Baumann von der Betriebsstelle Stade des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN ist für den Betrieb der Anlage an der Lühe zuständig. Erhöhte Wasserstände in der Elbe haben in der Nacht von Freitag auf Samstag zu Überschwemmungen auf außendeichs gelegenen Grundstücken entlang der Lühe geführt. Das Lühe-Sperrwerk konnte erst gegen 3 Uhr nachts und damit nach Überschreiten des eigentlichen Schließwasserstands geschlossen werden. Infolgedessen ist es zu teils erheblichen Überschwemmungen bei Gewässeranrainern gekommen. „Das hätte so nicht passieren dürfen. Ursache der verspäteten Schließung ist nach aktuellem Stand ein technischer Defekt im Meldesystem – die Ursachenforschung ist bereits am Wochenende angelaufen und derzeit in vollem Gange“, so Birgit Baumann von der Betriebsstelle Stade des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN ist für den Betrieb der Anlage an der Lühe zuständig. Das Lühe-Sperrwerk verfügt über eine aktive Pegelüberwachung, die bei Überschreitung entsprechender Warnstufen proaktiv aktuelle Wasserstandsmeldungen an die jeweiligen Sperrwerkswärter aussendet. „Diese sind sehr schnell in der Lage, ggf. eine Schließung einzuleiten“, so Baumann. Die entsprechende Meldung des Systems an den Sperrwerkswärter ist am Wochenende offenbar nicht übermittelt worden. Im Rahmen der Untersuchungen zu den Ursachen steht der NLWKN in engem Kontakt mit der Wasserschutzpolizei, aber auch mit dem Hersteller der zum Einsatz kommenden Mess- und Meldeanlage sowie mit den Telekommunikationsanbietern. „Wir werden den Umständen, die zu diesem Vorfall geführt haben, genau auf den Grund gehen und dabei die Schutzvorrichtungen und Abläufe rund um den Betrieb der Anlage intensiv durchleuchten. Ein solcher Ausfall darf sich nicht wiederholen – der Schutz der Menschen und ihres Eigentums an der Niedersächsischen Küste hat höchste Priorität“, betont Baumann. Das Lühe-Sperrwerk ist erst vor einigen Jahren aufwändig umgerüstet worden. In diesem Rahmen wurde die gesamte Steuerungstechnik und das Meldesystem erneuert – die Steuerung erfolgt heute vollständig digital. Bis zu 190 Mal im Jahr wird das Sperrwerk – oftmals auch bereits bei geringfügig erhöhten Wasserständen – geschlossen, um die außendeichs gelegenen Lühe-Anrainer sowie die Ortschaften Mittelnkirchen, Guderhandviertel und Horneburg vor Überschwemmungen zu schützen. „Bei all diesen Schließvorgängen haben die Steuerungstechnik und auch das Meldesystem bisher einwandfrei funktioniert“, betont der NLWKN. Der Einsatz eines den Schließvorgang begleitenden Sperrwerkswärters ist zwingend erforderlich – er ergibt sich aus entsprechenden Vorgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, um Gefährdungen für den Schiffsverkehr auszuschließen. Demnach dürfen die in der Regel tonnenschweren Sperrwerkstore nicht selbsttätig, also automatisiert, fahren. Eine Gefährdungslage hinter den Deichen bestand nicht – der eingetretene Wasserstand ist für das Sommerhalbjahr eher ungewöhnlich, aber keine Herausforderung für die entsprechenden Schutzanlagen. Anrainer, deren Grundstücke von den Überschwemmungen in Folge der verspäteten Sperrwerksschließung betroffen waren, werden gebeten, entsprechende Schäden bis zur finalen Klärung eventueller Haftungsfragen zeitnah der Wasserschutzpolizei Stade zu melden (Kontakt: 04141 7781215; esd@wspst-stade.polizei.niedersachsen.de ), welche die Ermittlungen zu den Ursachen der Überschwemmungen übernommen hat.

BfN Schriften 47 - Implementing the Convention on Biological Diversity. Analysis of the Links to Intellectual Property and the International System for the Protection of Intellectual Property

The overview is based on the assumption that the Convention links biological diversity, genetic resources, knowledge and technology and at the same times gives these issues a certain order.

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