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Stadt Bergen Ortsteil Sülze Landkreis Celle Innenbereichssatzung "Waldhof-Luxhoop" nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB

Die Siedlung Waldhof stellt eine geschlossene baulichen Bereich dar, für den jedoch nur vereinzelt Bebauungspläne existieren. Dieses Gebiet ist als im Zusammenhang bebauter Ortsteil zu charakterisieren. Einzelne Außenbereichsflächen im Nordwesten der Siedlung werden durch diese Innenbereichssatzung zum Innenbereich dieser Siedlung definiert. Es entsteht somit eine klare Abgrenzung zum Außenbereich. Innerhalb des Satzungsgebietes ermöglicht die Innenbereichssatzung eine weitere Bebauung in den rückwärtigen Grundstückshälften. Eine Verdichtung im innerörtlichen Bereich wird durch diese Planung erreicht. Dieses entspricht den umweltschützenden Belangen mit Grund und Boden schonend und sparsam umzugehen. Außerdem werden durch die zukünftige Bebauung im Norden des Geltungsbereiches bauliche Lücken geschlossen und die Siedlungsstruktur abgerundet. Die baulichen Anlagen der Siedlung, die den Bebauungszusammenhang herstellen, prägen den Charakter des Ortes durch eine bauliche Struktur von freistehenden Wohngebäuden (Einfamilienhäusern), die in der offenen Bauweise errichtet sind. Sie weisen eine Eingeschossigkeit auf und haben vorwiegend eine geneigte Dachform (Satteldach). Die Grundstücke sind großzügig dimensioniert (ca. 800-1000m²). Die einzelnen Außenbereichsflächen des Satzungsgebietes lassen sich zu dem Bebauungszusammenhang der Siedlung Waldhof rechnen, weil sich das Satzungsgebiet nach der Art und dem Maß der Nutzung, nach der Bauweise und nach der Grundstücksfläche, die überbaut ist, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung dieser einzelnen Außenbereichsgrundstücke ist gesichert- Eine mögliche geringe bauliche Erweiterung im nördlichen Bereich des Satzungsgebietes kann durch eine öffentlich - rechtliche Baulast geregelt werden. Für das Satzungsgebiet sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher gestellt. Das Satzungsgebiet ist ein homogener Teil der Siedlung Waldhof und fügt sich in diesen hinein, so dass das Ortsbild durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird. In Erkenntnis dieser Situation hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bergen am 28.05.2002 die Aufstellung der Innenbereichsatzung für den Ortsteil Sülze gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.

Bebauungsplan Dohnsen Nr. 5 "Hünenburg-Südwest"

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Dohnsen Nr. 5 „Hünenburg-Südwest“ hat das Ziel, die dörfliche Siedlung Hünenburg, die zur der Ortschaft Dohnsen gehört, in Richtung Süden abzurunden und so Bauland zur Verfügung zu stellen. Der Ort ist geprägt durch Wohn- und landwirtschaftliche Nutzung. Den Anstoß für diese Planung erfolgte durch einen Bauwilligen, der eine Wohnbebauung (Einfamilienhaus) im Norden des Plangebietes realisieren möchte. Für die restliche Fläche sind wegen der dörflichen Prägung Hünenburgs z. B. auch landwirtschaftliche Nutzungen oder Pferdehaltungen (z. B. Pferdepension) anzustreben. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den gesamt Ort als Dorfgebiet dar.

Bebauungsplan Belsen Nr. 1 "Celler Weg"

In der Gemeinde Belsen besteht ein großer Bedarf an Baugrundstücken für Familienheime im Sinne des II. Wohnungsbaugesetzes. Der Bebauungsplan "Celler Weg" ist zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung in seinem Geltungsbereich aufgestellt. Der Plan sieht die Errichtung von 32 freistehenden Einfamilienhäusern vor.

Bebauungsplan Ohlendorf 14 - Gemeinde Seevetal

Bebauungsplan Ohlendorf 14 "Imbuschfeld-Ost" Der Bebauungsplan orientiert sich mit seinen Festsetzungen an dem Bestand im Umfeld, welches durch Einfamilienhäuser geprägt ist und setzt diese fort. Daher wird das Gebietes als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Ebenso führen die Ausnutzungsziffern und die Mindestgrundstücksgrößen die Strukturen der Umgebung fort.

Bebauungsplan Bergen Nr. 15 "Horstweg - 2. Änderung"

Diese Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 15 ist erforderlich, weil im Anschluss an die östlich des Änderungsgebietes bereits errichteten zweigeschossige Reihenhäuser anstelle der bisher ausgewiesenen eingeschossigen Einzelhäuser gebaut werden sollen.

Untersuchungen zur Beziehung zwischen Gebäudeform und Energie

Um die gesellschaftlichen Ziele im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung unserer Umwelt zu ereichen, wissen wir, dass die Energieeffizienz und Ökologie eines jeden Architekturprojektes heute ganz oben auf der Agenda aller Planenden stehen (müssen). Man könnte meinen, dass das Einbeziehen der Aspekte zur Ökologie und Energieperformance zu einer ganz neuen architektonischen Formensprache führen müsste. Dies ist aber bis heute kaum der Fall. Abgesehen von einigen wenigen Beispielen, entstehen in der Regel entweder die in der allgemeinen architektonischen Fachwelt eher verpönten Öko-Häuser' - meist Einfamilienhäuser mit einer zusammenhangsloser Zusammensetzung von Holzelementen, dicker Wärmedämmung, Sonnenkollektoren und einem aufgesetzten Wintergarten. Oder es wird behauptet, dass die Überlegungen zur Ökologie und Energieeffizienz im Entwurf so gut versteckt sind, dass man davon (architektonisch) nichts mehr merkt. Dieses Forschungsprojekt beschäftigt sich mit folgenden Fragestellungen; wie ausgeprägt ist die Beziehung zwischen der Form und der Energieperformance eines Gebäudes? Führt das Einbeziehen solcher Überlegungen zwangsläufig zu einer neuen Formensprache? Oder es ist denkbar, die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit eines Gebäudes unabhängig von seiner Architekturstilrichtung und ohne Auswirkungen auf den gewollten architektonischen Eindruck so zu optimieren, dass die o.a. gesellschaftlichen Ziele trotzdem erreicht werden können?

Geothermisches Potenzial - spezifische Wärmeleitfähigkeit und spezifische Entzugsleistung 2017

Allgemeines In den vergangenen Jahren wurde die Erdwärme (Geothermie) in Berlin bereits vielfach genutzt. Seit dem Jahr 2004 stieg die Anzahl der Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Erdwärme von 132 auf rd. 3.500 Anlagen im Jahr 2018 (Stand 30.09.2018). Dieser Trend hält auch weiterhin an und stellt einen wichtigen Faktor beim Energiemix der künftigen Nutzung der erneuerbaren Energien dar. Die Erdwärme ist im Gegensatz zu den meisten anderen erneuerbaren Energieträgern wie Wind, Wasser oder Sonne eine Energieform, die unabhängig von Witterung, Tages- und Jahreszeit nahezu ständig zur Verfügung steht. Der Nutzung der oberflächennahen Erdwärme steht ein ganzes Spektrum von technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Alle diese Verfahren benötigen eine Wärmepumpe, die in der Lage ist, die relativ niedrige Temperatur des Untergrundes bzw. des Grundwassers in diesen Tiefen von 8 – 11 °C mit Hilfe von mechanischer / elektrischer Energie auf ein für Heizzwecke geeignetes höheres Temperaturniveau zu bringen. Neben vielen anderen möglichen Verfahren wird heute in Berlin zu 93 % die Erdwärme mit vertikalen Erdwärmesondenanlagen erschlossen (siehe Abb. 1). Erdwärmesonden sind geschlossene Kunststoffrohrsysteme, die in Bohrlöchern installiert werden und in denen ein Wasser-/Sole-Gemisch zirkuliert, welches dem umgebenen, mit Grundwasser erfüllten Gestein die Wärme entzieht. Die Tiefe der Erdwärmesonden liegt in der Regel je nach geologischer und anlagenbedingter Voraussetzung zwischen 40 bis 100 m. Zur Erhöhung der Planungssicherheit dieser Erdwärmesondenanlagen werden hier Potenzialkarten zur spezifischen Wärmeleitfähigkeit (Karten 02.18.1 – 02.18.4) und speziell für Einfamilienhäuser zur spezifischen Entzugsleistung (Karten 02.18.5 – 02.18.12) dargestellt. Hierin sind die dafür maßgeblichen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse subsummiert. Da der Einbau von Erdwärmesondenanlagen in den Untergrund potenziell mit einem Risiko der Grundwassergefährdung verknüpft ist, werden zum Schutz des Grundwassers bei der Errichtung einer solchen Anlage hohe wasserrechtliche Anforderungen an das Bohrverfahren, die anschließende Bohrlochabdichtung, Drucktests, Dokumentation etc. gestellt. Neuere Forschungsergebnisse, Schadensfälle sowie die stark gestiegene Anzahl der Erdwärmesondenanlagen bestätigen diese Gefährdung immer wieder. Da Berlin sein Trinkwasser zu 100 % aus dem Grundwasser und fast ausschließlich aus dem eigenen Stadtgebiet bezieht, werden deshalb bei der Errichtung einer Erdwärmesondenanlage in dem dafür erforderlichen wasserbehördlichen Erlaubnisverfahren zum Schutz des Grundwassers besonders hohe Anforderungen gestellt. Näheres dazu unter www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/merkblatt_geothermie.pdf Spezifische Wärmeleitfähigkeit Die spezifische Wärmeleitfähigkeit stellt das Vermögen des Gesteins dar, die Wärme weiter zu leiten. Sie ist eine der wichtigsten Kenngrößen im Zusammenhang mit der korrekten Dimensionierung der Erdwärmesondenanlage. Sie ist ein Maß dafür, wie schnell die entnommene Wärme über die im Untergrund anstehenden Gesteine nachgeliefert werden kann. Die Einheit wird in Watt pro Meter * Kelvin [W/mK] angegeben. Die Wärmeleitfähigkeit ist eine gesteinsspezifische Eigenschaft, die vom Mineralgehalt, der Porosität und der Porenfüllung abhängt. Luft ist ein schlechter Wärmeleiter, deshalb haben trockene Sedimente oberhalb des Grundwasserspiegels eine geringere Wärmeleitfähigkeit. Da Wasser hingegen eine höhere Wärmeleitfähigkeit als Luft besitzt, wird der Wert der Wärmeleitfähigkeit des wassergesättigten Gesteins deutlich verbessert. In den Karten zur Wärmeleitfähigkeit sind deshalb die Grundwasserverhältnisse berücksichtigt. Spezifische Entzugsleistung Die spezifische Entzugsleistung ist im Gegensatz zur spezifischen Wärmeleitfähigkeit eine Größe, die von zahlreichen speziellen Randbedingungen insbesondere vom gesteinsspezifischen Wärmetransportvermögen des Untergrundes, aber vor allem auch von technischen Größen der Erdwärmesondenanlagen wie der Anzahl der Betriebsstunden, der gegenseitigen Beeinflussung benachbarter Anlagen, der Bohrlochgröße, der Wärmeleitfähigkeit der Verpressung u. a. abhängt. Die Einheit der spezifischen Entzugsleistung wird in Watt pro Meter [W/m] angegeben. Für eine Heizanlage ohne Warmwasseraufbereitung werden 1.800 Betriebsstunden pro Jahr [h/a] angesetzt; 2.400 h/a sind es bei Anlagen zusätzlich mit Warmwasseraufbereitung (s. u.). Grundwasserfluss Bei Erdwärmesonden ist ein hohes Wärmetransportvermögen des Untergrundes erwünscht, damit die dem Untergrund entzogene Wärme möglichst rasch aus der Umgebung nachgeliefert wird. Die Wärmenachführung erfolgt sowohl durch die Wärmeleitfähigkeit des Gesteins als auch durch den sehr geringen Grundwasserfluss. Da der Grundwasserfluss besonders für die großen Tiefen schwer bestimmbar ist und die (geringe) Fließgeschwindigkeit des Grundwassers zudem überall unterschiedlich ist, wird der Grundwasserfluss hier bei der Berechnung vernachlässigt. Damit sind die Angaben zur spezifischen Entzugsleistung konservativ ermittelt und können als Sicherheitszuschlag für die Sondendimensionierung angesehen werden. Im Übrigen gelten die Angaben zur spezifischen Entzugsleistung nur für die angegebenen Randbedingungen (s. u.).

Bebauungsplan Rissen 26 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 26 vom 27. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 281) wird wie folgt geändert: 1. In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf " (Gemeindezentrum) in die Festsetzung ¿reines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet werden zwei Vollgeschosse (als Höchstgrenze) und die Bauweise ¿Reihenhäuser" bei einer Grundflächenzahl von maximal 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von maximal 0,6 festgesetzt. 2. Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1. 3. Als neuer § 2 wird eingefügt: § 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Für die Erschließung des Flurstücks 1552 der Gemarkung Rissen können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.

Überwiegender Gebäudetyp je Baublock Krefeld

Die Daten zeigen die vorherrschende Gebäudetypologie (zum Beispiel Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe) pro Baublock. Die Information ist relevant für die Bestimmung von Anschlussdichten, Wärmebedarfsmustern und die Wahl geeigneter Heiztechnologien. Die Einteilung der Wohngebäude erfolgt, angelehnt an die Wärmestudie NRW (Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW), wie folgt: a. Einfamilienhäuser (EFH): maximal zwei Hauptgebäude (HG), die sich berühren mit maximal 280 m² Nutzfläche. b. Reihenhäuser (RH): mindestens drei HG, die sich berühren mit maximal 280 m² Nutzfläche. c. Mehrfamilienhäuser (MFH): Nutzfläche > 280 m², große Mehrfamilienhäuser (GMFH): Nutzfläche > 400 m². Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.

Warmepumpen-unterstuetztes Kollektor-Doppelspeicherkonzept fuer die ganzjaehrige solare Raumheizung von Wohnhaeusern

Fuer die ganzjaehrige aktiv-solare Raumheizung freistehender, sehr gut waermegedaemmter Einfamilienhaeuser der Standardgroesse (130 bis 150 m2 beheizte Flaeche) sollte ein Konzept entwickelt und praxisnah getestet werden, bei dem der winterliche Raumwaermebedarf ohne fossilen Heizkessel bzw ohne Elektro-Direktheizung gedeckt werden kann. Dabei sollte eine moeglichst einfache Technik verwirklicht werden.

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