Länge: 24 Kilometer Start: Bundesforum zwischen Kanzleramt und Paul-Löbe-Haus, ÖPNV: U-Bahnhof Bundestag Ziel: Heiligensee, Ruppiner Chaussee, ÖPNV: S-Bahnhof und Bus-Haltestelle Heiligensee Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Bundesforum zwischen Bundeskanzleramt und Paul-Löbe-Haus – Marie-Elisabeth-Lüders-Steg über die Stadtspree – Parlament der Bäume – Humboldthafen – Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal – Invalidenfriedhof – Nordhafenpark – Grünanlage Eckernförder Platz / Westhafen – Park am Plötzensee – Landschaftsschutzgebiet Volkspark Rehberge – Landschaftsschutzgebiet Flughafensee – Landschaftsschutzgebiet Jungfernheide – Greenwichpromenade am Tegeler See – Naturdenkmal „Dicke Marie“ – Landschaftsschutzgebiet Tegeler Forst – Naturschutzgebiet Baumberge – Naturdenkmal „Bumpfuhl“ – Erlengrabenteich – Heiligensee Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Heiligenseer Weg beginnt mitten im urbanen Berlin: an der Grünanlage Bundesforum zwischen Bundeskanzleramt und Paul-Löbe-Haus . Von hier aus führt der Weg auf 24 km bis zur nördlichen Stadtgrenze nach Heiligensee in Reinickendorf. Schon nach wenigen Kilometern entlang von Spree, Humboldthafen , Nordhafen und Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal wird aus der stark frequentierten Strecke ein ruhiger Fußweg. Hinter dem Westhafen mit seinen imposanten alten Speichergebäuden liegt der Plötzensee mit einem im Sommer beliebten Strandbad. Im Anschluss gelangt man in den Volkspark Rehberge . Den Park prägt eine hufeisenförmige Dünenkette, die im Rahmen der Parkgestaltung zu einem einheitlichen Höhenzug mit eigenem „Höhenwanderweg“ verbunden wurde. Das nächste Highlight ist der Flughafensee nördlich des ehemaligen Flughafens Tegel. Es handelt sich um Berlins tiefsten See (32,4 m), der eigentlich eine mit Wasser gefüllte alte Kiesgrube ist. Der Weg führt gemächlich durch das Landschaftsschutzgebiet Jungfernheide bis an den Tegeler See. Spätestens auf der Greenwichpromenade am Tegeler See ist nun wieder Großstadttrubel angesagt. Gleich hinter Berlins einziger echten Uferpromenade geht es quer durch den Tegeler Forst. Beeindruckend ist hier der alte Buchenbestand sowie eine Sanddüne namens “Baumberge”. Im Ortsteil Heiligensee angekommen, könnte der Eindruck entstehen, Berlin bereits verlassen zu haben: ein Wechsel aus Einfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Feldern prägt die Landschaft.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 vom 27. April 19S2 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54': wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des Flurstücks der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt." 2.2 Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit "A" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" aufgehoben. 6.2 Auf den mit "B" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" und die Festsetzung "Reihenhäuser" aufgehoben. 6.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Woh- nungen" aufgehoben und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht."
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Trockenwiesenweg“ wird erforderlich, um dem konkreten Bauwunsch für ein weiteres Einfamilienhaus nachzukommen. Damit das geplante Vorhaben realisiert werden kann wird die festgesetzte Baulinie aufgelöst und durch eine Baugrenze ersetzt, die zudem näher an die angrenzende Straße heranrückt. Des Weiteren wird der Ausnutzungsgrad des Grundstücks erhöht. Die Geschossflächenzahl entfällt. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.
Auf Einladung der Veolia Wasser Deutschland GmbH trafen sich am 25. September 2025 Staatssekretär Thomas Wünsch, Vertreterinnen und Vertreter der Umweltallianz sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen der Hochschule Anhalt auf dem Gelände der Kläranlage in Schönebeck (Elbe). Der Veolia-Niederlassungsleiter und Geschäftsführer der Abwasserentsorgung Schönebeck GmbH Sebastian Lösch stellte den Betrieb vor und führte die Gäste über das Gelände. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmenden gemeinsam über aktuelle Herausforderungen und Chancen in der Abwasserbehandlung und der Fachkräftegewinnung. Veolia ist bundesweit mit rund 12.500 Beschäftigten an etwa 250 Standorten aktiv und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Entsorgung und Energie an. Das Unternehmen entwickelt Lösungen für Kommunen, Unternehmen und Bürger – von Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung bis hin zu Energieversorgung, Entsorgung und Recycling von Abfällen. In Schönebeck (Elbe) ist Veolia über die 100-prozentige Tochtergesellschaft Veolia Wasser Deutschland GmbH an der Abwasserentsorgung Schönebeck GmbH beteiligt. Ein wichtiges Ziel von Veolia ist eine energieautarke und klimafreundliche Abwasserbehandlung. Aus Klärschlamm wird vor Ort Biogas erzeugt, das in Strom und Wärme umgewandelt wird. Durch die Co-Vergärung biogener Abfälle – beispielsweise Fetten aus der Gastronomie – steigert Veolia die Energieausbeute zusätzlich. Die Kläranlage kann dadurch nicht nur stromautark betrieben werden, sondern erzeugt mit rund 1,5 Gigawattstunden pro Jahr sogar einen Stromüberschuss von etwa 280 Megawattstunden jährlich. Diese Menge entspricht dem Strombedarf von rund 110 Einfamilienhäusern und wird ins öffentliche Netz eingespeist. Darüber hinaus arbeitet Veolia kontinuierlich an weiteren Verbesserungen. Derzeit wird untersucht, wie die Lachgas-Emissionen bei der Abwasserbehandlung reduziert werden können, um dem Ziel der Klimaneutralität näher zu kommen. Das Unternehmen ist seit dem Jahr 2004 Mitglied der Umweltallianz Sachsen-Anhalt und nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert.
Lindhorst 7 "Flüggn Stieg / Voßdamm Der Bebauungsplan orientiert sich mit seinen Festsetzungen an dem Bestand im Gebiet sowie in dessen Umfeld und setzt diese fort. Daher werden im Norden des Plangebietes Dorfgebiete festgesetzt, hier soll auch künftig eine eher gemischte Nutzungsstruktur ermöglichet werden. Im Süden des Gebietes ist ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Auch dies entspricht der im Umfeld bestehenden Bebauung aus vorwiegend Einfamilienhäusern.
Bebauungsplan Ohlendorf 14 "Imbuschfeld-Ost" Der Bebauungsplan orientiert sich mit seinen Festsetzungen an dem Bestand im Umfeld, welches durch Einfamilienhäuser geprägt ist und setzt diese fort. Daher wird das Gebietes als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Ebenso führen die Ausnutzungsziffern und die Mindestgrundstücksgrößen die Strukturen der Umgebung fort.
Es werden in einem Teilbereich im Finkenweg (südlicher Teil) die Baumassenzahlen geändert, sodass Reihenhäuser entstehen können.
Die Gemeinde Bispingen ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Bispingen liegt im Herzen der Lüneburger Heide. Die Art der baulichen Nutzung stellt den zentralen Inhalt des Bebauungsplanes dar. Durch die Festsetzungen wird der Gebietstyp und damit die in den unterschiedlichen Baugebieten jeweils zulässigen Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen festgelegt. Auf diese Weise trifft die Art der baulichen Nutzung eine grundsätzliche Aussage über die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. Am häufigsten kommen dabei die reine Wohngebiete (WR), die allgemeine Wohngebiete (WA), die Mischgebiete (MI) und die Gewerbegebiete (GE) vor. Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, legt die maximal überbaubare Fläche eines Grundstücks fest und wird im Bebauungsplan als Zahl mit Dezimalstellen angegeben. Die Zahl stellt das prozentuale Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und der maximalen Bebauung dar. Eine Grundflächenzahl von 0,3 bedeutet zum Beispiel, dass maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Die Anzahl der Vollgeschosse gibt maximal zulässigen Vollgeschosse, die ein Gebäude besitzen darf an. Dadurch wird die Höhe der Bebauung und dem jeweiligen Baugebiet festgelegt. Zum einen wird bei der Bauweise zwischen der offenen Bauweise (o) und der geschlossenen Bauweise (g) unterschieden. Bei offener Bauweise dürfen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Bei geschlossener Bauweise müssen sich die seitlichen Außenwände auf der Grundstücksgrenze berühren. Weiterhin kann vorgeschrieben werden, ob nur Einzelhäuser (E), nur Häusergruppen (H) oder nur Einzel- und Doppelhäuser (ED) zulässig sind. Bis zur Grenze des Bebauungsplans (Linien beziehungsweise innerhalb dieser Linie) gelten die Vorschriften des jeweiligen Bauplans. Die Baugrenze markiert den Bereich, innerhalb dessen ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bebauung muss dabei nicht zwingend an diese Baugrenze heranreichen, sondern kann innerhalb eines Baufensters unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen frei auf dem Grundstück positioniert werden. Über die Baugrenzen hinaus darf jedoch nicht gebaut werden. Neben der Baugrenze gibt es auch eine Baulinie. Ist eine solche festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es meist, eine durchgehende Häuserflucht in der Straße zu erzielen. Sie wird als Strich-Punkt-Punkt Linie dargestellt. Jedes Flurstück ist durch eine eindeutige Flurstücknummer gekennzeichnet. Das kann entweder durch die Kombination einer Zahl und eines Buchstaben erfolgen, oder aber durch die Kombination zweier Zahlen. Über diese Flurstücksnummer sind die Flurstücke im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster erfasst. Die Grundstücksgrenze entspricht immer auch der Flurstücksgrenze und kennzeichnet die Eigentumsgrenze. Dabei kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Außerdem wird gegebenenfalls die Lage der Grenzsteine gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es noch die textlichen Festsetzungen. Diese enthalten weitere, aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier können unter anderem die Bepflanzungsvorschriften, die Gestaltung von Gebäude und Dach (auch farblich), Traufhöhe, Hauptfirstrichtung und Einfriedung festgesetzt werden.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 40510864 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Cottbus. Sie befindet sich in Lieberose (Grünstreifen am Feldesrand, gegenüber Einfamilienhäuser). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: RHyLfU07/21. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_US_3-2. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 2021 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 52.49 m Geländehöhe: 51.46 m Filteroberkante: 34.46 m Filterunterkante: 32.46 m Sohle (letzte Einmessung): 32.39 m Sohle bei Ausbau: 32.46 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN16 eingemessen.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 26 vom 27. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 281) wird wie folgt geändert: 1. In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf " (Gemeindezentrum) in die Festsetzung ¿reines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet werden zwei Vollgeschosse (als Höchstgrenze) und die Bauweise ¿Reihenhäuser" bei einer Grundflächenzahl von maximal 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von maximal 0,6 festgesetzt. 2. Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1. 3. Als neuer § 2 wird eingefügt: § 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Für die Erschließung des Flurstücks 1552 der Gemarkung Rissen können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 295 |
| Kommune | 3 |
| Land | 125 |
| Zivilgesellschaft | 110 |
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| Daten und Messstellen | 102 |
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| Text | 91 |
| Umweltprüfung | 26 |
| unbekannt | 39 |
| License | Count |
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