Dieser Datensatz enthält aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge der Ausgleichsflächen des Hamburger Kompensationsverzeichnisses. Diese Daten enthalten alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen. Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge
Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS WebGIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS WebGIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Hierbei werden Eingriffe als Punkt und Kompensationsflächen als Polygone dargestellt. Die Maßnahmen sind in den Sachdaten den Kompensationsflächen zugeordnet. Es wird die gesamte Kette vom Eingriff zur zugeordneten Kompensation mit den Maßnahmen dargestellt.
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge.
Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in der Bauleitplanung oder aber auch im unbeplanten Innenbereich zu berücksichtigen. In Planungs- und Genehmigungsverfahren baulicher Vorhaben sind für naturschutzrechtliche Eingriffe dauerhafte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzusetzen. Die EAK zeigt die zu erwartenden Eingriffe und Kompensationspotenziale auf.
Dieser WebMapService (WMS) stellt aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge des Hamburger Kompensationsverzeichnisses (Ausgleichsflächen) dar. Dieser Service stellt alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß der Hamburger Ökokontoverordnung dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge des Hamburger Kompensationsverzeichnisses (Ausgleichsflächen) zum Downloaden bereit. Dieser Service stellt alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß der Hamburger Ökokontoverordnung dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Flächen der Ökokonten im Kreis Herzogtum Lauenburg
Darstellung der Ausgleichsflächen im Kreis Segeberg
Das Projekt "Methodik der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Gutachten zur Methodik der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft zur Bemessung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sowie von Ausgleichszahlungen. - Methodik der Eingriffsregelung" wird/wurde gefördert durch: Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Institut für Landschaftspflege und Naturschutz.Der Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG kommt im Hinblick auf die Sicherung einer dauerhaft umweltvertraeglichen Entwicklung Deutschlands eine entscheidende Bedeutung zu. Im Vollzug sind jedoch in der Vergangenheit durch stark divergierende Gesetzesauslegung und Anwendung des Instruments erhebliche Probleme aufgetreten, und die Akzeptanz der Regelungen ist gering. Das Gutachten hat das Ziel - auf der Grundlage der Analyse existierender Verfahren und Methoden der Anwendung und unter Beruecksichtigung des aktuellen Standes der Fachdiskussion in Wissenschaft und Praxis - Vorschlaege fuer eine bundesweit einheitlichere Anwendung zu entwickeln. Das Gutachten enthaelt im Teil 1 eine synoptische Darstellung der Anforderungen, die bei der Anwendung der Eingriffsregelung zu beruecksichtigen sind. Teil 2 legt dar, wie diese Anforderungen von unterschiedlichen Verfahren inhaltlich und methodisch geloest werden. Diese Loesungen werden verglichen und bewertet. In Teil 3 werden Vorschlaege - auf Grundlage des Teils 2, Expertengespraechen und Praxistest - geeignete Vorgehensweisen zu allen Fragen der Anwendung vorgeschlagen.
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