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Geologische Karte von Niedersachsen 1: 50 000 - Frühgeschichtliche Hochwasserereignisse

Die "Geologische Karte von Niedersachsen 1: 50 000 - Frühgeschichtliche Hochwasserereignisse" ist eine aus dem digitalen Datensatz der Geologischen Karte von Niedersachsen 1: 50.000 abgeleitete Auswertungskarte. Unter Berücksichtigung von Alter, Beschaffenheit und Entstehungsart geologischer Schichten werden in dieser Karte Flächen ausgewiesen, die in jüngerer geologischer Vergangenheit, d.h. in den hier als frühgeschichtlich zusammengefassten letzten 11.500 Jahren vor heute, von Überflutungen betroffen waren. Diese Gebiete sind aus geologischer Sicht auch in Zukunft potenziell überflutungsgefährdet, da sich der natürlichen Wasserhaushalt (z. B. Niederschlag, oberirdischer Abfluss) nicht wesentlich geändert hat. Da die frühgeschichtlichen Hochwasserereignisse ganz überwiegend in Zeiten vor menschlichen Eingriffen in die Landschaft (z. B. wasserbauliche Schutzmaßnahmen wie Deiche und Dämme, Prozesse der Landgewinnung) stattfanden, werden derartige heute existierende Schutzmaßnahmen im Kartenwerk nicht berücksichtigt. Die frühgeschichtlichen Hochwasserablagerungen vermitteln daher einen Eindruck, wie tief auch heute Überflutungsereignisse beim Versagen von Schutzmaßnahmen (z.B. Deichbruch) in das Hinterland eindringen können. In der Karte wird zwischen "flächendeckend verbreitete Ablagerungen frühgeschichtlicher Hochwasserereignisse“ (Gefährdungsstufe 1)" und "in Teilbereichen, z. B. in tieferliegenden Bereichen verbreitete Ablagerungen frühgeschichtlicher Hochwasserereignisse“ (Gefährdungsstufe 2)" unterschieden. In Gebieten mit Gefährdungsstufe 1 sind flächendeckende Ablagerungen verbreitet, die bei frühgeschichtlichen Hochwasserereignissen abgesetzt wurden (z. B. Aueablagerungen in Flusstälern oder Meeres- und Brackwasserablagerungen im Küstenraum). Versagen eventuell vorhandene Schutzmaßnahmen in diesen Gebieten, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Überflutungen zu rechnen. Die Gebiete der Gefährdungsstufe 2 liegen in der Regel höher als jene der Gefährdungsstufe 1. In Teilbereichen finden sich aber auch hier, zum Teil kleinflächig, frühgeschichtliche Hochwasserablagerungen. Eine Überflutungsgefährdung kann daher auch für die Zukunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im Einzelfall ist die lokale geologische Situation zu bewerten.

Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

Kompensationsflächenkataster Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt angesichts größerer Eingriffe z.B. durch Bauprojekte entstehen (s. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Kap. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). Die dargestellten Kompensationsflächen zeigen die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland und Erhalt von Altbaumbeständen zur Folgenbewältigung negativ-ökologischer Eingriffe.

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.

Geologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Frühgeschichtliche Hochwasserereignisse

Die "Geologische Übersichtkarte von Niedersachsen 1: 500.000 - Frühgeschichtliche Hochwasserereignisse" ist eine aus dem digitalen Datensatz der Geologischen Übersichtskarte von Niedersachsen 1: 500.000 abgeleitete Auswertungskarte. Unter Berücksichtigung von Alter, Beschaffenheit und Entstehungsart geologischer Schichten werden in dieser Karte Flächen ausgewiesen, die in jüngerer geologischer Vergangenheit, d.h. in den hier als frühgeschichtlich zusammengefassten letzten 11.500 Jahren vor heute, von Überflutungen betroffen waren. Diese Gebiete sind aus geologischer Sicht auch in Zukunft potenziell überflutungsgefährdet, da sich der natürlichen Wasserhaushalt (z. B. Niederschlag, oberirdischer Abfluss) nicht wesentlich geändert hat. Da die frühgeschichtlichen Hochwasserereignisse ganz überwiegend in Zeiten vor menschlichen Eingriffen in die Landschaft (z. B. wasserbauliche Schutzmaßnahmen wie Deiche und Dämme, Prozesse der Landgewinnung) stattfanden, werden derartige heute existierende Schutzmaßnahmen im Kartenwerk nicht berücksichtigt. Die frühgeschichtlichen Hochwasserablagerungen vermitteln daher einen Eindruck, wie tief auch heute Überflutungsereignisse beim Versagen von Schutzmaßnahmen (z.B. Deichbruch) in das Hinterland eindringen können. In der Karte wird zwischen "flächendeckend verbreitete Ablagerungen frühgeschichtlicher Hochwasserereignisse“ (Gefährdungsstufe 1)" und "in Teilbereichen, z. B. in tieferliegenden Bereichen verbreitete Ablagerungen frühgeschichtlicher Hochwasserereignisse“ (Gefährdungsstufe 2)" unterschieden. In Gebieten mit Gefährdungsstufe 1 sind flächendeckende Ablagerungen verbreitet, die bei frühgeschichtlichen Hochwasserereignissen abgesetzt wurden (z. B. Aueablagerungen in Flusstälern oder Meeres- und Brackwasserablagerungen im Küstenraum). Versagen eventuell vorhandene Schutzmaßnahmen in diesen Gebieten, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Überflutungen zu rechnen. Die Gebiete der Gefährdungsstufe 2 liegen in der Regel höher als jene der Gefährdungsstufe 1. In Teilbereichen finden sich aber auch hier, zum Teil kleinflächig, frühgeschichtliche Hochwasserablagerungen. Eine Überflutungsgefährdung kann daher auch für die Zukunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im Einzelfall ist die lokale geologische Situation zu bewerten.

Schiffsführungssimulation in der BAW - Praxistest von Wasserstraßen und Manöverfahrten im virtuellen Raum

Kann der Ausbau der Hafeneinfahrten an der deutschen Nord- und Ostseeküste mit dem Trend zu immer größeren Schiffe mithalten? Und wie können etwa Schleusenbauwerke an Flüssen und Kanälen für den Binnenschiffsverkehr mit überlangen Großmotorgüterschiffen fit gemacht werden? Leidet die Sicherheit des Verkehrs, wenn immer größere Schiffe die Wasserstraßen befahren? Mit den beiden Schiffsführungssimulatoren der BAW lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Qualität der Wasserstraßen schon in der Planungsphase überprüfen und Engpässe ihrer Befahrbarkeit analysieren. Der Trend zu immer größeren Schiffen erhöht die Anforderungen an See- ebenso wie an Binnenschifffahrtsstraßen. Kurzum, es wird allenthalben enger. Noch vor wenigen Jahrzehnten reichte es beispielsweise völlig aus, für die Trassenplanung in Binnengewässern die Fahrspurbreite und damit den Flächenbedarf eines Schiffes aus dem zu fahrenden Kurvenradius, den Schiffsabmessungen und dem Driftwinkel, den das Schiff in der Kurvenfahrt einnimmt, zu berechnen. Aber schon im Zuge des Wasserstraßenausbaus nach Berlin zu Beginn der 1990er Jahre zeigten sich deutlich die Grenzen dieses geometrischen Bemessungsverfahrens: Die bis dahin angestrebten Mindestradien von 600 m für 185 m lange Schubverbände und 110 m lange Großmotorgüterschiffe hätten zum Beispiel beim Ausbau der Havel bei Berlin zu gewaltigen Landschaftsveränderungen in einem Naturschutzgebiet geführt.

Informationsgrundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz

Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe und erfordert fachübergreifende Handlungsansätze. Für die Berücksichtigung von Belangen des Bodenschutzes in der räumlichen Planung und den Vollzug von Bodenschutzmaßnahmen werden daher Daten aus verschiedenen Bereichen benötigt. So werden unter anderem auch Informationen über Vegetationsbedeckungen, Flächennutzungen oder Versiegelungsdaten verwendet, um Qualitäten des Bodens zu bewerten. Um Bodenschutz umsetzen zu können, müssen diese Daten verfügbar gemacht werden. Im Land Berlin werden bodenschutzrelevante Informationen im Umweltatlas Berlin und im Geoportal Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unter anderem auf Grundlage des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt organisiert, verwaltet und erarbeitet. Viele bodenschutzrelevante Informationen werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Umweltatlas und Geoportal Berlin sind eine Vielzahl von Karten zum Thema Boden und zu verwandten Themen veröffentlicht. Bestandteil dieser Karten sind im Umweltatlas auch detaillierte Erläuterungen und Dokumentationen in Textform. Die wesentlichen Informationsgrundlagen für den Bodenschutz werden nachfolgend kurz vorgestellt. Bodenthemenkarten des Umweltatlas Berlin Bodengesellschaftskarte Bodenkundliche Kennwerte Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen Bodenfunktionen Planungshinweise zum Bodenschutz Moore Entsiegelungspotenziale Ehemalige Rieselfelder Bodendatengrundlagen des vorsorgenden Bodenschutzes Bodenkundliche Kartierungen Bodenpunktdatenbank Forstliche Standorteinheiten Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 Versiegelung Grundlagen zur bodenkundlichen Landesaufnahme des vorsorgenden Bodenschutzes Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin Die unterschiedlichen Böden werden als Bodentypen beschrieben. Diese wechseln zwar oft kleinräumig, sind in ihrer Nachbarschaft aber nach natürlichen oder nutzungsbedingten Mustern vergesellschaftet. Als Ansatz für eine flächendeckende Darstellung der Verbreitung der Böden im Land Berlin wird seit den 1980er Jahren unter anderem auf Grundlage bodenkundlicher Kartierungen eine Karte der Bodengesellschaften erarbeitet und turnusmäßig alle 5 Jahre weiterentwickelt. Die Karte ist als teilverifizierte Konzeptkarte zu verstehen: Für den überwiegenden Teil der ausgewiesenen Bodengesellschaften liegen detaillierte Beschreibungen einschließlich Profilbeschreibungen, bodenkundlicher Kenngrößen etc. vor. Einige wenige Bodengesellschaften wurden bisher noch nicht im Gelände überprüft. Für eine erste bodenkundliche Einschätzung im Zuge von Planverfahren stellt diese Karte eine ausreichende Grundlage dar. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Ausgehend von der Bodengesellschaftskarte lassen sich zur Parametrisierung der Bodeneigenschaften über die Daten zur (ehemaligen) Nutzung, zur Geologie, zum Grundwasserflurabstand, zur Versiegelung etc. mit den Bodenarten, der nutzbaren Feldkapazität, der Humusmenge, dem organischen Kohlenstoffvorrat, dem pH-Wert, der Basensättigung, der Summe austauschbarer basischer Kationen, der Kationenaustauschkapazität und der gesättigten Wasserdurchlässigkeit wichtige Bodenkundliche Kennwerte ableiten, die eine Charakterisierung der Böden und seiner Eigenschaften ermöglichen. Die einzelnen Themenkarten sind im Maßstab 1 : 5.000 über die Suchfunktion im Geoportal Berlin digital abrufbar. Über die Bodengesellschaften, die Nutzung, die Bodenkundlichen Kennwerte und weitere Parameter ist es möglich, mit der Seltenheit, der naturräumlichen Eigenart, der Naturnähe, der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, dem Nährstoffspeicher- und Schadstoffbindungsvermögen, der Nährstoffversorgung, der Wasserversorgung, dem Filtervermögen, der Bindungsstärke für Schwermetalle und dem Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen abzuleiten, anhand derer eine qualitative Bewertung der Bodeneigenschaften ermöglicht wird. Die einzelnen Themenkarten sind im Maßstab 1 : 5.000 über die Suchfunktion im Geoportal Berlin digital abrufbar. Nachhaltiger Bodenschutz muss alle Funktionen sichern und entwickeln. Da jedoch gerade die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion durch die Wahrnehmung der Nutzungsfunktionen eingeschränkt oder ganz unterbunden werden, steht der Schutz der natürlichen Bodenfunktionen somit im Mittelpunkt der Bestrebungen für nachhaltigen Bodenschutz. Zielgerichtete Maßnahmen zum Bodenschutz setzen die Kenntnis der Leistungsfähigkeit, der Schutzwürdigkeit und der Empfindlichkeit der Böden voraus. Die Bodenfunktionen werden für das Land Berlin bewertet und in Karten dargestellt, die turnusmäßig weiterentwickelt werden. Auf Grundlage der Bodengesellschaften, der Bodenkundlichen Kennwerte, der Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen und weiterer Parameter werden hierfür mit der Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften, der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen, der Puffer- und Filterfunktion, der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt, der Archivfunktion für die Naturgeschichte und der Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion die wesentlichen Bodenfunktionen auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG § 2 Abs. 2) abgeleitet. Die Karte der Leistungsfähigkeit der Böden stellt dabei zwar eine Art Synthese der einzelnen Bodenfunktionen dar, spiegelt aber nicht die Schutzwürdigkeit der Böden wider. Für die Anwendung bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist die nachfolgende Karte der Planungshinweise zum Bodenschutz und der dazu gehörige Leitfaden zu verwenden, in die die Wertung und Wichtung der Bodenfunktionen über fünf verschiedene Schutzwürdigkeitskategorien eingeflossen ist. Die einzelnen Themenkarten sind über die Suchfunktion im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Das wichtigste Planungsinstrument für den vorsorgenden Bodenschutz im Themenkomplex der Bodenkarten im Umweltatlas Berlin ist die Planungshinweiskarte zum Bodenschutz. Dieses Kartenwerk wurde auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis verschiedener Bodenthemen des Umweltatlas Berlin erarbeitet, um schutzwürdige Böden im Land Berlin zu erfassen, für die vorrangig Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung zu ergreifen sind. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung. Die Karte dient gemeinsam mit den dazugehörigen Leitfäden Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz sowie Merkblatt und Checklisten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung der Beurteilung von Eingriffen im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren wie der Bauleitplanung. Zielsetzung ist es, Flächeninanspruchnahmen zukünftiger Planungsverfahren auf Flächen geringerer Schutzwürdigkeit in Bezug auf ihre Bodenfunktionen zu lenken. Für die zuständige Bodenschutzbehörde ergibt sich eine zügige Einordnung und Bewertung des Planungsfalls und eine Ableitung ggf. erforderlicher Maßgaben. Planungsentscheidungen und Planungsabläufe können so aus Sicht des Bodenschutzes verbessert werden. Die Planungshinweise zum Bodenschutz fließen auch in den Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen sowie das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) ein. Die Planungshinweise werden unter Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung näher erläutert und die dazugehörige Planungshinweiskarte ist im Umweltatlas veröffentlicht. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Vor dem Hintergrund der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt wurden im Zuge des UEP-Projektes Berliner Moorböden im Klimawandel zwischen 2011 und 2015 insgesamt 76 periphere Moorstandorte im Land Berlin bodenkundlich aufgenommen und bewertet. Insgesamt repräsentiert der Datensatz zu den Berliner Mooren im Umweltatlas eine Fläche von 740 ha. Neben der bodenkundlichen Aufnahme wurden auch Ökosystemleistungen bewertet und Abschätzungen zum Kohlenstoffvorrat vorgenommen. Die Karte zu Moorgebieten und Bodentypen ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Um eine verbesserte Verfügbarkeit von potenziellen Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde das Projekt “Entsiegelungspotenziale in Berlin” initiiert. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und dient dazu, Flächen im Land Berlin zusammenzufassen, die im Rahmen von baurechtlichen oder naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Das Projekt wird unter Entsiegelungspotenziale näher erläutert und die dazugehörige Karte der Entsiegelungspotenziale ist im Umweltatlas veröffentlicht. Die Karte ist im Maßstab 1 : 10.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Der Datensatz der ehemaligen Rieselfelder repräsentiert alle ehemaligen Berliner Rieselfeldflächen innerhalb und außerhalb des Landes Berlin in ihrer maximalen Ausdehnung. Berliner Abwässer wurden ab 1876 auf Rieselfeldern im damaligen Umland der Stadt Berlin verrieselt. 1998 wurden die letzten Rieselfelder aus der regulären Nutzung genommen. Der Bodenaufbau dieser Flächen ist je nach Beschickungsintensität auch heute noch von dieser Nutzung geprägt und wird zum Teil auch durch höhere Schwermetallgehalte charakterisiert. Die Karte ist im Maßstab 1 : 25.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenkundliche Kartierungen Die bodenkundlichen Kartierungen sind eine seit 1997 geführte Datensammlung aus insgesamt über 250 bodenkundlichen Profil- und Flächendatensätzen, bestehend aus inselhaft über das Land Berlin verteilten bodenkundlichen Kartierungen, die zwischen 1969 bis heute erhoben wurden. Es handelt sich zumeist um Gutachten ökologischer Standortuntersuchungen und verschiedenen Untersuchungen der Technischen Universität Berlin. Jüngere bodenkundliche Aufnahmen gehen vor allem auf die Humboldt-Universität zu Berlin oder Neubewertungen der Schutzwürdigkeit der Böden verschiedener bodenkundlich arbeitender Planungsbüros zurück. Die Karte ist im Maßstab 1 : 50.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenpunktdatenbank Die Bodenpunktdatenbank (BPDB) des Landes Berlin repräsentiert den vorliegenden digitalen Bodenpunktdatenbestand, bestehend aus punktuellen Untersuchungsergebnissen bodenkundlicher Aufnahmen inkl. Boden- und Substratsystematik sowie Horizont- und Schichtdaten, erhoben ab 1971 durch Universitäten sowie Planungs- und Ingenieurbüros in Form von Bodenprofilaufnahmen und -darstellungen auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 sowie der Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin . Eine Kartendarstellung der Bodenpunktdatenbank ist im Geoportal Berlin digital abrufbar. Forstliche Standorteinheiten Die Forstlichen Standorteinheiten stehen in der Zuständigkeit der Berliner Forsten. Neben einer forstlichen Klassifikation verschiedener Bodentypen geben die Daten Auskunft über Nährstoff- und Wasserverfügbarkeit von Waldböden. Die vorliegenden Kartierergebnisse stammen aus unterschiedlichen Kartierzeiträumen mit teils voneinander abweichenden Verfahren. Der größte Teil der Kartierarbeiten fand im Zeitraum um 1990 statt. Sofern möglich wurde die Feinbodenform der Forstlichen Standorteinheiten in die Bodenform der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 (2005) überführt. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) Die Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) wurde im Auftrag des Forschungszentrums für Bodenfruchtbarkeit Müncheberg der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Bereich Bodenkunde/Fernerkundung Eberswalde in den 1970er Jahren als bodenkundliches Grundlagenwerk für die Landwirtschaft erarbeitet. Im Land Berlin sind nur die landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten erfasst. Die Karte ist im Maßstab 1 : 25.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 (BÜK 200) Für länderübergreifende Aussagen zum Boden- und Umweltschutz wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland (SGD), vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), die digitale mittelmaßstäbige flächendeckende Bodenübersichtskarte 1:200 000 (BÜK 200) und ihre Flächendatenbank bereitgestellt. Wegen der einheitlichen Bearbeitung der Berliner und der Brandenburger Gebiete ist sie vor allem für die Regionalplanung geeignet. Die Karte ist im Geoportal des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) digital abrufbar und kann im Geoportal Berlin als externer WMS-Dienst eingebunden werden. Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 (BÜK 250) Bei der Bodenübersichtskarte 1 : 250 000 (BÜK 250) handelt es sich um ein digitales Nachfolgeprodukt der Bodenübersichtskarte 1:200 000 (BÜK 200). Dieses Kartenwerk zur Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für länderübergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz in Deutschland. Im Geoportal der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sind zusätzlich zu den grafisch blattschnittfreien Vektordaten detaillierte bodenkundliche Informationen separat in einer relationalen Datenbank abgelegt. Versiegelung (Umweltatlas) Die Kenntnis des Versiegelungsgrades sowie die Art und Weise der Versiegelung (Oberflächenbeläge, Bebauung) ist eine unverzichtbare Datengrundlage für den Bodenschutz. Die kontinuierlich aktualisierten Versiegelungsdaten und die Versiegelungskarte werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet und sind eine wichtige Grundlage für die gesamtstädtische Ebene. Die Karte ist im Geoportal Berlin digital abrufbar. Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin Mit dieser Fachanleitung wird eine moderne Grundlage für eine einheitliche und validierbare Aufnahme bodenkundlicher Daten bereitgestellt, abgestimmt auf die besonderen Charakteristika anthropogener Böden im urbanen Raum des Landes Berlin. Weitere Informationen

Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin

Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 87 Boletales-Arten bekannt. Davon werden 26 Arten (30 %) in die Rote Liste aufgenommen. Dies ist die erste Rote Liste von Großpilzgattungen für Berlin. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäfer­artige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft in Berlin

Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren. Unvermeidbare und nicht minimierbare Beeinträchtigungen muss der Verursacher ausgleichen oder ersetzen. Ein Eingriff liegt vor, wenn die Gestalt oder die Nutzung von Grundflächen verändert wird, wie beispielsweise durch Versiegelung. Ebenfalls handelt es sich um einen Eingriff, bei einer Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels. Die Veränderung muss die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen. Wie mit einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz umzugehen ist, richtet sich grundsätzlich nach Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend hierzu nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Abweichend hiervon sind für Bauvorhaben im Innenbereich sowie für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Sonderregelungen im Baugesetzbuch enthalten. Im Land Berlin können beispielsweise die folgenden Vorhabentypen geeignet sein, einen Eingriff in Natur und Landschaft auszulösen: Wohnungsbau, Bau von Bürogebäuden und Gewerbegebäuden im baurechtlichen Außenbereich, Bau von Straßen und Bahnanlagen wie S-, U- oder Straßenbahnen, Ausbau von Flüssen, Seen und Teichen, Beseitigung von Bäumen, Hecken oder Wiesen, Abgrabungen oder Aufschüttungen. Die Behörde, die das Vorhaben, das den Eingriff auslöst, genehmigt oder der der Eingriff anzuzeigen ist, ist auch für die Eingriffsregelung zuständig (sogenanntes Huckepack-Verfahren). Sie trifft die für die Eingriffsregelung notwendigen Entscheidungen. Die Berliner Naturschutzbehörden sind zu beteiligen. Welche Naturschutzbehörde (untere oder oberste) beteiligt wird, richtet sich nach dem Berliner Naturschutzgesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Weitere Informationen zu Eingriffen und deren Kompensation im Land Berlin und auf Bundesebene erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten: Bild: Dagmar Schwelle Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin Der vorliegende Leitfaden dient der Qualifizierung der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Land Berlin und enthält das Ausführliche Verfahren zur Kompensationsermittlung und das Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU KompensationsInformationsSystem (KIS) Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin führt seit 2003 ein digitales Kataster zur Verwaltung von Kompensationsflächen und Kompensationsmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Berliner Ökokonto (bauleitplanerisches Ökokonto) Berlin hat auf Grundlage des Baugesetzbuches ein Ökokonto für große Stadtentwicklungsprojekte eingerichtet. Ziel ist es, bereits vor den Eingriffen in Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und nachfolgend zu refinanzieren. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Naturschutzrechtliches Ökokonto Mit dem Ökokonto nach Naturschutzrecht werden anerkannte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch Dritte vorgezogen umgesetzt. Sie können später zur Kompensation eines Eingriffs eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Falcon Crest Air (i.A. SenStadt Berlin) Bundeskompensationsverordnung Im Mai 2020 hat der Bundesgesetzgeber die Bundeskompensationsverordnung erlassen. Sie dient der Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bundesverwaltung zugelassen werden. Weitere Informationen

Grün im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken

Im Zuge von Brückenneubaumaßnahmen bzw. -instandsetzungen entstehen stets Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt – auch im städtischen Raum – vor allem durch Rodungsmaßnahmen. Nach der Darstellung von Bestand und Konflikten wird der Eingriff bewertet, um daraus Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe abzuleiten. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende werden folglich unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege ausgeglichen. Dazu gehören beispielsweise Baumneupflanzungen, das Anlegen von Habitaten für Eidechsen oder das Anbringen von Nistkästen. Bild: SenMVKU Grün an Brücken Für Brückenbauvorhaben sind vorbereitend Baufeldfreimachungen durchzuführen. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um den Eingriff in die Natur, der durch das Bauvorhaben verursacht wird, wieder zu kompensieren. Weitere Informationen

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