Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz im Schema Planned Land Use.
Für die Nutzung der Windenergie durch raumbedeutsame Windenergieanlagen im Landkreis Heidekreis sind in der Zeichnerischen Darstellung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2000 des Landkreises Heidekreis, Teiländerung Windenergienutzung, Vorranggebiete Energiegewinnung festgelegt.
Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich bei Gerstenberg et al., 2007): Archivböden und Böden, die Standorte für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften darstellen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Bealstungen (z. B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs- und Filter- und Pufferfunktion aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden 4 Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in vier Bodenschutzkategorien differenziert: Tabu (Unzulässigkeitsbereich), Vorrang 1 (Besonders schutzwürdige Böden), Vorrang 2 (Sehr schutzwürdige Böden) und Vorrang 3 (Schutzwürdige Böden). Der Begriff „Vorrang“ bezieht sich zunächst auf das Fachgebiet des Bodenschutzes und ist hier nicht zu verwechseln mit dem Vorrangbegriff der (zwischen den Belangen abgewogenen) Raumordnung. Da der Betrachtungsgegenstand die gesamte Fläche des Landes Berlins umfasst, soll mit dem Begriff „Vorrang“ die Bedeutung einer Fläche im Berliner Maßstab aus Sicht des Bodenschutzes ausgewiesen werden. Die nicht ausgewiesene Stadtfläche zählt zum „Unerheblichkeitsbereich“. Wie bei allen Umweltatlaskarten des Bereiches Boden (Ausnahme Versiegelung) beziehen sich die dargesteltlen Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmass der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Verseigelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Tabu (Unzulässigkeitsbereich) Die Tabuflächen leiten sich ab aus hohen Bewertungen für die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und/oder für die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Die Kategorie wird mit Blick auf mögliche Planungen als Unzulässigkeitsbereich bezeichnet, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (SMETTAN & LITZ 2006). Daher können hier Projekte oder Vorhaben, die mit Eingriffen in den Boden verbunden sind, aus Sicht des Bodenschutzes grundsätzlich keine Zulässigkeit erlangen. Der Terminus „Tabu“ hat keine (planungs-)rechtliche Dimension, sondern soll die besondere Bedeutung dieser Flächen aus fachlicher Sicht des Bodenschutzes unterstreichen. Vorrang 1 (Besonders schützwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 1 leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „ Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften “ und gleichfalls die Archivfunktion für die Naturgeschichte sind mittel, oder die Ertragsfunktion für Kulturpflanzen ist hoch, oder die “ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt ” und gleichfalls die “ Puffer- und Filterfunktion ” sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw.und Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Vorrang 1“ sollten aus Bodenschutzsicht Eingriffe prioritär vermieden werden. Vorrang 2 (Sehr schutzwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 2 leitet sich ab aus hoher Bewertung für die “ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt ” oder für die “ Puffer- und Filterfunktion ”. Die Abschwächung des Schutzstatus zum Vorrang 1 ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es reicht, dass nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet wird. Vorrang 3 (Schutzwürdige Böden) Die Kategorie Vorrang 3 leitet sich ab aus mittleren Bewertungen für die „ Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt “ und gleichzeitig für die „ Puffer- und Filterfunktion “. Die Klasse mit der schwächsten Schutzkategorie stellt den größten Flächenteil unter den Schutzkategorien (vgl. Abb. 5). Unerheblichkeitsbereich (Böden ohne besondere Anforderungen) Die restlichen Böden (29.118 ha) werden in einer eigenen Kategorie „Böden ohne besondere Anforderungen an den Bodenschutz“ dargestellt. Im Unerheblichkeitsbereich gelten die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ 1998, BUNDES-BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG 1999, BERLINER BODENSCHUTZGESETZ 2004, BAUGB 2004). Hinweise zur Umsetzung in der Planungspraxis Die Planungshinweise sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenazeige für die Karte über den FIS-Broker in Tabellenform verfügbar. Die gewählten Termini wie Vermeidung, Ausgleich, Unzulässigkeit sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen (aus der Karte 01.12 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individiuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen : Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie und gibt den Grad der Schutzwürdigkeit aus Bodenschutzsicht an. Zeile 2 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu „Methoden Punkt 1“). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 3 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 4 beurteilt aus Bodenschutzsicht aufzustellende oder zu ändernde Bebauungspläne . Zeile 5 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Auf eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung wurde verzichtet, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders entschieden wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 6 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 7 enthält z.T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 8 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.
Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im April 2022 Mehr als 60 Schüler*innen haben am diesjährigen digitalen Zukunftstag der BGE teilgenommen. Mitarbeiter*innen der Infostellen und des Personalbereiches organisierten die Veranstaltung in einer Skype-Konferenz. In vier sogenannten Breakout-Sessions stellten Mitarbeiter*innen aus verschiedenen Fachbereichen die unterschiedlichen Berufe vor. Jede*r Schüler*in konnte an zwei Sessions teilnehmen. Informiert wurde über folgende Ausbildungsberufe: Industriemechanik, Elektronik, KFZ-Mechatronik und Bergbautechnologie Büromanagement Fachinformatik Dualer Studiengang Bachelor of Science im Strahlenschutz Screenshot vom digitalen Zukunftstag der BGE. Unter dem Motto „Gib dein Bestes und du wirst es nicht bereuen“ gaben zwei Mitarbeiter*innen aus dem Personalbereich anschließend Bewerbungstipps und standen für Fragen zur Verfügung. Da die BGE neben ihrem Ausbildungsangebot viele weitere interessante und vielseitige Berufsfelder abdeckt, wurden auch diese vorgestellt. Ebenso standen die Weiterbildungsmaßnahmen im Fokus, die man im Anschluss an die erfolgreiche Ausbildung wahrnehmen kann. Die Schüler*innen verfolgten die Vorträge aufgeschlossen und neugierig. Vor allem die Themen Bergbau und Strahlenschutz stießen auf großes Interesse. Auch mit dem Auszubildenden der Fachinformatik wurde angeregt diskutiert. In der Feedback-Runde stellten die Teilnehmer*innen Fragen von „Welchen Abschluss benötige ich für die Arbeit bei der BGE“ bis zu „Welche Anforderungen muss ein Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erfüllen?“ Stabilisierung und Notfallplanung Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden. Auf der 800-Meter-Ebene bauen Bergleute eine Mauer aus Spezialbeton und verfüllen den Bereich dahinter mit Spezialkies. Dieser Bereich schafft eine Verbindung zwischen zwei Bohrungen, die jeweils von der 800-Meter-Ebene ausgehend, bis zur 700-Meter-Ebene, beziehungsweise bis zur 950-Meter-Ebene verlaufen. Diese sind ebenfalls mit Spezialkies verfüllt. Außerdem schirmt die Mauer die Bohrungen vom Rest der Strecke ab. Somit können Bergleute die Strecke mit Spezialbeton verfüllen. Gleichzeitig bleibt die Funktion der Bohrungen zur gezielten Lenkung von Flüssigkeiten erhalten . Erkundung von Einlagerungskammern Alle Einlagerungskammern auf der 750-Meter-Ebene werden mit Bohrungen erkundet. Die Erkundung der Kammer 7 wurde abgeschlossen. Die Erkundung der Kammer 12 wird vorbereitet . Die Vorbereitungen für das Anbohren der Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene laufen weiter. In diesem Monat testen Mitarbeiter den Bohrdatenschreiber. Dieser kann die wichtigsten Daten einer Bohrung, wie den Bohrfortschritt, aufzeichnen. Des Weiteren prüfen Mitarbeiter die Dichtigkeit des Preventerstacks und des Standrohrs im Beisein eines – durch die Behörden des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) – bestellten Sachverständigen . Rückholungsplanung Die Bergung der Abfälle erfolgt je nach Einlagerungskammer mit unterschiedlichen Techniken. Die BGE beantragt beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens. Die Rückholung der radioaktiven Abfälle und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen stellen einen umfangreichen Eingriff in die Raumordnung dar und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Die Aufnahme der Asse in die Raumordnungsplanung ist Voraussetzung für die Rückholung. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 6. April 2022 . Die interne Bearbeitung des BGE-Berichts „Ergänzende Betrachtungen zur Standortentscheidung des Asse-nahen Zwischenlagers unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Beleuchtungsprozess“ wird abgeschlossen. Der Bericht wird auf der Homepage der BGE veröffentlicht, sobald das Prüf- und Freigabeverfahren durchlaufen ist. Rückholungsbergwerk und Schacht Asse 5 Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden. Für die Ausschreibung der Planung der Baureifmachung des erweiterten Betriebsgeländes (Schacht Asse 5 und Anbindung Abfallbehandlung) sind die Bieter aufgefordert Angebote zu erstellen . Lösungsmanagement Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 12,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement regelt den Umgang mit diesen Lösungen. Vom 4. bis 6. April 2022 werden rund 252 Kubikmeter Salzlösung in der Charge mit der Bezeichnung 2022/05 nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 bis 42 der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Tritium und Cäsium-137 werden nicht nachgewiesen. Die Nachweisgrenze für Tritium liegt bei 8,8 Becquerel pro Liter, die für Cäsium bei 0,59 Becquerel pro Liter. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu den Messwerten im Themenschwerpunkt: Das Wasser in der Asse . Vom 25. bis 27. April 2022 werden rund 288 Kubikmeter Salzlösung in der Charge mit der Bezeichnung 2022/06 nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 bis 42 der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Tritium und Cäsium-137 werden nicht nachgewiesen. Die Nachweisgrenze für Tritium liegt bei 8,6 Becquerel pro Liter, die für Cäsium bei 0,44 Becquerel pro Liter. Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten. Auch in diesem Monat errichten Bergleute mehrere Stützbauwerke, um das Bergwerk zu stabilisieren und die Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Auf der 750-Meter-Ebene fahren Bergleute im Westen eine Strecke auf. Diese Strecke wird der neue Stellplatz der mobilen Baustoffanlage 41. Mit den Baustoffanlagen wird Spezialbeton zum Verfüllen von Hohlräumen hergestellt. Die Baustoffanlage wird umgesetzt, weil der Teil des Bergwerks, in dem sie steht, verfüllt werden soll. Über das Osterwochenende tauschen Mitarbeiter im Schacht Asse 2 Wetterbleche aus. Wetterbleche trennen die Frischluft von der Abluft im Schacht. Strahlenschutz Die Einhaltung und Überwachung des Strahlenschutzes gewährleistet die Sicherheit des Personals, der Besucherinnen und Besucher, der Bevölkerung sowie der Umwelt. Um die einwandfreie Funktion aller Messgeräte im Strahlenschutz sicherzustellen, erfolgen regelmäßig wiederkehrende Prüfungen unter Beteiligung des Sachverständigen der atomrechtlichen Aufsicht. Auch diesen Monat werden wieder Prüfungen an Messgeräten vorgenommen. In einem Jahr führen Sachverständige rund 1.400 wiederkehrende Prüfungen an den Strahlenschutzmessgeräten durch. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Die Infostelle ist zurzeit von Mittwoch bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Besucher*innen müssen einen negativen Testnachweis erbringen und eine FFP2- oder OP-Maske tragen. Über 60 interessierte Schüler*innen nehmen am diesjährigen Zukunftstag der BGE teil. Mitarbeiter*innen der Infostellen moderieren die Veranstaltung. Einen ausführlichen Bericht finden Sie in unserem Einblick. Meldepflichtiges Ereignis Betriebsstörungen oder Störfälle bis hin zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Im ersten Quartal 2022 wurden mehrfach zwei nicht geeichte Messgeräte zur Überwachung der Ortsdosisleistung verwendet. Die genehmigungsrechtlichen Vorgaben sehen vor, dass nur geeichte Messgeräte verwendet werden. Die beiden beanstandeten Geräte wurden vorübergehend außer Betrieb gesetzt. Sie werden baldmöglichst geeicht und danach wieder für Messungen genutzt. Die BGE plant zukünftig die Eichfristen, neben der manuellen Prüfung im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung, zusätzlich in der bereits existierenden Prüfmitteldatenbank zu erfassen. So ist es frühzeitig möglich die ablaufende Gültigkeit der Eichfrist zu erkennen und die Geräte neu eichen zu lassen. Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt bestand zu keinem Zeitpunkt. Weitere Informationen zu den meldepflichtigen Ereignissen finden Sie im Bereich Wesentliche Unterlagen . Links zum Thema Vergangene Arbeiten in der Schachtanlage Asse II Themenschwerpunkt: Das Wasser in der Asse - Messwerte Pressemitteilung vom 6. April: BGE beantragt Raumordnungsverfahren Asse-Rückholung Infostelle Asse Wesentliche Unterlagen zu meldepflichtigen Ereignisse
Das Projekt "Neue Räume der Energiewende im Spannungsfeld von Macht, Materialität und Menschen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e.V. durchgeführt. Die deutsche Energiewende verändert bisherige Raumnutzungen und -strukturen und stellt zugleich eine Herausforderung für die raumbezogene Politik dar. Die räumliche Gestaltung von sogenannten 'energy transitions' durch Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Staaten eine gesamtgesellschaftliche Problemstellung höchsten Ranges. Das Leitprojekt lenkt den Fokus auf einen Aspekt der Energiewende, der politisch wie wissenschaftlich besonders vielversprechend ist: neue Energieräume. Darunter sind nicht nur die veränderten physischen Raumbezüge stärker dezentral ausgerichteter Stromerzeugungssysteme und erforderlicher Verteilnetzstrukturen gemeint, sondern auch die Konstituierung neuer energiepolitischer Handlungsräume (z.B. Bioenergieregionen), die Konstruktion und Prägung neuer Energielandschaften sowie der Wandel der skalaren Beziehungen von Energiepolitik und -wirtschaft. Vor allem ein kritischer Blick auf die Ambivalenzen, Interessenkonflikte und Machtkämpfe um neue Energieräume erscheint neben der Erforschung ihres Potenzials zur Förderung der Energiewende vielversprechend. Das Leitprojekt untersucht neue Energieräume als Ausprägungen und Vehikel der Energiewende mit empirischen Analysen in Deutschland, Kanada und Skandinavien. Beispiele sind die Entstehung neuer Handlungsräume um erneuerbare Energien, Spannungen zwischen alten und neuen Energieregionen und energiepolitische Experimentierräume in Städten. Diese Fälle werden aus komplementären theoriebasierten Perspektiven - zu Macht, Materialität und Menschen - beleuchtet. So wird gefragt, wie sich Machtbeziehungen und -konstellationen in neuen Energieräumen verändern, welche sozio-räumlichen Materialitäten neue Energieräume prägen und welche Rolle Schlüsselakteure bei der Neukonfiguration von Energieräumen spielen.
Das Projekt "Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche WindGuard Offshore GmbH durchgeführt. Etwa die Hälfte des aktuellen Bestandes an Windenergie ist aus planungsrechtlicher Sicht repoweringfähig. Bestehende Anlagen in etablierten Altgebieten zu repowern, ist aus vielen Aspekten heraus als zielführend einzustufen. Repoweringvorhaben sind im Vergleich zu neuen Windparks akzeptierter, die Anzahl der Anlagen wird in der Regel verringert, die installierte Leistung und der Energieertrag erhöht. Teilweise kann bestehende Infrastruktur weiter genutzt werden, was den notwendigen Eingriff in die Umwelt verringert. Aufgrund der nur in begrenztem Maß zur Verfügung stehenden neuen Flächen, ist eine hohe Repoweringquote zudem unumgänglich, um die Ausbauziele für den Klimaschutz zu erreichen. Repoweringvorhaben sind viel komplexer als der Neubau von Windenergieanlagen auf der grünen Wiese. Maßgeblich aufgrund der oft diversen Betreiber- und Eigentümerstrukturen, dem Umgang mit Vorbelastungen oder Fragen zur Anrechenbarkeit des Rückbaus. Zu nennende Themen sind der Umgang mit Vorbelastungen durch Geräuschimmissionen (z.B. mit Lärmsanierungskonzepten oder Dauermessanlagen), Fragen des Flächenzugriffs (z.B. Zielabweichungsverfahren der Raumordnung, Anträge von Kommunen nach § 249 BauGB), bauordnungsrechtliche Erleichterungen (z.B. zu sichernde Abstandsflächen nach Bauordnungsrecht), Möglichkeiten des Repowering von Anlagen in Natura 2000- oder FFH-Gebieten, Anrechnung des Rückbaus in Bezug auf die Ermittlung des Eingriffs in das Landschaftsbild, Auswirkungen auf Belange des Denkmalschutzes oder Weiternutzung bestehender Ausgleichsmaßnahmen. Der Umgang mit den genannten Themen ist bislang nicht einheitlich geregelt, oft bestehen Unsicherheiten bei den involvierten Akteuren, wie diesen im konkreten Einzelfall begegnet werden kann. Im Vorhaben soll untersucht werden, welche Regelungen aktuell auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene gelten, wie sich der Umgang in der Praxis zu den genannten Punkten momentan bundesweit darstellt und welche Ansätze sich bereits (Text gekürzt)
Das Projekt "Praktische Umsetzung künftiger Strategien risikoarmer Raumnutzung (im Rahmen von FloodRisk II)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung durchgeführt. Probleme im Beziehungsgefüge Raumplanung und Hochwasserschutz resultieren nicht aus einem Mangel an Planungsinstrumenten. Vielmehr besteht ein Problem der Umsetzung raumplanerischer Bestimmungen und von Informationen der wasserwirtschaftlichen Fachplanung in der kommunalen und regionalen Raumplanungspraxis. Aus diesem Grund verfolgen wir in diesem Projektteil keinen instrumenten- oder organisationsbezogenen Forschungsansatz sondern eine prozess- und akteursbezogene Betrachtungsweise der Umsetzung raumbezogener Maßnahmen (z.B. Gesetzesänderungen, Ergebnisse von Regionalstudien), die sich zum Ziel setzt, aus dem besseren Verständnis tatsächlich praktizierter Handlungen Umsetzungsschritte für eine künftige risikoärmere Raumnutzung abzuleiten. Die Untersuchung der Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Strategien risikoarmer Raumnutzung erfolgt mittels einer Prozess- und Akteursanalyse, differenziert auf den Maßstabsebenen lokal (Absiedlung), kommunal (Flächenwidmung) und regional (interkommunale Kooperation).
Origin | Count |
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Bund | 7 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 3 |
Text | 2 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
offen | 5 |
Language | Count |
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Deutsch | 8 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Keine | 4 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 3 |
Topic | Count |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 8 |
Luft | 8 |
Mensch & Umwelt | 8 |
Wasser | 8 |
Weitere | 8 |