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Kompensationsmaßnahmen aus EKIS

Im Thüringer Eingriffs- und Kompensationsinformationssystem (EKIS) sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) erfasst, die für Eingriffsvorhaben nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. BNatSchG festgesetzt wurden. Darüber hinaus sind z. T. auch Maßnahmen aus der Bauleitplanung enthalten. Zuständig für die Führung des EKIS ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Eine Eintragung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt spätestens mit Genehmigung des Eingriffsvorhabens. Eine Garantie für die Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Die Darstellung einer Kompensationsmaßnahme stellt keine Gewähr für die tatsächliche Umsetzung vor Ort dar. Die Umsetzung erfolgt in der Regel erst nach Genehmigung des Eingriffsvorhabens, sowie nach einer angemessenen Frist, die dem Vorhabenträger im Rahmen der Zulassung gesetzt wurde. Kompensationsmaßnahmen, bei denen festgesetzte Unterhaltungspflichten zeitlich abgelaufen sind, bleiben im EKIS registriert. Es werden nur die Außengrenzen der Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Besteht eine Maßnahme aus mehreren, unmittelbar zusammenhängenden Teilmaßnahmen mit unterschiedlichen Maßnahmenzielen, werden diese Teilmaßnahmen nicht gesondert abgegrenzt.

EKIS Web - Fachinformationssystem der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen

Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS WebGIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS WebGIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Hierbei werden Eingriffe als Punkt und Kompensationsflächen als Polygone dargestellt. Die Maßnahmen sind in den Sachdaten den Kompensationsflächen zugeordnet. Es wird die gesamte Kette vom Eingriff zur zugeordneten Kompensation mit den Maßnahmen dargestellt.

Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) Hamburg

Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach § 17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Diese Daten enthalten alle Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE-Flächen) gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Daten, die Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen würden, werden nicht dargestellt.

WMS Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS)

Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge.

WFS Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS)

Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge

WMS Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) Hamburg

Dieser WebMapService (WMS) stellt aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge des Hamburger Kompensationsverzeichnisses (Ausgleichsflächen) dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) Hamburg

Dieser WebFeatureService (WFS) stellt aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge des Hamburger Kompensationsverzeichnisses (Ausgleichsflächen) zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Ressortforschungsplan 2024, Klima- und wasserschutzverträgliche Beplanung energetischer Eingriffe in den Untergrund - UnterPlan

Im Zuge der Energiewende wird der Elektrifizierung der Wärmeversorgung durch Wärmepumpen eine große Rolle zugeschrieben. Hierzu erdgekoppelte Systeme einzusetzen bietet neben einer hohen Effizienz bei der Wärmeerzeugung den Vorteil, dass diese Systeme sich auch zur Wärmespeicherung eignen. Damit kann Energie aus fluktuierenden oder sonstigen Quellen kurzfristig oder saisonal in Form von Wärme gespeichert werden, gegenüber obertägigen Speicherbehältern oder -becken lassen sich im Untergrund zudem auch deutlich größere und kostengünstigere Speicher errichten. Technisch gesehen erfolgt die Wärmespeicherung im Untergrund mittels Erdwärmesonden oder durch Einspeisung von erwärmtem Wasser in Aquifere. Gerade der erhöhte Temperatureintrag in den Untergrund, z.B. durch die Speicherung hat nachweisliche Auswirkungen auf das Ökosystem Grundwasser. Diesem Zielkonflikt kann durch planerisches Vorgehen begegnet werden. Steuerungsinstrumente, die eine Verzahnung von Grundwasserschutz, wasserwirtschaftlichen Aufgaben und kommunaler Wärmeplanung gewährleisten sind jedoch noch nicht allgemein verfügbar. Das vorliegende Vorhaben soll Vorarbeiten hierzu analysieren und weiterentwickeln. Ermittelt werden die dafür notwendige Datengrundlage, entsprechende Berechnungsmodelle sowie planerische Ansätze. Ziel ist es die Grundlagen für die Entwicklung konkreter Planungsinstrumente für die Vollzugspraxis auszuarbeiten

Ausgleichsflächenkataster Kreis Segeberg

Darstellung der Ausgleichsflächen im Kreis Segeberg

Ökokonten im Kreis Herzogtum Lauenburg

Flächen der Ökokonten im Kreis Herzogtum Lauenburg

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