Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in der Bauleitplanung oder aber auch im unbeplanten Innenbereich zu berücksichtigen. In Planungs- und Genehmigungsverfahren baulicher Vorhaben sind für naturschutzrechtliche Eingriffe dauerhafte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzusetzen. Die EAK zeigt die zu erwartenden Eingriffe und Kompensationspotenziale auf.