API src

Found 371 results.

Related terms

Projektbeginn: „Strukturreiches Offenland am Gangelsberg“

Naturschutzprojekt aus Ersatzzahlungen bei Duchroth gestartet Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) startet das Eigenprojekt „Strukturreiches Offenland am Gangelsberg“. Das rund 2,03 Millionen Euro umfassende Naturschutzvorhaben wird vollständig aus Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung finanziert und gemeinsam mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach sowie der Biotopbetreuung entwickelt und umgesetzt. Die Projektlaufzeit beträgt 15 Jahre (2025 – 2040). Bei einer Auftaktveranstaltung am Dienstag, den 18.11.2025, auf dem Gangelsberg wurde das Projekt offiziell durch Ortsbürgermeister Jörg Schneiß, den Ersten Kreisbeigeordneten Oliver Kohl sowie den Geschäftsführer der SNU, Jochen Krebühl, eröffnet. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Wiederherstellung, Entwicklung und langfristige Sicherung artenreicher, trocken-warmer Offenlandlebensräume auf ehemaligen Weinbergsstandorten und deren Umgebung am Gangelsberg bei Duchroth. Vor Ort wurde die zentrale Bedeutung der Ersatzzahlungen als wichtiges Instrument des Naturschutzrechts herausgestellt, das die Umsetzung langfristiger und wirksamer Schutzmaßnahmen ermöglicht. Ersatzzahlungen werden erhoben, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa durch Bauvorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen – nicht vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden können. Anstatt die Natur den Schaden allein tragen zu lassen, verpflichtet der Gesetzgeber die Verursacher dazu, neben tatsächlichen Maßnahmen eine ergänzende Zahlung zu leisten. Diese fließen zweckgebunden in konkrete Naturschutzprojekte und ermöglichen so wirksame Maßnahmen direkt vor Ort. Die geplanten Maßnahmen am Gangelsberg zielen darauf ab, funktionale Offenlandlebensräume wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. Hierzu zählen das Öffnen verbuschter Grünland- und Halbtrockenrasenflächen durch die gezielte Zurücknahme der Gehölzsukzession. Anschließend werden die Flächen durch einschürige Mahd sowie durch extensive Beweidung naturschutzfachlich gepflegt. Auch Trockenmauern, Steinriegel und Felsstrukturen werden partiell freigestellt, um die Strukturvielfalt zu bewahren. Wo erforderlich, erfolgt eine Nachpflege – etwa durch selektives Entfernen junger Gehölze. Auf diese Weise kann sich rasch eine artenreiche Vegetation entwickeln, die durch fachgerechte Pflege langfristig stabilisiert wird. Der Gangelsberg stellt das größte zusammenhängende Gebiet trockenwarmer Lebensräume an der Nahe dar. Das Gebiet umfasst ein vielfältiges Mosaik aus Trockenrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften, Weinbergsbrachen, Felsbereichen und weiteren Biotopen von herausragender Bedeutung auf. Die klimatisch begünstigten Hänge und die exponierte Kuppe waren historisch stets durch eine niedrigwüchsige Vegetation geprägt. Zahlreichen Trockenmauern zeugen bis heute von der früheren Nutzung. Über Jahrhunderte konnten sich dort spezialisierte Tier- und Pflanzenarten ansiedeln, von denen viele inzwischen aufgrund ihrer Seltenheit und Gefährdung auf der Roten Liste stehen. Damit besteht für deren Erhalt besondere Verantwortung und dringender Handlungsbedarf. Heute sind viele Flächen durch die Nutzungsaufgabe zunehmend von Verbuschung bedroht. Es besteht die Gefahr, dass die charakteristischen Offenlandbereiche und ihre regionaltypischen Artengemeinschaften verloren gehen könnten. Die großflächige Nutzungsaufgabe am Gangelsberg eröffnet jedoch gleichzeitig die Möglichkeit für den Naturschutz, dieses Gebiet von überregionaler Bedeutung für die Artenvielfalt langfristig zu sichern. Charakteristische Arten wie etwa Westliche Smaragdeidechse, Schmetterlinge wie der Segelfalter sowie Pflanzenarten wie Küchenschelle, verschiedene Orchideenarten oder Ährige Graslilie finden in Folge wieder mehr geeignete Strukturen und Lebensbedingungen vor. Die Meldung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

Kompensationsflächen Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.

Entsiegelungspotenziale (Umweltatlas)

Ausweisung von Flächen, auf denen die Möglichkeit für Entsiegelungen im Rahmen naturschutz- oder baurechtlicher Kompensationsmaßnamen besteht, mit genaueren Beschreibungen der einzelnen Flächen. Bearbeitungsstand August 2025.

Ökokontoflächen Kreis Stormarn

Abgrenzung der Ökokontoflächen im Kreis Stormarn

Ökokonten OEK

eingerichtete Ökokontoflächen. Vorgezogene Ausgleichsflächen ("Ökokonto") gemäß der rheinland-pfälzischen Eingriffsregelung (https://mkuem.rlp.de/themen/natur-und-artenschutz/eingriff-und-kompensation).

Eingriffsverfahren EIV

Eingriffsobjekte aus Verwaltungsverfahren. Eingriffsflächen gemäß der rheinland-pfälzischen Eingriffsregelung.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Sachstand und Möglichkeiten der Aufwertung von Natur und Landschaft

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde ein Ausbau der Photovoltaik (PV) auf 400 Gigawatt (GW) bis 2040 festgelegt, der hälftig auf Freiflächen erfolgen soll. Um diese Ausbauziele zu realisieren, bedarf es rund 0,55 % der Gesamtfläche Deutschlands. In Relation zur landwirtschaftlich genutzten Fläche wären es anteilig rund 1,2 %. PV-Freiflächenanlagen beanspruchen Flächen, ohne diese nennenswert zu versiegeln. Je nach Art und Dichte der Modulreihen werden bei klassischen Anlagen 40 % bis über 80 % der Fläche überbaut. Solarparks mit besonderen Biotopfunktionen weisen eine geringere Flächeninanspruchnahme auf sowie ein Management der Biotope. Bei Agri-PV-Anlagen wird die landwirtschaftliche Nutzung mit der Stromerzeugung kombiniert. Alle Anlagentypen führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die nach den Vorgaben der Eingriffsregelung kompensiert werden müssen. Diskutiert wird derzeit, welche Kompensationsmaßnahmen in welchem Umfang in Solarparks entwickelt werden können. Vor diesem Hintergrund wird anhand einer Matrix, die in einem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Forschungsvorhaben entwickelt wurde, aufgezeigt, welche PV-Anlagentypen auf bestimmten Standorten zulässig sind und welche naturschutzfachlichen Aufwertungen dabei möglich sind. Im Idealfall kann die Verwendung externer Flächen für die Kompensation der Eingriffe deutlich minimiert werden oder im Einzelfall sogar entfallen.

Kompensationsräume in Nordrhein-Westfalen

Nach § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Auf Grundlage der naturräumlichen Haupteinheiten sind für NRW Naturräume als so genannte Kompensationsräume ausgegrenzt, in denen zwischen Eingriff und Einsatz ein naturräumlicher Zusammenhang besteht.

1 2 3 4 536 37 38