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Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

Kompensationsmaßnahmen aus EKIS

Im Thüringer Eingriffs- und Kompensationsinformationssystem (EKIS) sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) erfasst, die für Eingriffsvorhaben nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. BNatSchG festgesetzt wurden. Darüber hinaus sind z. T. auch Maßnahmen aus der Bauleitplanung enthalten. Zuständig für die Führung des EKIS ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Eine Eintragung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt spätestens mit Genehmigung des Eingriffsvorhabens. Eine Garantie für die Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Die Darstellung einer Kompensationsmaßnahme stellt keine Gewähr für die tatsächliche Umsetzung vor Ort dar. Die Umsetzung erfolgt in der Regel erst nach Genehmigung des Eingriffsvorhabens, sowie nach einer angemessenen Frist, die dem Vorhabenträger im Rahmen der Zulassung gesetzt wurde. Kompensationsmaßnahmen, bei denen festgesetzte Unterhaltungspflichten zeitlich abgelaufen sind, bleiben im EKIS registriert. Es werden nur die Außengrenzen der Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Besteht eine Maßnahme aus mehreren, unmittelbar zusammenhängenden Teilmaßnahmen mit unterschiedlichen Maßnahmenzielen, werden diese Teilmaßnahmen nicht gesondert abgegrenzt.

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Minister Staatssekretäre Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte Hauptpersonalrat Abteilung 1: Zentralabteilung Abteilung 2: Naturschutz, Wasserwirtschaft Abteilung 3: Energie, Nachhaltigkeit, Strukturwandel Abteilung 4: Technischer Umweltschutz, Bodenschutz, Klimaschutz Abteilung 5: Hochschulen, Wissenschaft und Forschung Dokumente

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: MWU Sachsen-Anhalt) befasst sich mit den großen Zukunftsaufgaben unserer Zeit: der erfolgreichen Gestaltung der Energiewende, dem Klimaschutz, nachhaltigem Wirtschaften sowie dem Umweltschutz. Um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern, bedarf es vielfältiger wissenschaftlicher Expertise. Deshalb wird es das Ziel des Ministeriums sein, die erstklassige Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalts weiterzuentwickeln. Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Telefon: +49 391 567-1916 E-Mail: VzMin(at)mwu.sachsen-anhalt.de Leiter des Ministerbüros Stefan Busse Telefon: +49 391 567-1970 E-Mail: stefan.busse(at)mwu.sachsen-anhalt.de Persönliche Referentin des Ministers Sara Wichmann Telefon: +49 391 567-1971 E-Mail: sara.wichmann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Pressesprecher Matthias Stoffregen Telefon: +49 391 567-1951 E-Mail: matthias.stoffregen(at)mwu.sachsen-anhalt.de Stellvertretender Pressesprecher Robin Baake Telefon: +49 391 567-1953 E-Mail: robin.baake(at)mwu.sachsen-anhalt.de Staatssekretär Thomas Wünsch (Amtschef) Telefon: +49 391 567-1961 Staatssekretär Dr. Steffen Eichner Telefon: +49 391 567-1969 Petra Heydrich Telefon: +49 391 567-3420 Sandra Neumann Vorsitzende des Hauppersonalrats beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Telefon: +49 391 567 1863 E-Mail: sandra.neumann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Zur Webseite des Hautpersonalrates Anne-Christin Barthel Abteilungsleiterin Vorzimmer Telefon: +49 391 567-1778 E-Mail: VzAL1(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 11 - Organisation, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung, OZG Jan Dittrich Referat 12 - Personal, Bildungs- und Gesundheitsmanagement Antje Bartels Referat 13 - Haushalt, Koordinierung EU-Fonds Dr. Jörg Fenchel Referat 14 - Justitiariat, Beteiligungsverwaltung, LHO-Betriebsprüfung, Internationale Zusammenarbeit Michael Strampe Referat 15 - IT, Umweltinformationsmanagement, Geoinformation N. N. Referat 16 - Innerer Dienst N. N. Dr. Ekkehard Wallbaum Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1551 E-Mail: VzAL2(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 21 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Landesbetriebe und Anstalten Michael Janssen Referat 22 - Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung, EU-Hochwasserriskomanagement-Richtlinie Sven Schulz Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie Sabine Neubauer Referat 24 - Arten- und Biotopschutz, Natura 2000, Eingriffsregelung, Landschaftsplanung Christian Bank Referat 25 - Naturschutzförderung, Großschutzgebiete, Grünes Band Reinhold Sangen-Emden Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Ulrike Hursie Uwe Zischkale Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1611 E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 31 - Grundsatzangelegenheiten, Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung, EU-Förderprogramme im Bereich Energie Jenny Schwarz Referat 32 - Energieerzeugung, Energiemärkte Thomas Gerke Referat 33 - Energieaufsicht, Energieregulierung Stefan Köster Referat 34 - Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier, Umweltallianz Monique Hofbauer Referat 35 - Energieverwendung, Wasserstoffwirtschaft, Energieeffizienz, Wärmewende N. N. Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (LRB) Stefan Köster Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1506 E-Mail: VzAL4(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 41 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Fachübergreifendes Umweltrecht Aleksander Hinkel Referat 42 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung Stefan Behrend Referat 43 - Bodenschutz und Altlasten N. N. Referat 44 - Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz Dr. Claudia Hauffe-Kloss Referat 45 - Strahlenschutz, Atomrecht Bernd Köhler Referat 46 - Klimawandel, Klimaschutz Steffi Mitschke N. N. Abteilungsleitung Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-3477 E-Mail: Vz5MWU(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 51 - Wissenschaftspolitik, grundsätzliche Angelegenheiten der Hochschulen, Gremien Thomas Neumann Referat 52 - Hochschulaufsicht und Angelegenheiten der Hochschulverwaltung Christoph Börner Referat 53 - Hochschulmedizin, Hochschulrecht, Hochschulgesetzgebung, Qualitätssicherung Uwe Paul, m.d.W.d.G.b. Referat 54 - Forschung und Technologietransfer, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Uwe Paul Referat 55 - Hochschulzugang, Studentenwerke, Digitalisierung, Ausbildungsförderung, PG "OZG-Umsetzung - Studium und Weiterbildung", Hochschulpersonal und Hochschuldienstrecht Frank Anhalt Projekt- und Koordinierungsstelle BAföG-Digital Stefan Kirst

CIR-Biotoptypen 2009 (Luftbildinterpretation) - Flächendeckende Biotop- und Landnutzungskartierung im Land Brandenburg (BTLN)

Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten. Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten. Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten.

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.

Ökokontoflächen Kreis Stormarn

Abgrenzung der Ökokontoflächen im Kreis Stormarn

Kompensationsflächen Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.

Kompensationsflächen im Landkreis Osnabrück

Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.

Abteilung 4: Naturschutz Aufgaben

Erfassung der Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen Erstellung bzw. Fortschreibung Roter Listen Erarbeitung von Grundsätzen und fachlichen Konzeptionen zur Schaffung, Pflege und Entwicklung eines repräsentativen Schutzgebietssystems Erstellung von Managementplänen und Durchführung des Monitorings für Natura 2000-Gebiete sowie Erfüllung von Berichtspflichten dazu Erarbeitung von Grundsätzen zum Biotopschutz Erarbeitung von Arten- und Biotopschutzprogrammen sowie von Artenhilfsprogrammen Schutz heimischer wildlebender Vogelarten Erfüllung grundlegender Fachaufgaben zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) - Internationaler Artenschutz / CITES Mitwirkung bei der Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Sachsen-Anhalts Erarbeitung fachlicher Grundsätze für die Fortschreibung der Landschaftsplanung und Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems des Landes Sachsen-Anhalt Erarbeitung fachlicher Regelwerke zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie von naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. zu UVP-pflichtigen Vorhaben Erarbeitung fachlich-methodischer Grundlagen für die Anwendung der UVS, der SUP sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfungen Schaffung eines leistungsstarken Fachinformationssystems Naturschutz Regelmäßige Anfertigung von Luftbildern sowie deren Auswertung nach Biotop- und Nutzungstypen Dokumentation aller zum Schutz der Natur ausgewiesenen Flächen und Objekte Herausgabe von Fachkarten der für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche Information und Beratung zu Fragen des Arten- und Gebietsschutzes Enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern Unterrichtung der Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ Führung eines Verzeichnisses zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zu Ökokonto-Flächen Letzte Aktualisierung: 11.01.2024

Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme

Die Objektart beinhaltet alle im Kompensationsverzeichnis Baden-Württembergs erfassten Flächen der Abteilung naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die ein Bestandteil der Eingriffsregelung sind. Generell wird die Eingriffsregelung in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung unterschieden, die sich wiederum jeweils in Kompensations- und Ökokontomaßnahmen unterteilen. Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzrechts, das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von Natur und Landschaft gewährleisten soll. Über eine verbindliche Entscheidungsabfolge bei der Zulassung von Eingriffen soll sie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entgegenwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 - 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) gilt im Außenbereich, bei baurechtlichen Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und bei Bebauungsplänen, die eine Planfeststellung ersetzen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 17 (6): Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs (NatSchG § 18: Kompensationsverzeichnis) und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO § 1: Inhalte des Kompensationsverzeichnisses).

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