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Bebauungsplan Hoheluft-West 5 1. Änderung Hamburg

§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Hoheluft- West 5 vom 2. März 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 100) erhält folgende Fassung: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1.Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. 2.Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig."

Bebauungsplan Bergen VE "Einkaufszentrum Bergen-Süd / B3 - 1. Änderung"

Tragen Sie weiter unten ein: 1. Adressangaben eintragen (auch in den Reitern "Distribution" und "Metadata") 2. Schlagwörter (die, wo KEIN Thesaurus steht) überprüfen 3. Ausdehnungskoordinaten eintragen 4. Regionalschlüssel eintragen 5. Maßstab überprüfen (im Reiter "Quality") 6. Welche Nutzungsbedingungen gelten, wählen Sie aus den Vorgaben oder ändern Sie für opendata ab. ------- Sofern ein Einzelplan beschrieben wird: - gültige BauNVO für diesen Plan benennen, wo es gefragt ist - Datum der Rechtskraft eintragen bei Basisinformationen eintragen ------- Löschen Sie diesen Inhalt und geben Sie hier die Kurzbeschreibung ein!

Bebauungsplan Fleestedt 26 - Gemeinde Seevetal

Fleestedt 26 - Einkaufszentrum Fleestedter Ring

Bebauungsplan Nr. 13 , "Großer Kamp", 1. Änderung, Gemeinde Wathlingen

Die Gemeinde Wathlingen überplant den südlich der Kreisstraße liebenden Teil des Wohngebiets nun mit einem Sondergebiet "Einkaufszentrum".

Bebauungsplan 2.8 Einkaufszentrum Schmidtkampsweg in Aurich-Oldendorf

Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.

Bebauungsplan 8.3 III. Teilbereich des Ortszentrums (Einkaufszentrum) in Ostgroßefehn - 1. Änderung

Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.

Bebauungsplan Nr. 13 , "Großer Kamp", 3. Änderung, Gemeinde Wathlingen

Mit der 3. Änderung sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für einen verbesserten Ausnutzungsgrad des bestehenden Sondergebietes (Einkaufszentrum) geschaffen werden.

Bebauungsplan Esterwegen Nr. 53 "Einkaufszentrum am Rathaus"

Esterwegen ist eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Nordhümmling

NEMo - Nachhaltige Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen im ländlichen Raum

Aufgrund des demographischen Wandels wird es für Landkreise und Gemeinden zunehmend schwieriger, ein Grundangebot an öffentlichen Mobilitätsdienstleistungen wie Bus und Bahn vorzuhalten, ohne die Frage nach notwendiger sozialer Teilhabe, sinnvoller regionaler Wertschöpfung und nicht zuletzt auch realisierbaren Umweltschutzzielen zu stellen. Dabei wird der Mobilitätsbedarf auf dem Land in Zukunft, beispielsweise durch die Ballung von medizinischen Versorgungseinrichtungen und Einkaufszentren in Stadtnähe, weiter zunehmen. Bereits heute stehen die örtlichen Verkehrsbetriebe vor der Herausforderung, die Erreichbarkeit von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Schulen, Gesundheitszentren sowie Freizeitmöglichkeiten aus dem ländlichen Bereich zuverlässig zu gewährleisten. Angesichts dieser Problemlage verfolgt das Forschungsvorhaben NEMo die Entwicklung von nachhaltigen und innovativen Mobilitätsdienstleistungen sowie darauf basierenden Geschäftsmodellen für den ländlichen Raum. Dabei will NEMo neue Mobilitätsangebote schaffen, in denen auch der Bürger zum Mobilitätsanbieter wird. So könnten beispielsweise selten angefahrene Haltepunkte des öffentlichen Personennahverkehrs zusätzlich auch von Privatpersonen mit dem eigenen PKW zur Mitnahme weiterer Personen bedient werden. Durch eine höhere Personenauslastung des privaten PKWs können Versorgungslücken geschlossen und insgesamt das Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen negativen Umweltauswirkungen reduziert werden. Zur Planung und Steuerung dieser neuen ländlichen Mobilität nehmen Informations- und Telekommunikationstechnologien eine Schlüsselfunktion ein. Im Rahmen des Vorhabens werden zunächst spezifische Anforderungen und auch Akzeptanzgrenzen dieser neuen Mobilität erfasst und anschließend in ein rechtskonformes Konzept überführt. Von Beginn an werden Bürger und öffentliche Mobilitätsanbieter in das Projekt eingebunden, damit sich die tatsächlichen Bedürfnisse und Hindernisse frühzeitig erkennen, berücksichtigen und lösen lassen. Ein besonderes Augenmerk liegt hier neben der Koordination und Vernetzung aller Akteure, insbesondere auf der Selbstorganisation der Bürger (z. B. Fahrgemeinschaften und Nachbarschaftsauto). Für die Bereitstellung eines umfassenden und offenen Mobilitätsangebots werden wirtschaftliche, gesellschaftliche und organisatorische Konzepte entwickelt. Diese Konzepte werden in einer vernetzten Plattform für den ländlichen Raum Oldenburg und den Landkreis Wesermarsch zusammengeführt, getestet und im engen Dialog mit den Bürgern bewertet. Die VolkswagenStiftung fördert das Projekt NEMo mit ca. als 1,53 Millionen Euro. Neben den acht beteiligten Lehrstühlen wird das Projekt durch eine Vielzahl assoziierte Partner (Kommunen, Kammern, Unternehmen und weitere Forschungseinrichtungen) unterstützt.

Anteil Industrie- und Gewerbefläche an Gebietsfläche

Kategorie: Siedlung Kurzbeschreibung: Industrie- und Gewerbefläche: Baulich geprägte Siedlungsfläche mit vorherrschenden Industrie- und Gewerbebetrieben (z.B. Einkaufszentren, Lager, großflächiger Handel, Ver- und Entsorgung, Messeeinrichtungen, Hafenanlagen) abzüglich Verkehrs- und Wasserfläche Bedeutung und Interpretation: Der Indikator beschreibt den Anteil von Industrie- und Gewerbeflächen (z. B. Einkaufszentren, Lager/Depots, großflächiger Handel, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Messeeinrichtungen, Hafenanlagen) an der Gebietsfläche. Hohe Indikatorwerte treten v. a. in größeren Städten sowie Industrieregionen auf. Datengrundlagen: Bemerkungen: Industrie- und Gewerbeflächen befinden sich in der Regel innerhalb von Ortslagen, können aber auch außerhalb liegen. Bei Industrie- und Gewerbeflächen, die gleichzeitig Tagebau sind, wird nur die Überlagerungsfläche des Bergbaubetriebes einbezogen.

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