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Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegvarianten

<p> Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten <ul> <li>Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region.</li> <li>Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen.</li> <li>Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk.</li> </ul> Gewusst wie <p>Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind.</p> <p><strong>Mehrweg bevorzugen: </strong>Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent.</p> <p><strong>Einweg vermeiden:</strong> „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen&nbsp;und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent.</p> <p><strong>Trinkwasser aus dem Wasserhahn: </strong>Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld.</p> <p><strong>Achtung:</strong></p> <ul> <li>Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab.</li> <li>Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (233,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (335,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg"> </a> <strong> CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg">Bild herunterladen</a> (346,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p>Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7899">Bewertung der Pfandpflicht</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Texte 20/2010)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12183">Verpackungsabfälle</a> (UBA, Daten zur Umwelt)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <p>IFEU (2010): <a href="https://www.ifeu.org/oekobilanzen/pdf/IFEU%20Handreichung%20zur%20Einweg-Mehrweg-Diskussion%20(13Juli2010).pdf">Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt</a>.</p> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten <ul> <li>Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region.</li> <li>Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen.</li> <li>Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind.</p> <p><strong>Mehrweg bevorzugen: </strong>Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent.</p> <p><strong>Einweg vermeiden:</strong> „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen&nbsp;und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent.</p> <p><strong>Trinkwasser aus dem Wasserhahn: </strong>Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld.</p> <p><strong>Achtung:</strong></p> <ul> <li>Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab.</li> <li>Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (233,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (335,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg"> </a> <strong> CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg">Bild herunterladen</a> (346,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p>Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7899">Bewertung der Pfandpflicht</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Texte 20/2010)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12183">Verpackungsabfälle</a> (UBA, Daten zur Umwelt)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <p>IFEU (2010): <a href="https://www.ifeu.org/oekobilanzen/pdf/IFEU%20Handreichung%20zur%20Einweg-Mehrweg-Diskussion%20(13Juli2010).pdf">Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt</a>.</p> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p>Informationen für...</p>

Mehrwegquote bei Getränken verfehlt gesetzliches Ziel

<p> <p>Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p> </p><p>Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p><p> <p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht, um die Erreichung des in § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz festgelegten Zieles von 70 Prozent Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken zu überprüfen. Für das Jahr 2023 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 34,3 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das gesetzliche Ziel wurde um 35,7 Prozentpunkte unterschritten.</p> <p>Bezüglich des Konsumverhaltens ist festzustellen, dass der Verbrauch von Mineralwasser, Bier und Wein rückläufig ist, während der Konsum von Erfrischungsgetränken einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Die drei am häufigsten verwendeten Verpackungsarten für Getränke sind Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt von Mehrweg-Glasflaschen mit 24,9 Prozent und Einweg-Getränkekartons mit 12,9 Prozent.</p> <p>Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022, wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Zum Vergleich: Die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 63,7 Prozent im Jahr 2003 und 43,3 Prozent im Jahr 2023.</p> <p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen in Deutschland notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dem Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wieder befüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p> <p>Im Rahmen eines Exkurses wird auf das österreichische Mehrwegsystem und sowie die dort vorgenommene Erhöhung des Mehrwegpfands zum 02. Februar 2025 eingegangen. Seit diesem Stichtag werden in Österreich nun 20 Cent statt zuvor 9 Cent Pfand für Mehrweg-Glasflaschen erhoben. Die Erhöhung resultiert aus einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Herstellern, Händlern und Rücknahmestellen. Bei der Wahl des Pfandwertes hat sich die Branche an dem Wiederbeschaffungswert der Mehrwegflaschen orientiert. Um einen kurzfristigen Ansturm auf Bier in Mehrwegflaschen vor dem Stichtag vorzubeugen, wurde der konkrete Zeitpunkt der Pfanderhöhung bis zuletzt bewusst nicht öffentlich kommuniziert. Es wird mit Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro, die dadurch entstehen, dass Mehrwegflaschen zum niedrigeren Pfandpreis eingekauft und anschließend mit dem höheren Pfand zurückgegeben werden, gerechnet. Zusätzlich fielen rund 300 Tausend Euro für die Umstellung der Rücknahmeautomaten an. Die Gefahr eines massenhaften Effekts durch sogenannten „Pfandtourismus“ wird nicht erwartet, da bereits vor der Pfanderhöhung Preisunterschiede beim Bier zwischen Deutschland und Österreich bestanden. Zudem erfolgt die Rücknahme grundsätzlich nur in handelsüblichen Mengen. Die Erhöhung des Mehrwegpfands in Österreich ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Verpackungspolitik und einer funktionierenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>. Diese Erfahrungswerte können als Beispiel dienen, um den Mehrwegpfand in Deutschland zu erhöhen und damit Mehrweg zu stärken.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Neue Regeln für Verpackungen bringen Plus für Umwelt & Gesundheit

<p> <p>Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) tritt zeitgleich in Kraft. Damit werden der rechtliche Rahmen für Verpackungen und die Verpackungsentsorgung europaweit harmonisiert und neue Nachhaltigkeitsanforderungen eingeführt. Was ändert sich für Verbraucher*innen und Unternehmen und was bleibt gleich?</p> </p><p>Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) tritt zeitgleich in Kraft. Damit werden der rechtliche Rahmen für Verpackungen und die Verpackungsentsorgung europaweit harmonisiert und neue Nachhaltigkeitsanforderungen eingeführt. Was ändert sich für Verbraucher*innen und Unternehmen und was bleibt gleich?</p><p> <p>Ab dem 12.08.2026 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R0040">Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (<strong>EU-Verpackungsverordnung – PPWR</strong>) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und regelt die Anforderungen an Verpackungen und die Verpackungsentsorgung europaweit. Das erfolgt zum Beispiel durch&nbsp;</p> <ul> <li><strong>Nachhaltigkeitsanforderungen</strong> an Verpackungen,</li> <li>die Pflicht zur <strong>Kennzeichnung von Verpackungen</strong>, damit für Verbraucher*innen der richtige Entsorgungsweg leicht erkennbar ist und</li> <li>die Pflicht der Hersteller, sich im Rahmen der <strong>erweiterten Herstellerverantwortung</strong> finanziell und organisatorisch um die Sammlung, Sortierung und das Recycling ihrer Verpackungsabfälle zu kümmern.&nbsp;</li> </ul> <p>Damit rückt erstmals der gesamte Lebenszyklus von der Gestaltung über das Inverkehrbringen bis zur Entsorgung der Verpackungen in den Blick und wird aus einem Guss geregelt. Manche Vorgaben sind ab sofort wirksam, andere kommen im Laufe der nächsten Jahre hinzu.</p> <p>Zugleich tritt in Deutschland das <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/207/VO.html"><strong>Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz</strong> <strong>(VerpackDG)</strong></a> als neue nationale Grundlage des Verpackungsrechts in Kraft. Dieses ergänzt die Regelungen der EU-Verpackungsverordnung durch Konkretisierungen und legt behördliche Zuständigkeiten und Details zur Verpackungsentsorgung in Deutschland fest. Dabei bleiben viele bewährte Normen des Verpackungsgesetzes im Wesentlichen erhalten, aber es gibt auch wichtige Neuerungen. So regelt das VerpackDG zum Beispiel</p> <ul> <li>wie bislang die Registrierung von Verpackungsherstellern im <a href="https://lucid.verpackungsregister.org/"><strong>Verpackungsregister LUCID</strong></a> bei der <a href="https://www.verpackungsregister.org/"><strong>Zentralen Stelle Verpackungsregister</strong></a> und ihre Verpflichtung, sich mit ihren systembeteiligungspflichten Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen,</li> <li>die bewährte Entsorgung von Verpackungsabfällen bei Privathaushalten und anderen Stellen, an denen vergleichbare Verpackungen anfallen (sogenannte „vergleichbare Anfallstellen“ wie Hotels und Gastronomie) über <strong>duale Systeme</strong> (meist durch Altglas- und Altpapiersammlung, Gelbe Tonne/gelber Sack) und die dabei zu erreichenden, teilweise angehobenen <strong>Recyclingquoten</strong>,</li> <li>das bekannte und etablierte <strong>Pfandsystem für viele Einweg-Getränkeverpackungen</strong> sowie</li> <li>neue <strong>Zulassungspflichten&nbsp;</strong>für Hersteller von Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind sowie neue „sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung“, die Verpackungen aus Großgewerbe und Industrie zurücknehmen.</li> </ul> Was ändert sich für Verbraucher*innen? <p>Verbraucher*innen werden ab sofort durch die Beschränkung sogenannter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffe-ihre-eigenschaften/stoffgruppen/pfas-portal-start"><strong>PFAS</strong></a> (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, besser geschützt. Die PPWR führt dazu Grenzwerte ein, die nicht überschritten werden dürfen. PFAS sind kaum abbaubar, verbleiben daher sehr lange in der Umwelt und stellen eine Gefahr für die Umwelt und teils die menschliche Gesundheit dar.</p> <p>Noch etwas dauern wird es, bis eine neue <strong>Kennzeichnung von Verpackungen</strong> <strong>und Abfallsammelbehältern</strong> die Mülltrennung erleichtert. Dies wird voraussichtlich ab Ende 2028 eingeführt. Im Laufe dieses Jahres wird die EU-Kommission dafür die entsprechenden Symbole bekanntgeben.</p> <p>Nichts ändert sich für Verbraucher*innen an der bewährten <strong>Sammlung von Verpackungsabfällen</strong> in Altglas-Containern, Altpapiertonne und -containern sowie in gelben Tonnen und Säcken. Auch die <strong>bekannten Pfandsysteme für Getränkeverpackungen</strong> (Einweg und Mehrweg) und im to-go-Bereich (Getränke und Essen zum Mitnehmen) bleiben wie gewohnt erhalten. Das hat seinen Grund: Die neuen EU-Regelungen orientieren sich an vielen Stellen an den Erfahrungen und bewährten Strukturen aus Deutschland.</p> Was ändert sich für Unternehmen? <p>Unternehmen müssen vor allem klären, ob sie im Sinne der EU-Verpackungsverordnung <strong>Hersteller oder Erzeuger</strong> von Verpackungen sind. Denn viele Pflichten der PPWR knüpfen an diesen Akteuren an. Wer Hersteller ist, ist in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 PPWR neu definiert und nicht in jedem Fall identisch zur alten Definition aus dem deutschen Verpackungsgesetz. Hinzu kommt die neue Definition des Erzeugers in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 13 PPWR. Hilfestellungen zur Definition und Abgrenzung der Begriffe stellt die <a href="https://www.verpackungsregister.org/"><strong>Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)</strong></a> auf ihrer Webseite bereit.</p> <p><strong>Hersteller</strong> müssen sich insbesondere (weiterhin) bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem oder mehreren dualen Systemen beteiligen.</p> <p><strong>Erzeuger</strong> sind ab dem 12.08.2026 insbesondere verpflichtet, die Konformität ihrer Verpackungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsanforderungen der PPWR (Artikel 5 bis 12) zu bewerten. Sie müssen in einer <strong>EU-Konformitätserklärung</strong> dokumentieren, dass alle Anforderungen eingehalten werden (Artikel 39 PPWR). Dabei müssen sie bedenken, dass manche Nachhaltigkeitsanforderungen ab sofort relevant sind (z.B. PFAS-Beschränkung, Artikel 5 PPWR). Andere Anforderungen werden erst nach der Veröffentlichung von ergänzenden Rechtsakten der EU-Kommission in den nächsten Jahren relevant (z.B. Verpackungskennzeichnung, Artikel 12 PPWR; Recyclingfähigkeit, Artikel 6 PPWR).</p> <p>Unternehmen finden Informationen und Hilfestellungen insbesondere auf den unten verlinkten Seiten der EU-Kommission, der Zentralen Stelle Verpackungsregister und weiterer Akteure.</p> Wie bewertet das Umweltbundesamt die PPWR und das VerpackDG? <p>Die EU-Verpackungsverordnung zielt darauf ab, die Umweltwirkungen von Verpackungen durch Maßnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> begrüßt diesen umfassenden Ansatz. Gleichwohl erweitert er die bestehenden Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für Hersteller, Handel und Organisationen. Er erfordert einen nicht unerheblichen Aufwand, sich mit den Regelungen vertraut zu machen und die Maßnahmen zur Einhaltung der Konformität zu treffen, neue Konformitätserklärungen auszustellen und umfassendere Datenmeldungen vorzunehmen.&nbsp;</p> <p>Zudem müssen eine Reihe von Regelungen für ihre Implementierung noch mit den bereits in der PPWR angelegten nachgeordneten Rechtsakten der EU-Kommission unterlegt werden. Diese erfordern, dass auch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in weiteren Novellen angepasst wird.&nbsp;</p> <p>Für viele Wirtschaftsakteure – aber auch die betroffenen Behörden – bedeutet die Umsetzung eine relevante Kraftanstrengung. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes sind die mit der PPWR verbundenen Umweltfortschritte es aber wert, diese Anstrengungen zu unternehmen. So führte die EU-Kommission mit Vorlage des Entwurfes der PPWR an, dass 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers für Verpackungen benötigt werden und Verpackungsabfälle 36 Prozent der kommunalen festen Abfälle ausmachen. Optimierungen von Verpackungen und Verpackungsentsorgung können daher erhebliche positive Umweltwirkungen erreichen.&nbsp;</p> <p>Die neuen Regelungen der PPWR und des VerpackDG werden zudem dazu beitragen, das erreichte Niveau der deutschen Entsorgungswirtschaft für Verpackungen abzusichern und die Verpackungsbranche zukunftsfähig aufzustellen. Damit leisten die Gesetze einen wichtigen Beitrag, die in vielen Bereichen bestehende Technologieführerschaft deutscher und europäischer Unternehmen zu stärken und damit auch die oftmals sehr gute Position auf dem Weltmarkt zu behaupten. Auch die Abhängigkeit von strategischen Rohstoffimporten kann deutlich reduziert werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Rabatt-Kampagne KEHR.WIEDER-Becher

Mit der hamburgweiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbechern zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee-ausschenkende Unternehmen, von der Bäckerei um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise-Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen. Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1. März 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten: - Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher - Allianz für Mehrweglösungen mit einem KEHR.WIEDER-Becher für Hamburg

Art, Menge und Verbleib der pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen

Teil der Statistik "Erhebung gewerblich eingesammelter Verpackungen (GEV)" Raum: Land Die Erhebung richtet sich an Unternehmen, die Abfälle aus gebrauchten, restentleerten Verpackungen sowie Abfälle aus pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen einsammeln oder entsorgen. Erhoben werden Art, Menge und Verbleib bei der Entsorgung von gewerblich eingesammelten Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen, sofern deren Einsammlung nicht im Auftrag eines Dualen Systems erfolgte, sowie Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen die entsorgt oder zum Zwecke der Entsorgung eingesammelt worden sind. Qualitätsbericht: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Umwelt/einfuehrung.html

WMS Rabatt-Kampagne KehrwiederBecher

Web Map Servise (WMS) mit den Standorten zur Aktion KehrWiederBecher in Hamburg. Mit der Hamburg weiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbecher zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee- ausschenkende Unternehmen, von dem Bäcker um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen. Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1.3. 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten: - Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher - Allianz für Mehrweglösungen mit einem KehrwiederBecher für Hamburg Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Rabatt-Kampagne KehrWiederBecher

WFS (WebFeatureService) mit den Standorten zur Aktion KehrWiederBecher von Hamburg. Mit der Hamburg weiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbecher zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee- ausschenkende Unternehmen, von dem Bäcker um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen. Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1.3. 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten: - Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher - Allianz für Mehrweglösungen mit einem KehrwiederBecher für Hamburg Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Verpackungsrecht

„Hersteller“ ist derjenige Vertreiber, der erstmals gewerbsmäßig in oder nach Deutschland eine Verpackung in Verkehr bringt. Verpackungen sind grundsätzlich aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse, die mit Ware gefüllt sind und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. Die Begriffsbestimmung der „Verpackung“ wird durch in der Anlage zum Verpackungsgesetz aufgeführte Kriterien ergänzt. Die Einhaltung der Vorschriften wird ggf. mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt, zudem können Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden. Vor dem ersten Inverkehrbringen von mit Ware befüllten Verpackungen sind alle Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister LUCID registrieren zu lassen. Die Registrierungspflicht gilt für Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht. Nicht systembeteiligungspflichtig sind z.B. Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen. Systembeteiligungspflichtig sind Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Zu den privaten Endverbrauchern gehören neben den privaten Haushalten auch die sogenannten vergleichbaren Anfallstellen wie beispielsweise Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Schulen usw. Unter bestimmten Bedingungen gehören auch handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe dazu. Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben sich nicht nur registrieren zu lassen, sondern auch zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme bzw. zur Finanzierung des Recyclings vor dem Inverkehrbringen an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen, die die getrennte, flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern sicherstellen. Nach Vertragsschluss mit einem Systembetreiber der Wahl hat der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen regelmäßige Meldungen zu den Verpackungsmengen beim Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID zu machen. Daneben sind Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai eine Erklärung über sämtliche von ihrem Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen elektronisch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu hinterlegen, sofern mindestens eine der im Verpackungsgesetz genannten Verpackungsmengen überschritten wurde oder eine behördliche Anordnung zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung erteilt wird. Die Vollständigkeitserklärung ist durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu prüfen. Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (EU-Verpackungsverordnung) Hinweis: Die Regelungen der EU-Verpackungsverordnung sind ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und anwendbar. Registerführung und Entgegenahme von Datenmeldungen, Vollständigkeitserklärungen, Mengenstromnachweisen und Meldungen der Systeme Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Überwachung der Registrierungs-, Systembeteiligungs- und Hinterlegungspflicht der Hersteller Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) Verpackungsrecht Weitere Informationen Wertstoffe aus Metall, Kunststoff, Verbunden, Glas, Papier, Pappe und Karton Weitere Informationen

Mehrwegquote bei Getränken weit von gesetzlichem Ziel entfernt

<p> <p>Im aktuellen Berichtsjahr 2022 hat die Mehrwegquote mit 33,5 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin deutlich verfehlt. Seit 2022 gilt die Pfandpflicht für nahezu alle Getränkesegmente, was sich auf die jährliche Erhebung des Anteils von Getränken in Mehrwegverpackungen auswirkt.</p> </p><p>Im aktuellen Berichtsjahr 2022 hat die Mehrwegquote mit 33,5 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin deutlich verfehlt. Seit 2022 gilt die Pfandpflicht für nahezu alle Getränkesegmente, was sich auf die jährliche Erhebung des Anteils von Getränken in Mehrwegverpackungen auswirkt.</p><p> <p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht. Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt.</p> <p>Für das Jahr 2022 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 33,5 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.</p> <p>Zum Vergleich, die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 2022 unverändert 42,6 Prozent.</p> <p>In § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz ist als Ziel ein Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von 70 Prozent festgelegt. Diese Vorgabe wurde im Jahr 2022 erneut nicht erreicht. Das gesetzliche Ziel wurde um 36,5 Prozentpunkte unterschritten.</p> <p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch unserem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wiederbefüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p> <p>Der Bericht zur Bundesweiten Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen mit Bezugsjahr 2022 gibt es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bundesweite-erhebung-von-daten-verbrauch-von-2">hier zum nachlesen</a>.&nbsp;</p> &nbsp; </p><p>Informationen für...</p>

Mehrwegquote bei Getränken verfehlt gesetzliches Ziel

<p> <p>Im Jahr 2024 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,5 Prozent bei Getränkeverpackungen das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p> </p><p>Im Jahr 2024 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,5 Prozent bei Getränkeverpackungen das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p><p> <p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht, um die Erreichung des in § 1 Absatz 3 des Verpackungsgesetzes festgelegten Zieles von 70 Prozent Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken zu überprüfen. Für das Jahr 2024 zeigt eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bundesweite-erhebung-von-daten-verbrauch-von-4">Studie</a> der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 34,5 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das gesetzliche Ziel wurde demnach um 35,5 Prozentpunkte unterschritten.&nbsp;</p> <p>Bezüglich des Konsumverhaltens ist festzustellen, dass der Verbrauch von Mineralwasser, Bier und Wein rückläufig ist, während der Konsum von Erfrischungsgetränken einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Die drei am häufigsten verwendeten Verpackungsarten für Getränke sind Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Anteil von 38,6 Prozent, gefolgt von Mehrweg-Glasflaschen mit 25,2 Prozent und Einweg-Getränkekartons mit 13,1 Prozent.</p> <p>Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022, wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Zum Vergleich: Die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 63,7 Prozent im Jahr 2003 und 43,3 Prozent im Jahr 2024.</p> <p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen in Deutschland notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dem Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wieder befüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>

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