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Sewage Sludge Disposal in the Federal Republic of Germany

The novel sewage sludge ordinance entered into force on 03/10/2017. Therefore for wastewater treatment plants with more than 100,000 respectively 50,000 populations equivalents the utilization of sewage sludge on soil is only possible until 2029 respectively 2032. Afterwards phosphorus recovery is mandatory for sludge with minimum 20 g phosphorus/ kg as well as for sewage sludge ashes. Even now most of the approximately 1.8 mil. tons of municipal sewage sludge is not used for agricultural purposes but is treated thermal in mono- and co-incineration plants. The present report is summarizing the current state of sewage sludge disposal in Germany and presents the possibilities for its sustainable utilization. Veröffentlicht in Broschüren.

SKA HOHENECK - LUDWIGSBURG/HOHENECK (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Am Neckar 45 71642 Ludwigsburg Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Stadtentwässerung Ludwigsburg Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten

Sewage sludge disposal in the Federal Republic of Germany

The novel sewage sludge ordinance entered into force on 03/10/2017. Therefore for wastewater treatment plants with more than 100,000 respectively 50,000 populations equivalents the utilization of sewage sludge on soil is only possible until 2029 respectively 2032. Afterwards phosphorus recovery is mandatory for sludge with minimum 20 g phosphorus/ kg as well as for sewage sludge ashes. Even now most of the approximately 1.8 mil. tons of municipal sewage sludge is not used for agricultural purposes but is treated thermal in mono- and co-incineration plants. The present report is summarizing the current state of sewage sludge disposal in Germany and presents the possibilities for its sustainable utilization. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Sewage sludge disposal in the Federal Republic of Germany

The novel sewage sludge ordinance entered into force on 03/10/2017. Therefore for wastewater treatment plants with more than 100,000 respectively 50,000 populations equivalents the utilization of sewage sludge on soil is only possible until 2029 respectively 2032. Afterwards phosphorus recovery is mandatory for sludge with minimum 20 g phosphorus/ kg as well as for sewage sludge ashes. Even now most of the approximately 1.8 mil. tons of municipal sewage sludge is not used for agricultural purposes but is treated thermal in mono- and co-incineration plants. The present report is summarizing the current state of sewage sludge disposal in Germany and presents the possibilities for its sustainable utilization. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Fischfauna 2013

Im Erfassungszeitraum 2003-2013 wurden im Land Berlin 38 Fischarten nachgewiesen, davon neun nicht einheimische. Gegenüber 2003 erweiterte sich das Arteninventar um weitere fünf Arten. Davon sind vier der fünf Arten Neozoa, d.h. gebietsfremde Arten. Dazu gehören der Bachsaibling, der Blaubandbärbling, der gemeine Sonnenbarsch und die Goldorfe. Die einheimische Schmerle, eine im Land Berlin seit 1920 verschollene Art, wurde 2010 zum ersten Mal wieder im Berliner Teil des Neuenhagener Mühlenfließes (Erpe) nachgewiesen. Hingegen wurde eine gebietsfremde Art, die Regenbogenforelle, aktuell nicht mehr nachgewiesen. Wie schon in der Ausgaben 2004 findet die Systematik europäischer Fischarten von Kottelat (1997) Anwendung. Ebenso wird die dort verwendete Definition von nicht einheimischen Arten (allochthon, Neozoa) verwendet. Als Ergebnis einer internationalen Arbeitsgruppe "Neozoa/Neophyten" wurde das Jahr 1492, die offizielle Entdeckung der "Neuen Welt" durch Kolumbus, als Schwellenjahr für die Betrachtung einer Art als allochthon festgelegt, weil danach die Austauschprozesse von Gütern, Waren und auch Lebewesen zwischen den Kontinenten immens zunahmen. Nach 1492 eingebürgerte Fischarten gelten als allochthon, nicht heimisch (Kinzelbach 1996, Kowarik 2003). Im Gegensatz dazu legt die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)fest, alle bis 1900 eingebürgerten Fischarten als einheimisch zu betrachten. Bezogen auf Fischbesatzmaßnahmen gilt für den Besatz mit heimischen Fischarten einen Anzeigepflicht und bei nicht heimischen und gebietsfremden Fischarten einen Genehmigungspflicht bei der unteren Fischereibehörde. Die in Berlin wirtschaftlich und insbesondere anglerisch bedeutsamen Arten Karpfen und Giebel werden im Gegensatz zur Ausgabe 1993 nicht weiter als allochthon betrachtet, da sie nachweislich bereits zwischen 530 und 1100 das Elbeeinzugsgebiet, einschließlich Havel und Spree besiedelten (Hoffmann 1994). Häufigste Fischarten in Berliner Gewässern sind nach wie vor Plötze, Barsch und erstmals bis 2013 auch der Hecht. Dicht gefolgt sind diese drei Fischarten von Aal, Blei, Schleie und Rotfeder , alle Arten mit unterschiedlichen Entwicklungstendenzen (Tab. 1). Die aktuelle Rote Liste der Fische und Rundmäuler Berlins weist gegenüber der Roten Liste aus dem Jahr 2005 einen positiven Entwicklungstrend auf. Es wurden insgesamt elf Arten in ihrer Gefährdung zurückgestuft, d.h. deren Bestände haben sich positiv entwickelt und 23 Arten blieben unverändert. Für keine einzige Art haben sich die Eingruppierung und damit die Bewertung ihrer Gefährdung verschlechtert (vgl. Tabelle 1, SenStadtUm 2013a). Die dramatischsten Bestandseinbrüche gab es bei der Karausche , mit 16 erloschenen Vorkommen in den letzten zehn Jahren, weshalb diese Art in der aktuellen Roten Liste weiterhin als stark gefährdet eingestuft wurde. Mit der letzten Änderung der Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) im Jahr 2012 wurde eine ganzjährige Schonzeit der Karausche eingeführt. Deutlich zurückgegangen sind die Vorkommen der Neozoa Gras-, Marmor- und Silberkarpfen . Diese Arten können sich in den Berliner Gewässern nicht natürlich reproduzieren und dürfen nicht mehr besetzt werden. Zunehmende Tendenzen zeigten sich bei den in Berlin präsenten FFH-Arten Steinbeißer und Schlammpeitzger. Da die Berliner Gewässer strukturell kaum verändert wurden, im Bereich der Regierungsbauten die Degradierung der Spree sogar noch zugenommen hat, ist die Zunahme der Fischartenzahl insbesondere auf eine verbesserte Wasserqualität zurückzuführen. Ausdruck dessen sind auch die verhältnismäßig hohe Zahl der Rückstufungen in der Roten Liste. Heute zeigen die sog. Weißfische ein gutes bis sehr gutes Individualwachstum, was insbesondere auch auf ein gutes Weißfischmanagement zurückzuführen ist. Hier wirken sich die Verwendung phosphatfreier Waschmittel, die flächendeckende Einführung der Phosphateliminierung oder -fällung in den Klärwerken, ein reduzierter Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft im Spree- und Haveleinzugsgebiet positiv auf die Verringerung der Nährstofffracht in den Gewässern aus. Wie erheblich die Reduzierung der Phosphatfracht ausfiel, kann man z.B. daran ermessen, dass der Einwohnergleichwert von 4,2 g Phosphor pro Tag (g P/d) auf 1,8 g P/d korrigiert wurde, was eine Folge der weiten Verbreitung P-freier Waschmittel und effizienter P-Eliminierungen in den Kläranlagen ist (Behrendt et al. 1999).Zudem tragen die laufenden Maßnahmen zur Sanierung des Berliner Mischsystems zu einer weiteren Gewässerentlastung bei. Mischwasserüberläufe, bei denen unbehandeltes Abwasser und belastetes Regenwasser direkt in die Gewässer gelangen, können bei Starkregen zu Fischsterben führen. Im Gewässer setzen Bakterien das organische Material unter Verbrauch von Sauerstoff zügig um. Bei sehr starken Regenfällen und einhergehenden massiven Mischwasserzuläufen ist die Sauerstoffzehrung so hoch, dass ganze Gewässerstrecken sauerstofffrei sind. Fischsterben ist unvermeidlich. Durch umfassende Maßnahmen in den letzten Jahren konnten die Mischwasserüberläufe bereits deutlich reduziert werden, infolge dessen fischkritische Zustände deutlich seltener als früher auftreten. Die Sanierungsmaßnahmen werden sich bis zum Jahr 2020 erstrecken. Darüber hinaus betreibt der Berliner Senat ein Belüftungsschiff , das bei sinkenden Sauerstoffwerten im Sommer für einen künstlichen Eintrag sorgt. Die regelmäßige Überwachung der sommerlichen Sauerstoffverhältnisse werden durch stationäre online-Messstellen und ergänzend durch Längsprofilfahrten bei kritischen Wetterperioden vorgenommen. Neben den direkten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Sauerstoffverhältnisse, profitierten die Fische vom Berliner Röhrichtschutzprogramm , den Bemühungen zur Anlage und Pflege von Hechtlaichwiesen , z.B. in den Tiefwerder Wiesen, sowie den von allen Fischereiberechtigten aus den Einnahmen des Angelkartenverkaufs finanzierten Besatzmaßnahmen mit Karpfen, Schleie und Hecht. Zudem werden Besatzmaßnahmen mit dem Europäischen Aal im Rahmen eines EU-geförderten Projekts durchgeführt.

Fischfauna 2002

Im Erfassungszeitraum 1993-2002 wurden im Land Berlin 34 Fischarten nachgewiesen, davon sechs nicht einheimische. Gegenüber 1993 erweiterte sich das Arteninventar um eine allochthone Fischart, den Marmorkarpfen , einen aus China stammenden Cypriniden, der insbesondere in den 1980er Jahren aus fischereiwirtschaftlichen Gründen besetzt wurde. Darüber hinaus ist in Berlin eine zweite Zwergwelsart bekannt, der Schwarze Zwergwels (_Ameiurus melas_). Diese Art wurde bereits von Doering & Ludwig (1992) für die Berliner Tiergartengewässer beschrieben, konnte aber auch in der aktuellen Kartendarstellung nicht berücksichtigt werden, da die rezenten Fangmeldungen beide Arten nicht unterscheiden, weshalb ihre Vorkommen nicht klar gegeneinander abgrenzbar sind (Wolter et al. 2003). Nach 1993 hat insbesondere die grundlegende Arbeit von Kottelat (1997) Ordnung in das taxonomische Chaos der Systematik europäischer Süßwasserfische gebracht. Folgerichtig änderten sich bei verschiedenen Fischarten die wissenschaftlichen Artnamen gegenüber der letzten Ausgabe der Karte. Neben dieser eher redaktionellen Änderung, wurde die Betrachtung einer Art als nicht einheimisch (allochthon, Neozoe) grundlegend modifiziert. Als Ergebnis einer internationalen Arbeitsgruppe "Neozoen/Neophyten) wurde das Jahr 1492 , die offizielle Entdeckung der "Neuen Welt" durch Kolumbus, als Schwellenjahr für die Betrachtung einer Art als allochthon festgelegt, weil danach die Austauschprozesse von Gütern, Waren und auch Biota zwischen den Kontinenten immens zunahmen. Nach 1492 eingebürgerte Fischarten gelten als allochthon, nicht heimisch (Kinzelbach 1996, Kowarik 2003). In krassem Widerspruch dazu legt die neue Landesfischereiordnung Berlin (LFischO, GVbl. Berlin 57, Nr. 54 vom 22. Dezember 2001) fest, aus Gründen der Vereinfachung fischereiwirtschaftlicher Besatzmaßnahmen (Wegfall der Genehmigungspflicht), alle bis 1900 eingebürgerten Fischarten als einheimisch zu betrachten. Allerdings ist diese festgelegte Vereinfachung des Verwaltungsvorganges bei Fischbesatz fischfaunistisch eine Marginalie, da die nach der strengeren Definition verbleibenden Neozoen in Berliner Gewässern wirtschaftlich ohne Bedeutung und deshalb trotz uneingeschränkter Besatzmöglichkeit in ständigem Rückgang der Vorkommen begriffen sind (vgl. Tab. 1 ). Die in Berlin wirtschaftlich und insbesondere anglerisch bedeutsamen Arten Karpfen und Giebel werden im Gegensatz zur Ausgabe 1993 nicht weiter als allochthon betrachtet, da sie nachweislich bereits zwischen 530 und 1100 das Elbeeinzugsgebiet, einschließlich Havel und Spree besiedelten (Hoffmann 1994). Häufigste Fischarten in Berliner Gewässern sind nach wie vor Plötze und Barsch , dicht gefolgt von Aal, Hecht, Blei, Schleie und Rotfeder , alle Arten mit steigender Tendenz (Tab. 1). Die dramatischsten Bestandseinbrüche gab es bei der Karausche , mit 16 erloschenen Vorkommen in den letzten zehn Jahren, weshalb diese Art in der aktuellen Roten Liste als stark gefährdet eingestuft wurde . Der Bitterling , eine sog. "FFH-Art", deren Erhalt besondere Aufmerksamkeit erfordert, büßte 80 % seiner 1993 vorhandenen Vorkommen ein. Heute existieren noch zwei reproduktive Bestände (Wolter et al. 2003). Vergleichbar dramatisch, aber aus naturschutzfachlichen Gründen nicht unerwünscht, nahmen die Vorkommen der Neozoen Regenbogenforelle, Gras- und Silberkarpfen ab. Diese Arten können sich in den Berliner Gewässern nicht natürlich reproduzieren und werden aufgrund der o.g. fehlenden wirtschaftlichen Bedeutung, bzw. im Falle der Regenbogenforelle, des Fehlens geeigneter Gewässer, nicht weiter besetzt. Stark zunehmende Tendenz zeigte eine andere in Berlin präsente FFH-Art, der Steinbeißer . Analog dazu entwickelten sich auch die Bestände weiterer typischer Flussfischarten positiv, wie Aland und Rapfen . Da die Berliner Gewässer strukturell kaum verändert wurden, im Bereich der Regierungsbauten die Degradierung der Spree sogar noch zugenommen hat, ist die Zunahme der Flussfischarten insbesondere auf eine verbesserte Wasserqualität zurückzuführen. Ausdruck dessen sind auch die verhältnismäßig hohe Zahl der Rückstufungen in der Roten Liste und dass das 1993 diskutierte Massenfisch"problem" der Vergangenheit angehört. Heute zeigen die sog. Weißfische ein gutes bis sehr gutes Individualwachstum. Hier wirken sich die Verwendung phosphatfreier Waschmittel, die flächendeckende Einführung der Phosphateliminierung oder -fällung in den Klärwerken sowie ein reduzierter Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft im Spree- und Haveleinzugsgebiet positiv auf die Verringerung der Nährstofffracht in den Gewässern aus. Wie erheblich die Reduzierung der Phosphatfracht ausfiel, kann man z.B. daran ermessen, dass der Einwohnergleichwert von 4,2 g Phosphor pro Tag (g P/d) auf 1,8 g P/d korrigiert wurde, was eine Folge der weiten Verbreitung P-freier Waschmittel und effizienter P-Eliminierungen in den Kläranlagen ist (Behrendt et al. 1999). Zudem tragen die laufenden Maßnahmen zur Sanierung des Berliner Mischsystems zu einer weiteren Gewässerentlastung bei. Mischwasserüberläufe, bei denen unbehandeltes Abwasser und belastetes Regenwasser bei Starkregen direkt in die Gewässer gelangen, können zu Fischsterben führen. Im Gewässer setzen Bakterien das organische Material unter Verbrauch von Sauerstoff zügig um. Bei sehr starken Regenfällen und einhergehenden massiven Mischwasserüberläufen ist die Sauerstoffzehrung so hoch, dass ganze Gewässerstrecken sauerstofffrei sind. Fischsterben sind unvermeidlich. Durch umfassende Maßnahmen in den letzten Jahren konnten die Mischwasserüberläufe bereits deutlich reduziert werden, infolge dessen fischkritische Zustände deutlich seltener als früher auftreten . Die Sanierungsmaßnahmen werden sich bis zum Jahr 2020 erstrecken. Darüber hinaus betreibt der Berliner Senat mehrere Belüftungsanlagen und unterhält ein Belüftungsschiff , die bei sinkenden Sauerstoffwerten im Sommer für einen künstlichen Eintrag sorgen. Die regelmäßige Überwachung der sommerlichen Sauerstoffverhältnisse werden durch 10 stationäre online-Messstellen und ergänzend durch Längsprofilfahrten bei kritischen Wetterperioden vorgenommen. Neben den direkten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Sauerstoffverhältnisse, profitierten die Fische vom Berliner Röhrichtschutzprogramm , den Bemühungen zur Anlage von Hechtlaichwiesen , z.B. in den Tiefwerder Wiesen, von der Ausweisung von Laichschongebieten sowie den von allen Fischereiberechtigten aus den Einnahmen des Angelkartenverkaufs finanzierten Besatzmaßnahmen mit Aal und Hecht. Nach wie vor besonders auffällig ist der relative Artenreichtum der Kleingewässer . Sie beherbergen oft deutlich mehr Fischarten, als unter natürlichen Bedingungen zu erwarten wären. Die Mehrzahl der eingebrachten Arten ist unter den gegebenen Gewässerbedingungen allerdings nicht fortpflanzungsfähig und werden ständig neu eingesetzt. Insgesamt wurden 24 der in Berlin nachgewiesenen Fischarten auch in Kleinstgewässern festgestellt (vgl. Tab. 2), während die für diesen Gewässertyp charakteristische Fischfauna lediglich acht Arten umfasst: Giebel, Karausche, Karpfen, Moderlieschen, Rotfeder, Schleie sowie mit Einschränkungen Hecht und Barsch. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km 2 und Landseen größer 0,5 km 2 bewertungsrelevant. Für diese Gewässer können der Karte wertvolle Informationen zum potentiellen Arteninventar entnommen werden. Für eine Einstufung der Gewässer bis 2006 auf der Grundlage der Bewertungsverfahren nach Wasserrahmenrichtlinie sind allerdings noch weitere Bestandserfassungen und wissenschaftliche Untersuchungen zum ökologischen Potential urbaner Gewässer erforderlich.

Opportunities to improve energy use in urban wastewater treatment: a European-scale analysis

Wastewater treatment is an essential public service that has a major impact on energy use in the urban water cycle, thus receiving increasing attention in context of the Water-Energy Nexus. Understanding the current energy use for wastewater is an essential step to design reliable policies promoting a more efficient use of resources. This paper develops a pan European estimation of electricity use for the treatment of wastewater, based on a dataset of wastewater treatment plants (WWTPs) across the continent. Prediction of electricity use has been performed using a statistical model that accounts for economies of scale. Different scenarios of improvements of energy use efficiency have been investigated to understand the possible reductions in electricity consumption at the continental scale. The overall WWTP electricity use in Europe (only plants with no less than 2000 population equivalent (PE) have been considered) was estimated at 24 747 GWh yr-1, about the 0.8% of the electricity consumption in the EU-28. Small plants (less than 50 000 PE) represent almost 90% of the total number of plants, but process only 31% of the PE and require 42% of electricity use. Plants from mid to very large size (more than 50 000 PE), being only 10% of the plants, process about 70% of the PE with 58% of the total electricity use. If all plants that use more than the current average were shifted to the average value, the saving would be slightly more than 5500 GWh yr-1. With highly stringent targets of efficiency improvement, saving of about 13 500 GWh yr-1 could be expected. Further considerations on the emerging role of WWTPs as energy and material producer are finally discussed.© 2019 The Author(s). Published by IOP Publishing Ltd

Einleiten von behandeltem Abwasser in die Schmutter und Ertüchtigung der Kläranlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 553, Gemarkung Hirblingen, Stadt Gersthofen, durch den Abwasserzweckverband Schmuttertal

Der Abwasserzweckverband Schmuttertal betreibt nördlich des Ortsteiles Hirblingen der Stadt Gersthofen auf dem Grundstück Flur-Nr. 553, Gemarkung Hirblingen, eine mechanisch-biologische Kläranlage zur Reinigung der im Verbandsgebiet anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser wird in die Schmutter auf dem Flurstück Nr. 154, Gemarkung Batzenhofen, bei Fluss-km 36,7 eingeleitet. Für diese Einleitung besteht eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Augsburg vom 05.07.2001. Diese Erlaubnis endet am 31.12.2020. Daher hat der Abwasserzweckverband Schmuttertal am 19.10.2020 beim Landratsamt Augsburg die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des behandelten Abwassers in die Schmutter beantragt. Darüber hinaus plant der Abwasserzweckverband die Erweiterung der Verbandskläranlage mit Erhöhung der Ausbaugröße von 50.000 Einwohnergleichwerten (EW60) auf zunächst 75.000 EW60 mit optionaler Erweiterung auf 80.000 EW60. Hierzu sollen folgende Optimierungsmaßnahmen auf dem Kläranlagengelände durchgeführt werden: • Errichtung eines 3. Nachklärbeckens • Neubau eines 2. Regenüberlaufbeckens im Nebenschluss (Volumen 2.400 m³) • ggf. Neubau eines 4. Belebungsbeckens (in Abhängigkeit von Belastung und Ablaufwerten) • Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen in den vorhandenen Belebungsbecken • Sanierung der vorhandenen Nachklärbecken. Die Einleitung von behandeltem Abwasser in die Schmutter stellt den Tatbestand einer erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzung gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Da im Zusammenhang mit der für die Gewässerbenutzung beantragten Einleitungserlaubnis die oben genannten baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen der Abwasserbehandlungsanlage erfolgen, fällt das Vorhaben unter den Anwendungsbereich von Anlage 1 Nr. 13.1 UVPG. Das Landratsamt Augsburg hatte daher unter Berücksichtigung der geplanten Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage von 4.800 kg BSB5 pro Tag (entsprechend 80.000 EW60) gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.1.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen.

Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Waging am See

Der Markt Waging am See betreibt als Gemeindewerke Waging a. See südöstlich von der Ortschaft Frohnholzen auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1568, 1567 der Gemarkung Kirchanschöring und der Fl.-Nr. 1102 der Gemarkung Petting eine kommunale Kläranlage. Bei der Kläranlage handelt es sich um eine mechanisch-biologische-chemische Abwasserbehandlungsanlage die auf eine Ausbaugröße von bisher 32.500 Einwohnergleichwerten (EW60) ausgelegt ist. Das in der Kläranlage behandelte Abwasser wird über einen Kanal in den OBAG-Werkskanal auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1492, Gemarkung Kirchanschöring eingeleitet. Soweit in Ausnahmefällen die Nutzung des OBAG-Werkskanal nicht möglich ist (z.B. Wartungs- und Reparaturarbeiten) erfolgt die Einleitung unmittelbar vor dem Stauwerk in die Götzinger Achen. Mit Datum vom 13.11.2018 und mehrmaligen Änderungen und Ergänzungen beantragte der Markt Waging am See eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Einleiten von behandelten Abwasser aus der Kläranlage. Darüber hinaus plant der Markt Waging am See aufgrund gestiegener Einwohnergleichwerten, sowie unter Berücksichtigung einer Zukunftsreserve die Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage auf 65.000 Einwohnergleichwerten (EW60). Dies entspricht einer zukünftigen BSB5-Belastung von 3.900 kg/d. Hierzu ist im Wesentlichen der Neubau einer Siebrechenanlage (2-straßig), Erweiterung der Fällungsanlage, sowie der Bau eines zweiten Vorklärbeckens vorgesehen. Damit verbunden ist eine Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen und der Mess- und Regelungstechnik. Die beantragten Ablaufwerte (Bescheidswerte) bleiben zur bisherigen Gestattung unverändert. Aufgrund der Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage handelt es sich um keine reine Anschlussgestattung, sodass das Vorhaben unter den Anwendungsbereich der Anlage 1 Nr. 13.1 zum UVPG fällt. Aufgrund der zukünftigen BSB5-Belastung von 3.900 kg/d unterliegt das Vorhaben der Nr. 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG. Hiernach ist gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Fridolfing

Die Gemeinde Fridolfing beantragte beim Landratsamt Traunstein mit Schreiben vom 07.07.2020 eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage. Die bisherige Kläranlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1610 der Gemarkung Fridolfing ist auf 3.450 Einwohnergleichwerten (EW60) ausgelegt. Aufgrund gestiegener Einwohnergleichwerten soll die Anlage modernisiert und auf 7.000 Einwohnergleichwerten erweitert werden. Die Einleitung der behandelten Abwässer erfolgt wie bisher auch über den zum Teil verrohrten Dorfbach in die Götzinger Achen. Aufgrund der Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage handelt es sich um keine reine Anschlussgestattung, sodass das Vorhaben unter den Anwendungsbereich der Anlage 1 Nr. 13.1 zum UVPG fällt. Aufgrund der zukünftigen BSB5-Belastung von 420 kg/d unterliegt das Vorhaben der Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG. Hiernach ist gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

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