Die Gemeinde Karlshuld betreibt eine im Jahr 1986 erbaute Kläranlage mit einer Auslegung für eine BSB5- Fracht von 600 kg/d (roh), entsprechend 10.000 Einwohnergleichwerten. Die Kläranlage ist gegenwärtig überlastet und wird deshalb ertüchtigt und erweitert. Dabei schneidet das geplante, teilunterkellerte Maschinenhaus und das geplante Belebungsbecken inkl. Vorklärbecken in das Grundwasser ein. Zur Erstellung der Baukörper ist eine vorübergehende Grundwasserabsenkung einschließlich Abpumpen und Ableiten des Grundwassers notwendig. Die Gesamtentnahmemenge für beide Baukörper wird dabei über 100.000 m³ aber bei weniger als 10 Mio. m³ liegen.
Die Gemeinde Karlshuld betreibt eine 1986 erbaute Kläranlage mit einer Auslegung für eine BSB5-Fracht von 600 kg/d (roh), entsprechend 10.000 Einwohnergleichwerten. Die Kläranlage ist gegenwärtig überlastet und wird deshalb ertüchtigt und erweitert. Dabei schneidet das geplante, teilunterkellerte Maschinenhaus und das geplante Belebungsbecken inkl. Vorklärbecken in das Grundwasser ein. Zur Erstellung der Baukörper ist eine vorübergehende Grundwasserabsenkung einschließlich Abpumpen und -ableiten des Grundwassers notwendig. Die Gesamtentnahmemenge für beide Baukörper wird dabei über 100.000 m³ aber bei weniger als 10 Mio. m³ liegen.
Mit Schreiben vom 28.08.2024 wurde die Feststellung, ob UVP-Pflicht für die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Drochtersen in der Gemarkung Drochtersen, Flur 6, Flurstücke 1/5 und 31/3 nach § 60 Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die ARA Drochtersen soll von derzeit 7.500 Einwohnergleichwert (EGW) auf 11.500 EGW erweitert werden. Dies erfolgt durch die Anpassung der biologischen Reinigungsstufe und der Schlammbehandlung. Im Wesentlichen werden zwei neue Rundbehälter (Belebungsbecken und Nachklärbecken) und drei Schachtbauwerke neu gebaut. Ein derzeit bestehender Schlammpolder wird zurückgebaut, ein vorhandener Tropfkörper zum Schlammspeicher umgebaut.
Das Projekt "KMU-innovativ23: Dezentrale Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung für Regionen mit saisonalem Trockenstress" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: AKUT Umweltschutz Ingenieure Burkard und Partner.
Beseitigung von kommunalem Abwasser Lagebericht in Sachsen-Anhalt 2023 Inhalt Inhalt 1Einleitung..................................................................................................................... 3 2Anschluss an Abwasseranlagen................................................................................4 3Kanalisation und Regenwasserbehandlung........................................................... 5 4Anzahl, Kapazität und Art der Kläranlagen............................................................6 5Reinigungsleistung der Kläranlagen...................................................................... 10 6Klärschlammanfall und -entsorgung..................................................................... 14 7Investition und staatliche Förderung......................................................................17 8Zusammenfassung.................................................................................................... 18 Gewässerkarte mit Eintragung der mit Stand Dezember 2022 in Sachsen-Anhalt vorhandenen Kläranla- gen für gemeindliche Gebiete mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten [Einwohnerwert (EW) ist die Summe aus Einwohnerzahl (EZ) und Einwohnergleichwert (EGW). Ein- wohnergleichwert ist der Umrechnungswert aus dem Vergleich von gewerblichem oder industriellem Schmutzwasser mit dem häuslichen Schmutzwasser] Titelbild: ungvar/ stock.adobe.com 2 Einleitung 1 1 Einleitung Der vorliegende Lagebericht 2023 für das Land Sachsen-Anhalt dient der Um- setzung des Artikels 16 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1991 (91/271/EWG) über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserrichtlinie), geändert durch die Richtlinie 98/15/EG der Kom- mission vom 27. Februar 1998. Im Artikel 16 ist festgelegt, dass die zuständigen Stellen oder Behörden der Mitgliedstaaten alle zwei Jahre einen Lagebericht zum Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in ihrem Zustän- digkeitsbereich veröffentlichen. Betrachtungszeitraum dieses Lageberich- tes ist die Entwicklung der kommunalen Abwasserbeseitigung in den Jahren 2021 und 2022. Mit der Verordnung zur Änderung der Kommunalabwasserverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Juli 2000 (GVBl. LSA S. 441) wurden sämtliche Einzugsgebiete oberirdischer Gewässer als empfindliche Gebiete im Sinne des Artikels 5 der Kommunalabwasserricht- linie ausgewiesen. Nahezu die gesamte Fläche des Landes liegt im Einzugsgebiet der Elbe. Lediglich ein kleiner Teil der Landesfläche mit etwa 41.000 Einwohnern liegt im Einzugsge- biet der Weser (Teile der Einzugsgebiete der Aller und der Ilse). Die Reinigungsleistung der Kläranlagen ist auf der Grundlage der im Rahmen der behördlichen Überwachung und der Selbstüberwachung ermittelten Mess- werte bewertet. 3
Der Lagebericht zur Beseitigung kommunaler Abwässer in Niedersachsen gibt den Zustand und die Entwicklung der kommunalen Abwasser- und Klärschlammentsorgung wieder. Seit 1997 wird er alle 2 Jahre gemäß Artikel 16 der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) erstellt. Der Lagebericht 2023 zur Beseitigung von kommunalen Abwässern in Niedersachsen liegt jetzt vor und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Nachfolgend sind die wesentlichen Aussagen des aktuellen Berichtes zur schnellen Information zusammengestellt worden. Von den knapp acht Millionen Einwohnern Niedersachsens sind 95,1 % an eine öffentliche Kanalisation und an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen. Die restlichen Grundstücke werden durch so genannte Kleinkläranlagen entsorgt. In Niedersachsen sind 49.275 km öffentlicher Schmutzwasserkanal und 31.000 km Regenwasserkanal vorhanden. Zusätzlich gibt es noch rund 3.661 km öffentlichen Mischwasserkanal, in dem häusliches Schmutzwasser und gesammeltes Niederschlagswasser gemeinsam abgeleitet werden, sowie geschätzte 100.000 km private Anschlussleitungen. In Niedersachsen gibt es derzeit 592 kommunale Abwasserbehandlungsanlagen. In diesem Bericht werden nur die 439 kommunalen Kläranlagen betrachtet, die eine Reinigungskapazität von mehr als 2.000 EW aufweisen und eine Reinigungsleistung von insgesamt rund 14,9 Millionen Einwohnerwerten haben. Neben der Schmutzfracht aus den häuslichen Abwässern von rund 7,3 Millionen Einwohnern wird die Schmutzfracht von rund 3,8 Mio. Einwohnergleichwerten aus gewerblichen und industriellen Abwässern in diesen Anlagen mitbehandelt. Der durchschnittliche Frachtabbau dieser Anlagen beträgt 95,8 % beim CSB, 94,9 % beim Phosphor (gesamt) und 92,2 % beim Stickstoff (gesamt). Das Aufkommen des in den Abwasserbehandlungsanlagen anfallenden Klärschlamms ist mit rund 193.966 (2020) und 186.565 (2021) Tonnen pro Jahr wieder etwas angestiegen. Der Klärschlamm wird nur noch zu 30,8 Prozent landwirtschaftlich verwertet. Andere Entsorgungswege sind die Deponierung, Kompostierung oder Einsatz in der Rekultivierung.
Im Erfassungszeitraum 2003-2013 wurden im Land Berlin 38 Fischarten nachgewiesen, davon neun nicht einheimische. Gegenüber 2003 erweiterte sich das Arteninventar um weitere fünf Arten. Davon sind vier der fünf Arten Neozoa, d.h. gebietsfremde Arten. Dazu gehören der Bachsaibling, der Blaubandbärbling, der gemeine Sonnenbarsch und die Goldorfe. Die einheimische Schmerle, eine im Land Berlin seit 1920 verschollene Art, wurde 2010 zum ersten Mal wieder im Berliner Teil des Neuenhagener Mühlenfließes (Erpe) nachgewiesen. Hingegen wurde eine gebietsfremde Art, die Regenbogenforelle, aktuell nicht mehr nachgewiesen. Wie schon in der Ausgaben 2004 findet die Systematik europäischer Fischarten von Kottelat (1997) Anwendung. Ebenso wird die dort verwendete Definition von nicht einheimischen Arten (allochthon, Neozoa) verwendet. Als Ergebnis einer internationalen Arbeitsgruppe "Neozoa/Neophyten" wurde das Jahr 1492, die offizielle Entdeckung der "Neuen Welt" durch Kolumbus, als Schwellenjahr für die Betrachtung einer Art als allochthon festgelegt, weil danach die Austauschprozesse von Gütern, Waren und auch Lebewesen zwischen den Kontinenten immens zunahmen. Nach 1492 eingebürgerte Fischarten gelten als allochthon, nicht heimisch (Kinzelbach 1996, Kowarik 2003). Im Gegensatz dazu legt die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)fest, alle bis 1900 eingebürgerten Fischarten als einheimisch zu betrachten. Bezogen auf Fischbesatzmaßnahmen gilt für den Besatz mit heimischen Fischarten einen Anzeigepflicht und bei nicht heimischen und gebietsfremden Fischarten einen Genehmigungspflicht bei der unteren Fischereibehörde. Die in Berlin wirtschaftlich und insbesondere anglerisch bedeutsamen Arten Karpfen und Giebel werden im Gegensatz zur Ausgabe 1993 nicht weiter als allochthon betrachtet, da sie nachweislich bereits zwischen 530 und 1100 das Elbeeinzugsgebiet, einschließlich Havel und Spree besiedelten (Hoffmann 1994). Häufigste Fischarten in Berliner Gewässern sind nach wie vor Plötze, Barsch und erstmals bis 2013 auch der Hecht. Dicht gefolgt sind diese drei Fischarten von Aal, Blei, Schleie und Rotfeder , alle Arten mit unterschiedlichen Entwicklungstendenzen (Tab. 1). Die aktuelle Rote Liste der Fische und Rundmäuler Berlins weist gegenüber der Roten Liste aus dem Jahr 2005 einen positiven Entwicklungstrend auf. Es wurden insgesamt elf Arten in ihrer Gefährdung zurückgestuft, d.h. deren Bestände haben sich positiv entwickelt und 23 Arten blieben unverändert. Für keine einzige Art haben sich die Eingruppierung und damit die Bewertung ihrer Gefährdung verschlechtert (vgl. Tabelle 1, SenStadtUm 2013a). Die dramatischsten Bestandseinbrüche gab es bei der Karausche , mit 16 erloschenen Vorkommen in den letzten zehn Jahren, weshalb diese Art in der aktuellen Roten Liste weiterhin als stark gefährdet eingestuft wurde. Mit der letzten Änderung der Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) im Jahr 2012 wurde eine ganzjährige Schonzeit der Karausche eingeführt. Deutlich zurückgegangen sind die Vorkommen der Neozoa Gras-, Marmor- und Silberkarpfen . Diese Arten können sich in den Berliner Gewässern nicht natürlich reproduzieren und dürfen nicht mehr besetzt werden. Zunehmende Tendenzen zeigten sich bei den in Berlin präsenten FFH-Arten Steinbeißer und Schlammpeitzger. Da die Berliner Gewässer strukturell kaum verändert wurden, im Bereich der Regierungsbauten die Degradierung der Spree sogar noch zugenommen hat, ist die Zunahme der Fischartenzahl insbesondere auf eine verbesserte Wasserqualität zurückzuführen. Ausdruck dessen sind auch die verhältnismäßig hohe Zahl der Rückstufungen in der Roten Liste. Heute zeigen die sog. Weißfische ein gutes bis sehr gutes Individualwachstum, was insbesondere auch auf ein gutes Weißfischmanagement zurückzuführen ist. Hier wirken sich die Verwendung phosphatfreier Waschmittel, die flächendeckende Einführung der Phosphateliminierung oder -fällung in den Klärwerken, ein reduzierter Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft im Spree- und Haveleinzugsgebiet positiv auf die Verringerung der Nährstofffracht in den Gewässern aus. Wie erheblich die Reduzierung der Phosphatfracht ausfiel, kann man z.B. daran ermessen, dass der Einwohnergleichwert von 4,2 g Phosphor pro Tag (g P/d) auf 1,8 g P/d korrigiert wurde, was eine Folge der weiten Verbreitung P-freier Waschmittel und effizienter P-Eliminierungen in den Kläranlagen ist (Behrendt et al. 1999).Zudem tragen die laufenden Maßnahmen zur Sanierung des Berliner Mischsystems zu einer weiteren Gewässerentlastung bei. Mischwasserüberläufe, bei denen unbehandeltes Abwasser und belastetes Regenwasser direkt in die Gewässer gelangen, können bei Starkregen zu Fischsterben führen. Im Gewässer setzen Bakterien das organische Material unter Verbrauch von Sauerstoff zügig um. Bei sehr starken Regenfällen und einhergehenden massiven Mischwasserzuläufen ist die Sauerstoffzehrung so hoch, dass ganze Gewässerstrecken sauerstofffrei sind. Fischsterben ist unvermeidlich. Durch umfassende Maßnahmen in den letzten Jahren konnten die Mischwasserüberläufe bereits deutlich reduziert werden, infolge dessen fischkritische Zustände deutlich seltener als früher auftreten. Die Sanierungsmaßnahmen werden sich bis zum Jahr 2020 erstrecken. Darüber hinaus betreibt der Berliner Senat ein Belüftungsschiff , das bei sinkenden Sauerstoffwerten im Sommer für einen künstlichen Eintrag sorgt. Die regelmäßige Überwachung der sommerlichen Sauerstoffverhältnisse werden durch stationäre online-Messstellen und ergänzend durch Längsprofilfahrten bei kritischen Wetterperioden vorgenommen. Neben den direkten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Sauerstoffverhältnisse, profitierten die Fische vom Berliner Röhrichtschutzprogramm , den Bemühungen zur Anlage und Pflege von Hechtlaichwiesen , z.B. in den Tiefwerder Wiesen, sowie den von allen Fischereiberechtigten aus den Einnahmen des Angelkartenverkaufs finanzierten Besatzmaßnahmen mit Karpfen, Schleie und Hecht. Zudem werden Besatzmaßnahmen mit dem Europäischen Aal im Rahmen eines EU-geförderten Projekts durchgeführt.
Im Erfassungszeitraum 1993-2002 wurden im Land Berlin 34 Fischarten nachgewiesen, davon sechs nicht einheimische. Gegenüber 1993 erweiterte sich das Arteninventar um eine allochthone Fischart, den Marmorkarpfen , einen aus China stammenden Cypriniden, der insbesondere in den 1980er Jahren aus fischereiwirtschaftlichen Gründen besetzt wurde. Darüber hinaus ist in Berlin eine zweite Zwergwelsart bekannt, der Schwarze Zwergwels (_Ameiurus melas_). Diese Art wurde bereits von Doering & Ludwig (1992) für die Berliner Tiergartengewässer beschrieben, konnte aber auch in der aktuellen Kartendarstellung nicht berücksichtigt werden, da die rezenten Fangmeldungen beide Arten nicht unterscheiden, weshalb ihre Vorkommen nicht klar gegeneinander abgrenzbar sind (Wolter et al. 2003). Nach 1993 hat insbesondere die grundlegende Arbeit von Kottelat (1997) Ordnung in das taxonomische Chaos der Systematik europäischer Süßwasserfische gebracht. Folgerichtig änderten sich bei verschiedenen Fischarten die wissenschaftlichen Artnamen gegenüber der letzten Ausgabe der Karte. Neben dieser eher redaktionellen Änderung, wurde die Betrachtung einer Art als nicht einheimisch (allochthon, Neozoe) grundlegend modifiziert. Als Ergebnis einer internationalen Arbeitsgruppe "Neozoen/Neophyten) wurde das Jahr 1492 , die offizielle Entdeckung der "Neuen Welt" durch Kolumbus, als Schwellenjahr für die Betrachtung einer Art als allochthon festgelegt, weil danach die Austauschprozesse von Gütern, Waren und auch Biota zwischen den Kontinenten immens zunahmen. Nach 1492 eingebürgerte Fischarten gelten als allochthon, nicht heimisch (Kinzelbach 1996, Kowarik 2003). In krassem Widerspruch dazu legt die neue Landesfischereiordnung Berlin (LFischO, GVbl. Berlin 57, Nr. 54 vom 22. Dezember 2001) fest, aus Gründen der Vereinfachung fischereiwirtschaftlicher Besatzmaßnahmen (Wegfall der Genehmigungspflicht), alle bis 1900 eingebürgerten Fischarten als einheimisch zu betrachten. Allerdings ist diese festgelegte Vereinfachung des Verwaltungsvorganges bei Fischbesatz fischfaunistisch eine Marginalie, da die nach der strengeren Definition verbleibenden Neozoen in Berliner Gewässern wirtschaftlich ohne Bedeutung und deshalb trotz uneingeschränkter Besatzmöglichkeit in ständigem Rückgang der Vorkommen begriffen sind (vgl. Tab. 1 ). Die in Berlin wirtschaftlich und insbesondere anglerisch bedeutsamen Arten Karpfen und Giebel werden im Gegensatz zur Ausgabe 1993 nicht weiter als allochthon betrachtet, da sie nachweislich bereits zwischen 530 und 1100 das Elbeeinzugsgebiet, einschließlich Havel und Spree besiedelten (Hoffmann 1994). Häufigste Fischarten in Berliner Gewässern sind nach wie vor Plötze und Barsch , dicht gefolgt von Aal, Hecht, Blei, Schleie und Rotfeder , alle Arten mit steigender Tendenz (Tab. 1). Die dramatischsten Bestandseinbrüche gab es bei der Karausche , mit 16 erloschenen Vorkommen in den letzten zehn Jahren, weshalb diese Art in der aktuellen Roten Liste als stark gefährdet eingestuft wurde . Der Bitterling , eine sog. "FFH-Art", deren Erhalt besondere Aufmerksamkeit erfordert, büßte 80 % seiner 1993 vorhandenen Vorkommen ein. Heute existieren noch zwei reproduktive Bestände (Wolter et al. 2003). Vergleichbar dramatisch, aber aus naturschutzfachlichen Gründen nicht unerwünscht, nahmen die Vorkommen der Neozoen Regenbogenforelle, Gras- und Silberkarpfen ab. Diese Arten können sich in den Berliner Gewässern nicht natürlich reproduzieren und werden aufgrund der o.g. fehlenden wirtschaftlichen Bedeutung, bzw. im Falle der Regenbogenforelle, des Fehlens geeigneter Gewässer, nicht weiter besetzt. Stark zunehmende Tendenz zeigte eine andere in Berlin präsente FFH-Art, der Steinbeißer . Analog dazu entwickelten sich auch die Bestände weiterer typischer Flussfischarten positiv, wie Aland und Rapfen . Da die Berliner Gewässer strukturell kaum verändert wurden, im Bereich der Regierungsbauten die Degradierung der Spree sogar noch zugenommen hat, ist die Zunahme der Flussfischarten insbesondere auf eine verbesserte Wasserqualität zurückzuführen. Ausdruck dessen sind auch die verhältnismäßig hohe Zahl der Rückstufungen in der Roten Liste und dass das 1993 diskutierte Massenfisch"problem" der Vergangenheit angehört. Heute zeigen die sog. Weißfische ein gutes bis sehr gutes Individualwachstum. Hier wirken sich die Verwendung phosphatfreier Waschmittel, die flächendeckende Einführung der Phosphateliminierung oder -fällung in den Klärwerken sowie ein reduzierter Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft im Spree- und Haveleinzugsgebiet positiv auf die Verringerung der Nährstofffracht in den Gewässern aus. Wie erheblich die Reduzierung der Phosphatfracht ausfiel, kann man z.B. daran ermessen, dass der Einwohnergleichwert von 4,2 g Phosphor pro Tag (g P/d) auf 1,8 g P/d korrigiert wurde, was eine Folge der weiten Verbreitung P-freier Waschmittel und effizienter P-Eliminierungen in den Kläranlagen ist (Behrendt et al. 1999). Zudem tragen die laufenden Maßnahmen zur Sanierung des Berliner Mischsystems zu einer weiteren Gewässerentlastung bei. Mischwasserüberläufe, bei denen unbehandeltes Abwasser und belastetes Regenwasser bei Starkregen direkt in die Gewässer gelangen, können zu Fischsterben führen. Im Gewässer setzen Bakterien das organische Material unter Verbrauch von Sauerstoff zügig um. Bei sehr starken Regenfällen und einhergehenden massiven Mischwasserüberläufen ist die Sauerstoffzehrung so hoch, dass ganze Gewässerstrecken sauerstofffrei sind. Fischsterben sind unvermeidlich. Durch umfassende Maßnahmen in den letzten Jahren konnten die Mischwasserüberläufe bereits deutlich reduziert werden, infolge dessen fischkritische Zustände deutlich seltener als früher auftreten . Die Sanierungsmaßnahmen werden sich bis zum Jahr 2020 erstrecken. Darüber hinaus betreibt der Berliner Senat mehrere Belüftungsanlagen und unterhält ein Belüftungsschiff , die bei sinkenden Sauerstoffwerten im Sommer für einen künstlichen Eintrag sorgen. Die regelmäßige Überwachung der sommerlichen Sauerstoffverhältnisse werden durch 10 stationäre online-Messstellen und ergänzend durch Längsprofilfahrten bei kritischen Wetterperioden vorgenommen. Neben den direkten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Sauerstoffverhältnisse, profitierten die Fische vom Berliner Röhrichtschutzprogramm , den Bemühungen zur Anlage von Hechtlaichwiesen , z.B. in den Tiefwerder Wiesen, von der Ausweisung von Laichschongebieten sowie den von allen Fischereiberechtigten aus den Einnahmen des Angelkartenverkaufs finanzierten Besatzmaßnahmen mit Aal und Hecht. Nach wie vor besonders auffällig ist der relative Artenreichtum der Kleingewässer . Sie beherbergen oft deutlich mehr Fischarten, als unter natürlichen Bedingungen zu erwarten wären. Die Mehrzahl der eingebrachten Arten ist unter den gegebenen Gewässerbedingungen allerdings nicht fortpflanzungsfähig und werden ständig neu eingesetzt. Insgesamt wurden 24 der in Berlin nachgewiesenen Fischarten auch in Kleinstgewässern festgestellt (vgl. Tab. 2), während die für diesen Gewässertyp charakteristische Fischfauna lediglich acht Arten umfasst: Giebel, Karausche, Karpfen, Moderlieschen, Rotfeder, Schleie sowie mit Einschränkungen Hecht und Barsch. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km 2 und Landseen größer 0,5 km 2 bewertungsrelevant. Für diese Gewässer können der Karte wertvolle Informationen zum potentiellen Arteninventar entnommen werden. Für eine Einstufung der Gewässer bis 2006 auf der Grundlage der Bewertungsverfahren nach Wasserrahmenrichtlinie sind allerdings noch weitere Bestandserfassungen und wissenschaftliche Untersuchungen zum ökologischen Potential urbaner Gewässer erforderlich.
Kleinkläranlagen im Sinne der Verordnung zur Überwachung und der Selbstüberwachung und der Wartung von Kleinkläranlagen (Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung – KKAÜVO) sind Anlagen zur Behandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers mit einem Bemessungswert bis zu 50 Einwohnerwerten (EW). Abwasser aus Gewerbebetrieben kann in Kleinkläranlagen behandelt werden, wenn es bezüglich Menge und Zusammensetzung häuslichem Abwasser entspricht. Einwohnerwert ist die Summe aus Einwohnerzahl (EZ) und Einwohnergleichwert (EGW). Einwohnergleichwert ist ein Maß für die Schmutzfracht im gewerblichen Abwasser (z.B.: BSB 5 - Fracht), wobei die Schmutzfracht im gewerblichen Abwasser durch die einwohnerspezifische Schmutzfracht geteilt wird. Insofern vergleicht der Einwohnergleichwert die Schmutzfracht eines gewerblichen Abwassers mit jener aus dem häuslichen Abwasser einer einzelnen Person. Am 20.Oktober 2012 ist die Verordnung zur Überwachung der Selbstüberwachung und Wartung von Kleinkläranlagen am 19.10.2012 (pdf-Datei 984 KB, nicht barrierefrei) in Kraft getreten. Die Verordnung zur Änderung der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (pdf-Datei 823 KB, nicht barrierefrei) trat am 24. August 2021 in Kraft. Die Wasserbehörden stellen den Gemeinden Daten zu den vorhandenen Kleinkläranlagen, die in ein Gewässer einleiten, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der KKAÜVO sowie nach Erteilung oder Änderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Verfügung. Wird von der zuständigen Wasserbehörde eine Anordnung gegen einen Kleinkläranlagenbetreiber getroffen, so informiert die Wasserbehörde die Gemeinde über die Anordnung sowie über deren Erledigung. Die Gemeinde kontrolliert die Selbstüberwachung und die Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen nach Anlage 3 der Selbstüberwachungsverordnung vom 5. August 2021 (GVBl. LSA S. 457), in der jeweils geltenden Fassung und ihrer Reinigungsleistung vergleichbare Kleinkläranlagen durch Prüfung der Wartungsprotokolle (§ 2 Abs. 2 KKAÜVO). Kleinkläranlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 KKAÜVO fallen, wie Ein- und Mehrkammerabsetz- und Ausfaulgruben, kontrolliert die Gemeinde durch Einsichtnahme in das Betriebstagebuch, Sichtkontrolle der Anlage und Prüfung der ordnungsgemäßen Schlammentnahme. Die Einsichtnahme in das Betriebstagebuch und die Sichtkontrolle der Kleinkläranlagen haben mindestens einmal im Berichtszeitraum nach § 2 Abs. 5 KKAÜVO zu erfolgen (§ 2 Abs. 4 KKAÜVO). Die Gemeinde übersendet der zuständigen Wasserbehörde für Kleinkläranlagen im Sinne § 2 Absätze 2 und 4 KKAÜVO, aus denen in ein Gewässer eingeleitet wird, alle zwei Jahre einen Bericht, in dem die Ergebnisse der Überwachung zusammengefasst sind. Für nach Inkrafttreten dieser Verordnung errichtete Kleinkläranlagen berichtet die Gemeinde erstmals innerhalb von einem Jahr nach der Inbetriebnahme der Anlage. Stellt die Gemeinde im Berichtszeitraum keine Mängel oder Schäden fest oder sind die festgestellten Mängel oder Schäden in einer angemessenen Frist beseitigt, so verlängert sich der Abstand bis zum nächsten Bericht auf drei Jahre. Der Betreiber einer Kleinkläranlage ist dazu verpflichtet, der Gemeinde die Errichtung, die wesentliche Änderung sowie Betreiberwechsel und Stilllegung einer Kleinkläranlage unverzüglich anzuzeigen und die Protokolle der Wartung innerhalb eines Monats nach der Wartung zu übermitteln. Mit Zustimmung des Betreibers der Kleinkläranlage können die Wartungsprotokolle auch durch den Fachkundigen, der mit der Wartung der Kleinkläranlage beauftragt wurde, der Gemeinde übersandt werden. Soweit die Übersendung durch den Fachkundigen erfolgt, kann eine elektronische Übermittlung verlangt werden. Der Betreiber der Kleinkläranlage ist verpflichtet, den beanstandeten Mangel oder Schaden innerhalb der festgesetzten Frist zu beheben und dies der Gemeinde anzuzeigen. Das zuständige Ministerium hat mit dem Erlass zum Vollzug der Verordnung zur Überwachung der Selbstüberwachung und Wartung von Kleinkläranlagen vom 13.11.2013 (RdErl. KKAÜVO, pdf-Datei 58 KB, nicht barrierefrei) Hinweise und Regelungen über den Datenaustausch zwischen der Wasserbehörde und der Gemeinde getroffen. Für den Datenaustausch zwischen Wasserbehörden und Gemeinden im Rahmen des Vollzuges der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (KKAÜVO) wird den Wasserbehörden und den Aufgabenträgern die Datenaustauschplattform ProWa L zur Verfügung gestellt. Derzeit erfassen die Wasserbehörden alle Kleinkläranlagen und die dazugehörigen Daten in der zentralen Datenbank der Datenaustauschplattform ProWa L. Damit werden den Gemeinden die notwendigen Daten in der Datenbank bereitgestellt. Für die Gemeinden steht in Kürze die Arbeitsplatzversion der Datenaustauschplattform ProWa L zur Verfügung, mit der auf die Daten der zentralen Datenbank zugegriffen werden kann. Die Software wird auf dieser Seite zum Download bereitgestellt. Die Arbeitsplatzversion für die Aufgabenträger erhält die notwendigen Daten zu den Kleinkläranlagen bei der Erstanmeldung über eine integrierte E-Mail Schnittstelle von der zentralen Datenbank. Die Gemeinden haben die Mitarbeiter zu benennen, die für den Datenaustausch und die Berichterstattung zuständig sind. Diese Mitarbeiter erhalten vom LAU die Anmeldeinformationen zugesandt. Die Gemeinde hat die Daten der Mitarbeiter in der Excel-Tabelle " Abforderungen Zugangsdaten Gemeinden " einzutragen und an das LAU zu übersenden. Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) (pdf-Datei, 897 KB, nicht barrierefrei) Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (KKAÜVO) (pdf-Datei, 44 KB, nicht barrierefrei) Verordnung zur Änderung der KKAÜVO (pdf-Datei, 823 KB, nicht barrierefrei) Erlass zum Vollzug der Verordnung zur Überwachung der Selbstüberwachung und Wartung von Kleinkläranlagen (RdErl. KKAÜVO) (pdf-Datei, 188 KB, nicht barrierefrei) Nach § 5 Abs. 2 KKAÜVO von der Wasserbehörde an die Gemeinde zu übergebende Daten (pdf-Datei, 57 KB, nicht barrierefrei) Nach § 2 Abs. 5 KKAÜVO von der Gemeinde an die Wasserbehörden zu berichtende Daten (pdf-Datei, 46 KB, nicht barrierefrei) Formular des Kontrollberichtes der Gemeinden an die Wasserbehörde (pdf-Datei 1,7 MB, nicht barrierefrei) Abforderung Zugangsdaten Gemeinden (pdf-Datei 43 KB, nicht barrierefrei) Die Arbeitsplatzversion der Datenaustauschplattform ProWa L für Gemeinden steht hier zum Download bereit: ProWa_Anlagenverwaltung (zip-Datei 8,4 MB, nicht barrierefrei) Für die Installation von ProWa wurde die folgende Installationsanleitung mit Checkliste erarbeitet: Check_ProWa_Aufgträger_UWB_Datum (pdf-Datei 91 KB, nicht barrierefrei) Nutzen Sie die Installationsanleitung mit Checkliste, um eine fehlerfreie Installation zu erhalten, sowie die Systemumgebung und den Installationsverlauf für weitere Serviceanfragen zu dokumentieren. Für den automatischen Datenaustausch stehen folgende Schnittstellen zur Verfügung: ASCII Schnittstellenbeschreibung (pdf-Datei 47 KB, nicht barrierefrei) XML Schnittstellenstruktur (pdf-Datei 35 KB, nicht barrierefrei) Die Datenfeldbeschreibungen für die Schnittstellen ist der ASCII-Schnittstellenbeschreibung zu entnehmen. Sofern Sie Fragen zu den Schnittstellen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller der Software ProWa L. Letzte Aktualisierung: 28.04.2022
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Am Großen Spreewehr 6 03044 Cottbus Bundesland: Brandenburg Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
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