<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Die weltweiten Warentransporte werden zu über 90 Prozent auf dem Seeweg abgewickelt. Die Seehäfen dienen den Warenströmen als Anlaufstelle und haben daher eine besondere Bedeutung für den gesamten Welthandel. Auch die deutsche Volkswirtschaft ist auf eine leistungsfähige Infrastruktur der Seehäfen angewiesen, um das Außenhandelsvolumen von jährlich rund zwei Billionen Euro effizient umsetzen zu können. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Seehäfen international zu sichern, wurden sie, wie auch ihre Zufahrten, in der Vergangenheit immer wieder an die Anforderungen der modernen Seeschifffahrt angepasst. So wurden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts viele Fahrrinnen verändert, beispielsweise an Ems, Jade, Weser und Elbe. Zusätzlich haben umfangreiche Küstenschutzmaßnahmen, wie etwa Eindeichungen, die ursprünglich natürlichen Tideflusssysteme nachhaltig verändert. Auch heute sind noch weitere Fahrrinnenanpassungen für die Unter- und Außenelbe, die Unter- und Außenweser und die Außenems geplant. Die Pläne werden auf Antrag eines Bundeslandes (überwiegend Niedersachsen, Hamburg, Bremen) von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes durchgeführt und der Planfeststellungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die BAW ist im Auftrag der WSV als Sonderfachgutachter an den Planungen beteiligt. Da Seehafenzufahrten wie beim Hamburger Hafen leicht 100 Kilometer lang sein können, ergeben sich großflächige zusammenhängende Eingriffsflächen. Die geplanten Fahrrinnenanpassungen zählen entsprechend zu den größten Infrastrukturprojekten Deutschlands, bei denen zahlreiche Nutzungskonflikte beachtet werden müssen. Dazu gehört, dass die Seeschifffahrt auf den Tideflüssen in einem besonders schützenswerten Ökosystem stattfindet. Darüber hinaus schließen sich meist Schutzgebiete von nationaler und europäischer Bedeutung an. Fahrrinnenanpassungen können daher komplexe Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen Systemparameter eines Tideflusses haben. Im Rahmen der für die Planungen nach nationaler und europäischer Gesetzgebung erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit eine hohe Verantwortung der Gutachter bei der Ermittlung und Prognose der ausbaubedingten Auswirkungen auf das Ökosystem. Hieraus ergibt sich die besondere Bedeutung der BAW-Gutachten: Die von der BAW prognostizierten Auswirkungen auf die abiotischen Systemparameter sind Grundlage für die ökologische Bewertung. So werden durch einen Ausbau der Wasserstand (z. B. Tidehochwasser, Tideniedrigwasser, Sturmflutscheitelwasserstände), die Strömungen und der Salzgehalt beeinflusst. Auch müssen die Auswirkungen auf den Sedimenttransport und das Gewässerbett (Morphodynamik) der von Gezeiten geprägten Flüsse ermittelt werden. (Text gekürzt)
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
<span><strong>Definitionen:</strong> Hydrodynamik beschreibt die Bewegung von Fluiden und die dabei wirkenden Kräfte. Hydrodynamische Kennwerte sind zeitintegrierte, beschreibende Parameter dieser Prozesse. So tragen bspw. die grundlegenden Tidekenngrößen des Tidehochwassers, des Tideniedrigwassers sowie der damit eng verbundenen Werte für Tidestieg, Tidefall und Tidehub dazu bei, die Dynamik der Tide herauszuarbeiten.</span> <span><strong>Datenerzeugung:</strong> Aus numerischen Simulationsdaten wurden physikalische Größen wie beispielsweise Wasserstand oder Strömungsgeschwindigkeit in festen zeitlichen Intervallen unter Berücksichtigung erreichbarer Genauigkeiten berechnet. Diese Simulationsdaten wurden mit Datenanalysemethoden zu hydrodynamischen Kennwerten wie beispielsweise dem Tidehub zusammengefasst. Es wurden eine harmonische Analyse des Wasserstandes durchgeführt und Tidekennwerte des Wasserstands bzw. statistische Langzeitkennwerte von Wasserstand, Strömungsgeschwindigkeit, Salzgehalt, Wassertemperatur und Schwebstoffgehalt berechnet. </span> <span><strong>Produkte:</strong> Hydrodynamische Kennwerte aus dem Projekt TrilaWatt basieren auf der Analyse der numerischen Simulation von Tide, Seegang, Salzgehalt, Temperatur und Schwebstoffkonzentration im Bereich des trilateralen Wattenmeers (Niederlande -nl, Deutschland -de, Dänemark -dk) und der Deutschen Bucht als Jahresmittel für die Jahre 2015 bis 2022. Die Daten werden als regelmäßiges 20 m Raster im GeoTIFF-Format bereitgestellt. Kennwerte werden nur für Berechnungszellen bereitgestellt, die im Analysezeitraum immer überflutet waren. In den Datenäquivalenten (*_no_filter) wurde diese Maskierung nicht angewendet. Nicht-gefilterte Datenäquivalente (no_filter) sind, falls physikalisch sinnvoll, ebenfalls erstellt worden. Bei nicht-gefilterten Datenprodukten ist zu beachten, dass die Anzahl der den Mittelwerten zugrundeliegenden Werte vor allem im Flachwasserbereich durch intertidales Trockenfallen geringer ist und damit die Mittelwertbildung beeinträchtigt ist. Die Anzahl an validen Datenpunkten bzw. Tiden pro Jahr (Anzahl gültiger Datenpunkte bzw. Anzahl Tidehochwasser) wird als Rasterdatei zur Einordnung nicht-gefilterter Produkte mitgeliefert.</span> <span><strong>Produktliste:</strong> - Tidehub und Tidehoch- und Tideniedrigwasser: 5-, 50- und 95% Quantil <br> - Laufzeitverschiebung zur Referenzposition „Leuchtturm Alte Weser“ von Tidehoch- und Tideniedrigwasser: Jahresmittelwerte <br> - Tidemittelwasser: 50% Quantil <br> - M2-Partialtide: Amplitude und Phase <br> - Tidehochwasser und validen Datenpunkte: Anzahl pro Jahr<br> - Wasserstand: 1-, 50- und 99% Quantil, Mittelwert, Minimum, Maximum <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter Mittelwert, 99- und 99,9% Quantil des Betrags <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter Betrag und x- und y-Komponente des Residuums <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter mittlerer, kubierter Betrag <br> - Bodenschubspannung: 99% Quantil, Mittelwert<br> - Salzgehalt, Temperatur und Schwebstoffkonzentration: tiefengemitteltes 1- und 99% Quantil und Mittelwert (Schwebstoffkonzentration als Summe aus drei Fraktionen mit einer Sinkgeschwindigkeit ws = 0,25, 1,5 und 7 mm/s) <br> - Signifikante Wellenhöhe des Seegangs: 50-, 95- und 99% Quantil, (Jahres-) Mittelwert und Maximalwert <br> - Mittlere Wellenperiode: Jahresmittelwert bei maximaler signifikanter Wellenhöhe<br> - Seegangsrichtung: x- und y-Komponenten des Residuums </span> <span><strong>English:</strong> This web service contains annual averages and quantiles of tidal characteristics, annual averages and quantiles of hydrographic parameters (e.g., depth-averaged salinity, suspended sediments, or sea water temperature), and tidal constituents from harmonic analyses that were estimated from numerical simulations in the period of 2015-2022. Data are distributed on regular 20 m grids as GeoTIFFs. </span> <span><strong>Download:</strong> A download is located under references (in German: "Verweise und Downloads"). </span>
Rund 12 % der Berliner Stadtgebietsfläche sind öffentliche Grünflächen – das sind knapp 11.000 Hektar. Dazu gehören Grünanlagen, Spielplätze, Kleingärten, Friedhöfe, das Straßenbegleitgrün sowie rund 433.000 Straßenbäume und ein Vielfaches an Parkbäumen. Die Pflege und Unterhaltung des Berliner Stadtgrüns ist eine anspruchsvolle, vielgestaltige und manchmal auch schwierige Aufgabe, die von verschiedenen dafür verantwortlichen Stellen wahrgenommen wird. Für das öffentliche Stadtgrün sind überwiegend die Grünflächenämter der Bezirke zuständig. Aber auch weitere Institutionen sind mit der Pflege von Parks und Grünanlagen betraut, wie z.B. die Grün Berlin GmbH und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Ein ressortübergreifend abgestimmtes Handbuch Gute Pflege stellt die Berliner Ziele für eine qualifizierte Grünflächenpflege unter Berücksichtigung von Erholungs- und Naturschutzbelangen mit den dafür erforderlichen Aufwänden dar. Im Rahmen der Grünflächenpflege sind auch Aspekte des Pflanzenschutzes zu berücksichtigen. Das mit der zunehmenden Globalisierung einhergehende Einschleppen von Schadorganismen und Neophyten wie auch das sich verändernde Klima beeinträchtigen nicht nur die Gesundheit der Pflanzen im Stadtgrün, sondern können auch für den Menschen zu gesundheitlichen Einschränkungen führen. Neben der Sicherstellung des fach- und umweltgerechten Schutzes der Pflanzen und Bäume in unserer Stadt sind dabei also auch Fragen der Gesundheit der Bevölkerung zu beachten. Beispiele hierfür sind das seit einigen Jahren verstärkte Auftreten des Eichenprozessionsspinners und die zunehmende Ausbreitung der aus Nordamerika stammenden Pflanze Ambrosia. Die Pollen der Ambrosia sind stark allergen, weshalb die Ausbreitung der Pflanzen u.a. auch im Rahmen der Grünflächenpflege bekämpft wird. Die Grünflächenämter arbeiten in solchen Fragen mit dem Pflanzenschutzamt Berlin zusammen. Immer mehr Abfall im Stadtgrün macht es leider notwendig, auf den Zusammenhang zwischen Müllbeseitigung und gärtnerischer Pflege aufmerksam zu machen. Weiterführende Informationen zur Organisation der Pflege und Unterhaltung des Berliner Stadtgrüns bzw. den verschiedenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie unter Kontakt. Bild: SenUVK Grün der Bezirke Die Grünflächenämter der Bezirke pflegen und unterhalten rund 9.000 ha Grünflächen, die sich in erster Linie aus öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Friedhöfen zusammensetzen und überwiegend zu ihrem Fachvermögen gehören. Weitere Informationen Bild: Bezirksamt Spandau Handbuch Gute Pflege (HGP) – Pflegestandards für die Berliner Grün- und Freiflächen Grünflächenmanagement steht im Spannungsfeld zwischen gärtnerischer Pflege und Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie der naturschutzfachlichen Belange. Darüber hinaus sind die speziellen Anforderungen der Gartenkunst und die Bewahrung des gartenkünstlerischen Erbes zu beachten. Weitere Informationen Bild: Holger Koppatsch Kein Müll im Park Ob als Ort von Stille und Entspannung, als Spielfeld für Bewegung, Spaß und Sport oder als Treffpunkt für Freunde und Fremde: Berlins Grün- und Erholungsanlagen locken nicht nur im Sommer täglich zehntausende Besucher an. Das ist gut so und Sinn und Zweck der Sache. Weitere Informationen
Die Abkürzung ICSMS steht für "internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products". Es handelt sich dabei um ein Informationssystem für die Marktüberwachung. Zum einen soll es den Informationsaustausch zwischen den Behörden in Europa verbessern und erleichtern. Zum anderen bietet es Verbrauchern und Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit, sich über gefährliche Produkte zu informieren und unsichere Produkte den Behörden zu melden. Weiterführende Informationen zu der Datenbank (insbesondere für Behörden) sind auf der Webseite der BAuA zufinden. Ob ein Produkt als unsicher eingestuft oder auch gefährlich ist, kann aus der ICSMS-Datenbank abgerufen werden. Ein weiteres Portal für den Informationsaustausch bietet das " rap id ex change of information system". Als RAPEX -Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz werden jeden Freitag Meldungen veröffentlich, die z.B. Rückhol- oder Rückrufaktionen beinhalten. Auch das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin führt eine Produktsicherheitsdatenbank, die eine Suche nach Kategorie oder Suchbegriff ermöglicht. Für weitere Informationen wird auf BAuA - Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verwiesen. ICSMS RAPEX / Safety Gate Alert System RAPEX-Leitlinien Deutschland ist verpflichtet, die Öffentlichkeit und Behörden mit aktuellen und korrekten Informationen über chemische Stoffe (Stoffdaten) zu versorgen. Diese Aufgabe leistet in gebündelter Form das Chemikalieninformationssystem des Bundes und der Länder ChemInfo. Das Informationssystem Chemikalien enthält u.a. stoffbezogen: Vorgaben und Grenzwerte aus ca. 300 gesetzlichen Regelungen des Umwelt-und Verbraucherschutzes (z.B. dem Chemikalien- und Lebensmittelrecht) ökotoxikologische, toxikologische, physikalische chemische Kenngrößen Angaben zum Vorkommen und Verhalten in der Umwelt Informationen zur Gefahrenabwehr und sicherem Umgang. Sowohl die Standardsuche über Stoffnamen und -nummern als auch komplexe Recherchen über alle Felder sind auf einfache Weise möglich. Für Einsatzkräfte steht die Anwendung Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) als App und als netzunabhängige Version (GSAdesktop) für Laptop und PC zur Verfügung. Sachsen-Anhalt ist arbeitsteilig bei der fachlichen Betreuung, Datenpflege und technischen Fortschreibung involviert. Webseite der ChemInfo Flyer "ChemInfo" (PDF-Datei) Flyer "Chemie im Alltag" (PDF-Datei) Flyer "GSAapp" (PDF-Datei) Dokument "GSAapp-Kurzanleitung" (PDF-Datei) Handbuch der ChemInfo Die ChemInfo für Bürger*innen (öffentlich) Monitoring-Daten werden gerne aufgenommen Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) (Behörden, Polizei und Feuerwehr u.Ä.) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.umweltbundesamt.gsa&pcampaignid=web_share Die ChemInfo als App (öffentlich) QR-Code scannen (zum Vergrößern anklicken) oder den nachfolgenden Links folgen: Google Play Store: CiA des Umweltbundesamtes AppStore (Apple): CiA des Umweltbundesamtes ChemInfo ist Mitglied im eChemPortal Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Die Biotoptypenkarten 2020 für die Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 basieren auf hochauflösenden RGBI-Luftbildern (räumliche Auflösung 2 cm) für die Uferbereiche Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Auf Basis der Spektralkanälen der Luftbilder sowie auf den Berechnungen von Vegetationsindex, Oberflächenrauhigkeit und Oberflächenhöhe wurde zunächst eine überwachte Klassifikation durchgeführt. Die hierdurch vordefinierten Vegetationsklassen dienten im Feld, um nach dem Niedersächsischen Kartierschlüssel Drachenfels 2020 die Biotoptypen inkl. Untereinheiten zu kartieren. Die Biotoptypenklassen sind in den BfG-Kartierschlüssel übersetzt worden. Ebenso enthält die Attributtabelle die zwei dominantesten Pflanzenarten pro Biotopfläche. Herausgeber: BfG Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Zitiervorschlag: BfG (2022): Biotoptypenkarten 2020 der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050 im Auftrag des WSA Ems-Nordsee. DOI: 10.5675/Btty2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www. masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Folgende Dateien sind im Download enthalten: - 2020_Btty_Asd_P_V4m.shp -2020_Btty_Asd_R_V4m.shp -2020_Btty_Bra_P_V4m.shp -2020_Btty_Bra_R_V4m.shp -2020_Btty_Nen_P_V4m.shp -2020_Btty_Nen_R_V4m.shp -2020_Btty_Nue_P_V4m.shp -2020_Btty_Nue_R_V4m.shp -2020_BTTY_Drachenfels_gesamt.lyr -2020_BTTY_Bericht_V2.pdf The biotope type maps 2020 for the pilot stretches (P) and reference stretches (R) are based on high-resolution RGBI aerial photographs (spatial resolution 2 cm) for the riparian areas Nendorp (left bank, Unterems-km 30.1-31.6), Nüttermoor (right bank, UE-km 18.100 - 19.150 u. 22.000 - 22.500) as well as Brahe (left bank DEK 218.050 - 219.125 and 220.900 - 221.400), Aschendorf (left bank, DEK 214.000 - 215.050 and 215.10 - 215.60). Based on the spectral channels of the aerial photographs and on the calculations of vegetation index, surface roughness and surface height, a supervised classification was first carried out. The vegetation classes predefined by this were used in the field to map the biotope types according to the Lower Saxony mapping key Drachenfels 2020. The biotope type classes have been translated into the BfG mapping key. Likewise, the attribute table contains the two most dominant plant species per biotope area. For further information on dominant stands or biotope types, see metadata record under "Biotope type maps 2020 pilot and reference stretches banks Masterplan Ems 2050". For more information on the project, see https://www.masterplanems. info/massnahmen/uferentwicklung
Die Bodenrichtwertkarte 1:20 000 (BRWK20) gibt zonale Bodenrichtwerte für Wohn- und Mischgebiete, Gewerbeflächen und Kleingartengebiete im Rasterformat wieder. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung auf der Grundlage des Amtlichen Stadtplanes 1:20 000 hergestellt. Die Bodenrichtwertkarte wird regelmäßig herausgegeben. Ausgaben: 2024, 2022, 2021, 2019, 2017, 2015, 2013, 2011, 2010, 2008, 2006, 2004
Origin | Count |
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Bund | 7469 |
Europa | 39 |
Kommune | 71 |
Land | 3038 |
Schutzgebiete | 1 |
Wirtschaft | 41 |
Wissenschaft | 108 |
Zivilgesellschaft | 5 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 28 |
Daten und Messstellen | 561 |
Ereignis | 37 |
Förderprogramm | 5668 |
Gesetzestext | 7 |
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Taxon | 12 |
Text | 2020 |
Umweltprüfung | 173 |
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