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Biochemische Rückgewinnung von Kupfer (Kreislaufwirtschaft) aus Abwasseremissionen (z.B. Leiterplattenfertigung)

Die gekoppelte Eliminierung und Rückgewinnung von Kupfer aus Abwassergemischen stellt ein zukünftig nur noch durch produktionsintegrierte Maßnahmen lösbares verfahrenstechnisches Problem dar, da zunehmend neben der Reinigung des Wassers auch die Wertstoffrückgewinnung und damit die ressourcenminimierte Produktion in den Vordergrund der Zielsetzung steht (Kreislaufwirtschaft). Hierbei gilt es, auf die schwierigen Reaktionsbedingungen bei kupferbelasteten Abwässern (extrem niedrige pH-Werte) und die notwendige Produktreinheit des Kupfers zu achten. Den biologischen Prozessen wurde daher bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl gerade hier ein großes Potential zur Problemlösung bei Vermeidung der Nachteile andrer Verfahren gegeben ist. In Vorversuchen konnte gezeigt werden, dass eine solche Kupferrückgewinnung möglich wird, wenn eine gekoppelte chemische/ biochemische Redoxreaktion zur Anwendung kommt. Dem im Wasser sulfidisch gelösten Kupfer wird Eisen aus z.B. Eisenschrott zur Substitution angeboten, so dass Kupfer in reiner Form ausfällen kann (Bestandteil des hier beantragten Forschungszeitraums). Das entstehende Eisensulfat wird hierzu durch Mikroorganismen (thiobacillus ferrooxidans) oxidiert und der Gleichgewichtsreaktion entzogen. Allerdings liegen bisher keine hinreichenden Grundlagenkenntnisse zur detaillierten Beschreibung und Modellierung der dieses Verfahren bestimmenden Reaktionen und reaktionsbeeinflussenden Parameter vor. Die Erarbeitung von Auslegungskriterien sind Inhalt dieses Antrages.

Hundhausen Casting GmbH

Die Firma Hundhausen Casting GmbH hat mit Datum vom 21.03.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst folgende Änderungen: 1. Errichtung und Betrieb von drei 13,4 t Mittelfrequenz-Tiegelöfen, 2. Errichtung eines Anbaus, 3. Änderung Emissionserfassung und Modernisierung der bestehenden BMD-Enstaubung, 4. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisenschrotten.

CUREF GmbH Metall- und Kunststoffhandel – Neugenehmigung – Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie nicht gefährlichen Abfällen (Kunststoffabfällen)

Die CUREF GmbH Metall- und Kunststoffhandel beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie nicht gefährlichen Abfällen am Standort in der Luther-Augustin-Str. 9, in 38820 Halberstadt. In der Anlage sollen insgesamt bis zu 1.499 t Eisen- und Nichteisenmetalle zeitweilig gelagert und mechanisch behandelt werden. Dabei handelt es sich überwiegend, zu rund 95 %, um Nichteisenmetalle wie Aluminium und Kuper sowie geringere Mengen Eisenschrott aus verschiedenen Produktionsprozessen. Zusätzlich sollen maximal bis zu 75 t Kunststoffabfälle und 5.000 t so genannte End-of-waste-Materialien in der Anlage zeitweilig gelagert und gehandhabt werden. Bei diesen handelt es sich um zertifizierte Schrotte welche die Anforderungen der EU-Verordnung Nr. 333/2011 sowie Nr. 715/2013 erfüllen und somit nicht als Abfälle einzustufen bzw. dahingehend zu berücksichtigen sind. Die Anlage soll auf einer bisher unbebauten, rund 29.070 m² umfassenden, Fläche im planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesenen Gebiet „BP Nr. 5 Industrie- und Gewerbegebiet Ost“ an der östlichen Peripherie von Halberstadt entstehen. Für die Lagerung und Behandlung der Eisen- und Nichteisenschrotte ist die Errichtung von 3 Lager-/Werkshallen mit rund 7.952 m² und eine Freifläche mit rund 4.316 m² projektiert. Östlich angrenzend zur Halle 1 sollen eine Fahrzeugwiegeeinrichtung und ein Bürogebäude mit Sozialtrakt, Abstellraum sowie Prüfbereich gebaut werden. Südlich davon ist die Errichtung einer rund 456 m² großen Containerhalle geplant. Des Weiteren werden im nordöstlichen Anlagenbereich zwei gleichgroße Lagerbereiche für die Kunststofffraktion sowie für die benötigten Ersatzteile und Betriebsmittel errichtet. Zusätzlich wird angrenzend eine Freifläche für die Betankung und als Waschgelegenheit für die betriebseigenen Fahrzeuge geschaffen. Das Betriebsgelände wird im südlichen Teil über zwei Zufahrten erschossen. Der Anlagenbetrieb soll werktags jeweils von 6.00 bis 22.00 Uhr (Tageszeitraum) unter Nutzung des maximalen Betriebszeitraum im 2-Schichtbetrieb stattfinden. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage erfolgen nach dem Stand der Technik. Für die dezentrale Energieerzeugung zur Einspeisung in das Netz und ggf. zum Betrieb der elektrisch angetriebenen mobilen Technik (Bagger, Stapler, Elektrogräte, etc.) ist die Nutzung der Dachflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Ausgestaltung der Anlage bzw. Umsetzung des Vorhabens erfolgt nach den im Maßnahmenkatalog des vorliegenden Bebauungsplans festgesetzten landespflegerischen Maßnahmen sowie Schutz- und Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltwirkungen.

Erhöhung der Lagermengen für Eisenschrotte und Nichteisenschrotte auf der Anlage der Firma Friedrich Hofmann GmbH, Werk I, Erlangen

Die Firma Friedrich Hofmann GmbH Erlangen hat bei der Stadt Erlangen mit Schreiben vom 18. März 2022 eine wesentliche Änderung der Lagermengen von Eisen- und Nichteisenschrotte, einschließlich Autowracks für das Werk I in der Frauenauracher Straße 73 in 91056 Erlangen nach § 16 BImSchG beantragt. Die Änderung besteht aus der Erhöhung der Lagermengen von 150 Tonnen auf 200 Tonnen von Eisen– und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks.

Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen sowie zur Herstellung von Metallprodukten - Loacker Saar Recycling GmbH

Die Firma Loacker Saar Recycling GmbH beantragt gemäß § 4 BImSchG i.V. mit § 10 BImSchG die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen sowie zur Herstellung entsprechender Metallprodukte, mit einer Gesamtdurchsatzkapazität von 110.000 t/a, hiervon 10.000 t/a Eisenschrotten und 100.000 t/a Nichteisenschrotten und einer maximalen Lagerkapazität von 11.000 t, davon 1.000 t Eisenschrotte und 10.000 t Nichteisenschrotte in Homburg. Der Standort soll innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans der Kreisstadt Homburg „Westlich der Remise“ vom 22.09.2011, der die Fläche als Industriefläche GI ausweist, errichtet werden.

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisenschrotten

Die Fa. Bauer Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG in 08064 Zwickau, Am Hammerwald, beantragte mit Datum vom 15. Februar 2021 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit den Nrn. 8.12.2 V (zeitweilige Lagerung nicht gefährliche Abfälle), 8.12.3.2 V (Schrottlagerung) und 8.15.3 V (Umschlagen nicht gefährliche Abfälle) des Anhanges 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zum Umschlagen von nicht gefährlichen Abfällen. Die Änderung besteht in der zusätzlichen zeitweiligen Lagerung von maximal 1.490 t Schrott auf einer Gesamtlagerfläche von maximal 1.000 m² bei einer maximalen Durchsatzkapazität von 35.000 t/a am Standort Zwickau, Am Hammerwald.

Untersuchung einer in einer Schrottlieferung aus Nigeria sichergestellten Co-60-Quelle

Überwachungssystem mit integrierter Messsensorik für radioaktiv belastete Eisen- und Nichteisenschrotte, Überwachungssystem mit integrierter Messsensorik für radioaktiv belastete Eisen- und Nichteisenschrotte

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