Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (D-F) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (D-F) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Vogel des Jahres 1973 ist der Eisvogel (Alcedo atthis).
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV), NABU-Partner in Bayern, haben den Eisvogel (Alcedo atthis) zum Vogel des Jahres 2009 gekürt. Der Eisvogel war bereits 1973 Jahresvogel. Mit der Wiederwahl des Eisvogels soll die Debatte um den Gewässerschutz in Deutschland wird in Schwung kommen.
Nach einem Großbrand in Kirchberg im Kreis Schwäbisch Hall am 22. August 2015 gelangte verunreinigte Löschwasser der Feuerwehr in die Jagst, wodurch ein Fischsterben ausgelöst wurde. Von dem Brand in einer Mühle war auch ein Gebäude betroffen, in dem größere Mengen Düngemittel gelagert waren. Nach Angaben eines Polizeisprechers habe sich Ammoniumnitrat aus Düngemitteln mit dem Löschwasser gemischt, das in die Jagst gelangte. Nach Behördenangaben war die Konzentration des Ammoniumnitrat im Wasser am 23. August stellenweise zweihundert Mal höher als die ohnehin schon tödliche Dosis für Fische. In Folge davon ist im Bereich Kirchberg der komplette Fischbestand in der Jagst verendet. „Die Jagst ist eines der wertvollsten Ökosysteme, das wir in Baden-Württemberg haben. Daher sind wir sehr besorgt über den durch das Ammoniumnitrat ausgelösten Schaden“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde. Von den Auswirkungen der Gewässerverunreinigung sind insgesamt fünf FFH- und ein großflächiges europäisches Vogelschutzgebiet sowie einzelne Naturschutzgebiete betroffen. Die aus europäischer Sicht relevanten Arten sind die Kleine Flussmuschel, die Fischarten Bitterling und Groppe sowie der Eisvogel. Der Eisvogel ist mittelbar betroffen, da durch den Wegfall der gesamten Fischpopulation in der Jagst ein Großteil seiner Nahrungsgrundlage entfällt.
Pressemitteilung zum Tag des Wassers am 22.03.12 Viele deutsche Tieflandflüsse in keinem gutem Zustand Die Umweltsituation vieler deutscher Tieflandflüsse ist problematisch. Zu ihnen zählen beispielsweise Lippe, Ems, Aller, Alster, Trave, Elde oder Spree. Diese Flüsse gehören zur Gruppe der sandig-lehmigen Tieflandflüsse, die 2012 zum Gewässertyp des Jahres ausgerufen wurde. Bei ihnen sind umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen nötig. Denn lediglich etwa 2 Prozent der Gewässerstrecken dieses Typs werden als „gut“ bewertet und 22 Prozent sogar als „schlecht“. Nur sehr wenige dieser Strecken werden bis 2015 wieder einen guten Zustand erreichen. Die Flüsse brauchen mehr Fläche und weniger Nährstoffe. Für Fische sind durchgängige Wehre nötig. Die weiten Täler der sandig-lehmigen Tieflandflüsse sind vom Menschen bevorzugte Flächen für Landwirtschaft und Siedlungen. Zur Entwässerung wurden die Flüsse begradigt, vertieft und aufgestaut. Aller, Ems und Spree sind zu Schifffahrtsstraßen umgestaltet worden. Fast alle Strecken sind zudem eingedeicht. Überflutungsflächen und die Verbindung von Fluss und Aue gingen so verloren. Der ursprüngliche Uferwald ist vielfach nicht mehr vorhanden oder auf einen schmalen Gehölzsaum reduziert. Von den Äckern können Nährstoffe und Pestizide ungehindert in die Flüsse gespült werden. Dies führt dazu, dass sich auf fast allen Strecken sandig-lehmiger Tieflandflüsse das Ziel der EG- Wasserrahmenrichtlinie – der gute ökologische Zustand – gegenwärtig nicht erreichen lässt. 21 Prozent dieser Strecken werden derzeit als „mäßig“ bewertet, 55 Prozent als „unbefriedigend“ und 22 Prozent als „schlecht“. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Viele Tieflandflüsse brauchen wieder mehr Fläche. Dann können sich dort naturnahe Lebensräume ausbilden. Wehre, Schleusen und Wasserkraftanlagen sind mittels Fischtreppen, Fischschutz und Fischabstiegshilfen ökologisch durchgängig zu machen. Das hilft Wanderfischen, wie Lachs, Aal und Barbe.“ Insbesondere bei den sandig-lehmigen Tieflandflüssen muss der Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft verringert werden. Vor allem aber müssen diejenigen Gewässerabschnitte, die noch in Ordnung sind, erhalten werden. Rund 5.130 Kilometer (km) der insgesamt 127.000 km Fließgewässerstrecke in Deutschland sind sandig-lehmige Tieflandflüsse. Gewässer dieses Typs sind charakteristisch für die eiszeitlich geprägte norddeutsche Tiefebene. In sandigen Gebieten fließt er in flachen Mulden- oder breiten Sohlentälern und es bilden sich Prall- und Gleithänge aus. Fließt er durch Gebiete mit höheren Anteilen von Auelehm, sind seine Täler dagegen tief und kastenförmig. Sie wären ideal für Eisvogel, Steinbeißer, Wasserstern, die gebänderte Prachtlibelle und die Flussmuschel, falls die Flüsse noch naturnah wären. Dessau-Roßlau, 22.03.2012
Gebietsfremde Arten (Neobiota) kommen in Städten wie Berlin häufig vor. Da es in der Natur kein “Gut” und “Böse” gibt, sind auch diese neu eingebürgerten Arten nicht per se schlecht. Je nachdem, wo sie vorkommen und wie sie sich ausbreiten, können einige Arten jedoch zu Problemen mit dem Naturschutz führen. Dazu können Neobiota auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden in der Landwirtschaft und beim Hochwasserschutz anrichten. Unter allen Tier- und Pflanzenarten an einem festgelegten Ort unterscheidet man zwischen einheimischen (indigenen) und gebietsfremden Arten. Einheimische Arten kommen dort von Natur aus vor oder sind von selbst eingewandert. Gebietsfremde Arten wurden dagegen von Menschen eingeführt. Oft mit Absicht (wie bei der Einfuhr von Kartoffeln), manchmal aber auch unfreiwillig, wie z.B. der Klatschmohn, der sich mit der Landwirtschaft auf der ganzen Welt verbreitet hat. In Mitteleuropa begann die Verbreitung gebietsfremder Arten durch den Menschen bereits in der Jungsteinzeit mit Beginn des Ackerbaus. Mit der Zunahme des Handels und des Verkehrs nach der Entdeckung Amerikas durch die Europäer im Jahr 1492 beschleunigte sich dieser Prozess noch einmal deutlich. Alle vom Menschen vor 1492 eingeführten Arten nennt man daher Archäobiota (frei übersetzt: “alte Arten”) und alle danach eingeführten Neobiota (frei übersetzt: “neue Arten”). Bei den neu eingeführten Arten gibt es viele, die nur gelegentlich und vereinzelt auftauchen und solche, die sich auch ohne Hilfe des Menschen fest etabliert haben. Dieses gelingt zumeist nur den Arten, die aus Regionen mit ähnlichem Klima wie bei uns stammen. Zum Problem werden diese Arten erst dann, wenn sie anfangen, den einheimischen Arten den Platz und die Ressourcen streitig zu machen, oder diese gar verdrängen. Beispielsweise sind manche Pflanzenarten so konkurrenzstark, dass sie nahezu alles überwuchern können, was in ihrer Umgebung lebt und wächst. Diese Arten werden als invasiv bezeichnet. Die Beseitigung oder Bekämpfung dieser invasiven Arten ist oft sehr aufwendig und dazu noch kostspielig. Die Europäische Kommission hat deshalb im Jahr 2016 eine Verordnung zur Bekämpfung bestimmter invasiver Arten von europäischer Bedeutung erlassen. Darunter fallen für die Neophyten z.B. die Wechselblatt-Wasserpest und Gelbe Scheincalla und für Neozoen z.B. der Waschbär und die Chinesische Wollhandkrabbe. Neophyten können jedoch auch eine besondere Bedeutung für die heimische Tierwelt haben. So ist z.B. die aus Nordamerika stammende Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpos albus), die viele als sogenannten “Knallerbsenstrauch” kennen, bei den Raupen des Kleinen Eisvogels, einem Falter, der auf dem Kienberg lebt, als Nahrung sehr beliebt. Die Robinien am Kienberg sind beispielsweise für Bienen eine gern genutzte Nahrungsquelle. Der Kienberg wurde in den Jahren 1973 bis 1984 beim Bau der umliegenden Großsiedlungen künstlich auf 102 Meter aufgeschüttet und im Anschluss zum Schutz vor Erosion vor allem mit neophytischen Gehölzarten bepflanzt. Diese Gehölze waren zum damaligen Zeitpunkt leicht verfügbar und wuchsen besonders schnell und üppig. Noch heute ist der Kienberg deshalb zum größten Teil mit Neophyten bewachsen. Die Art, die sich am Kienberg am stärksten ausbreitet, ist der Eschen-Ahorn. Er bildet dichte Bestände, in denen kaum eine weitere Pflanzenart existieren kann. Sowohl der Eschen-Ahorn als auch die Robinie zählen zu den invasiven Arten. Beide Arten wirken sich am Kienberg jedoch unterschiedlich auf die Tier- und Pflanzenarten aus. Vorkommen Der Eschen-Ahorn beansprucht inzwischen große Flächen des Kienbergs für sich und wächst dort sehr dicht. Außerdem verbreitet er sich bereits in Richtung Wuhletal. Auswirkungen Der Eschen-Ahorn wächst so schnell und mit großer Blattmasse, dass die für viele Arten wichtigen lichten Lebensräume verlorengehen. Dadurch verringert sich die Artenvielfalt in diesen Naturräumen. Insbesondere an den Kienbergterrassen wurden zur Internationalen Gartenausstellung 2017 die mit Eschen-Ahorn bewachsenen Waldränder zurückgenommen und anstelle dessen schnell wachsende, heimische Gehölzarten gepflanzt. In Verbindung mit einer regelmäßigen und kontinuierlichen Pflege kann so einer weiteren Ausbreitung des Eschen-Ahorns entgegengewirkt werden. Vorkommen Auch die Robinie hat mehrere Standorte an den Hängen des Kienbergs bestockt, ist aber auch schon vereinzelt bis in das Wuhletal vorgedrungen. Auswirkungen Außer dem Schwarzen Holunder und etwas Spitz-Ahorn wächst am Kienberg kaum etwas neben oder unter der Robinie. Sie verändert die Zusammensetzung des Artenspektrums in ihrer Umgebung dauerhaft, da sie den Boden mit Stickstoff anreichert. Gleichzeitig ist die Robinie aber auch eine wichtige Nahrungsquelle für die Honigbienen. Im Frühsommer bildet sie einen besonders reichhaltigen Nektar mit hohem Zuckeranteil. Aus diesem Grund ist sie bei Imkern als Bienenweide sehr beliebt. Da die Vorteile der Robinie auf dem Kienberg überwiegen und sie sich auch nicht übermäßig verbreitet, wird sie zunächst noch in Ruhe gelassen und nicht wie der Eschen-Ahorn aktiv zurück gedrängt. Sterben Robinien ab oder müssen aus Bruchgefahr entfernt werden, können diese Standorte mit gebietsheimischen Gehölzen wieder gefüllt werden. Bitte verzichten Sie darauf, invasive Arten wie z.B. Riesenbärenklau, Indisches Springkraut oder Japanischen Staudenknöterich im Garten anzupflanzen. Besonders häufig gelangen diese Arten über Gartenabfälle in die Natur. Bitte entsorgen Sie deshalb Ihren Gartenabfall und Blumenschnitt ordnungsgemäß bei der Berliner Stadtreinigung. Durch diese kleinen Maßnahmen kann eine weitere Verbreitung dieser invasiven Arten vermieden werden. Invasive Tier- und Pflanzenarten in Berlin Neobiota [Bundesamt für Naturschutz
Größe ca. 110 ha, eutropher Flachwassersee, der als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer Vielzahl von Wasser- und Watvogelarten dient. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Nahrungsgebiet von Fisch- und Seeadler, Kormoran, Graureiher und Eisvogel. Neben dem Schutz des Sees gilt es extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den angrenzenden Feuchtwiesen durchzusetzen.
Der Böglegraben ist ein Gewässer III. Ordnung, das von der Stadt Gersthofen unterhalten wird. Er dient als Vorfluter verschiedener Kanäle aus den benachbarten Ortslagen und abschnittsweise finden sich parallel verlaufenden Kanäle. Das Vorhaben umfasst den Böglegraben und die benachbarten Flächen im Bereich der Flurstücke 611/6, 611/5 und 611/4 der Gemarkung Rettenbergen. Im Bereich des Flurstücks 611/4 befindet sich eine Biberburg, die den Böglegraben anstaut. Dadurch haben sich kleinflächig Stillgewässerstrukturen im Bereich der Fl.-Nr. 611/4 entwickelt. Es kommt dabei zu Rückstauereignissen, die die Funktionsfähigkeit der funktional verbundenen bzw. räumlich unmittelbar benachbarten Kanäle beeinträchtigen. Darüber hinaus kommt es zur Vernässung von angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Um diesen Konflikt zu lösen, soll der Böglegraben in die benachbarten Grundstücke 61/14 bzw. 611/5 verlegt werden. Der bestehende Graben wird am Ende der Maßnahmen voll-ständig vom neuen Graben abgetrennt. Im Zuge der Maßnahme sollen diese Grundstück naturschutzfachlich auf-gewertet werden. Dabei sind insbesondere die Belange des strengen Artenschutzes zu beachten. Insgesamt soll durch die Renaturierung des Grabens und der Aufwertung der Fläche auch ein größeres Artenspektrum gefördert werden. Soll zum Beispiel angelegte Steilwände Höhlenbrütern wie den Eisvogel neue Nist- und Brutmöglichkeit bieten.
Wasserrechtliches Verfahren zum Neubau einer Wasserkraftanlage in der Donau beim Talhof, Beuron-Hausen Der Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau, Rathausstraße 4, 88637 Leibertingen, Landkreis Sigmaringen, beantragt gem. §§ 8 ff. WHG, § 93 WG i.V.m. §§ 72 ff. LVwVfG das Wasserrechtsverfahren für folgende Vorhaben in der Donau und auf den Grundstücken Flurstücksnummern 786/2, 879, 731 der Gemarkung Hausen i.T. der Gemeinde Beuron: Erteilung einer Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftschnecke an der Wehranlage Talhof an der Donau, Beuron-Hausen Erteilung der Erlaubnisse für die/den - Herstellung einer Fischaufstiegsanlage als Vertical-Slot-Pass (Länge 65,45 m) mit Querung des Oberwasserkanals (Einlaufstrecke Länge ca. 35,70 m, Querung Einlaufkanal Länge 8,50 m) - Bau einer Horizontalrechenanlage mit vollautomatischer Rechenreinigungsmaschine, 15 mm lichte Staböffnung, Sohlleitwand, Teilabbruch bestehender Einlauf, Erweiterung mit neuen Stahlbetonteilen - Bau einer Doppelschütztafel an der Leerschussrinne zur Weiterleitung von Rechengut, Geschiebe und Sedimenten und ggf. Verlegung der Wasserleitung - Herstellung eines Fischabstiegs Ausgleich der Eingriffe durch Extensivierung der benachbarten Fettwiese. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und den Unterlagen zu den Schutzgebietskulissen FFH-Gebiet 7920-342 „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“, SPA-Gebiet 7820-441 „Südwestalb und Oberes Donautal“, Landschaftsschutzgebiet „Donau- und Schmeietal“, den benachbarten Biotopen, zum Überschwemmungsgebiet der Donau, dem Integrierten Donauprogramm mit dem Bewirtschaftungsplan für die Donau und die im Regionalplan ausgewiesenen Bereiche sowie die Kulturdenkmale nach § 2 DSchG „Sachgesamtheit Pumpwerk Heuberg“, „Bahndamm“ und der Umgebungsschutzbereich nach § 28 DSchG des auf der Höhe im Nordosten stehenden Schlosses Werenwag, wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Mit der Neuanlage einer Wasserkraftanlage in der Donau als technische Anlage in landschaftlich hochwertiger Natur ist eine Umgebung tangiert, welche sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdiger Biotope und Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeichnet und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbunds besitzt sowie ein überregionales Erholungsgebiet darstellt. Bereits heute beeinflusst das vorhandene Querbauwerk die natürliche Strukturvielfalt, das Fließgewässerkontinuum und die Gewässerdynamik. Mit den nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Situation des Gewässers Donau zu erwarten. Das Landschaftsbild verändert sich durch die neue Wasserkraftanlage und die Anlagen zum Schutz des Gewässers und seiner Lebewesen. Durch die Integration in die bestehende Wehranlage und die Inanspruchnahme des bereits mit technischen Anlagen versehenen Bereiches ist nur ein kleinräumiger Bereich betroffen. Die Erholungsnutzung auf dem Wander-/Radweg und im Bereich Talhof wird vorübergehend durch die Bauarbeiten mit Lärm, Staub und Fahrzeugverkehr und dauerhaft durch die Geräuschentwicklung der Wasserkraftschnecke in geringem Umfang gestört. Durch den Betrieb der Wasserkraftanlage ist aufgrund der Entfernung bzw. der kurzfristigen Einwirkung keine erhebliche Auswirkung auf Menschen insbesondere deren Gesundheit zu erwarten. Baubedingt und anlagenbedingt ist eine Beanspruchung des Bodens mit dem entsprechenden Funktionsverlust durch Überbauung, Befestigung des Betriebswegs, Abgrabung für die Anlagen und Modellierung des Geländes nicht zu vermeiden. Die Beeinträchtigung wird durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Herstellung des Weges mit einem wasserdurchlässigen Belag, schonender und sparsamer Umgang mit Boden und Beschränkung) auf das notwendige Maß minimiert. Die Wasserkraftanlage nimmt für sich selbst Fläche im Wehrbereich des Gewässers in Anspruch, der Betriebsweg und die Fischaufstiegsanlage nehmen auf der bisherigen Wiese eine Fläche von 1840 m² in Anspruch, welche durch eine Extensivierung der Fettwiese ausgeglichen wird und darüber hinaus durch die Funktion des Fischaufstiegs zu einer Aufwertung des Gewässers führt. In Bezug auf den umgebenden Naturraum mit seiner Bebauung und landwirtschaftlichen Nutzung ist für die Schutzgüter Boden und Fläche nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zudem erfolgt eine Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen. Während der Bauarbeiten erfolgen durch akustische und optische Störungen sowie durch die Arbeiten im Gewässer vorübergehend Beeinträchtigungen der Tierwelt mit Groppe, Bitterling, Bachmuschel, Bachneunauge, Forellen und weitere Fische, Biber, Fledermäuse, Brutvögel wie Eisvogel, Grauspecht, Zwergtaucher, Schwarzspecht, weitere Vögel wie Rotmilan, Buchfink, Meisen, Zaunkönig, Mönchsgrasmücke, Eichelhäher, Mäusebussard, Waldkauz, Amphibien wie Grasfrösche, Bergmolche, Erdkröten, Luchs und Insekten wie Libellen, Schmetterlingen, Wildbienen. Einzelne Gehölze müssen entfernt werden, die artenarme Fettwiese wird durch die Anlage eines Weges und des Fischaufstiegs in Anspruch genommen. Durch den Einsatz von Maschinen und die Wasserhaltung in der Donau ist eine Gefährdung einzelner Tiere (Individuenverluste) gegeben, das Risiko wird durch Vermeidungsmaßnahmen wie z.B. Überwachung der Maßnahmen durch ausgebildetes Fachpersonal als ökologische Baubegleitung, Vermeidung einer Nachtbaustelle und Bauzeitenregelungen minimiert. Die biologische Vielfalt wird durch die geplante Extensivierung der Fettwiese, dem Mindestwasserabfluss und der Vergrößerung des Lebensraumes der Fischarten in der Donau aufgewertet. Betriebliche Auswirkungen durch die Wasserkraftschnecke auf die Fische werden durch entsprechende Schutzanlagen minimiert. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie und den beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist für das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu rechnen. Für das Biotop „Donau oberhalb Talhof“ ist durch die Erhöhung der Wassermenge eine Aufwertung zu erwarten. Während der Baumaßnahmen besteht unter anderem durch den Einsatz von Maschinen die Gefahr des Schadstoffeintrags in das Grundwasser und in das Oberflächengewässer. Durch die Flächenversiegelung und Inanspruchnahme verringert sich die Grundwasserneubildung, der Oberflächenabfluss erhöht und beschleunigt sich. Baubedingt erfolgt ein Eingriff in das Gewässer, welcher Trübungen zur Folge haben kann. Anlagebedingt wird die Wassermenge im Mutterbett der Donau erhöht, hierdurch verändert sich die Strömungsgeschwindigkeit, es ist mit Sohlstrukturveränderungen zu rechnen. Zudem besteht die Gefahr der Verschlammung unterhalb des Wehres durch die veränderte Wassermengenverteilung und die Weiterleitung von Geschiebe, Sediment und Treibgut. Mit verschiedenen Minimierungsmaßnahmen, wie Auftrag von lehmigem Oberboden, Versiegelungen in wasserdurchlässiger Form und Vorgaben zum Umgang mit Maschinen wird den Auswirkungen entgegengewirkt. Die Weiterleitung von Material hat so zu erfolgen, dass keine Missstände im Gewässer entstehen, der Betrieb ist entsprechend daran auszurichten. Mit messbaren Auswirkungen auf die Strömungsgeschwindigkeit oberhalb des Wehres wird nicht gerechnet, da nur Veränderungen in geringem Umfang erfolgen und der Bereich sehr klein ist. Baubedingt und anlagebedingt ist nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser und das Oberflächengewässer zu rechnen. Eine erhöhte Hochwassergefährdung ist nicht zu erwarten. Das Überschwemmungsgebiet Donautal ist auf den Betrieb der Wehranlage ausgerichtet und wird vom Vorhaben berücksichtigt. Die Anlage liegt in einem Frischluftentstehungsgebiet, von welchem in Richtung der Siedlungsbereiche Flurwinde entstehen, die eine Abmilderung der durch die Bebauung verursachten Erwärmung bewirken. Die Verdunstungsrate kann sich durch die Bauwerke und Versiegelung verringern, was eine Erwärmung zur Folge haben kann. Durch die kleinräumige Anlage im randlichen Talbereich werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich erwartet. Mit dem Neubau einer weiteren Wasserkraftanlage und den technischen Anlagen zum Fischschutz wird das Erscheinungsbild an der Wehranlage zum Kulturdenkmal Wasserwerk verändert. Die Burg Werenwag ist ca. 1,2 km Luftlinie entfernt. Durch den Kurvenbereich der Donau wird der Umgebungsschutz der Burg Werenwag nicht tangiert. Da der Eingriff innerhalb der bestehenden Wehranlage und kleinräumig im Umfeld vorgenommen wird und der Oberkanal und ein Großteil der Wehranlage im Original erhalten bleiben, wird nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen gerechnet. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 16.08.2021 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. A. Schiefer
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