Die Firma SCE Wind Schrepkow GmbH & Co. KG, Fritschestraße 27/28 in 10585 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16866 Groß Welle in der Gemarkung Groß Welle, Flur 3 und 5, Flurstücke 82 und 26 zwei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben. Das Repowering-Vorhaben umfasst den Rückbau von 2 WEA des Typs Vestas V90 mit einer Leistung von 2,0 MW und die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA des Typs Vestas V150 mit einer Leistung von 6,0 MW. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Boden und Wasser sind durch Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich einzustufen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Die zusätzliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild ist aufgrund der Lage in einem bestehenden Windpark gering. Eine zusätzliche belästigende Wirkung durch Schallimmissionen wurde ausgeschlossen, durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Schattenwurf zu erwarten und ein Eiserkennungssystem verhindert Gefährdungen durch Eiswurf.
Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Horn-Bad Meinberg. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20 Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; weitere artenschutzrechtliche Unterlagen, FFH-Verträglichkeitsstudien, Untersuchung der visuellen Auswirkungen auf die umliegenden Baudenkmäler, Gutachten zu Risiken durch Eiswurf und Eisfall, Bauantrag mit Bauvorlagen.
Fa. Windpark Worms Repowering GmbH & Co. KG plant im Windpark Worms die Errichtung und den Betrieb von zwei neuen Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160 EP5 5500 kW mit einer Nabenhöhe von 166,6 m und einem Rotordurchmesser von 160 m sowie einer Gesamthöhe von 246,6 m. Die Neuanlagen sollen drei Altanlagen des Typs GE Wind 1,5 sl mit Nabenhöhe von 85 m und Rotordurchmesser von 77 m ersetzen, die zuvor zurückgebaut werden (Repowering). Die Standorte der geplanten Windenergieanlagen befinden sich im Außenbereich der Gemarkung Herrnsheim, kreisfreie Stadt Worms. Standort WEA 01 - Gemarkung Herrnsheim, Flur 11, Nr. 16, 17, UTM 32 (ETRS 89) R449132 - H5500482 Standort WEA 02 - Gemarkung Herrnsheim, Flur 10, Nr. 117, 118, 119, UTM 32 (ETRS 89) R449555 - H5500331 Anlagentyp: 2 x Enercon E-160 EP5 5,5 MW Nabenhöhe: 166,6 m Rotordurchmesser: 160 m Gesamthöhe über GOK: 246,6 m Die beiden Standorte liegen westlich des Stadtteils Worms-Herrnsheim und nördlich des Stadtteils Worms-Leiselheim auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sowohl der Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar als auch der ROP Rheinhessen-Nahe weist das Plangebiet als Vorranggebiet für die Windenergienutzung aus. Planungsrecht liegt auch durch den rechtswirksamen Flächennutzungsplan FNP-Worms-2030 der Stadt Worms vor (Bekanntmachung vom 21.10.2016). Für beide WEA-Standorte werden dauerhaft durch Fundament, Kranstellplatz und interne Zuwegung in Schotterbauweise Flächen in Anspruch genommen. Versiegelungen entstehen durch das mit Bodenmaterial abgedeckte Fundament im Umfang von ca. 500 m² sowie den dauerhaft geschotterten Kranstellplatz in einer Größenordnung von ca. 1.000 m². Zusätzlich werden für die Montage und als Lagerflächen eingerichtet, die jedoch nach der Bauphase wieder beseitigt werden. Die Zuwegung erfolgt über die Kreisstraße K 18 (Abenheimer Landstraße) östlich des Windparks. Für den Transport der Schwerlast-Komponenten wird eine temporäre Zuwegung von der Autobahn A 61 über die Raststätte Wonnegau-Ost geplant. Die Sicherheit der WEA wird unter anderem durch ein aerodynamisches Bremssystem, ein Blitzschutzsystem sowie ein Sensorsystem gewährleistet, das bei Störungen die Anlagen sofort abschaltet. Die Anlagen werden mit einem Eiserkennungssystem ausgestattet, das dazu dient, den Anlagenbetrieb bei Eisansatz auf den Rotorblättern zu unterbrechen und damit die Gefahr des Eiswurfs zu minimieren. Mit einer programmierten Abschaltautomatik wird die Einhaltung der Vorgaben für die maximale Beschattung ermöglicht. Aus schalltechnischer Sicht ist der Betrieb der Windenergieanlagen im Sinne der TA Lärm zur Tageszeit im Nennleistungsbetrieb und zur Nachtzeit im eingeschränkten Betrieb möglich. Die Anlagen werden an das Stromversorgungsnetz angeschlossen. Der erzeugte Wechselstrom soll entsprechend der Vorgaben des Elektrizitätsversorgers und nach den Regelungen des EEG eingespeist werden. Es ist geplant, 3 bestehende 20 Jahre alte WEA (Inbetriebnahme 2001) spätestens vor Baubeginn der neuen Windenergieanlagen zurückzubauen. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Antragstellerin hat den Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung inzwischen im Oktober 2023 zurückgezogen.
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Mainz-Hechtsheim der Stadt Mainz Die Firma juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Windpark Mainz-Hechtsheim, Gemarkung Mainz-Hechtsheim, Flur 16, Fl.st. Nr. 77/1. Dabei wird es sich um den Bautyp GE 5.3-158 mit einer Nennleistung von 5,3 MW, einer Nabenhöhe von 161 m, einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Gesamthöhe von 240 m handeln. Die geplante Inbetriebnahme ist für Oktober 2020 vorgesehen. Die Vorhabenträgerin beantragt zudem ein öffentliches Verfahren gem. § 19 Abs. 3 BImSchG. Die beantragte Windenergieanlage (WEA) liegt einschließlich ihres Rotors innerhalb der Konzentrationsfläche für Windenergie der Stadt Mainz (Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der Windenergie FNP Ä 34) und innerhalb des Vorranggebietes 01 des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe-Teilplan Windenergienutzung. Die Vorhabenträgerin beantragt für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG entfällt die Vorprüfung nach den Absätzen 1 und 2 UVPG, wenn die Vorhabenträgerin die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die zuständige Behörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Die Stadt Mainz hat das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Für dieses Vorhaben besteht daher nach § 7 Abs. 3 Satz 2 die UVP-Pflicht. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (§ 4 UVPG). Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist daher in einem förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Neben der Windenergieanlage (inklusive Kranstell- und Montagefläche) ist die Zuwegung, die zur Errichtung und zum Betrieb der WEA erforderlich ist, Bestandteil dieses Antrages. Die Kabeltrasse wird in einem späteren Verfahren im Hinblick auf wasserrechtliche und naturschutzfachliche Verträglichkeit geprüft. Bei dem Planungsraum handelt es sich um einen Offenlandbereich im Westen von Mainz-Hechtsheim, umgeben von Landwirtschaftsflächen und einigen Gehölzen. Im Planungsraum befinden sich bereits 7 WEA unterschiedlicher Größe. In etwas mehr als 1 km Entfernung westlich der geplanten WEA befindet sich die Autobahn 63. In weniger als 1 km Entfernung östlich der geplanten WEA schließt sich der Wirtschaftspark Mainz Rhein/Main und in ca. 1,5 km Entfernung der Ortsbezirk von Mainz-Hechtsheim an. Dieser befindet sich in einer Talsenke (zwischen 175 m ü. NN und 130 m ü. NN). Der geplante Anlagenstandort liegt hier auf Ackerland im Westen von Hechtsheim, ca. 170 m ü. NN (Anlage 1). Die Antragsunterlagen umfassen die für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, insbesondere: Antragsformulare; Verzeichnis der Unterlagen; Anlagedaten (Technische Dokumentation der Windenergieanlage [WEA], Ansicht, Schnitt der WEA, Technische Dokumentation Sicherheitskonzept, topografische Karte, Detailplan), Angaben und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Stoffe; Betriebsablauf und Einleiterdaten; Verzeichnis der Emissionsquellen; Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate (Schalltechnische Immissionsprognose); Angaben zu Stoffen der Störfallverordnung; Angaben zu Abfällen (Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie Entsorgung von Abfällen); Angaben zum Arbeitsschutz (Flucht- und Rettungsplan, Sicherheitskonzept); Angaben zum baulichen Brandschutz (Brandschutzkonzept, Branderkennung und -meldung, Sicherheitskonzept); Unterlagen zur Landespflege (Fachbeitrag Naturschutz mit integriertem UVP-Bericht, Avifaunagutachten, Fledermausgutachten, Stellungnahme Feldhamster, Fachbeitrag Artenschutz, Visualisierung und Sichtbarkeitsanalyse); Angaben zu Ansprechpersonen, Anlagen- und Betriebsbeschreibung, Fließbild und Inventar Betriebsbereich; Bauantragsunterlagen (Bauantragsformular, Pläne, Bauvorlagenberechtigung, Koordinaten und Höhen der WEA, Topographische Karte mit Anlagenstandorten, Eigentümerverzeichnis, Liegenschaftskarten, Herstellungs- und Rohbaukosten, Rückbauverpflichtungserklärung, Rückbaukosten, Abstandsflächenberechnung, Kipphöhen mit Abständen zur Straße, Angaben für Wehrbereichsverwaltung, inkl. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Nummer 30 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen); Schattengutachten (Schattenwurfgutachten, Vermeidung von Schattenwurf); sonstige Unterlagen (Turbulenzgutachten Langfassung, Kurzbeschreibung Turbulenzgutachten, Funktionsbeschreibung des Servicelifts, Beschreibung zum Blitzschutz, Beschreibung Eiserkennung, Schutz vor Eiswurf, TÜV-Gutachten zur Eiserkennung, Allgemeine Spezifikationen Sichtweitenmessgerät, Übersicht und allgemeine Informationen zur Tages- und Nachtkennzeichnungen); Typenprüfung sowie Unterlagen der Straßenbehörde (Unterlagen zur Sondernutzungserlaubnis der Ein- und Ausfahrt für Bau- und Betriebsphase, Übersicht, Sichtbarkeitsanalyse, Ausbau, Schleppkurvennachweis).
Windenergie soll im zukünftigen Energiemix Österreich eine wichtige Rolle spielen. Hierbei wird der Ausbau der Windenergie unter anderem dadurch beschränkt, dass zahlreiche Gunstflächen bereits genutzt wurden. Auch der bereits stattfindende Austausch älterer Anlagen durch leistungsstärkere (Repowering) an Gunststandorten ist hinsichtlich der politischen Zielsetzung nicht ausreichend. Daher müssen neue Flächen erschlossen werden, wodurch technisch anspruchsvollere Standorte wie zum Beispiel Wald und (vor-)alpine Gegenden interessant werden. Mit zunehmender Komplexität des Geländes bzw. größerer Vereisungshäufigkeit steigt auch die Bedeutung von Risikoanalysen zum Eisfall bzw. -wurf. Dafür werden üblicherweise ballistische Modelle eingesetzt, die zur Berechnung der Fallweiten dienen. Die derzeit eingesetzten Modelle weisen jedoch wesentliche Schwachstellen auf. So zeigt der Vergleich zwischen Experimenten und Modellrechnungen, dass keines der bisherigen Modelle die Fallweiten befriedigend reproduzieren kann. Weiters sind für die bestehenden Modelle keine Zuverlässigkeitsgrenzen bekannt, wodurch aus Sicherheitsgründen wesentlich höhere Abstände von Windkraftanlagen zu Infrastrukturen gewählt werden müssen. Schließlich wurden die verwendeten Simulationsprogramme zumeist für ebenes oder gleichmäßig geneigtes Terrain ausgelegt, komplexere Strukturen werden schlecht oder gar nicht erfasst. Das vorliegende Projekt nimmt sich dieser Probleme durch die Entwicklung eines neuartigen Modells und dazugehöriger Simulationswerkzeuge an. Als Datenbasis dienen hierbei Beobachtungen und 1:1-Experimente. Letztere haben den entscheidenden Vorteil, wetterunabhängig große Stichprobenzahlen zu ermöglichen, wodurch statistisch signifikante Aussagen möglich werden. Bei den Experimenten werden Probekörper von WEA fallen gelassen oder abgeworfen. Die verwendeten Probekörper basieren auf 3D-Scans von realen Eisfragmenten, welche in Vorprojekten gefunden und digitalisiert wurden. Mit Hilfe eines 3D-Druckverfahrens können diese in passender Dichte und ausreichender Anzahl reproduziert werden. Diese Herangehensweise stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar, da diese Methode von keinem anderen Akteur in diesem Forschungsfeld eingesetzt werden kann bzw. wird. Die prinzipielle Machbarkeit dieser Studien wurde vom Projektwerber in Vorprojekten gezeigt und geeignete Vorrichtungen entwickelt. Das Modell selbst basiert auf einem Modell mit sechs Freiheitsgraden (6 Degrees of Freedom Model), für die vollständige Abbildung aller Möglichkeiten von Translation und Rotation. Gegenüber anderen Modellen werden hier neben dem Strömungswiderstand auch zusätzliche Kräfte durch Autorotation berücksichtigt. Die dafür notwendigen Parameter werden durch numerische Strömungsmechanik (Computational Fluid Dynamics) ermittelt. Das Modell wird in eine Simulationsumgebung eingebettet, die sowohl Brüche der Eisfragmente während des Fallens berücksichtigt, als auch komplexes Terrain. (Text gekürzt)
Im vorliegenden Projektvorhaben werden die Grundlagen für die technische Beurteilung des Einsatzes von Kleinwindenergieanlagen (KWEA) im urbanen Raum geschaffen. Dazu werden einerseits Methoden zur Charakterisierung von turbulenten Strömungsfeldern entwickelt und andererseits die Auswirkungen von turbulenten Strömungsbedingungen anhand ausgewählter Turbulenzeigenschaften auf die Performance von KWEA analysiert. Dabei werden zwei verschiedene KWEA-Technologien sowohl an einem urbanen, als auch einem ländlichen Standort betrachtet. In einer experimentellen Wirkungsanalyse werden planungs- und sicherheitstechnischen Aspekte für die Anwendung von KWEA im urbanen Raum untersucht. Auf Basis dieser Ergebnisse wird in diesem Projekt ein Standort-Bewertungsschema für die Errichtung von KWEA im urbanen Raum entwickelt.
Monika Agatz Seminar „Windenergieanlagen“ am 12.03.2018 aktuelle Fragen neue LAI-Hinweise Infraschall Eiswurf Standsicherheit LAI-Hinweise Historie • Eignung des Ausbreitungsmodells der ISO 9613-2 für WEA war „schon immer“ in der Diskussion • Windbranche kritisierte ständige die Sicherheitszuschläge auf die Prognose • aus der Verwaltungspraxis keine Messwerte aus dem Fernfeld Land NRW hat ein Forschungsprojekt zu Messungen im Fernfeld initiiert • Ergebnisse im Frühjahr 2015 veröffentlicht (sog. „Uppenkamp-Studie“) bis etwa 700 m gute Übereinstimmung zwischen Rechen- und Messwerten zunehmende Unterschätzung in größeren Abständen (bis ca. 4 dB(A)) • Diskussion im LAI und im NALS des DIN • weitere Messkampagnen (LEE NRW, Land Schleswig-Holstein) bestätigten Ergebnisse NALS veröffentlicht „Interimsverfahren“ (keine Norm!) LAI beschließt neue „Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen“ LAI-Hinweise Rechtliches • Ausbreitungsmodell unterfällt nicht dem in § 3 Abs. 6 BImSchG und Ziffer 2.5 TA Lärm definierten Begriff „Stand der Technik“ Behörden können/dürfen das neue Verfahren nicht auf Grund ihrer Auslegungskompetenz des Standes der Technik anwenden • Ausbreitungsmodell ist mit Richtwertfestlegung verbunden und gehört somit zur Schutzpflicht des BImSchG bzw. deren Normkonkretisierung durch TA Lärm Abweichung vom Ausbreitungsmodel bedeutet Abweichung von TA Lärm • Rechtsprechung ist an TA Lärm gebunden Rechtsprechung hat durchgehend eine hohe Schwelle zur Überwindung der Bindungswirkung der TA Lärm gesetzt • gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisfortschritt, der der bisherigen Bewertung die Grundlage entzieht • Uppenkamp-Studie und NALS-Mitteilung hat den Gerichten nicht ausgereicht • Bund/Länder haben ihre Kompetenz zur Änderung der TA Lärm nicht genutzt die Letztentscheidung über die Anwendung des Interimsverfahrens liegt weiterhin bei den Gerichten!
<p><p><strong>Az.: 21a/07/5.1/2025/0050kes</strong></p><p><strong>Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Ormont</strong></p><p>Die Firma Juwi GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, hat am 09.04.2025 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen, gem. §§ 16b Abs. 1 BImSchG, § 19 Abs. 3 BImSchG beantragt.<br>Die Inbetriebnahme ist im Dezember 2029 vorgesehen.<br>Die Antragsunterlagen wurden geändert und ergänzt, zuletzt am 02.09.2025</p><p><strong>WEA</strong></p><p><strong>Koordinaten</strong></p><p><strong>Gemarkung</strong></p><p><strong>Flur</strong></p><p><strong>Flurstück</strong></p><p>1<br>GID Nr.1 7240</p><p>X 319613<br>Y 5579592</p><p>Ormont</p><p>3</p><p>17/2</p><p>2<br>GID Nr. 7241</p><p>X 319878<br>Y 5579335</p><p>Ormont</p><p>3</p><p>30</p><p>3<br>GID Nr. 7487</p><p>X 319764<br>Y 5578963</p><p>Ormont</p><p>3</p><p>48</p><p>4<br>GID Nr. 7242</p><p>X 319354<br>Y 5578622</p><p>Ormont</p><p>3</p><p>59</p><p>1 GID Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord</p><p><strong>Technische Daten</strong></p><p><strong>WEA</strong></p><p><strong>Anlagentyp</strong></p><p><strong>Nennleistung</strong></p><p><strong>Rotordurchmesser</strong></p><p><strong>Gesamthöhe</strong></p><p>1<br>GID Nr. 7240</p><p>Vestas V172-7.2</p><p>7.200 kW</p><p>172 m</p><p>261 m</p><p>2<br>GID Nr. 7241</p><p>Vestas V172-7.2</p><p>7.200 kW</p><p>172 m</p><p>261 m</p><p>3<br>GID Nr. 7487</p><p>Vestas V172-7.2</p><p>7.200 kW</p><p>172 m</p><p>261 m</p><p>4<br>GID Nr. 7242</p><p>Vestas V172-7.2</p><p>7.200 kW</p><p>172 m</p><p>261 m</p><p>Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 16b BImSchG und § 1 Abs. 1 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV sowie Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG).<br>Für das Vorhaben besteht nach § 7 Abs. 3 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil die Vorhabenträgerin dies beantragt hat, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat und die Voraussetzungen des § 6 WindBG nicht für das gesamte Vorhaben vorliegen. Wegen der Pflicht zur Durchführung einer UVP ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.<br>Das geplante Vorhaben der Firma Juwi GmbH wird hiermit gemäß §§ 8 ff. i. V. m. § 10 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.<br>Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören insbesondere folgende Unterlagen:</p><ul><li>Allgemeine Angaben zum Standort und zu den Windenergieanlagen</li><li>Angaben zu den genhandhabten wassergefährdenden Stoffen</li><li>Schallgutachten</li><li>Schattengutachten und Schattenwurf-Abschaltautomatik</li><li>Angaben zur Abfall- und Abwasserentsorgung</li><li>Angaben zum Arbeitsschutz</li><li>Angaben zum Brandschutz/ Brandschutzkonzept</li><li>Fachbeitrag Naturschutz</li><li>Artenschutzprüfung</li><li>UVP-Bericht</li><li>Sichtbarkeitsanalyse</li><li>Interne Einschätzung zur Störfallverordnung</li><li>Bauantragsunterlagen</li><li>Angaben zur luftfahrtrechtlichen Prüfung</li><li>Angaben zu Eiswurf und Blitzschutz</li><li>Prüfbescheid Typenprüfung</li><li>Antrag Richtfunk</li><li>Fleximaus Fledermausschutz und Schattenabschaltung</li></ul><p>Zum Zeitpunkt der Auslegung liegen der zuständigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde nachfolgende Stellungnahmen der Fachbehörden vor:</p><ul><li>Amprion</li><li>Bundesamt für Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr</li><li>Bundesanstalt für Immobilienaufgaben</li><li>Deutscher Wetterdienst</li><li>Dienstleistungszentrum ländlicher Raum</li><li>Forstamt Gerolstein</li><li>Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Erdgeschichte</li><li>Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie</li><li>Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege</li><li>Untere Baubehörde, Kreisverwaltung Vulkaneifel</li><li>Untere Denkmalbehörde, Kreisverwaltung Vulkaneifel</li><li>Untere Landesplanungsbehörde, Kreisverwaltung Vulkaneifel</li><li>Untere Naturschutzbehörde, Kreisverwaltung Vulkaneifel</li><li>Untere Straßenbehörde, Kreisverwaltung Vulkaneifel</li><li>Untere Wasserbehörde, Kreisverwaltung Vulkaneifel</li><li>Landesamt Geologie und Bergbau RLP</li><li>Landesbetrieb Mobilität Luftverkehr</li><li>Max-Planck-Institut</li><li>Pledoc</li><li>Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier</li><li>Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Bauaufsicht (Brandschutz)</li><li>Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasser-, Abfall- und Wasserwirtschaft, Trier</li><li>Verbandsgemeinde Gerolstein</li></ul><p>Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom <strong>10.11.2025 bis 10.12.2025 </strong>bei der nachfolgenden Stelle zur Einsichtnahme ausgelegt:</p><p><strong>Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord</strong><br>Ansprechpartnerin: Frau Keßler<br>Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz<br>Die Auslegung erfolgt im <strong>Raum 6</strong> in den Zeiten von 09:00 bis 12:00 Uhr<br><strong>Die Unterlagen können nur während der üblichen Dienststunden und mit vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.</strong></p><p>Eine <strong>Online Auslegung</strong> der Antragsunterlagen findet auf der Homepage der</p><ul><li>Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein <a href="https://www.gerolstein.de/">https://www.gerolstein.de/</a></li><li>Verbandsgemeindeverwaltung Prüm <a href="https://www.pruem.de/">https://www.pruem.de/</a></li><li>Gemeinde Dahlem <a href="https://www.dahlem.de/">https://www.dahlem.de/</a> <br>statt.</li></ul><p><br><strong>Zusätzlich können die Antragsunterlagen unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:</strong><br><a href="https://sgdnord-safe.rlp.de/s/XnnfbWpjkqjB6wC">https://sgdnord-safe.rlp.de/s/XnnfbWpjkqjB6wC</a></p><p><br>Dieser Bekanntmachungstext, der UVP-Bericht und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind während des genannten Auslegungszeitraums ebenfalls über das länderübergreifenden UVP-Portal unter <a href="https://www.uvp-verbund.de/rp">https://www.uvp-verbund.de/rp </a>verfügbar.</p><p>Weitere Informationen (z. B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.<br>Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist bei den <strong>o. g. Auslegungsstellen schriftlich oder elektronisch</strong> erhoben werden.</p><ul><li>Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, <a href="#">windenergie(at)sgdnord.rlp.de</a></li><li>Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, <a href="#">oliver.schwarz(at)gerolstein.de</a></li><li>Verbandsgemeinde Prüm, Triergarten54, 54595 Prüm, <a href="#">poststelle(at)vg-pruem.de</a></li><li>Gemeinde Dahlem, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem, <a href="#">buergermeister(at)dahlem.de</a> </li></ul><p>Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist bei der Genehmigungsbehörde eingegangen sind. Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des Einwendenden in leserlicher Form tragen. Auf Antrag des Einwendenden soll die Genehmigungsbehörde dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin und die beteiligten Behörden unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG).<br>Nach § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen.<br>Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. </p><p>Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids an die Einwendenden durch § 10 Abs. 8 BImSchG kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Der Bescheid wird auf gleichem Wege wie das Vorhaben bekannt gemacht.</p><p>Koblenz, 27.10.2025<br>Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord<br>Im Auftrag<br>Thomas Gottschling</p></p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2 |
| Land | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 1 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 6 |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 8 |
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