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Trinkwasser: Auf die letzten Meter kommt es an!

Trinkwasserverordnung geändert -  Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der ⁠ UBA ⁠-Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012

Weiterentwicklung und Einsatz mineralölfreier Zeitungsdruckfarben im Zeitungsdruck

In den letzten Jahren wird zunehmend über die Problematik von Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln diskutiert. Dabei spielt die Belastung von graphischen Altpapieren mit gesundheitlich bedenklichen Mineralölbestandteilen eine Rolle, da sie den Einsatz dieses Altpapiers im Lebensmittelkontaktbereich einschränkt. Im Rahmen des Projektes sollten mineralölfreie Zeitungsdruckfarben entwickelt und während eines Langzeitversuchs (drei Monate mit einem Farbsatz) auf ihre Praxistauglichkeit hin getestet werden. Vor diesen Langzeitversuchen mussten die Druckfarben in einem mehrstufigen Testprozedere für den längerfristigen Einsatz an einer Zeitungsdruckmaschine qualifiziert werden. Dazu gehörten Quelltests mit Elastomeren, die in Farb- und Feuchtwerken zum Einsatz kommen sowie kurze Druckversuche an einer Bogenoffset-Druckmaschine (Testen der generellen Verdruckbarkeit) und einer Zeitungsdruckmaschine (Testen des drucktechnischen Verhaltens und der Weiterverarbeitbarkeit der Druckprodukte). Nach diesen kurzen Versuchen erfolgten produktionsbegleitende Langzeitversuche, die zeigen sollten, dass die neuartigen Druckfarben zuverlässig und unter Einhaltung der üblichen Qualitätskriterien über mindestens drei Monate in einer Zeitungsdruckmaschine eingesetzt werden können. Neben der Verdruckbarkeit sollte auch das Deinkingverhalten von Druckprodukten mit den neuartigen mineralölfreien Druckfarben untersucht werden, um sicherzustellen, dass der Altpapierkreislauf nicht negativ durch Druckprodukte mit diesen Druckfarben beeinflusst wird. Um die Mineralölfreiheit zu gewährleisten, wurden die Druckprodukte und Druckfarben auf ihren Mineralölgehalt hin gemäß der Vorschrift des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur Bestimmung von aliphatischen (MOSH) und aromatischen (MOAH) Kohlenwasserstoffen auf Mineralölbasis getestet. Quelle: Forschungsbericht

Two birds with one stone - fast and simultaneous analysis of microplastics

Analysis of microplastic particles in environmental samples needs sophisticated techniques and is time intensive due to sample preparation and detection. Alternatives to the most common (micro-) spectroscopic techniques, Fourier transform infrared and Raman spectroscopy, are thermoanalytical methods, in which specific decomposition products can be analyzed as marker compounds for different kinds of plastic types and mass contents. Thermal extraction desorption gas chromatography-mass spectrometry allows the fast identification and quantification of MP in environmental samples without sample preparation. Whereas to date only the analysis of thermoplastic polymers has been realized, this is the first time that even the analysis of tire wear (TW) content in environmental samples has been possible. Various marker compounds for TW were identified. They include characteristic decomposition products of elastomers, antioxidants, and vulcanization agents. Advantages and drawbacks of these marker substances were evaluated. Environmental samples from street runoff were exemplarily investigated, and the results are presented. © 2018 American Chemical Society.

Schreiben des LfULG an die BGE – Datenlieferung zu Gesteinsparametern für kristallines Wirtsgestein (PDF)

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE Postfach 540137 | 01311 DresdenIhre Ansprechpartner/-in BGE Standort Peine Eschenstraße 55 31224 PeineDurchwahl Telefon +49 3731 294- Telefax +493731294 @ smekul.sachsen.de Ihr Zeichen Gesteinsparameter für kristallines Wirtsgestein Sehr geehrte Damen und Herren, Am 3. Mai 2022 hat die TU Darmstadt beim LfULG Daten angefordert, wel- che sie im Rahmen eines von der BGE beauftragten Projektes benötigt. Wir haben die Daten an die TU Darmstadt geliefert und möchten Ihnen diese auch auf direktem Weg zusenden. Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10-8650/10/37 Freiberg, 17. Mai 2022 2022/67482 *2022/67482* Die Anfrage umfasste folgende Gesteine:  Granite,  Granodiorite,  Gabbros,  Diorite.,  Ortho- und Paragneise, Amphibolite,  Granulite; in den Landkreisen:  Erzgebirgskreis,  Kreisfreie Stadt Chemnitz,  Kreisfreie Stadt Dresden,  Kreisfreie Stadt Leipzig,  Landkreis Bautzen,  Landkreis Görlitz,  Landkreis Leipzig,  Landkreis Meißen,  Landkreis Mittelsachsen,  Landkreis Nordsachsen,  Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,  Landkreis Zwickau,  Vogtlandkreis. Folgende Gesteinskennwerte wurden abgefragt:  Reindichte,  Rohdichte,  Porosität, Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Abteilung 10 Halsbrücker Straße 31a, 09599 Freiberg www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Buslinie C (Meißner Tor)          Permeabilität, Magnetische Suszeptibilität, P- und S-Wellen Geschwindigkeit -> Dyn. elast. Modul, dyn. Querdehnungszahl, dyn. Schermodul, Wärme- und Temperaturleitfähigkeit -> spezif. Wärmekapazität, XRD, RFA, ICP-MS, Dünnschliffe, Zugfestigkeit (tensile strength), einachsige Druckfestigkeit -> Stat. elast. Modul, stat. Querdehnungszahl, Kom- pressionsmodul, Schermodul, dreiachsige Druckfestigkeit -> Kohäsion, Reibungswinkel. Wir senden in den Tabellen Parameter.xlsx und Schichtenverzeichnisse.xlsx die in der Aufschlussdatenbank vorhandenen Daten, die die Bedingungen der Anfrage erfüllen. Es wurden alle hydrogeologischen und geotechnischen Parameter herausgesucht, de- ren Gültigkeitsbereich (in der Regel Probennahmeober- und –unterkante bzw. Filterbe- reich) zumindest teilweise eins der aufgeführten Kristallingesteine umfasst. Da die Pro- bennahmeintervalle und Filterbereiche selten deckungsgleich mit den in den Schichtenverzeichnissen beschriebenen geologischen Schichtgrenzen sind, habe ich Auszüge aus beiden Tabellen beigelegt. Über das in beiden Tabellen vorhandene Da- tenfeld IDENT lassen sich die Tabellen bzgl. der Aufschlüsse verknüpfen. Die Teufen- zuordnung ergibt sich aus den Datenfeldern PUT und POT der Tabelle Parameter und dem Feld UTIEF der Tabelle Schichtenverzeichnis, wobei hier die Schichtoberkante immer gleich der Schichtunterkante der darüber liegenden Schicht ist (bei der obersten Schicht=0). Hier eine kurze Erläuterung der einzelnen Tabellenstrukturen: Parameter: AKBEZ – Aufschlussbezeichnung, letzte 3 Stellen=Bohrjahr R_UTM, H_UTM – Koordinaten UTM R_GK, H_GK – Koordinaten Gauß-Krüger PUT, POT – Unter- und Oberkante des Gültigkeitsbereiches des Parameters (bei Pro- ben das Probennahmeintervall, bei Pumpversuchen und hydraulischen Tests in der Regel der Filterbereich) in m unter Ansatzpunkt PARAM_TXT – ermittelter Parameter im Klartext METH_TXT – Bestimmungsmethode im Klartext ERGEBNIS – Messwert bzw. Analysenwert bzw. berechneter Ergebniswert EINH_TXT – Maßeinheit im Klartext BEMERK – Bemerkungen PRIMDAT – Art der Primärdaten NAMEUNT – Identnummer der Primäruntersuchung (bei eventuellen Rückfragen bitte angeben) IDENT – Ident des Aufschlusses Schichtenverzeichnisse AKBEZ – Aufschlussbezeichnung, letzte 3 Stellen=Bohrjahr R_UTM, H_UTM – Koordinaten UTM Seite 2 von 3 R_GK, H_GK – Koordinaten Gauß-Krüger UTIEF – Schichtunterkante in m u. Ansatzpunkt PET – Gesteinsbezeichnung (Schlüssel) PET_TXT - – Gesteinsbezeichnung (Klartext) STRAT – Stratigraphie (Schlüssel) STRAT_TXT – Stratigraphie (Klartext) BEMERKSD – Bemerkungen IDENT – Ident des Aufschlusses Die meisten Parameter, die bei der Recherche gefunden wurden, sind Durchlässig- keitsbeiwerte. Sie wurden meist aus Pumpversuchen bzw. hydraulischen Kurztests gewonnen. Sie repräsentieren in der Regel nicht den Durchschnitt der jeweiligen Ge- steine, sondern sind in speziellen hochdurchlässigen Zonen (Störungszonen, Klüfte, Auflockerungsbereiche) ermittelt worden. Ihre Übertragung auf das Gestein an sich ist deshalb kaum möglich. Auch bei den anderen Parametern ist die Repräsentanz für das kompakte Festgestein zweifelhaft (anhand des konkreten Einzelfalls nachzuweisen). Bei den Daten handelt es sich um staatliche sowie um nichtstaatliche Fachdaten nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG). Bei den nichtstaatlichen Fachdaten ist die Sperr- frist von 5 bzw. 10 Jahren nach GeolDG abgelaufen. Allerdings hat die Prüfung auf Schutzbelange nach §31 und §32 GeolDG noch nicht stattgefunden. Ebenso ist noch kein Verwaltungsakt zur Festsetzung der Datenkategorien erfolgt. Eine Recherche zu weiterführenden analogen Daten ist über die im Internet zur Verfü- gung stehenden Suchmaschinen des LfULG als auch durch aktive Einsicht in den Ar- chiven des LfULG möglich. Weiterhin möchte ich auf die Datenlieferung vom 13.09. 2019 Az. 10-8650/10/9-2019/121185 verweisen, in welcher wir gesteinsmechanische Parameter von Probenstücken ohne Bohrungsbezug geliefert hatten. Mit freundlichen Grüßen gez. Referentin Ingenieurgeologie Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig. Seite 3 von 3

Determination of microplastic mass content by thermal extraction desorption gas chromatography-mass spectrometry

The scientific and practical challenge of detecting microplastics (MPs) in the environment in a targeted and rapid manner is solved by innovative coupling of thermogravimetric analysis with mass spectrometric methods. Fast identification and quantitative determination of most thermoplastic polymers and elastomers is possible by using thermal extraction desorption gas chromatography-mass spectrometry (TED-GC-MS). © Authors

Mikroplastik in Kosmetika – Was ist das?

Mikroplastik in Kosmetika – Was ist das? Immer häufiger ist in den Medien von Mikroplastik in Kosmetika die Rede. Wie wird „Mikroplastik“ eigentlich genau definiert? Und welche Kunststoffe kommen in Kosmetikprodukten wie Duschgelen oder Peelings vor? Hier ein kurzer Überblick. Ausgangspunkt des Themas „Mikroplastik“ waren Diskussionen zum Thema „Abfälle im Meer“. Gleichzeitig ist es aber auch ein Teilbereich des übergeordneten Themas „Kunststoffe in der Umwelt“. „Abfälle im Meer“ sind alle langlebigen, gefertigten oder verarbeiteten beständigen Materialien, die durch Wegwerfen oder als herrenloses Gut in die Meeresumwelt gelangen (⁠ UNEP ⁠ 2005: Marine litter – an analytical overview. United Nations Environmental Programme). Durchschnittlich dreiviertel des gefundenen marinen Mülls besteht aus Kunststoffen. Die Meere als finale Senke sind in Bezug auf Kunststoffeinträge auch von besonderer Bedeutung und Schutzbedürftigkeit. Ausgehend von Arbeiten im internationalen Meeresschutz wurde vereinbart, alle Plastikpartikel von fünf Millimetern und kleiner als Mikroplastik zu bezeichnen. Damit werden zunächst nur werkstoffliche Materialien (Thermoplaste, Duroplaste und Elastomere) gefasst. Hinsichtlich der Stoffeigenschaften und weiterer Kriterien (z.B. Form) wurden bislang keine vergleichbaren Festlegungen getroffen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist Mikroplastik somit ganz allgemein wie folgt definiert: „Mikroplastik sind Plastik-Partikel, die fünf Millimeter und kleiner sind.“ Die Diskussion um Mikroplastik in kosmetischen Mitteln geht auf die oben genannte Größeneinteilung  zurück, da erkannt wurde, dass es auch kosmetische Mittel wie z. B.  Peeling und Peelingduschgel gibt, die bewusst Mikroplastik (primäres Mikroplastik) beinhalten, welches bei ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen kann.  Daher werden alle in kosmetischen Mitteln enthaltenen festen Partikel aus Kunststoff in einer Größe kleiner gleich 5 Millimeter als Mikroplastik bezeichnet. Eine Untergrenze der Größe gibt es dabei nicht. Als Definition für Mikroplastik im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln und mit Wasch- und Reinigungsmitteln (Detergenzien) wird zukünftig voraussichtlich die neue technische Definition aus den Kriterien des EU-Ecolabel für Wasch- und Reinigungsmittel verwendet werden. „Mikroplastik“: Partikel mit einer Größe von weniger als 5 mm eines unlöslichen, makromolekularen Kunststoffs, der durch eines der folgenden Verfahren gewonnen wird: a) ein Polymerisationsverfahren, wie z. B. Polyaddition oder Polykondensation oder ein ähnliches Verfahren, bei dem Monomere oder andere Ausgangsstoffe verwendet werden; b) chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle; c) mikrobielle Fermentation; Diese Definition bezieht sich auf feste, wasserunlösliche Partikel und wurde Ende Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mikroplastik ist somit ein Sammelbegriff für verschiedene feste Kunststoffe. Hinzu kommt, dass Plastik abhängig von den eingesetzten Polymeren und den jeweiligen Additiven unterschiedliche Eigenschaften hat. Diese Definitionen - sowohl beim EU-Ecolabel als auch aus dem Meeresschutz - umfassen alle in kosmetischen Mitteln oder Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Arten von Mikroplastik unabhängig von ihrer technischen Funktion im Produkt. Welche Wirkungen sind zu befürchten? Bei festen Kunststoffpartikeln sind physikalische Schäden des Magen-Darm-Traktes zu befürchten. Weiterhin kann es zur Blockierung der Nahrungsaufnahme, der Behinderung der Verdauung sowie zu einem ständigen Sättigungsgefühl kommen. Dies kann das Wachstum, die Mobilität und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Labor-Tests mit Mikroplastik-Partikeln an Wasserflöhen (Daphnien) zeigten nun erste Hinweise auf Auswirkungen auf das Wachstum und die Mobilität dieser Tiere. Da die durchgeführten Tests nicht für wasserunlösliche Feststoffe konzipiert sind, ist deren Ergebnis nicht direkt auf die etwaige Wirkungen in der Umwelt zu übertragen. Trotzdem scheint ein Handeln aus Gründen der Vorsorge geboten. Mikroplastik wird kosmetischen Mitteln oder Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmitteln) als Schleifmittel sowie als Trübungsmittel zugesetzt. Der Eintrag von Mikroplastik aus Detergenzien und aus kosmetischen Mitteln über das Abwasser in die Umwelt ist im Verhältnis zu anderen Quellen gering. Ein wesentlicher Teil des in Abwasser enthaltenen Mikroplastiks wird im Klärschlamm gebunden, wenn das Abwasser in einer biologischen Kläranlage gereinigt wird. Auch wenn nur geringe Mengen aus Detergenzien und Kosmetika in die Umwelt kommen, so hält das Umweltbundesamt Mikroplastik in diesen Produkten für verzichtbar. Daher sollten auch diese Industriezweige ihrer Verantwortung gerecht werden und zu einer Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt beitragen. Das Umweltministerium hat im Rahmen des Kosmetikdialoges mehrfach Gespräche mit der Kosmetikindustrie hinsichtlich der Möglichkeit einer Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik aus kosmetischen Mitteln in das Abwasser geführt. Die Kosmetikindustrie hat unter anderem in Folge dieser Gespräche im Rahmen einer freiwilligen Empfehlung zum Verzicht auf Mikroplastik als Schleifmittel in kosmetischen Mitteln aufgerufen, wodurch der Einsatz von Mikroplastik als Schleifmittel in Produkten wie Peelings und Zahncreme erfolgreich reduziert wurde. Mikroplastik wurde seit dem in diesen Produkten weitgehend gegen geeignete Ersatzstoffe ausgetauscht. Diese Empfehlung geht dem ⁠ UBA ⁠ jedoch langfristig nicht weit genug, da sie nur den Anwendungsbereich der Schleifmittel umfasst und Trübungsmittel keine Berücksichtigung finden. Als zweiter Schritt sollte nun auch der Ausstieg auch bei Detergenzien erfolgen. Zusätzlich sollte jegliche Verwendung von Mikroplastik, auch  als Trübungsmittel in Kosmetika, unterbunden werden. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes sollte dies EU-weit durch harmonisiert gesetzlich Regelungen zum Verbot der Verwendung von Mikroplastik in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und in Wasch- und Reinigungsmitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erfolgen, um zusätzlich die Hersteller zu berücksichtigen, welch die freiwilligen Maßnahmen der Industrieverbände nicht unterstützen. Die Auffassung, dass eine gesetzliche Maßnahme zum Verbot von Mikroplastik sinnvoll ist, wird auch von anderen EU Mitgliedsstaaten geteilt. Eine endgültige Entscheidung Seitens der EU-Kommission als Ergebnis der Konsultation steht jedoch noch aus. Was ist kein Mikroplastik? In kosmetischen Mitteln und Wasch- und Reinigungsmitteln werden zusätzlich weitere, im Gegensatz zu Mikroplastik jedoch wasserlösliche synthetische Polymere zu unterschiedlichen technischen Zwecken eingesetzt. So werden in Duschgelen z. B. Acrylsäure-Copolymere als Filmbildner eingesetzt. Verschiedene Verbände betrachten auch diese wasserlöslichen Polymere zusätzlich als Mikroplastik. Diese wasserlöslichen Polymere liegen jedoch nicht als feste Partikel in den Produkten vor. Lösliche Stoffe wie z. B. Acrylsäure-Copolymere sind daher kein Mikroplastik im Sinne der o. g. Definitionen. Anders als bei festen wasserunlöslichen Mikroplastik-Partikeln kann bei wasserlöslichen synthetischen Polymeren für jedes Polymer individuell eine Bewertung etwaiger Gefahren nach Vorgabe des Chemikalienrechts erfolgen, da für diese die in REACh und in der ⁠ CLP ⁠-Verordnung vorgesehenen Tests mit Fischen, Daphnien und Algen zur Bestimmung der Ökotoxizität durchgeführt werden können, wodurch eine Bewertung des Verhaltens in der Umwelt möglich ist. Weiterhin sind hier physikalische Schäden des Magen-Darm-Traktes sowie die Verdrängung von Nahrung nicht zu befürchten, da hier keine Feststoffe vorliegen. Für jedes wasserlösliche synthetische Polymer ist daher eine eigene Gefährdungsbeurteilung auf Basis der Ökotox-Daten, der Abbau-Daten und der ⁠ Exposition ⁠ seitens des Herstellers des Polymers möglich. Ungeachtet dieser Unterscheidung in der Definition sollten kosmetische Mittel und Wasch- und Reinigungsmittel möglichst keine oder so wenig wie möglich schwer abbaubare Stoffe enthalten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher bevorzugt zu Produkten greifen, die solche Stoffe nicht oder nur in geringen Mengen enthalten. Eine gute Hilfestellung bei der Auswahl bieten der Blaue Engel, das EU-Ecolabel oder auch andere vertrauenswürdige Label/Siegel.

Chemikalien in der Umwelt

Chemikalien in der Umwelt Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz REACH-Verordnung genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten. Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – ⁠ PBT ⁠), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat: Perfluoroktansäure (⁠ PFOA ⁠) ist ein PBT-⁠ Stoff ⁠ und mittlerweile ist die Verwendung bis auf wenige Ausnahmen im Rahmen der ⁠ POP ⁠-Konvention international verboten. Die Säure kann als Verunreinigung, Rückstand oder Abbauprodukt in einer Vielzahl von Erzeugnissen vorkommen, die mit Fluorpolymeren, –elastomeren oder mit seitenkettenfluorierten Polymeren ausgerüstet sind, zum Beispiel in Funktions- und Haushaltstextilien, beschichtetem Kochgeschirr und fettabweisendem Papier. Aber auch Feuerlöschschäume können ⁠ PFOA ⁠ oder ihre Vorläuferverbindungen enthalten. In der Umwelt ist PFOA so stabil, dass sie früher oder später auch in der Tiefsee und in arktischen Tieren ankommt und dort nachgewiesen wird. Besorgniserregend ist außerdem der Ferntransport der Substanz in entlegene Gebiete über den Luftpfad. Besonders kritisch ist der langfristige Verbleib der krebserregenden, fortpflanzungsgefährdenden und lebertoxischen Substanz im menschlichen Blut (drei bis vier Jahre) und in der Muttermilch, in die sie über die Nahrung, das Trinkwasser oder die Atemluft gelangt. Bestimmte Nonylphenole und Oktylphenole wirken wie das Hormon Östrogen und gehören damit zu den hormonell wirksamen Stoffen in der Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in europäischen Oberflächengewässern nachzuweisen. Die in Produkten ebenfalls eingesetzten Ethoxylate der Nonyl- und Oktylphenole werden zudem in Kläranlagen und Gewässern zu den entsprechenden Nonyl- bzw. Oktylphenolen abgebaut und erhöhen dadurch den Umwelteintrag. Die Verwendung von Nonyl- und Oktylphenolethoxylaten ist in der EU zulassungspflichtig, d.h. sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Freisetzung in die Umwelt stattfindet oder der gesellschaftliche Nutzen der Verwendung die Risiken übersteigt und es keine Alternativen für diese Verwendungen gibt. Ein Eintragspfad in die Umwelt scheint das Waschen von außerhalb der EU eingeführten Textilien zu sein, die mit Nonylphenolethoxylaten behandelt wurden. Beim Waschen gelangen diese Substanzen über das Abwasser in die Kläranlagen und dann in die Umwelt (siehe Tab. „Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland“). Eine Beschränkung , die den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt über importierte Produkte reduzieren soll, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2021 in Kraft. Aktuell wird auf europäischer Ebene eine Strategie erarbeitet, wie sich die ganze große Gruppe der Alkylphenole, zu der auch das Nonylphenol und das Oktylphenol gehören, regulieren lässt. Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das ⁠ Klima ⁠ werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt. Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – ⁠ REACH ⁠-Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials. Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich. Der gemeinsame Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) enthält neben Daten zur Wirkung von Chemikalien auch weitere Informationen darüber, wie ihre Verwendung gesetzlich geregelt ist. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hält auf ihrer Website Informationen zu jenen Chemikalien bereit, die Unternehmen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (⁠ REACH ⁠) registriert haben (Stoffeigenschaften, Wirkungen). Das Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele (ETOX-Datenbank) des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über ökotoxikologische Eigenschaften von Chemikalien sowie über Umweltqualitätsziele für Gewässer. Das Informationssystem Rigoletto des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über die Einstufung einer Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse. Über das eChem-Portal der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (⁠ OECD ⁠) hat die Öffentlichkeit Zugriff auf internationale Datenbanken zu Chemikalienwirkungen. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission kann jedermann die Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Chemikalien in der Europäischen Union Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling & Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach ⁠ REACH ⁠ registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der ⁠ CLP ⁠-VO einzustufen sind). Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).

Chemisches Kunststoff-Recycling

Die RAMPF Eco Solutions GmbH & Co. KG mit Sitz in Pirmasens ist ein Fachunternehmen für chemische Lösungen zur Herstellung hochwertiger alternativer Polyole. Kernkompetenz ist die Herstellung maßgeschneiderter alternativer Polyole aus Produktionsreststoffen aus der Produktion von Polyurethan (kurz: PUR). PUR ist eine auf Basis von Rohöl hergestellte Gruppe von Kunststoffen, welche häufig Anwendung in Matratzen, Möbelpolsterungen, Teppichen, Lacken, Schuhen, Autoteilen oder Dämmschäumen findet. Es handelt sich dabei um sogenannte duroplastische Kunststoffe, welche im Gegensatz zu thermoplastischen Kunststoffen schwer oder nur eingeschränkt werkstofflich (mechanisch) recycelt werden können. Das mechanische PUR-Recycling ist derzeit vorherrschend. Dafür müssen die Kunststoffabfälle nach der jeweiligen PUR-Kunststoffart sortiert, gereinigt und zerkleinert werden. Anschließend werden sie verklebt (z. B. zu Platten) oder vermahlen als Zuschlagstoff eingesetzt. Allerdings ist der Einsatz dieser mechanischen Verfahren stark beschränkt, da die Qualität der Recyclatprodukte in der Regel minderwertiger ist und die Absatzmärkte für diese Produkte sehr beschränkt sind. In diesem Projekt soll eine Demonstrationsanlage für das Recycling der größten Applikationen von PUR-Kunststoffabfällen (Weich- und Hartschäume mit insg. 52 Prozent Marktanteil am Gesamt-PUR) aufgebaut werden. Diese PUR-Abfälle (z. B. Sandwich‐Elemente, Isolierschäume, Möbel, Autositze, Matratzen) werden nicht mechanisch in nennenswerten Mengen recycelt und gehen daher derzeit in die energetische Verwertung. In diesem Vorhaben sollen zwei unterschiedliche Solvolyseverfahren (jeweils angepasst auf Hartschaum- bzw. Weichschaum-PUR) umgesetzt werden. Bei der Solvolyse von PUR wird der Kunststoff mittels eines Lösungsmittels (z. B. mit Glykol bzw. einer Säure) gespalten. Als Endprodukt entsteht ein Recyclat‐Polyol, welches direkt wieder als Rohstoff bei der PUR‐Herstellung eingesetzt werden kann. Dieses Recyclat-Polyol entspricht in den Eigenschaften Virgin-Polyol, also dem konventionellen Rohstoff für die PUR-Herstellung (Primärrohstoff), für dessen Produktion immer Erdöl benötigt wird. Mit dem PUR-Recycling wird folglich der Erdölbedarf in der Produktion reduziert. Neben der Vermeidung der Verbrennung von PUR-Abfällen ergibt sich durch die geplante Herstellung von etwa 15.000 Tonnen Recyclat-Polyol pro Jahr eine THG-Emissionsminderung von rund 60.000 Tonnen CO 2 ‐Äquivalenten pro Jahr (im Vergleich zur Herstellung der gleichen Menge Virgin-Polyol). Darüber hinaus kommt bei diesem Projekt der Ressourceneinsparung eine übergeordnete Bedeutung zu, insbesondere im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft und Defossilisierung der Industrie. Denn durch das Recycling bisher nicht recycelbarer Kunststoffabfälle werden primäre fossile Rohstoffe eingespart. Damit soll das Projekt aufzeigen, dass diese Art des Recyclings für die eingesetzten sowie weitere Abfälle geeignet ist und sich wirtschaftlich darstellen lässt. Das Projekt hat daher Modellcharakter für das chemische PUR-Recycling. Die Übertragbarkeit auf andere PUR‐Kunststoffe (Elastomere, technische Formteile wie Lenkräder, Gehäuse usw.) und generell auf andere Kunststoff-Typen (PET, PC, PA, Bio-Polymere) ist möglich und soll auch im Rahmen des Projektes erörtert werden. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Rampf Eco Solutions GmbH & Co. KG Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Hygienische Beurteilung von Stoffen zur Herstellung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser

Werkstoffe, die bestimmungsgemäß in Kontakt mit Trinkwasser kommen, haben zum Schutz der menschlichen Gesundheit besondere Anforderungen zu erfüllen. Solche Anforderungen sind gesetzlich verbindlich in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Soweit die hygienische Beurteilung von Elastomerprodukten betroffen ist, kann ersatzweise die Elastomerleitlinie des Umweltbundesamts (UBA) herangezogen werden, die sich hauptsächlich mit der Bewertung der Ausgangsstoffe und ihrer Migration befasst. Der vorliegende Aufsatz diskutiert die spezifischen Forderungen und die Prinzipien des Verfahrens.<BR>© www.gupta-verlag.com

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gefährlich Abfall- schlüsse l Abfallbezeichnung 01 04 09Abfälle von Sand und Ton 01 04 11Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle 01 05 05 * 01 05 07 02 01 07barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen Abfälle aus der Forstwirtschaft 02 01 08 *Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten 02 01 09Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen 02 02 02Abfälle aus tierischem Gewebe 02 02 04Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 03 03Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln Hinweise MKW aus Daten- Benzo- PCDD/ BTEX (C10- PAK LHKW PCB PCP a-pyren PCDF sammlung C40) auf POP Ablagerung POP auf Deponien x x x x x y y w w x x x 03 01 04 *Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten 03 01 0503 02 05 *Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 03 03 05De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling 03 03 07mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 03 03 10Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung x y y Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 04 02 14 *Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten 04 02 19 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 04 02 20Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen 05 01 03 *Bodenschlämme aus Tanks 05 01 04 *saure Alkylschlämme 05 01 06 *ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung 05 01 07 *Säureteere 05 01 09 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 05 01 10Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen gebrauchte Filtertone LAU 11.2018 w xw yw x x x Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen 04 02 09 05 01 15 * x Papierindustrie -Fluorierte Polymere, Phosphatester von N-EtFOSE, Fluorocarbonharze, Perfluorpolyether(PEPE), PAP’s, polyfluorierte Phosphorsäuren (FTOH, PFOS, PFOA als sekundäre, relevante Verunreinigungen) x x 03 03 11 Industriezweige, die PFC verwenden x x x u u x x x x x x xxy xxy xxy x x Seite 1 von 10 Papierindustrie -Fluorierte Polymere, Phosphatester von N-EtFOSE, Fluorocarbonharze, Perfluorpolyether(PEPE), PAP’s, polyfluorierte Phosphorsäuren (FTOH, PFOS, PFOA als sekundäre, relevante Verunreinigungen) Papierindustrie -Fluorierte Polymere, Phosphatester von N-EtFOSE, Fluorocarbonharze, Perfluorpolyether(PEPE), PAP’s, polyfluorierte Phosphorsäuren (FTOH, PFOS, PFOA als sekundäre, relevante Verunreinigungen) Textilindustrie - Fluorcarbonharze, Fluorpolymere, PFOS, PFOA, FTOH, Telomeracrylate Textilindustrie - Fluorcarbonharze, Fluorpolymere, PFOS, PFOA, FTOH, Telomeracrylate Textilindustrie - Fluorcarbonharze, Fluorpolymere, PFOS, PFOA, FTOH, Telomeracrylate Textilindustrie - Fluorcarbonharze, Fluorpolymere, PFOS, PFOA, FTOH, Telomeracrylate gefährlich Abfall- schlüsse l Abfallbezeichnung 05 06 03 *andere Teere 05 06 99Abfälle a. n. g. 05 07 02schwefelhaltige Abfälle 05 07 99Abfälle a. n. g. 06 01 01 *Schwefelsäure und schweflige Säure 06 03 13 *feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten 06 04 04 *quecksilberhaltige Abfälle 06 04 05 *Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten 06 05 02 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 06 05 0306 13 02 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02) 06 13 04 *Abfälle aus der Asbestverarbeitung 06 13 05 *Ofen- und Kaminruß 06 13 99Abfälle a. n. g. 07 01 01 *wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 03 *halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 04 *andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 08 *andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 01 10 *andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 01 1207 02 03 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 04 *andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 08 *andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 02 09 *halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 02 10 *andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 02 11 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 03 03 *halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Hinweise MKW aus Daten- Benzo- PCDD/ BTEX (C10- PAK LHKW PCB PCP a-pyren PCDF sammlung C40) auf POP x x x x x Ablagerung POP auf Deponien v x x x x x x x x x x x x x x x x yyy yyy x x x x x x x x x xx xx x x x x u 07 03 10 *andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 04 07 *halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 04 13 *feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten LAU 11.2018 Industriezweige, die PFC verwenden x x x x Seite 2 von 10 Papierindustrie -Fluorierte Polymere, Phosphatester von N-EtFOSE, Fluorocarbonharze, Perfluorpolyether(PEPE), PAP’s, polyfluorierte Phosphorsäuren (FTOH, PFOS, PFOA als sekundäre, relevante Verunreinigungen) gefährlich Abfall- schlüsse l Abfallbezeichnung 07 05 01 *wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 04 *andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 07 *halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 05 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 06 03 * 07 06 07 * Hinweise MKW aus Daten- Benzo- PCDD/ BTEX (C10- PAK LHKW PCB PCP a-pyren PCDF sammlung C40) auf POP Ablagerung POP auf Deponien x x y y x andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 06 09 *halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 06 10 *andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 06 11 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 07 01 *wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 03 *halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 04 *andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 01 19 * uKosmetik-/Reinigungsmittelindustrie -Perfluoralkylethylphosphat, Perfluorpolyether (PFPE), N-ethyl-N-[(heptadecafluoroctyl)-sulfonyl]glycinat x x x x x Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). x Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten x wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten x wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthaltenx Abfälle von Beschichtungspulver 08 04 09 *Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 10 01 0110 01 03Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz 10 01 04 *Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung 10 01 14 *Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen LAU 11.2018 x x Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten08 02 01 10 01 15 Kosmetik-/Reinigungsmittelindustrie -Perfluoralkylethylphosphat, Perfluorpolyether (PFPE), N-ethyl-N-[(heptadecafluoroctyl)-sulfonyl]glycinat Kosmetik-/Reinigungsmittelindustrie -Perfluoralkylethylphosphat, Perfluorpolyether (PFPE), N-ethyl-N-[(heptadecafluoroctyl)-sulfonyl]glycinat x 08 01 17 * u x x 08 01 15 * Kosmetik-/Reinigungsmittelindustrie -Perfluoralkylethylphosphat, Perfluorpolyether (PFPE), N-ethyl-N-[(heptadecafluoroctyl)-sulfonyl]glycinat x x 08 01 13 * u halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 06 08 * 08 01 11 * Industriezweige, die PFC verwenden x x x x x x x x x w x x xw xw w Seite 3 von 10 P

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