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s/elektrische leitung/Elektrische Leistung/gi

Wärmepumpen

Aktueller Ausbauzustand der durch das BAFA geförderten Wärmepumpen in Berlin, einschließlich der Anzahl der Anlagen und ihrer elektrischen Leistung, je Bezirk bzw. Postleitzahl. Wärmepumpen erzeugen Wärme zum Heizen oder zur Trinkwassererwärmung, indem sie Umweltwärme nutzen. Elektrische Wärmepumpen benötigen dabei Strom, um die Umweltwärme nutzbar zu machen. Die Wärmequellen können dabei variieren. Zu den häufigsten Quellen der Umweltwärme gehören das Grundwasser, die Luft und das Erdreich. Wärmepumpen können, sorgfältige Planung vorausgesetzt, sowohl in Bestandsgebäuden als auch in Neubauten wirtschaftlich und umweltfreundlich eingesetzt werden. Die Datengrundlage dieses Datensatzes beschränkt sich auf Anlagen, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) bzw. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit dem Jahr 2010 gefördert wurden. Daher ist der hier dargestellte Datenbestand nicht umfassend, sondern soll die Entwicklungen beim Ausbau erneuerbarer Wärmeenergie aufzeigen.

Ganzheitliche Produkt- und Prozessentwicklung von skalierbaren Bipolarplatten zur Umsetzung von innovativen Brennstoffzellen für CO2- neutrale Anwendungen, Teilvorhaben: Konzeption und Validierung des skalierbaren Bipolarplattendesigns

In dem Vorhaben wird ein vorhandenes Bipolarplattendesign mit einer aktiven Fläche von 73 cm2 auf eine aktive Fläche von 340 cm2 und eine aktive Fläche von 1020 cm2 übertragen und den Partner für die Erprobung und Weiterentwicklung verschiedener Umformtechniken verwendet. Zusätzlich werden in dem Projekt neue Beschichtungen, ein neues Verfahren zur Aufbringung der Dichtung und die Verspannung eines großen Stacks entwickelt sowie die Laserschweißtechnik für Bipolarplattenhälften zu kompletten Bipolarplatten für große Flächen weiterentwickelt. Im Rahmen des Projektes werden für die Beschichtungen und die Dichtungsapplikation auch Vorversuche an vorhandenen Bipolarplatten durchgeführt. In dem Projekt werden zur Prüfung der verschiedenen Herstellschritte und des hochskalierten Designs Bipolarplatten in den Größen einer aktiven Fläche von 340 cm2 und 1020 cm2 hergestellt. Die Bipolarplatten mit der Größe von 340 cm2 werden in Shortstacks mit einer elektrischen Leistung bis maximal 7 kW getestet, um so den Nachweis für die verschiedenen neu- bzw. weiterentwickelten Schritte bei der industriellen Herstellung von Bipolarplatten zu erbringen als auch den Nachweis für das Funktionieren des skalierbaren Bipolarplattendesigns zu erbringen.

Kompensation der akustischen Emissionen von elektrischen Antriebssystemen durch Einprägen von Oberschwingungsströmen

Alternative Dispersionsschichten für Hochleistungskontakte - ALDIHOK

Umweltverträglichkeitsstudie Errichtung Solarpark Lärz

Die Umweltverträglichkeitsstudie stellt die Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber dem beantragten Vorhaben dar. Der Solarpark Lärz soll unmittelbar auf der Fläche eines exentierenden Regionalflugplatz errichtet werden. Um den wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen zu sichern ist eine Anlagenkapazität von mindestens 5 MW elektrischer Leistung erforderlich für die Errichtung des Solarparkes wird ein Nettoflächenbedarf von ca. 50 ha notwendig.

Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG - Austausch der zwei genehmigten BHKW durch ein BHKW

Die Biogasanlagen Fischer KG hat mit Bescheid vom 30.08.2023 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Blockheizkraftwerken (BHKW), eines Biogasspeichers, einer Klärschlammtrocknung, eines Wärmespeichers und von Leitungen für Gas und Wärme auf dem Grundstück Flnr. 976 der Gemarkung Unterpleichfeld erhalten. Die Biogasanlagen Fischer KG beantragte beim Landratsamt Würzburg die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Antragsgegenstand ist der Austausch der zwei genehmigten BHKW mit 380 kW und 530 kW elektrischer Leistung gegen ein BHKW mit 934 kW elektrischer Leistung. Durch den Austausch gegen ein Modul erfolgen keine baulichen Veränderungen.

Uniper Kraftwerke GmbH, Errichtung und Betrieb einer H2-Ready Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD / Block 8) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 890 MWel und einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1.470 MWth sowie einer jährlichen Betriebsdauer von maximal 8.760 Stunden, RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u 35.11/1-2020/22

Die Uniper Kraftwerke GmbH (im Folgenden UKW) betreibt am Standort Staudinger in Hessen, Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg ein Kraftwerk bestehend aus den Kraftwerksblöcken 4 und 5 und drei Hilfskesseln. Die Blöcke 1 bis 3 sind bereits seit einigen Jahren stillgelegt. Der erdgasbefeuerte Block 4 (622 MWel Nettoleistung) und der kohlebefeuerte Block 5 (522 MWel Nettoleistung) werden auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH der-zeit als Netzreserve zur Deckung von Lastspitzen eingesetzt. Für das Anfahren des Blocks 5 und die Besicherung der Fernwärme werden zusätzlich drei Hilfskessel zur Dampferzeugung mit einer genehmigten Feuerungswärmeleistung (FWL) von jeweils 13,38 MW (insgesamt ca. 40,14 MWth) betrieben. Außerdem werden am Standort zwei weitere mobile Hilfskessel mit jeweils 11 MWth (befristet bis zum 31. Dezember 2030) für die Auskoppelung von Fernwärme betrieben. Die Uniper Kraftwerke GmbH (UKW) plant eine H2-Ready GuD Anlage (Block 8) am Standort des Kraftwerk Staudinger (Hanauer Landstraße 150, 63534 Großkrotzenburg). Das Vorhaben beinhaltet eine Gasturbine mit nachgeschaltetem Abhitzekessel und eine Dampfturbine (in Deutsch daher auch Gas- und Dampfturbinen Anlage oder „GuD Anlage“, und in Englisch auch als Combined-Cycle-Gas-Turbine oder „CCGT“ benannt) sowie diverse Nebeneinrichtungen und weist eine elektrische Leistung von 890 MWel bzw. eine FWL von ca. 1.470 MWth auf. Das immissionsschutzrechtliche Verfahren gemäß BImSchG (vorerst nur für den Brennstoff Erdgas) wird als gestuftes Verfahren durchgeführt. Mit dem hiermit vor-gelegten Antrag wird zunächst ein Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG beantragt, in dessen Rahmen auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Entsprechend dem Planungsfortschritt soll dann im anschließenden Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG die endgültige Zulassung für die Errichtung und den Betrieb der GuD Anlage beantragt werden. Für die GuD-Anlage (Block 8) am Standort Kraftwerk Staudinger soll im Rahmen des Vorbescheides nach § 9 BImSchG ab-schließend über den Standort und einzelne Genehmigungsvoraussetzungen wie folgt entschieden werden. Entscheidung über: - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit, - immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit sowie - die Vereinbarkeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.   Im Einzelnen: i: für die Brennstoffe Erdgas und Wasserstoff A. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens; es soll dabei entschieden werden über:  den Standort des Vorhabens (Flächen für Gebäude und Komponenten mit maximalen Flächenbedarf und maximaler Höhe, maximale Höhe der Schornsteine, Zufahrtswege für den Lieferverkehr und die Brandbekämpfung, Feuerwehrflächen sowie Flucht und Rettungswege zu benachbarten Anlagen und öffentlichen Straßen); in bauordnungsrechtlicher Hinsicht soll explizit der Brandschutz geprüft werden.  Vereinbarkeit mit den zugrundeliegenden Bebauungsplänen;  Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Festlegungen der für die temporären Baustelleneinrichtungsflächen zugrundeliegenden Bebauungspläne Nr. 30, 31 und 32, sofern erforderlich;  Zulassung der Errichtung der gasisolierten Schaltanlage (GIS); B. Erfüllbarkeit der sich ergebenden rechtlichen Pflichten hinsichtlich des gewählten Anlagenkonzeptes (max. Feuerungswärmeleistung, Brennstoffart, effiziente Ener-gieverwendung, Kühlkonzept, Abwärmenutzung und -einleitung, Abwasser- und Niederschlagswassereinleitung, Brauchwasserbedarf, Abfallvermeidung und -entsorgung); C. Erfüllbarkeit der umweltrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Emissionen und Immissionen von Lärm sowie der Anforderungen an die Lagerung von wasserge-fährdenden Stoffen etc.); D. Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Regelungen; E. Machbarkeit der Wasserentnahme aus und Kühlwasser- und Abwassereinleitung sowie der Wärmeeinleitung in den Main F. Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Regelungen und den wasserrechtlichen Vorschriften für die Entnahme von Oberflächenwasser und Einleitung von Kühlwasser, Abwasser und Niederschlagswasser; G. Ausnahme von den Orientierungswerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV); es wird die folgende Anzahl an Betriebsstunden beantragt, bei der die Orientierungswerte der OGewV für die Temperatur im Main überschritten werden dürfen:  Monat März: 500 Stunden eine Aufwärmung des Mains von 1 K bei maximaler Misch-Temperatur von 13° C des Mains (die OGewV gibt einen Orientierungswert von 10°C vor);  Sommermonate Juni bis August: insgesamt 1.000 Stunden eine Aufwärmung des Mains von 1 K bei maximaler Misch-Temperatur von 26° des Mains (die OGewV gibt einen Orientierungswert von 25°C vor; in der Vergangenheit und bisher gelten noch 28°C); H. Zulässigkeit der Errichtung der Regenwasserrückhaltung, die weitestgehend unter der künftigen Geländeoberkante (GOK) liegt, jedoch Geländer, bis zu 50 cm hohe Aufkantungen und eine Pumpstation über der GOK aufweisen kann, im nicht überbaubaren Teil der Versorgungsfläche 1 des Bebauungsplans Nr. 30, in Übereinstimmung mit § 23 Absatz 3 der BauNV (Zulassung von Ausnahmen) bzw. § 23 Absatz 5 der BauNV (Zulassung von Nebenanlagen); I. Erfüllbarkeit der Pflichten der Störfallverordnung; J. Ausnahmen gemäß § 32 der 44. BImSchV in Verbindung mit der Ausnahmeregelung der Technischen Anleitung Luft (Nr. 5.5.2.1 Absatz 9 TA Luft) hinsichtlich der Einzelfall-Betrachtung bei der Bestimmung der Schornsteinhöhen für Notstromaggregat, Gasvorwärmer, Hilfskessel und Gebäudeheizung; ii: für den Brennstoff Erdgas K. Erfüllbarkeit der umweltrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, der Pflichten im Hinblick auf Brandschutz, Explosionsschutz so-wie im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; L. Machbarkeit in Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung. Die jährlichen Betriebsdauer der geplanten Gas- und Dampfturbinen-Anlage Block 8 wird mit 8.760 Stunden (inkl. An- und Abfahrprozesse) beantragt. Für das Projekt wird die am Kraftwerksstandort bereits vorhandene Infrastruktur genutzt. So erfolgt zur Zuführung des Erdgases der Anschluss an eine bereits vorhandene Erdgasstichleitung des Standortes der Open Grid Europe (OGE). Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist zur Anbindung an das 380 kV-Netz der TenneT auch die Errichtung einer erdverlegten 380 kV-Verbindungsleitung am Standort mit oder ohne einer zusätzlichen gasisolierten, eingehausten Schaltanlage (GIS) vorgesehen. Hierzu wurde ein Antrag nach § 9 BImSchG und die zugehörigen Unterlagen eingereicht. Die GuD-Anlage (Block 8) befindet sich im Kraftwerk Staudinger, Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg, Gemarkung Großkrotzenburg, Flur 23, 22, 21 und 20, Flurstück 269/22 (Flur 23), 42/1 (Flur 23), 269/16 und 269/20 (Flur 23) und 269/21 (Flur 23), 220/6 (Flur 22), 220/7 (Flur 22), 55/3 (Flur 21), 520/10 (Flur 20), 564 (Flur 20), 565 (Flur 20), 77/2 (Flur 21), 78/3 (Flur 21), 80/2 (Flur 21), 82/3 (Flur 21), 83/2 (Flur 21), 84/2 (Flur 21), 87/5 (Flur 21), 93/2 (Flur 21), 94/2 (Flur 21), 95/2 (Flur 21), 100/7 (Flur 21), 114/6 (Flur 21), 129/6 (Flur 21), 132/5 (Flur 21), 134/5 (Flur 21). Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Zuständige Behörde für das beantragte Vorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt in Frankfurt. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 i. V. m. Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.

Strom aus Windenergie - Installierte Leistung pro ha (Gem.)

Die Karte zeigt die Summe der installierten elektrischen Leistung der Windenergieanlagen pro Hektar (kW / ha) für die Gemeinden in Bayern.

Strom aus Photovoltaik - Installierte Leistung pro ha (Gem.)

Die Karte zeigt die Summe der installierten elektrischen Leistung der Photovoltaikanlagen pro Hektar (kWₚ / ha) für die Gemeinden in Bayern.

Errichtung und Betrieb eines Speicherkraftwerkes

Die Bioenergie Holzäckerhof GmbH hat beim Landratsamt Würzburg die immissionsschutzrechtliche Erstgenehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Speicherkraftwerkes auf dem Grundstück Flnr. 1286 der Gemarkung Bergtheim beantragt. Das Speicherkraftwerk besteht aus folgenden Anlagenteilen: • Mikrogasleitung von Gasspeicher der Bestands-Anlage zum Reingasspeicher des geplanten Standortes • Wärmepufferspeicher (Fassungsvolumen 4.000 m³) • Reingasspeicher (ca. 20.180 m³) • sechs Satelliten-BHKW (je 1.561 kW elektrischer Leistung, 3.608 kW Feuerungswärmeleistung) • Heizhaus (beinhaltet 2 Hackschnitzelheizungen mit je 523 kW Feuerungswärmeleistung und die Wärmeübergabestation und die Hackschnitzelbevorratung) • Technikgebäude (beinhaltet BHKW, Trafos, Schaltanlagen, Betriebsstoffe, Sozialräume, Büro) • Errichtung von zehn Abrollcontainern zur Hackschnitzeltrocknung • Errichtung von einem Container für Holztrocknungsanlage

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