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Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kraft

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen. Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden können. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst.

Kommission verklagt Deutschland wegen Versäumnissen beim Elektroschrott und schlägt Geldbußen vor

Die Europäische Kommission kündigte am 28. Mai 2015 an, dass sie Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringt, weil das Land die EU-Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht umgesetzt und die einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt hat. Die EU-Vorschriften hätte bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Vorschriften beruhen auf einer Überarbeitung der vorherigen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und enthalten eine Reihe neuer oder wesentlich geänderter Bestimmungen, von denen noch keine in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Kommission beantragt daher beim Gerichtshof, gemäß dem in Artikel 260 Absatz 3 AEUV festgelegten Verfahren ein Zwangsgeld in Höhe von 210 078 EUR pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist.

Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

WFS Abfall und Recycling Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Abfall und Recycling Hamburg

Dieser Web Map Servise (WMS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Producer responsibility of third-country producers in e-commerce

Das Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Ver-packungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: Forschungsbericht

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Bundesländer, Jahre,Abfallarten

Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte tritt in Kraft

Am 25. Juli 2016 tritt die Rücknahmepflicht für ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte in Kraft. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Außerdem führt das neue Elektrogerätegesetz strengere Regeln für den Export alter Geräte ein. Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene ElektroG setzt die im Jahr 2012 neu gefasste Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte um und legt Anforderungen an die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die unterschiedlichen Akteure fest.

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Deutschland, Jahre,Abfallarten

CeBIT 2010: Mit Grüner IT das Klima und Ressourcen schützen

Ökologisches Design, längere Nutzung und hochwertiges Recycling sind der Schlüssel zum Erfolg Vom 2. bis zum 6. März 2010 informiert das Umweltbundesamt (UBA) auf der Computermesse CeBIT in Hannover zur grünen Informations- und Kommunikationstechnik, kurz „Green IT“. Am Stand in Halle 8 erleben Besucherinnen und Besucher, welche Umweltbelastungen Computer und Co. verursachen und wie sich diese senken lassen. Ein Beispiel: Die Produktion eines neuen Laptops benötigt im Schnitt rund 900 Kilo Rohstoffe und Materialien, fast 4.000 Liter Wasser und verursacht zudem gut 600 Kilo Kohlendioxid (gerechnet in CO2-Äquivalenten). Die kleinen elektronischen Helfer sind also ökologisch gesehen wahre Schwergewichte. Wichtig ist daher - neben der umweltgerechten Gestaltung - ein qualitativ hochwertiges Recycling. Wie das fachmännisch geht, zeigt das UBA in Kooperation mit Wiederverwertungs-Fachleuten der Fujitsu Technology Solutions GmbH anhand einer Live-Recycling-Strecke für Laptops und TFT-Monitore. Jährlich fallen in Deutschland rund 600.000 Tonnen Elektro- und Elektronikschrott an. In den Schrottbergen lagern wahre Schätze: Neben Gold und Platin viele andere seltene Metalle, die für eine zukünftige Nutzung gesichert werden müssen, weil sie immer knapper und damit teurer werden. Beispielsweise das Metall Indium, bei dem Fachleute davon ausgehen, dass es nur noch bis ins Jahr 2035 zu wirtschaftlichen Bedingungen förderbar sein wird. Welche anderen wichtigen Rohstoffe (vor allem Metalle) in einem Laptop stecken und wie lange die globalen Vorräte reichen, zeigt das ⁠ UBA ⁠ am Stand in einer interaktiven Weltkarte. In den Müllbergen steckt auch ein riesiges Potenzial noch funktionsfähiger Informations- und Kommunikationstechnik (ITK). Das UBA setzt sich daher neben dem ordnungsgemäßen Recycling für eine möglichst lange Nutzung der Geräte ein. Durch Marktanreize sollen die Geräte ein „Second life“ bekommen. Green IT fängt aber schon bei der Gestaltung von Produkten der IKT an: Hier sind Hersteller gefragt, die innovative Produkte für mehr Energieeffizienz und Ressourcenschutz anbieten. Wer hier klare Orientierung über das aktuelle Angebot erhalten will, kommt an Produkten mit dem Umweltzeichen Blauer Engel nicht vorbei. Das Umweltbundesamt zeigt, welche Leistungsmerkmale Computer und Co. erfüllen müssen, um den Blauen Engel zu erhalten. Neben einer besseren Umweltverträglichkeit der IKT selbst können IKT-Anwendungen ein wichtiger Schlüsselfaktor für mehr ⁠ Klima ⁠- und Ressourcenschutz sein - etwa bei der Steuerung des Straßenverkehrs oder beim Einspeisen von Energie in das Stromnetz. Den Stand des Umweltbundesamtes finden Sie auf der CeBIT 2010 vom 2. bis 6. März in Hannover (Messegelände) in Halle 8.

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