API src

Found 753 results.

Related terms

Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kraft

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen. Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden können. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst.

"eSchrott-App“ vorgestellt

Das Bundesumweltministerium stellte am 28. Januar 2013 gemeinsam mit dem Umweltdienstleisters Hellmann Process Management eine innovative Verbraucherinformations vor. Die eSchrott App für Smartphones weist den Weg zur nächstgelegenen Sammelstelle für Elektro(nik)-Altgeräte. Die fachgerechte Entsorgung dieser Geräte am Ende ihrer Nutzungszeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wo ihre Altgeräte abgegeben werden können. Dies ist bei kommunalen Sammelstellen möglich, aber auch Hersteller und Handel nehmen Altgeräte zum Teil direkt zurück.

Bundesumweltministerin stellt Umweltprogramm 2030 vor

Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.

Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen

Im Rahmen des Forschungsvorhabens, das diesem Bericht zugrunde liegt, wurden Optionen für eine ökologische Finanzreform ausgearbeitet, die am Endverbrauch ansetzt. Gegenstände der Betrachtungen sind erstens eine umweltorientierte Mehrwertsteuer und zweitens Verbrauchsteuern sowie weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus des vorliegenden Berichts stehen die im Projekt identifizierten Ansätze einer ökologisch orientierten Mehrwertsteuerreform sowohl innerhalb des derzeit gültigen europäischen Rechtsrahmens wie auch Überlegungen zu Reformen nach der Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EU-MwStSystRL). Die verbrauchsteuerlichen Ansätze sind in einem separaten Bericht veröffentlicht. Die Mehrwertsteuer bietet bereits im gegenwärtigen Rahmen eine Reihe umsetzbarer Ansatzpunkte, um ökologischen Aspekten Rechnung zu tragen. Die größte ökologische und auch gesundheitliche Wirkung könnte durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer für Fleisch und andere Lebensmittel tierischen Ursprungs auf den Regelsteuersatz von 19 % erreicht werden. Daneben wären erhebliche CO2-Einsparungen zu erreichen, wenn der reduzierte Satz von 7 % für energetische Sanierungen gewährt würde, um Klimaschutz im Gebäudebereich zu forcieren. Weitere ökologisch besonders sinnvolle Ansätze böte ein reduzierter Satz auf kleine Reparaturen sowie eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Sachspenden. Durch eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf 5 % könnte ein Ausgleich für negative soziale Effekte geschaffen werden. Auch weitere mehrwertsteuerliche Ansätze wurden geprüft, jedoch nicht vertieft (wie bspw. die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstwagen oder des Luftverkehrs). Der laufende Reformprozess der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den Rahmen für die Zulässigkeit reduzierter Sätze vorgibt, sollte genutzt werden, um weitere Handlungsspielräume für eine Ökologisierung der Mehrwertsteuer zu schaffen. Denkbar wäre es, die umweltfreundlichsten Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Marktsegmenten mit einem reduzierten Satz temporär zu fördern. Dazu sollte auf eine Öffnungsklausel für europäische Umweltsiegel in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie hingewirkt werden. Darüber könnten ökologisch deutlich vorteilhaftere Güter und Dienstleistungen durch reduzierte Sätze gefördert werden. Außerdem sollte der reduzierte Satz für Reparaturen weiter gefasst werden als bisher möglich. Besonders für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Möbel (und zugehörige Textilien) wäre dieser ökologisch sinnvoll. Quelle: Forschungsbericht

Producer responsibility of third-country producers in e-commerce

Das Forschungsprojekt untersucht, mit welchen Änderungen der abfallrechtlichen Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden kann, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Ver-packungen über elektronische Marktplätze in Deutschland nachkommen. Bislang hilft diesen sogenannten Drittland-Trittbrettfahrern eine "Gesetzeslücke", wonach die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten. Zudem können die deutschen Behörden aufgrund der geltenden Vollzugsregelungen nicht wirksam gegen Drittland-Trittbrettfahrer vorgehen. In der Folge beteiligen sie sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Im Projekt wurden verschiedene Vorschläge für das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Europa- und Welthandelsrecht geprüft. Wir empfehlen als wichtigste Maßnahme eine Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister einzuführen. Die Überprüfung der Produkte muss abgeschlossen sein, bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an die Kundin oder den Kunden versandt werden können. In einer thematisch eigenständigen Forschungsfrage wird die Sach- und Rechtslage recherchiert und analysiert, wie Onlinehändler mit retournierter Neuware umgehen. Dazu wird abgeschätzt, in welchem Ausmaß und aufgrund welcher Motive Onlinehändler retournierte funktionstüchtige Waren entsorgen oder sie eine auf andere Art einer weiteren Verwendung zuführen, z. B. durch Drittvermarktung oder Spende. Zudem werden Änderungen des Rechtsrahmens vorgeschlagen, um insbesondere der Entsorgung von funktionsfähigen Waren entgegenzuwirken. Quelle: Forschungsbericht

SenMooVe Dataset - UWB for presence detection in public transport

The SenMooVe dataset was produced from two sets of experiments involving Ultra-Wideband (UWB) sensor measurements within a public transportation vehicle, with the goal of finding relationships between the sensor response and the amount of people present in the environment. Data was collected in the form of Channel Impulse Responses (CIR) in two different experimental settings: one in a laboratory reproducing the inside of a bus, and one in a real vehicle provided by one of the project partners. For both scenarios up to 8 people were asked to sit or stand in predefined positions, but were allowed to move, speak or use electronic devices. Moreover in both cases the measurements of the environment were taken with two different UWB sensors, namely a monostatic Novelda X7 sensor and a Qorvo DW3000 sensors in a bistatic configuration. The dataset is divided into several subsets, all related to different configurations of the environment. Each of these configuration can be identified hierarchically by: the experimental setting; the sensed area of the vehicle (multi-purpose area or rear area); the number of people present (from 0 to 8); the position of each person. Each configuration was measured for a window of 15-30 seconds with both sensors, and a detailed description of the experiments can be found among the Reference Files. The data comes in the form of two files per configuration, consisting of a .npz file for the Novelda X7 measurements and a .txt file produced by the Qorvo DW3000 sensor. In both cases, the files are data matrices representing the collected CIR pulses over the entire measurement window, where each pulse is binned into a discrete amount of samples.

Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte tritt in Kraft

Am 25. Juli 2016 tritt die Rücknahmepflicht für ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte in Kraft. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Außerdem führt das neue Elektrogerätegesetz strengere Regeln für den Export alter Geräte ein. Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene ElektroG setzt die im Jahr 2012 neu gefasste Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte um und legt Anforderungen an die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die unterschiedlichen Akteure fest.

Rohstoffkonsum steigt wieder an - auf 16,1 Tonnen pro Kopf und Jahr

UBA empfiehlt ermäßigte Mehrwertsteuer auf ressourcensparende Waren und Dienstleistungen Das Umweltbundesamt (UBA) rät zu einer Reform der europäischen Regeln zur Mehrwertsteuer, um den Rohstoffverbrauch zu senken. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Was Ressourcen schont, muss billiger werden. Die Mitgliedstaaten brauchen mehr Möglichkeiten um ressourcenschonende Produkte mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu fördern. Für Reparaturdienstleistungen von einigen Waren wie Fahrrädern oder Kleidung erlaubt die EU das heute schon. Bei vielen anderen Produkten, wie Elektrogeräten, leider nicht. Das sollte sich grundlegend ändern.“ Laut neuestem UBA-Ressourcenbericht ist der deutsche Rohstoffkonsum seit dem Jahr 2000 zwar insgesamt um 17 Prozent gesunken. In den vergangenen Jahren stieg er jedoch wieder an. Jeder Deutsche konsumiert statistisch gesehen 16,1 Tonnen Rohstoffe pro Jahr – und liegt damit 10 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Insgesamt werden in Deutschland rund 1,3 Milliarden Tonnen fossile Energieträger, Mineralien, Metallerze und ⁠ Biomasse ⁠ jährlich benötigt. Der Großteil des Rohstoffkonsums entfällt laut ⁠ UBA ⁠-Ressourcenbericht auf nicht-metallische Mineralien (45 %), fossile Energieträger (29 %) und Biomasse (21 %). Die Rohstoffnutzung wird in Deutschland dank der Anstrengungen in der Wirtschaft zwar immer effizienter. Seit dem Jahre 2000 hat sich die ⁠ Gesamtrohstoffproduktivität ⁠ um 26 % erhöht. Im internationalen Vergleich hat Deutschland nach wie vor einen zu hohen Rohstoffkonsum. Er liegt 10 % über dem europäischen und sogar 100 % über dem globalen Durchschnitt. Mehr als die Hälfte der Rohstoffe, die für die Herstellung von Gütern verwendet wurden, stammen aus dem Ausland. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen auch in Deutschland könnte etwa Anreize für ressourcenschonendes Verhalten schaffen. Für die Reparatur von Fahrrädern, Schuhen oder Kleidung wäre das heute EU-rechtlich schon möglich, nicht aber für Elektro- oder Elektronikgeräte. Außerdem sollten Mehrwertsteuervergünstigungen für besonders ressourcenintensive Güter nach und nach abgeschafft werden. Das Europarecht setzt hier aber enge Grenzen. „Deutschland sollte sich für eine solche Debatte auf EU-Ebene einsetzen, damit die Mitgliedsstaaten den Ressourcenschutz bei der Besteuerung stärker berücksichtigen können“, sagte Krautzberger. „Wir müssen EU-weit zum Beispiel durchsetzen, dass sich Investitionen in ressourcenschonende Technologien und Güter lohnen und wir national auch Reparaturen für die vielen Elektro- und Elektronikgeräte niedriger besteuern können. Dann lohnt sich oftmals die Reparatur.“ Das UBA plädiert ferner dafür, besonders ressourceneffiziente Produkte, die mit einem Umweltlabel wie dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind, geringer besteuern zu können. Ressourcenschonung ist kein rein europäisches Thema, sondern eine gemeinsame Aufgabe der weltweiten Staatengemeinschaft: „Deshalb brauchen wir ein internationales Übereinkommen zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Dort sollten sich die Staaten auf quantitative Ziele für die Ressourceneffizienz verpflichten, Mindeststandards für die faire Gewinnung von Rohstoffen festlegen und auf Rohstoffe aus Konfliktregionen verzichten“, sagte Krautzberger. Wie natürliche Ressourcen nachhaltiger genutzt werden können, wurde auf dem vierten Europäischen und Nationalen Ressourcen-Forum vom 27. bis 29. November 2018 in Berlin mit Gästen aus mehr als 50 Ländern diskutiert.

DUH prüft Rücknahmepflicht von Elektrogeräten

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher bestimmte Elektrogeräte bei großen Händlern abgeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen jedoch, dass Handelsunternehmen ihre neuen Pflichten nicht ernst nehmen. Von Juli bis August 2016 hat die DUH 45 große Elektrofachgeschäfte, Baumärkte, Möbelhäuser und Online-Händler untersucht. Das Ergebnis: Die Mehrheit informiert die Verbraucher nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe alter Geräte durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten und einen hohen Packaufwand oder nimmt sie gar nicht zurück. Große Probleme gibt es nach Angaben der DUH auch bei der Rückgabe von Energiesparlampen im Handel. Weil diese geringe Mengen des Schwermetalls Quecksilber enthalten, ist die getrennte Sammlung für eine ordnungsgemäße Entsorgung besonders wichtig. Viele Händler bieten Verbrauchern jedoch keine Rücknahme an, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Beim Stromsparen hilft jetzt die Bibliothek

UBA ermöglicht kostenlose Ausleihe von Strommessgeräten Das Umweltbundesamt (UBA) stellt Bibliotheken ab sofort 500 Energiesparpakete zur Verfügung. Diese können kostenlos ausgeliehen werden. Damit lässt sich zum Beispiel der Stromverbrauch durch Leerläufe bzw. den Stand-by-Modus erkennen und verringern. Die Aktion erfolgt in Zusammenarbeit mit der No-Energy-Stiftung für Klimaschutz und Ressourceneffizienz. “Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! In vielen Haushalten lässt sich durch einfache Maßnahmen Strom sparen, zum Teil in Höhe eines dreistelligen Euro-Betrags pro Jahr.“, erklärt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Mit dem Energiesparpaket helfen Bibliotheken den Nutzerinnen und Nutzern den aktuellen Stromverbrauch und mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln.“ Elektrogeräte wie Computer, Radios oder DVD-Spieler haben eines gemeinsam. Sie verbrauchen auch dann Energie, wenn sie ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen: im Leerlauf, dem sogenannten Standby-Modus. Diese unnötige Energievergeudung verursacht in deutschen Privathaushalten und Büros jährlich Kosten von mindestens fünf bis sechs Milliarden Euro. Vor allem ältere Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner verbrauchen meist unverhältnismäßig viel Strom. Daraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass neue Geräte grundsätzlich sparsam mit Energie umgehen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen sind zum Teil recht groß. Der Energiekostenmonitor – ein Gerät zum Strom messen – bietet hierfür eine Lösung. Das ⁠ UBA ⁠ stellt Bibliotheken deshalb ab sofort 500 „Energiesparpakete“ zur Verfügung. Dieses können interessierte Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer ausleihen und damit die häuslichen „Stromfresser“ entlarven. Das Paket enthält neben einem Strom-Messgerät und einem Verlängerungskabel mit Ein-/Ausschalter eine ausführliche Bedienungsanleitung, wichtige Informationen zum Energiesparen und einen Aufsteller zum Bewerben des Angebotes. Ein kleines Messgerät zeigt – zwischen Steckdose und dem zu untersuchendem Gerät gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. So sieht man, ob die Waschmaschine zum Beispiel auch im ausgeschalteten Zustand Strom zieht. Mit dem Messgerät lassen sich auch die jährlichen Betriebskosten des Kühlschranks ermitteln, was eine gute Entscheidungshilfe für eine eventuelle Neuanschaffung schafft.

1 2 3 4 574 75 76