Nach dem Verursacherprinzip tragen Hersteller und diejenigen, die Produkte in den Verkehr bringen oder importieren, die umfassende Entsorgungsverantwortung für deren umweltgerechte Verwertung und Beseitigung. Elektroschrott stellt einen der am schnellsten wachsenden Abfallströme dar. Die immer stärkere Verbreitung und die schnelle Modellfolge im Elektronikbereich beanspruchen die natürlichen Ressourcen der Erde in hohem Maße. Die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe belasten die Umwelt. Aus Umwelt- und Ressourcensicht ist somit eine lange Nutzungsdauer anzustreben, an deren Ende eine möglichst vollständige Erfassung und hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte stehen sollte. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektroschrott für die Bürgerinnen und Bürger sind beispielsweise im Faltblatt des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zu finden. Jede Aktion zur Förderung der Sammlung, der Reparatur, der Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Elektroschrott ist im Rahmen des Internationalen Elektroschrott-Tages am 14. Oktober jeden Jahres willkommen! Für weitere Informationen zum Aktionstag besuchen Sie den entsprechenden Bereich der Website des WEEE-Forums . Hier können Sie auch eine eigene Aktion registrieren. Die abfallrechtlichen Grundlagen sind im dritten Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes formuliert. Ziel ist es Produkte so zu gestalten, dass Ressourcen geschont, das Entstehen von Abfällen vermindert, eine Wiederverwertung ermöglicht und schließlich eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der zu Abfall gewordenen Produkte sicher gestellt werden. Die wesentlichen Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der Hersteller für ihre zu Abfall gewordenen Produkte sowie die Festlegung von Sammel- und Verwertungsanforderungen. Aber auch konkrete Anforderungen an die Produktgestaltung sind festgelegt. Ansatzpunkt hierbei ist die Annahme, dass die Hersteller die Zusammensetzung, die Inhaltsstoffe und die Auswirkungen ihrer Produkte am besten kennen. Sie sind somit am ehesten in der Lage, diese nach der Nutzungsphase in Wert- und Schadstoffe zu trennen und einer Wiederverwendung oder einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Die Produktverantwortung wurde in Deutschland insbesondere für Verpackungen, Altöl, Batterien, Altfahrzeuge sowie Elektroaltgeräte eingeführt. Regelungen sind beispielsweise in den folgenden abfallrechtlichen Vorschriften zu finden: ElektroG - Elektrogesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Das Elektrogesetz regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltverträglich entsorgt werden. Zum untergesetzliches Regelwerk des ElektroG gehört die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung , welche insbesondere die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Außerdem gilt die Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten . Sie enthält weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten einschließlich der Verwertung und des Recyclings. Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten Informationen des BMUV zum ElektroG Website der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) Handlungshilfen des UBA zu Elektro(nik)altgeräten für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger: Erfassung und Mengenmitteilungen ab 2019 Erstbehandlungsanlagen: Mengenermittlung ab 2019 zurück nehmende Vertreiber: Mengenermittlung bei Rücknahme ab 2019 BattG - Batteriegesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Am 1.1.2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren in Kraft getreten. Wesentliche Elemente der Gesetzesänderung sind auf den Seiten des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Derzeit gibt es folgende Rücknahmesysteme am Markt: Herstellereigenes Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien CCR REBAT Öcorecell DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH Das Verzeichnis der genehmigten Eigenrücknahmesysteme ist auf den Seiten der Stiftung Elekroaltgeräte-Register ear hier zu finden. VerpackG - Verpackungsgesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen Das mit dem Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes eingeführte Verbot des Inverkehrbringens von leichten Kunststoff-Tragetaschen gilt ab dem 01.01.2022. Weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes enthält das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz. Dessen überwiegender Teil ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Neuerungen: eine verpflichtende Mindestrezyklat-Einsatzquote für bestimmte Einwegkunststoff-Getränkeflaschen (ab 2025), eine Pflicht zum Angebot von alternativen Mehrwegverpackungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und von Einweg-Getränkebechern (ab 2023), eine Pflicht zur Getrenntsammlung von bestimmten Einwegkunststoff-Getränkeflaschen, die v.a. über eine Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sowie auf alle Getränkedosen 2022 erreicht werden soll (ab 2022, für mit Milch oder Milcherzeugnissen befüllte Flaschen erst ab 2024) und eine Prüfpflicht für Betreiber von Online-Marktplätzen, ob die bei ihrer Plattform gelistete Hersteller im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich bei einem dualen System beteiligt haben. - Informationen zur Entsorgung von Verpackungsabfällen EWKVerbotsV - Einwegkunststoff-Verbotsverordnung für das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff Künftig sollen bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Produkte wie Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor) sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Die Verordnung setzt die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um und ist am 3.7.2021 in Kraft getreten. EWKKennzV – Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten Die EWKKennzV setzt weitere Teilaspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. So dürfen ab dem 03.07.2024 Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Daneben wird geregelt, dass ab dem 03.07.2021 bestimmte Einwegkunststoffprodukte auf ihrer Verpackung (Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren, Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern) oder auf dem Produkt (Getränkebecher) eine Kennzeichnung tragen. Die Kennzeichnung soll auf zu vermeidende Entsorgungsmethoden hinweisen. Ebenso soll deutlich werden, dass das Produkt Kunststoff enthält und welche negativen Auswirkungen eine unsachgemäße Entsorgung für die Umwelt hat. Die EWKKennzV ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. AltfahrzeugV - Altfahrzeugverordnung für die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums . Ebenfalls in diesen abfallrechtliche Vorschriften geregelt sind produktbezogene Anforderungen zur Marktüberwachung. Mit der Marktüberwachungsverordnung der EU 2019/1020 wurden die Vorschriften zur Marktüberwachung modernisiert, insbesondere mit Blick auf die digitalen Märkte. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat Informationen zur Marktüberwachung hier veröffentlicht, unter anderem das Marktüberwachungskonzept in der Fassung vom Mai 2022. Vollzugshilfe zur Marktüberwachung in Sachsen-Anhalt (Handbuch und Leitfäden in den Anhängen 1 bis 5 (auf der Seite des LAU, rechte Rubrik) Länderübergreifende Servicestelle Marktüberwachung www.batterie-zurueck.de ElektroG Wie.Was. Wo.Warum Kampagne Plan E Weniger ist mehr - zur Vermeidung von Plastikmüll
Das Projekt "Teilprojekt 4: Werkstatt Frankfurt e.V., Geschäftsfeld Recyclingzentrum: Verbesserung der Erfassung und ressourcenorientierte Demontage von EAG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GWR gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling mbH durchgeführt. 1. Vorhabenziele: Entwicklung innovativer Sammelsysteme - Schaffung von Grundlagen für eine rohstofforientierte Vorsortierung von EAG - Steigerung der Wertschöpfung mit manueller Demontage. 2. Arbeitsplanung: Pilotversuche zu innovativen Sammelsystemen. In diesem Arbeitspaket werden der Gerätezustand und die Demontagefähigkeit bei unterschiedlichen Erfassungswegen auf Basis von Sortieranalysen ermittelt. Darauf aufbauend werden neue Lösungsansätze für innovative Erfassungsstrukturen entworfen. Die Ergebnisse fließen in Pilotversuche zu Sammelsystemen ein und werden mit den beteiligten Kreisen, z. B. mit dem WZV und im VKS, mit der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) im Rahmen von Workshops, diskutiert. - Untersuchungen zu Komponentendemontage und Entwicklung von Trainingsmodulen und Umsetzung für eine rohstofforientierte Vorsortierung von EAG. Diese Versuche haben das Ziel, die in den vorangegangenen Arbeitspaketen identifizierten Komponenten, die die Zielmetalle beinhalten, selektiv in einem Behandlungsschritt zu separieren. Mit den separierten Fraktionen sollen zum einen verschiedene Versuche der weitergehenden Metallanreicherung unternommen werden als auch zum anderen weitere geeignete Verwertungsfirmen identifiziert werden. Dieses Teilprojekt ist Bestandteil des Verbundvorhabens UPGRADE Integrierte Ansätze zur Rückgewinnung von Spurenmetallen und zur Verbesserung der Wertschöpfung aus Elektro- und Elektronikaltgeräten (FKZ 033R087A).
Das Projekt "Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009/2010 und 2011/2012 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2012 und 2014" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH durchgeführt. Zum 30.06.2012 ist Deutschland verpflichtet, der Europäischen Kommission über die deutschen Daten zur Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten gemäß der EU-Richtlinie 2002/96 zu berichten. Zur Umsetzung dieser Berichtspflicht sind die Hersteller, Vertreiber und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach ElektroG Paragraph 13 im Falle ihrer Berichtsverpflichtung verantwortlich, an die stiftung elektro-altgeräte register (ear) ihre jeweiligen Einzeldaten zum 30.04. des jeweiligen Jahres zu berichten. Die Stiftung ear aggregiert die Daten und meldet dem UBA zum 30.06. des Jahres. Außerdem erheben die Statistischen Landesämter jahresweise die bei den Erstbehandlern von Elektroaltgeräten erfassten Mengen und führen die Daten über das Statistische Bundesamt dem UBA zu. Diese Datenpools sind zusammenzuführen und für die Berichtspflicht aufzubereiten. Aufgrund der Ausgangsmaterie ist die Datenerhebung und -zusammenführung von hoher Komplexität. Durch die mit dem Vorhaben durchzuführende Analyse ist eine systematische Untersuchung der Quantität und Qualität der beiden Datenerfassungswege vorzunehmen und anschließend auszuwerten, zu bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Datenerfassung abzuleiten.
Das Projekt "Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG über die Berichtsjahre 2007 und 2008 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2010" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Zum 30.06.2010 ist Deutschland verpflichtet, der Europäischen Kommission über die erreichten Erfolge der Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten gemäß der EU-Richtlinie 2002/96 zu berichten. Zur Umsetzung dieser Berichtspflicht sind die Hersteller, Vertreiber und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach ElektroG Paragraph 13 im Falle ihrer Berichtsverpflichtung verantwortlich an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) ihre Einzeldaten zum 30.04. des jeweiligen Jahres zu berichten. Die Stiftung ear aggregiert die Daten und meldet dem UBA zum 30.06. des Jahres. Außerdem erheben die Statistischen Landesämter jahresweise die bei den Erstbehandlern von Elektroaltgeräten erfassten Mengen und führen die Daten über das Statistische Bundesamt dem UBA zu. Diese Datenpools sind zusammenzuführen und für die Berichtspflicht aufzubereiten. Aufgrund der Ausgangsmaterie ist die Datenerhebung und -zusammenführung von hoher Komplexität. Durch die mit dem Vorhaben durchzuführende Analyse ist eine systematische Untersuchung der Quantität und Qualität der beiden Datenerfassungswege vorzunehmen und anschließend auszuwerten und zu bewerten.
Das Projekt "Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2013 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2016" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INTECUS GmbH - Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management durchgeführt. Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2013. Insgesamt brachten Hersteller 1.609 Millionen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt. Dies ist der geringste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Auswertung der Rücknahmemengen beider Meldewege zeigt, dass die gemeldeten b2c-Mengen sich im Vergleich zu den Vorjahren zwar anpassen, jedoch in 7 von 10 Kategorien teilweise signifikant geringere Mengen über die stiftung ear gemeldet werden.