Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Dieser Web Feature Service (WFS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Servise (WMS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
In diesem Bericht wurden sieben Instrumente zur Steigerung der Ressourceneffizienz untersucht: Primärbaustoffsteuer, Verfüllsteuer auf mineralische Bau- und Abbruchabfälle, Förderung des betrieblichen Ressourcenmanagements mittels steuerlicher Begünstigungen oder Förderprogrammen, Mehrwertsteuersenkung für ressourceneffiziente Produkte, Europäische Produktressourcensteuer und ein Pfandsystem auf Elektro- und Elektronikkleingeräte. Neben der Ausgestaltung und Einbettung in flankierende Instrumente wurden auch die Wirkungen der Instrumente analysiert. Je nach Reifegrad des Instruments umfasst die Wirkungsanalyse auch eine quantitative Modellierung der ökonomischen Effekte. Veröffentlicht in Texte | 31/2021.
<p>Übersicht der Betriebshöfe zur Abgabe von Elektrokleingeräten.</p>
<p>Übersicht der Bürgerämter in Köln zur Abgabe von Batterien CDs und Elektrokleingeräten.</p>
Im Rahmen dieses Projekts wurde das Ausmaß der Exposition von Personen gegenüber den elektromagnetischen Feldern der RFID-Technologie auf Basis von Immissionsmessungen im Nahbereich konkreter Geräte, sowie durch numerische Berechnungen für ausgewählte praktisch relevante Expositionssituationen analysiert und auf Basis der ICNIRP Leitlinien von 1998 strahlenschutztechnisch bewertet. Zusätzlich erfolgten numerische Berechnungen der am Eingang von Herzschrittmachern induzierten Störspannungen. Alle relevanten, gegenwärtig von der RFID-Technologie benutzten Frequenzbereiche wurden berücksichtigt. Im Hinblick auf RFID-Transponder zeigen die Ergebnisse, dass von ihnen in der Praxis keine strahlenschutztechnisch relevante Exposition ausgeht. Die von typischen aktiven RFIDTranspondern verursachten Expositionen liegen typischerweise mehrere Zehnerpotenzen unterhalb der gemäß ICNIRP 1998 anzuwendenden Basiswerte. Bei einer Beurteilung der durch Mehrbit-RFID Lesegeräte verursachten Expositionen muss nach Gerätekategorie und Arbeitsfrequenzbereich unterschieden werden. Kleine stationäre oder handgehaltene Lesegeräte mit Lesereichweiten bis ca. 10 cm, die z.B. zum Lesen von elektronischen Reisepässen, Zutrittskarten, Tickets, etc. verwendet werden, arbeiten nach dem Prinzip der induktiven Kopplung bei 13,56 MHz oder 120 kHz und erwiesen sich aus strahlenschutztechnischer Sicht als unproblematisch. Auch bei diesen Geräten liegen die zu erwartenden Expositionen deutlich unterhalb der Basiswerte nach ICNIRP 1998. Auch bei den induktiv gekoppelten RF-Zutrittskontroll- und Identifikationssystemen (Arbeitsfrequenz 13,56 MHz) mit größerer (bis. ca. 80 cm) Reichweite kann aus den durchgeführten Messungen und Berechnungen geschlossen werden, dass unter üblichen in der Praxis denkbaren Bedingungen eine Überschreitung der Basiswerte nicht zu erwarten ist. Hingegen zeigten sich bei LF-Lesegeräten mit Reichweiten bis ca. 80 cm (Arbeitsfrequenz typisch ca. 120-125 kHz), bei Annäherung an die Antenne auf weniger als 20 cm teilweise Überschreitungen des Basiswertes für die induzierte Stromdichte im Zentralnervensystem. Bei UHF (868 MHz)- und Mikrowellen (2,45 GHz)-Lesegeräten ergaben die Messungen und numerischen Berechnungen, dass nur bei dauerhafter Annäherung an leistungsstarke Geräte mit Überschreitungen der SAR-Basiswerte zu rechnen ist. //ABSTRACT// In the frame of this project the extent of personal exposure against electromagnetic fields caused by various types of RFID equipment has been analyzed based on measurements on selected devices and numerical computations considering practically relevant exposure scenarios. The obtained results were assessed according to the ICNIRP guidelines published in 1998. Moreover, numerical computations were carried out in order to estimate disturbance voltages induced at the input of cardiac pacemakers. All relevant frequency bands used by present RFID devices were considered. With respect to RFID transponders it was shown that they do not cause relevant exposure. Exposure figures caused by typical active RFID transponders can be expected several orders of magnitude below the corresponding basic restrictions according to ICNIRP 1998. For the assessment of exposure caused by RFID reader devices a differentiation of device categories and operating frequencies is necessary. Small reader devices or handheld readers with operating ranges less than approximately 10 cm, e.g., for reading from or writing to electronic passports, tickets, etc., are based on inductive coupling at operating frequencies 13,56 MHz and 120 kHz. From the obtained results it can be concluded that these devices cause exposure well below the ICNIRP 1998 basic restrictions. Similarly, also measurement and computational results for inductively coupled RF access control and identification systems (13,56 MHz) with even higher operating ranges up to approximately 80 cm indicate that exposure above the basic restrictions is not to be expected for such devices under usual conditions in practice. In contrast, the obtained results for inductively coupled LF reading devices with operating ranges up to approximately 80 cm (operating frequency 120-125 kHz) showed that induced current densities in the central nervous tissue above the basic restrictions are possible for particular devices if a person approaches the antennas closer than 20 cm. Regarding UHF (868 MHz) and microwave (2,45 GHz) reader devices it was demonstrated that exposure above the basic restriction is not to be expected as long as a minimum distance to the antennas of 10 cm – 20 cm is maintained.
Die Bundesregierung verfolgt seit vielen Jahren mit ProgRess ein ressortübergreifendes Ressourceneffizienzprogramm. Der Fokus des bisher eingesetzten Policy-Mixes liegt weitgehend auf der Förderung von Forschung und Innovation sowie informatorischen und persuasiven Instrumenten. Im Ergebnis sind technische Lösungen sowie ressourceneffiziente Praktiken in vielen Bereichen bereits gut entwickelt bzw. bekannt. Eine ambitionierte Ressourcenpolitik müsste nun vermehrt die Nachfrage nach ressourceneffizienten Alternativen in der Breite fördern, um ihre Ziele mittel- und langfristig zu erreichen. Im Forschungsvorhaben "Analyse und Bewertung von Politikmaßnahmen und ökonomischen Instrumenten des Ressourcenschutzes für die Weiterentwicklung von ProgRess" (FKZ 3716 32 101 0) wurden sieben konkrete Optionen dafür detailliert untersucht: Primärbaustoffsteuer, Verfüllsteuer auf mineralische Bau-und Abbruchabfälle, Förderung des betrieblichen Ressourcenmanagements mittels steuerlicher Begünstigungen oder Förderprogrammen, Mehrwertsteuersenkung für ressourceneffiziente Produkte, Europäische Produktressourcensteuer und ein Pfandsystem auf Elektro- und Elektronikkleingeräte. Sie wurden ausgewählt, weil sie Handlungsfelder adressieren, die große Potenziale für Ressourceneffizienz bieten und in denen Hemmnisse bedeutend sind, die sich gut durch diese ökonomischen Instrumente adressieren lassen. Neben Aspekten der Ausgestaltung und Einbettung in flankierende Instrumente werden auch die Wirkungen der Instrumente analysiert, z. B. bzgl. Nachfrageänderungen und Änderungen in den öffentlichen Haushalten. Je nach Reifegrad des Instruments umfasst die Wirkungsanalyse auch eine quantitative Modellierung der ökonomischen Effekte. Abschließend werden Überlegungen zu einem effektiven Instrumenten-Mix und eine modellbasierte Politikfolgenabschätzung dieses Bündels angestellt. Quelle: Forschungsbericht
Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt So entsorgen Sie Ihren Elektroschrott richtig Entsorgen Sie Elektrogeräte nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott. Entsorgen Sie alte Elektrogeräte oder Geräteteile kostenlos auf dem Wertstoffhof oder im Handel, sowie – wenn es die Kommune anbietet – über die kommunale Abholung oder Altgeräte-Sammelcontainer im öffentlichen Raum. Große Elektroaltgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank können Sie beim Neukauf eines gleichen Geräts kostenfrei zurückgeben – das gilt auch für (Online-)Käufe mit Lieferung. Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus Geräten – soweit möglich – und entsorgen Sie diese getrennt vom Gerät über Batteriesammelboxen. Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" . Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung: Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte. Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist. Gewusst wie Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte enthalten wertvolle und andere Rohstoffe. Durch die richtige Entsorgung können sie recycelt werden. Das trägt zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei und schont Umwelt und Klima . Elektroaltgeräte nie in den Hausmüll: Das Gesetz bestimmt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt. Kommunale Sammelstellen: Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile, Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Einige Kommunen bieten auch eine anmeldungspflichtige Abholung an der Haustür an (ggf. kostenpflichtig). Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Kommune über das Internet, häufig auch über Abfallkalender oder über spezielle Stellen zur Abfallberatung. Sie können auch den Rückgabefinder für Altgeräte-Sammelstellen verwenden. Kennzeichnung für Elektrogeräte-Rücknahmestellen Quelle: Plan E Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen Quelle: Batterie Zurück Rücknahmestellen im Handel: Der Handel ist verpflichtet Elektroaltgeräte anzunehmen. Dabei gilt: Die Rücknahmepflicht gilt für stationären Handel, Onlinehandel und Versandhandel gleichermaßen. Achten Sie auch auf Sammelstellenkennzeichen. Wenn Sie diese Kennzeichnungen im Handel sehen, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte sowie auch Batterien abgegeben werden können. Es braucht keinen Kassenbon oder Kaufbeleg. Es ist egal, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde (ob im Geschäft, online oder im Ausland). (Kleinere) Einzelhändler oder auch Hersteller nehmen oft freiwillig kostenfrei Elektroaltgeräte zurück – fragen Sie am besten nach. Stationärer Handel - Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei kein neues Gerät gekauft werden. Zur Rücknahme verpflichtet sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mind. 400 m 2 (z. B. größere Elektrofachmärkte und zum Teil Baumärkte) und Händler von Lebensmitteln (z. B. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und Drogerien) mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 m 2 , die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Bei größeren Ketten finden Sie Sammelboxen für Elektrokleingeräte meist direkt im Eingangsbereich, an der Information oder im Bereich der Einpacktische. Stationärer Handel - Größere Elektrogeräte mit mehr als 25 cm Kantenlänge (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte, Drucker, Pedelec) können Sie beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart kostenfrei abgegeben werden. Oftmals nehmen die großen Elektrohändler aber auch aus Kulanz solche Geräte ohne Neukauf zurück – fragen Sie am besten nach. Online- und Versandhandel: Zur Rücknahme verpflichtet sind auch Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m 2 bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt – diese müssen kleine und größere Elektroaltgeräte ebenfalls zurücknehmen. Zum Beispiel kann ein kostenfreies Versandetikett bereitgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit der (kostenlosen) Abholung. Abholung bei Lieferung: Wenn Sie sich ein neues Elektrogerät nach dem Kauf im Geschäft oder dem Onlinekauf nach Hause liefern lassen, haben Sie insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit Ihr Altgerät bei Lieferung des neuen Geräts einfach mitnehmen lassen bzw. dieses zeitnah abholen zu lassen. Der Händler muss Sie grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll. Für "Wärmeüberträger" (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (mit einer Oberfläche von größer 100 cm² z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 cm ("Großgeräte") müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten, diese kann zeitgleich oder zeitnah erfolgen. Achtung! An Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland. Entfernen Sie Akkus, Batterien und Leuchtmittel: Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um etwaige Brandrisiken oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus . Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt, z.B. in Batterie-Sammelboxen, entsorgt werden. Löschen Sie persönliche Daten: Auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten, usw. werden personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollten vor der Entsorgung gelöscht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Von elektrischen Fernsehsesseln und blinkenden Schuhen – "untypische", "unsichtbare" oder "versteckte" Elektrogeräte: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Neben den altbekannten Elektrogeräten wie Waschmaschine, Smartphone und Toaster zählen auch viele Produkte zu Elektrogeräten, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte, die mit fest in das Produkt integrierten elektrischen (Zusatz-)Funktionen (z.B. Leucht-, Sound oder Ladefunktionen, Bluetooth) ausgestattet sind. Darunter fallen zum Beispiel Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, elektronisch höhenverstellbare Tische, (blinkende) LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, Bücher mit Geräuscheffekten, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule. Auch diese Geräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen wie oben beschrieben entsorgt werden. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen. Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel. Was Sie noch tun können: Funktioniert das Gerät noch? Verkaufen Sie das Gerät z. B. über Kleinanzeigenbörsen oder nutzen Sie Gebraucht-Warenhäuser, Flohmärkte und Tauschbörsen. Vielleicht können auch Freunde oder Familienmitglieder Ihr nicht mehr benötigtes Gerät gebrauchen. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und leisten einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz. Prüfen Sie, ob eine Reparatur möglich ist. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und sparen sich den Neukauf. Überlegen Sie, ob es beim Kauf wirklich ein Elektrogerät sein muss. Salz- und Pfeffermühlen gibt es auch ohne elektrische Funktion. Kinderschuhe müssen nicht blinken und Grußkarten nicht singen. Mechanische bzw. von Strom unabhängige Alternativen sind oftmals langlebiger, preisgünstiger und fast immer umweltfreundlicher. Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Wählen Sie vorzugsweise Produkte mit Netzbetrieb oder austauschbarem Akku. Für alle – egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten , gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.: Plan E "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" Batterie Zurück Hintergrund Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden? In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie Lithium-Batterien . Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Was passiert mit den Altgeräten? Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland über 350 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z. B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet. Elektroschrott-Aufkommen 2019 Quelle: Plan E Recycling-Kreislauf Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Quelle: Plan E Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung Quelle: Plan E Elektroschrott-Aufkommen 2019 Recycling-Kreislauf Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung Gesetzeslage: Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind: Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen Vermeidung von Abfällen von Elektro und Elektronikgeräten Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) verringern Effizienz der Ressourcennutzung verbessern. In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. Marktbeobachtung: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.006.370 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 926.719 Tonnen). Das entspricht 11,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 79.651 Tonnen) kamen von anderen Nutzern wie Unternehmen oder Behörden. Mit dem Jahr 2019 erhöhte sich die Mindestsammelquote von vormals 45 auf 65 Prozent. Diese neue Sammelquote wurde mit 38,6 Prozent deutlich verfehlt. Weitere Informationen finden Sie unter: Elektroaltgeräte ( UBA -Themenseite) Elektro- und Elektronikaltgeräte (Daten zur Umwelt)
null LUBW prüft für die baden-württembergische Marktüberwachung viele hundert Produkte im Jahr Gitterstäbe brechen, Elektromotoren laufen heiß, Roboterrasenmäher fahren über Schuhe und hinterlassen Schnitte – im LUBW-Gebäude in Karlsruhe-Großoberfeld passiert manches, was das Herz von jungen Tüftlern höherschlagen lassen würde, könnten sie daran mitarbeiten. Manche Tests regen zum Schmunzeln an, wie die Materialprüfung von Erni, einer bekannten Figur aus der Sesamstraße, der vor ein paar Jahren im Haus der LUBW einmal so richtig an den Ohren gezogen wurde. Diese Prüfungssequenz auf Materialfestigkeit kann im LUBW-Imagefilm ab Minute 2:16 heute noch angeschaut werden. All das geschieht zwar nicht im ‚Dienste der Wissenschaft‘, aber im Dienste der Marktüberwachung. „Aufgabe der Marktüberwachung ist es, unsichere und umweltgefährdende Produkte zu entdecken“, erläutert der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller das vielfältige Treiben in den Laboren der LUBW und ergänzt: „Die LUBW leistet hierzu mit ihren Laboren, in denen Produkte technisch und chemisch getestet werden, einen entscheidenden Beitrag. Die Marktüberwachung schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unsere Umwelt, außerdem sorgt sie für faire Wettbewerbsbedingungen unter den Unternehmen.“ Untersteller besucht heute die Labore der LUBW in Karlsruhe-Großoberfeld, deren Prüfkapazität als Folge der Neuordnung der Marktüberwachung in den letzten Jahren erhöht wurde. „Vieles, was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fehlern finden, bietet leider wenig Anlass zum Schmunzeln“, bedauert Eva Bell, Präsidentin der LUBW die Notwendigkeit der verstärkten Prüfungen. „Wir entdecken gesundheitsschädliche Chemikalien in Spielsachen für Kleinkinder oder messen bei manchen Laserpointern eine Leistung, die viel zu stark ist. Trifft dieser Strahl dann ins Auge, kann dieses dauerhaft geschädigt werden.“ Bell war vor ihrer Ernennung zur Präsidentin der LUBW Anfang September jahrelang im Verbraucherschutz tätig. Bell weiter: „Der Hersteller oder der Importeur einer Ware in die EU erklärt mit dem CE-Zeichen lediglich, dass sein Produkt den gültigen EU-Richtlinien entspricht. Behördliche Zulassungen benötigt er keine. Durch regelmäßige Marktkontrollen überwachen die Mitgliedsstaaten aber stichprobenartig die Einhaltung der gültigen Vorschriften.“ In Baden-Württemberg stellt das Regierungspräsidium Tübingen als Marktüberwachungsbehörde gemeinsam mit dem Umweltministerium das jährliche Überwachungsprogramm zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums entnehmen regelmäßig im Präsens- und im Versandhandel Produkt-Proben. Produkte werden auch überprüft, wenn Meldungen von Verbrauchern, dem Zoll oder anderen Überwachungsbehörden aus ganz Europa vorliegen, dass sie möglicherweise gültige Vorschriften nicht einhalten. Die LUBW wird dann einbezogen, wenn Produkte technisch oder chemisch-analytisch überprüft werden müssen, dies betrifft vor allem die Produktsicherheit, die Überprüfung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten und den stofflichen Verbraucherschutz. Entsprechend werden in den Laboren der LUBW in Großoberfeld jährlich durchschnittlich 700 Produkte getestet. „Wir sind nicht mit der Stiftung Warentest zu vergleichen“, betont Dr. Jürgen Höß, Leiter des Kompetenzzentrums Marktüberwachung der LUBW. „Wir prüfen nicht die Gebrauchsfähigkeit von Produkten und geben auch keine Kaufempfehlungen. Unsere Aufgabe ist es, die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards zu überprüfen.“ Hintergrundinformation Neuorganisation der Marktüberwachung Unter Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller MdL erfolgt im Jahr 2014 die Neuorganisation der Marktüberwachung in Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Tübingen koordiniert seither zentral die Aktivitäten der Marktüberwachung im Non-Food-Bereich in Baden-Württemberg. Vorher waren hierfür alle Regierungspräsidien und die Stadt- und Landkreise verantwortlich. Um die Prüfkapazität zu erhöhen, wurde das Kompetenzzentrum Marktüberwachung in der LUBW mit 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt. So wurden die Geräteuntersuchungsstelle und das chemische Labor leistungsfähiger und sind nun auch für ungeplante Prüfungen einsatzbereit. Die Geräteruntersuchungsstellen der verschiedenen Bundesländer kooperieren und nutzen gegenseitig Prüfstände und Spezialwissen. Produktsicherheit In diesem Jahr werden in der Geräteuntersuchungsstelle tragbare Gaskochern, Kinderbetten, Multisägen, Smoothie Maker, Wagenheber, Winkelschleifer und Wippkreissägen getestet. Auch Laserprodukte gehören, wie schon in den Jahren 2015 und 2016, zum Untersuchungsprogramm. In den Jahren 2015 und 2016 wurden in der Geräteuntersuchungsstelle rund 550 sicherheitstechnische Untersuchungen zu folgenden Produkten durchgeführt: Elektrohobel, Fahrradhelme, Flaschenwärmer/-sterilisatoren, Handkreissägen, Heißklebepistolen, Heizkissen, Laserprodukte, Laufställe, Leitungsroller, Netzteile, Plüschspielzeug, Roboter-Rasenmäher, Skihelme, Spielzeug (elektrisch), Stromgeneratoren, Verlängerungsleitungen und Zurrgurte. Eine aufwendigere Aktion war in diesem Zeitraum die Prüfung der Roboter-Rasenmäher, die dem Minister beim heutigen Besuch vorgestellt wurde. Zu diesen aktiven Untersuchungen kommen dann noch einzelne Untersuchungen aus der reaktiven Marktüberwachung hinzu, die beispielsweise vom Zoll kommen. Darunter finden sich auch kuriose Produkte wie ein Sargkranz-Drucker – ein eigenhändig umgebautes Gerät zum Bedrucken von Schleifen für Kränze. Insgesamt wurden damit in der Geräteuntersuchungsstelle des Kompetenzzentrums Marktüberwachung in den Jahren 2015 und 2016 etwa 600 Produkte auf Sicherheit begutachtet bzw. geprüft. Ökodesign Auch die Einhaltung des Energieverbrauchs auf der Grundlage der Ökodesign-Verordnung wurde in diesen Jahren an rund 200 Geräten überprüft. Diese waren Elektromotoren, elektrisches Spielzeug, Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand, Unterhaltungselektronik mit Netzwerk-Standby und Netzteilen. Die LUBW verfügt für ihre Untersuchungen über eine Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH - DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Regelmäßig prüfen dazu externe Gutachter die Qualität der Messtätigkeit und bestätigen der LUBW in der Folge die Kompetenz zur Durchführung der Prüfungen. Diese ist die Voraussetzung dafür, dass diese Prüfungen für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen des RP Tübingen mit den Herstellern gerichtsfest sind. Chemikalienrecht Das chemische Labor führte in den Jahren 2016 und 2017 rund 400 Analysen im Bereich des stofflichen Verbraucherschutzes durch. Untersucht wurden im Bereich Chemikalienrecht Heißklebepistolen, Babyflaschenwärmer, Toaster, Lichterketten, Batterien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren sowie Verpackungen. Bei den Elektrokleingeräten wird der Blick vor allem auf Blei in Lötzinn gerichtet, die Lampen werden auf ihren Quecksilbergehalt untersucht. Die Migration von Schwermetallen über den Magen-Darm-Trakt wurde in Spielzeug wie Fingermalfarben untersucht. In der europäischen REACH-Verordnung (der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) wurden Beschränkungen z. B. für Blei und Cadmium in Schmuck, Cadmium in PVC, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Dichlorbenzol erlassen, die im chemischen Labor des Kompetenzzentrums Marktüberwachung überprüft werden. Der Großteil der Beschwerdeproben betrifft Produkte, die „stinken“. In diesen Fällen wird routinemäßig auf PAK und Weichmacher aus der Stoffgruppe der Phthalate gescreent. Das Referat „Kreislaufwirtschaft und Chemikaliensicherheit“ unterstützt und berät die Vollzugsbehörden in Baden-Württemberg in Spezialfragen im Chemikalienbereich. U.a. über das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg unterstützt die LUBW das Regierungspräsidium Tübingen, Behörden und Unternehmen mithilfe von Schulungen, Infoveranstaltungen und Online-Angeboten.