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WFS Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

Dieser WFS (Web Feature Service) enthält alle von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter (E-Tretroller). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

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Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

Dieser Datensatz enthält alle von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter (E-Tretroller).

Rund um das Brandenburger Tor eröffnen die ersten Abstellflächen für geteilte Mikromobilität

Als Ordnungsrahmen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität entstehen im Berliner Zentrum mehr als 100 anbieterneutrale Abstellflächen. Als Teil dessen wurden am Mittwoch die ersten 19 Standorte zwischen Brandenburger Tor, Friedrichstraße und Potsdamer Platz fertigstellt und durch die Senatsmobilitätsverwaltung, das Bezirksamt Mitte und die BVG eröffnet. Das Projekt wird durch die SenUMVK finanziert. Die BVG setzt es um und betreibt die Jelbi-Standorte. Bezirke, Anbieter und BVG stimmen sich eng zu den konkreten Orten ab. Die Genehmigungen der Flächen erstellen dann die Bezirke. Die im Rahmen des Pilotprojekts umgesetzten Abstellflächen schließen an bereits bestehende Jelbi-Punkte und weitere durch den Bezirk errichtete Parkplätze für Elektrokleinstfahrzeuge an. Insgesamt gibt es in diesem Bereich im Bezirk Mitte nun 26 Stellflächen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität. In diesem Areal entsteht eine rund einen Quadratkilometer große Parkverbotszone, in der die Miete der Mikromobilitätsangebote nur noch auf den neu geschaffenen Abstellflächen beendet werden kann. Damit werden Sharing-Fahrzeuge gebündelt zur Verfügung gestellt. Dr. Meike Niedbal, Staatssekretärin für Mobilität : „Mietfahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter sind als Ergänzung zum ÖPNV ein wichtiger Baustein der innerstädtischen Mobilität. Gerade im Berliner Zentrum sind diese Angebote extrem nachgefragt. Mit den neu geschaffenen Stellflächen sorgen wir dafür, dass wild abgestellte Roller oder Räder nicht zum Ärgernis oder zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer*innen werden.“ Dr. Almut Neumann, Bezirksstadträtin für den öffentlichen Raum in Mitte : „Mit den Jelbi-Punkten im Zentrum vernetzen wir die verschiedenen Mobilitätsangebote und machen den Nahverkehr noch attraktiver. Zugleich schaffen wir Ordnung auf den Gehwegen. Das ist wichtig, damit sich Fußgänger*innen, ältere und sehbehinderte Menschen sicherer und ohne Hindernisse in der Stadt bewegen können.“ Jakob Michael Heider, Abteilungsleiter Jelbi : „Mit unserer Jelbi-App bündeln wir inzwischen über 90 Prozent der Sharing-Fahrzeuge in Berlin. Sie bieten für viele Berliner*innen und Besucher*innen eine flexible und attraktive Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Dieses Projekt fußt auf vier Jahren etablierter und enger Zusammenarbeit im Jelbi-Bündnis. Damit haben wir eine neue, zeitgemäße Form des ‚Private Public Partnerships‘ zwischen der Senatsverwaltung als Regulierungsbehörde, dem Bezirk als Genehmigungsbehörde, den Sharing-Betreibern mit ihren eigenwirtschaftlichen Mobilitätsangeboten und Jelbi der BVG als kommunale Mobilitätsplattform geschaffen. Dieses kooperative Bündnis ist ein Zukunftsmodell, um eine stadtverträgliche und klimafreundliche Mobilität zu realisieren.“ Die Abstellflächen schaffen einen Ordnungsrahmen gegen wildes Parken von (E-)Mieträdern, E-Scootern und E-Mopeds. Die Gefahr für Fußgänger*innen durch herumliegende Fahrzeuge wird so effektiv gemindert. Im Durchschnitt sind die Stellflächen alle 200 Meter zu finden, um so möglichst flächendeckend Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. An besonders hochfrequentierten Orten, wie etwa dem Potsdamer Platz oder am Brandenburger Tor, ist die Dichte noch höher. Die Flächen sind für alle Zweirad-Anbieter offen, die eine Sharing-Sondernutzungserlaubnis haben.

Errichtung und Betrieb eines RE-Mobility-Centers am Standort Magdeburg; TSR Recycling Magdeburg GmbH & Co. KG

Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Die mit Binnenschifffahrt, Schwerlasttransport oder Schienenverkehr angelieferten Ausgangsstoffe werden in der Anlage größtenteils mittels mobiler Maschinentechnik mechanisch behandelt, aufbereitet und umgeschlagen sowie am Standort für die weitere Verwertung sortiert. Aufgrund der erwarteten zukünftigen Entwicklung und Verwendung von Energiespeichermodulen für mobile Anwendungen, insbesondere für die E-Mobilität, ist die Errichtung und der Betrieb eines RE-Mobility-Centers auf dem Betriebsgelände der TSR geplant. Das RE-Mobility-Center dient grundlegend der Demontage und dem Recycling von Lithiumbatterien und -modulen mitsamt deren Komponenten. Das mehrstufige Verfahren soll dazu für eine Behandlungskapazität von 100 t/d ausgelegt werden. Neben der Behandlung von Energiespeichern aus Elektromobilen sollen damit u. a. auch komplette Elektrokleinstfahrzeuge, E-Fahrräder, Leichtfahrzeuge sowie die darin verbauten Generatoren und Elektromotoren verwertet werden. Vorgesehene ist eine Annahme von bis zu 36.500 t Batterien, 1.500 t elektrobetriebene Kleinstfahrzeuge und 1.500 t Elektromotoren und Generatoren von Geschäfts- und Privatkunden im Jahr. Bei den behandelten Batterien und Bauteilen kann es sich entweder um Abfall oder Produkte gemäß REACH-Verordnung klassierte Stoffe handeln, die entsprechend das gesamte Verfahren oder lediglich einzelne Prozessschritte durchlaufen. Für das Vorhaben sollen die am Standort vorhandenen Gebäude z.B. zur Installation der Betriebseinheiten, Unterbringung der Büro- und Sozialräume genutzt werden. Zur Lagerung von Input- und Output-Stoffen, vor allem von Lithiumbatterien und -modulen, soll die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in Leichtbau-weise auf bereits überbauten Flächen erfolgen. Die beanspruchten Bereiche, einschließlich der Verkehrswege am Standort, sollen entsprechend den Anforderungen zur sicheren Handhabung und Lagerung der behandelten Materialien und als Rückstellflächen für die verwendeten Technologien erneuert oder instandgesetzt werden. Die Gesamtlagerkapazität der bestehenden Anlage und die Fläche der Lagereinrichtungen sollen mit der Umsetzung des Vorhabens beibehalten werden. Ebenso ist keine Veränderung der Abläufe zur Behandlung von Metallschrott sowie des jährlichen Durchsatzes von maximal 240.000 t/a vorgesehen.

Elektro-Tretroller in Berlin

Stehend und lautlos kommt man mit den elektrisch betriebenen Tretrollern durch Berlin. Wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden und alle aufeinander Rücksicht nehmen, können die neuen Elektro-Roller ein Gewinn für die innerstädtische Mobilität sein. Mit Inkrafttreten der “Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung” ist der Gebrauch von Elektro-Tretrollern auf ein rechtliches Fundament gestellt worden. Die Regelungen gelten auch für alle anderen Elektro-Kleinstfahrzeuge. Berlin hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Roller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. So bleiben diese als geschützte Räume exklusiv Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. Die Behörden werden darauf achten, dass alle – auch die kommerziellen Anbieter von Leih-Elektro-Rollern – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten. Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern Pressemitteilung vom 08.11.2019 Im Folgenden sind Fragen und Antworten zu privaten und Leih-Elektro-Rollern zu finden: Informationen zu Elektro­kleinst­fahrzeugen Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr

Geteilte Mobilität

“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen

Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder. Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt. Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.03.2025 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden. Hinweis: Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden. Pressemitteilung vom 09.11.2023 Geteilte Mobilität Leihfahrräder

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis, 27.12.2019

Fahren ohne Pflichtversicherung   Am Mittwochabend gegen 21:55 Uhr stellten Polizeibeamte im Rahmen der Streifentätigkeit das fahrende Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) auf der Oeltzschnerstraße, aus Richtung Klobikauer Straße in Richtung Joachim-Quantz-Straße, fest. Der 30 jährige Fahrzeugführer wurde angehalten und bei diesem eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Bei der Überprüfung des E-Scooters wurde festgestellt, dass sich an diesem keine vorgeschriebene Versicherungsplakette befindet. Weiterhin wurde herausgefunden, dass der E-Scooter keine allgemeine Betriebserlaubnis besitzt und für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt wurde gefertigt   Unerlaubte Abfallentsorgung   Die Polizei wurde am Donnerstag gegen 12:45 Uhr über eine unerlaubte Abfallentsorgung in der Siedlungsstraße informiert.  Der Mitteilende zeigte den Polizeibeamten die Stelle an welcher er den am Straßenrand, der Verbindungsstrecke zwischen Schwoitsch und Beuditz, entsorgten Müll aufgefunden hatte. Es handelte sich hierbei um einen Müllberg mit verschiedenen Abfallprodukten. Darunter befinden sich Dämmwolle, Autoteile und Dachpappe. Aufgrund der einzelnen Abfallkomponenten ist davon  auszugehen, dass es sich hierbei  um, für die Umwelt schädliche Abfälle handelt. Eine Strafanzeige wurde gefertigt und das Ordnungsamt informiert. Die Polizei ermittelt und nimmt sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer: 03461-446-0 entgegen.       Unfall   Eine 22 jährige VW-Fahrerin befuhr die L 172 aus Richtung Merseburg in Richtung Knapendorf. Circa 100 m nach dem Ortsausgang Merseburg überquerten plötzlich zwei Rehe die Fahrbahn. Die VW-Fahrerin konnte nicht mehr ausweichen und kollidierte mit dem Letzteren der beiden Rehe. Dieses verendete am Unfallort. Es entstand Sachschaden an dem PKW, allerdings noch fahrbereit war. Somit konnte sie ihre Fahrt selbstständig fortsetzen.   Unfall   Am Donnerstag gegen 17:30 Uhr ereignete sich zwischen Halle und Könnern ein Unfall mit mehreren verletzten Personen. Ein 19 jähriger BMW-Fahrer befuhr die L50 aus Richtung Halle kommend in Richtung Könnern. Ein 63 jährige Renaultfahrer befuhr die Abfahrt der A 14 aus Richtung Leipzig kommend und beabsichtigte auf die L 50 nach links in Richtung Halle aufzufahren. Der Renaultfahrer übersah dabei den vorfahrtsberechtigten BMW und kollidierte mit diesem. Es kam zum Unfall mit Personen- und Sachschaden. Die geborgene 60 jährige Beifahrerin des Renault wurde mit Verdacht auf Wirbelsäulenfraktur in ein Krankenhaus in Halle eingeliefert. Der Renaultfahrer wurde ebenfalls durch die Feuerwehr geborgen und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus in Halle eingeliefert. Die BMW-Fahrer erlitt einen Schock und ebenfalls zur Behandlung in ein Krankenhaus in Halle verbracht. Die Fahrzeuge wurden durch Abschleppunternehmen geborgen. Zur Schadenhöhe liegen derzeit keine Angaben gemacht werden.   Kurioser Wohnungseinbruch Am Mittwoch gegen 13:00 Uhr wurde der Polizei ein Einbruch in eine Wohnung in Merseburg in der Georgstraße angezeigt. Ein junges Pärchen, Mitbewohner der Wohnung, hatten verdächtige Geräusche in der Wohnung vernommen, welche sie nicht lokalisieren bzw. deuten konnten. Daraufhin zogen sie sich vorsichtshalber in das Schlafzimmer der Wohnung zurück. Von hier aus verständigte der Sohn seine Mutter, Hauptmieterin der Wohnung, welche die Polizei informierte. Auf Grund der anhaltenden komischen Geräusche wurde davon ausgegangen, dass der Einbrecher sich noch in der Wohnung befindet. Mit Eintreffen der Polizeibeamten und Bemerkbarmachung dieser öffnete das Pärchen die Wohnungstür. Eine Absuche in der Wohnung führte zum Auffinden  einer umherlaufenden Schildkröte. Eine kurzzeitige Beobachtung des sich bewegenden Tieres ergab, dass dieses die Geräusche verursachte. Es konnte kein Einbrecher in der Wohnung festgestellt werden. Impressum:Polizeiinspektion Halle (Saale)Polizeirevier Saalekreis Hallesche Straße 96-9806217 MerseburgTel: (03461) 446-204Fax:(03461) 446-210Mail: za.prev-sk@polizei.sachsen-anhalt.de

Polizeimeldungen Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel (KP)

Trickbetrug - falscher Polizeibeamter Gardelegen, 15.04.2020, 19:15 - 16.04.2020, 13:00 Uhr Eine Seniorin (79) erhielt von Mittwoch zu Donnerstag mehrere Telefonanrufe. Hier gab sich der Anrufer als Polizeibeamter aus und teilte mit, dass gestellte Täter eines Raubes ihre Personalien bei sich gehabt hätten und mit einem Bankangestellten zusammenarbeiten würden. Aus diesem Grunde sei ihr Geld bei der Bank nicht sicher. Die Täter ließen sich von der Geschädigten über die Dauer der Telefonate auch persönliche Daten geben. Zudem war auffällig, dass die Anrufe von verschiedenen Nummern aus, geführt wurden. In der weiteren Folge hob die 79-jährige Bargeld im unteren 5-stelligen Bereich bei ihrer Hausbank ab und hinterlegte es an einem vorgegebenen Ablageort. Wir weisen nochmals daraufhin, ein echter Polizeibeamter wird niemals egal ob telefonisch, schriftlich oder persönlich die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen verlangen. Schützen Sie sich und Ihr Eigentum und legen bei derartigen Telefonaten einfach auf. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Salzwedel, 16.04.2020, 18:35 Uhr Einer Polizeistreife fiel ein 20-jähriger auf, welcher auf dem Gehweg des Schäferstegels mit einem E-Scooter in Richtung Karl-Marx-Straße unterwegs war. Am E-Scooter war kein Versicherungskennzeichen ersichtlich. Wie sich bei der daraufhin durchgeführten Kontrolle herausstellte, war der E-Scooter nicht pflichtversichert. Dies ist bei derartigen Elektrokleinstfahrzeugen jedoch Vorschrift. Zudem ist das Befahren von Gehwegen nicht erlaubt. Hier ist ein Radweg oder die Fahrbahn zu nutzen. Der 20-jährige gab an, nicht gewusst zu haben, dass er eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter hätte abschließen müssen. Die Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz blieb ihm hierdurch jedoch nicht erspart. Fahren ohne Fahrerlaubnis B 248, Püggen, 17.04.2020, 02:10 Uhr Ein Renault Clio fiel der Polizei ins Auge da er ein die Ortslage Püggen befahrend ein defektes Bremslicht aufwies. Eine Kontrolle folgte. Hierbei gab der Fahrer (32) an, dass er seinen Führerschein vergessen hätte. Es stellte sich jedoch heraus, dass dieser noch nie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt. Fahrzeug übersehen B 71, Letzlingen, 16.04.2020, 18:30 Uhr Der Fahrer eines VW Transporter fuhr von der HEM-Tankstelle aus nach links in Richtung Gardelegen auf die B 71 auf. Hierbei übersah er einen von links kommenden vorfahrtberechtigten Opel Insignia. Dem Fahrer (55) des Opel war es nicht mehr möglich einen Zusammenstoß zu verhindern. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 6000 ?. Der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Geschwindigkeitskontrolle B 190, Ritzleben, 16.04.2020, 08:45 Uhr ? 15:00 Uhr Am Donnerstag wurde in der Ortslage Ritzleben die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge kontrolliert. Hierbei wurden 517 Fahrzeuge gemessen, davon 97 Lkw. Es wurden 23 Überschreitungen festgestellt. Hiervon wurden 17 mit einem Verwarngeld und 6 mit einem Bußgeld geahndet. Der schnellste Fahrzeugführer, ein Pkw-Fahrer mit gemessenen 96km/h muss mit einem Fahrverbot rechnen. Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

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