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Geteilte Mobilität

“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen Bild: Björn Wylezich – stock.adobe.com Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ Der Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ bündelt sowohl fachliche Grundlagen für die Förderung des stationsbasierten Carsharings, rechtliche Rahmenbedingungen als auch Umsetzungsvorschläge für die Bezirksämter. Weitere Informationen

Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder. Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt. Zum 01.04.2025 wurden neue Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Für den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings ist eine Höchstzahl von 19.000 Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) festgelegt worden. Die Verteilung erfolgt gleichmäßig auf alle Antragsteller, die ihren Antrag bis zum 28.02.2025 eingereicht haben. Sollte einer dieser Anbieter seine genehmigte Fahrzeugzahl im Innenbereich durch einen Änderungsantrag verringern oder sich vollständig aus Berlin zurückziehen, wird das entsprechend freigewordene Kontingent an Fahrzeugen gleichmäßig auf die restlichen Anbieter verteilt. Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.04.2025 – 31.03.2027 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden. Hinweis: Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden. Geteilte Mobilität Leihfahrräder

Elektro-Tretroller in Berlin

Stehend und lautlos kommt man mit den elektrisch betriebenen Tretrollern durch Berlin. Wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden und alle aufeinander Rücksicht nehmen, können die neuen Elektro-Roller ein Gewinn für die innerstädtische Mobilität sein. Mit Inkrafttreten der “Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung” ist der Gebrauch von Elektro-Tretrollern auf ein rechtliches Fundament gestellt worden. Die Regelungen gelten auch für alle anderen Elektro-Kleinstfahrzeuge. Berlin hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Roller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. So bleiben diese als geschützte Räume exklusiv Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. Die Behörden werden darauf achten, dass alle – auch die kommerziellen Anbieter von Leih-Elektro-Rollern – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten. Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern Pressemitteilung vom 08.11.2019 Im Folgenden sind Fragen und Antworten zu privaten und Leih-Elektro-Rollern zu finden: Informationen zu Elektro­kleinst­fahrzeugen Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr

'Fahrrad-Monitor 2023' - Repräsentative Meinungsumfrage zur Situation des Radverkehrs in Deutschland

Errichtung und Betrieb eines RE-Mobility-Centers am Standort Magdeburg; TSR Recycling Magdeburg GmbH & Co. KG

Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Die mit Binnenschifffahrt, Schwerlasttransport oder Schienenverkehr angelieferten Ausgangsstoffe werden in der Anlage größtenteils mittels mobiler Maschinentechnik mechanisch behandelt, aufbereitet und umgeschlagen sowie am Standort für die weitere Verwertung sortiert. Aufgrund der erwarteten zukünftigen Entwicklung und Verwendung von Energiespeichermodulen für mobile Anwendungen, insbesondere für die E-Mobilität, ist die Errichtung und der Betrieb eines RE-Mobility-Centers auf dem Betriebsgelände der TSR geplant. Das RE-Mobility-Center dient grundlegend der Demontage und dem Recycling von Lithiumbatterien und -modulen mitsamt deren Komponenten. Das mehrstufige Verfahren soll dazu für eine Behandlungskapazität von 100 t/d ausgelegt werden. Neben der Behandlung von Energiespeichern aus Elektromobilen sollen damit u. a. auch komplette Elektrokleinstfahrzeuge, E-Fahrräder, Leichtfahrzeuge sowie die darin verbauten Generatoren und Elektromotoren verwertet werden. Vorgesehene ist eine Annahme von bis zu 36.500 t Batterien, 1.500 t elektrobetriebene Kleinstfahrzeuge und 1.500 t Elektromotoren und Generatoren von Geschäfts- und Privatkunden im Jahr. Bei den behandelten Batterien und Bauteilen kann es sich entweder um Abfall oder Produkte gemäß REACH-Verordnung klassierte Stoffe handeln, die entsprechend das gesamte Verfahren oder lediglich einzelne Prozessschritte durchlaufen. Für das Vorhaben sollen die am Standort vorhandenen Gebäude z.B. zur Installation der Betriebseinheiten, Unterbringung der Büro- und Sozialräume genutzt werden. Zur Lagerung von Input- und Output-Stoffen, vor allem von Lithiumbatterien und -modulen, soll die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in Leichtbau-weise auf bereits überbauten Flächen erfolgen. Die beanspruchten Bereiche, einschließlich der Verkehrswege am Standort, sollen entsprechend den Anforderungen zur sicheren Handhabung und Lagerung der behandelten Materialien und als Rückstellflächen für die verwendeten Technologien erneuert oder instandgesetzt werden. Die Gesamtlagerkapazität der bestehenden Anlage und die Fläche der Lagereinrichtungen sollen mit der Umsetzung des Vorhabens beibehalten werden. Ebenso ist keine Veränderung der Abläufe zur Behandlung von Metallschrott sowie des jährlichen Durchsatzes von maximal 240.000 t/a vorgesehen.

NRVP-MMonk

Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

Dieser Datensatz enthält alle von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter (E-Tretroller).

WFS Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

Dieser WFS (Web Feature Service) enthält alle von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter (E-Tretroller). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Rund um das Brandenburger Tor eröffnen die ersten Abstellflächen für geteilte Mikromobilität

Als Ordnungsrahmen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität entstehen im Berliner Zentrum mehr als 100 anbieterneutrale Abstellflächen. Als Teil dessen wurden am Mittwoch die ersten 19 Standorte zwischen Brandenburger Tor, Friedrichstraße und Potsdamer Platz fertigstellt und durch die Senatsmobilitätsverwaltung, das Bezirksamt Mitte und die BVG eröffnet. Das Projekt wird durch die SenUMVK finanziert. Die BVG setzt es um und betreibt die Jelbi-Standorte. Bezirke, Anbieter und BVG stimmen sich eng zu den konkreten Orten ab. Die Genehmigungen der Flächen erstellen dann die Bezirke. Die im Rahmen des Pilotprojekts umgesetzten Abstellflächen schließen an bereits bestehende Jelbi-Punkte und weitere durch den Bezirk errichtete Parkplätze für Elektrokleinstfahrzeuge an. Insgesamt gibt es in diesem Bereich im Bezirk Mitte nun 26 Stellflächen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität. In diesem Areal entsteht eine rund einen Quadratkilometer große Parkverbotszone, in der die Miete der Mikromobilitätsangebote nur noch auf den neu geschaffenen Abstellflächen beendet werden kann. Damit werden Sharing-Fahrzeuge gebündelt zur Verfügung gestellt. Dr. Meike Niedbal, Staatssekretärin für Mobilität : „Mietfahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter sind als Ergänzung zum ÖPNV ein wichtiger Baustein der innerstädtischen Mobilität. Gerade im Berliner Zentrum sind diese Angebote extrem nachgefragt. Mit den neu geschaffenen Stellflächen sorgen wir dafür, dass wild abgestellte Roller oder Räder nicht zum Ärgernis oder zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer*innen werden.“ Dr. Almut Neumann, Bezirksstadträtin für den öffentlichen Raum in Mitte : „Mit den Jelbi-Punkten im Zentrum vernetzen wir die verschiedenen Mobilitätsangebote und machen den Nahverkehr noch attraktiver. Zugleich schaffen wir Ordnung auf den Gehwegen. Das ist wichtig, damit sich Fußgänger*innen, ältere und sehbehinderte Menschen sicherer und ohne Hindernisse in der Stadt bewegen können.“ Jakob Michael Heider, Abteilungsleiter Jelbi : „Mit unserer Jelbi-App bündeln wir inzwischen über 90 Prozent der Sharing-Fahrzeuge in Berlin. Sie bieten für viele Berliner*innen und Besucher*innen eine flexible und attraktive Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Dieses Projekt fußt auf vier Jahren etablierter und enger Zusammenarbeit im Jelbi-Bündnis. Damit haben wir eine neue, zeitgemäße Form des ‚Private Public Partnerships‘ zwischen der Senatsverwaltung als Regulierungsbehörde, dem Bezirk als Genehmigungsbehörde, den Sharing-Betreibern mit ihren eigenwirtschaftlichen Mobilitätsangeboten und Jelbi der BVG als kommunale Mobilitätsplattform geschaffen. Dieses kooperative Bündnis ist ein Zukunftsmodell, um eine stadtverträgliche und klimafreundliche Mobilität zu realisieren.“ Die Abstellflächen schaffen einen Ordnungsrahmen gegen wildes Parken von (E-)Mieträdern, E-Scootern und E-Mopeds. Die Gefahr für Fußgänger*innen durch herumliegende Fahrzeuge wird so effektiv gemindert. Im Durchschnitt sind die Stellflächen alle 200 Meter zu finden, um so möglichst flächendeckend Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. An besonders hochfrequentierten Orten, wie etwa dem Potsdamer Platz oder am Brandenburger Tor, ist die Dichte noch höher. Die Flächen sind für alle Zweirad-Anbieter offen, die eine Sharing-Sondernutzungserlaubnis haben.

WMS Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) enthält alle von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter (E-Tretroller). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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