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Found 16 results.

G8 Climate Scorecards

Das Projekt "G8 Climate Scorecards" wird/wurde gefördert durch: Allianz SE / Umweltstiftung WWF Deutschland. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.The report concludes with a global cumulative GHG emission cap for the period from 2010 till 2050. It outlines mid-term and long-term cumulative emission allowances for key countries under the three equity approaches and trajectories for these countries to keep global warming below 2 degrees Celsius. The objective of the report is to initiate a constructive debate among and foster long-term commitments of the parties while moving towards a fair, ambitious and binding Copenhagen agreement. The report was written on request of WWF.

Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten

Das Projekt "Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung Birkholz Varadinek Asmus.Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.

Voluntary offsetting: credits and allowances

Bisher erfolgte die Bereitstellung von Zertifikaten innerhalb des freiwilligen Kohlenstoffmarktes fast ausschließlich in Form von Emissionsminderungsgutschriften (Credits), die durch Projekte im Rahmen von Baseline-and-Credit-Programmen generiert wurden. Dieser Bericht analysiert eine weitere mögliche Bezugsquelle: Zertifikate aus Emissionshandelssystemen (EHS). Wenn die EHS-Obergrenze stringent ist, führt die Löschung eines Emissionszertifikats zu einer zusätzlichen Verknappung - und damit zu einer zusätzlichen Emissionsreduktion innerhalb des Systems. Einige Emissionshandelssysteme verfügen jedoch über Marktstabilitätsmechanismen (MSM), wie die Marktstabilitätsreserve (MSR) im EU EHS, welche die Stilllegung von Zertifikaten vorsehen als Reaktion auf anhaltende Überschüsse an Zertifikaten im Umlauf. Ein MSM kann daher die Zusätzlichkeit (und damit den Umweltnutzen) von freiwilligen Emissionsausgleichen beeinflussen. Um dem entgegenzuwirken, könnten Akteure, die freiwillig Zertifikate kaufen, einen "Buy-and-Hold"-Ansatz verfolgen, bei dem ein Dienstleister z.B. ein Zertifikat kauft und es hält, bis der MSM keine Stilllegung des Zertifikats mehr bewirkt. Letztlich bieten die unterschiedlichen Interessen und Prioritäten der im freiwilligen Kohlenstoffmarkt agierenden Akteure Raum sowohl für Emissionsminderungsgutschriften als auch für Zertifikate. Auf der einen Seite könnten Kaufende von Emissionsausgleichen mit einem starken Fokus auf internationale Zusammenarbeit, Generierung von Zusatznutzen in Entwicklungsländern, Kommunizierbarkeit der Emissionsminderung und die Förderung bestimmter Technologien Emissionsminderungsgutschriften attraktiver finden. Diese Gutschriften sind oft mit geringeren Kosten verbunden, können aber auch mit höheren Reputationsrisiken sowie erheblichen Risiken bei der Bestimmung der Zusätzlichkeit der Emissionsreduktion und der Referenzemissionen (Crediting Baselines) verbunden sein. Andererseits könnten am freiwilligen Markt Teilnehmende, die eine höhere Sicherheit der direkten Emissionsminderung bevorzugen, den Erwerb von Zertifikaten vorziehen. Zertifikate können auch von Kaufenden bevorzugt werden, die Innovationen fördern oder Emissionsminderungen "im eigenen Land" vorantreiben wollen, da die meisten Kaufenden aus Industrieländern stammen. Die größte Herausforderung bei der Verwendung von Zertifikaten zur freiwilligen Löschung besteht darin, dass Emissionsminderungen von der Stringenz der kumulativen EHS-Obergrenze im Zeitverlauf abhängen und MSM angemessen berücksichtigt werden müssen. Quelle: Forschungsbericht

Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt

Das Projekt "Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Nach langjährigen Verhandlungen wurde im Oktober 2016 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Einführung eines globalen marktbasierten Instrumentes (GMBM) als wesentlicher Bestandteil des ICAO Maßnahmenpaketes zur Minderung der Klimawirkungen der internationalen Luftfahrt beschlossen. Die verabschiedete Resolution mit der Zielvorgabe eines klimaneutralen Wachstums des Sektors auf dem Niveau der CO2-Emissionen von 2020 schafft einen Kompensations-Mechanismus in der internationalen Luftfahrt (CORSIA: Carbon Offset and Reduction Scheme for International Aviation) und formuliert Vorgaben für dessen weitere inhaltliche Ausgestaltung. In den bisherigen ICAO-Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMBM werden u.a. Kriterien für die Nutzung von Emissionseinheiten innerhalb einer GMBM definiert. In den Nutzungskriterien spiegeln sich Entwicklungen und Diskussionen der Pre-2020 Klimaarchitektur wieder: So fließen z.B. die Erfahrungen in der Ausgestaltung bereits etablierte Offsetting-Mechanismen (wie dem Clean Development Mechanism, CDM) sowie mögliche Unterschiede zwischen Zertifikatnutzungen aus verpflichtenden Systemen (wie Emissionshandelssystemen) und dem sog. freiwilligen Markt in die Kriterienentwicklung ein. Für die Einbettung von CORSIA in die internationale Klimapolitik und der Nutzung von UNFCCC-basierten Marktmechanismen nach 2020 ist die Beschlussfassung der COP 21 und des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement, PA) relevant. Insbesondere in Artikel 6 werden Möglichkeiten für die internationale Nutzung von marktbasierten Klimaschutzinstrumenten aufgezeigt. Um eine Teilnahme an den internationalen Marktmechanismen, ein hohes Maß an (Umwelt)Integrität zu gewährleisten und somit tatsächlich zur globalen Emissionsminderung beizutragen, ist ein robustes Bilanzierungssystem essentiell. Hier verlangt die Ausgestaltung des CORSIA, insbesondere dessen Zulässigkeitskriterien, eine Reflektion und Verzahnung der Prozesse. Eine unabgestimmte Entwicklung hätte Fragmentierungen und Ineffizienzen im Klimaschutz zur Folge. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Verhandlungsaktivitäten zur Ausgestaltung des CORSIA. Das Vorhaben soll verhandlungsbegleitend vor allem zu der technischen Arbeitsgruppe EUC (Emissions Units Criteria) der Global MBM Technical Task Force (GMTF) in der ICAO untersuchen, wie die bisher formulierten Zulassungskriterien im Hinblick auf die Umweltintegrität des CORSIA wirken und wie diese verschärft werden können. Weiterhin sind die noch nicht weiter ausgearbeiteten Zulassungskriterien zur Nutzung von Emissionsberechtigungen aus regionalen Emissionshandelssystemen wie dem Europäischen Emissionshandel in CORSIA zu diskutieren und entsprechend weiterzuentwickeln. Abschließend sollen die Angebotsmengen an in CORSIA nutzbaren Minderungsgutschriften unter verschiedenen Szenarien dargestellt werden.

Ökonomische Implikationen der Marktregulierung im Kohlenstoffmarkt

Das Projekt "Ökonomische Implikationen der Marktregulierung im Kohlenstoffmarkt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.Mit dem Beginn der dritten Handelsperiode des EU-ETS wurde der Umfang kostenloser Zuteilung deutlich eingeschränkt. Stattdessen wird etwa die Hälfte der Emissionsberechtigungen versteigert. Gleichzeitig hat sich der europäische Kohlenstoffmarkt in Bezug auf Handelsvolumen und Produktvielfalt schnell weiterentwickelt. Dies sowie die Entwicklungen auf den Finanzmärkten führten zu einer umfangreichen Neugestaltung des Marktaufsichtsregimes, die v.a. kriminelle Aktivitäten wie Marktmanipulation oder Insiderhandel unterbinden sollen. Auf der anderen Seite kann eine zunehmende Marktregulierung auch negative Effekte z.B. hinsichtlich des Marktzugangs und der Transaktionskosten für Marktteilnehmer fördern. Zielsetzung des Projekts ist eine Evaluation der Folgen aus den beschriebenen Neuausrichtungsprozessen. Die Evaluation soll auf die wesentlichen Einflussfaktoren für den Handel mit Emissionsberechtigungen fokussieren und potentielle ökonomische Auswirkungen auf die Marktstruktur (Handelsplätze, Handelsteilnehmer etc.) aufzeigen. Dies soll insbesondere durch eine umfangreiche Befragung der relevanten Akteure erfolgen. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Analyse und Bewertung der Markzugangskanäle und Handelsstrategien von Anlagenbetreibern. Dazu sind vorab die Auswirkungen des überarbeiteten Marktaufsichtsregimes für die Marktteilnehmer darzustellen und im Hinblick auf ihre Relevanz für das formulierte Forschungsziel zu hierarchisieren. Das Projekt soll dabei auf den Ergebnissen der Ufoplan-Vorhaben FKZ 3713 41 504 und FKZ 3711 41 505 aufbauen. Die Forschungsergebnisse fließen u.a. in den für 2016 anstehenden Review-Prozess der EU-Auktionsverordnung ein. In Abwesenheit einer etablierten Auktionsaufsicht (Auction Monitor) als zentralem Überwachungsorgan der europäischen Auktionen gewinnt der Forschungsschwerpunkt in den kommenden Jahren an zusätzlicher Bedeutung. Aufgrund der rechtlichen Aspekte im Bereich Marktaufsicht ist E 1.5 an dem Projekt zu beteiligen.

Wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung und Umsetzung des EU 'Effort Sharings'

Das Projekt "Wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung und Umsetzung des EU 'Effort Sharings'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Im Jahr 2013 begann das EU-Effort Sharing, das im EU-Energie- und Klimapaket 2008 festgelegt wurde. Es reguliert die THG-Emissionen im Nichtemissionshandelssektor. Es wurden bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vorbereitung der Operationalisierbarkeit des Effort Sharings getroffen, z.B. Regelungen zum Umgang mit Emissionen des LULUCF-Bereichs, Feststellung der absoluten Emissionsmenge pro Mitgliedstaat, EU-Berichterstattungsvorschriften (EU-BerichterstattungsVO), die Definition der Regelungen zur Flexibilisierung und Mengen von zulässigen Emissionsberechtigungen aus Drittländern, EU-Berichterstattung und Anpassung an das EU-Emissionsregister. Ferner wird das EU-Effort Sharing bis 2020 umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt werden, wobei u.a. auch die Einbeziehung und Weiterentwicklung bereits existierender Instrumente (z.B. u.a. Art. 10 und 24a ETS-RL), aber auch Berichterstattungsmethodologien (EU-Review, LULUCF) berücksichtigt werden müssen. Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung des BMUB u.a. durch die kurzfristige Erstellung von Kurzstudien und wissenschaftlichen Analysen zu den aktuellen o. g. Themen der europäischen Klima- und Energiepolitik. Die konkreten Fragestellungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend der aktuellen klimapolitischen Debatte festgelegt. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei u.a.: Umsetzung der Beschlüsse des ER zum 2030-Rahmen, die Umsetzung der EU-Berichterstatterverordnung, der Umgang mit Emissionen aus Quellen und Senken im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sowie Analyse von EU-Treibhausgasszenarien sowie ggf. die Definition und Weiterentwicklung geeigneter Instrumente und Maßnahmen zur Erreichung sektoraler Ziele.

Erkennung von Geldwäsche im Emissionshandel

Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht

Detecting money laundering in emissions trading

Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht

Detecting money laundering in emissions trading

Erkennung von Geldwäsche im Emissionshandel

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