API src

Found 76 results.

Related terms

Greenhouse Gas Emission Trading - Challenges and Opportunities for Japan

Das Projekt "Greenhouse Gas Emission Trading - Challenges and Opportunities for Japan" wird/wurde gefördert durch: World Wide Fund for Nature International. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Anreize umweltpolitischer Instrumente zu Adaption und Innovation von Vermeidungstechnologien

Das Projekt "Anreize umweltpolitischer Instrumente zu Adaption und Innovation von Vermeidungstechnologien" wird/wurde gefördert durch: Universität Heidelberg, Interdisziplinäres Institut für Umweltökonomie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Heidelberg, Interdisziplinäres Institut für Umweltökonomie.Es geht um die Frage, welche umweltpolitischen Politikinstrumente wie Steuern, Standards, handelbare Emissionszertifikate, Subventionen und gemischte Instrumente staerkere Anreize zu Forschung und Entwicklung (FuE) aber auch zur Uebernahme (Adaption) neuer Technologien liefern. Dabei wird auch untersucht, bei welchen Instrumenten es in Abhaengigkeit von der Marktform zu staerkeren allokativen Verzerrungen kommt. Die theoretische Forschung zur Adaption bei vollkommenem Wettbewerb ist dabei weitgehend abgeschlossen. Da empirische Studien ausweisen, dass hoechstens 15 Prozent der Industrieinnovationen selbst verwendet werden, 85 Prozent jedoch an Dritte weiterverkauft werden, ist es wichtig zu erforschen, welche Rueckkopplungen von der Regulierung einer verschmutzenden Industrie auf die Forschung in anderen Industrien ausgeht. Diese Fragestellung ist augenblicklich zentraler Gegenstand dieses Forschungsprojektes. Vorgehensweise: Der Ansatz ist in der ersten Phase des Projektes theoretisch: Das heisst, es werden Methoden aus der oekonomischen Gleichgewichts- und der Spieltheorie verwendet, um Markt und Verhaltensgleichgewichte zu identifizieren. Spaeter sollen Vermeidungskosten in verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren oekonometrisch geschaetzt und die theoretisch abgeleiteten Hypothesen ueberprueft werden. Untersuchungsdesign: Panel.

Lessons Learned from the Kyoto Mechanisms for the Article 6.4 Mechanism

Das Projekt "Lessons Learned from the Kyoto Mechanisms for the Article 6.4 Mechanism" wird/wurde ausgeführt durch: INFRAS AG / Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Dieser Bericht fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls zusammen, dem Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI), und leitet daraus Empfehlungen für den neuen Mechanismus nach Artikel 6.4 des Pariser Übereinkommens ab. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Ausgabe und Verwendung von Emissionsgutschriften im Rahmen dieser Mechanismen. Anschließend analysieren wir, welche Elemente der bestehenden Mechanismen auf den Artikel 6.4 Mechanismus übertragen werden könnten. Einige Regelungen aus dem CDM können mit nur geringfügigen Anpassungen übernommen werden, da sie das Ergebnis eines langen Optimierungsprozesses sind. Dazu gehören die Regeln und Vorschriften für den Projektzyklus, die Akkreditierung von Prüfern, die Validierung und Verifizierung, die Bestimmungen zur Transparenz und Governance. In anderen Bereichen sollten die Regelungen von Artikel 6.4 im Vergleich zum CDM und zur JI erweitert werden, vor allem im Bereich der Zusätzlichkeit, der Quantifizierung der Emissionsreduktionen, der Nicht-Dauerhaftigkeit sowie den Regelungen zu sozialen und ökologischen Schutzmaßnahmen. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit CDM und JI empfehlen wir, dass primär die Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus durchgeführt werden sollen, die hohe Hürden bei der Implementierung haben. Weiterhin sollten sie die Ambitionen des Gastlandes steigern, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zusätzlichkeit aufweisen, Zusatznutzen für andere Ziele der nachhaltigen Entwicklung erzeugen, und es sollte sichergestellt werden, dass die Emissionsreduktionen auf die Maßnahme zurückgeführt werden können.

Analyse der Potenziale für und Entwicklung von Anreizen zur freiwilligen Nutzung von Klimaschutzprojekten in Deutschland

Das Projekt "Analyse der Potenziale für und Entwicklung von Anreizen zur freiwilligen Nutzung von Klimaschutzprojekten in Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.Das Forschungsvorhaben ist eine Weiterführung der im Jahr 2010 und 2015 erschienen UBA-Forschungsvorhaben zur Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen. Hier soll daher die Lücke zu den Vorjahren geschlossen werden und Potentiale sowie Anreizstrukturen für eine stärkere freiwillige Nutzung von Klimaschutzprojekten in Deutschland aufgezeigt und bewertet werden. Wie in den Vorjahren soll eine Marktanalyse, sowie eine Analyse der Vorgehensweisen in anderen Ländern durchgeführt werden. Das Ziel des Vorhabens ist es geeignete Rahmenbedingungen für die Nutzung von nationalen Klimaschutzprojekten in Deutschland zu benennen und zu vergleichen.

Analyse der Potentiale für die Nutzung von Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekte zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen nach 2020

Das Projekt "Analyse der Potentiale für die Nutzung von Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekte zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen nach 2020" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: NewClimate - Institute for Climate Policy and Global Sustainability gGmbH.Die Konferenz von Paris im Jahr 2015 und das 2016 in-Kraft-getretene Übereinkommen von Paris stellen die weltweiten Anstrengungen zum Schutz des Klimas auf eine völlig neue und ambitionierte Grundlage. Ab 2020 greifen dann die Regelungen des Übereinkommens von Paris. Bis dahin werden Regeln, Modalitäten und Verfahren für die Umsetzung der im Übereinkommen von Paris eingeführten Vorgaben und Maßnahmen ausgearbeitet. Zu den Zielen des Paris Abkommens kann auch der so genannte freiwillige Markt für THG-Kompensationen beitragen. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten für freiwillige Aktivitäten sind jedoch in einer Post-Paris-Welt noch weitgehend unklar. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen Möglichkeiten und Potentiale für die Einbindung des freiwilligen Marktes in das Klimaregime ab 2020 erarbeitet und diskutiert werden. Des Weiteren sollen Voraussetzungen, Konsequenzen und Anforderungen an den freiwilligen Markt im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris analysiert werden. Die Vorschläge für den freiwilligen Markt sollen auf ihre Anwendbarkeit ab 2020 geprüft werden. Insbesondere sind dabei Zusätzlichkeit, Transparenz und mögliche Doppelzählungen relevant. Des Weiteren sollen Konzepte ausgearbeitet werden, für eine besser internationale Sicherheit von freiwilligen Engagement im Kontext der Global Climate Action Agenda. Ziel ist es, die Herausforderungen zu erörtern, denen sich der freiwillige Markt im Rahmen des Übereinkommens von Paris, insbesondere nach Art. 6, gegenübersteht. Angesichts der künftigen engeren Abstimmung zwischen freiwilligen und Compliance-Märkten im Rahmen des Übereinkommens von Paris wird es für wichtig gehalten, Schnittstellen für ambitionssteigernde Maßnahmen zu erarbeiten. Dabei soll diskutiert werden, welche Rolle und Selbstverständnis der freiwillige Markt zukünftig haben sollte. Diese Analysen sollen ein Fokus auch auf die europäischen Regelungen legen, sodass Ergebnisse auch für Deutschland übertragbar sind.

Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt

Das Projekt "Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Nach langjährigen Verhandlungen wurde im Oktober 2016 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Einführung eines globalen marktbasierten Instrumentes (GMBM) als wesentlicher Bestandteil des ICAO Maßnahmenpaketes zur Minderung der Klimawirkungen der internationalen Luftfahrt beschlossen. Die verabschiedete Resolution mit der Zielvorgabe eines klimaneutralen Wachstums des Sektors auf dem Niveau der CO2-Emissionen von 2020 schafft einen Kompensations-Mechanismus in der internationalen Luftfahrt (CORSIA: Carbon Offset and Reduction Scheme for International Aviation) und formuliert Vorgaben für dessen weitere inhaltliche Ausgestaltung. In den bisherigen ICAO-Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMBM werden u.a. Kriterien für die Nutzung von Emissionseinheiten innerhalb einer GMBM definiert. In den Nutzungskriterien spiegeln sich Entwicklungen und Diskussionen der Pre-2020 Klimaarchitektur wieder: So fließen z.B. die Erfahrungen in der Ausgestaltung bereits etablierte Offsetting-Mechanismen (wie dem Clean Development Mechanism, CDM) sowie mögliche Unterschiede zwischen Zertifikatnutzungen aus verpflichtenden Systemen (wie Emissionshandelssystemen) und dem sog. freiwilligen Markt in die Kriterienentwicklung ein. Für die Einbettung von CORSIA in die internationale Klimapolitik und der Nutzung von UNFCCC-basierten Marktmechanismen nach 2020 ist die Beschlussfassung der COP 21 und des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement, PA) relevant. Insbesondere in Artikel 6 werden Möglichkeiten für die internationale Nutzung von marktbasierten Klimaschutzinstrumenten aufgezeigt. Um eine Teilnahme an den internationalen Marktmechanismen, ein hohes Maß an (Umwelt)Integrität zu gewährleisten und somit tatsächlich zur globalen Emissionsminderung beizutragen, ist ein robustes Bilanzierungssystem essentiell. Hier verlangt die Ausgestaltung des CORSIA, insbesondere dessen Zulässigkeitskriterien, eine Reflektion und Verzahnung der Prozesse. Eine unabgestimmte Entwicklung hätte Fragmentierungen und Ineffizienzen im Klimaschutz zur Folge. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Verhandlungsaktivitäten zur Ausgestaltung des CORSIA. Das Vorhaben soll verhandlungsbegleitend vor allem zu der technischen Arbeitsgruppe EUC (Emissions Units Criteria) der Global MBM Technical Task Force (GMTF) in der ICAO untersuchen, wie die bisher formulierten Zulassungskriterien im Hinblick auf die Umweltintegrität des CORSIA wirken und wie diese verschärft werden können. Weiterhin sind die noch nicht weiter ausgearbeiteten Zulassungskriterien zur Nutzung von Emissionsberechtigungen aus regionalen Emissionshandelssystemen wie dem Europäischen Emissionshandel in CORSIA zu diskutieren und entsprechend weiterzuentwickeln. Abschließend sollen die Angebotsmengen an in CORSIA nutzbaren Minderungsgutschriften unter verschiedenen Szenarien dargestellt werden.

Anspruchsvolle Emissionsminderungsanreize für Entwicklungsländer durch internationale Gutschriftensysteme

Das Projekt "Anspruchsvolle Emissionsminderungsanreize für Entwicklungsländer durch internationale Gutschriftensysteme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: NewClimate - Institute for Climate Policy and Global Sustainability gGmbH.Ziel des Vohabens ist die Entwicklung eines innovaten Ansatzes für die pilothafte Umgestaltung eines Wirtschaftssektors von fossilen auf erneuerbaren Energieformen durch gutschriftenbasierte Anreize zur Emissionsminderung am Beispiel eines Entwicklungslandes (z.B. Chile: Strom- und Wärmeproduktion, Südafrika: sozialer Wohnungsbau; oder Mexiko: Transportsektor). Damit soll der Ansatz eines sektoralen Marktmechanismus praktisch dargestellt und für die UNFCCC Klimaverhandlungen untermauert werden. Projektziel ist zunächst die Formulierung und Umsetzung der notwendigen Marktanalyse des ausgewählten Landes zur Definition sektorweiter Emissionsziele (Benchmarks). Daran schließt sich die Erbeitung konkreter Anforderungen zur Umsetzung eines sektoralen Marktansatzes an, mit dem einerseits eigene Minderungspotentiale des Entwicklungslandes (für etwaige Ziele in einem neuen Klimaabkommen) berücksichtigt, andererseits aber auch Spielraum für weitergehende Minderungen geschaffen wird, um handelbare Gutschriften zu erzeuen und damit die eigenen Maßnahmen mitzufinanzieren.

Freiwillige CO2-Kompensation

Wenn sich Treibhausgas-Emissionen nicht vermeiden oder reduzieren lassen, können sie zumindest durch Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Worauf kommt es dabei an? Jeder Mensch hinterlässt einen CO 2 -Fußabdruck, in Deutschland sind das im Durchschnitt gut elf Tonnen CO 2 pro Jahr. Durch klimabewusstes Handeln, beispielsweise weniger zu fliegen oder weniger tierische Produkte zu essen, lassen sich Emissionen vermeiden oder zumindest reduzieren. Für die verbleibenden Emissionen kommt als letzter Schritt deren Ausgleich in Betracht, auch Kompensation genannt. Wie funktioniert die freiwillige Kompensation von Emissionen? Für das ⁠ Klima ⁠ ist es nicht entscheidend, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden. Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch eine Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle ausgleichen. Emissionen vermeiden und verringern ist immer besser; denn was man nicht emittiert, muss man gar nicht erst aufwendig ausgleichen. Bei der freiwilligen Kompensation wird zunächst die Höhe der verbleibenden klimawirksamen Emissionen einer bestimmten Aktivität berechnet, zum Beispiel einer Flugreise, Bahn- oder Autofahrt, des Gas-, Strom- oder Heizenergieverbrauchs oder der Herstellung eines bestimmten Produkts. Die Kompensation erfolgt über Emissionsminderungsgutschriften (meist als Zertifikate bezeichnet), mit denen dieselbe Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen wird. Wichtig ist, dass es ohne den Mechanismus der Kompensation das Klimaschutzprojekt nicht geben würde, es sich also bei dem Projekt um eine zusätzliche Klimaschutzmaßnahme handelt. Wie klimaschädlich ist das Fliegen? Im Vergleich aller Verkehrsträger kommt aus Klimasicht das Flugzeug am schlechtesten weg. Ein Hin- und Rückflug Berlin-Mallorca beispielsweise emittiert bereits ein Drittel der Treibhausgasemissionen eines durchschnittlichen Autos pro Jahr, ein Hin- und Rückflug nach Peking kommt schon auf mehr als das Doppelte der Emissionen eines Durchschnittsautos (siehe hierzu auch die Tabelle am Ende des Textes). Beim Fliegen kommt außerdem noch hinzu, dass nicht nur CO 2 ausgestoßen wird. Bei der Verbrennung von Kerosin entstehen zahlreiche weitere Schadstoffe wie Stickoxide, ⁠ Aerosole ⁠ und Wasserdampf, die ebenfalls zur Veränderung der Erdatmosphäre beitragen. Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO 2 . Bei Flugreisen ist daher ein weiterer Faktor für die Emissionsberechnung besonders bedeutsam, der versucht, diese Nicht-CO 2 -Effekte zu erfassen, um somit die tatsächliche ⁠ Klimawirkung ⁠ abzubilden. Weitere Infos hierzu gibt es im UBA-Umwelttipp zu Flugreisen . Macht es das Billigfliegen nochmal schlimmer? Die Nutzung eines Billigfluges ist nicht umweltschädlicher als die Nutzung eines höherpreisigen Fluges. Problematisch sind aber Flugreisen, die aufgrund der billigen Preise überhaupt erst stattfinden. Diese Flugreisen sind zu einem Großteil vermeidbar oder könnten auf andere Verkehrsträger verlagert werden. Der somit durch Billigflieger induzierte zusätzliche Luftverkehr ist für den ⁠ Klimaschutz ⁠ hochproblematisch. Wie groß ist der Umweltschaden durch Fliegen in der Gesamtbilanz? Wie viel Prozent macht der Flugverkehr aus? Im Jahr 2017 hatten die CO 2 -Emissionen des von Deutschland abgehenden Luftverkehrs einen Anteil von 3,3 Prozent an den Treibhausgasemissionen Deutschlands. Betrachtet man die gesamte Klimawirkung (CO 2 und Nicht-CO 2 -Effekte) ist der Anteil allerdings mindestens doppelt so hoch. Welche Vergleiche hinsichtlich der Klimawirksamkeit gibt es – Flug vs. Bahn vs. Auto? Einen Vergleich der verschiedenen Verkehrsträger finden Sie hier . Welche Klimaschutzprojekte gibt es? Zu den häufigsten Projekttypen zählen Energieprojekte, die zum Beispiel in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz investieren, Projekte aus den Bereichen Abfall und Deponiegas, Industrie und Transport, die bei der Verbesserung von Abfall- und Abwassermanagement ansetzen und den Austritt klimaschädigender Gase reduzieren, Projekte zur Reduzierung oder Einbindung von CO 2 , zum Beispiel in der Landwirtschaft, Wäldern und Forstwirtschaft oder für den Erhalt von Mooren. Beispielprojekte finden sich im UBA-Ratgeber „ Freiwillige CO 2 -Kompensation durch Klimaschutzprojekte “ (ab Seite 12). Welche Anbieter gibt es? Anbieter für Kompensationen gibt es viele, einige bieten Zertifikate für eigene Klimaschutzprojekte an. Andere kaufen und verkaufen Zertifikate von bereits existierenden Projekten. Anbieter verwenden i.d.R. Zertifikate eines Qualitätsstandards, die belegen, dass die Projekte nachprüfbar bestimmte Qualitätskriterien einhalten. Auch Flug- und Busgesellschaften, Reiseportale oder Druckereien bieten z.T. CO 2 -Kompensation direkt beim Kauf an (sog. Drittanbieter). Mit dem CO 2 -Rechner des Umweltbundesamts können Sie die Emissionen zusätzlich selbst berechnen. Was sind Qualitätsstandards? Qualitätsstandards gewährleisten die Einhaltung bestimmter Kriterien. Sie stellen vor allem sicher, dass Treibhausgasemissionen tatsächlich in der angestrebten Höhe zusätzlich ausgeglichen werden. Die Standards klären zum Beispiel folgende Fragen: Werden dank einer neuen Windkraftanlage tatsächlich am Ende insgesamt weniger Emissionen ausgestoßen als ohne sie?  Und hätte sich die indonesische Stadtverwaltung nicht ohnehin um die klimaschädlichen Abfälle gekümmert? Gibt es nach der Aufforstung eines Waldes negative Nebeneffekte – wie zum Beispiel die Verdrängung einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch Monokulturen –, die den Nutzen des Projekts untergraben? In den letzten Jahren haben sich immer mehr Standards auf dem Markt für freiwillige Kompensation etabliert. Internationale Standards wie zum Beispiel der Clean Development Mechanism (CDM), Verified Carbon Standard (VCS) oder der Gold Standard decken den Großteil des Marktes ab. Daneben entstehen weitere nationale Initiativen und Standards. Weitere Informationen und die wichtigsten Qualitätsstandards in Deutschland finden sich ebenfalls im UBA-Ratgeber „ Freiwillige CO 2 -Kompensation durch Klimaschutzprojekte “.

Die Bundesregierung reist weiterhin klimaneutral

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anbieter von Klimaschutzprojekten aus der ganzen Welt können sich für das Kompensationsverfahren bewerben Die Bundesregierung stellt erneut ihre Dienstreisen klimaneutral. Die Emissionen sollen über hochwertige Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Dafür will die Bundesregierung für das Jahr 2015 insgesamt 203.630 Emissionsgutschriften kaufen und unwiderruflich stilllegen. Klimaschonendes Handeln – Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren – hat damit auch für Dienstreisen weiterhin einen festen Platz. Bereits 2014 wurden über 100.000 Emissionsgutschriften erworben und stillgelegt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Je weniger wir fliegen, desto besser für Umwelt und Klima. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann hilft zumindest eine Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen. Wir rufen daher abermals nationale und internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten auf, uns Gutschriften aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten anzubieten.“ Die Bundesregierung hatte sich Anfang 2015 darauf verständigt, die ⁠ Klimawirkung ⁠ aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 110 Ministerien und Behörden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠): „Wir legen bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte den Fokus auf Maßnahmen, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten. Damit reicht die Kompensation der Dienstreisen über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinaus. Die Qualitätskriterien für die Auswahl der Klimaschutzprojekte orientieren sich an den Festlegungen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.“ Für das Jahr 2015 startet das UBA jetzt das Verfahren zum Ankauf der 203.630 Emissionsgutschriften  aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industriestaaten, in gemeinsamen Projekten mit Entwicklungsländern, ⁠ Klimaschutz ⁠ in konkreten Projekten außerhalb des eigenen Landes umzusetzen. Das UBA prüft alle angebotenen Projekte auf die Einhaltung der geforderten Qualität. Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2015. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Für Flugreisen wurde dabei ein Faktor von 3 auf die Kohlendioxidemissionen angesetzt, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu berücksichtigen.

Bundesregierung reist klimaneutral

Am 3. Dezember 2015 kündiget das Bundesumweltministerium an, dass die Bundesregierung künftig klimaneutral reisen wird. Auf Initiative des Bundesumweltministerium wird die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen durch Investitionen in wirksame Klimaschutzprojekte ausgleichen. Bundesumweltministerin Hendricks beauftragte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, für diese Kompensation Emissionsgutschriften aus neuen und hochwertigen Klimaschutzprojekten anzukaufen. Die Klimawirkungen von Dienstreisen werden so durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle neutralisiert. Dafür stehen 2015 zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Kompensiert werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode. Diese Maßnahme bezieht sich auf Pkw-Fahrten und Flugreisen. Über die Kompensation können Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsländern gefördert werden. Die Bundesregierung will damit ein Zeichen setzen und andere Institutionen und Unternehmen ermutigen, ihre Emissionen zu auszugleichen.

1 2 3 4 5 6 7 8