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Greenhouse Gas Emission Trading - Challenges and Opportunities for Japan

Anreize umweltpolitischer Instrumente zu Adaption und Innovation von Vermeidungstechnologien

Es geht um die Frage, welche umweltpolitischen Politikinstrumente wie Steuern, Standards, handelbare Emissionszertifikate, Subventionen und gemischte Instrumente staerkere Anreize zu Forschung und Entwicklung (FuE) aber auch zur Uebernahme (Adaption) neuer Technologien liefern. Dabei wird auch untersucht, bei welchen Instrumenten es in Abhaengigkeit von der Marktform zu staerkeren allokativen Verzerrungen kommt. Die theoretische Forschung zur Adaption bei vollkommenem Wettbewerb ist dabei weitgehend abgeschlossen. Da empirische Studien ausweisen, dass hoechstens 15 Prozent der Industrieinnovationen selbst verwendet werden, 85 Prozent jedoch an Dritte weiterverkauft werden, ist es wichtig zu erforschen, welche Rueckkopplungen von der Regulierung einer verschmutzenden Industrie auf die Forschung in anderen Industrien ausgeht. Diese Fragestellung ist augenblicklich zentraler Gegenstand dieses Forschungsprojektes. Vorgehensweise: Der Ansatz ist in der ersten Phase des Projektes theoretisch: Das heisst, es werden Methoden aus der oekonomischen Gleichgewichts- und der Spieltheorie verwendet, um Markt und Verhaltensgleichgewichte zu identifizieren. Spaeter sollen Vermeidungskosten in verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren oekonometrisch geschaetzt und die theoretisch abgeleiteten Hypothesen ueberprueft werden. Untersuchungsdesign: Panel.

Klimaschutzaspekte in komplexe Umweltzeichen integrieren

Eine neue Studie des UBA stellt zusammen, wie die Treibhausgasemissionen von Produkten mit Hilfe des Carbon Footprint bestimmt werden können, welche Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Treibhausgasen führen und mit welchen Klimaschutzprojekten diese Emissionen ausgeglichen werden können. Zuletzt geht es darum, wie diese Aspekte in multikriterielle Umweltzeichen integriert werden können. Der ⁠ CO2 ⁠-Fußabdruck ( Product Carbon Footprint - PCF ) berechnet die Treibhausgasemissionen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus, das heißt von der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, dem Transport und der Nutzung bis hin zur Entsorgung. Er ermöglicht, den Einfluss von Produkten (oder einzelnen Lebenswegabschnitten der Produkte) auf den durch die Menschen verursachten ⁠Treibhauseffekt⁠ zu identifizieren. Vielfach erwarten aktuell private Endverbraucher*innen oder öffentliche Beschaffungsstellen, dass der Carbon Footprint eines Produkts bekannt ist. Mit seiner Hilfe lassen sich zudem Aussagen über Ansatzpunkte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen liefern. Viele geeignete Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen, lassen sich jedoch auch ohne aufwändige Berechnungen des Carbon Footprint bestimmen und durchführen. Der Blaue Engel ist seit über 45 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung. Er kennzeichnet im Vergleich umweltschonendere Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel steht für eine umfassende (multikriterielle) Betrachtung möglichst aller relevanten Umweltwirkungen der Produkte und Dienstleistungen bei Nutzung/Ausführung sowie Herstellung und Entsorgung. Bei den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für verschiedene Produktgruppen sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs oder der Vermeidung von Treibhausgasen seit Existenz des Umweltzeichens Teil der Kriterien. Ziel der vorliegenden Studie „Carbon Footprint und Treibhausgasneutralität von Produkten – Allgemeines Vorgehen und Berücksichtigung in multikriteriellen Umweltzeichen wie dem Blauen Engel“ war es zu untersuchen, wie die Konzepte des Carbon Footprint und der Treibhausgasneutralität in ein Umweltzeichen intergiert werden können, das vielfältige Umweltwirkungen entlang des Lebensweges betrachtet. In der Studie geht es somit nicht um singuläre Aussagen über den Carbon Footprint oder die Treibhausgasneutralität von Produkten, die sich ausschließlich auf den Aspekt des Klimaschutzes beziehen (so genannte „Klimaclaims“). Der Regelungsrahmen für diese Klimaclaims ändert sich zudem gerade durch Neuregelungen im europäischen Wettbewerbsrecht (in der so genannten EmpCo-Richtlinie 2024/825/EU) und der geplanten Green Claims Directive. Aufbau des Forschungsberichts Der Forschungsbericht besteht aus drei Teilen: Teil 1: Carbon Footprint: Eine Einführung in die Hintergründe, Konzeptionen und aktuellen Herausforderungen bei der Bestimmung des Product Carbon Footprint (PCF) Teil 2: Treibhausgasneutralität: Die aktuellen internationalen Normen und Debatten zum Konzept der Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) einschließlich Kompensationen durch Klimaschutzprojekte. Teil 3: Integration der Konzepte in Umweltzeichen: Analyse der Möglichkeiten und Grenzen einer Integration dieser Konzepte in multikriterielle Umweltzeichenprogramme, einschließlich der zu lösenden methodischen und praktischen Herausforderungen (Teil 3). Ergebnisse für das Umweltzeichen Blauer Engel Im Ergebnis zeigte sich, dass für die Bestimmung oder Ausweisung eines Carbon Footprint im Rahmen eines Umweltzeichens relative hohe Anforderungen zu erfüllen sind. Wird der Product Carbon Footprint (PCF) für eine vergleichende Bewertung von Produkten benutzt, beispielsweise für Kaufentscheidungen oder die Außenkommunikation, ist es fundamental, dass die PCF-Werte nach den gleichen Regeln bestimmt werden. Dies erfolgt auf der Grundlage so genannter „Produktkategorieregeln“, die es jedoch (noch) nicht für alle Produktgruppen gibt. Eine weitere Herausforderung bei der Bestimmung des PCF besteht darin, geeignete und aussagekräftige Daten sowohl für die Kernprozesse (Primärdaten) als auch die vor- und nachgelagerten Schritte der Lieferkette (Sekundärdaten) zu erhalten. Bei der Ermittlung des PCF können auch branchenbezogene CO 2 -Rechner unterstützen. Eine externe Verifizierung kann die Glaubwürdigkeit erhöhen. Ziel sollte es sein, dass die Treibhausgasemissionen im eigenen Produktlebenszyklus so weit wie möglich gesenkt werden. Daher gilt es im Rahmen eines Umweltzeichen vordringlich, Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu identifizieren und zu fordern. Hierzu gehören beispielsweise: Anforderungen an die Energieeffizienz oder die Emissionen von Geräten bei der Nutzung Anforderungen an die Energieeffizienz oder die Emissionen von Prozessen bei der Herstellung Anforderungen an die verwendeten Energieträger (z.B. Ökostrom) der Einsatz von Werkstoffen mit geringerem Treibhausgaspotenzial (z.B. ⁠ Rezyklate ⁠) der Verzicht auf den Einsatz fluorierter Treibhausgase Erst wenn Maßnahmen im eigenen Produktlebenszyklus erfolgt sind, sollte der Carbon Footprint bestimmt werden und über eine Neutralstellung der verbliebenen Treibhausgasemissionen im Rahmen eines Umweltzeichens nachgedacht werden. Die Entscheidung ist im Einzelfall zu treffen. In jedem Fall müssen Emissionsgutschriften für Treibausgasemissionen (Klimaschutzprojekt) jedoch bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um als zielführend und vertrauenswürdig gelten zu können. Klimaschutzprojekte und daraus generierte Zertifikate sind in der Regel über Qualitätsstandards zertifiziert und erfüllen idealerweise grundsätzliche Gütekriterien wie beispielsweise Zusätzlichkeit, Vermeidung von Doppelzählungen oder Permanenz. Die Umsetzungsmöglichkeiten der oben genannten Ansätze (Reduktionsmaßnahmen definieren, Carbon Footprint berechnen und ggf. kommunizieren, eventuelle Neutralstellung der Treibhausgasemissionen) beim Umweltzeichen Blauer Engel hängen stark von der Produktgruppe ab und werden vom Umweltbundesamt jeweils bei der Entwicklung von Umweltzeichenkriterien geprüft. Maßgeblich für die Integration einer oder mehrerer der oben genannten Ansätze ist unter anderem das Umweltproblem, das mit dem Umweltzeichen adressiert werden soll (zum Beispiel gibt es auch Umweltzeichen, bei denen vornehmlich die Reduktion von Chemikalieneinträgen in die Umwelt reduziert werden soll und Treibhausgasemissionen nur eine untergeordnete Rolle spielen). Wichtig für eine praktikable Umsetzung einer Carbon Footprint-Bestimmung sind zudem das Vorliegen von Produktkategorieregeln oder auch Hilfsmitteln wie CO 2 -Rechner geeigneter Qualität.

Lessons Learned from the Kyoto Mechanisms for the Article 6.4 Mechanism

Dieser Bericht fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls zusammen, dem Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI), und leitet daraus Empfehlungen für den neuen Mechanismus nach Artikel 6.4 des Pariser Übereinkommens ab. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Ausgabe und Verwendung von Emissionsgutschriften im Rahmen dieser Mechanismen. Anschließend analysieren wir, welche Elemente der bestehenden Mechanismen auf den Artikel 6.4 Mechanismus übertragen werden könnten. Einige Regelungen aus dem CDM können mit nur geringfügigen Anpassungen übernommen werden, da sie das Ergebnis eines langen Optimierungsprozesses sind. Dazu gehören die Regeln und Vorschriften für den Projektzyklus, die Akkreditierung von Prüfern, die Validierung und Verifizierung, die Bestimmungen zur Transparenz und Governance. In anderen Bereichen sollten die Regelungen von Artikel 6.4 im Vergleich zum CDM und zur JI erweitert werden, vor allem im Bereich der Zusätzlichkeit, der Quantifizierung der Emissionsreduktionen, der Nicht-Dauerhaftigkeit sowie den Regelungen zu sozialen und ökologischen Schutzmaßnahmen. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit CDM und JI empfehlen wir, dass primär die Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus durchgeführt werden sollen, die hohe Hürden bei der Implementierung haben. Weiterhin sollten sie die Ambitionen des Gastlandes steigern, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zusätzlichkeit aufweisen, Zusatznutzen für andere Ziele der nachhaltigen Entwicklung erzeugen, und es sollte sichergestellt werden, dass die Emissionsreduktionen auf die Maßnahme zurückgeführt werden können.

Klimaschutz im landgebundenen Verkehr durch Emissionshandels- und Offsetsysteme - Risikenanalyse

Das Vorhaben soll eine ausführliche Analyse zu den Potenzialen und Risiken von klimaschutzbezogenen Handels- und Ausgleichsansätzen (EU-ETS, Offsetting und ggf. vergleichbare Mechanismen, die eine Treibhausgasminderung außerhalb des eigenen Sektors ermöglichen) im Landverkehrssektor durchführen und den aktuellen Erkenntnisstand unter Bezugnahme auf die aktuelle und zu erwartende Instrumentendiskussionen darstellen.In den vergangenen Jahren ist eine Einbeziehung des Straßenverkehrs in den EU-ETS mehrfach seitens der Automobilwirtschaft und Teilen der Politik diskutiert worden. Es scheint hierbei fraglich, ob durch eine Einbeziehung des Straßenverkehrs in den EU-ETS eine nennenswerte ökologische Lenkungswirkung zu erzielen wäre, da die Zahlungsbereitschaften der Pkw-Halter vermutlich deutlich oberhalb der zu erwartenden ETS-Preisniveaus liegen dürften. Es ist daher im umweltpolitischen Interesse, die Potenziale und Risiken einer Einbeziehung des Straßenverkehrs in den Emissionshandel zu untersuchen, um Auswirkungen auf den Straßenverkehr / auf andere ETS-Sektoren zu analysieren.Neben einer ausführlichen Analyse der vorgenannten und ggf. weiterer Aspekte zum ETS soll das Vorhaben in vergleichbarer Weise die Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile der Nutzung von Emissionsgutschriften (Offsetting) für den landgebundenen Verkehr bewerten. Solche bzw. ähnlich wirkende Gutschriften finden in Teilbereichen des Verkehrs bereits Anwendung, zum Beispiel im Rahmen der geplanten Umsetzung von CORSIA, in Gestalt der Anrechnung von Upstream Emission Reductions oder im Kontext der Effort Sharing Regulation, wenn zur Erfüllung der Non-ETS-Ziele Projektmechanismen zum Einsatz kommen.

Analyse der Vor- und Nachteile von Offset-Ansätzen in ausgewählten Sektoren

Das Vorhaben soll anhand der Erfahrungen aus bisherigen Systemen sowie von vorliegenden wissenschaftlichen Analysen die Vorteile und Schwächen der Nutzung von Emissionsgutschriften (Offsetting) für ausgewählte Sektoren bewerten. Offset-Ansätze sind seit dem Kyoto-Protokoll fester Bestandteil der internationalen Klimaschutzpolitik und werden auch im Übereinkommen von Paris (ÜvP) als Möglichkeit für teilnehmende Staaten benannt, ihre jeweiligen national festgelegten Klimaschutzbeiträge zu erreichen. Auch im internationalen Flugverkehr wird ein Offset-Mechanismus, Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA), implementiert, um die Wachstumsemissionen ab dem Jahr 2020 zu kompensieren. Während im europäischen Emissionshandel nach 2020 derzeit keine weitere Offset-Nutzung vorgesehen ist, kennt die europäische und nationale Klimapolitik andere Offset-Ansätze, so etwa in der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV), mit der die europäische Richtlinie (EU) 2015/652 umgesetzt wird. Ziel der Forschung ist es, die Geeignetheit von Offset-Ansätzen in bestimmten Sektoren für einen erfolgsversprechenden Einsatz in der Zeit nach 2020 herauszuarbeiten. Geeignet ist ein Offset-Ansatz dabei nur dann, wenn er den Anforderungen des Art. 6 ÜvP genügt, also vor allem zur Ambitionssteigerung der national festgelegten Beiträge (NDC) und zu einer allgemeinen Minderung der weltweiten Emissionen unter dem ÜvP beiträgt. Als Erfolgsbedingungen für geeignete Offset-Ansätze werden hier sowohl äußere Rahmenbedingungen wie auch die Konzeption des Ansatzes selbst verstanden. Auszuwerten sind dabei auch die Schwierigkeiten und Erfolgsbedingungen eines Offsetting.

Analyse der Potenziale für und Entwicklung von Anreizen zur freiwilligen Nutzung von Klimaschutzprojekten in Deutschland

Das Forschungsvorhaben ist eine Weiterführung der im Jahr 2010 und 2015 erschienen UBA-Forschungsvorhaben zur Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen. Hier soll daher die Lücke zu den Vorjahren geschlossen werden und Potentiale sowie Anreizstrukturen für eine stärkere freiwillige Nutzung von Klimaschutzprojekten in Deutschland aufgezeigt und bewertet werden. Wie in den Vorjahren soll eine Marktanalyse, sowie eine Analyse der Vorgehensweisen in anderen Ländern durchgeführt werden. Das Ziel des Vorhabens ist es geeignete Rahmenbedingungen für die Nutzung von nationalen Klimaschutzprojekten in Deutschland zu benennen und zu vergleichen.

Analyse der Potentiale für die Nutzung von Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekte zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen nach 2020

Die Konferenz von Paris im Jahr 2015 und das 2016 in-Kraft-getretene Übereinkommen von Paris stellen die weltweiten Anstrengungen zum Schutz des Klimas auf eine völlig neue und ambitionierte Grundlage. Ab 2020 greifen dann die Regelungen des Übereinkommens von Paris. Bis dahin werden Regeln, Modalitäten und Verfahren für die Umsetzung der im Übereinkommen von Paris eingeführten Vorgaben und Maßnahmen ausgearbeitet. Zu den Zielen des Paris Abkommens kann auch der so genannte freiwillige Markt für THG-Kompensationen beitragen. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten für freiwillige Aktivitäten sind jedoch in einer Post-Paris-Welt noch weitgehend unklar. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen Möglichkeiten und Potentiale für die Einbindung des freiwilligen Marktes in das Klimaregime ab 2020 erarbeitet und diskutiert werden. Des Weiteren sollen Voraussetzungen, Konsequenzen und Anforderungen an den freiwilligen Markt im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris analysiert werden. Die Vorschläge für den freiwilligen Markt sollen auf ihre Anwendbarkeit ab 2020 geprüft werden. Insbesondere sind dabei Zusätzlichkeit, Transparenz und mögliche Doppelzählungen relevant. Des Weiteren sollen Konzepte ausgearbeitet werden, für eine besser internationale Sicherheit von freiwilligen Engagement im Kontext der Global Climate Action Agenda. Ziel ist es, die Herausforderungen zu erörtern, denen sich der freiwillige Markt im Rahmen des Übereinkommens von Paris, insbesondere nach Art. 6, gegenübersteht. Angesichts der künftigen engeren Abstimmung zwischen freiwilligen und Compliance-Märkten im Rahmen des Übereinkommens von Paris wird es für wichtig gehalten, Schnittstellen für ambitionssteigernde Maßnahmen zu erarbeiten. Dabei soll diskutiert werden, welche Rolle und Selbstverständnis der freiwillige Markt zukünftig haben sollte. Diese Analysen sollen ein Fokus auch auf die europäischen Regelungen legen, sodass Ergebnisse auch für Deutschland übertragbar sind.

Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt

Nach langjährigen Verhandlungen wurde im Oktober 2016 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Einführung eines globalen marktbasierten Instrumentes (GMBM) als wesentlicher Bestandteil des ICAO Maßnahmenpaketes zur Minderung der Klimawirkungen der internationalen Luftfahrt beschlossen. Die verabschiedete Resolution mit der Zielvorgabe eines klimaneutralen Wachstums des Sektors auf dem Niveau der CO2-Emissionen von 2020 schafft einen Kompensations-Mechanismus in der internationalen Luftfahrt (CORSIA: Carbon Offset and Reduction Scheme for International Aviation) und formuliert Vorgaben für dessen weitere inhaltliche Ausgestaltung. In den bisherigen ICAO-Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMBM werden u.a. Kriterien für die Nutzung von Emissionseinheiten innerhalb einer GMBM definiert. In den Nutzungskriterien spiegeln sich Entwicklungen und Diskussionen der Pre-2020 Klimaarchitektur wieder: So fließen z.B. die Erfahrungen in der Ausgestaltung bereits etablierte Offsetting-Mechanismen (wie dem Clean Development Mechanism, CDM) sowie mögliche Unterschiede zwischen Zertifikatnutzungen aus verpflichtenden Systemen (wie Emissionshandelssystemen) und dem sog. freiwilligen Markt in die Kriterienentwicklung ein. Für die Einbettung von CORSIA in die internationale Klimapolitik und der Nutzung von UNFCCC-basierten Marktmechanismen nach 2020 ist die Beschlussfassung der COP 21 und des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement, PA) relevant. Insbesondere in Artikel 6 werden Möglichkeiten für die internationale Nutzung von marktbasierten Klimaschutzinstrumenten aufgezeigt. Um eine Teilnahme an den internationalen Marktmechanismen, ein hohes Maß an (Umwelt)Integrität zu gewährleisten und somit tatsächlich zur globalen Emissionsminderung beizutragen, ist ein robustes Bilanzierungssystem essentiell. Hier verlangt die Ausgestaltung des CORSIA, insbesondere dessen Zulässigkeitskriterien, eine Reflektion und Verzahnung der Prozesse. Eine unabgestimmte Entwicklung hätte Fragmentierungen und Ineffizienzen im Klimaschutz zur Folge. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Verhandlungsaktivitäten zur Ausgestaltung des CORSIA. Das Vorhaben soll verhandlungsbegleitend vor allem zu der technischen Arbeitsgruppe EUC (Emissions Units Criteria) der Global MBM Technical Task Force (GMTF) in der ICAO untersuchen, wie die bisher formulierten Zulassungskriterien im Hinblick auf die Umweltintegrität des CORSIA wirken und wie diese verschärft werden können. Weiterhin sind die noch nicht weiter ausgearbeiteten Zulassungskriterien zur Nutzung von Emissionsberechtigungen aus regionalen Emissionshandelssystemen wie dem Europäischen Emissionshandel in CORSIA zu diskutieren und entsprechend weiterzuentwickeln. Abschließend sollen die Angebotsmengen an in CORSIA nutzbaren Minderungsgutschriften unter verschiedenen Szenarien dargestellt werden.

Anspruchsvolle Emissionsminderungsanreize für Entwicklungsländer durch internationale Gutschriftensysteme

Ziel des Vohabens ist die Entwicklung eines innovaten Ansatzes für die pilothafte Umgestaltung eines Wirtschaftssektors von fossilen auf erneuerbaren Energieformen durch gutschriftenbasierte Anreize zur Emissionsminderung am Beispiel eines Entwicklungslandes (z.B. Chile: Strom- und Wärmeproduktion, Südafrika: sozialer Wohnungsbau; oder Mexiko: Transportsektor). Damit soll der Ansatz eines sektoralen Marktmechanismus praktisch dargestellt und für die UNFCCC Klimaverhandlungen untermauert werden. Projektziel ist zunächst die Formulierung und Umsetzung der notwendigen Marktanalyse des ausgewählten Landes zur Definition sektorweiter Emissionsziele (Benchmarks). Daran schließt sich die Erbeitung konkreter Anforderungen zur Umsetzung eines sektoralen Marktansatzes an, mit dem einerseits eigene Minderungspotentiale des Entwicklungslandes (für etwaige Ziele in einem neuen Klimaabkommen) berücksichtigt, andererseits aber auch Spielraum für weitergehende Minderungen geschaffen wird, um handelbare Gutschriften zu erzeuen und damit die eigenen Maßnahmen mitzufinanzieren.

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