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Der Nationale Emissionshandel

<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die abgabepflichtigen Emissionen im nEHS ca. 294,3 Millionen Tonnen CO2&nbsp;(Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2&nbsp;und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert.&nbsp;</p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“).&nbsp;Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass&nbsp;während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (132,31 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,16 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (410,79 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,81 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufs­menge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt&nbsp;und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2022 bis 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (130,70 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,24 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche.&nbsp;</p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (126,51 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Beratung der EU-Kommission und der European Environment Agency (EEA) zur internationalen Klimapolitik als Mitglied im European Topic Center on Air and Climate Change (ETC/ACC)

Maßnahmen zur Beförderung des ökologischen Umbaus der Landwirtschaft in Rheinland-PfalzBeschluss des Schülerlandtags vom 15. Juni 2021(Behandlung entsprechend § 76 Abs. 2 der Vorl. GOLT)

Teilnahme der Landwirtschaft am CO2-Zertifikatehandel, Förderung von Gülleaufbereitungsstationen, Gleichbehandlung von Milchprodukten und Milchersatzprodukten bei der Umsatzsteuer, häufigere Kontrollen bei Massentierhaltung; Berichterstattung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Mapping Carbon Pricing Initiatives - developments and prospects

The uncertainty surrounding the future of existing carbon markets in recent years has prevented valuable resources from being channeled to low-carbon investments, particularly from the private sector. Additionally, the prospect of a coordinated international approach to carbon pricing will remain uncertain for several years. However, the report reveals, that regional, national and sub-national carbon pricing initiatives are proliferating. Despite weak international carbon markets, both developed and developing countries are mainstreaming carbon pricing initiatives in national climate change and development strategies. This report prepared by the World Bank together with Ecofys, replaces the State and Trends of the Carbon Market series. Unlike in previous years, the report does not provide a quantitative, transaction-based analysis of the international carbon market as current market conditions invalidate any attempt and interest to undertake such analysis. The development of national and sub-national carbon pricing initiatives in an increasing number of countries calls for a different focus. This report maps existing and emerging carbon pricing initiatives around the world, hence its new title. It analyses common considerations across the initiatives, such as setting the appropriate ambition level, implementing price stabilization mechanisms, using offsets, and taking concrete moves towards linking schemes together. Feel free to watch below webcast by Alyssa Gilbert to familiarise yourself with the main outcomes of the study.

Bereitstellung der Erfassungssoftware für das Antragsverfahren durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA)

The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries

Development of a framework for a sectoral carbon market mechanism

Effizienter Vollzug der Sanktionen im Emissionshandelsrecht

Die Betreiber von stationären Anlagen und Luftfahrzeugen, die Verantwortlichen im nationalen Emissionshandel sowie die Schifffahrtsunternehmen unterliegen einer Reihe von sanktions- und bußgeldbewährten Pflichten, insbesondere zur Überwachung, Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen bzw. Emissionszertifikaten. Der Anwendungsbereich sanktions- und bußgeldbewährter Pflichten wurde durch die neuesten Reformen des Emissionshandels auf EU-Ebene erheblich ausgeweitet. Die Studie trägt dazu bei, die Effektivität der Vollzüge im europäischen und im nationalen Emissionshandel sicherzustellen und zu vertiefen, indem – ausgehend von einer rechtsdogmatischen Bestandsaufnahme – konkrete Vorschläge für den wirksamen Vollzug der bestehenden Sanktions- und Bußgeldtatbestände einerseits und für Reformen der zugrunde liegenden Vorschriften andererseits erarbeitet werden. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Veröffentlicht in Climate Change | 29/2026.

Emissionshandel: 21 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds

Die Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel lagen in Deutschland im Jahr 2025 bei 21,4 Milliarden Euro. Die Erlöse aus diesen beiden zentralen marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumenten lagen damit deutlich über dem Ergebnis des Vorjahres (18,5 Milliarden Euro). Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Die Erlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet.

WD 8 - 113/18 Einzelfrage zu CO2-Emissionszertifikaten der Stromerzeuger

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfrage zu CO2-Emissionszertifikaten der Stromerzeuger Die EG-Emissionshandels-Richtlinie (EHRL) begründet den Zusammenschluss der europäischen Mitgliedstaaten zum Emissionshandel, dem EU-ETS, und gibt nähere Vorgaben zum System. 1 Ein CO2-Emissionszertifikat entspricht der Produktion von einer Tonne CO2. 2 Die Auktionierung ist europaweit die Grundzuteilungsregel. Stromerzeuger müssen die benötig- ten Emissionsberechtigungen in der dritten Handelsperiode (2013-2020) vollständig ersteigern. 3 „Die Akkreditierung oder Zertifizierung erfolgt spezifisch mit Blick auf die unterschiedlichen emissionshandelspflichtigen Tätigkeiten (vgl. Art. 43 i. V. m. Anhang I EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung).“ 4 Die Tätigkeitsgruppen Nr. 1a und 1b stehen für die Akkreditierungsbereiche „1 a Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen, wenn lediglich kommerzielle Standardbrenn- stoffe gemäß der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 verwendet werden oder wenn in Anlagen der Kategorie A oder B Erdgas verwendet wird.“ 1 Umweltbundesamt (UBA) (2018). „Der Europäische Emissionshandel“, https://www.umweltbundesamt.de/da- ten/klima/der-europaeische-emissionshandel#textpart-1 2 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) (2017). „Grundlagen des Emissionshandles“, https://www.dehst.de/DE/Emissionshandel-verstehen/Grundlagen/grundlagen-des-emissionshandels-node.html 3 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) (2018). „Zuteilungsmethoden 2013 bis 2020“, https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Factsheet_EH-2013-2020.pdf?__blob=publica- tionFile&v=7 4 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) (2018). „Rechtliche Grundlagen“ „ https://www.dehst.de/DE/Als- Pruefstelle-informieren/als-pruefstelle-informieren-node.html und https://www.dehst.de/SharedDocs/down- loads/DE/gesetze-verordnungen/MVO-AVR.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Seite 30 WD 8 - 3000 - 113/18 (19.10.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfrage zu CO2-Emissionszertifikaten der Stromerzeuger und „1 b Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen, ohne Einschränkungen“. Der notwendige Erwerb der CO2-Emissionszertifikate muss damit vom Betreiber der emissions- handelspflichtigen Anlagen, dem Stromerzeuger, beschafft bzw. ersteigert werden. Polen hat beispielsweise zudem die Möglichkeit, im Rahmen der "10c Ausnahme" des ETS un- entgeltliche Emissionszertifikate für die Stromproduzenten einzufordern. „Die ‘10c Ausnahme‘ des ETS ermöglicht es den neuen Mitgliedstaaten, Ausnahmeregelungen einzufordern. Dabei geht es um Kraftwerke, die vor dem Inkrafttreten des ETS geplant waren und deren Investitionen nachgewiesenermaßen davor vorgenommen wurden.“ 5 „Acht Mitgliedstaaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind – Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Polen und Rumänien – haben von einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 10 c der EU-EHS-Richtlinie Gebrauch gemacht, nach der bestehende Anlagen wäh- rend eines Übergangszeitraums bis 2019 eine abnehmende Zahl von Zertifikaten kostenlos erhal- ten können.“ 6 *** 5 Euractiv (2014). „Polen investiert Milliarden aus Emissionshandel in Kohle “, https://www.euractiv.de/sec- tion/energie-und-umwelt/news/polen-investiert-milliarden-aus-emissionshandel-in-kohle/ 6 Europäische Kommission „Befristete Ausnahme von der Versteigerung für 8 Länder“, https://ec.eu- ropa.eu/clima/policies/ets/allowances/electricity_de Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

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