The uncertainty surrounding the future of existing carbon markets in recent years has prevented valuable resources from being channeled to low-carbon investments, particularly from the private sector. Additionally, the prospect of a coordinated international approach to carbon pricing will remain uncertain for several years. However, the report reveals, that regional, national and sub-national carbon pricing initiatives are proliferating. Despite weak international carbon markets, both developed and developing countries are mainstreaming carbon pricing initiatives in national climate change and development strategies. This report prepared by the World Bank together with Ecofys, replaces the State and Trends of the Carbon Market series. Unlike in previous years, the report does not provide a quantitative, transaction-based analysis of the international carbon market as current market conditions invalidate any attempt and interest to undertake such analysis. The development of national and sub-national carbon pricing initiatives in an increasing number of countries calls for a different focus. This report maps existing and emerging carbon pricing initiatives around the world, hence its new title. It analyses common considerations across the initiatives, such as setting the appropriate ambition level, implementing price stabilization mechanisms, using offsets, and taking concrete moves towards linking schemes together. Feel free to watch below webcast by Alyssa Gilbert to familiarise yourself with the main outcomes of the study.
<p>Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist.</p><p>Einführung</p><p>Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel.</p><p>Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>. Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern.</p><p>Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen.</p><p>Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/recht-oekonomie-digitalisierung/wasserrecht">Wasserrecht</a>) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/boden-schuetzen/bodenschutzrecht">Bundesbodenschutzgesetz</a>, welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen ausschließlich auf nationalen Vorgaben. </p><p>Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall.</p><p>Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken.</p><p>Für die aktuelle Förderperiode der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik</a> (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/bodenbearbeitung">Erosion </a>vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau">Ökologische Landbau</a>. Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann.</p><p>Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-0">Subventionsbericht des UBA</a>). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung.</p><p>Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mehrwertsteuer-oekologisch-sozial-gestalten">Mehrwertsteuer</a>. Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement">Umweltmanagementsysteme</a> in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten.</p><p>Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a> teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.</p>
Im Jahr 2024 sind vorläufig insgesamt Treibhausgasemissionen von 179 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten (CO 2eq ) ermittelt worden. Die Emissionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 8,9 Millionen Tonnen CO 2eq bzw. 4,7 Prozent gesunken. Demnach liegen die Emissionen im Berichtsjahr 2024 um rund 51 Prozent niedriger als 1990. 64,9 Millionen Tonnen CO 2-eq wurden im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen in der Energiewirtschaft freigesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 7,2 Millionen Tonnen CO 2-eq weniger. Der Sektor Energie verzeichnet somit eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um rund zehn Prozent gegenüber 2023. Im Bundesdurchschnitt sind die Emissionen des Sektors Energiewirtschaft laut Umweltbundesamt im gleichen Zeitraum um 8,7 Prozent gesunken. Auf Bundes- und Landesebene trägt dieser Sektor damit erneut den größten Anteil zur Emissionsminderung bei. Das Umweltbundesamt führt die gesunkenen Emissionen in der Energiewirtschaft hauptsächlich darauf zurück, dass weniger Strom und Wärme aus emissionsintensiven Stein- und Braunkohlen erzeugt wird. Emissionsmindernd wirkt sich laut Umweltbundesamt zudem der Ausbau der erneuerbaren Energien, und hier besonders der Photovoltaik, aus. Mit einem Anteil von 57 Prozent an der Bruttostromerzeugung waren die erneuerbaren Energien im Jahr 2024 bundesweit die wichtigste heimische Energiequelle. Für den Sektor Verkehr gibt das Umweltbundesamt für 2024 deutschlandweit um 1,4 Prozent niedrigere Treibhausgasemissionen als im Vorjahr an. Diese Reduktion wird nahezu vollständig im Straßenverkehr erbracht. Obwohl die Fahrleistung im Berichtsjahr 2024 gestiegen ist, konnte durch mehr Elektrofahrzeuge und effizientere Fahrzeuge der Kraftstoffverbrauch gesenkt werden. Nach Angaben des Kraftfahrzeugbundesamtes hat sich der Bestand an Elektrofahrzeugen in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 01.01.2024 und dem 01.01.2025 um 20 Prozent erhöht. Dadurch ist von einem Rückgang der Treibhausgasemissionen um circa 500.000 Tonnen auf 27,7 Millionen Tonnen CO 2-eq auszugehen. Im Flugverkehr sind in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 die Passagierzahlen um sechs Prozent gestiegen. Das führt zu etwa einem Prozent höheren Emissionen im Vergleich zu 2023. Die Daten für Nordrhein-Westfalen decken sich beim Flugverkehr mit den bundesweiten Erhebungen. Die Emissionen im Sektor Industrie sind nach vorläufigen Erhebungen im Jahr 2024 um 1,2 Prozent nur leicht gesunken. Dabei sind die Tendenzen in den Branchen unterschiedlich. Hohe Energiepreise setzen weiterhin vor allem die energieintensiven Wirtschaftszweige unter Druck. Dadurch ging teilweise die Produktion zurück. Außerdem wurden in der Industrie weniger fossile Brennstoffe eingesetzt. In der Chemie-, Papier- sowie Eisen und Stahl-Industriesind die Emissionen um ein bis vier Prozent gesunken. Dem gegenüber verzeichnen die Nahrungsmittelbranche und die Verarbeitung von Mineralen und Nichteisenmetallen vier bis sechs Prozent höhere Emissionen. Das Umweltbundesamt hat deutschlandweit für den Sektor Haushalte und Kleinverbraucher eine Emissionsminderung von 2,3 Prozent ermittelt. Auf Nordrhein-Westfalen übertragen entspricht diese Entwicklung einer vorläufigen Emissionsminderung von rund 500.000 Tonnen CO 2eq gegenüber dem Jahr 2023. Ein Grund für die geringeren Treibhausgasemissionen aus privaten Haushalten ist der geringere Heizbedarf aufgrund der milden Witterung. Weitere Gründe sind die Einspar- und Substitutionsbemühungen der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund gestiegener Energiepreise. Geringe bis keine Änderungen werden für die Bereiche Abfall, Landwirtschaft und flüchtige Emissionen aus Brennstoffen angenommen. Im aktuellen Treibhausgas-Emissionsinventar veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima das abschließende Inventar für das Jahr 2023 sowie vorläufige Daten für das Jahr 2024. Die vorläufigen Erhebungen stützen sich auf bisher vorliegende Daten, insbesondere aus dem Emissionshandel. Welche Gase sind klimarelevant und was sind CO 2 -Äquivalene (CO 2eq )? Das Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein-Westfalen orientiert sich an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC 2006, 2019). Die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (Lachgas, N 2 O), Schwefelhexafluorid (SF 6 ,), Stickstofftrifluorid (NF 3 ) und die Gruppen der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFC) und perfluorierten Kohlenwasserstoffe (PFC) werden darin für die IPCC-Sektoren Energie, Industrieprozesse, Landwirtschaft, Abfall und Sonstige dokumentiert. Die einzelnen Gase haben eine unterschiedliche Klimawirkung. Methan hat beispielweise eine 28mal höhere Klimaschädlichkeit als CO 2 . Die Treibhausgasemissionen werden in Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente (CO 2eq ) angegeben. Die Freisetzung einer Tonne Methan entspricht somit 28 Tonnen CO 2eq . Treibhausgas-Emissionsinventar NRW: https://www.lanuk.nrw.de/themen/klima/klimaschutz/treibhausgasemissionen Informationen des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#emissionsentwicklun g zurück
Die Normalisierung der Gaspreise sowie verstärkte Kohleverstromung haben in Sachsen-Anhalt zu einer leichten Zunahme der Treibhausgasemissionen geführt. Das geht aus einer aktuellen Schätzung des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 hervor. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 26,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (CO2-äq) ausgestoßen. Das waren rund 450.000 Tonnen beziehungsweise 1,75 Prozent mehr als 2023. „Die aktuelle Klimabilanz zeigt auf, dass die Senkung der Treibhausgasemissionen bei uns im Lande kein Selbstläufer ist“, erklärte Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner am heutigen Donnerstag. „Die starken Rückgänge in den vergangenen Jahren hatten nicht unwesentlich mit den, durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine verursachten hohen Gaspreisen und dadurch verminderter Industrieproduktion zu tun. Insoweit war mit einem Wiederanstieg der Emissionen nach Normalisierung der Lage zu rechnen. Damit wir unsere Klimaziele langfristig erfüllen, dürfen wir den Ausbau der Erneuerbaren sowie der Energienetze, die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft und Investitionen in nachhaltige Mobilität nicht vernachlässigen. Hier gilt es, in den kommenden Jahren konsequent in eine nachhaltige Zukunft zu investieren.“ In Deutschland legt das Bundes-Klimaschutzgesetz den Rahmen für die Minderung der Emissionen fest. Bis 2040 sollen diese im Vergleich zum Jahr 1990 um 88 Prozent gesenkt werden. Für Sachsen-Anhalt ergibt sich daraus eine anzustrebende Reduktion des Ausstoßes von aktuell 26,3 auf etwa sieben Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Um Schritt für Schritt das Minderungsziel zu erreichen, müssten die Treibhausgasemissionen jedes Jahr um 1,2 Millionen Tonnen verringert werden. Eine zentrale Rolle nimmt der Ausbau erneuerbarer Energien ein. Mehr als 60 Prozent des Stroms wird heute schon in Sachsen-Anhalt regenerativ, das Land zählt bundesweit zu den Vorreitern. In den vergangenen Jahren wurden dadurch auch neue Einspeiserekorde im Gebiet des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz verzeichnet. Der Betrieb konventioneller fossiler Kraftwerke beschränkt sich dadurch immer stärker auf Zeiten ohne ausreichende Versorgung durch Solar- oder Windkraftanlagen. Der Anstieg der Treibhausgasemissionen zwischen 2023 und 2024 lässt sich dem Bericht zufolge einerseits auf einen vergleichsweise häufigen Betrieb des Kohlekraftwerks Schkopau zurückführen. Zum anderen führten gesunkene Gaspreise zum Wiederanstieg der Düngemittelproduktion in Sachsen-Anhalt. Um die Wirtschaft langfristig klimaneutraler aufzustellen, soll künftig dort, wo kein grüner Strom zum Einsatz kommen kann, verstärkt mit klimaneutral hergestelltem Wasserstoff gearbeitet werden. Sachsen-Anhalt treibt deshalb den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes aktiv voran und verfolgt das Ziel, sich als starke Wasserstoffregion in Deutschland zu etablieren. Der Bericht des Landesamtes für Umweltschutz zu den Treibhausgasemissionen Sachsen-Anhalts im Jahr 2024 ist im Internet abrufbar unter: https://lau.sachsen-anhalt.de/fachberichte Bei den Angaben für die Jahre 2023 und 2024 handelt es sich um Vorabschätzungen auf der Basis von Daten aus Emissionsschutzberichten und Emissionshandel sowie Angaben des Thünen-Instituts und des Umweltbundesamtes. Sobald Daten der amtlichen Statistiken für diese Jahre vorliegen, können sich geringfügige Differenzen ergeben. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
This study offers a comprehensive first assessment of the global carbon leakage potential associated with AI-driven data center operation and investment. The focus is on carbon leakage from costs imposed by emission trading systems (ETS) on data center electricity consumption. The study estimates AI’s current and near-future electricity consumption and evaluates the technological feasibility as well as plausibility of shifting compute loads. Additionally, it maps global compute capacity against carbon intensities and the presence of ETS. Veröffentlicht in Texte | 68/2025.
Für den Zeitraum ab 2030 wird die Klimaschutzarchitektur der EU einem strukturellen Evaluierungs- und Weiterentwicklungsprozess unterzogen. Insbesondere stehen in diesem Kontext auch maßgebliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Emissionshandels an. Wesentlich ist u.a. die Frage einer schrittweisen oder gar vollständigen Integration des EU-ETS 1 mit dem EU-ETS 2 und in diesem Zusammenhang insbesondere der etwaigen Ausgestaltung spezifischer Regeln für die einbezogenen Sektoren (Energie; Industrie; Land-, See und Luftverkehr; Wärme). Außerdem ist der Umgang mit CCS/CCU und negativen Emissionen im Rahmen des Emissionshandels eines der wesentlichen Handlungsfelder, für das ab 2030 regulatorische Leitplanken zu erwarten sind. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Einbeziehung weiterer Sektoren in den Emissionshandel (u.a. der Landwirtschaft). Das Projekt soll UBA und BMWK in diesem Prozess mit wirtschaftswissenschaftlichen Analysen unterstützen.
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|---|---|
| Bund | 636 |
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