Bedeutung des Projekts für die Praxis: Die Daten sollen einen Hinweis darauf geben, ob die Maßnahmen in der Landwirtschaft im Luftreinhalteprogramm 2014 des Landes Steiermark eine Minimierung der Bioaerosol Konzentration in der Luft bewirken können. In einem Merkblatt werden Faktoren, die zur Minimierung der Konzentration luftgetragener Keime und Partikel führen, aufgeführt. Wenn zwischen Kontaminationsquellen und Anrainern eine Übertragung von Staub und seinen biologischen Bestandteilen bzw. Keim- und Staubemission weitgehend ausgeschlossen werden kann, sind normalerweise aus umweltmedizinischer Sicht Emissions-minderungsmaßnahmen nicht erforderlich. Mit den vorliegenden Ergebnissen besteht die Möglichkeit ein für die Steiermark und anderen Ländern gültiges Konzept mit regionalspezifischer Vorgehensweise zu erarbeiten. Zielsetzung: Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein, Abt. Tierhaltungssysteme, Technik & Emissionen, Institut für Tier, Technik und Umwelt ist im gegenständlichen Projekt (genehmigter Antrag wurde durch die Medizinische Universität Graz gestellt, Nr. 101263/3) entscheidend an der Auswahl der Versuchsbetriebe beteiligt, sie stellt zum Teil die Kontakte zu den Betriebsleitern her, übernimmt in den einzelnen Messkampagnen die Emissionsmessungen an den Kaminöffnungen der Projektbetriebe und ist den gesamten Projektablauf (Planung der Messungen, regelmäßige Besprechungen, Diskussion der Auswertungsergebnisse, Erstellung des Abschlussberichtes) involviert. Des Weiteren werden an den jeweiligen Messtagen auf den Projektbetrieben der Status der Lüftungstechnik (Ansteuerungsleistung der Ventilatoren, Messung der Abluftgeschwindigkeit ...) sowie die Bedingungen im Stall und Tierbereich (Temperatur, Feuchte, Tiergewichte, Futtermittel, Einstreu ...) dokumentiert Das Ziel dieses Projekts besteht darin, den Istzustand der Emissionen und Immissionen von Bioaerosolen und Feinstaubpartikeln im Bereich von Tierhaltungsanlagen mit verschiedenen Messstrategien zu erheben. Für die Beurteilung der anlagenbezogenen Emissionen und Immissionen wird vergleichend die natürliche Hintergrundkonzentration der Bioaerosole und Feinstaubpartikel in der Umgebungsluft bestimmt. Es gilt festzustellen, ob die Keimkonzentrationen der Umgebungsluft aus der Stallluft resultieren. Die Leitparameter (Keime bzw. biogene Substanzen), welche in VDI 4250 Blatt 3 (2016) Richtlinie zur Emissions- und Immissionsbeurteilung herangezogen werden, werden auf ihre Adaptierbarkeit überprüft. Für die zukünftigen Bewertungen der Immissionen werden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, um die Fläche des Areals zu definieren, in dem ein neu zu errichtendes Stallgebäude für die Haltung von Nutztieren stehen soll. Die Daten aus der vorliegenden Studie werden mit den Ergebnissen und Bewertungen anderer EU Länder verglichen, um ein Konzept für eine Bewertungsgrundlage zu erstellen. (Text gekürzt)
Starkes Nachtleuchten tritt in der oberen Mesosphäre und der unteren Thermosphäre (MUT) der oberen Erdatmosphäre auf und enthält eine Emissionsschicht, die von angeregtem Stickstoffdioxid (NO2) hervorgerufen wird. Anregungsmechanismen, die zum angeregten Stickstoffdioxid in der MUT und Stratosphäre beitragen, stehen im Mittelpunkt dieses Projekts, da sie nicht gut verstanden sind. Stickstoffdioxid ist auch in der Stratosphäre wichtig, da es zum Ozonabbau beiträgt. Die Photochemie von reaktiven Stickstoffverbindungen (N, NO, NO2) wird in der MUT und der Stratosphäre auf der Grundlage der jetzt verfügbaren globalen Emissionsmessungen analysiert. Für diese Aufgabe wird das MAC-Modell (Multiple Airglow Chemie) erweitert, um Reaktionen mit reaktiven Sauerstoff- und Wasserstoffverbindungen (O(3P), O(1D), O3 und H, OH, HO2) zu berücksichtigen. Berechnungen mittels der aktuellen MAC Version ermöglichen die Berücksichtigung von reaktiven Sauerstoff- und Wasserstoff-verbindungen. Diese Berechnungen wurden auf der Grundlage von in situ Raketenmessungen in der MUT validiert. In Anbetracht früherer Studien zur Untersuchung der Stickstoffdioxid-emissionen wird die Berechnung der Konzentrationen der wichtigsten Repräsentanten von reaktiven Sauerstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffverbindungen in der Stratosphäre unter Verwendung der erweiterten Version des MAC-Modells auf der Grundlage neuer Messungen durchgeführt. Reaktionen, die in der erweiterten Version des MAC-Modells berücksichtigt werden, können in ein photochemisches Modul eines GCM (general circulation model) übernommen werden.
Ziel des Verbundvorhabens PARNES ist die Entwicklung eines Verfahren zur Nutzung von Füllstoffen der Reifenherstellung als Adsorbentien in einem neuen Verfahren der Abluftreinigung. Damit wäre eine produktionsintegrierte Nutzung der beladenen Materialien unter Einsparung von Erdgas und Strom der bisher notwendigen thermischen Abluftreinigung möglich. Aufgaben des CUTEC sind die experimentelle Entwicklung der Adsorption, besonders der Maximierung der Adsorptionskapazität der Materialien durch Optimierung verfahrenstechnischer Bedingungen, die messtechnische Begleitung der Versuche an der im Projekt durch Mixing Group in Freudenberg aufzubauenden Pilotanlage sowie die Mitarbeit bei der abschließenden ökonomischen und ökologischen Bewertung der konzeptionellen Modellanlage. Geplant ist, im AP 1 eine vorhandene Laboranlage in Kooperation mit ENVIROTEC auf Bewegtbett umzubauen, verschiedene Adsorbentien von Mixing Group zu testen, Verfahrensparameter zu variieren, Zusammenhänge zur Erzielung einer maximalen Beladung zu ermitteln und Bedürfnisse an das Adsorbens an Mixing Group zu übermitteln. Außerdem sollen Proben an Mixing Group für die Desorptionsversuche geliefert werden. Im AP 3 sollen dann die Ergebnisse der Parameterstudien der Laboranlage im Technikumsmaßstab verifiziert und optimiert werden. Dazu wird ein vorhandener Flugstromadsorber an einen Heißgaserzeuger (RTO oder TNV) und eine Lösemittelstation angeschlossen. Die Ergebnisse werden in Kooperation mit ENVIROTEC ausgewertet. Sie sollen für die Konzeption der Freudenberger Pilotanlage genutzt werden. In AP 5 werden die Versuche an selbiger messtechnisch begleitet. Zu nutzen ist nun die Ausstattung zu Emissionsmessungen in industriellen Abgasen und das langjährige Know how. In AP 6 werden dann Rechnungen zur CO2-Bilanzierung und die Unterstützung der ökonomischen Betrachtungen mit der dynamischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt.
Für die Arktis ist ein diskontinuierlicher Albedo Unterschied zwischen hoch reflektierenden Schnee/Eisoberfächen und meist stark absorbierenden Meeresoberflächen typisch. In diesem Teilprojekt wird quantifiziert inwiefern diese Heterogenität der Reflektionseigenschaften der Erdoberfläche (i) den Strahlungsantrieb von Wolken (Erwärmung/Abkühlung), und (ii) die Fernerkundungsprodukte von Wolken und Aerosolpartikeln beeinflussen. Aus diesem Grund werden flugzeuggetragene Messungen und Strahlungstransfermodellierungen vorgeschlagen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für das MERO-Tanklager in Vohburg wurde festgelegt, zusätzlich zu den Emissionsberechnungen Emissionsmessungen (Gesamtkohlenwasserstoffe, Benzol) an einem der vier Schwimmdachtanks nach Inbetriebnahme und nach etwa fünf Jahren Betriebszeit durchzuführen. Die Emissionsmessungen und Emissionsberechnungen nach Inbetriebnahme wurden 1996 durchgeführt und im DGMK-Forschungsbericht 515 'Ermittlung der Kohlenwasserstoffemissionen aus Schwimmdachtanks' veröffentlicht. Im September 2001 fanden die Wiederholungsmessungen nach 5 Jahren Betriebszeit statt. Im Vergleich zu den 1996 ermittelten geringen Kohlenwasserstoffgehalten in der den Tank an - und vom Tank wegströmenden Luft wurden in 2001 wiederum nur Gehalte um die Messgerätenachweisgrenze oder geringfügig erhöht (1 ppm) gemessen. Die Ergebnisse zeigen, dass bei gut gewarteten Schwimmdach-Randabdichtungen sich das Emissionsverhalten im Laufe der Betriebszeit nicht verschlechtert hat. Die messtechnisch ermittelten Emissionen liegen im Bereich der nach der VDI-Richtlinie 3479 errechneten Werte.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt in seinen Vorschriften zum anlagenbezogenen Immissionsschutz u. a. auch die Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen. Sich an der Zielsetzung des Schutzes der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen ausrichtend, werden die zuständigen Behörden nach den §§ 26 und 29a BImSchG befugt, dem Anlagenbetreiber die Ermittlung des Emissions- und Immissionsverhalten der Anlage bzw. die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen aufzugeben. Die betreffenden Sachverhaltsermittlungen sollen i. d. R. durch Sachverständige bzw. sachverständige Messinstitute (Stellen) erfolgen, die über eine sogenannte Bekanntgabe verfügen. Entsprechend der verschiedenen fachlichen Aufgabenbereiche wird unterschieden nach Sachverständige, die mit der Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Prüfung von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt werden ( Sachverständige nach § 29b in Verbindung mit § 29a BImSchG ) sowie Stellen, die Art und Ausmaß der von Anlagen ausgehenden Emissionen ermitteln, wenn zu befürchten ist, dass durch die Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden ( Stellen nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG ) und Stellen, die wiederkehrende Überprüfungen von eignungsgeprüften Messgeräten für Emissionsmessungen an Kleinfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV durchführen ( Stellen nach § 29b BImSchG in Verbindung mit § 13, Abs. 3 der 1. BImSchV ). Die 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung) konkretisiert die im § 29b BImSchG getroffenen Vorgaben und nennt die jeweiligen Eignungskriterien. In dem auf Antrag geführten Verwaltungsverfahren (dem sogenannten Bekanntgabeverfahren) wird durch die für den Geschäftssitz des Antragstellers zuständige bekannt gebende Behörde des jeweiligen Bundeslandes das Vorliegen der Bekanntgabevoraussetzungen überprüft. Die Veröffentlichung der jeweiligen Bekanntgabeentscheidung erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständige (ReSyMeSa ). Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) ist gemäß Nr. 1.2.1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes ( Immi-ZustVO ) die für die Bekanntgabe von Sachverständigen und Stellen nach § 29b BImSchG zuständige Behörde des Landes Sachsen-Anhalt. Letzte Aktualisierung: 10.08.2021
Die Studie diente der Erprobung der Methode der indirekten Emissionsmessung diffuser Methanemissionen aus Siedlungsabfalldeponien. Die Messungen erfolgten während auf den Deponien aerobe In-situ-Stabilisierungsmaßnahmen liefen.Zunächst wurden Konzentrationsmessungen am Rand der Deponie mit einem mobilen FTIR-Spektrometer und zusätzlich mittels TDLAS-Linienmessungen durchgeführt. Anschließend konnte der von der Deponie diffus emittierte Methan-Massenstrom aus den Messergebnissen abgeleitet werden. Dies erfolgte mit der inversen Dispersions-Modellierungsmethode (IDMM) und zum Vergleich zusätzlich mit der Tracer-Methode.
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fordert gemäß § 13 Absatz 3, dass die für die Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen eingesetzten Messeinrichtungen halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen sind. Die regelmäßige Überprüfung der Messgeräte soll dazu beitragen, dass die Messeinrichtungen für Emissionsmessungen an Kleinfeuerungsanlagen nach der vorgenannten Verordnung oder der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Seit Inkraftsetzung der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) im Mai 2013 müssen sich diese Messgeräteprüfstellen nunmehr einem Bekanntgabeverfahren unterziehen. Voraussetzung für eine Bekanntgabe ist das Vorliegen der im Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 der 41. BImSchV genannten Bekanntgabevoraussetzungen. Demnach sind neben den Anforderungen an die Organisationsform, Fachkunde, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit auch die in der Richtlinie VDI 4208 Blatt 2 beschriebenen Anforderungen vollständig nachzuweisen. Wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen ist hierbei ein durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17020 für den Bereich Abgasmesstechnik zertifizierte Stelle erstellter aktueller Inspektionsbericht über die Einhaltung der Anforderungen an die personelle Ausstattung, der technischen Anforderungen und über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems. Als begünstigender Verwaltungsakt setzt die Bekanntgabe als Stelle einen Antrag voraus. Antragsteller mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten den Antrag ergänzt durch die geforderten Angaben, Anlagen und den Anhang personelle Ausstattung an das: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 31 Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale). Nach Antragseingang im LAU wird zunächst eine Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Aussagekraft und Aktualität der enthaltenen Angaben und Erklärungen durchgeführt. Sofern erforderlich werden in diesem Verfahrensstadium Veranlassungen zur Ergänzung oder Unterlagennachreichung getroffen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vor, wird das Ergebnis der Antragsprüfung dem Antragsteller durch Bescheid bekannt gegeben und im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) bekannt gemacht. Im Falle einer positiven Entscheidung weist der Bescheid neben dem bekannt gegebenen Aufgabenumfang u. a. auch die Befristung der Bekanntgabe, ggf. vorgenommene Einschränkungen und vom Antragsteller zu beachtende Nebenbestimmungen und Hinweise aus. Die Dauer des Bekanntgabeverfahrens richtet sich sowohl nach dem Zeitpunkt, an dem die Antragsunterlagen vollständig im LAU vorliegen, als auch nach dem umfangsbezogenen Prüfaufwand. Es ist von einer Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten auszugehen. Für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens werden Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) fällig. Diese Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies gilt gleichfalls, falls dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden, der Antrag zurückgezogen oder das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. Die Höhe der Verfahrenskosten wird entsprechend der Tarifstelle 23 der laufenden Nummer 76 der AllGO LSA in Ansatz gebracht. Diese setzen sich demnach zusammen aus dem Grundbetrag nach Nr. 23.1.1, den Kosten für etwaige erhöhte Aufwendungen (Nr. 23.1.2) und der Kompetenzprüfung (Nr. 23.1.3). Letzte Aktualisierung: 10.08.2021
Messungen nach TA-Luft und TA-Laerm zur Beurteilung der Umweltrelevanz
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 608 |
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| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
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| Ereignis | 1 |
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| License | Count |
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| Topic | Count |
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| Boden | 579 |
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