In diesem Gutachten untersuchte Ecofys, welche Optionen zur Gestaltung eines marktbasierten haushaltsunabhängigen Verpflichtungsansatzes zur CO2-Minderung im deutschen Gebäudebestand bestehen. Die Analyse erfolgte technologieoffen und berücksichtigte neben Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auch einen verstärkten Einsatz CO2-armer/erneuerbarer Energien. Das Verpflichtungssystem soll in der Lage sein, die bestehenden Treibhausgas (THG)-Minderungsziele im Gebäudebestand möglichst kostengünstig auf kurz- und langfristig sinnvolle Weise zu erreichen und sich gut in das bestehende Förderinstrumentarium integrieren lassen. Ecofys erstellte den Bericht im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen.
Hintergrund des Projektes stellen die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nach Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) für PM10 und NO2 in allen Bundesländern Österreichs dar. Gemäß IG-L sind bei Vorliegen von Grenzwertüberschreitungen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte per Verordnung durch den Landeshauptmann vorzuschreiben. In der Studie werden über 70 potentielle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte untersucht. u.s..w.
Hintergrund: Im Dezember 2016 trat die EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in Kraft. Diese Richtlinie enthält auf nationaler Ebene prozentuale Emissionsminderungsverpflichtungen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC und PM2,5 für das Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2005. Zusätzlich enthält das novellierte Göteborg-Protokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention (CLRTAP) Emissionsminderungsziele für die o. g. Schadstoffe für das Jahr 2020, die ebenfalls in die neue EU-Richtlinie übernommen wurden. Weiterhin sieht die Richtlinie umfangreiche Berichtspflichten vor: Neben der jährlichen Emissionsberichterstattung sind alle 2 Jahre Emissionsprognosen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC, PM2,5 und Black Carbon (BC) zu berichten. Zudem ist ein nationales Luftreinhalteprogramm (National air pollution control programme) zu erstellen, das neben Emissionsprognosen auch Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung inklusive einer Bewertung der Minderungspotenziale enthalten muss. Dieses nationale Luftreinhalteprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu aktualisieren. Beschreibung und Zielsetzung des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung aktualisierter Emissionsprognosen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC, PM2,5 und Black Carbon (BC) bis zum Jahr 2030 (in Fünf-Jahres-Schritten). Den Prognosen ist ein aktuelles, ressortabgestimmtes Energieszenario (Projektionsbericht 2017) zugrunde zu legen. Die Emissionsprognosen sind nach dem aktuell gültigen Format der Emissionsberichterstattung (NFR, New Format for Reporting) in einzelne Quellgruppen zu untergliedern. In einem weiteren Szenario sollen im F&E-Vorhaben weitergehende Maßnahmen zu Minderung der o. g. Schadstoffe identifiziert werden. Die Minderungspotenziale dieser Maßnahmen sind zu quantifizieren.
Bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz in Paris 2015 soll ein neues, verbindliches weltweites Abkommen zum Schutz des Klimas ratifiziert werden. Dieses Abkommen soll bis spätestens 2020 in Kraft treten. Es sind umfangreiche rechtliche Fragen insbesondere im Vorfeld zu prüfen. Für die Bundesregierung ist die erfolgreiche Umsetzung dieses Beschlusses angesichts des Auslaufens der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ein wichtiges umweltpolitisches Ziel und bedarf intensiver Vorbereitung, aber auch eine umfassende Betreuung bei der Umsetzung des Abkommens. Die institutionelle und rechtliche Ausgestaltung eines zukünftigen Klimaregimes ist entscheidend für den Erfolg, die Einhaltung der Zwei-Grad-Obergrenze. Der Grad der Rechtsverbindlichkeit und die Art der Minderungsverpflichtungen, Finanzierungsverpflichtungen und die Durchschlagskraft der Institutionen eines neuen Abkommens beeinflusst erheblich seine Effektivität. Eine fundierte Bewertung der vorgeschlagenen rechtlichen und institutionellen Optionen für ein zukünftiges Klimaregime ist daher für die Bundesregierung von entscheidender Bedeutung. Bei der Vorbereitung der Verhandlungen und der Umsetzung des Abkommens auf europäischer und internationaler Ebene stellen sich eine Vielzahl von institutionellen und rechtlichen Fragen (u. a. im Hinblick auf die Vereinbarkeit verschiedener Verpflichtungsarten). Außerdem ist die Kohärenz des internationalen Klimaschutzregimes mit anderen internationalen Prozessen und völkerrechtlichen Abkommen zu gewährleisten. Das Vorhaben hat zum Ziel, die verschiedenen Optionen verhandlungsbegleitend zu evaluieren und die Bundesregierung im Verhandlungsprozess fachlich zu unterstützen.
Die zuverlässige, flächenhafte Ermittlung atmosphärischer Schadstoffeinträge ist für die Politikberatung von entscheidender Bedeutung, da darauf die Formulierung von Umweltqualitätszielen (z.B. Critical Loads Überschreitungen) und die Festlegung von Emissionsreduktionsverpflichtungen (z.B. EU-NERC-Richtlinie) basiert. Valide Methoden zur Ermittlung des Schadstoffeintrags sind darüber hinaus für den einheitlichen Vollzug verschiedener Bundesgesetze (BImSchG, BNatSchG) erforderlich. Die Zuverlässigkeit der Eintragsermittlungen konnte durch Weiterentwicklungen stetig verbessert werden. Wesentliche verbleibende Unsicherheit ist der Biosphäre-Atmosphäre-Austausch. Derzeit gibt es weltweit nur eine sehr geringe Anzahl von mikrometeorologischen Messungen des Stickstoffeintrags die zur standörtlichen Validierung der flächenhaften Modellierung und damit zur Eingrenzung der Unsicherheiten herangezogen werden können. Ziel des Vorhabens ist es, am integrierten Monitoringstandort des UBA im Bayerischen Wald, die Stickstoffeinträge durch mikrometeorologische Verfahren zu messen. Durch Vergleiche mit Ergebnissen aus regionalen und lokalen Eintragsmodellen, sollen die Ermittlungsmethoden und insbesondere die Eingangsparameter für regionale Modelle weiter verbessert werden. Besonderes Augenmerk soll auch der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Waldökosysteme sowie dem Vergleich mit gebräuchlichen Schätzmethoden (wie der Kronenraumbilanzierung) gelten. Dafür sollen während zwei Jahren Flussmessungen (z.B. auf Basis der Eddy-Kovarianz-Methode) sowohl des gesamten reaktiven Stickstoffs (unter Nutzung eines geeigneten Konverters) als auch des Ammoniaks und anderer Einzelverbindungen (mit schnell ansprechenden Gasanalysatoren) durchgeführt werden. Die Detailkonzeption des Vorhabens soll auf Grundlage aktueller Forschungsergebnisse (z.B. EU-Projekt ECLAIRE) und in enger Abstimmung mit laufenden Aktivitäten im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention (z.B. EMEP) erfolgen.
Die Europäische Union hat angekündigt bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen um 80 bis 95% zu senken. 2011 wurde dazu die EU low-carbon economy Roadmap der Europäischen Kommission veröffentlicht. Außerdem haben verschiedene Industrieverbände auf Einladung der Kommission eigene sektor-spezifische Roadmaps entwickelt und veröffentlicht, die sich im Detail und aus Sicht der Industrie mit dem Minderungspotenzial in einzelnen Industriesektoren befassen. Zu den Verbänden, die eigene Sektor-Roadmaps vorgelegt haben gehören der Europäische Stahlverband EUROFER, der Europäische Zementverband Cembureau, der Verband der europäischen Papierindustrie (CEPI), und der Europäische Verband der Chemischen Industrie CEFIC. In den letzten Jahren wurden auch vermehrt wissenschaftliche und Studien mit politischen Vorgaben veröffentlicht, die sich mit der Frage beschäftigen wie der Industriesektor langfristig dekarbonisiert werden kann. Diese Studien können hinzugezogen werden, um die von Industrieverbänden vorgelegten Studien in Perspektive zu setzen und die Ergebnisse kritisch zu hinterfragen. In diesem Bericht werden die wichtigsten Annahmen und Kernaussagen der Roadmaps sowie inhaltlich verwandter Studien vorgestellt. Das Ziel ist dabei eine transparente Aufbereitung der verschiedenen Dokumente zur Verfügung zu stellen und damit eine transparente Diskussion über die langfristigen Vermeidungspotenziale in der Europäischen Industrie anzuregen. Dazu werden die absoluten und relativen Minderungspotenziale, die wichtigsten Annahmen hinter den Szenarien sowie eine erste vorsichtige Abschätzung der Auswirkungen der Annahmen auf die Ergebnisse dargestellt. Dadurch soll das allgemeine Verständnis über die Studien und ihre Ergebnisse sowie die treibenden Faktoren dahinter gesteigert werden, Ähnlichkeiten und Unterschiede in den Ansätzen und Ausführungen aufgezeigt und mögliche Differenzen in den Vermeidungspotenzialen in den verschiedenen Studien erläutert werden. Darüber hinaus bietet dieser Bericht einen Überblick und Startpunkt für eine Auseinandersetzung mit den einzelnen Studien. Für ein vertieftes Verständnis der Studien sowie weitere Analysen, Vergleich und Bewertungen der Studien sei der Leser auf die Studien selbst verwiesen. Die in diesem Bericht zur Verfügung gestellten Ergebnisse der Studien können darüber hinaus für eigene Analysen verwendet werden. Quelle: E-Book
Eines der wichtigsten umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung ist es, nach der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls das internationale Klimaregime weiter zu festigen und auszubauen. Die institutionelle und rechtliche Ausgestaltung des zukünftigen Klimaregimes ist entscheidend für seine Umweltintegrität. Der institutionelle Rahmen sowie die Rechtsverbindlichkeit von Reduktionszielen beeinflussen erheblich die Umsetzung der darin festgehaltenen Verpflichtungen. Damit wird auch die Wahrscheinlichkeit erheblich beeinflusst, die globale Erwärmung auf unter 2 C zu begrenzen. Eine fundierte Bewertung der vorgeschlagenen rechtlichen und institutionellen Optionen und eine Mitwirkung bei der Gestaltung der Berichterstattung - eine zentrale Stellschraube für die Transparenz, Bewertbarkeit und Vergleichbarkeit von weltweiteren Klimaschutzpolitiken - sind daher für die Bundesregierung von entscheidender Bedeutung. Besonders wichtig sind die Erarbeitung von Modalitäten und Leitlinien für i) den Aufbau von robusten und transparenten Systemen zur Messung, Berichterstattung und Überprüfung der Treibhausgasemissionen (MRV - Measuring, Reporting and Verification), ii) die internationale Berichterstattung und die Bewertung von Minderungs-Aktivitäten und -Verpflichtungen der Industrieländer (IAR - International Assessment and Review) und iii) die Durchführung von internationalen Konsultationen und Analyse der Minderungsaktivitäten in Entwicklungsländern (ICA - International Consultationen and Analysis). Außerdem sollen Leitlinien für die zweijährigen Berichte entwickelt werden, die als neue Verpflichtung der Entwicklungsländer in Durban (VSK 17) beschlossen werden sollen. Das Vorhaben beabsichtigt, Optionen des Klimaregimes verhandlungsbegleitend zu evaluieren und die Gestaltung von Leitlinien aktiv zu begleiten. Damit kann die für die Bundesregierung im Verhandlungsprozess notwendige fachliche Unterstützung geleistet werden.
Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Durban hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf verständigt, bis 2015 ein neues, umfassendes Klimaschutzabkommen zu verhandeln, das bis spätestens 2020 unter UNFCCC in Kraft treten soll. Die EU fordert, dass dieses Abkommen ein 'Spektrum von Minderungsverpflichtungen' für Industrie- und Schwellen- und Entwicklungsländer beinhalten soll. Zielstellung: Für ca. 15 Kernländer sind mögliche qualitative und quantitative Emissionsreduktionsziele für die Zeit 2020-2030 auf Basis von Indikatoren und unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten zu erarbeiten und auf ihre politische Durchsetzbarkeit zu prüfen. Methodik: Erhebung und Systematisierung der vorhandenen Daten (Minderungsangebote, Länderprofile); Ableitung möglicher qualitativer und quantitativer Emissionsreduktionsziele, Analyse und Einschätzung der politischen Realisierbarkeit. In dem Vorhaben sollen darüber hinaus die wichtigsten Konzepte zu Lastenteilungs- und Gerechtigkeitsaspekten in der internationalen Klimaschutzdiskussion gesammelt und analysiert werden. Dabei sollen sie auch auf ihre Vereinbarkeit mit der 2 C-Zielsetzung sowie auf ihre (politische) Durchsetzbarkeit auf internationaler Ebene hin ausgewertet werden. Mit Blick auf die Gestaltung eines neuen Abkommens bis 2015 sollen Vorschläge für die deutsche Verhandlungsführung auf EU- und UNFCCC-Ebene abgeleitet werden.
Zur Einhaltung der Zwei-Grad-Grenze müssen die Treibhausgasemissionen bis zur Jahrhundertmitte weltweit bezogen auf die Emissionswerte von 1990 halbiert werden. Die Bundesregierung will eine Treibhausgasminderung um 40Prozent bis 2020 und mindestens 80Prozent bis 2050 erreichen. Der Energiesektor, der derzeit für mehr als 80Prozent der THG-Emissionen verantwortlich ist, hat dabei eine Schlüsselfunktion. In einem nahe zu treibhausgasneutralem Deutschland muss daher die Energieversorgung ausschließlich auf regenerativen Energien basieren. Auf Grund der begrenzten deutschen Potentiale und der energetischen sowie ökonomischen Vorteile von ausländischen Standorten wird der Import von erneuerbaren Energien notwendig sein. Gleichzeitig ist für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Aufbau von regenerativen Speichersystemen notwendig. Dies geht einher mit der Nutzung von synthetischen Kraftstoffen aus regenerativen Energie im Verkehrssektor. Diese Importe können als Strom, Biomasse oder synthetischen Energieträgern erfolgen. Synthetische Energieträger können sowohl Wasserstoff als auch Methan und andere höhere Kohlenwasserstoffe sein. Bisher fehlen aussagekräftige Analysen zu den Importkapazitäten aus regenerativen Energiequellen. Zu den möglichen Importwegen und deren energetischen Effizienz sowie zur notwendigen Umstrukturierung und Integration in das deutsche Energiesystem. Im Projekt soll ein systematischer Vergleich möglicher treibhausgasneutraler Importe und deren Integration ins deutsche Energiesystem durchgeführt werden. Es sollen Erkenntnisse zum Transformationsweg des Gasnetzes, zur Substitution fossiler Energieträger und damit zur Minderung des CO2-Ausstoßes in den verschiedenen Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr, Industrie), zu vorhandenen Hemmnissen, zu notwendigen Anpassungen und zu der Importinfrastruktur gewonnen werden. Aus den Ergebnissen sollen strategische Erkenntnisse zum Aufbau eines treibhausgasneutralen Energiesystems gewonnen werden.
Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Die marktwirtschaftlichen Ansätze gelten u.a. als ein effizientes Instrument, um die Schwellen- und Entwicklungsländer in ein internationales Klimaregime einzubeziehen und eigene, ambitionierte Minderungsverpflichtungen dieser Länder zu definieren. Sie sollen dazu beitragen, dass Emissionsminderungen in einem noch größeren Umfang (scaling up) als bisher im Clean Development Mechnism (CDM) erreicht werden. Diese Ansätze spielen zudem eine zentrale Rolle in der Ausgestalltung der auf der COP17 beschlossenen Einführung eines Neuen Marktmechnismus (NMM). Vor diesem Hintergrund verfolgt das Vorhaben folgende Ziele: (1) Auswertung der aktuellen Diskussion zur Entwicklung sektoraler Ansätze - Auswertung der sektoralen Aspekte der NMM- und FVA-Vorschläge auf Basis der UNFCCC-Eingaben - und Beschlüsse sowie der konkreten Standardisierungsansätze im CDM in sektoraler Hinsicht - Betrachtung des Bereiches des programmatischen CDM-Ansatzes (PoA) in Bezug auf Fragen der sektoralen Ausweitung - (2) Analyse und Bewertung zur Umsetzbarkeit der Konzepte - Welche Prozesse und Maßnahmen sind notwendig, um sektorale Ansätze im CDM umzusetzen - a) im UNFCCC-Prozess - b) auf Seiten des Gastgeberstaates - c) auf Seiten der Privatwirtschaft (jeweilig betroffenen Sektkorunternehmen im Gastgeberstaat)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 11 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 2 |
| offen | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 11 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 8 |
| Webseite | 5 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7 |
| Lebewesen und Lebensräume | 10 |
| Luft | 11 |
| Mensch und Umwelt | 13 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 13 |