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Europäische Energie- und Klimaziele

<p>Europäische Energie- und Klimaziele</p><p>Die Europäische Union hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen verpflichtet, unter der Maßgabe des Übereinkommens von Paris und verschiedener eigener Beschlüsse. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Ziele für das Jahr 2020 zwar erfüllt und teilweise übererfüllt, doch die mittel- und langfristigen Ziele können nur durch erheblich verstärkte Bemühungen erreicht werden.</p><p>Zielvereinbarungen</p><p>Bei der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠-Klimakonferenz in Paris 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, unter anderem darauf, die menschengemacht globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ Zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) stellt eine der größten globalen klimapolitischen Errungenschaft dar. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, beschloss die EU 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Um dies zu erreichen weist die EU Zwischenziele für die Dekaden bis 2050 aus.</p><p>Im Rahmen des<a href="https://climate.ec.europa.eu/eu-action/climate-strategies-targets_de">Klima- und Energiepaketes</a>hat sich die EU zu Zielen für 2020 verpflichtet. Die 2009 in Kraft getretenen Regelungen enthielten folgende Verpflichtungen:</p><p>Mit dem<a href="https://ec.europa.eu/clima/eu-action/european-green-deal/european-climate-law_en">EU-Klimagesetz</a>hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben. Anstatt einer Minderung von 80 % - 95 % strebt sie nun netto-Null Treibhausgas-Emissionen („Klimaneutralität“) sowie anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Emissionssenken können dabei Emissionsquellen ausgleichen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Ein Prozess zur Festlegung eines 2040-Ziels wurde auf den Weg gebracht.</p><p>Außerdem wurden zuletzt noch weitere Ziele für 2030 angepasst und die bestehenden Energieziele angehoben:</p><p></p><p>Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU finden Sie<a href="https://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-strategy-and-energy-union/clean-energy-all-europeans">hier</a>.</p><p>Es folgen Einschätzungen, inwieweit die EU die Energie- und Klimaziele einhalten kann (Details siehe<a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/trends-and-projections-in-europe-2024">EEA 2024</a>).</p><p>Zielerreichung der Energie- und Klimaschutzziele</p><p>Die in Abbildung „Fortschritte der EU bei der Umsetzung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠- und Energieziele für 2020 und 2030“ dargestellten Entwicklungen werden im Hinblick auf die Zielerreichung wie folgt eingeordnet und bewertet:</p><p>Das „Fit-For-55-Paket“ soll die Erreichung dieser Ziele flankieren. Teil davon sind die Revisionen der angesprochenen Verordnungen und Regulierungen sowie zahlreicher weiterer Gesetzespakete.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-der-eu">Klima- und Energiepolitik in der EU | Umweltbundesamt</a></p><p>Mit dem Impact Assessment der EU Kommission zu einem potentiellen Treibhausgasminderungsziel von 90% ggü. 1990 in 2040 hat die Kommission die Grundlage für ein solches Ziel gelegt (siehe<a href="https://climate.ec.europa.eu/eu-action/climate-strategies-targets/2040-climate-target_en">EU KOM</a>). Die Aufgabe des kürzlich neu gewählten EU Kabinetts ist es nun ein solches Ziel gesetzlich zu verankern.</p><p></p>

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