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Energieverbrauch privater Haushalte

<p>Die privaten Haushalte benötigten im Jahr 2024 etwa gleich viel Energie wie im Jahr 1990 und damit gut ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Sie verwendeten mehr als zwei Drittel ihres Endenergieverbrauchs, um Räume zu heizen.</p><p>Endenergieverbrauch der privaten Haushalte</p><p>Private Haushalte verbrauchten im Jahr 2024 625 Terawattstunden (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>⁠) Energie, das sind 625 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh). Dies entsprach einem Anteil von gut einem Viertel am gesamten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠.</p><p>Im Zeitraum von 1990 bis 2024 fiel der Endenergieverbrauch in den Haushalten – ohne Kraftstoffverbrauch, da dieser dem Sektor Verkehr zugeordnet ist – um 4,5&nbsp;% (siehe Abb. „Entwicklung des Endenergieverbrauchs der privaten Haushalte“). Dabei herrschten in den Jahren 1996, 2001 und 2010 sehr kalte Winter, die zu einem erhöhten Brennstoffverbrauch für Raumwärme führten. So lag der Energieverbrauch im sehr kalten Jahr 2010 etwa 14 % über dem Wert des eher warmen Jahres 1990.</p><p>Höchster Anteil am Energieverbrauch zum Heizen</p><p>Die privaten Haushalte benötigen mehr als zwei Drittel ihres Endenergieverbrauchs, um Räume zu heizen (siehe Abb. „Anteil der Anwendungsbereiche der privaten Haushalte 2008 und 2024“). Sie nutzen zurzeit dafür hauptsächlich Erdgas und Mineralöl. An dritter Stelle folgt die Gruppe der erneuerbaren Energien, an vierter die Fernwärme. Zu geringen Anteilen werden auch Strom und Kohle eingesetzt. Mit großem Abstand zur Raumwärme folgen die Energieverbräuche für die Anwendungsbereiche Warmwasser sowie sonstige ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Prozesswrme#alphabar">Prozesswärme</a>⁠ (Kochen, Waschen etc.) bzw. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Prozessklte#alphabar">Prozesskälte</a>⁠ (Kühlen, Gefrieren etc.).</p><p>Mehr Haushalte, größere Wohnflächen – Energieverbrauch pro Wohnfläche sinkt</p><p>Der Trend zu mehr Haushalten, größeren Wohnflächen und weniger Mitgliedern pro Haushalt (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/strukturdaten-privater-haushalte/bevoelkerungsentwicklung-struktur-privater">Bevölkerungsentwicklung und Struktur privater Haushalte</a>“) führt tendenziell zu einem höheren Verbrauch. Diesem Trend wirken jedoch der immer bessere energetische Standard bei Neubauten und die Sanierung der Altbauten teilweise entgegen. So sank der spezifische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠ (Energieverbrauch pro Wohnfläche) für Raumwärme seit 2008 um über 40 % (siehe Abb. „Endenergieverbrauch und -intensität für Raumwärme – Private Haushalte (witterungsbereinigt“)).</p><p>Stromverbrauch mit einem Anteil von rund einem Fünftel</p><p>Der Energieträger Strom hat einen Anteil von rund einem Fünftel am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠ der privaten Haushalte. Hauptanwendungsbereiche sind die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Prozesswrme#alphabar">Prozesswärme</a>⁠ (Waschen, Kochen etc.) und die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Prozessklte#alphabar">Prozesskälte</a>⁠ (Kühlen, Gefrieren etc.), die zusammen rund die Hälfte des Stromverbrauchs ausmachen. Mit jeweiligem Abstand folgen die Anwendungsbereiche Informations- und Kommunikationstechnik, Warmwasser und Beleuchtung (siehe Abb. „Anteil der Anwendungsbereiche am Netto-Stromverbrauch der privaten Haushalte 2008 und 2024“).</p><p>Direkte Treibhausgas-Emissionen privater Haushalte sinken</p><p>Der Energieträgermix verschob sich seit 1990 bis heute zugunsten von Brennstoffen mit geringeren Kohlendioxid-Emissionen und erneuerbaren Energien. Das verringerte auch die durch die privaten Haushalte verursachten direkten Kohlendioxid-Emissionen (d.h. ohne Strom und Fernwärme) (siehe Abb. „Direkte Kohlendioxid-Emissionen von Feuerungsanlagen der privaten Haushalte“).</p>

Smart Grids - Open Gateway Energy Management Alliance (OGEMA)

About 40% of final energy consumption in Germany will take place in and around buildings. Heating, cooling, hot water and the operation of electric devices are doing the most important areas - in the future probably also increasingly electric vehicles. The Open Gateway Energy Management Alliance (OGEMA) is an open software platform for energy management in this area. This connects energy consumers and producers to the customer with control centers of energy supply and binds a display for user interaction to. Thus, end-users should be able to automatically observe the future variable price of electricity and energy consumption to times. All participating developers to turn their ideas for automated energy can be used more efficiently to implement in appropriate software.

Kühle Räume im Sommer

<p>Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun</p><p>Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen</p><p><ul><li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li><li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li><li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p><p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong> beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p><p><strong>Bauliche Maßnahmen </strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p><p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong> sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p><p><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong> Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1&nbsp;Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) &lt; 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong></p><p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p><p>2023 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>⁠ Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 12,6 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2023 in Deutschland 2,8 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p><p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a>⁠ Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong></p><p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p><p>Die <a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a> bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach <a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a> macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p><p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&amp;qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p><p>Die <strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong> beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FC gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p><p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p><p><strong>Split-Klimageräte</strong> bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines Klimageräts mit Stromkosten über 10 Jahre von 400-560 Euro (1.000-1.400 kWh mit 40 Cent/kWh).</p><p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,6 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>⁠) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen. &nbsp;</p><p>Bei <strong>beweglichen Klima-</strong> <strong>oder Mono(block)geräten </strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p><p>In Deutschland werden jährlich ca. 90.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 840.000 Geräte.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Quellen:</strong></p><p>1 <a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p><p>2 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p><p>3 <a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p>

Energieeffiziente additive Fertigung durch Rezirkulation von Pulvermaterial und Energieströmen, Teilvorhaben: Entwicklung eines lernfähigen Mess- und Steuerungssystems für Pulverförderungsanwendungen

Mit Verknappung der Ressourcen an Primärenergieträgern und Ausgangsrohstoffen für Hightech-Anwendungen (z.B. Titan, Inconel) und steigenden Anforderungen an den Klimaschutz wächst auch der wirtschaftliche und politische Druck zur Steigerung der Energieeffizienz in der additiven Fertigung (AM - additive manufacturing). Dabei ist zu beachten, dass hierbei neben einer energetischen Optimierung der Anlagentechnik auch die Einsparung Metallpulver einhergeht mit einem drastisch reduzierten Einsatz von Primärenergie zu dessen Herstellung. Im Mittel kann davon ausgegangen werden, dass mit jedem recycelten Kilogramm Titanpulver in etwa 95 kWh gespart werden können. Dieses Vorhaben avisiert ein energieeffizientes Funktionsmuster für optimale Metall-Pulver- und Inertgasaufbereitung für die additive Fertigung mit kontinuierlicher Überwachung und Regelung der Prozesse sowie normgerechte Dokumentation, sodass es allerhöchste Anforderungen aus der Produktion für Klasse-1-AM-Bauteile erfüllt und gleichzeitig den Anforderungen an eine signifikante Reduktion des Endenergieverbrauchs und des CO2-Footprints gerecht wird sowie zur Ressourcenschonung beiträgt. Erstmalig wird durch eine lückenlose Qualitätsüberwachung der Güte des Pulvers und der Anlagenumgebung, unter anderem im Sinne der Sicherheit und Effizienz, kontinuierlich kontrolliert, geregelt und dokumentiert.

CO2 Bilanzierung

<p>Mithilfe von Energie- und CO2-Bilanzen wird der Ist-Zustand bei Endenergieverbrauch, Einsatz erneuerbarer Energien und CO2-Emissionen in einer Kommune ermittelt und den unterschiedlichen Sektoren und Energieträgern zugeordnet.</p> <p>Das Bilanzierungstool BICO2 BW wurde im Jahr 2010 vom ifeu im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg entwickelt und in einer Pilotphase an Kommunen getestet. Das Tool folgt der BISKO-Systematik (Bilanzierungssystematik Kommunal) und wird durch die KEA BW (Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg) bereitgestellt.</p> <p>(Quelle: Stadt Konstanz, Amt für Klimaschutz)</p> <p> </p>

Erneuerbare Kälte – Methodenentwicklung zur Abbildung der zur Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie

Im Kontext des Klimawandels gewinnt die Kälteversorgung von Gebäuden an Bedeutung, doch zeigt die Datenlage in Deutschland erhebliche Lücken, insbesondere beim Endenergieverbrauch und der Struktur der Kälteversorgungssysteme. Dieser Bericht erläutert die in der EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 beschriebene Methode und klärt zentrale Begriffe und Abgrenzungen. Das entwickelte Umsetzungsmodell differenziert zwischen Kälteerzeugern unter und über 1,5 MW sowie Fernkälteversorgung. Modellierte Parameter wurden durch Expertengespräche validiert. Die Ergebnisse zeigen, dass neben den privaten Haushalten der Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen den größten Anteil an erneuerbarer Kälte aufweisen. Veröffentlicht in Climate Change | 54/2025.

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707 Fördergrundsätze für vorhabenbezogene Zuweisungen zur Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen; Änderung Erl. des MWU vom 1. August 2025 - 31-46813-10 Bezug: Erl. des MWU vom 2. September 2024 (MBl. LSA S. 263) 1. Der Bezugs-Erl. wird wie folgt geändert. a) In Nummer 1.2 Buchst. a wird die Angabe „29.5.2024“ durch die Angabe „22.05.2024“ ersetzt. b) In Nummer 1.2 Buchst. b wird die Angabe „geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024)“ durch die Angabe „zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/3236 (ABl. L, 2024/3236, 19.12.2024)“ ersetzt. c) In Nummer 1.2 Buchst. d wird die Angabe „Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBl. LSA S. 201, 204)“ durch die Angabe „Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 vom 25. Februar 2025 (GVBl. LSA Nr. 3, S. 375)“ ersetzt. d) In Nummer 2.1 werden nach dem Wort „Landesschulinfrastrukturen“ ein Komma und danach das Wort „Hochschulen“ eingefügt. e) In Nummer 3 werden nach der Angabe „Sachsen-Anhalt“ die Wörter „und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt“ eingefügt. f) In Nummer 4.2 Buchst. a wird das Wort „Antragstellenden“ durch das Wort „Antragsteller“ ersetzt. g) Die Nummern 4.4 bis 4.9 erhalten folgende Fassung: „4.4 Mit der Antragstellung sind die aktuellen Treibhausgasemissionen sowie der aktuelle Endenergieverbrauch oder der aktuelle Endenergiebedarf für den jeweiligen Energieträger auf Basis eines der folgenden Dokumente zu belegen: a) ein gültiger Energieausweis des Gebäudes gemäß den §§ 79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), in der jeweils geltenden Fassung oder b) ein, durch einen Ausstellungsberechtigten gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes, bestätigter Gebäudesteckbrief oder c) eine für das Gebäude gemäß DIN V 18599 - Energetische Bewertung von Gebäuden - , die bei der DIN Media GmbH Berlin zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt ist, erstellte Energiebilanz. 4.5 Wenn für das Gebäude ein Sanierungsfahrplan vorliegt, der die Entwicklung des Gebäudes zur Erreichung der Klimaneutralität und die hierfür erforderlichen Maßnahmen aufzeigt, ist dieser bei der Antragstellung einzureichen. 4.6 Für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.1 Buchst. a und Maßnahmen, die eine Kombination aus Nummer 2.1.1 Buchst. a und Buchst. b sind, ist der für nach Umsetzung der Maßnahme prognostizierte Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf mit Antragstellung vorzulegen. Dieser ist durch einen Ausstellungsberechtigten gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes auszustellen. 4.7 Bei nicht gebäudebezogenen Einzelmaßnahmen gemäß Nummer 2.1.1 Buchst. b ist mit Antragstellung ein Nachweis der potentiellen Einsparung vorzulegen. 4.8 Innerhalb einer funktionalen Einheit von Gebäuden ist die Kombination mit mehreren Einzelmaßnahmen innerhalb eines Vorhabens möglich, sofern die Summe der förderfähigen Gesamtausgaben gemäß Nummer 4.1 weiterhin unterhalb einer Million Euro liegt. 4.9 Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren aufweisen, müssen gemäß Artikel 73 Abs. 2 Buchst. j der Verordnung (EU) 2021/1060 klimaverträglich sein.“ h) Die Nummer 4.10 wird aufgehoben. i) Die Nummern 7.4.2 bis 7.4.6 erhalten folgende Fassung: „7.4.2 Die Zuweisung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, namens und im Auftrag des für die Energie zuständigen Ministeriums. Mit der Zuweisung werden neben den Haushaltsmitteln auch die erforderlichen Haushaltsmittel für nachfolgende Haushaltsjahre zugesagt, wobei die Mittelplanung für die gesamte Laufzeit des Vorhabens in Form eines verbindlichen Finanzierungsplans dargestellt wird. Die weiteren Mittelzuweisungen für die jeweiligen Haushaltsjahre erfolgen jährlich vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel. 7.4.3 Die Auszahlung der bewilligten Zuweisungen erfolgt auf Anforderung der Zuweisungsempfänger mittels des von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten elektronischen Formulars auf das von den Zuweisungsempfängern benannte Konto. 7.4.4 Für Vorhaben gemäß Nummer 5.6.3 gilt: 7.4.4.1 Im Rahmen der Antragstellung werden Angaben zu den Ausgaben und deren Finanzierung (dem Haushaltsplanentwurf) in tabellarischer Form von dem Antragsteller abgefragt. Diese Aufstellung wird mit den Inhalten der verbalen Vorhabenbeschreibung und Auftragsschätzungen oder Angeboten für die geplanten Ausgaben plausibilisiert. Sofern bei späteren Antragstellungen Erfahrungswerte aus den ersten Förderungen vorliegen, können diese bei der Plausibilisierung herangezogen werden. Gleiches gilt für gegebenenfalls mehrfache vergleichbare Antragstellungen eines Antragstellers. Der Haushaltsplanentwurf wird anhand der plausibilisierten Angaben genehmigt. 7.4.4.2 Im Zuweisungsschreiben ist die Herleitung des Pauschalbetrags anhand der Summe des genehmigten Haushaltsplanentwurfs darzustellen. Außerdem ist für den Nachweis der erfolgreichen Förderung (Output) im Zuweisungsschreiben festzulegen, dass im Sachbericht insbesondere zur Umsetzung der Förderziele Stellung zu nehmen ist sowie Fotos und andere geeignete Nachweise über die getätigten Investitionen und umgesetzten Maßnahmen vorzulegen sind. Weitere Outputfaktoren können durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Zuweisungsschreibens vorgegeben werden. 7.4.4.3 Der Nachweis über die erzielte Einsparung ist für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.1 Buchst. b unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, wie beispielsweise eines Energieauditors, vorzulegen. Für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.1 Buchst. a und Maßnahmen, die eine Kombination aus Nummer 2.1.1 Buchst. a und Buchst. b sind, ist die erzielte Einsparung durch einen der folgenden Nachweise zu belegen: a) ein aktualisierter Energieausweis oder b) ein, durch einen Ausstellungsberechtigten gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes, aktualisierter Gebäudesteckbrief oder c) eine aktualisierte Energiebilanz. 7.4.4.4 Die Auszahlung der bewilligten Zuweisung erfolgt nachdem die Maßnahme abgeschlossen ist und nach Prüfung der vollständig eingereichten Nachweise und der mit der Bewilligung verbundenen Förderkriterien und Auflagen. Die Abforderung beinhaltet neben dem Formblatt den Sachbericht, in welchem insbesondere zur Umsetzung der Förderziele Stellung zu nehmen ist und die gemäß Nummer 7.4.4.2 und 7.4.4.3 geforderten weiteren Nachweise über die erfolgreiche Maßnahmendurchführung. Die mit dem Auszahlungsantrag vorzulegenden Nachweise werden gleichzeitig als Verwendungsnachweis anerkannt. 7.4.5 Für Vorhaben, die nicht gemäß Nummer 5.6.3 gefördert werden, gilt:

Endenergieverbrauch in der Stadt Münster

<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster erhalten Sie auf dieser Seite maschinenlesbare Daten aus der Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt Münster.</p> <p>Die unten verlinkte Excel-Datei enthält Informationen zum Endenergieverbrauch nach Sektoren. Angegeben werden die Daten in Form des absoluten jährlichen Energieverbrauchs in Gigawattstunden (GWh). Außerdem wird aufgeschlüsselt nach Sektoren (Private Haushalte, Gewerbe + Sonstiges, Industrie, Verkehr).</p> <p>Enthalten sind die Werte von 1990-2022.</p> <p>Die Bilanz erscheint mit zeitlichem Verzug: Also z.B. die Bilanz für 2021 erscheint Anfang des Jahres 2023. Das liegt daran, dass Rohdaten wie bspw. der bundesweite Stromfaktor erst ca. 12-15 Monate nach Ende des jeweiligen Bilanzjahres vorliegen.</p> <p>Weitere Informationen zu den Daten erhalten Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li>Kompletter Text der aktuellen Energie- und Klimaschutzbilanz als PDF zum Download auf der <a href="https://www.stadt-muenster.de/klima/unser-klima-2030/vision/energie-und-klimaschutzbilanz">Seite zum Thema Klimaschutz auf der Homepage des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit</a>.</li> <li>Bericht zur Energie- und Klimabilanz 2020 <a href="https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050284">im Ratsinformationssystem der Stadt Münster auf der Seite zur Sitzung des Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 29.03.2022</a>.</li> </ul>

Statistisches Jahrbuch 2023-2025: Kapitel "Umwelt, Ver- und Entsorgung"

Das Statistische Jahrbuch der Hansestadt Lübeck bietet umfassende Einblicke in Bevölkerung, Wirtschaft, Umwelt und Finanzen mit Tabellen, Grafiken sowie Karten auf Stadtteilebene. Mehr unter <https://www.luebeck.de/jahrbuch>. Als Ergänzung zur PDF-Veröffentlichung wird das Statistische Jahrbuch hier im Excel-Format als Open Data bereitgestellt. Inhaltsübersicht des Kapitels "Umwelt, Ver- und Entsorgung": - Zeichenerklärungen / Abkürzungen - Kernaussagen Versorgung: - Entwicklung der Elektrizitätsversorgung 1980 - 2020 in MWh - Entwicklung der Gasversorgung 1980 - 2021 in MWh - Entwicklung der Wärmeversorgung 1990 - 2021 - Gesamtwerte der Leistung in kW und versorgte Wohneinheiten 1990 - 2021 - Entwicklung der Wasserversorgung 1980 - 2021 in m³ - Entwicklung der Wassergewinnung 1998 - 2022 - Entwicklung der Wasserabgabe und Trinkwasserentgelte 1998 - 2022 Entsorgung: - Entwicklung der Kennzahlen der Entsorgungsbetriebe Lübeck 2003 - 2024 - Entwicklung der Wert- und Schadstoffsammlung 2003 - 2024 - Entwicklung der Straßenreinigung und des Winterdienstes 2003 - 2024 Umwelt: - Überschreitungen d. Ozon- und Feinstaubwerte an der Messstation St. Jürgen 2013 - 2024 - Entwicklung der Jahresbilanzen zu Luftschadtstoffen 2009 - 2024 - Entwicklung der CO2-Emissionen 2019 - 2024 nach Energieträger - Entwicklung der CO2-Emissionen 2019 - 2024 nach Sektoren - Entwicklung des Endenergieverbrauchs 2019 - 2024 nach Energieträger - Entwicklung des Endenergieverbrauchs 2019 - 2024 nach Sektor - Baumkataster Februar 2025 nach Gattung Glossar

Wärmewende

<p>Die Wärmeversorgung der Gebäude befindet sich in einem großen Modernisierungsprozess. Heizungsanlagen werden auf erneuerbare Energien umgestellt, Kommunen bauen Wärmenetze aus und Gebäude werden durch energetische Sanierungsmaßnahmen effizienter und lebenswerter für alle. Die Wärmewende ist eine Chance, die Wärmeversorgung treibhausgasneutral, resilienter und sozial gerechter zu gestalten.</p><p>Lebenswerte, energieeffiziente Gebäude im Jahr 2045</p><p>Der Betrieb von Gebäuden verursacht in Deutschland heute noch etwa <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energieeffizienz-in-zahlen-2022.html">35 Prozent des Endenergieverbrauchs</a> und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen. Insbesondere die Wärmeversorgung macht einen Großteil des Energieverbrauchs im Gebäude aus. Daher liegt in einer nachhaltigen, treibhausgasneutralen, energieeffizienten Wärmeversorgung ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/13-thesen-treibhausgasneutrale-gebaeude">zentraler Hebel</a>, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.</p><p>Szenarioanalysen wie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/rescue-wege-in-eine-ressourcenschonende">RESCUE-Studie</a> des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ untersuchen zukünftige Situationen sowie Wege, die in diese Zukunft führen. Sie zeigen auf, wie groß die Anstrengungen bei der Sanierung von Gebäuden und der Umstellung auf erneuerbare Energien sein müssen, um auf einen plausiblen Pfad in Richtung eines treibhausgasneutralen, post-fossilen und möglichst ressourcenschonenden Deutschlands zu kommen. Die klima- und energiepolitischen Ziele sind im nationalen Klimaschutzgesetz (KSG) sowie dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), und EU-Richtlinien (RED III; EED; EPBD u.a.) festgeschrieben. Um sie zu erreichen, sind kontinuierliche und vorausschauende Maßnahmen unerlässlich. Bei Anschaffungen und Arbeiten an Gebäuden muss deshalb schon heute an die geplante Treibhausgasneutralität 2045 gedacht werden.</p><p>Energieeffizienz</p><p>Ein wichtiger Grundsatz bei der zukunftsfähigen Wärmeversorgung ist, dass Wärme nicht unnötig verschwendet werden soll („efficiency first“). Es ist unerlässlich, Wärme dort einzusparen, wo sie niemandem nützt, Abwärme als Wärmequelle zu erschließen und Wärmeverluste der Gebäudehülle auf ein möglichst niedriges Ausmaß zu verringern. Das senkt den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-gebaeude">Energieverbrauch von Gebäuden</a> und erleichtert es, erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung zu nutzen.</p><p>Energetische Sanierungen, wie die Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller, sind neben einer Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien die zentrale Voraussetzung für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ im Gebäudebestand. Denn auch erneuerbare Energien sind nur begrenzt verfügbar. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bergen großes Potenzial zum Energiesparen – gute Planung vorausgesetzt. Modernisierte und gedämmte Häuser können außerdem helfen, die Innenräume bei zunehmend heißen Temperaturen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kuehle-raeume-im-sommer">kühl zu halten</a>. Sie steigern die Behaglichkeit sowie die Lebensqualität für Bewohnende. Das Hintergrundpapier „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/waermedaemmung">Wärmedämmung</a>“ beantwortet wichtige Fragen über Wärmedämmung und räumt Vorurteile aus. Mit „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/serielle-sanierung-in-europa-deutschland">serieller Sanierung</a>“ und „Sanierungssprints“ gibt es inzwischen innovative Verfahren, um Bestandsgebäude zügig zu effizienten Nullenergiegebäuden zu machen. Auch Maßnahmen, die weniger aufwändig sind, können viel bewirken: die Dämmung von Kellerdecke und oberster Geschossdecke ist mit etwas handwerklichem Geschick in Eigenleistung möglich. Eine optimierte Heizung mit hydraulischem Abgleich sorgt für effizienten Energieeinsatz und verteilt die Wärme gleichmäßig im Haus.</p><p>Wichtig sind Qualitätssicherung, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/realitaetsnahe-berechnung-des-energiebedarfs">realitätsnahe Berechnungen</a> von Einsparpotenzialen, damit die erwarteten Energieeinsparungen auch tatsächlich eintreten.</p><p>Auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-kumulierte-energieaufwand-als-foerderkriterium">Lebenszyklusbilanz eines Gebäudes</a> wirkt sich eine hohe Energieeffizienz positiv aus: zwar steigt mit höherer Energieeffizienz der Anteil des Herstellungsaufwandes, jedoch sinken insgesamt die Treibhausgasemissionen.<br>Durch die sogenannte Digitalisierung von Gebäuden lassen sich Wärmeverbräuche heute besser messen, analysieren und steuern. Energiemonitoring und Gebäudeautomation helfen dabei, das Nutzungsverhalten zu verstehen und den energiesparenden Betrieb von Gebäuden durch Anlagentechnik zu unterstützen. Auch verständliche Informationen in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/informative-transparente-heizkostenabrechnung-als">jährlicher Heizkostenabrechnung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verstaendliche-monatliche-heizinformation-als">monatlicher Verbrauchsinformation</a> können dabei hilfreich sein.</p><p>Nutzungsverhalten in der Wärmewende </p><p>Auch durch das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur">tägliche Verhalten</a>, regelmäßige Wartung und die richtige Nutzung der Gebäudetechnik kann Energie eingespart und der Geldbeutel geschont werden. Wichtig ist ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-technische-verhaltensbasierte-aspekte-der">gezielter Kompetenzaufbau</a> bei Bewohnenden, Facility Managern und weiteren Nutzergruppen von Gebäuden, um bereits installierte Gebäudetechnik effektiv anzuwenden. In einem intensivierten Energiemanagement und im energiesparenden Gebäudebetrieb von Wohn- und Nichtwohngebäuden liegen große Potenziale: 30 Prozent Einsparung sind möglich.</p><p>Neben energiesparendem Verhalten hat die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flaechensparend-wohnen">individuell genutzte Wohnfläche</a> einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Dadurch, dass die Wohnfläche pro Kopf in den zurückliegenden Jahren stetig wuchs, wurden die mühsamen Fortschritte in der energetischen Sanierung der Wohngebäude <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/komponentenzerlegung-treiber-energiebedingter-thg#haushalte">neutralisiert</a>. Große Wohnflächen entstehen in Haushalten oft durch den Auszug von Kindern oder Partner*innen. Umzüge, Umbauten und die Aufnahme weiterer Mitbewohner*innen können den Wohnraum wieder an den individuellen Bedarf anpassen. Hilfreich ist es, eine spätere Umnutzung (z.B. Teilung) von Gebäuden schon in der Bauphase mitzudenken. Auch Förderprogramme, die bei Umzug und Untervermietungen Unterstützung leisten, können wenig genutzte Wohnungen und unnötig große Wohnflächen verringern.</p><p>Insgesamt geht das Potenzial der sogenannten „Suffizienz“-Strategie über individuelles Verhalten hinaus. Hier ist auch die Politik gefordert. Sie muss den Rahmen so setzen, dass klimafreundliches Verhalten für die Menschen leichter möglich und zur Standard-Option wird (beispielsweise durch entsprechende Unterstützung und Förderprogramme).</p><p>Heizen ohne fossile Brennstoffe </p><p>Wärme kann aus unterschiedlichen Energiequellen bereitgestellt werden. Allerdings unterscheiden sich diese teils erheblich in ihrer technischen Erschließbarkeit, geographischen Zugänglichkeit und in der Effizienz ihrer Nutzung. Unsicherheiten in der Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe, wie sie zuletzt durch die Energiekrise im Zuge des Krieges Russlands gegen die Ukraine deutlich geworden sind, stellen ein erhebliches Risiko für die Wärmeversorgung in Deutschland dar. Die Abhängigkeit von Gas und Öl bis zum vollständigen fossilen „Phase-out“ zu verringern, ist deshalb für die nationale und europäische Energiepolitik ein wichtiges Ziel. Die Wärmeversorgung von morgen muss auf Energiequellen basieren, die treibhausgasneutral, verlässlich, kostengünstig und risikoarm sind, was ausschließlich erneuerbare Energien sicherstellen können.</p><p>Betrachtet man die technische Entwicklung der Wärmeversorgung, so zeigt sich, dass insbesondere die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe">Wärmepumpe</a> an Bedeutung gewinnt. Sie versorgt ein Haus ohne Brennstoffe mit Wärme auf Basis von Strom und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen">Umgebungswärme</a> (Dekarbonisierung). Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Plattform <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen">So geht`s mit Wärmepumpen!</a> zeigt die Erfahrungen von Gebäudeeigentümerinnen*Gebäudeeigentümern, die ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umgestellt haben. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/wasserstoff-schluessel-im-kuenftigen-energiesystem">Wasserstoff</a> zählt nicht zu den aussichtsreichen Lösungen für die Wärmewende im Gebäudebestand. Im Vergleich zu den brennstofffreien Alternativen ist Wasserstoff weniger energieeffizient und mittel- bis langfristig teurer.</p><p>Neben Heiztechniken mit erneuerbaren Energien für einzelne Gebäude leistet der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/niedertemperaturwaerme-kommunenleitfaden">Ausbau von Wärmenetzen</a> einen wesentlichen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Durch Nah-/Fernwärme werden nicht nur Abwärmepotentiale und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/natuerliche-kaeltemittel-in-stationaeren-anlagen/allgemeine-informationen/waermerueckgewinnung">Wärmerückgewinnungssysteme</a>, etwa von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/stahlindustrie-deutlich-mehr-abwaermenutzung">Industrieanlagen</a> oder Rechenzentren, nutzbar. Die Installation von Großwärmepumpen – beispielsweise in Kläranlagen oder an Flüssen – kann ganze Stadtteile mit Wärme versorgen. Fernwärmenetze entlasten Hauseigentümer*innen zudem davon, in jedes Haus eine eigene Heizungsanlage installieren und sich um die Dekarbonisierung selbst kümmern zu müssen.</p><p>Sozial gerechte Wärmeversorgung</p><p>Ausreichend beheizte, behagliche Wohn- und Arbeitsräume sind kein Luxus, sondern Bedingung für ein gesundes Leben. Steigende Energiepreise, ein schlechter energetischer Zustand des Gebäudes und ein geringes Einkommen können jedoch dazu führen, dass Haushalte ihre Wohnungen nicht angemessen heizen oder ihren Energiebedarf nur zu überproportional hohen Kosten decken können. Diese Haushalte werden als energiearme oder auch vulnerable Haushalte bezeichnet. Eine wichtige Aufgabe für soziale Klimapolitik ist es daher, Maßnahmen und Instrumente bereitzustellen, die es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/identifying-supporting-vulnerable-households-in">energiearmen und vulnerablen Haushalten</a> ermöglichen, ihren fossilen Energiebedarf zu reduzieren. Die Klimaziel-kompatible energetische Modernisierung des Gebäudebestands muss so gestaltet werden, dass auch sozial und finanziell schlechter gestellte Menschen von technischen Fortschritten profitieren und soziale Härten als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozialvertraegliche-dekarbonisierung-im">Folge von Sanierungsmaßnahmen</a> verhindert werden.</p><p>Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mietenden verengen die Handlungsspielräume. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/teilwarmmietenmodelle-im-wohnungsmietrecht-als">Verteilung der Kosten</a> für energetische Sanierungen zwischen Mietenden und Vermietenden muss so gestaltet werden, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen angereizt werden.</p><p>Eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende wirkt sich dabei nicht nur auf Wohnhäuser aus, sondern betrifft auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-nichtwohngebaeuden-herausforderungen">soziale Einrichtungen</a>, kommunale Gebäude und Bildungseinrichtungen.</p><p>Zentrale Akteure der Wärmewende </p><p>Die Wärmewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Umgesetzt wird sie aber vor Ort. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/kommunaler-klimaschutz">Kommunen</a> kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie stehen im Kontakt mit den Bürgerinnen*Bürgern, der lokalen Wirtschaft sowie diversen sozialen und kulturellen Einrichtungen und haben direkten Zugriff auf die gebaute Infrastruktur. Sind kommunale Unternehmen vorhanden, sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende noch größer.</p><p>Neben technischen Voraussetzungen und politischem Willen braucht es für den Erfolg der Wärmewende eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesellschaftliche-unterstuetzung-fuer-eine">breite gesellschaftliche Unterstützung</a>. Kommunale Verwaltungen können die Wärmewende nutzen, um den Dialog und eine aktive Beteiligung von Bürgerinnen*Bürgern zu fördern. Denn der Ausbau von Infrastrukturen zur Wärmeversorgung, etwa von Fernwärme, braucht gesellschaftlichen Rückhalt: Systematisches Lernen, transparente und regulierte Preise, Zugang zu relevanten Informationen und die Finanzierung von Beteiligungsprozessen – mit diesen Bausteinen kann die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-studie-zeigt-mehr-unterstuetzungsmassnahmen">Fernwärme mehr Akzeptanz und Unterstützung</a> erfahren.</p><p>Es gibt viele Beispiele, wie das Zusammenspiel von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren zu einem Treiber der sozialökologischen Transformation geworden ist. So haben etwa <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-beraten/verbaendefoerderung/projektfoerderungen-projekttraeger/buergerenergiegenossenschaften-als-promotoren-der">Bürger-Energiegenossenschaften</a> in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass sie einen starken Beitrag für die Energiewende leisten.</p><p>Um die Wärmewende zielführender und erfolgreicher umzusetzen, spielen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/systemische-herausforderung-der-waermewende">(wirtschaftliche) Akteure</a> am Wärmemarkt eine zentrale Rolle. Entscheidungen und Investitionen von Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleistern sowie die praktische Umsetzung durch das Handwerk der Branche Sanitär, Heizung und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ (SHK) bestimmen die Transformation des Wärmesektors maßgeblich. Um grüne Techniken zu unterstützen, bedarf es fairer Geschäftsmodelle, einer langfristigen Planbarkeit und Investitionen in Ausbildung und Forschung.</p><p>Die Wärmewende hat gravierende Auswirkungen auf den Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf. Denn die organisatorische und bauliche Umsetzung von Projekten erfordert <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fachkraefte-fuer-die-sozial-oekologische">Fachkräfte</a>, die in ihrem beruflichen Handeln als Pioniere des Wandels aktiv werden.</p><p>Politische Instrumente der Wärmewende</p><p>Länder und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutzmanagement-treibhausgasneutralitaet-in">Kommunen</a> können die Wärmewende durch eine engagierte Kommunale Wärmeplanung (KWP) sowie durch die Vorbildfunktion von öffentlichen Liegenschaften und der öffentlichen Hand aktiv voranbringen. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Kommunen ihre Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen. Der dabei entstehende Wärmeplan der Kommune wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.</p><p>Die Bundesregierung hat zur Dekarbonisierung der Wärme neben regulatorischen Instrumenten (EnEfG, GEG) zahlreiche Förderproramme aufgesetzt (EEW, BEG, BEW, KWKG). Außerdem fördert die Bundesregierung durch Beratungsangebote, Wissensvermittlung und den Aufbau von Datenbanken die Wärmewende (Energieberatung für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende KWW; Plattform für Abwärme, Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung GWKHV). Die nationalen Klimaschutzziele der Bundesregierung sind im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Darin wird geregelt, dass der Gebäudebestand bis 2045 treibhausgasneutral werden muss. Über den aktuellen Stand der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">Treibhausgasemissionen</a> wird jährlich berichtet. Das Umweltbundesamt untersucht mit den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen-in-deutschland">Treibhausgas-Projektionen</a>, ob die Ziele des KSG voraussichtlich erreicht werden und welche Wirkung von politischen Instrumenten künftig zu erwarten ist. Es informiert den Deutschen Bundestag, den Expertenrat für Klimafragen, die EU, sowie die Vereinten Nationen über die Fortschritte in der Treibhausgasminderung und schlägt Maßnahmen vor, wie das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris auf der Weltklimakonferenz 2015 erreicht werden kann.</p><p>Auf EU-Ebene wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Regularien und Gesetzesinitiativen verabschiedet, die eine Transformation des Wärmeverbrauchs und der Wärmeversorgung zum Ziel haben, so etwa die Renewable Energy Directive III (RED III), die Energy Efficiency Directive (EED), die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), das European Union Emissions Trading System (EU ETS), die Energy Taxation Directive (ETD) oder das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung.</p>

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