Auf der Suche nach einem Atomendlager beginnt am 1. Oktober 2010 nach zehn Jahren wieder offiziell die Erkundung des Salzstocks Gorleben. Die damalige Bundesregierung hatte mit dem Atomausstieg die Erkundungsarbeiten in Gorleben am 1. Oktober 2000 ausgesetzt und ein sogenanntes Moratorium verhängt. Während des Moratorium sollten Anforderungen für die Eignung eines Endlagers festgelegt und die Standortsuche ausgeweitet werden.
Rund 50.000 Menschen haben am 05. September 2009 nach Veranstalterangaben in Berlin gegen die Atomkraft und ein Atommüll-Endlager in Gorleben demonstriert. Unter dem Motto "Mal richtig abschalten" sprachen sich Umweltgruppen und Vertreter der Ökoenergie gegen Laufzeitverlängerungen für Reaktoren und gegen ein Endlager in Gorleben aus. Die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor war auch Ziel einer Fahrt von 350 Traktoren aus der Umgebung von Gorleben und anderen Teilen Norddeutschlands nach Berlin.
Das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle trat am 27. Juli 2013 in Kraft.
Der Vorhabenträger Markus Jacobs betreibt am Standort Gut Asmusstedt in 06493 Ballenstedt eine Anlage zur Erzeugung von Biogas, durch biologische Behandlung mittels Vergärung organischer Ausgangsstoffe. Als Inputstoffe werden flüssige Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft wie Gülle und Mist, sowie nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt. Die flüssigen Wirtschaftsdünger werden aus den benachbarten Tierhaltungsbetrieben durch Rohrleitungen in die Anlage geführt. Die Anlieferung der festen Inputstoffe wie Pflanzensilage, sowie der Abtransport der im Fermentationsverfahren anfallenden Gärreste erfolgt per LKW, saisonal in variierender Frequenz im Tageszeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr. Die Anlage wird an 7 Tagen pro Woche betrieben. Aus der Gesamtmenge an eingesetzten Stoffen werden rund 3,2 Millionen m³ i.N. pro Jahr an Biogas erzeugt. Dieses wird zur Energieerzeugung genutzt und in den 4 vorhandenen Blockheizkraftwerken (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,506 MW verwertet. Im Zuge der Erweiterung der Biogasanlage ist vorgesehen, die Gasproduktionskapazität auf 5,1 Millionen m³ i.N. pro Jahr zu steigern und das erzeugte Rohgas mittels einer Biomethan-Aufbereitungsanlage final zu konditionieren, um dieses direkt in das Erdgasnetz einzuspeisen. Damit verbunden ist eine Anpassung der Mengen an eingesetzten Stoffen von insgesamt 93 t/d auf 125,4 t/d, wobei der Wirtschaftsdüngeranteil (Gülle/Mist) von 51,5 t/d auf 72,1 t/d und der Anteil an nachwachsenden Rohstoffen (Pflanzensilage) von 41,8 t/d auf 53,3 t/d angehoben wird. Um dies zu realisieren ist der Neubau eines Endlagers für Gärreste mit einem Gasspeicher (Endlager 3), der Austausch des Gasspeichers über dem Endlager 2, die Nutzungsänderung des vorhandenen Nachgärers als Fermenter 2, die Errichtung und Betrieb einer Biomethan-Aufbereitungsanlage (BGAA), die Errichtung eines Hühnerkottrockenlagers, die Aufstellung eines Lagerbehälters Eisenchlorid für die Biogasentschwefelung und die Aufstellung einer zweiten Notgasfackel. Ferner soll die in der Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG vom 18.03.2019, Az.: 67.0.1-93666-2018-200 genehmigte Aufstellung eines zweiten Feststoffdosierers am ehemaligen Nachgärer (neu Fermenter 2) umgesetzt werden.
Am 15. März 2010 teilte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit, dass das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle aufgehoben wird.
Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.
Am 30. Januar 2014 reichten die Umweltorganisation Greenpeace und der niedersächsische Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine sogenannte Veränderungssperre ein, die seit dem Jahr 2005 auf dem Endlagerstandort Gorleben liegt. Beklagte ist die Bundesregierung. Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen, dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) nahm am 1. September 2014 seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen.
Im Atommüllendlager Asse II bei Wolfenbüttel wurde erhöhte Radioaktivität entdeckt. In dem Forschungsbergwerk befindet sich radioaktive Salzlauge, die die zulässigen Grenzwerte um das Acht- bis Neunfache überschreitet. Neben Cäsium wurden auch Strontium, Radium und Plutonium gemessen. Kürzlich war bekannt geworden, dass seit Jahren radioaktive Lauge in das Lager fließt und von den Betreibern in tiefere Teile des ehemaligen Salzbergwerks gepumpt wurde. Die Asse war das weltweit erste unterirdische Lager für Atommüll. Seit 1967 wird hier erprobt, wie radioaktiver Abfall auf Dauer sicher entsorgt und endgelagert werden kann. In dem ehemaligen Salzbergwerk ist vor allem schwach- und mittelradioaktiver Abfall aus Kliniken und Labors (etwa 130.000 Fässer) endgelagert.
Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben haben am 20. Oktober 2010 zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Wiederaufnahme der sogenannten Erkundung im Salzstock Gorleben eingereicht. Die Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg richtet sich gegen die im September genehmigte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982. Die Verlängerung ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert erneut, den Endlagerstandort Gorleben aufzugeben und eine ergebnisoffene vergleichende Standortsuche nach internationalen wissenschaftlichen Standards zu starten.
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