Beitrag im Rahmen der FKTG: Textbeiträge I, S. 130: Transportierbarkeit absolut, denn wenn nicht am Endlagerstandort konditioniert wird, dann muss der EL-Behälter auch wieder ein Transportbehälter sein. Und es muss geprüft werden ob dies die Endlagersicherheit beeinträchtigt! Textbeiträge I, S. 130: Das könnten 2 Behälter sein! Textbeiträge I, S. 130: Yipp! Textbeiträge I, S. 130: Ein Endlager-Behälter muss den Transport bis zum letzten Moment leisten - im Wesentlichen; Textbeiträge I, S. 130: Die Frage läßt sich transponieren auf die Fragestellung, ob der Endlagerstandort auch Standort einer wahrscheinlich notwendigen Konditionierungsanlage wird. Wenn eine Konditionierungsanlage am Standort entsteht, dann muß der Transport von den Zwichenlagerstandorten nicht mit den Endlagerbehältern erfolgen, sondern kann - entsprechende Genehmigung zum Zeitpunkt vorausgesetzt - durch die TLB geleistet werden. Der Endlagerbehälter müßte dann nicht nach ADR/RID mitausgelegt werden, müßte aber natürlich weiterhin den sicheren Transport AM Standort (also nach unter Tage und unter Tage) gewährleisten. Textbeiträge I, S. 132: Die Behälter-Frage ist doch mit den Annahme-Bedingen der Zwischenlager faktisch entschieden !!! Textbeiträge I, S. 133: Eine Konditionierungsanlage ist ein technisch lösbares Problem. Es muss nur angegangen werden! Textbeiträge I, S. 133: Kann der Castor nicht in einen Endlagerbehälter eingeschoben werden. Wird extrem schwer - Grenze Seilfahrtsanlage - aber geht das prinzipiell? Textbeiträge I, S. 130: Wesentlich Vorraussetzung fu¨r die (generischen) Behälterkonzepte ist u.a. auch die Frage der Transportierbarkeit (öff. Verkehrswege) oder nicht. Textbeiträge I, S. 130: Overpacks etc...? Stellungnahme der BGE: Unsere derzeitigen Planungen sehen eine Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms vor. Demnach befindet sich die Umladeanlage für HAA sowie ein Eingangslager für beladene TLB am Endlagerstandort. Aus diesem Grund wird derzeit ein rein innerbetrieblicher Transport der Endlagerbehälter betrachtet. Sollten sich diese Planungsprämissen ändern, ist zu prüfen, inwieweit ein Transport des Endlagerbehälters möglich ist. Dabei kann zum Beispiel auch eine Umverpackung gemäß des Transportrechts (ADR/RID) in Betracht kommen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Textbeiträge I, S. 130: Die von Herrn [...] genannte Zahl von ~1900 Behältern bezieht sich auf die Anzahl der Castor-Behälter. Diese Zahl gibt einen Hinweis auf das Volumen der endzulagernden Abfälle hat aber nichts mit der Anzahl der tatsächlich einzulagernden Behältern zu tun. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Etherpad, S. 47: Die lange Rückholbarkeit und lange Endlager-Zieldauer sind in anderen Ländern weniger verbreitet. Wie soll es dort weitergehen? Oder sind die deutschen Zielstellungen tatsächlich die angemessensten? --> Was im Detail können wir von anderen Ländern an Erfahrungen ugbernehmen, was nicht? Stellungnahme der BGE: Die lange Rückholbarkeit der Abfälle, die Ausrichtung der Endlagersicherheit auf eine Million Jahren sowie die Vorgabe, den dafür bestmöglichen Standort zu finden, ist als deutsche Besonderheiten im Endlagersuchverfahren zu betrachten. Dennoch unterscheidet sich das methodische Vorgehen bei der Standortauswahl international nicht grundlegend von der deutschen Herangehensweise. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Etherpad, S. 47: [Name] (BGE) äußerte die Bereitschaft, die Diskussionsergebnisse und Fragestellungen "mitzunehmen". Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Wegen der Eiszeit gibt es langzeitliche Erhebung, die Flusslängsprofile sind darauf noch nicht ausgeglichen, eingestellt. Stellungnahme der BGE: Die BGE hat im Zuge von FuE Vorhaben zu Glaziale Erosion und Erosion allgemein mit For-schungsinstituten ergebnissoffen Fragestellungen bearbeiten lassen. Relevante Ergebnisse wurden in die laufenden Arbeiten eingebunden z.B. in Kriterien, die in den rvSU Gebiete dahingehend bewerten, ob über den Bewertungszeitraum hinweg Erosionsprozesse und Glaziale Erosion einen Einfluss auf die Endlagersicherheit haben. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Wortprotokoll, S. 86: Das sehen wir auch so. Und das haben wir auch als Forschungsfrage identifiziert. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Auch wenn vorläufige Sicherheitsuntersuchungen als Mittel zur wirtsgesteins- und konzeptabhängigen Einordnung der Abwägungskriterien im StandAG für die Ermittlung der Teilgebiete noch nicht gefordert werden, gilt es doch, den Konzeptbezug zur Ermittlung einer für die Endlagersicherheit günstigen geologischen Gesamtsituation herzustellen. [...] Der Bezug zum Endlagerkonzept, der nach unserer Auffassung erst einmal nur die ungefähre Lage eines ewG umfassen müsste, ist im vorliegenden Bericht nicht ausreichend erkennbar. // [...] Stellungnahme der BGE: Seite 3: Ihren Hinweis bzgl. der Zugrundelegung entsprechender Endlagerkonzepte nehmen wir gerne auf, verweisen aber an dieser Stelle nochmals auf die im Zwischenbericht Teilgebiete zitierte Unterlage „Endlagerkonzepte - Überblick über grundsätzliche Rahmenbedingungen in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens", welche auf der Homepage der BGE entsprechend veröffentlicht wurde. Mit dieser Unterlage setzte die BGE u. a. die seitens der Rechtsaufsicht verschriftlichte Hilfestellung zur Ausarbeitung und Darlegung der Bearbeitungsmethode zur Ermittlung von Teilgebieten gemäß§ 13 StandAG um. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Mit der Studie des KIT und der Uni Stuttgart zur Partitionierung und Transmutation hochradioaktiver Abfälle soll das Potential von P&T, der Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Chancen und Risiken dieser Technologie detailliert herausgearbeitet werden. Außerdem wird analysiert, welche Auswirkungen P&T auf die Entsorgungsstrategien für radioaktive Abfälle hat und welche Beiträge Deutschland zu einem europäischen P&T-Konzept leisten kann. Das Vorhaben wird hierbei in 2 Module aufgeteilt. Mit dem Modul A werden die wissenschaftlichen und technologischen Aspekte von P&T bearbeitet, im Modul B die soziowissenschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte. Die Schnittstellen zwischen den beiden Teilstudien werden durch Szenarien beschrieben, die in gemeinsamen Workshops erarbeitet werden. DBE TECHNOLOGY GmbH ist schwerpunktmäßig bei Aspekten der Endlagerkonzeption und Endlagersicherheit beteiligt.
Das Ziel der Studie zu P&T von hochradioaktiver Abfälle ist es, das Potential, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Chancen und Risiken dieser Technologie detailliert herauszuarbeiten und in einem Bericht zusammenzuführen. Dies soll dazu dienen, Entscheidungsträger umfangreicht und umfassend über die P&T-Option zu informieren. Die Gesamtstudie ist in zwei Module eingeteilt: Modul A befasst sich mit den wissenschaftlichen Aspekten von P&T und wird von KIT unter Mitwirkung von HZDR, RWTH, FZJ und GRS koordiniert; im Modul B werden dezidiert die Chancen- und Risikobewertungen vorgenommen. Die GRS beleuchtet dazu insbesondere die sicherheitsrelevanten Aspekte der P&T-Technologie. Dabei werden die wesentlichen Sicherheitsaspekte und Gefährdungspotenziale identifiziert und beschrieben. Die GRS wird im Rahmen der Studie das AP5 'Sicherheitsaspekte' koordinieren, in dem die nukleare Sicherheit von Transmutationsanlagen, aber auch Kritikalitäts- und verfahrenstechnische Fragestellungen bei Partitionierung, Rückbau und Endlagersicherheit untersucht werden. Im Arbeitspunkt 3 des AP5 wird die nukleare Sicherheit von Transmutationsanlagen im Hinblick auf grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Kernreaktoren bewertet. Ausgehend von den zu erwartenden Bestrahlungsbedingungen (Neutronenfluss, Energie, Temperatur etc.) werden in Arbeitspunkt 4 Anforderungen an die thermomechanische und chemische Stabilität des Brennstoffs abgeleitet. Weiterhin werden für die in der Studie zu betrachtenden Transmutationsanlagen grundlegende Störfallbetrachtungen angestellt und dabei zu erwartende Störfalllasten für Strukturen und Brennstoff diskutiert. Schließlich wird in Arbeitspunkt 7 die Sicherheitscharakteristik abgeschalteter Transmutationsanlagen bewertet. Für das Arbeitspaket 4 der Studie 'Stand der Grundlagen- und technologischen Forschung' liefert die GRS außerdem einen Beitrag zum Statusreport für alle existierende Bestrahlungseinrichtungen mit schnellem Neutronenspektrum.
Teams sind rund um die Uhr im Einsatz Erkundungsbohrungen liefern handfeste Informationen Vom Haupteingangstor der Schachtanlage Asse II geht es wenige Minuten über einen breiten Wanderweg zu Fuß hinauf zum Bohr- platz der übertägigen Erkundungsbohrung Remlingen 10 (R10). Christiane Tänzer und Alexander Weis von der BGE gehen diesen Weg jeden Morgen, um „ihre Baustelle“ zu besuchen. Die Geologin und der Bauingenieur be- treuen die Erkundungsbohrung. „Diese Boh- rung dient der geologischen Erkundung des Gebirges. Wir wissen nicht zu 100 Prozent, wie sich die einzelnen Schichten im Unter- grund zusammensetzen und wie sich die hy- drogeologischen Systeme verhalten“, erklärt Weis. Es geht also darum, herauszufinden welche Gesteine sich an dieser Stelle befin- den und in welche Richtungen das Grund- wasser fließt. Mit den Bohrungen sammeln Tänzer und Weis Informationen über die Ge- steinsschichten. Dafür wurde an dieser Stelle ein Bohrplatz hergerichtet, in dessen Mitte schon von wei- tem sichtbar ein rund 20 Meter hoher Bohr- turm steht. Ein Motor treibt hydraulisch das Bohrgestänge 380 Meter tief in die Erde. In der Bohrkrone befindet sich eine Öffnung, durch die das Gestein in ein Rohr eindringt. Ein sogenannter Bohrkern entsteht. Die- sen Bohrkern zu gewinnen, ist die Haupt- aufgabe des Projekts. Wenn der Bohrer nach oben gezogen wird, wird das Gestän- ge ausgespült. Zunächst ist nur eine brau- ne Flüssigkeit zu sehen. Dann kommt der Bohrkern zum Vorschein. „Deswegen finden diese Bohrungen statt. So bekommen wir im wahrsten Sinne des Wortes handfeste Infor- mationen. Man kann die Brocken in die Hand nehmen“, sagt Weis über die Bohrkerne. Da- für sind Mitarbeiter*innen einer beauftrag- ten Bohrfirma seit Oktober rund um die Uhr in zwei Schichten im Dauereinsatz. Für die Erkundungsbohrungen investiert die BGE mehrere Millionen Euro. Zuvor wurde dieser Bohrplatz und ein zweiter für die Erkundungsbohrung (R11) im Wald eingerichtet. Sobald die Erkundung R10 beendet ist, soll das gesamte Equip- ment zu R11 wandern. Dann geht es dort mit der zweiten Bohrung weiter. Die ist um 10 Grad geneigt und wird noch rund 200 Meter tiefer in das Gestein gebohrt. Um den Bohr- platz R10 aufzubauen, wurde an dieser Stel- le der Boden abgetragen und mit Schotter aufgeschüttet. Die Böden lagern jetzt ein- zeln und beschriftet daneben und sind teil- weise mit einer Plane abgedeckt. „So treibt das Saatgut nicht aus, das sich darin befin- det. Wenn die Bohrungen hier fertig sind, werden die Böden wieder dort aufgeschüt- tet, wo sie vorher waren“, sagt die Geolo- gin Tänzer, während sie auf den Bohrplatz zeigt. Dieser ist asphaltiert und mit einem Regenrückhaltebecken ausgestattet. Sau- beres Regenwasser kann so wieder in den Untergrund versickern. In einem Container werden alle bisher ge- wonnenen Bohrkerne in Kisten gesammelt. „Das hier ist unterer Buntsandstein“, sagt Tänzer mit Blick auf einen solchen Bohrkern. Bald werde die Bohrung auf Hutgestein tref- fen, prognostiziert die Geologin. Dabei han- delt es sich um einen Gipshut, der üblicher- weise auf Salzgestein aufsitzt. Darunter Frisch aus der Erde hochgeholt: Die Bohrung wird gespült. Alexander Weis und Christiane Tänzer von der BGE zeigen die gesammelten Bohrkerne aus der Erkundungsbohrung R10. komme dann Zechstein, also das Salz, das im Zeitalter des Zechsteins dort abgelagert wurde. Sobald die Bohrung in die Nähe des Salzes kommt, werde mit einem Preventer gearbeitet – einem Aufsatz für den Bohrer als Sicherheitsmaßnahme, falls dort Gasbla- sen angetroffen werden. Die Bohrkerne werden später analysiert und in Verbindung mit den bisherigen Er- kenntnissen gebracht. Diese sind teilwei- se alt oder ungenau. „Die Erkenntnisse der 3D-Seismik reichen allein nicht aus. Darin können wir zwar die Schichten sehen, aber nicht woraus sie bestehen. Wir müssen die- se Puzzleteile zusammensetzen“, erklärt In- genieur Weis. So entsteht mit neuen Infor- mationen ein immer genaueres Modell des Gebirges. Die BGE-Mitarbeiter*innen vor dem Bohrplatz. Die Bohranlage in der Asse. „Wir benötigen unverfälschte Referenzwerte aus dem Deckgebirge“ Interview mit Dr. Jens Führböter Es wurde schon viel auf der Asse erkundet, warum erkundet man jetzt noch weiter? Dr. Jens Führböter ist Geologe und arbei- tet in der Abteilung Endlagersicherheit, Gruppe Langzeitsicherheitsanalysen. Hintergrund „Lösungszutritt“ Derzeit werden täglich rund 12 Kubik- meter Lösung im Bergwerk aufge- fangen. Bei der Lösung handelt es sich um salzhaltiges Grundwasser. Seit 1988 ist bekannt, dass salz- haltiges Wasser in die Schachtan- lage Asse II eindringt. Wie sich der Lösungszutritt zukünftig entwickeln wird, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Weitere Infos hierzu unter: www.bge.de/assewasser Je nach Nutzungsform der Schachtanlage Asse II wurden in ihrer über 100-jährigen Ge- schichte unterschiedliche Anforderungen an die Erkundung gestellt. Der untertägige Lö- sungszutritt aus dem Deckgebirge ist seit 1988 bekannt. Viele Bohrungen und Erkun- dungsmaßnahmen fanden aber davor statt. In den vergangenen Jahren haben wir den Datenbestand aufgearbeitet und geprüft, welche benötigten geologischen Kennt- nisse fehlen. Darauf aufbauend haben wir anschließend neue Erkundungsprogramme festgelegt. Als ersten Schritt haben wir die geologische Oberflächenkarte überarbei- tet und 2018 öffentlich vorgestellt. Die kürz- lich umgesetzte 3D-Seismik und die jetzigen Erkundungsbohrungen sind weitere Bau- steine. Letztendlich benötigen wir Informationen über die räum- liche Lage von Gesteinsschich- ten und über die Fließwege des Grundwassers. Dies ist wichtig, um die Herkunft des Lösungszu- tritts zu bestimmen. Welche Probleme gibt es bei der Bestimmung der Herkunft des Lösungszutritts? In der Schachtanlage Asse II fassen wir zurzeit die größte Zu- trittsmenge auf der 658-Meter- Ebene. Dieses Wasser kommt aus dem Deckgebirge. Die che- mische Zusammensetzung der Lösung enthält wichtige Infor- mationen zum Beispiel über das Alter, die Entstehung und den Fließweg. Das Problem besteht darin, dass die Lö- sung, die wir auf der 658-Meter-Ebene sammeln, bereits mit der Grubenluft Kon- takt gehabt hat. Dabei verändert sich die chemische Zusammensetzung. Für be- stimmte Aspekte hat dies keine Bedeutung. Einige Änderungen sind jedoch so gravie- rend, dass eine belastbare Auswertung nicht mehr möglich ist. Daher benötigen wir un- verfälschte Referenzwerte aus dem Deck- gebirge. Wie wurden die Standorte der Bohrungen festgelegt? Bei der Standortauswahl mussten wir meh- rere Dinge berücksichtigen. Aus Sicherheits- gründen wollten wir Abstand zur Schacht- anlage Asse II halten. Die Bohrungen sind daher mindestens rund 170 Meter vom Gru- bengebäude entfernt. Die Gesteinsschich- ten der Asse verlaufen ungefähr in Richtung Nordwest-Südost. Wir haben also die An- satzpunkte von der Schachtanlage Asse II ausgehend entlang dieses Verlaufs in Rich- tung Nordwesten verschoben. Wir verspre- chen uns davon bei einem minimalen Risiko eine mutmaßlich vergleichbare geologische Situation. Welche Rolle spielt die Schachtanlage Asse I für den Lösungszutritt? Die Schachtanlage Asse I ist nicht weit von der Schachtanlage Asse II entfernt. Wir wis- sen, dass die mit Wasser gefüllte Schacht- röhre mit dem Grundwasser der Umgebung in Verbindung steht. Bei der Schachtanlage Asse II wiederum besteht auch eine Verbin- dung zwischen dem Grundwasser und dem Bergwerk. Wir haben also zwei Systeme, die eine Verbindung zwischen einem Bergwerk und dem Grundwasser aufweisen. Ob diese Systeme zusammengehören und ein System bilden, wissen wir nicht. Dies wollen wir bes- ser verstehen und letztendlich auch Hinweise bekommen, wo das Wasser herkommt. Ein tech- nisch nicht mehr beherrschbarer Lösungszutritt in die Schachtan- lage Asse II ist ein Szenario, was wir nicht ausschließen können. Um dieses Szenario besser be- werten zu können, benötigen wir mehr Informationen. Was passiert anschließend mit den Daten? Die gesammelte Lösung an der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene hatte bereits mit der Grubenluft Kontakt. Dabei verändert sich die chemische Zusammensetzung, so dass eine belastbare Auswertung nicht mehr möglich ist. Die Daten helfen uns dabei, unser geologisches Modell zu verbes- sern. Sollten wir auf Grundwas- ser stoßen, erhalten wir Infor- mationen über die chemische Zusammensetzung. Auch lässt sich bestimmen, wie durchläs- sig das Gestein ist. Dadurch er- halten wir Hinweise in welchen geologischen Schichten, in welchen Men- gen und wie schnell sich das Grundwasser in diesem Bereich bewegt. Sehr wahrschein- lich werden die Bohrungen nicht alle offenen Fragen abschließend beantworten können, aber wir schließen eine weitere Wissenslü- cke. So können wir die geologische und hy- drogeologische Situation der Asse und die damit verbundenen Risiken für die Schacht- anlage Asse II besser bewerten. Betrifft: Asse als Livestream Thema: Erkundungs- bohrungen R10/ R11 Am 10. Dezember 2020 informiert die BGE in einen Livestream auf You- tube über die Erkundungsbohrungen R10 und R 11. Die Veranstaltung fin- det im Rahmen der Reihe „Betrifft: Asse“ statt. Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ ist ein Forum für in- teressierte Bürger*innen. Hier kön- nen gezielt Fragen zu aktuellen Ar- beiten an Mitarbeiter*innen der BGE gestellt werden Gerne können Sie bereits im Vorfeld Ihre Fragen zu den Erkundungsboh- rungen einreichen. Bitte nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse info-as- se@bge.de. Alternativ können auch während der Veranstaltung Fragen an das Podium gestellt werden. Datum: 10. Dezember 2020 Uhrzeit: 18:00 – 20:00 Uhr Den Link zum Livestream finden Sie am 10. Dezember 2020 auf www.bge.de.
Endlagerung Die Nutzung der Atomenergie hinterlässt große Mengen radioaktiver Abfälle. Klar ist: Unsere heutige Generation hat die Aufgabe, einen dauerhaft sicheren Ort für diese Abfälle zu finden. Wo stehen wir in Deutschland bei dieser Aufgabe? Wie machen es unsere europäischen Nachbarn und wie übermitteln wir das Wissen um diese Hinterlassenschaften der Nachwelt? Informationen zur Endlagerung Endlagersuche Endlagersicherheit Beteiligung bei der Endlagersuche Bestehende Endlager Endlager im Ausland Wissenserhalt und Langzeitdokumentation Publikationen zu Endlagerung und Endlagersuche Atommüll in Deutschland: Was? Woher? Wohin? Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 805KB, barrierefrei⁄barrierearm) suche:x - Die Suche nach dem Endlager Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 13MB, barrierefrei⁄barrierearm) Printversion bestellen Zu allen Publikationen
Diskussionspapier Auf dem Weg zu den Standortregionen: Veröffentlichung von Arbeitsständen 1 Einleitung Bereits im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) eine kontinuierliche Mitnahme der Öffentlichkeit auf dem Weg zu Standortregionen für die übertägige Erkundung zugesagt. Mit der Veröffentlichung eines Arbeitsstandes der Methode zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) Ende März 2022 (BGE 2022a, BGE 2022b) und der bis Juni 2022 stattgefundenen Diskussion rückte dieser Aspekt weiter in den Fokus der öffentlichen Diskussionen. Die BGE hat im Rahmen der Abschlussveran staltung bereits Vorschläge für eine Veröffentlichung von Arbeitsständen im Rahmen der rvSU vor gestellt und im Zuge der weiteren Arbeiten weiterentwickelt. Aus Sicht der BGE muss auf dem Weg zu den Standortregionen für eine übertägige Erkundung mit allen Akteuren im Standortauswahlverfahren ein gemeinsamer Ansatz entwickelt werden, wie eine kontinuierliche Information der interessierten Öffentlichkeit erfolgen kann. Die BGE sieht es in die sem Prozess als entscheidend an, ab dem Jahr 2024 einmal jährlich Arbeitsstände aus den rvSU mit regionalem Bezug zu veröffentlichen. Ein Vorschlag hierzu mit einer Betrachtung der Vor- und Nachteile wird in diesem Diskussionspapier zur Verfügung gestellt. 2 Der Weg mit der Öffentlichkeit zu den Standortregionen Am Ende von Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens stehen die Standortregionen für die übertägige Erkundung. Die Basis sind die Teilgebiete (BGE 2020g), die 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bedecken. Um die Standortregionen zu ermitteln, werden Fläche und Anzahl dieser Gebiete erheblich eingegrenzt. Das wichtigste Werkzeug zur Ermittlung von Standortregionen im Schritt 2 der Phase I sind die rvSU. Im Rahmen der rvSU erfolgt eine räumliche Eingrenzung (u. a. durch Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen) als auch die Bewertung der Endlagersicherheit bzw. des Endlagersystems. Nach Abschluss der rvSU werden die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) angewendet. Sollten Gebiete unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig betrachtet werden, können zusätzlich planungswissenschaftliche Abwägungskriterien angewendet werden. Die BGE wird bis Ende 2023 die Bausteine für die übergeordnete Methode zur Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung öffentlich vorgestellt haben und damit die maßgeblichen Methodenentwicklungen auf dem Weg zu den Standortregionen vervollständigen. Die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. So hat die BGE-Rahmenterminplanung für Schritt 2 der Phase I ergeben, dass nicht vor dem 2. Halbjahr 2027 mit der Übermittlung des Standortregionenvorschlags an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu rechnen ist (BGE 2022g). Informationen zur potenziellen Eignung oder Nicht-Eignung von Gebieten bleiben der (regionalen) Geschäftszeichen: SG01201/27-1/2-2023#1 – Objekt-ID: 9449876 – Stand: 09.03.2023 www.bge.de Seite 1 von 5 Diskussionspapier Öffentlichkeit bis zu diesem Zeitpunkt vorenthalten. Erst nach der Übermittlung des BGE-Vorschlags zu den Standortregionen für die übertägige Erkundung ist die Prüfung durch das BASE vorgesehen. Bis zu der sich an die Prüfung anschließenden Entscheidung durch den Bundesgesetzgeber haben die von der BGE vorgeschlagenen Standortregionen einen vorläufigen Status. Um die Öffentlichkeit auf dem Weg hin zu den Standortregionen kontinuierlich über die Arbeitsstände zu informieren, wird die BGE ab dem Jahr 2024 einmal jährlich Arbeitsstände mit regionalem Bezug veröffentlichen. 3 Jährliche Veröffentlichung ab dem Jahr 2024 In der Diskussion über geeignete Formen der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Arbeitsfortschritte bei der Endlagersuche schlägt die BGE vor, ab dem Jahr 2024 einmal jährlich Arbeitsstände mit regionalem Bezug zu veröffentlichen. Ein solch fester Turnus würde sämtlichen Akteur*innen des Verfahrens Planbarkeit verschaffen und insbesondere dem Nationalen Begleitgremium und Beteiligungsformaten eine Diskussionsgrundlage bieten. Zudem könnte das Konzept für die Vorbereitung der Regionalkonferenzen dienen und Elemente davon bereits erproben. Mit Blick auf die Akteur*innen im Standortauswahlverfahren könnten sich die im Folgenden beschriebenen Perspektiven ergeben. Nationales Begleitgremium (NBG): Der jährliche Termin bietet Planungssicherheit für das NBG, das in Vorbereitung auf die Veröffentlichung Sachverständige für eine Begutachtung binden kann. Zudem kann das Gremium als unabhängiges, begleitendes Gremium auf diese Weise erproben, wie eine Diskussion über solche Arbeitsstände aus Sicht des NBG organisiert werden kann. Außerdem kann der Partizipationsbeauftragte frühzeitig Hinweise auf Konfliktlagen erhalten, die im weiteren Verfahren immer wieder auftreten könnten, und so Strategien zu ihrer Bewältigung entwickeln. Partizipation und Fachdiskussion: Mit einem Termin im Jahr könnte sich das Forum Endlagersuche als öffentliches Diskussionsforum für die Arbeitsstände etablieren. In der interessierten regionalen und Fach-Öffentlichkeit gibt es Klarheit darüber, wann Arbeitsstände öffentlich werden. Die Jahresplanung kann daran ausgerichtet werden. BGE: Die jährlichen Termine würden die Leitplanken der Kommunikation darstellen und die intensiven Phasen der Kommunikation konzentrieren. Dies würde den Fachleuten des Bereiches Standortauswahl eine fokussierte Arbeit an den Beratungsgegenständen ermöglichen. Die Inhalte könnten präzise vorbereitet und auf die Bedürfnisse der Öffentlichkeit – insbesondere der regionalen Öffentlichkeiten – zugeschnitten werden. BASE: Angesichts des noch langen Weges bis zur Übermittlung des Standortregionenvorschlags an das BASE erhoffen wir uns für die Planung der partizipativen Angebote der Beteiligungsbehörde einen positiven Effekt hinsichtlich Effizienz und Orientierung. Geschäftszeichen: SG01201/27-1/2-2023#1 – Objekt-ID: 9449876 – Stand: 09.03.2023 www.bge.de Seite 2 von 5 Diskussionspapier 3.1 Gegenstand der Veröffentlichung von Arbeitsständen ab dem Jahr 2024 Nach dem Konzept zur Durchführung der rvSU (BGE 2022a) sowie der zugehörigen detaillierten Methodenbeschreibung (BGE 2022b) erfolgt innerhalb der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) eine sukzessive Betrachtung und räumliche Eingrenzung der vorliegenden Teilgebiete auf Basis der sich aus der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) und der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV) ergebenden Rahmenbedingungen. Konkret erfolgt bei der Durchführung der rvSU eine Fokussierung auf günstig für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erscheinende Gebiete. Dabei kommt es zu einer systematischen Kategorisierung (A – D) der Gebiete anhand ihrer Eignung für die Endlagerung, wodurch die ehemaligen Teilgebiete sowohl in der Fläche als auch in der Anzahl schrittweise eingegrenzt werden. Abbildung 1: Fokussierung auf Gebiete mit der besten Eignung anhand von Prüfschritten in den rvSU (2022a) Gebiete der Kategorie A stellen im Ergebnis der vier Prüfschritte der rvSU die unter sicherheitsgerichteten Aspekten am besten geeigneten Gebiete dar. Für Gebiete der Kategorie D und C kann im Ergebnis der ersten Prüfschritte der rvSU eine geringe Eignung für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwartet werden. Die BGE schlägt vor, ab dem Jahr 2024 jährlich Arbeitsstände der schrittweisen Eingrenzung der Gebiete in Form der Kategorien D, C und B/A zu veröffentlichen. Die Vor- und Nachteile dieser Veröffentlichungsvariante aus Sicht der BGE werden im Folgenden dargestellt. 3.2 Vorteile – Veröffentlichung von Arbeitsständen in Form von Gebieten der Kategorien D, C und B/A Die Veröffentlichung von Arbeitsständen in Form von Gebieten der Kategorien D, C und B/A ermöglicht es der BGE, ihre Arbeitsstände öffentlich darzustellen und zu diskutieren. Dabei liegt der Geschäftszeichen: SG01201/27-1/2-2023#1 – Objekt-ID: 9449876 – Stand: 09.03.2023 www.bge.de Seite 3 von 5
Technische Universität Clausthal Institut für Endlagerforschung KIT | INE | Postfach 3640 | 76021 Karlsruhe Herrn Steffen Kanitz Mitglied der Geschäftsführung Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55 31224 Peine Adolph-Roemer-Straße 2A 38678 Clausthal-Zellerfeld Telefon: Fax: E-Mail: Web:05323-72- 05323-72-99- @tu-clausthal.de www.endlagerforschung.de Datum:16.10.2020 Zwischenbericht Teilgebiete Sehr geehrter Herr Kanitz, im Namen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) danken wir Ihnen und Ihrem Team herzlich für die schnelle Bereitschaft, uns die Hintergründe zum Zwischenbericht Teilgebiete in einem ausführlichen Gespräch darzulegen, für die personalintensive und sorgfältige Vorbereitung und Gestaltung dieses Gesprächs und die offene Diskussion am 5.10.2020. Die Mitglieder der DAEF sind beeindruckt von der Arbeit der BGE, der es gelungen ist, sehr umfangreiches Datenmaterial trotz der derzeit erschwerten Arbeitsbedingungen in der Pandemie termingerecht zu verarbeiten und im Zwischenbericht Teilgebiete zusammenzuführen. Wie bereits am 5.10. deutlich wurde, stellen sich unseren Mitgliedern eine Reihe von Fragen, die naturgemäß im Gespräch nicht vollständig beantwortet werden konnten. Einige dieser Fragen entstanden durch die Beschäftigung von DAEF-Mitgliedern mit der Unterlage „§ 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“. Bekanntlich ist Gorleben der „Elefant im Raum“ (Tiggemann), wie auch jetzt an den Reaktionen in Politik, Medien und interessierter Öffentlichkeit auf das Ausscheiden des Standorts aus dem Verfahren zu erkennen ist. Es geht uns jedoch nicht um diesen Standort, sondern um das Verfahren selbst. Auf dem Weg zum „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz) ist es wahrscheinlich, dass Gorleben- Rambow im Laufe des Verfahrens ausscheidet. Jedoch ist es wichtig, dass dies nachvollziehbar aus den richtigen Gründen in einem wissenschaftsbasierten Prozess geschieht. Im Nachgang zum Gespräch am 5.10. sind wir beim Studium weiterer Dokumente und im Austausch unserer Mitglieder noch auf andere Problemkreise aufmerksam geworden. Alle diese Problemkreise legen wir nachfolgend im Überblick dar. Die Zusammenstellung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Die Mitglieder der DAEF haben sich beim Studium der Unterlagen auf die Anwendung der Abwägungskriterien nach Standortauswahlgesetz (StandAG) konzentriert, konnten jedoch keinen umfassenden Review durchführen. 2 Die Aggregierung von Indikatoren zur Bewertung von Abwägungskriterien und schließlich zur Einschätzung der geologischen Gesamtsituation stellt eine besondere Herausforderung dar, da im Bericht der Endlagerkommission und im StandAG nicht hinreichend klar ausgeführt wird, wie vorzugehen ist. Die Abwägungskriterien haben je nach Wirtsgestein, Sicherheitskonzept und Endlagerkonzept unterschiedliche Bedeutung und unterschiedliches Gewicht, sind ggf. sogar inkommensurabel (nicht vergleichbar). So besitzen die hydrochemischen Bedingungen und die Rückhalteeigenschaften des Gesteins im einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG) im Wirtsgestein Steinsalz (geringes bis kein Wasservorkommen) im Vergleich zu anderen Wirtsgesteinen (zu unterstellender signifikanter Wasserzutritt zu den Einlagerungsbereichen) eine deutlich unterschiedliche Relevanz. Weiterhin sind die pH-Werte, die im Referenzdatensatz für Steinsalzformationen genannt werden, zu diskutieren. Gemessene pH-Werte in hochsalinaren Lösungen sind nicht mit den in verdünnten Grund- und Porenwässern bestimmten zu vergleichen, sondern erfordern eine vertiefte Interpretation, um geochemisch bedeutsame Daten zu erhalten. Auch wenn vorläufige Sicherheitsuntersuchungen als Mittel zur wirtsgesteins- und konzeptabhängigen Einordnung der Abwägungskriterien im StandAG für die Ermittlung der Teilgebiete noch nicht gefordert werden, gilt es doch, den Konzeptbezug zur Ermittlung einer für die Endlagersicherheit günstigen geologischen Gesamtsituation herzustellen (vgl. hierzu auch das Schreiben des damaligen BfE, heute: BASE, zur „Bearbeitungsmethodik für die Ermittlung der Teilgebiete nach § 13 StandAG“ vom 12.11.2019, https://www.endlagersuche-infoplattform.de). Der Bezug zum Endlagerkonzept, der nach unserer Auffassung erst einmal nur die ungefähre Lage eines ewG umfassen müsste, ist im vorliegenden Bericht nicht ausreichend erkennbar. Die Methodik zur Abwägung ist nach Auffassung der Mitglieder der DAEF so wichtig, dass die derzeit vorgenommene über mehrere Unterlagen verteilte Darlegung (Zwischenbericht, „Teilgebiete und Anwendung“, „Arbeitshilfe“ sowie zur verbalargumentativen Zusammenführung im Bericht zum jeweiligen Teilgebiet) nicht angemessen erscheint. Wir empfehlen daher eine knappe synthetisierende Darstellung in einem Dokument, das sowohl die Wege von den Indikatoren zu den Bewertungen der einzelnen Kritieren als auch die Grundsätze der verbalargumentativen Zusammenführung zu einem Gesamturteil und die zentralen Begründungen hierzu enthält. Letztere müssten sich nach unserer Meinung an den Grundätzen des oben zitierten Schreibens des BfE orientieren. Aufgrund der Datenlage wurden durch die BGE für eine Vielzahl von Abwägungskriterien (Steinsalz in steiler Lagerung: 8, kristallines Wirtsgestein: 9, Tongestein und stratiformes Steinsalz: 7, vgl. Tabelle 2 in „Teilgebiete und Anwendung. Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG (Untersetzende Unterlage zum Zwischenbericht Teilgebiete)“) so genannte Referenzdatensätze, also pro Wirtsgestein einheitliche Bewertungen, verwendet. Dabei ist ausgeführt, dass den gebietsspezifisch bewerteten Kriterien im Vergleich zu den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens eine besondere Bedeutung zukäme. Die Mitglieder der DAEF hegen jedoch ernsthafte Zweifel daran, dass eine alleinige Abwägung bzgl. der verbleibenden 3, 2 bzw. 4 jeweils mit gebietsspezifischen Daten bewerteten Abwägungskriterien zu einem belastbaren Urteil führen kann, ob eine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. In der Begründung zu § 24 Absatz 1 des StandAG wird zudem explizit darauf hingewiesen, dass ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend für eine solche Aussage ist. Auch das Rechtsgutachten von Gaßner et al. „Standortauswahl: Zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, Teil 1. Handreichung im Auftrag BGE mbH“ weist in diese Richtung. Die Gefahr, eigentlich günstige Teilgebiete frühzeitig auszuschließen, erscheint gegeben. Es ist zu fragen, ob entweder doch weitere individuelle Informationen bei den mit 3 Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien zur Bewertung herangezogen werden können, oder aber, ob das StandAG in dieser Phase auch einen Verzicht auf die Anwendung von Abwägungskriterien zulässt, sofern diese sich in dieser Phase noch nicht als praktikabel anwendbar erweisen. In jedem Fall halten wir vor diesem Hintergrund Einschätzungen der Form „liegt eine / keine günstige geologische Gesamtsituation vor“ für irreführend und empfehlen eine Kommunikation, die die geschilderten Sachverhalte widerspiegelt. Hinsichtlich der Zusammenführung von Indikatoren zur Bewertung der einzelnen Kriterien ist der Unterlage „Teilgebiete und Anwendung - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG“ zu entnehmen, dass für alle individuell bewerteten Kriterien der jeweils schlechteste für das betreffende Wirtsgestein berücksichtigte Indikatorwert ausschlaggebend ist. Es sind jedoch auch andere Präferenzen möglich (vgl. etwa das FuE-Vorhaben RESUS oder die Abwägungsmethodik der Nagra in der zweiten Etappe des Schweizer Standortauswahlverfahrens). Das Zusammenführen unterschiedlicher Präferenzen zu einer sinnvollen kollektiven Entscheidung ist formal nicht möglich (Arrow-Theorem) – um so wichtiger ist es, die verwendeten Präferenzen sicherheitstechnisch gut zu begründen und die Sensitivität des Ergebnisses gegen die Wahl unterschiedlicher Präferenzen zu testen. Letzteres ist nicht geschehen, und auch die jeweiligen Begründungen für die Präferenz „der schlechteste Indikatorwert ist ausschlaggebend“ sind kaum nachzuvollziehen: Weder die Argumentation „früh erkennbares Merkmal […] und ist insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt […] von besonderer Bedeutung“ (Indikatoren nach Anlage 2 StandAG), „meistens gleich bewertet“ (Anlagen 3 und 4, jeweils für Tongestein und stratiformes Steinsalz) noch „mit gleichem Maßstab betrachtet“ (Anlage 4, Tongestein und stratiformes Steinsalz sowie Anlage 11, Steinsalz in steiler Lagerung) erscheinen schlüssig. Nach unserem Verständnis besteht hier Erklärungsbedarf (stark verkürzte Argumentation). Möglicherweise gibt es auch Defizite in der Methodik. Dies gilt ebenso für zumindest einige der verbalargumentativen Begründungen zur Zusammenführung der Abwägungskriterien zu einem Gesamturteil. So kann die nachfolgend zitierte Begründung sicherheitstechnisch nicht überzeugen: „Aufgrund der geringen Tiefe des Strukturtops wird die ungünstige Bewertung des Deckgebirges stärker gewichtet. Aus diesem Grund ist nur eingeschränkt damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann. Daher erfolgt nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes mit “nicht günstig“.“ (Anlage 1B, Teilgebiet 020_00IG_S_s_z). Ganz ähnlich wurde für die Teilgebiete 009_00IG_S_s_z, 011_00IG_S_s_z, 015_00IG_S_s_z, 016_00IG_S_s_z sowie 026_00IG_S_s_z verfahren: Diese wurden für die Kriterien nach Anlagen 2 und 3 als „günstig“ eingestuft, die Bewertung „ungünstig“ bzw. „bedingt günstig“ für das Kriterium nach Anlage 11 führte zur zusammenfassenden Bewertung „nicht günstig“. Hinzu kommt im zitierten Fall – wie für alle Teilgebiete mit Steinsalz in steiler Lagerung – eine Verwendung der Begriffe „Deckgebirge“ und „Überdeckung“, die sich nach unserer Auffassung so nicht aus dem StandAG ergibt, jedoch für den Entscheid essentiell ist: Laut StandAG gehören zum Deckgebirge alle Schichten oberhalb des ewG (in der Regel also auch Teile des Wirtsgesteins), das Verzeichnis der Indikatoren in Anlage 11 fragt dann nach dem Vorhandensein und ggf. der Qualität einer (ansonsten nicht weiter definierten) Überdeckung im Deckgebirge, insbesondere nach deren Eigenschaften: Ist sie grundwasserhemmend, erosionshemmend, mächtig, geschlossen? Dieses Kriterium wurde durch die BGE aber ausschließlich auf Überdeckungen oberhalb des Wirtsgesteins angewendet, nicht jedoch für Überdeckungen des ewG im Wirtsgestein. Im Gespräch am 5.10. hatten Sie eine Definition des
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