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scienceBASEd: Kaltzeiten und Endlagersicherheit

scienceBASEd: Kaltzeiten und Endlagersicherheit Welche Auswirkungen haben Kaltzeiten auf Endlagersicherheit? Anfang 20.06.2025 13:00 Uhr Ende 20.06.2025 14:45 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung scienceBASEd – Forschung zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung Herzlich willkommen zur neuen digitalen Vortragsreihe des BASE. Forschungsergebnisse erklären, Standpunkte austauschen, neue Forschungsfragen entwickeln – das sind zentrale Aspekte der Wissenschaft. So entstehen neue Perspektiven, Ideen und Ergebnisse. ScienceBASEd bietet eine Plattform für wissenschaftlichen Diskurs. Welche Auswirkungen haben Kaltzeiten auf Endlagersicherheit? In der Bundesrepublik Deutschland wird in einem Auswahlverfahren der Standort gesucht, der die bestmögliche Sicherheit für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle für 1 Million Jahre bietet. Im Bewertungszeitraum von 1 Million Jahren werden sich zahlreiche äußere Bedingungen verändern. Denn kühlt beispielsweise das Klima ab und eine Kaltzeit setzt ein, hat dies Auswirkungen auf die Gesteinsschichten der Erde. Das BASE hat im Rahmen seiner Forschung in zwei Projekten untersucht, wie dafür Voraussagen getroffen werden können: Auswirkungen sich ändernder Randbedingungen auf die Entwicklung hydrogeologischer Systeme (AREHS) Evaluierung von Methoden und Modellen zur Prognose der Schutzfunktion des Deckgebirges in Deutschland über den Zeitraum von 1.000.000 Jahren (MeMoDeck) Am 20. Juni 2025 stellen wir Ihnen die Ergebnisse vor, diskutieren Sie mit! Agenda 13:00 Begrüßung | Jochen Ahlswede (BASE) 13:15 Forschungsvorhaben AREHS | Rene Kahnt (G.E.O.S Ingenieurgesellschaft mbH) 13:50 Forschungsvorhaben MeMoDeck | Matthias Brandt (IfG Institut für Gebirgsmechanik GmbH) 14:20 Rückfragen und Diskussion | Ingo Kock (BASE) 14:30 Abschluss | Esther Kähler (BASE) So können Sie teilnehmen Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung via Zoom ist kostenlos. Sobald Sie sich zur Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Adresse Online Weiterführende Informationen zu den Forschungsprojekten Auswirkungen sich ändernder Randbedingungen auf die Entwicklung hydrogeologischer Systeme (AREHS) Evaluierung von Methoden und Modellen zur Prognose der Schutzfunktion des Deckgebirges in Deutschland über den Zeitraum von 1.000.000 Jahren (MeMoDeck)

Nr. 31.32: AG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Textbeiträge I, S. 130: Transportierbarkeit absolut, denn wenn nicht am Endlagerstandort konditioniert wird, dann muss der EL-Behälter auch wieder ein Transportbehälter sein. Und es muss geprüft werden ob dies die Endlagersicherheit beeinträchtigt! Textbeiträge I, S. 130: Das könnten 2 Behälter sein! Textbeiträge I, S. 130: Yipp! Textbeiträge I, S. 130: Ein Endlager-Behälter muss den Transport bis zum letzten Moment leisten - im Wesentlichen; Textbeiträge I, S. 130: Die Frage läßt sich transponieren auf die Fragestellung, ob der Endlagerstandort auch Standort einer wahrscheinlich notwendigen Konditionierungsanlage wird. Wenn eine Konditionierungsanlage am Standort entsteht, dann muß der Transport von den Zwichenlagerstandorten nicht mit den Endlagerbehältern erfolgen, sondern kann - entsprechende Genehmigung zum Zeitpunkt vorausgesetzt - durch die TLB geleistet werden. Der Endlagerbehälter müßte dann nicht nach ADR/RID mitausgelegt werden, müßte aber natürlich weiterhin den sicheren Transport AM Standort (also nach unter Tage und unter Tage) gewährleisten. Textbeiträge I, S. 132: Die Behälter-Frage ist doch mit den Annahme-Bedingen der Zwischenlager faktisch entschieden !!! Textbeiträge I, S. 133: Eine Konditionierungsanlage ist ein technisch lösbares Problem. Es muss nur angegangen werden! Textbeiträge I, S. 133: Kann der Castor nicht in einen Endlagerbehälter eingeschoben werden. Wird extrem schwer - Grenze Seilfahrtsanlage - aber geht das prinzipiell? Textbeiträge I, S. 130: Wesentlich Vorraussetzung fu¨r die (generischen) Behälterkonzepte ist u.a. auch die Frage der Transportierbarkeit (öff. Verkehrswege) oder nicht. Textbeiträge I, S. 130: Overpacks etc...? Stellungnahme der BGE: Unsere derzeitigen Planungen sehen eine Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms vor. Demnach befindet sich die Umladeanlage für HAA sowie ein Eingangslager für beladene TLB am Endlagerstandort. Aus diesem Grund wird derzeit ein rein innerbetrieblicher Transport der Endlagerbehälter betrachtet. Sollten sich diese Planungsprämissen ändern, ist zu prüfen, inwieweit ein Transport des Endlagerbehälters möglich ist. Dabei kann zum Beispiel auch eine Umverpackung gemäß des Transportrechts (ADR/RID) in Betracht kommen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Textbeiträge I, S. 130: Die von Herrn [...] genannte Zahl von ~1900 Behältern bezieht sich auf die Anzahl der Castor-Behälter. Diese Zahl gibt einen Hinweis auf das Volumen der endzulagernden Abfälle hat aber nichts mit der Anzahl der tatsächlich einzulagernden Behältern zu tun. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 46.10: AG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Wegen der Eiszeit gibt es langzeitliche Erhebung, die Flusslängsprofile sind darauf noch nicht ausgeglichen, eingestellt. Stellungnahme der BGE: Die BGE hat im Zuge von FuE Vorhaben zu Glaziale Erosion und Erosion allgemein mit For-schungsinstituten ergebnissoffen Fragestellungen bearbeiten lassen. Relevante Ergebnisse wurden in die laufenden Arbeiten eingebunden z.B. in Kriterien, die in den rvSU Gebiete dahingehend bewerten, ob über den Bewertungszeitraum hinweg Erosionsprozesse und Glaziale Erosion einen Einfluss auf die Endlagersicherheit haben. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Wortprotokoll, S. 86: Das sehen wir auch so. Und das haben wir auch als Forschungsfrage identifiziert. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 65.4.5: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Auch wenn vorläufige Sicherheitsuntersuchungen als Mittel zur wirtsgesteins- und konzeptabhängigen Einordnung der Abwägungskriterien im StandAG für die Ermittlung der Teilgebiete noch nicht gefordert werden, gilt es doch, den Konzeptbezug zur Ermittlung einer für die Endlagersicherheit günstigen geologischen Gesamtsituation herzustellen. [...] Der Bezug zum Endlagerkonzept, der nach unserer Auffassung erst einmal nur die ungefähre Lage eines ewG umfassen müsste, ist im vorliegenden Bericht nicht ausreichend erkennbar. // [...] Stellungnahme der BGE: Seite 3: Ihren Hinweis bzgl. der Zugrundelegung entsprechender Endlagerkonzepte nehmen wir gerne auf, verweisen aber an dieser Stelle nochmals auf die im Zwischenbericht Teilgebiete zitierte Unterlage „Endlagerkonzepte - Überblick über grundsätzliche Rahmenbedingungen in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens", welche auf der Homepage der BGE entsprechend veröffentlicht wurde. Mit dieser Unterlage setzte die BGE u. a. die seitens der Rechtsaufsicht verschriftlichte Hilfestellung zur Ausarbeitung und Darlegung der Bearbeitungsmethode zur Ermittlung von Teilgebieten gemäß§ 13 StandAG um. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Studie zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hochradioaktiver Abfälle

Mit der Studie des KIT und der Uni Stuttgart zur Partitionierung und Transmutation hochradioaktiver Abfälle soll das Potential von P&T, der Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Chancen und Risiken dieser Technologie detailliert herausgearbeitet werden. Außerdem wird analysiert, welche Auswirkungen P&T auf die Entsorgungsstrategien für radioaktive Abfälle hat und welche Beiträge Deutschland zu einem europäischen P&T-Konzept leisten kann. Das Vorhaben wird hierbei in 2 Module aufgeteilt. Mit dem Modul A werden die wissenschaftlichen und technologischen Aspekte von P&T bearbeitet, im Modul B die soziowissenschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte. Die Schnittstellen zwischen den beiden Teilstudien werden durch Szenarien beschrieben, die in gemeinsamen Workshops erarbeitet werden. DBE TECHNOLOGY GmbH ist schwerpunktmäßig bei Aspekten der Endlagerkonzeption und Endlagersicherheit beteiligt.

Studie zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hochradioaktiver Abfälle - Beiträge (der GRS) zu Sicherheitsaspekten der Abtrennung und Umwandlung langlebiger hochradioaktiver Nuklide

Das Ziel der Studie zu P&T von hochradioaktiver Abfälle ist es, das Potential, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Chancen und Risiken dieser Technologie detailliert herauszuarbeiten und in einem Bericht zusammenzuführen. Dies soll dazu dienen, Entscheidungsträger umfangreicht und umfassend über die P&T-Option zu informieren. Die Gesamtstudie ist in zwei Module eingeteilt: Modul A befasst sich mit den wissenschaftlichen Aspekten von P&T und wird von KIT unter Mitwirkung von HZDR, RWTH, FZJ und GRS koordiniert; im Modul B werden dezidiert die Chancen- und Risikobewertungen vorgenommen. Die GRS beleuchtet dazu insbesondere die sicherheitsrelevanten Aspekte der P&T-Technologie. Dabei werden die wesentlichen Sicherheitsaspekte und Gefährdungspotenziale identifiziert und beschrieben. Die GRS wird im Rahmen der Studie das AP5 'Sicherheitsaspekte' koordinieren, in dem die nukleare Sicherheit von Transmutationsanlagen, aber auch Kritikalitäts- und verfahrenstechnische Fragestellungen bei Partitionierung, Rückbau und Endlagersicherheit untersucht werden. Im Arbeitspunkt 3 des AP5 wird die nukleare Sicherheit von Transmutationsanlagen im Hinblick auf grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Kernreaktoren bewertet. Ausgehend von den zu erwartenden Bestrahlungsbedingungen (Neutronenfluss, Energie, Temperatur etc.) werden in Arbeitspunkt 4 Anforderungen an die thermomechanische und chemische Stabilität des Brennstoffs abgeleitet. Weiterhin werden für die in der Studie zu betrachtenden Transmutationsanlagen grundlegende Störfallbetrachtungen angestellt und dabei zu erwartende Störfalllasten für Strukturen und Brennstoff diskutiert. Schließlich wird in Arbeitspunkt 7 die Sicherheitscharakteristik abgeschalteter Transmutationsanlagen bewertet. Für das Arbeitspaket 4 der Studie 'Stand der Grundlagen- und technologischen Forschung' liefert die GRS außerdem einen Beitrag zum Statusreport für alle existierende Bestrahlungseinrichtungen mit schnellem Neutronenspektrum.

Austausch zu Verordnungen im Bereich Endlagersicherheit

Austausch zu Verordnungen im Bereich Endlagersicherheit Schreiben des NBG an das BfE zum Austausch zu Verordnungen im Bereich Endlagersicherheit. Das Antwortschreiben des BfE vom 08.11.2019 finden Sie unten stehend. Herunterladen PDF, 72KB, barrierefrei⁄barrierearm

BASE: Atomaufsicht des Bundes

BASE: Atomaufsicht des Bundes Als Atomaufsicht des Bundes beaufsichtigt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Morsleben, des Endlagers Schacht Konrad und der Schachtanlage Asse II. Zudem begleitet das BASE Überprüfungen der genannten Einrichtungen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist die Atomaufsicht des Bundes. 2016 wurde es gegründet. Von 2016 bis 2020 nannte sich das BASE „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" ( BfE ). Das BASE beaufsichtigt die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben ( ERAM ), des sich aktuell im Bau befindlichen Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II. Das BASE wird zudem die atomrechtliche Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb des künftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle ausüben. Grundlagen dieser Arbeit sind das Atomgesetz ( AtG ), das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ), die erteilten Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse zur Zulassung von Endlagern sowie sonstige kerntechnische Regelwerke. Endlager Morsleben, Konrad und Schachtanlage Asse II © pa/ dpa | Silas Stein Betreiberin der Endlager Morsleben und Konrad sowie der Schachtanlage Asse II ist seit 2017 die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH . Sie errichtet, betreibt und/oder legt die Endlager Morsleben und Konrad bzw. die Schachtanlage Asse II still. Alle zehn Jahre führt die BGE eine Sicherheitsüberprüfung im Endlager Konrad und in der Schachtanlage Asse II durch, im Endlager Morsleben alle fünf Jahre. Als atomrechtliche Aufsicht begleitet das BASE diese Überprüfungen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Morsleben, Konrad und Asse II. Video: Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle? Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle? Was ist eigentlich in den gelben Atomfässern? Wieviel schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es? Was passiert mit den Fässern? Der Film erklärt wo schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen und wie diese für die Endlagerung verpackt und zunächst zwischengelagert werden. Aufgaben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Folgende konkrete Aufgaben und Befugnisse hat das BASE in seiner Funktion als Atomaufsicht: Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Endlager Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht. Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Es gibt drei Meldekategorien : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen). Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu Der Betreiber bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem Atomgesetz , der Strahlenschutzverordnung und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden. Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu ( §§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten. Daneben ist für das BASE – bei der Endlagerung in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner. Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle. Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ). Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“. Die Messungen umfassen die von einem Endlager über die Abwetter und Abwässer an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Als Betreiber nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die Strahlenexposition sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft. Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse: Berichte zur Umgebungsüberwachung Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage Das BASE erteilt Freigaben ( § 31 StrlSchV ): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können. Die Freigabewerte finden sich in der Strahlenschutzverordnung . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den Salzstock läuft, abtransportiert. Führt Änderungsverfahren durch Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese. Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Führt Vor-Inspektionen durch Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen ( z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit. Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre. Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen ( § 19 Abs. 3 AtG ). Dies tritt ein, wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des Atom - und Strahlenschutzrechts genügen oder wenn die Gefahr besteht, dass Radioaktivität negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat. Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die Endlager und die Schachtanlage Asse II haben ( § 12b AtG ; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi -Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen. Blick zurück: Neuordnung der Endlagerung und Gründung des BASE Aufgabenverteilung vor der Neuordnung Gebäude des BASE-Hauptsitzes in der Wegelystraße 8 in Berlin © BASE Bis April 2017 war das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) Betreiberin der Endlagerprojekte Konrad, Morsleben und der Schachtanlage Asse II, sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben. Durch einen unkündbaren Kooperationsvertrag (1989) war das BfS an die „Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH “ ( DBE mbH ) gebunden. Diese hatte die operativen Tätigkeiten für die Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben übernommen. Die DBE mbH war ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz von Atomkraftwerksunternehmen befand. Das BfS hatte deshalb nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Denn: Die DBE mbH versuchte mit Hilfe ihrer Monopolstellung eigene Interessen gegenüber dem BfS durchzusetzen. Im Falle der Schachtanlage Asse II gründete das BfS 2009 ein neues Bundesunternehmen, die Asse GmbH , die den operativen Betrieb übernahm. Zuvor waren erhebliche Verstößen gegen das Strahlenschutzrecht durch den vormaligen Betreiber , dem Helmholtz Zentrum München, bekannt geworden. 2016: Bundestag beschließt Neuordnung im Bereich Endlagerung Im Sommer 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung . Alle Aufgaben gingen an den Staat über. Dieses Gesetz basierte auf Empfehlungen des damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) Wolfram König, der von 2016 bis Januar 2024 das BASE leitete. Ziel der Neuordnung war es, mehr Transparenz in der Organisationsstruktur zu schaffen sowie Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen zu entflechten. Gründung von BGE mbH und BASE Das Gesetz führte zur Gründung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ( BGE mbH ) – ein bundeseigenes Unternehmen, welches aus der DBE mbH , der Asse GmbH und Teilen des BfS hervorgegangen ist. Seit 2017 ist die BGE mbH Betreiberin und zugleich verantwortlich für das operative Geschäft der Endlager Morsleben und Konrad und der Schachtanlage Asse II, sowie für die Schließung des ehemaligen Erkundungsbergwerk Gorleben. Die atomrechtliche Aufsicht hält seitdem das ebenfalls neu gegründete Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ) inne. Auch das BASE ist aus Teilen des BfS hervorgegangen. Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Endlager Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht. Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Es gibt drei Meldekategorien : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen). Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu Der Betreiber bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem Atomgesetz , der Strahlenschutzverordnung und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden. Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu ( §§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten. Daneben ist für das BASE – bei der Endlagerung in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner. Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle. Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ). Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“. Die Messungen umfassen die von einem Endlager über die Abwetter und Abwässer an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Als Betreiber nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die Strahlenexposition sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft. Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse: Berichte zur Umgebungsüberwachung Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage Das BASE erteilt Freigaben ( § 31 StrlSchV ): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können. Die Freigabewerte finden sich in der Strahlenschutzverordnung . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den Salzstock läuft, abtransportiert. Führt Änderungsverfahren durch Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese. Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Führt Vor-Inspektionen durch Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen ( z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit. Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre. Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen ( § 19 Abs. 3 AtG ). Dies tritt ein, wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des Atom - und Strahlenschutzrechts genügen oder wenn die Gefahr besteht, dass Radioaktivität negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat. Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die Endlager und die Schachtanlage Asse II haben ( § 12b AtG ; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi -Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen. Handbuch für die atomrechtliche Aufsicht Handbuch der Abteilung Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) Bericht Außenbeziehungen der Aufsicht Bericht zu Außenbeziehungen der Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 492KB, barrierefrei⁄barrierearm)

Grundlagenarbeit für Endlagersicherheit

Grundlagenarbeit für Endlagersicherheit BASE beteiligt Öffentlichkeit bei der Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung Meldung Stand: 24.09.2020 Bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist der Schutz vor möglichen Strahlenexpositionen ein wichtiger Aspekt. Um die Endlagersicherheit an potenziellen Standorten bewerten zu können, bedarf es daher eines fachlich fundierten Indikators. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat hierzu gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) die fachlichen Inhalte einer Berechnungsgrundlage erarbeitet. Die Berechnungsgrundlage definiert, unter welchen Anforderungen und Vorgehensweisen die fiktive Dosis für zukünftig lebende Personen abzuschätzen ist. Die Unterlagen sind einsehbar und können in Kürze von der Öffentlichkeit kommentiert werden. Hierzu sieht das BASE neben einer Online–Konsultation für die Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine Veranstaltung im kommenden Jahr vor. Hintergrund der Berechnungen Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist die bestmögliche Sicherheit des Standortes der entscheidende Faktor. Daher spielen vorläufige Sicherheitsuntersuchungen eine wesentliche Rolle. Die bei diesen Sicherheitsuntersuchungen zu berücksichtigenden Anforderungen sind festgelegt in der Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung , die demnächst in Kraft tritt. Als ein Indikator muss dabei die mögliche Strahlenexposition der Bevölkerung (genauer: die zusätzliche mittlere effektive Jahresdosis für Einzelpersonen der Bevölkerung) im Bewertungszeitraum von bis zu 1 Million Jahren nach Verschluss eines potentiellen Endlagers abgeschätzt werden. Es ist zu zeigen, dass jeder Untersuchungsraum die festgelegten Dosisindikatoren von 10 beziehungsweise 100 Mikrosievert pro Kalenderjahr einhalten kann – ansonsten scheidet er aus dem Verfahren aus. Das Ziel der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist die regulatorische Festlegung von Anforderungen und Vorgehensweisen bei der notwendigen Dosisabschätzung. Erarbeitung der Berechnungsgrundlage Der Entwurf für die Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen wurde im Auftrag des BMU unter Federführung des BASE gemeinsam mit dem BfS erstellt. Die eigens dafür im BASE eingerichtete Projektgruppe Ausbreitungspfade hat sich bei ihren Arbeiten fachlich durch eine Ingenieursgemeinschaft (ZPP Ingenieure AG, Itasca Consultants GmbH und CSD INGENIEURE AG) unterstützen lassen. Der Entwurf der Berechnungsgrundlage wurde dem BMU am 31.07.2020 übergeben und kann am untenstehend eingesehen werden. BASE beteiligt Öffentlichkeit Das BASE wird den Entwurf der Berechnungsgrundlage der Öffentlichkeit vorstellen und zur Diskussion stellen. Vorgesehen sind aktuell eine Online-Konsultation und eine Konsultationsveranstaltung in 2021. Das BASE übernimmt die organisatorische und inhaltliche Planung sowie das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung –fachlich unterstützt wird es dabei zudem von Experten des BfS . Über weitere Schritte wird das BASE in Kürze informieren. Entwurf der Berechnungsgrundlage (Verlinkt auf die Infoplattform zur Endlagersuche) Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen – Entwurf Herunterladen (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)

Entwicklung einer hauseigenen Open Source THM Modellierungstoolbox (OSTHM)

Entwicklung einer hauseigenen Open Source THM Modellierungstoolbox (OSTHM) BASE-Forschungsprojekt Themenfeld: Endlagerung Status: abgeschlossen Finanzierung: BASE-Inhouse-Forschung Projektbeschreibung Projektdaten Förderkennzeichen 4722B10203 Ausführende Stelle BASE-Forschungsabteilung Projektzeitraum 01.2022 - 03.2025 Art der Finanzierung BASE-Inhouse-Forschung Die Wechselwirkungen zwischen Temperatur, Fluiden und mechanischen Eigenschaften in einem Endlagersystem werden im Wesentlichen durch Thermo-Hydro-Mechanisch (THM) gekoppelte Prozesse naturwissenschaftlich beschrieben. THM-Modellierung, also die Vorhersage des Verhaltens von Materialien unter verschiedenen Bedingungen, ist dabei das grundlegende numerische Werkzeug. Der sichere Umgang und das tiefe Verständnis von numerischen Berechnungsverfahren ist somit die Voraussetzung zur Durchführung und Bewertung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren. Das Inhouse-Forschungsprojekt entwickelte eine Open-Source-Softwarebibliothek [ Oskar ]. Dabei handelt es sich um eine transparente, einfach zu nutzende und gleichzeitig hoch flexible Werkzeugsammlung auf Basis der Methode der Finiten Elemente zur Simulation von thermo-hydro-mechanisch (THM) gekoppelten Prozessen. Die in der Skriptsprache Python entwickelte Software soll sowohl den Kompetenzerhalt im BASE als auch eine Diversifizierung der Prüfmöglichkeiten des Bundesamtes verbessern. Zusätzlich bieten umfangreich dokumentierten Tutorials und Beispiele einen ersten Einstieg in die Modellierung, der für die Endlagersicherheit wichtigen, physikalischen Prozesse. Das Open-Source-Projekt Oskar ist auf GitLab veröffentlicht und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Kontakt Dr. Ingo Kock , Leitung Fachgebiet F 4, Forschung zu Sicherheitsanalytik und -methodik E-Mail ingo.kock@base.bund.de Fachlicher Abschlussbericht Entwicklung einer hauseigenen Open Source THM-Modellierungstoolbox Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm)

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