Das Projekt "Abiotischer Abbau und Diffusion chlorierter Lösemittel in Fe2+-haltigen ungestörten Kalksteinen und Tonsteinen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Zentrum für Angewandte Geowissenschaften, Arbeitsgruppe Hydrogeochemie.Langsame Diffusionsprozesse von Schadstoffen in geringdurchlässigen wasser-gesättigten Gesteinen sind ein wesentlicher Grund für den beschränkten Erfolg vieler Untergrundsanierungen. Zu den immer noch wichtigsten Schadstoffen im Grundwasser zählen die chlorierten Lösemittel, die trotz jahrzehntelanger Sanierungsanstrengungen inzwischen lange Fahnen im urbanen Raum ausbilden. Eine langsame Diffusion bedingt aber auch lange Aufenthaltszeiten in der Gesteinsmatrix und damit können langsame abiotische Abbaumechanismen zum Tragen kommen, die auf Fe2+-haltige Mineralien wie z.B. Eisensulfide, Magnetit oder Phyllosilikate zurückgehen, und bei der Einschätzung des natürlichen Abbaupotentials berücksichtigt werden sollten. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, die Transformation von Tri- und Perchlorethen während der Diffusion in Gesteinsproben geklüfteter Aquifere und Aquitarde zu quantifizieren. Weil die Reaktionsraten der Ausgangssubstanzen sehr wahrscheinlich zu klein sind, um im Labor gemessen werden zu können, liegt der Fokus auf der Bestimmung von Transformations- und Abbauprodukten (bspw. teil-chlorierte Ethene, Azetylen, Ethan). Die Experimente zur reaktiven Diffusion müssen mit intakten Gesteinsproben durchgeführt werden, da beim Zerkleinern reaktive Mineralober-flächen (z.B. bei Quarz und Pyrit) entstehen könnten, die zur Dehalogenierung der Ausgangssubstanzen führen könnten. Im Unterschied zu früheren Studien sollen hier die für die Reaktivität verantwortlichen spezifischen Minerale in der Gesteins-matrix identifiziert werden. Die Ergebnisse sind nicht nur für das Langzeitverhalten von chlorierten Lösemitteln im Grundwasser, sondern generell auch für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen oder die chemische Verwitterung (Oxidation) von reduzierten Gesteinen relevant.
Das Projekt "Studie über die Entstehung radioaktiver Abfälle und die Situation bei deren Endlagerung" wird/wurde gefördert durch: Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs IPPNW e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Studie über die Auswirkungen der von der Bundesregierung geplanten Privatisierung der Endlagerung radioaktiver Abfälle" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Politik- und Management-Unterstützung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz / Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Numerische Untersuchungen zur Nuklidinventarbilanz von Transmutationskonzepten und deren sicherheitstechnische Implikationen auf die Zwischen- und Endlagerung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Aufgaben Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Das BfS bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes, darunter zu Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung , Wirkungen und Risiken von nicht- ionisierender Strahlung ( z. B. im Bereich Mobilfunk, UV -Schutz), Radiologischer Notfallschutz, Überwachung der Umweltradioaktivität, medizinischer und beruflicher Strahlenschutz . Geschichte und Entwicklung des BfS Gegründet wurde das BfS 1989 unter anderem als Konsequenz des Reaktorunfalls 1986 in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl) mit dem Ziel, Kompetenzen zu bündeln auf den Gebieten Strahlenschutz , kerntechnische Sicherheit, Transport und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle. 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft den aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Für das BfS hatte dies zur Folge, dass es sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes in den Bereichen Umwelt und Gesundheit konzentriert. Die Aufgaben als Betreiber der Endlager -Projekte, darunter die Endlager Konrad, Morsleben und die Schachtanlage Asse, wurden in der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) zusammengeführt. Genehmigungen für Zwischenlager und nukleare Transporte, die ebenfalls lange Zeit in die Zuständigkeit des BfS fielen, bearbeitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Gegenwärtige Organisationsstruktur Das BfS setzt sich aus den folgenden Aufgabenfeldern und Abteilungen zusammen: Stand: 10.01.2025
<b>Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 12 StrlSchG in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO</b> Bek. d. MU v. 28.3.2022 — PT-KKE-40311/09/83/30 — Gemäß § 12 i. V. m. § 181 Abs. 1 StrlSchG i. d. F. vom 27.6.2017 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 20.5.2021 (BGBl I S. 1194; 2022 I S. 15), und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE), Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 29.8.2019 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 12 StrlSchG gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 8.7.2020 geändert und mit Schreiben vom 22.2.2021 sowie vom 20.1.2022 ergänzt. Mit Schreiben vom 3.12.2019 wurde zudem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Daneben wurde ein Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit Datum vom 16.11.2021 gestellt. Für die Errichtung des TLE wurde am 7.12.2020 sowie am 3.5.2021 für die Außenanlagen des TLE der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO gestellt. Daneben liegt ein Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept vor. Der Antrag auf Entwässerung vom 10.12.2020, weiter ergänzt durch Antrag vom 3.5.2021, wurde ebenfalls eingereicht. Der Standort des TLE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Beantragt wird nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG die Erteilung einer Genehmigung für die genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE. Die sonstigen radioaktiven Stoffe sind: — sonstige radioaktive Stoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb, Restbetrieb) und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Emsland (KKE), — fachgerecht verpackte radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Lingen (KWL), — sonstige radioaktive Stoffe, die beim Betrieb des TLE anfallen, — Prüfstrahler, — fremdkontaminierte, mobile Gegenstände und Materialien, z. B. Werkzeuge, — „äquivalente radioaktive Abfälle“ im Sinne der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008, d. h. Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen extern konditioniert wurden. Der Umgang mit den sonstigen radioaktiven Stoffen umfasst: — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die sichere Aufbewahrung der sonstigen radioaktiven Stoffe erforderlich sind, — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter erforderlich sind. Die Gesamtaktivität im TLE beträgt einschließlich der Behandlung 3,0 E17 Becquerel (Bq). Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen bei der Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter umfasst eine Gesamtaktivität in Höhe von 1,0 E14 Bq. Das TLE besteht aus einem Logistikbereich 1, einem Logistikbereich 2/Behandlung sowie einem Verladebereich, einem Infrastrukturbereich mit Personenzugang und dem zum Betrieb des TLE gehörenden Gelände. Die in das TLE einzubringenden radioaktiven Stoffe werden in geeigneten Behältnissen oder in sonstigen transportgerechten Verpackungen im Verladebereich angeliefert. Im Logistikbereich 1 werden die sonstigen radioaktiven Stoffe in geeigneten Verpackungen aufbewahrt. Im Logistikbereich 1 erfolgt keine Behandlung radioaktiver Stoffe. Der Logistikbereich 2/Behandlung wird ebenfalls zur Aufbewahrung von sonstigen radioaktiven Stoffen in geeigneten Verpackungen genutzt. Im Logistikbereich 2/Behandlung ist eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus dem KKE mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter vorgesehen. Die außerhalb des TLE zu entsorgenden sonstigen radioaktiven Stoffe werden in transportgerechten Verpackungen an Einrichtungen Dritter abgegeben. Für die Errichtung des TLE beantragt die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH eine separate Genehmigung nach der NBauO. Es wurde ebenfalls ein Antrag gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit folgendem Inhalt gestellt: Beim Betrieb des beantragten TLE fallen im Kontrollbereich geringe Mengen von festen und flüssigen Stoffen an, die als radioaktiver Abfall entsorgt werden müssen. Diese radioaktiven Abfälle sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 AtEV an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abgeliefert werden. Es ist geplant, die im Kontrollbereich des TLE anfallenden radioaktiven Abfälle in externen Einrichtungen zu konditionieren und gemeinsam mit den radioaktiven Abfällen des Kernkraftwerkes Emsland an einen vom Bund mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragten Dritten abzugeben. Hierzu beantragt die KLE mit Schreiben vom 16.11.2021 die Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AtEV. Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE bedarf gemäß § 12 StrlSchG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Lingen (Ems) die zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 11.4 der Anlage 1 UVPG wäre im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. In Entsprechung des Antrags der Vorhabenträgerin auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorangehende Vorprüfung vom 3.12.2019 hat das MU die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG festgestellt. Federführende Behörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 NUVPG das MU. Gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 2 Atomgesetz — im Folgenden: AtG — sowie § 181 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StrlSchG i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 4 UVPG ist das Vorhaben gemäß den Vorschriften der AtVfV durchzuführen; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 4 UVPG und § 2 a AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a Satz 1 AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung einer Genehmigung nach § 12 StrlSchG und einer Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — Antrag der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH auf Genehmigung nach § 12 Abs. 1 StrlSchG vom 29.8.2019, — Änderung des Antrages vom 29.8.2019 durch Schreiben vom 8.7.2020, — Konkretisierung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 22.2.2021, — Klarstellung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 20.1.2022, — Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5, 6 AtEV vom 16.11.2021, — Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 3.12.2019, — Sicherheitsbericht „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — Kurzbeschreibung „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — UVP-Bericht „Errichtung und Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE), Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)“ (Stand 2.3.2022), — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für den „Neubau eines Technologie- und Logistikgebäudes (TLE)“ vom 7.12.2020, eingereicht mit Schreiben vom 8.12.2020, — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für die „Außenanlagen eines Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)“ vom 3.5.2021, — Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept, eingereicht mit Schreiben vom 23.11.2021, — Entwässerungsantrag gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG vom 10.12.2020, — Ergänzung des Entwässerungsantrages vom 10.12.2020 durch Antrag vom 3.5.2021, — Formular Baubeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Formular Betriebsbeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Brandschutzkonzept TLE, Revision B vom 27.10.2021 — Lageplan, Zeichnungen Schnitte: — Zeichnung Liegenschaftskarte (1 : 2 000), — Zeichnung Lageplan (1 : 500), — Zeichnung KKET-1264798-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Nordwest, Nordost, — Zeichnung KKET-1264799-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Südwest, Südost. Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG i. d. F. vom 20. 5. 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen sind auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstr. 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COViD-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Anträge und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Wege auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wir die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Lingen gemäß § 7 Abs. 3 AtG einen separaten Antrag gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Das Projekt "Längerfristige trockene Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen und verglasten hochradioaktiven Abfällen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Das Projekt "Fachliche Zuarbeit bei der Beratung von sicherheitstechnischen Fragestellungen in der Entsorgungskommission" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Beim 3. Forum Endlagersuche am 22. und am 23. November 2024 kamen 247 Teilnehmende in Würzburg zusammen, um über den Stand der Endlagersuche und die Beteiligung zu diskutieren. Weitere 260 Teilnehmende beteiligten sich online an den Beratungen. Aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Gruppen von Teilnehmenden ergibt sich ein differenziertes Bild: 65 Personen haben sich als Bürger:innen angemeldet, 124 Teilnehmende sehen sich den kommunalen Gebietskörperschaften zugeordnet, 31 Personen haben sich als Vertreter:innen von gesellschaftlichen Organisationen eingeordnet, 48 Personen kamen aus der Wissenschaft, weitere 44 haben sich als Beobachter:innen oder Presse angemeldet, 30 ließen sich nicht zuordnen und 172 Personen haben einen beruflichen Bezug zu den Themen. Sie gehören entweder Bundes- oder Landesministerien an, oder arbeiten direkt bei oder für die Verfahrensbeteiligten, Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) oder dem Nationalen Begleitgremium ( NBG ) – auch ein Zeichen dafür, wie ernst die Behörden und Verantwortlichen die öffentliche Debatte über die Endlagersuche nehmen. Schwerpunkt des ersten Forum-Tags war der aktuelle Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) . Am zweiten Tag ging es vor allem um die aufsichtliche Prüfstrategie des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) sowie die jüngst vorgelegten Konzepte des BASE zur Beteiligung und zur Vorbereitung der Regionalkonferenzen . Das BASE wird damit das zentrale Beteiligungsinstrument vorbereiten, sobald die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vorgeschlagen hat. Zur Eröffnung des Forums Endlagersuche hielt BASE -Präsident Christian Kühn eine programmatische Rede zur Standortsuche in unsicheren Zeiten. „Als zentrales Format der Beteiligung bis zum Standortregionenvorschlag zeigt das Forum Endlagersuche, dass wir als demokratische Gesellschaft komplexe Probleme gemeinschaftlich und verantwortungsvoll – auch mit Blick auf künftige Generationen – lösen können,“ sagt Kühn. „Für das Gelingen der Endlagersuche brauchen wir neben verlässlich arbeitenden Institutionen eine engagierte Zivilgesellschaft, die den Suchprozess kritisch und konstruktiv begleitet.“ Die Vorsitzende der BGE -Geschäftsführung Iris Graffunder gab zu Beginn der Veranstaltung einen Einblick in ihre strategischen Überlegungen zur Standortauswahl. Sie betonte, dass die BGE die Standortregionen für die übertägige Erkundung bis Ende 2027 ermittelt und dem BASE zur Prüfung vorlegen wird. In Würzburg sagte sie: „Wir haben in Deutschland eine sehr gute Geologie, so dass ich sicher bin, dass wir einen Standort finden, an dem die hochradioaktiven Abfälle mit bestmöglicher Sicherheit endgelagert werden können. Ein breiter politischer Konsens ist wichtig, aber er reicht nicht, wenn wir die Menschen nicht erreichen, und es uns nicht gelingt, Ängste vor radioaktiven Abfällen abzubauen. Ich bin davon überzeugt, dass die Handhabung und Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle sicher möglich ist. Niemand braucht Angst vor einem Endlager zu haben.“ Sie dankte ausdrücklich den zivilgesellschaftlichen Mitgliedern im Planungsteam Forum Endlagersuche ( PFE ), das die Konferenz über ein Jahr hinweg vorbereitet hat. „Das Engagement, das ich hier sehe, übrigens auch in vielen Bürgerinitiativen, ist außergewöhnlich hoch. Ich bin immer wieder beeindruckt, wie tief sich Privatpersonen in ihrer Freizeit in das Thema einarbeiten.“ Zeitdiskussion beherrscht viele Diskussionen Ein wesentliches Thema beim 3. Forum Endlagersuche war die Frage, ob und wie die Standortsuche beschleunigt werden kann. Bei einer Podiumsdiskussion warb der SPD-Bundestagsabgeordnete Jakob Blankenburg für den politischen Konsens über den langen Zeitraum hinweg, der benötigt wird, um das wissenschaftsbasierte Standortauswahlverfahren zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Genau um diesen Konsens macht sich die ehemalige Ko-Vorsitzende der Endlagerkommission im Bundestag, Ursula Heinen-Esser, Sorgen. Über Jahrzehnte, die das Verfahren noch benötigen könnte, befürchtet sie den Verlust dieser überparteilichen Einigung, der den Neustart der Endlagersuche überhaupt erst möglich gemacht hat. Karola Voß, Bürgermeisterin in Ahaus, sieht neue Risiken für die Sicherheit der Zwischenlager, in denen der hochradioaktive Atommüll noch über Jahrzehnte lagern muss, bis das Endlager gefunden und gebaut sein wird. Für die Zwischenlagergemeinden wie Ahaus fühle es sich längst an, als seien sie Endlagergemeinden. Sie warb um finanzielle Entschädigungen für diese gesamtgesellschaftlichen Lasten. Voß argumentierte, dass eine solche Zahlung vom Bund an die Kommunen auch eine Motivation für die Politik sei, das Thema eben nicht links liegen zu lassen. Tim Vietor aus der Geschäftsführung der Schweizer Endlagergesellschaft Nagra warb dafür, Beschleunigung durch eine Reduktion der Komplexität und die Konzentration nur noch auf die besten Gebiete zu erreichen. Außerdem wies Vietor darauf hin, dass die gemeinsame Erarbeitung eines realistischen Zeitplans, der dann von einem zentralen Verfahrensakteur auch nachgehalten werde, Stabilität und Verlässlichkeit in den Prozess bringe. In der Schweiz spiele das Bundesamt für Energie diese Dirigentenrolle, sagte Vietor. Gerrit Niehaus, Abteilungsleiter Nukleare Sicherheit im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), sieht die Endlagersuche auf einem guten Weg. Der aktuelle Arbeitsstand der BGE zeige bereits, dass die Voraussetzungen für eine Konzentration auf geeignete Gebiete mit der aktuellen Einengungs-Strategie umgesetzt werde. Die damit verbundene reduzierte Beschäftigung mit den offensichtlich nicht in Frage kommenden Gebiete sei ein wichtiger Bestandteil der von Bundesumweltministerin Steffi Lemke geforderten Beschleunigungsstrategie. Um den Zeitbedarf ging es auch am zweiten Tag in einer zentralen Arbeitsgruppe. Dort war das aktuelle Positionspapier der Entsorgungskommission des Bundes zu Beschleunigungspotentialen ein Thema. Beteiligung als zentrales Motiv der Standortsuche Am Morgen des zweiten Tags stellte der Abteilungsleiter Aufsicht des BASE, Sebastian Stransky, das aufsichtliche Konzept für die Begleitung der Endlagersuche vor und kam so einer Bitte des PFE sowie des Nationalen Begleitgremiums ( NBG ) nach, Auskunft über diese zentrale Funktion des BASE im Standortauswahlverfahren zu erhalten. „Aufgabe des BASE ist die begleitende Verfahrensaufsicht. Das BASE verfolgt kontinuierlich die Arbeit der BGE. Unsere Aufgabe ist es, die Gesetzeskonformität und die Einhaltung festgelegter Standards sicherzustellen“, sagte Stransky. Eine besondere Verpflichtung hat das BASE darüber hinaus gegenüber dem BMUV und dem NBG. So wurden am Rande des Forums die Modalitäten für eine Akteneinsicht zwischen BASE und NBG vereinbart. Die Vorstellung der aufsichtlichen Tätigkeit des BASE wurde positiv aufgenommen und im Anschluss lebhaft diskutiert. Die Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung in den kommenden Jahren sowie Strategien zur Vorbereitung der Regionalkonferenzen durch das BASE waren ein zentrales Thema am zweiten Tag des Forums Endlagersuche. Vertreter:innen der Abteilung Beteiligung präsentierten in einer Arbeitsgruppe die neue, im Mai 2024 veröffentlichte, Beteiligungsstrategie des BASE, um sie mit der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Strategie benennt vier maßgebliche Handlungsfelder für die Beteiligung zum aktuellen Stand des Standortauswahlverfahren: Verfahrensfortschritt begleiten, regionale Betroffenheit auffangen, Engagement fördern sowie Wissensaufbau und -austausch unterstützen. Zivilgesellschaft spielt in der Beteiligung eine zentrale Rolle Das PFE legte zu Beginn des Forums Endlagersuche einen Rechenschaftsbericht vor, der zeigte, dass die vom vorherigen Forum gefassten Beschlüsse von den Akteur:innen des Verfahrens vielfach umgesetzt wurden. In öffentlichen Beratungen des PFE wurden aktuelle Fragen zu Zeitprognosen, Endlagerplanung oder Abläufen bei der BGE aufgegriffen. Am Samstag wurden folgende Personen für ein Jahr ins PFE gewählt: Für die Gruppe der Bürger:innen wurden gewählt: Bettina Gaebel und Heiko Schaak. Für die Gruppe der Wissenschaftler:innen wurden gewählt: Janine Hauer und Daniel Lübbert. Für die Gruppe der Kommunalvertretungen wurden gewählt: Asta von Oppen und Eva Bayreuther. Für die Gruppe der Verbände und Initiativen (gesellschaftliche Organisationen) wurden gewählt: Andreas Fox und Jörg Hacker. Für die Gruppe der unter 35-Jährigen wurden gewählt: Elisa Akansu, Maximilian Hipp, Anton Köller, Farras Fahti, Johannes Hunger, Lucas Fachtan. Im Vergleich zum vorhergehenden PFE gab es lediglich in der Gruppe der unter 35-Jährigen Veränderungen. Asta Haberbosch ist aus dem Gremium ausgeschieden. Lucas Fachtan wurde neu gewählt. So sehen die Beteiligten das Forum Endlagersuche BASE-Präsident Christian Kühn bekundete seine Dankbarkeit für das zivilgesellschaftliche Engagement des Planungsteams Forum Endlagersuche bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Besonders betonte er die Wichtigkeit des großen politischen und gesellschaftlichen Entsorgungskonsenses des vergangenen Jahrzehnts und die Notwendigkeit diesen immer wieder zu erneuern. BGE-Geschäftsführerin Iris Graffunder nimmt vom Forum vor allem Anerkennung und auch Rückenwind für die weiteren Arbeiten der BGE mit, verbunden mit dem Anspruch, die Einengung der Teilgebiete zügig voranzutreiben, aber ohne Nachteile für die Sicherheit und die Transparenz des Verfahrens. „Die Vorträge der BGE zum aktuellen Arbeitstand sind hier in Würzburg in die Tiefe gegangen.“ Und weiter: „Was auch deutlich wurde, ist, dass das Thema Zeitbedarf sehr kontrovers diskutiert wird und weiter besprochen werden muss. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Festlegung des Standorts erst die Eintrittskarte für das danach anstehende atomrechtliche Genehmigungsverfahren, die Errichtung und den Betrieb des Endlagers ist. Unsere Aufgabe ist erst erfüllt, wenn alle Abfälle endgelagert sind.“ „Das Verfahren muss weiter wissenschaftsbasiert und transparent bleiben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung einzuschränken, würde sich am Ende rächen, wenn Fehler dann zu Rücksprüngen führen,“ sagt Dr. Daniel Lübbert vom PFE. Bettina Gaebel, ebenfalls Mitglied im PFE, hebt die kommunikative Atmosphäre hervor: „Sowohl in der Präsenzveranstaltung in Würzburg wie auch im Onlineraum sind ganz viele interessierte Leute miteinander ins Gespräch gekommen. Kommunale Verantwortungsträger:innen, Landes- und Bundesämter, Bundesgesellschaften, das Nationale Begleitgremium, Wissenschaftler:innen und viele andere Menschen aus der Zivilgesellschaft haben sich zu Atommüllfragen ausgetauscht und auch kontrovers diskutiert. Das Forum hat in Anträgen auch konkrete Erwartungen an BASE und BGE gerichtet“, sagte Bettina Gaebel weiter. „Die Regionalkonferenzen sollen unbedingt mit Beteiligung in öffentlichen Workshops vorbereitet werden. Auch Entscheidungen zu veränderten Wegen der Standortauswahl gehen nicht ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft.“ Gerrit Niehaus vom BMUV kündigte zum Abschluss des Forums Endlagersuche am Samstag an, dass er für das Bundesumweltministerium durchaus eine Rolle als „Hüter des Zeitplans“ sieht. Im Vergleich zum 2. Forum Endlagersuche vor einem Jahr sieht Niehaus „vor allem bei der Stimmung deutliche Veränderungen“. Er betonte den Wert des Forums Endlagersuche als Diskussionsort für das Standortauswahlverfahren. „Das Bundesumweltministerium hat schon die Aufgabe, mit den Akteuren gemeinsam einen belastbaren Zeitplan für die Zeit nach dem Standortregionenvorschlag 2027 zu erarbeiten. Dieser soll fortlaufend an die sich jeweils verändernden Entwicklungen in der Standortsuche angepasst und somit verändert werden. Trotzdem sehe ich es als notwendig an, der Standortbestimmung ein Enddatum zu geben – das aufgrund der vielen Ungewissheiten regelmäßig angepasst werden muss.“ Wichtig ist Niehaus, dass die „alten Fronten nicht neu errichtet werden, sondern dass wir im Dialog bleiben“. Und weiter: „Das Endlager bleibt eine Notwendigkeit, egal wie wir jeweils zur Nutzung der Atomenergie stehen.“ Das vierte Forum Endlagersuche wird 2025 stattfinden. Serviceinfos: Das Forum Endlagersuche ist ein Ergebnis des Beteiligungsprozesses bei der Standortsuche. Es war von der Zivilgesellschaft in der Fachkonferenz Teilgebiete 2021 als Brücke zwischen den formellen Beteiligungsformaten der Endlagersuche gefordert worden. Das BASE unterstützt fachlich und organisatorisch die Vorbereitung durch das aus der Zivilgesellschaft gewählte Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE). Sollten Sie Fragen haben oder Kontakt zu Interviewpartner:innen suchen, wenden Sie sich an: Christoph Hamann, presse@base.bund.de , Telefon: 030 18 4321 1255 Dagmar Dehmer, dagmar.dehmer@bge.de , Telefon: 015122101090 25.11.2024 geändert am 25.11.2024 12:07 Uhr
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