Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gewährleistet nach Vorgabe des Geologiedatengesetzes (GeolDG), als zuständige Behörde für Niedersachsen, die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und stellt deren Zugang für Jeden sicher. Die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten erfolgt kategorisiert als Nachweisdaten, Fachdaten und staatliche Bewertungsdaten. Geologische Nachweisdaten ordnen geologische Untersuchungen persönlich, örtlich, zeitlich und allgemein inhaltlich zu. Fachdaten sind geologische Daten, die mittels Messungen und Aufnahmen gewonnen werden. Bewertungsdaten sind geologische Daten, die u.a. Analysen und Schlussfolgerungen zu Fachdaten, z.B. in Form von Gutachten oder Studien, beinhalten. Die dargestellten Nachweisdaten nehmen Bezug auf die beim LBEG angezeigten punktuellen, linienhaften und flächenhaften geologischen Untersuchungen. Die Nachweisdaten sind nach Untersuchungszweck in einzelne anwählbare Ebenen gegliedert und können jeweils recherchiert werden.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gewährleistet nach Vorgabe des Geologiedatengesetzes (GeolDG), als zuständige Behörde für Niedersachsen, die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und stellt deren Zugang für Jeden sicher. Die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten erfolgt kategorisiert als Nachweisdaten, Fachdaten und staatliche Bewertungsdaten. Geologische Nachweisdaten ordnen geologische Untersuchungen persönlich, örtlich, zeitlich und allgemein inhaltlich zu. Fachdaten sind geologische Daten, die mittels Messungen und Aufnahmen gewonnen werden. Bewertungsdaten sind geologische Daten, die u.a. Analysen und Schlussfolgerungen zu Fachdaten, z.B. in Form von Gutachten oder Studien, beinhalten. Die dargestellten Nachweisdaten nehmen Bezug auf die beim LBEG angezeigten punktuellen, linienhaften und flächenhaften geologischen Untersuchungen. Die Nachweisdaten sind nach Untersuchungszweck in einzelne anwählbare Ebenen gegliedert und können jeweils recherchiert werden.
<b>Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 12 StrlSchG in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO</b> Bek. d. MU v. 28.3.2022 — PT-KKE-40311/09/83/30 — Gemäß § 12 i. V. m. § 181 Abs. 1 StrlSchG i. d. F. vom 27.6.2017 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 20.5.2021 (BGBl I S. 1194; 2022 I S. 15), und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE), Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 29.8.2019 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 12 StrlSchG gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 8.7.2020 geändert und mit Schreiben vom 22.2.2021 sowie vom 20.1.2022 ergänzt. Mit Schreiben vom 3.12.2019 wurde zudem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Daneben wurde ein Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit Datum vom 16.11.2021 gestellt. Für die Errichtung des TLE wurde am 7.12.2020 sowie am 3.5.2021 für die Außenanlagen des TLE der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO gestellt. Daneben liegt ein Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept vor. Der Antrag auf Entwässerung vom 10.12.2020, weiter ergänzt durch Antrag vom 3.5.2021, wurde ebenfalls eingereicht. Der Standort des TLE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Beantragt wird nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG die Erteilung einer Genehmigung für die genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE. Die sonstigen radioaktiven Stoffe sind: — sonstige radioaktive Stoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb, Restbetrieb) und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Emsland (KKE), — fachgerecht verpackte radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Lingen (KWL), — sonstige radioaktive Stoffe, die beim Betrieb des TLE anfallen, — Prüfstrahler, — fremdkontaminierte, mobile Gegenstände und Materialien, z. B. Werkzeuge, — „äquivalente radioaktive Abfälle“ im Sinne der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008, d. h. Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen extern konditioniert wurden. Der Umgang mit den sonstigen radioaktiven Stoffen umfasst: — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die sichere Aufbewahrung der sonstigen radioaktiven Stoffe erforderlich sind, — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter erforderlich sind. Die Gesamtaktivität im TLE beträgt einschließlich der Behandlung 3,0 E17 Becquerel (Bq). Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen bei der Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter umfasst eine Gesamtaktivität in Höhe von 1,0 E14 Bq. Das TLE besteht aus einem Logistikbereich 1, einem Logistikbereich 2/Behandlung sowie einem Verladebereich, einem Infrastrukturbereich mit Personenzugang und dem zum Betrieb des TLE gehörenden Gelände. Die in das TLE einzubringenden radioaktiven Stoffe werden in geeigneten Behältnissen oder in sonstigen transportgerechten Verpackungen im Verladebereich angeliefert. Im Logistikbereich 1 werden die sonstigen radioaktiven Stoffe in geeigneten Verpackungen aufbewahrt. Im Logistikbereich 1 erfolgt keine Behandlung radioaktiver Stoffe. Der Logistikbereich 2/Behandlung wird ebenfalls zur Aufbewahrung von sonstigen radioaktiven Stoffen in geeigneten Verpackungen genutzt. Im Logistikbereich 2/Behandlung ist eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus dem KKE mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter vorgesehen. Die außerhalb des TLE zu entsorgenden sonstigen radioaktiven Stoffe werden in transportgerechten Verpackungen an Einrichtungen Dritter abgegeben. Für die Errichtung des TLE beantragt die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH eine separate Genehmigung nach der NBauO. Es wurde ebenfalls ein Antrag gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit folgendem Inhalt gestellt: Beim Betrieb des beantragten TLE fallen im Kontrollbereich geringe Mengen von festen und flüssigen Stoffen an, die als radioaktiver Abfall entsorgt werden müssen. Diese radioaktiven Abfälle sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 AtEV an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abgeliefert werden. Es ist geplant, die im Kontrollbereich des TLE anfallenden radioaktiven Abfälle in externen Einrichtungen zu konditionieren und gemeinsam mit den radioaktiven Abfällen des Kernkraftwerkes Emsland an einen vom Bund mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragten Dritten abzugeben. Hierzu beantragt die KLE mit Schreiben vom 16.11.2021 die Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AtEV. Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE bedarf gemäß § 12 StrlSchG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Lingen (Ems) die zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 11.4 der Anlage 1 UVPG wäre im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. In Entsprechung des Antrags der Vorhabenträgerin auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorangehende Vorprüfung vom 3.12.2019 hat das MU die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG festgestellt. Federführende Behörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 NUVPG das MU. Gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 2 Atomgesetz — im Folgenden: AtG — sowie § 181 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StrlSchG i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 4 UVPG ist das Vorhaben gemäß den Vorschriften der AtVfV durchzuführen; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 4 UVPG und § 2 a AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a Satz 1 AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung einer Genehmigung nach § 12 StrlSchG und einer Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — Antrag der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH auf Genehmigung nach § 12 Abs. 1 StrlSchG vom 29.8.2019, — Änderung des Antrages vom 29.8.2019 durch Schreiben vom 8.7.2020, — Konkretisierung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 22.2.2021, — Klarstellung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 20.1.2022, — Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5, 6 AtEV vom 16.11.2021, — Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 3.12.2019, — Sicherheitsbericht „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — Kurzbeschreibung „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — UVP-Bericht „Errichtung und Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE), Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)“ (Stand 2.3.2022), — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für den „Neubau eines Technologie- und Logistikgebäudes (TLE)“ vom 7.12.2020, eingereicht mit Schreiben vom 8.12.2020, — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für die „Außenanlagen eines Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)“ vom 3.5.2021, — Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept, eingereicht mit Schreiben vom 23.11.2021, — Entwässerungsantrag gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG vom 10.12.2020, — Ergänzung des Entwässerungsantrages vom 10.12.2020 durch Antrag vom 3.5.2021, — Formular Baubeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Formular Betriebsbeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Brandschutzkonzept TLE, Revision B vom 27.10.2021 — Lageplan, Zeichnungen Schnitte: — Zeichnung Liegenschaftskarte (1 : 2 000), — Zeichnung Lageplan (1 : 500), — Zeichnung KKET-1264798-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Nordwest, Nordost, — Zeichnung KKET-1264799-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Südwest, Südost. Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG i. d. F. vom 20. 5. 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen sind auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstr. 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COViD-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Anträge und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Wege auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wir die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Lingen gemäß § 7 Abs. 3 AtG einen separaten Antrag gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Langsame Diffusionsprozesse von Schadstoffen in geringdurchlässigen wasser-gesättigten Gesteinen sind ein wesentlicher Grund für den beschränkten Erfolg vieler Untergrundsanierungen. Zu den immer noch wichtigsten Schadstoffen im Grundwasser zählen die chlorierten Lösemittel, die trotz jahrzehntelanger Sanierungsanstrengungen inzwischen lange Fahnen im urbanen Raum ausbilden. Eine langsame Diffusion bedingt aber auch lange Aufenthaltszeiten in der Gesteinsmatrix und damit können langsame abiotische Abbaumechanismen zum Tragen kommen, die auf Fe2+-haltige Mineralien wie z.B. Eisensulfide, Magnetit oder Phyllosilikate zurückgehen, und bei der Einschätzung des natürlichen Abbaupotentials berücksichtigt werden sollten. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, die Transformation von Tri- und Perchlorethen während der Diffusion in Gesteinsproben geklüfteter Aquifere und Aquitarde zu quantifizieren. Weil die Reaktionsraten der Ausgangssubstanzen sehr wahrscheinlich zu klein sind, um im Labor gemessen werden zu können, liegt der Fokus auf der Bestimmung von Transformations- und Abbauprodukten (bspw. teil-chlorierte Ethene, Azetylen, Ethan). Die Experimente zur reaktiven Diffusion müssen mit intakten Gesteinsproben durchgeführt werden, da beim Zerkleinern reaktive Mineralober-flächen (z.B. bei Quarz und Pyrit) entstehen könnten, die zur Dehalogenierung der Ausgangssubstanzen führen könnten. Im Unterschied zu früheren Studien sollen hier die für die Reaktivität verantwortlichen spezifischen Minerale in der Gesteins-matrix identifiziert werden. Die Ergebnisse sind nicht nur für das Langzeitverhalten von chlorierten Lösemitteln im Grundwasser, sondern generell auch für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen oder die chemische Verwitterung (Oxidation) von reduzierten Gesteinen relevant.
Bild: magele-picture – stock.adobe.com Akteure im Strahlenschutz Um einen umfassenden Strahlenschutz zu gewährleisten, wirken behördliche und nichtbehördliche Akteure eng zusammen. Weitere Informationen Bild: kanpisut – stock.adobe.com Medizin, Technik, Industrie In Medizin, Technik, Forschung und Industrie gibt es viele wichtige Anwendungsbereiche für Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe. Weitere Informationen Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Bestimmungen, Anzeigen und Genehmigungen Sachverständige müssen von der zuständigen Behörde bestimmt werden. Und wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies anzeigen bzw. genehmigen lassen. Weitere Informationen Bild: sp4764 – adobe.stock.com Fachkunde und Kenntnisse Personen, die eigenverantwortlich in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind oder mit Strahlenquellen umgehen, müssen über eine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen verfügen. Sie müssen regelmäßig die dafür erforderliche Fachkunde nachweisen. Weitere Informationen Bild: CrazyCloud – stock.adobe.com Kursanerkennungen Für die Anerkennung von Kursen zum Erwerb und zur Aktualisierung der nach Strahlenschutzrecht erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit zuständig. Weitere Informationen Bild: Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH Entsorgung Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen haben die Bundesländer Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle eingerichtet. Für die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle ist der Bund zuständig. Weitere Informationen
Lange Nacht der Wissenschaften Anfang 28.06.2025 17:00 Uhr Ende 29.06.2025 00:00 Uhr Veranstaltungsort Berlin Hinter die Kulissen der Wissenschaft blicken, das können Besucher:innen seit 25 Jahren bei der „Langen Nacht der Wissenschaften“. Experimente, Vorträge, Wissenschaftsshows und Laborführungen stehen am 28. Juli auf dem abwechslungsreichen Programm. Rund 240 Projekte in 28 Wissenschaftshäusern stellt allein die TU Berlin vor. Im Jubiläumsjahr wird auch das BASE bei dem spannenden Abend dabei sein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Informationen zum Programm: In Kooperation zwischen TU Berlin, TÜV NORD und BASE findet im Sommersemester 2025 der Hochschulkurs „Interdisziplinäre Herausforderungen bei der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle" an der TU statt. Erkenntnisse und Ergebnisse aus diesen Sessions werden bei der „Langen Nacht der Wissenschaften“ diskutiert. Außerdem erfahren Besucher:innen mehr zu den Aufgaben des BASE und zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Zudem erwartet Sie: Das „wissenschaftsbasierte Planspiel“ der Studierenden unter Leitung von Prof . Gesa Geißler, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung. Der Dokumentarfilm aus dem Hochschulkurs 2024 zum Thema Zwischenlager hoch-radioaktiver Abfälle in Deutschland – „Einfach mal (Zwischen) lagern!“ unter der Leitung von Prof. Hirschhausen, Fachgebiet Wirtschaft und Infrastrukturpolitik. Eine Umweltthemen-Wanderausstellung des Fachgebiets von Prof. Gesa Geißler. Mitarbeitende des BASE informieren am Messestand zum Themenkomplex Zwischenlagerung und Endlagerung. Teilnahme planen: Tickets können im Online-Vorverkauf für fünf Euro oder für sieben Euro an ausgewiesenen Adressen der Abendkasse erworben werden. Adresse TU Berlin Hauptgebäude / Raum 3006 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Mehr zur „Langen Nacht der Wissenschaften“ an der TU Berlin Lange Nacht der Wissenschaften (LNDW) an der TU Berlin
BIOPROTA - Internationales Forum Biosphärenmodellierung Endlagerung Ansprechpartner: Alexander Diener, BfS ( Chairman von BIOPROTA 2018–2022) Status: laufend Kosten: 2.600 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr Der internationale Verbund BIOPROTA existiert seit 24 Jahren und beschäftigt sich mit der Biosphärenmodellierung von Radionukliden, die aus Endlagern für radioaktive Abfälle in die Umwelt freigesetzt werden. Das BfS ist Gründungsmitglied und nutzt die internationalen Forschungsergebnisse für seine eigene fachliche Arbeit. Hier ist als Beispiel die Erstellung der Berechnungsgrundlage für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland zu nennen. Der Verbund BIOPROTA wird von den teilnehmenden Organisationen finanziert. Der Mitgliedsbeitrag deckt die Kosten für das technische Unterstützungsteam von BIOPROTA für die Organisation und Durchführung des Arbeitsprogramms. Zuletzt hatte der Verbund weltweit 25 Mitglieder aus Behörden, Betreibern von Anlagen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle, Beraterfirmen und Universitäten. Zielsetzung Im Rahmen von BIOPROTA werden die neuesten Forschungsergebnisse zur Biosphärenmodellierung bei der Endlagerung ausgetauscht und Fragestellungen in einem internationalen Verbund bearbeitet. Es werden die wichtigsten Themen diskutiert, die aus der langfristigen Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern resultierend den Umweltschutz und die menschliche Gesundheit betreffen. Zusätzlich bietet die Möglichkeit, einzelne Themen der Endlagerung gezielt gemeinsam zu untersuchen, einen ressourcenschonenden Erkenntnisgewinn. Da einzelne Länder wie z. B. Schweden, Finnland oder Frankreich in der Endlagerung bereits auf eine größere Erfahrung zurückblicken können, profitieren davon auch die Länder, die mit der Thematik weniger vertraut sind. Ergebnisse Vom Netzwerk BIOPROTA wurde bereits umfangreich Literatur veröffentlicht, die von allen Interessierten über die BIOPROTA-Webseite einsehbar ist. Neben den Berichten über die Jahrestreffen, die jeweils alle Vorträge zusammenfassen, gibt es Berichte zu jedem der Einzelthemen, die für Workshops ausgewählt wurden. Der aktuelle Bericht behandelt den Biosphärentransport des dosisrelevanten Radionuklids C -14 (Thorne et al., 2022). Dieser Bericht enthält neben einem Review über das biochemische Verhalten von C -14 während des Transports in den verschiedenen Kompartimenten der Ökosysteme auch Hilfestellungen für den konzeptionellen Modellansatz bei der rechnergestützten Beschreibung des Transportverhaltens. Der bedeutendste Bericht von BIOPROTA ist der Biosphere Modelling and Assessment Programme Report (BIOMASS; IAEA , 2003). Dieser Ratgeber ist das Standardwerk für die systematische Beschreibung und Modellierung der Biosphäre bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Von den Teilnehmern von BIOPROTA wurde gemeinsam ein Update des Berichts erstellt, um die neuen Erkenntnisse der letzten zwei Dekaden in den BIOMASS -Bericht einfließen zu lassen (Lindborg et al., 2022). Diese Änderungen betreffen u. a. die Verbesserungen in der methodologischen Beschreibung der Biosphärenmodellierung bei der Endlagerung , den Umgang mit Unsicherheiten bei der Modellierung und die Beschreibung der BIOMASS -Methode anhand realer Standorte. Literatur IAEA (2003). Reference Biospheres for Solid Radioactive Waste Disposal, Report of BIOMASS Theme 1 of the BIOsphere Modelling and ASSessment (BIOMASS) Programme. IAEA -BIOMASS-6, Vienna, 2003. Lindborg, T. et al. (2022). Safety assessments undertaken using the BIOMASS methodology: lessons learnt and methodological enhancements. Journal of Radiological Protection, 42, 020503. Thorne, M., Ikonen, A. and K. Smith (2022). Transport of C -14 in Terrestrial and Freshwater Environments: Final Report. Version 1.0, 7 December 2022. Stand: 04.07.2025
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Die "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung " (die Strahlenschutzverordnung ) enthält Vorgaben zum Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz . Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung am 31. Dezember 2018 traten die alte Strahlenschutzverordnung sowie die Röntgenverordnung außer Kraft. Die Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zudem die zentrale Stelle zur Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Informationen über bedeutsame Vorkommnisse, insbesondere bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen. Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Eigenüberwachung von kerntechnischen Anlagen, von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung im Zuständigkeitsbereich des BfS . Des Weiteren ist das BfS zuständig für die Anerkennung von Stellen zur Messung der Radon-222 - Aktivitätskonzentration sowie für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Messstellen für die innere Exposition und die Exposition durch Radon . Stand: 23.06.2025
Origin | Count |
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Bund | 741 |
Land | 17 |
Type | Count |
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Ereignis | 10 |
Förderprogramm | 191 |
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