Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gewährleistet nach Vorgabe des Geologiedatengesetzes (GeolDG), als zuständige Behörde für Niedersachsen, die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und stellt deren Zugang für Jeden sicher. Die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten erfolgt kategorisiert als Nachweisdaten, Fachdaten und staatliche Bewertungsdaten. Geologische Nachweisdaten ordnen geologische Untersuchungen persönlich, örtlich, zeitlich und allgemein inhaltlich zu. Fachdaten sind geologische Daten, die mittels Messungen und Aufnahmen gewonnen werden. Bewertungsdaten sind geologische Daten, die u.a. Analysen und Schlussfolgerungen zu Fachdaten, z.B. in Form von Gutachten oder Studien, beinhalten. Die dargestellten Nachweisdaten nehmen Bezug auf die beim LBEG angezeigten punktuellen, linienhaften und flächenhaften geologischen Untersuchungen. Die Nachweisdaten sind nach Untersuchungszweck in einzelne anwählbare Ebenen gegliedert und können jeweils recherchiert werden.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gewährleistet nach Vorgabe des Geologiedatengesetzes (GeolDG), als zuständige Behörde für Niedersachsen, die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und stellt deren Zugang für Jeden sicher. Die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten erfolgt kategorisiert als Nachweisdaten, Fachdaten und staatliche Bewertungsdaten. Geologische Nachweisdaten ordnen geologische Untersuchungen persönlich, örtlich, zeitlich und allgemein inhaltlich zu. Fachdaten sind geologische Daten, die mittels Messungen und Aufnahmen gewonnen werden. Bewertungsdaten sind geologische Daten, die u.a. Analysen und Schlussfolgerungen zu Fachdaten, z.B. in Form von Gutachten oder Studien, beinhalten. Die dargestellten Nachweisdaten nehmen Bezug auf die beim LBEG angezeigten punktuellen, linienhaften und flächenhaften geologischen Untersuchungen. Die Nachweisdaten sind nach Untersuchungszweck in einzelne anwählbare Ebenen gegliedert und können jeweils recherchiert werden.
Langsame Diffusionsprozesse von Schadstoffen in geringdurchlässigen wasser-gesättigten Gesteinen sind ein wesentlicher Grund für den beschränkten Erfolg vieler Untergrundsanierungen. Zu den immer noch wichtigsten Schadstoffen im Grundwasser zählen die chlorierten Lösemittel, die trotz jahrzehntelanger Sanierungsanstrengungen inzwischen lange Fahnen im urbanen Raum ausbilden. Eine langsame Diffusion bedingt aber auch lange Aufenthaltszeiten in der Gesteinsmatrix und damit können langsame abiotische Abbaumechanismen zum Tragen kommen, die auf Fe2+-haltige Mineralien wie z.B. Eisensulfide, Magnetit oder Phyllosilikate zurückgehen, und bei der Einschätzung des natürlichen Abbaupotentials berücksichtigt werden sollten. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, die Transformation von Tri- und Perchlorethen während der Diffusion in Gesteinsproben geklüfteter Aquifere und Aquitarde zu quantifizieren. Weil die Reaktionsraten der Ausgangssubstanzen sehr wahrscheinlich zu klein sind, um im Labor gemessen werden zu können, liegt der Fokus auf der Bestimmung von Transformations- und Abbauprodukten (bspw. teil-chlorierte Ethene, Azetylen, Ethan). Die Experimente zur reaktiven Diffusion müssen mit intakten Gesteinsproben durchgeführt werden, da beim Zerkleinern reaktive Mineralober-flächen (z.B. bei Quarz und Pyrit) entstehen könnten, die zur Dehalogenierung der Ausgangssubstanzen führen könnten. Im Unterschied zu früheren Studien sollen hier die für die Reaktivität verantwortlichen spezifischen Minerale in der Gesteins-matrix identifiziert werden. Die Ergebnisse sind nicht nur für das Langzeitverhalten von chlorierten Lösemitteln im Grundwasser, sondern generell auch für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen oder die chemische Verwitterung (Oxidation) von reduzierten Gesteinen relevant.
Lange Nacht der Wissenschaften Anfang 28.06.2025 17:00 Uhr Ende 29.06.2025 00:00 Uhr Veranstaltungsort Berlin Hinter die Kulissen der Wissenschaft blicken, das können Besucher:innen seit 25 Jahren bei der „Langen Nacht der Wissenschaften“. Experimente, Vorträge, Wissenschaftsshows und Laborführungen stehen am 28. Juli auf dem abwechslungsreichen Programm. Rund 240 Projekte in 28 Wissenschaftshäusern stellt allein die TU Berlin vor. Im Jubiläumsjahr wird auch das BASE bei dem spannenden Abend dabei sein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Informationen zum Programm: In Kooperation zwischen TU Berlin, TÜV NORD und BASE findet im Sommersemester 2025 der Hochschulkurs „Interdisziplinäre Herausforderungen bei der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle" an der TU statt. Erkenntnisse und Ergebnisse aus diesen Sessions werden bei der „Langen Nacht der Wissenschaften“ diskutiert. Außerdem erfahren Besucher:innen mehr zu den Aufgaben des BASE und zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Zudem erwartet Sie: Das „wissenschaftsbasierte Planspiel“ der Studierenden unter Leitung von Prof . Gesa Geißler, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung. Der Dokumentarfilm aus dem Hochschulkurs 2024 zum Thema Zwischenlager hoch-radioaktiver Abfälle in Deutschland – „Einfach mal (Zwischen) lagern!“ unter der Leitung von Prof. Hirschhausen, Fachgebiet Wirtschaft und Infrastrukturpolitik. Eine Umweltthemen-Wanderausstellung des Fachgebiets von Prof. Gesa Geißler. Mitarbeitende des BASE informieren am Messestand zum Themenkomplex Zwischenlagerung und Endlagerung. Teilnahme planen: Tickets können im Online-Vorverkauf für fünf Euro oder für sieben Euro an ausgewiesenen Adressen der Abendkasse erworben werden. Adresse TU Berlin Hauptgebäude / Raum 3006 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Mehr zur „Langen Nacht der Wissenschaften“ an der TU Berlin Lange Nacht der Wissenschaften (LNDW) an der TU Berlin
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Die "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung " (die Strahlenschutzverordnung ) enthält Vorgaben zum Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz . Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung am 31. Dezember 2018 traten die alte Strahlenschutzverordnung sowie die Röntgenverordnung außer Kraft. Die Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zudem die zentrale Stelle zur Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Informationen über bedeutsame Vorkommnisse, insbesondere bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen. Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Eigenüberwachung von kerntechnischen Anlagen, von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung im Zuständigkeitsbereich des BfS . Des Weiteren ist das BfS zuständig für die Anerkennung von Stellen zur Messung der Radon-222 - Aktivitätskonzentration sowie für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Messstellen für die innere Exposition und die Exposition durch Radon . Stand: 23.06.2025
Bild: magele-picture – adobe.stock.com Akteure im Strahlenschutz Um einen umfassenden Strahlenschutz zu gewährleisten, wirken behördliche und nichtbehördliche Akteure eng zusammen. Weitere Informationen Bild: kanpisut – adobe.stock.com Medizin, Technik, Industrie In Medizin, Technik, Forschung und Industrie gibt es viele wichtige Anwendungsbereiche für Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe. Weitere Informationen Bild: MQ-Illustrations – adobe.stock.com Bestimmungen, Anzeigen und Genehmigungen Sachverständige müssen von der zuständigen Behörde bestimmt werden. Und wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies anzeigen bzw. genehmigen lassen. Weitere Informationen Bild: sp4764 – adobe.stock.com Fachkunde und Kenntnisse Personen, die eigenverantwortlich in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind oder mit Strahlenquellen umgehen, müssen über eine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen verfügen. Sie müssen regelmäßig die dafür erforderliche Fachkunde nachweisen. Weitere Informationen Bild: CrazyCloud – adobe.stock.com Kursanerkennungen Für die Anerkennung von Kursen zum Erwerb und zur Aktualisierung der nach Strahlenschutzrecht erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit zuständig. Weitere Informationen Bild: Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH Entsorgung Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen haben die Bundesländer Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle eingerichtet. Für die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle ist der Bund zuständig. Weitere Informationen
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, AG S III 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn nur per eMail An die Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche TEL FAX www.bmuv.de über Planungsteam Forum Endlagersuche c/o Organisationsbüro Forum Endlagersuche orga.forum-endlagersuche@base.bund.de Anträge des 3. Forum Endlagersuche Antwort auf Antrag 1: Schaffung des regulatorischen Rahmens für die End- lagerung der SMA 1233/004-2024.0001 Bonn, 15.05.2025 Sehr geehrte Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche, für den Erfolg des Standortauswahlverfahrens sieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Beteiligung der Öffentlich- keit als einen wichtigen Baustein an. Das Forum Endlagersuche (FE) ist da- bei ein zentrales Beteiligungsformat nach § 5 Absatz 3 Satz 2 StandAG zwi- schen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen bzw. dem Rat der Regionen. Nach § 1 seiner Geschäftsordnung (GO) trägt es dazu bei, „dass die Auswahl der übertägig zu erkundenden Standortregionen kontinuierlich nachvollziehbar und eine kritische Begleitung des Verfahrens durch die Öffentlichkeit möglich wird.“ Daher begleitet, reflektiert und dis- kutiert das FE kritisch-konstruktiv den Fortschritt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Schritt 2 der Phase 1 des Standortauswahlverfah- Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 rens und befasst sich ggf. mit weiteren relevanten und kritischen Fragestel- lungen, die sich aus dem Diskurs der interessierten Öffentlichkeit und dem PFE ergeben (vgl. § 2 GO). Gegenstand des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Ab- fälle (HAA). Hierbei regelt das StandAG, inwiefern schwach- und mittelra- dioaktive Abfälle (SMA) mit zu betrachten sind. Im Rahmen des 3. FE brachte Matthias Niemeyer aus der Gruppe der Wis- senschaftler*innen den Antrag 1 zur Schaffung des regulatorischen Rah- mens für die Endlagerung der SMA ein, der auf der separaten Antragskonfe- renz angenommen wurde. In dem Antrag wird die „Erstellung der erforderli- chen Gesetze und Verordnungen für die Endlagerung der nicht konradgängi- gen schwach- und mittelaktiven radioaktiven Abfälle“ beantragt. Unbeschadet der dargestellten Rolle der Beteiligungsformate im StandAG, möchten wir auf das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) hinweisen, das die Strategie der Bundesregierung für die verantwortungsvolle und si- chere Entsorgung radioaktiver Abfälle darstellt und derzeit aktualisiert wird. Diese Aktualisierung wird sich auch mit der Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle befassen. Der in der Begründung zu Antrag 1 unter Verweis auf § 27 Abs. 5 StandAG und § 21 EndlSiAnfV für das Standortauswahlverfahren gegebenen Kopp- lung von SMA und HAA wird bereits heute Rechnung getragen. Dies ge- schieht durch die Festlegung des StandAG, dass „die Endlagerung schwach- ... Seite 3 und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort [für das Endla- ger für hochradioaktive Abfälle] […] zulässig [ist], wenn die gleiche best- mögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Im Auftrag
Origin | Count |
---|---|
Bund | 792 |
Land | 19 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 10 |
Förderprogramm | 190 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 522 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 85 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 606 |
offen | 205 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 807 |
Englisch | 11 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 10 |
Dokument | 52 |
Keine | 633 |
Multimedia | 5 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 131 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 481 |
Lebewesen & Lebensräume | 392 |
Luft | 115 |
Mensch & Umwelt | 811 |
Wasser | 232 |
Weitere | 714 |