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Deutscher Bundtag beschließt Gesetz zur Finanzierung der Atom-Folgekosten

Am 15. Dezember 2016 regelte der Deutsche Bundestag die weiteren Folgen des Atomaustiegs. Für den Rückbau der Atomkraftwerke, von denen 2022 die letzten vom Netz gehen sollen, bleiben die Atomkonzerne zuständig. Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfällen überweisen die Atomkonzerne mehr als 23 Milliarden Euro an den Staat, der ihnen dafür diese Aufgabe abnimmt.

Finanzierung des Atomausstiegs neu geregelt

Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des Atomausstiegs neu. Die EU-Kommission hat am 16. Juni 2017 grünes Licht gegeben. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung ist das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" in Kraft getreten. Es soll die Finanzierung des Atomausstiegs bei Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig und verursachergerecht sicherstellen. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom April 2016. Die Kommission hatte die Empfehlungen partei- und gesellschaftsübergreifend erarbeitet und einstimmig beschlossen. Als Neuerung wird es künftig einen öffentlich-rechtlichen Fonds geben, den die Kernkraftwerksbetreiber finanzieren. Dieser Fonds deckt die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung übernimmt der Bund die Verantwortung. Im Gegenzug bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke auch weiterhin dafür zuständig, die Stilllegung, den Rückbau und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle abzuwickeln und zu finanzieren.

Bundesrat nimmt den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes an

Der Bundesrat nahm am 31. März den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes an.

Kernkraftwerksbetreiber leisten Einzahlungen an nuklearen Entsorgungsfonds in Höhe von rd. 24 Milliarden Euro

Am 3. Juli 2017 zahlten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke fristgerecht und vollständig Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 24,1 Milliarden Euro auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Fonds) bei der Deutschen Bundesbank ein, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit ist die Haftung der Energieversorgungsunternehmen für Kosten der nuklearen Entsorgung im Bereich Zwischen- und Endlagerung beendet. Die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung ging mit Eingang der vollständigen Einzahlungen auf den Bund über. Die Konzerne bleiben jedoch für die Stillegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung voll verantwortlich.

Gemeinsamer Vorschlag zum weiteren Umgang mit dem Entwurf des Standortsuchgesetzes

Am 24. März 2013 haben Bundesumweltminister Peter Altmaier, der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen Stephan Weil und der Umweltminister des Landes Niedersachsen Stefan Wenzel einen gemeinsamen Vorschlag zum weiteren Umgang mit dem Entwurf eines "Standortsuchgesetzes" vorgelegt. Über den Standort des Endlagers soll der Bundestag entscheiden. Eine Bund-Länder-Kommission wird beauftragt, die Grundsatzfragen für die Endlagerung von Atommüll auszuarbeiten.

BfE ist ab Mitte August 2017 für die Genehmigung von Tiefbohrprojekten zu beteiligen

Ab Mitte August 2017 werden Erdwärmenutzung, Brunnenbau oder Bergbauprojekte zur Rohstoffgewinnung in größeren Tiefen auf mögliche Wechselwirkungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geprüft. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wird für bestimmte Genehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilen müssen: Tätigkeiten und Vorhaben ab einer Tiefe von 100 Metern können die zuständigen Länderbehörden in Gebieten mit zu betrachtenden Wirtsgesteinen künftig nur nach Vorliegen des Einvernehmens mit dem BfE genehmigen. Gebiete, die als Standort für ein Endlager möglicherweise in Frage kommen, sollen so vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden - eine Voraussetzung für eine ergebnisoffene neue Suche nach einem Endlagerstandort.

BMU beauftragt die GRS mit der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben

Das Bundesumweltministerium hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben beauftragt. Vorrangiges Ziel des Projektes ist eine nachvollziehbar dokumentierte Prognose auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse, ob der Standort Gorleben die neuen Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle einhalten kann. Schwerpunkt der vorläufigen Sicherheitsanalyse ist die Frage der Langzeitsicherheit, d. h. es ist nachvollziehbar darzulegen, ob überhaupt und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein sicheres Endlager an diesem Standort möglich ist. Weiterhin soll ein optimiertes Endlagerkonzept unter Berücksichtigung der betrieblichen Sicherheit erstellt werden und der noch notwendige zukünftige Untersuchungs- und Erkundungsbedarf festgestellt werden. Mit einem Abschluss der vorläufigen Sicherheitsanalyse ist bis Ende 2012 zu rechnen.

Nuklear-Entsorgungsfonds errichtet

Am 19. Juni 2017 fand im Bundeswirtschaftsministerium die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des neu errichteten Entsorgungsfonds statt. Die EU-Kommission hatte am 16.6.2016 grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben. Mit der beihilfenrechtlichen Genehmigung ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ errichtet. Bei der Sitzung hat sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen. Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung ist es, Geldmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern.

Nuklearabfälle: Kommission schlägt Sicherheits­standards für Endlagerung vor

Die Kommission hat am 3. November 2010 die Einführung von Sicherheitsstandards für die Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken sowie aus Medizin und Forschung vorgeschlagen. Im entsprechenden Richtlinienvorschlag werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Programme vorzulegen, in denen sie angeben, wann, wo und wie sie höchsten Sicherheitsstandards entsprechende Endlager zu bauen und zu betreiben beabsichtigen. Mit Verabschiedung der Richtlinie würden international vereinbarte Standards in der Europäischen Union rechtsverbindlich und durchsetzbar gemacht.

Bundesumweltministerium gibt wichtige Personalentscheidungen zur Neuorganisation im Endlagerbereich bekannt

Am 3. August 2016 gab das Bundesumweltministerium wesentliche personelle Entscheidungen zur Umsetzung der neuen Organisationsstruktur im Endlagerbereich bekanntgegeben. Zum neuen Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wurde Wolfram König berufen. Zudem wurden Ursula Heinen-Esser, Dr. Ewold Seeba und Prof. Dr. Albert Lennartz zu Geschäftsführern der neugegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE) bestellt. Das Gesetz zur Neuorganisation im Endlagerbereich trat am 30. Juli 2016 in Kraft. Zur Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten und einer effizienten Aufgabenerledigung werden alle Betriebsführungsaufgaben in der neugegründeten, bundeseigenen privatrechtlichen Gesellschaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), zusammengeführt. Die BGE übernimmt damit sämtliche Aufgaben bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Endlagern, die bisher vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber und der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) sowie der Asse GmbH als Verwaltungshelfer durchgeführt wurden. Dies gilt auch für die bisherigen Aufgaben des BfS als Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz. Auf behördlicher Seite sollen die staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in den Bereichen Endlagerung, Zwischenlagerung und der Transporte von radioaktiven Abfällen im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert werden.

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