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Wärmekataster Hamburg –Quartierssanierungsprojekte

Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 72

Liebe Leserinnen und Leser, Ende Februar wurde von der Europäischen Kommission eine neue Strategie zur Anpassung an den Klimawandel vorgelegt. Unter anderem sieht diese vor, die Umsetzung lokaler Anpassungsstrategien stärker zu fördern. Nicht nur im Zuge der EU-Strategie machen sich immer mehr europäische Städte und Kommunen auf den Weg, Klimaanpassung in ihre Planung und Entwicklung zu integrieren. Hilfreich dabei kann die Einbeziehung von naturbasierten Lösungen sein, denn diese unterstützen der Europäischen Kommission zufolge beim Aufbau von Resilienz. Was mit naturbasierten Lösungen gemeint ist und welche Rolle sie in der Klimaanpassung spielen können, erfahren Sie in unserem Schwerpunktartikel . Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Naturbasierte Lösungen für klimaresiliente europäische Städte Naturbasierte Lösungen (NbS) und blau-grüne Infrastrukturen (BGI) haben das Potenzial, die Klimaanpassung und die Biodiversität zu unterstützen. Sie sind wichtig für die Erholung, Gesundheit und das Wohlbefinden sowie für die Katastrophenvorsorge. Immer mehr Städte in der Europäischen Union haben daher begonnen, NbS/BGI in ihren Plänen zu berücksichtigen. Auch die Europäische Kommission betont die Bedeutung von NbS/BGI für die Klimaanpassung. RegIKlim Auftaktveranstaltung voller Erfolg Die Auftaktveranstaltung zur Fördermaßnahme des BMBF "Regionale Informationen zum Klimahandeln" – kurz RegIKlim hat am 22./23. März stattgefunden und war als erstes Netzwerktreffen aller beteiligten Modellregionen und Querschnittsprojekte ein voller Erfolg. Der Launch der Website – www.regiklim.de – konnte auf der Veranstaltung vorgestellt werden und präsentiert damit eine Plattform für die Informationen aus den Forschungsprojekten. RegIKlim ist auch über Twitter erreichbar. Mit Hilfe des UBA Schattenspender werden Die Anzahl der Hitzetage pro Jahr steigt und die damit verbundenen Belastungen auch. Deshalb bietet das Umweltbundesamt (UBA) mit der Kampagne „Schattenspender“ Gemeinden die Vorlage für eine einfach aufzusetzende Mitmach-Kampagne an, die vulnerable Gruppen über Risiken aufklärt und zu Schutzmaßnahmen anregt. Im Kampagnenleitfaden „Spenden Sie Schatten“ finden sich Informationen zum Aufbau eines Netzwerkes, für die Ansprache der Medien, für Aktionen zum Thema, sowie Best-Practice Beispiele. Der aktualisierte „Hitzeknigge“ bietet einen Überblick zu Fragestellungen rund um Hitzebelastung bis hin zu Tipps zum richtigen Verhalten bei Hitze. Leitfaden und Hitzeknigge sind zum Download verfügbar. Zwei Apps für den Blick in die Zukunft Auf der KomPass-Webseite bieten zwei neue interaktive Karten jetzt die Möglichkeit einen Blick in die Zukunft der Landnutzung und in mögliche Sozioökonomische Szenarien zu werfen. In den zwei Web-Apps können Nutzerinnen und Nutzer sich anschauen wie die Landnutzung und verschiedene Sozioökonomische Szenarien bis 2045 aussehen könnten. Grundlage für die Darstellung sind Szenarien, die im Rahmen der Klimawirkungs- und ⁠Vulnerabilitätsanalyse⁠ 2021 für das Umweltbundesamt entwickelt und veröffentlicht wurden sowie in einer Studie zu Siedlungsflächen und anderen Landnutzungen. Alle zeigen inwieweit der Klimawandel zukünftige Entwicklungen bestimmt. Mit diesen Informationen können Vorsorgemaßnahmen, zum Beispiel im Gesundheitsbereich, gezielter geplant werden. Bundespreis UMWELT & BAUEN 2021 Nach einer erfolgreichen ersten Runde des Bundespreises im Jahr 2020 wird nun in 2021 der Bundespreis UMWELT & BAUEN erneut ausgelobt. Gesucht werden herausragende Beispiele in Sachen Nachhaltigkeit – verliehen wird der Bundespreis diesmal in vier Kategorien. Neu dabei ist somit die Kategorie „Klimagerechte Sanierung“. Neben den Wettbewerbskategorien kann die Jury Sonderpreise für besonders innovative Ansätze unter den eingereichten Projekten vergeben. Hier wird auch die Rolle von Klimaanpassung explizit erwähnt. Bewerben können sich alle Akteur*innen des Baubereichs. Teilnahmeschluss ist der 25. Mai 2021. Verliehen wird der Preis am 7. September durch den Parlamentarischen Staatssekretär Florian Pronold und den UBA-Präsidenten Dirk Messner. Drei-Punkte-Plan zur Anpassung an den Klimawandel Das Bundesumweltministerium hat zusammen mit kommunalen Spitzenverbänden einen Drei-Punkte-Plan zur Klimaanpassung vereinbart. Alle drei Punkte sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Der erste Punkt sieht die Etablierung eines bundesweiten Beratungszentrums für Städte, Landkreise und Gemeinden zur Klimaanpassung vor. Als Zweites soll ein nachhaltiges Anpassungsmanagement auf lokaler Ebene aufgebaut werden. In der Praxis soll dies häufig durch Anpassungsmanagerinnen und Anpassungsmanager realisiert werden, die die Umsetzung der Anpassungskonzepte begleiten. Als dritter Punkt wird der Wettbewerb „Blauer Kompass“ erweitert, hier können Kommunen jetzt auch in einer eigenen Kategorie teilnehmen. Bundesrat äußert sich zu Deutschem Aufbau- und Resilienzplan Der Bundesrat hat in einem Beschluss Stellung zum Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) bezogen. In seiner 32 Punkte umfassenden Stellungnahme zum DARP bemängelt der Bundestag unter Punkt 14, dass die Klimaanpassung in den Plan nicht eingebunden wurde, obwohl dies in Anbetracht der steigenden Herausforderungen nötig wäre. Weiterhin wird die Bitte geäußert, das Feld „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ auch im Rahmen des DARP aufzugreifen. Die Bundesregierung hat Ende 2020 den DARP vorgelegt, um EU-Mittel aus dem Aufbauplan „Next Generation EU“ zu erhalten, mit dem die Folgen der Corona-Pandemie bewältigt werden sollen. Der Plan sieht unter anderem Investitionen in den Bereichen Klimapolitik, Energiewende und Digitalisierung vor. Fördermöglichkeiten in KfW-Programm ausgeweitet Im KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ wurden ab dem 1. April 2021 die geförderten Themenfelder erweitert und die Zuschussförderung erhöht. Jetzt ist auch eine Förderung in den Bereichen Grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität möglich. Zudem wurde die Zuschussförderung von 65% auf 75% erhöht. Für Kommunen bedeutet das, dass sie jetzt anstatt 15% nur noch 5% Eigenanteil an Investitionen nachweisen müssen. Die Erweiterungen sind zunächst bis zum 30. Juni 2022 befristet. DIN-Entwurf zur Klimaanpassung liegt vor Ein Entwurf einer Vorlage zur „Anpassung von Normen an die Folgen des Klimawandels – Voraussetzungen und Umsetzung“ vom Deutschen Institut für Normung (DIN) liegt jetzt zur Kommentierung vor. Dies kann noch bis zum 19. Juli 2021 geschehen. Der Entwurf wurde vom Arbeitskreis „Anpassung zum Klimawandel″ der Koordinierungsstelle Umweltschutz beim DIN erarbeitet und enthält Vorgaben für die Anpassung bestehender Normen an Erfordernisse der Klimaanpassung sowie für die Entwicklung neuer Normen. Dabei werden vom Umgang mit Klimadaten über die Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen bis hin zu einem Muster-Notfallplan zur Begrenzung der Systemanfälligkeit bei Extremwetterereignissen, viele wichtige Aspekte berücksichtigt. Bremen stellt Ergebnisse von BREsilient vor In den vergangenen drei Jahren hat Bremen im Forschungsprojekt „Klimaresiliente Zukunftsstadt Bremen“ (BREsilient) untersucht, wie Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in der Zukunft aussehen könnten. Dabei wurden lokal die Starkregen- und Hochwasserrisikovorsorge sowie die Klimafolgen für Unternehmen der maritimen Logistik und Ernährungswirtschaft untersucht und ökonomisch bewertet. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden jetzt vorgestellt. Unter anderem soll ein Frühwarnsystem für Starkregen eingerichtet werden und es ist eine Sturmflutpartnerschaft geplant, um die Zusammenarbeit bei der Vorsorge zu verstetigen. Im Bereich der Maritimen Wirtschaft soll die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen und Lagerflächen ausgebaut werden. Die Stadt Gladbeck beschließt stadtweites Klimaanpassungsprogramm Mit dem Programm „Gladbeck goes green“ intensiviert die Stadt Gladbeck ihre Bemühungen bei den Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Das Programm bündelt und erweitert zahlreiche Maßnahmen und Förderprogramme, die von Seiten der Stadt bereits angestoßen wurden, um urbane Grünstrukturen zu fördern. Im Vordergrund steht die Förderrichtlinie „Naturnahe Gestaltung von Vorgärten“, sie soll dazu beitragen die naturnahe Umgestaltung strukturarmer Gärten voranzubringen. Auch öffentliche Grünanlagen sollen ausgebaut werden, um gerade im Sommer die Kühlungseffekte zu verstärken. Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis 2023 geplant. Rheinland-Pfalz bietet Starkregengefahrenkarte an Rheinland-Pfalz war in den vergangenen Jahren häufiger von Starkregenereignissen betroffen und viele Kommunen mussten Schäden in Millionenhöhe in Kauf nehmen. Um die Vorbereitung auf Starkregen zu verbessern, hat das Land jetzt eine Starkregengefahrenkarte online gestellt, auf der sich Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger darüber informieren können, welche Wege das Wasser an ihrem Wohnort nehmen könnte. Gemeinden können diese Informationen für die Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten nutzen. Bisher standen sie nur in „Informationspaketen Hochwasservorsorge“ zur Verfügung. Solche Konzepte befinden sich bereits für mehr als 1000 Städte und Gemeinden in der Aufstellung oder sind erstellt worden. Toolbox unterstützt bayrische Kommunen bei Hitzeaktionsplänen Mithilfe eines Maßnahmenkatalogs will das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Kommunen beim Erstellen von Hitzeaktionsplänen unterstützen. Die 27 Seiten umfassende Toolbox bietet dafür eine Vielzahl an Maßnahmen, die sich auf drei Handlungsfelder unterteilen: Kommunikation und Sensibilisierung, Management des Extremereignisses und langfristige Anpassung. Die Maßnahmen lassen sich auf die Bedürfnisse der Gemeinden anpassen und Best-Practice-Beispiele geben Ansätze für die Umsetzung. Neben der Beschreibung der Maßnahmen werden auch die Vor- und Nachteile bewertet und eine Einschätzung der Kosten, Realisierung, Wirkung und des Aufwands gegeben. Oregano und Thymian: Klimaanpassung in den Weinbergen Die Moselregion ist durch den Weinanbau an steilen Hängen geprägt. Diese Steillagen sind bei Starkregen gefährdet, da extremer Regen hier zu Erosion führen kann. Die Zunahme von Starkregenereignissen kann deshalb existenzgefährdend für die Weinbaubetriebe in der Region sein. Das EU-Projekt „Diverfarming“ an der Universität Trier hat sich drei Jahre damit auseinandergesetzt wie sich dieses Risiko minimieren lässt. Dazu wurden Thymian und Oregano unter Rebstöcken angebaut, mit der Hoffnung, dass dies unter anderem hilft Erosionen zu vermeiden. Die Kräuter konnten gerade während des Starkregens 20218 Erosionen verhindern und die Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass Diversifizierung den Weinanbau an der Mosel für den Klimawandel rüsten kann. UMID-Artikel beleuchten Hitzeaktionspläne Drei Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst“ setzen sich mit Hitzeaktionsplänen (HAP) auseinander. Die Autorinnen und Autoren gehen in den Artikeln auf die Wirksamkeit von Hitzeaktionsplänen in Europa ein, beleuchten den Stand der gesundheitlichen Hitzevorsorge in Deutschland und geben Empfehlungen für die Entwicklung von HAPs. Obwohl sich derzeit noch keine generellen Aussagen zur Wirksamkeit von HAPs treffen lassen, sehen alle Artikel noch Handlungsbedarf bei der Hitzevorsorge. Vor allem in den Bereichen Finanzierung und Personal werden Hemmnisse bei der Implementierung und Umsetzung von HAPs ausgemacht, die Verfügbarkeit von Informationen zum Thema sei hingegen ausreichend. Projekt HeatResilientCity geht in die Verlängerung Im Projekt „HeatResilientCity“ untersucht ein interdisziplinäres Team seit 2017 wie sich Stadtquartiere und Gebäude besser an Hitze anpassen lassen. Jetzt hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung um zwei Jahre verlängert. In der zweiten Phase des Projekts soll der Gang in die Praxis im Mittelpunkt stehen. Geplant ist es Akteure aus der Praxis mit dem Thema Hitzeanpassung in Stadtquartieren vertraut zu machen, neue Netzwerke zu bilden und gemeinsam geeignete Werkzeuge und Entscheidungshilfen für die Stadt- und Freiraumplanung zu entwickeln. Dabei soll auch das individuelle Handeln von Bürgerinnen und Bürgern mehr gefördert werden. BMBF: Forschungsinitiative zu Klima und Gesundheit gestartet Das Bundesbildungsministerium (BMBF) will mehr Erkenntnisse zu den Zusammenhängen zwischen Klimawandel, Umweltverschmutzung und Gesundheitsrisiken sammeln. Dafür hat es einen Aufruf zum Einreichen von innovativen Forschungsprojekten gestartet, die untersuchen welche gesundheitlichen Risiken auf den Klimawandel und Veränderungen der Umwelt zurückzuführen sind und wie Menschen ihre Gesundheit schützen können. Rund 15 Millionen Euro will das Ministerium für Projekte mit einer Laufzeit von fünf Jahren bereitstellen. Die Erkenntnisse sollen in die Entwicklung von Klimaanpassungsmaßnahmen fließen. Förderanträge können bis zum 02.August 2021 eingereicht werden. EU legt neue Strategie für die Anpassung an den Klimawandel vor Im Rahmen des Europäischen Green Deals hat die Europäische Kommission eine neue Anpassungsstrategie an den Klimawandel verabschiedet. Sie baut auf der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel von 2013 auf und ändert den Fokus vom Verständnis des Problems hin zur Entwicklung von Lösungen und zur Planung der Umsetzung. Dafür soll das Wissen rund um die Klimaanpassung erweitert und besser zugänglich gemacht werden. Zudem wird die Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsstrategien ausgebaut. Dabei soll das Augenmerk vor allem auf der Integration der Klimaanpassung in die Haushaltspolitik, naturbasierten Lösungen sowie lokalen Anpassungsmaßnahmen liegen. European Climate and Health Observatory gestartet Die Europäische Kommission hat zusammen mit der Europäischen Umweltagentur und anderen Akteuren das European Climate and Health Observatory gestartet. Die Webseite soll zukünftig als Informationsquelle und Toolbox für die Klimaanpassung dienen und in erster Linie Maßnahmen bei der Gesundheitsfürsorge unterstützen. Dazu finden sich auf der Webseite unter anderem Informationen zur Gesundheitspolitik in Europa, Studien rund um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit und Ergebnisse von Forschungsprojekten. Darüber hinaus soll das Observatory als Austauschplattform zwischen privaten, staatlich sowie europäischen und internationalen Akteuren dienen. Studie zu Auswirkungen des Klimawandels auf den Agrarhandel Die Europäische Umweltagentur hat eine Analyse zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den europäischen Agrarhandel veröffentlicht. Die Studie „Global climate change impacts and the supply of agricultural commodities to Europe“ setzt die Klimaauswirkungen auf die Produktion eigener landwirtschaftlicher Güter zu denen, die importiert werden müssen, ins Verhältnis. Das Ergebnis zeigt, dass eine Erhöhung der Exporte aus Ländern mit einer eigenen Umweltschutzagenda sowie eine größere Diversifizierung der Herkunftsländer und eine Erhöhung der Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen in diesen Ländern, die Resilienz gegenüber Versorgungsengpässen erhöhen würde. Wechselwirkungen zwischen Landnutzung und Klimawandel Die Landnutzung wird als Wirtschaftsfaktor stark vom Klimawandel beeinflusst, da das Klima einen wichtigen Standortfaktor darstellt, beispielsweise für die Landwirtschaft oder für die Infrastruktur. In dem frei verfügbaren Buch „Wechselwirkungen zwischen Landnutzung und Klimawandel“ werden für Deutschland die Entwicklungen bis 2030 für die Sektoren gezeigt, die die meiste Fläche beanspruchen und analysiert in welcher Wechselwirkung die Landnutzung dort mit dem Klimawandel steht. Weiterführend zeigen die Autorinnen und Autoren welche Landnutzungsstrategien im Zuge der Klimaanpassung sinnvoll seien können und welche sozio-ökonomischen Konsequenzen sie hätten. Umfrage zur Klimaanpassung in Kommunen Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat zum vierten Mal eine Umfrage zum Thema „Klimaschutz, erneuerbare Energien und Klimaanpassung in Kommunen“ durchgeführt. Dabei wurde der Stand beim kommunalen Klimaschutz genauso abgefragt wie der bei den Anpassungsstrategien. Zudem wurden aktuelle Handlungsbedarfe und Defizite identifiziert. Für 2020 kommt die Umfrage zu dem Ergebnis, dass sich der Klimaschutz vergleichsweise verbessert hat. Trotzdem liegen hier wie auch bei der Klimaanpassung immer noch starke Hindernisse bei der Umsetzung von Maßnahmen vor, die sich in der defizitäre Haushaltslage einiger Kommunen, dem Sanierungsstau bei vielen Liegenschaften und im fehlenden Fachpersonal begründen. Report zur Klimaanpassung in Städten an Flussdeltas Ein neuer „Lighthouse“-Report des Global Center on Adaption setzt sich mit der Klimaanpassung in Städten an Flussdeltas auseinander. In „Living with water: climate adaptation in the world’s deltas“ werden Beispiele von Klimaanpassungsmaßnahmen und Konzepten in Flussdelta-Regionen vorgestellt. Ziel ist es Informationen und Lösungsansätze auch anderen betroffenen Städten zur Verfügung zu stellen und damit zu eigenen Anstrengungen anzuregen. Dafür werden Beispiele unter anderem aus Mozambique, Indonesien und Kolumbien gezeigt. Dabei geht der Report auf die jeweiligen Problemstellungen ein, zeigt welche Lösungsansätze gewählt wurden und fasst die Erkenntnisse aus der Umsetzung zusammen. Studien zur Dürreentwicklung in Europa Zwei Studien haben sich mit der Trockenheit in Europa in den vergangenen Jahrhunderten und heute auseinandergesetzt, obwohl beide unterschiedliche Ursachen ausmachen, kommen sie doch zu ähnlichen Ausblicken. Die Studie „Recent European drought extremes beyond Common Era background variability“ stützt sich auf die Analyse von Isotopen in Baumringen und zeigt das die Dürren in den vergangenen Jahren beispiellos in der europäischen Geschichte sind. Sie führt dies auf die globale Erwärmung zurück und sieht eine zunehmende Tendenz für die Zukunft. Ebenfalls von einer zukünftigen Häufung von Trockenperioden geht der Artikel „Past megadroughts in central Europe were longer, more severe and less warm than modern droughts“ aus. Hier werden zusätzlich zum Klimawandel auch natürliche Ursachen für Dürreperioden ausgemacht, die auch zukünftig auftretende Dürren verstärken könnten.

„Ein prima Klima“ – in Sachsen-Anhalt treiben energetische

Magdeburg, 7. Juli 2014 Presseinformation „Ein prima Klima“ – in Sachsen-Anhalt treiben energetische Modellregionen und Kernkommunen Projekte voran Treffen der energetischen Modellregionen und Kernkommunen: Bilanz und Aussicht zum Förderprogramm „Sachsen-Anhalt Klima“ Donnerstag, 10. Juli 2014, 10 bis 12.30 Uhr im Saal der Gaststätte „Elbelandhaus“, Benediktinerstraße 6, 39104 Magdeburg Interessierte Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA“ nimmt Konturen an: Altmark, Anhalt, Harz und Mansfeld-Südharz formieren sich zu den „Energetischen Modellregionen Sachsen- Anhalt“, Arendsee, Seehausen, Gräfenhainichen/ FERROPOLIS, Osterwieck, Mansfelder Grund-Helbra/ Benndorf entwickeln sich zu „Energetischen Kernkommunen“, Arendsee, Seehausen, Osterburg, Dessau-Rosslau, Gräfenhainichen und Benndorf wollen European Energy Award-Kommunen“ (eea) werden. Sie alle haben das eine Ziel: Vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) auf den Weg gebracht, von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt begleitet und mit EU-Mitteln unterstützt wollen sie Projekte entwickeln, mit denen sie die regionale Wertschöpfung ankurbeln, Energie einsparen, Kosten senken und die Versorgung sichern. „Diese Regionen und Kommunen bringen die Energiewende an der Basis voran“, betont LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein. „Ganz wichtig ist es, bereits im Entstehen die besten Erfahrungen und das erworbene Know-how für alle Kommunen und Regionen im Land zu erschließen und damit dem novellierten EEG einen tragfähigen Boden in Sachsen-Anhalt zu bereiten“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Hermann Onko Aeikens. 15 Fördermittelbescheide sind ausgereicht, bis Anfang 2015 haben die Akteure Zeit für konzeptionelle, investitionsvorbereitende und strukturbildende Arbeiten. In der anschließenden Förderphase bis 2020 sollen die Projekte dann umgesetzt werden. Um den Bürgern zu zeigen: Hier tut sich etwas in Sachen Energie und Klimaschutz, hat LENA Tafeln fertigen lassen, die öffentlichkeitswirksam an Rathäusern und Landratsämtern angebracht werden können. Diese „Ortsschilder“ werden am Donnerstag an die Bürgermeister, Landräte oder Dezernenten übergeben. Ablauf: Begrüßung: Marko Mühlstein, Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt KLIMA - Unterstützung kommunaler Klimaschutz- aktivitäten in Sachsen-Anhalt: Hermann Onko Aeikens, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Übergabe der Tafeln an die Regionen und Kommunen Stand und Aussichten der energetischen Erneuerung in Regionen und Kommunen: Professor Matthias Koziol, Brandenburgische Technische Universität Cottbus Die Kern- und eea-Kommune Gräfenhainichen/ FERROPOLIS: 10 Jahre energetische Stadterneuerung und integrierter Klimaschutz: Harry Rußbült, Bürgermeister der Stadt Gräfenhainichen Schlusswort: Marko Mühlstein, Geschäftsführer der LENA Erfahrungsaustausch beim gemeinsamen Imbiss V.i.S.d.P.: Marko Mühlstein, LENA GmbH, Magdeburg, Tel: 0391-567-2040 oder 0162- 2797493

Energetische Quartierssanierungen zahlen sich aus:

Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 4 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-567-2045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, 25. Oktober 2018 Energetische Quartierssanierungen zahlen sich aus: 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt regt zum Nachahmen an Die energetische Erneuerung des Gebäudebestandes ist für die Kommunen im Land eine der großen Herausforderungen. Dabei handelt es sich weniger um einzelne Gebäude, sondern vielmehr um die Sanierung ganzer Stadtquartiere. Bei der effektiven Planung und Umsetzung der energetischen Quartierssanierung spielt die Aufstellung eines energetischen Quartierskonzeptes eine entscheidende Rolle. Welches Potenzial komplexe Quartierskonzepte in Bezug auf Städtebau und Energieeffizienz besitzen und welche Wege und Lösungen es gibt, solche Quartiersprojekte zu realisieren, darüber diskutierten über 100 Bürgermeister, Energie- und Planungsexperten auf dem 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt am 24. Oktober 2018 im Kloster St. Marien zu Helfta in der Lutherstadt Eisleben. Zentrale Rolle bei der Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes spielt das KfW- Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“. Dabei werden quartiersbezogene energetische Konzepte sowie die Kosten eines Sanierungsmanagements, das die Umsetzung solcher Konzepte begleitet und koordiniert, mit einer Förderquote von 65 Prozent unterstützt. In Sachsen-Anhalt haben bisher 15 Städte und Gemeinden das KfW-Programm in Anspruch genommen und Zuschüsse in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro für die Aufstellung energetischer Quartierskonzepte in insgesamt 18 Stadtquartieren erhalten. „Die Energiewende könnte weiter vorangetrieben werden, wenn mehr Kommunen das KfW- Programm nutzen würden“, betonte Dr. Sebastian Putz, Staatssekretär im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, auf dem 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt. Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 4 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-567-2045 Das Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich die Förderung zur Sanierung der Stadtquartiere unterdurchschnittlich nutzt, weiß auch LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein: „Mit dem 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt wollen wir genau dort ansetzen und helfen. Denn die energetische Sanierung von Stadtquartieren ist in mehrfacher Hinsicht sinnvoll und effizient. Bei der Wärmeversorgung, Lüftung, der Sektorenkopplung bis hin zur nachhaltigen Mobilität lassen sich Synergien nutzen.“ Zu dem 11. ENERGIEFORUM hat die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) gemeinsam mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr sowie den Verbänden der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalts VdW/ VdWg) eingeladen. Schließlich gibt es in Sachsen-Anhalt ca. 770.000 Mietwohneinheiten. „Gerade wenn es um Wohnquartiere geht, ist die energetische Sanierung immer eine Gemeinschaftsaufgabe“, so Jost Riecke, Verbandsdirektor des VdW. Problematisch seien vor allem die leerstehenden Wohnungen. „Zwei halbvolle Häuser verbrauchen mehr Energie als ein volles“, machte Riecke deutlich. Dass die Potenziale im Gebäudebereich auch im Klima- und Energiekonzept (KEK) des Landes Sachsen-Anhalt eine Rolle spielen, zeigte der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Klaus Rehda, auf. „Es gilt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Bau-Vorschriften zu verbessern, um diese Potenziale besser nutzen zu können.“ Mit dem KEK und den darin enthaltenen Maßnahmen soll Sachsen- Anhalt sein Klimaschutzziel, die Treibhausgasemissionen auf 31,3 Millionen Tonnen zu senken, erreichen. Dabei stellen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz wichtige Eckpfeiler dar. „Bereits heute haben wir Tage, an denen wir Sachsen-Anhalt komplett aus Erneuerbaren Energien versorgen können. Ziel ist eine hundertprozentige Versorgung bis 2050“, betonte Rehda. Um auch anderen Städten und Gemeinden einen Anstoß zur energetischen Sanierung ihrer Stadtquartiere zu geben, wurden auf dem 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt bereits erfolgreich durchgeführte Quartierssanierungen in Halle (Saale), Harzgerode, Benndorf und der Gastgeberstadt Lutherstadt Eisleben vorgestellt.

Wege zur energetischen Stadtsanierung: Arbeitshilfe jetzt online

Wege zur energetischen Stadtsanierung: Arbeitshilfe jetzt online Von 2015 bis 2017 förderte das Beratungshilfeprogramm (BHP) ein Projekt der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa (IWO) e.V. zur Beratung des litauischen Umweltministeriums bei der Entwicklung und Umsetzung von Ansätzen der energetischen Quartierssanierung. Die Projekt-Dokumentation ist jetzt online. Eine englische Broschüre und ein Faltblatt dienen dem Wissenstransfer auch über Litauen hinaus. Zusammen mit der litauischen staatlichen Agentur für Wohnungswesen und Energie (BETA) wurden Instrumente und Erfahrungen zur integrierten energetischen Stadt- und Quartierssanierung aus Deutschland, insbesondere des ⁠ KfW ⁠-Programms „Energetische Stadtsanierung“, für den Wissenstransfer in Litauen und darüber hinaus aufbereitet. Ergebnis der Zusammenarbeit ist unter anderem ein Regierungsbeschluss, der zur Verbesserung der Energieeffizienz in Litauen erstmalig das Quartier (und nicht nur ein einzelnes Gebäude) in den Fokus der Stadtentwicklung rückt. Außerdem wurden exemplarisch drei energetische Quartierskonzepte für die Kommunen Šiauliai (Großstadt), Utena (Mittelstadt) und Birštonas (Kleinstadt) entwickelt. Für den Wissenstransfer auch über Litauen hinaus fasst die Broschüre „Integrated urban and energy‐efficient development in Germany“ den Ansatz und die Instrumente aus Deutschland zusammen und leitet Empfehlungen ab. Das Faltblatt „Integrated Strategies for Energy‐Efficient Urban Development – A brief manual“ soll Kommunen als Einstieg in die Entwicklung integrierter Strategien für eine energieeffiziente Stadtsanierung dienen.

Litauen will Stadtquartiere energieeffizienter machen

Litauen will Stadtquartiere energieeffizienter machen Litauen möchte nicht nur die energetische Gebäudesanierung vorantreiben. Die Stadtquartiere sollen rundum energieeffizienter werden – etwa durch nachhaltige Mobilitätskonzepte – und mehr erneuerbare Energien nutzen. Seit April 2015 unterstützt ein Beratungshilfeprojekt dabei. Im Projekt soll ein mit dem deutschen ⁠ KfW ⁠-Programm zur energetischen Stadtsanierung vergleichbares Förderprogramm entwickelt werden. Neu und innovativ ist jedoch, dass das Programm einen sektorübergreifenden und integrierenden Ansatz verfolgt, um größtmögliche Energieeinsparungen zu erreichen. Gleichzeitig werden Pilotprojekte in drei beispielhaften litauischen Städten unterstützt. Die Erkenntnisse sollen dann anderen litauischen Gemeinden und osteuropäischen Staaten zur Verfügung gestellt werden.

Bauleitplanung: Achim, Stadt

Bauleitplanung der Stadt Achim | Stadt Achim Stadt Achim Achim, die Stadt Aktuelles Aktuelle Meldungen Baustellen & Umleitungen Jobs Vergaben & Ausschreibungen Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Achim Amtsblatt des Landkreises Verden Achim in den Medien Soziale Medien WhatsApp-Kanal der Stadt Achim Die Stadt Achim bei Facebook DorfFunk-App für Achim Youtube Presse (Neu-) Bürgerbroschüre Achim-Info Tourismus Tourist-Info am Rathaus Unterkünfte Gastronomie Sehenswertes Sehenswürdigkeiten QR-Code-Tour durch Achims Innenstadt Führungen Stadt- und Themenführungen Audiotour durch Achim Radtouren & Wanderungen Weser-Schifffahrt Shop Publikationen Achimer Innenstadt Herzlich willkommen! Mobilitätskonzept für die Achimer Innenstadt Grünflächenkonzept für die Achimer Innenstadt Mehrgenerationenpark Stadtmodell aus Bronze Trinkwasser-Brunnen in der Innenstadt Sofortprogramm: Perspektive Innenstadt Achim heute Eine liebenswerte Stadt Leitbild & Ziele Einwohnerzahlen Wappen & Logo Die Achim-Skyline Der Achim-Hashtag Achim früher Stadtarchiv Stadtarchiv im Rathaus Zigarrenmacherstube Geschichtswerkstatt Heimatverein Historie der Stadt Achim Wichtige Jahreszahlen Stolpersteine FrauenOrt Achim/Fischerhude 50 Jahre Gebietsreform (1972 - 2022) 75 Jahre Stadtrechte (1949 - 2024) Städtepartnerschaften Cesis Nowa Sol Mitgliedschaften Arbeitsgemeinschaft Achimer Sportvereine (AAS) AG Fahrradfreundliche Kommunen AZWEIO-Mobilitätsregion Europa-Union, Kreisverband Verden Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden KleVer Energieagentur Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen LEADER-Region W.A.L. 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Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Suche(n) nach Bebauungsplänen und baulichen Planungen. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und hieraus abgeleitete Bebauungspläne. Diese legen verschiedene Nutzungsarten wie z. B. Wohnbau-, Gewerbe- oder Grünflächen bzw. -gebiete und Straßenflächen fest, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Dabei sollen sie den jeweils aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen der Bürger an ihre Umgebung in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht werden. Der Flächennutzungsplan (F-Plan) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet Achim fest. Er dokumentiert die planerische Zielvorstellung und entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit. Die Bebauungspläne (B-Pläne) stellen detailliert für einen jeweils abgegrenzten Bereich des Stadtgebietes Achim die baulichen und anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten der betreffenden Flächen dar. Es können die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden. B-Pläne besitzen den Status einer Satzung und sind für jedermann rechtsverbindlich. In der Auflistung der Bauleitpläne im Verfahren können alle Planungen, die sich aktuell im Verfahrensschritt der Beteiligung befinden, eingesehen werden. Aus der Übersichtskarte der rechtskräftigen Bebauungspläne im Navigator des Landkreises Verden sind die Geltungsbereiche der geltenden Bebauungspläne ersichtlich. Durch Anklicken der jeweiligen Plangebiete können zudem Details und Verlinkungen zu den hinterlegten Planzeichnungen und weiteren Unterlagen angezeigt werden. Über die folgende Suchmaske können anhand der Nummern oder der Titel sowohl die rechtkräftigen als auch die noch im Verfahren befindlichen B-Pläne der Stadt Achim gefunden werden. Wichtig: Diese Auflistung nach erfolgter Suche erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um zu erfahren, ob Ihr Grundstück bzw. Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder im Verfahren befindlichen Bebauungsplans liegt, kontaktieren Sie bitte die Stadtplanung unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@stadt.achim.de. Anleitung zur Suche: 1. Bitte wählen Sie im aufklappenden Auswahlmenü (das Menü klappt aus, wenn Sie den kleinen blauen Pfeil anklicken) der oberen Zeile der Suchmaske zunächst den Achimer Ortsteil aus, für den Sie einen Bebauungsplan suchen. Lassen Sie die Auswahl auf "Alle" stehen, werden automatisch alle Ortsteile durchsucht. 2. Im Auswahlmenü der zweiten Zeile definieren Sie dann bitte, ob Sie bereits rechtskräftige Bebauungspläne suchen oder solche, die sich im laufenden Verfahren befinden. Lassen Sie die Auswahl "Alle Pläne und Verfahren" sucht das System automatisch in beiden Kategorien. 3. Klicken Sie abschließend auf das blaue Feld "Suche" zum Starten der Suche. Suche über alle Bebauungspläne Suche über alle Bebauungspläne Ortsteil Alle Pläne und Verfahren Status Suchwort Suchen Einbeziehungssatzungen können von der Stadt Achim aufgestellt werden, um ein Gebiet ohne Bebauungsplan (unbeplanter Innenbereich) verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf diese Weise zu steuern, ohne die Komplexität eines Bebauungsplanes zu erreichen. Über die unten stehende Suchmaske können anhand der Nummern oder der Titel sowohl die rechtkräftigen als auch die noch im Verfahren befindlichen Einbeziehungssatzungen sowie weitere Planungen der Stadt Achim gefunden werden. Suche über alle sonstige bauliche Planungen Suche über alle sonstige bauliche Planungen Ortsteil Alle Pläne und Verfahren Status Suchwort Suchen Organisationseinheiten Räumliche Planung und Entwicklung Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9529-577 E-Mail: stadtplanung@stadt.achim.de nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse. Dienstleistung Bauleitplanung Bebauungsplan Flächennutzungsplan Dokumente Verfahrensablauf der Bauleitplanung (39 kB) Links Bauleitplanung: Begriffserklärungen zurück Stadt Achim Obernstraße 38 28832 Achim Tel. 0 42 02 / 95 29 - 0 Fax: 0 42 02 / 95 29 - 299 E-Mail: stadt@stadt.achim.de Folgen Sie uns auf Öffnungszeiten des Rathauses Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Barriere melden Folgen Sie uns auf

Bauleitplanung: Einbeck, Stadt

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Prospektmaterial Unterkünfte Tourist-Information Stadtführungen & Erlebnisse Reiseangebote Anreise Freizeit und Kultur Veranstaltungskalender KulturRing Stadtbibliothek StadtMuseum Bierstadtlauf Kultur in Einbeck - interessante Links Einbecker Kirchengemeinden Vereine und Verbände Mitwirk-O-Mat Wirtschafts-förderung Einbecker Ausbildungsmesse Leerstandsmanagement Sie sind hier: Rathaus & Politik » Wie können wir Ihnen helfen? » Stadtentwicklung und Bauen » Stadtentwicklung und Planung » Bauleitpläne Inhaltsbereich Bauleitpläne Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan (§ 5 BauGB) und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan (§ 8 BauGB). Planungsträger ist die Stadt Einbeck, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortet. Verfahren Das Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne ist detailliert in den §§ 2-4c BauGB geregelt. Dieses Verfahren muss von der planenden Stelle beachtet werden. Sie haben im Rahmen der Planung Mitwirkungsrechte beispielsweise bei der frühzeitigen und der förmlichen Bürgerbeteiligung und können Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe abgeben. Die vorgetragenen und sich aufdrängenden öffentlichen und privaten Belange werden dann in der Abwägung unter- und gegeneinander abgewogen (§ 1 VII BauGB). Momentan laufende Verfahren finden Sie hier. Flächennutzungsplan Zweck und Inhalt des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan gemäß § 5 BauGB der Stadt Einbeck. Er enthält die von der planenden Stelle geplanten und bestehenden Flächen hinsichtlich differenzierter städtebaulicher Nutzungen; z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar. Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind. Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 BauGB, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. In den zurückliegenden Jahrzehnten wurden die Flächennutzungspläne der Stadt Einbeck und der ehemaligen Gemeinde Kreiensen in zahlreichen Teilbereichen punktuell geändert. Für den Kreiensener Bereich lagen bis dato nur manuelle Unterlagen vor. Infolge der 2013 mit der Nachbargemeinde Kreiensen vollzogenen Fusion wurde nun eine Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck in digitaler Form erarbeitet, in der die wirksamen Stände (Urfassungen, Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen) in einem einheitlichen Planwerk zusammengefasst und um nachrichtliche Übernahmen (z.B. Schutzgebiete, Ver- und Entsorgungsleitungen) ergänzt wurden. Damit steht auf der Grundlage einer aktualisierten Liegenschaftskarte wieder ein aktuelles Kartenwerk zur Verfügung, aus dem auf einen Blick der aktuelle Stand des Flächennutzungsplanes ersichtlich ist. Der Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck und der ehemaligen Gemeinde Kreiensen wurde in der Fassung, die er durch Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen erfahren hat, gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) im Amtsblatt des Landkreises Northeim Nr. 91 am 21.12.2022 neu bekannt gemacht. Die bekanntgemachte Neufassung des Flächennutzungsplanes hat keine rechtsgestaltende (konstitutive) Wirkung. Maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen, die der Neubekanntmachung vorangegangen sind. Darstellungen des Flächennutzungsplans In der aufgeführten Übersichtskarte stehen Ihnen die Flächennutzungsplanausschnitte, eingeteilt in Nordwest, Nordost, Südwest und Südost mit einer gesonderten Planzeichenerklärung als pdf zum Download zur Verfügung. F-Plan Neufassung Kernstadt F-Plan Neufassung Teil Nordwest F-Plan Neufassung Teil Nordost F-Plan Neufassung Teil Südwest F-Plan Neufassung Teil Südost Planzeichenerklärung textliche Darstellungen Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) Planauskunft Den Flächennutzungsplan haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck, Neufassung, Neubekanntmachung vom 21.12.2022. Zum Eintritt in das Auskunftsportal klicken Sie bitte hier: Auskunft Bauleitpläne Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei: Handreichung Auskunft Bauleitpläne Bebauungsplan Zweck und Inhalt des Bebauungsplans Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan (§ 9 BauGB) steht. Der qualifizierte Bebauungsplan (§ 30 I BauGB) setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet), zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse), zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise), zur überbaubaren Grundstücksfläche zu den örtlichen Verkehrsflächen. Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 III BauGB) erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 BauGB) ergänzt. Planauskunft Die Bebauungspläne haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne im gesamten Stadtgebiet von Einbeck. Wichtiger Hinweis: Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan, den Sie im Original im Neuen Rathaus einsehen können. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich zu Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an. Zum Eintritt in das Auskunftsportal klicken Sie bitte hier: Auskunft Bauleitpläne Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei: Handreichung Auskunft Bauleitpläne Ansprechpartner/in Herr J. Höper Fachbereich / Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege Neues Rathaus, Zimmer 216 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-216 Telefax: 05561 916500216 E-Mail: jhoeper@einbeck.de Herr P. Sobeck Fachbereich / Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege Neues Rathaus, Zimmer 214 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-214 Telefax: 05561 916-500214 E-Mail: psobeck@einbeck.de zurück Seite drucken Infobereich Ansprechpartner/innen KiTa-Portal Sitzungsdienst/Bürgerinfo Stellenausschreibungen Briefwahl Rathaus Bürgerbüro Standesamt Was geht wo Online-Rathaus Smart City Kindertagesstätten Aktuelles Ausbildungsmesse Fundbüro Digitale Beteiligung Die Bürgermeisterin Herzlich willkommen auf der Homepage der Stadt Einbeck. Unsere historische Bier- und Fachwerkstadt mit Europas größter Oldtimerausstellung ist mit ihren 31.000 Einwohnern in einer Kernstadt und 46 Ortschaften ein bedeutendes Mittelzentrum in Südniedersachsen. Reizvoll zwischen Hannover und Göttingen sowie zwischen Solling und Harz gelegen, bietet Einbeck das, was eine moderne Stadt ausmacht - eine gelungene Symbiose von ansprechendem Wohn- und modernem Industriestandort. Ihre Dr. Sabine Michalek E-Mail: stadtverwaltung@einbeck.de Öffentliche Bekanntmachungen 30.01.2025 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 85 „Weinberg III“ mit örtlicher Bauvorschrift (Stadt Einbeck); ergänzendes Verfahren 21.01.2025 Bekanntmachung der Stadt Einbeck über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 14.01.2025 Benennung der Ringstraße im Baugebiet „Deinerlindenweg“ weitere Meldungen Einbecker Veranstaltungskalender Servicekonto für Online-Dienste Sie haben bereits ein Servicekonto? Anmelden mit Anmelden mit Stadt Einbeck Teichenweg 1 37574 Einbeck Tel.: 05561/916--0 Fax: 05561/916--500-500 E-Mail: stadtverwaltung@einbeck.de Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Barriere melden Suche schließen Suchen und finden Suchen Suchen

Bauleitplanung: Einbeck, Stadt

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Ansprechpartner/innen Einbeck Stadtplan unsere Ortsteile Partnerstädte Partnerschaft Thiais Presse Partnerschaft Artern 30 Jahre Städtepartnerschaft Artern - Einbeck SmartCity Leerstandsmanagement Interessante Links Leitbild & Gesamtstrategie Gesamtstrategie Leitbild Stadtrat und Ortsräte Bürger/innen-Informationssystem Digitale Beteiligung Rat und Ausschüsse Jugendparlament Ortsräte Aufsichtsräte/ Patronate sonstige Abgeordnete Ortsrecht Gleichstellungsbeauftragte Allgemeine Informationen Idee & Beschwerde Familie & Bildung Jugend Haus der Jugend / Multifunktionshalle Jugendparlament Stadtjugendpflege Kinder KiTas Kindertagesstätten in Einbeck KiTa-Portal der Stadt Einbeck Stadtelternrat Einbecker Kindertagesstätten (StEREK) Schulen Schulelternrat EinKiFaBü Innenstadtspielplatz Lange Brücke Senioren Allgemeine Informationen für Senioren Einbecker Seniorenrat (EINSR) Mitglieder Sitzungen des EINSR Behindertenbeauftragte/r Neubürger/innen Ukraine-Hilfe Freizeit & Tourismus Tourismus Lust auf.... 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Verfahren Das Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne ist detailliert in den §§ 2-4c BauGB geregelt. Dieses Verfahren muss von der planenden Stelle beachtet werden. Sie haben im Rahmen der Planung Mitwirkungsrechte beispielsweise bei der frühzeitigen und der förmlichen Bürgerbeteiligung und können Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe abgeben. Die vorgetragenen und sich aufdrängenden öffentlichen und privaten Belange werden dann in der Abwägung unter- und gegeneinander abgewogen (§ 1 VII BauGB). Momentan laufende Verfahren finden Sie hier. Flächennutzungsplan Zweck und Inhalt des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan gemäß § 5 BauGB der Stadt Einbeck. Er enthält die von der planenden Stelle geplanten und bestehenden Flächen hinsichtlich differenzierter städtebaulicher Nutzungen; z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar. Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind. Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 BauGB, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. In den zurückliegenden Jahrzehnten wurden die Flächennutzungspläne der Stadt Einbeck und der ehemaligen Gemeinde Kreiensen in zahlreichen Teilbereichen punktuell geändert. Für den Kreiensener Bereich lagen bis dato nur manuelle Unterlagen vor. Infolge der 2013 mit der Nachbargemeinde Kreiensen vollzogenen Fusion wurde nun eine Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck in digitaler Form erarbeitet, in der die wirksamen Stände (Urfassungen, Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen) in einem einheitlichen Planwerk zusammengefasst und um nachrichtliche Übernahmen (z.B. Schutzgebiete, Ver- und Entsorgungsleitungen) ergänzt wurden. Damit steht auf der Grundlage einer aktualisierten Liegenschaftskarte wieder ein aktuelles Kartenwerk zur Verfügung, aus dem auf einen Blick der aktuelle Stand des Flächennutzungsplanes ersichtlich ist. Der Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck und der ehemaligen Gemeinde Kreiensen wurde in der Fassung, die er durch Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen erfahren hat, gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) im Amtsblatt des Landkreises Northeim Nr. 91 am 21.12.2022 neu bekannt gemacht. Die bekanntgemachte Neufassung des Flächennutzungsplanes hat keine rechtsgestaltende (konstitutive) Wirkung. Maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen, die der Neubekanntmachung vorangegangen sind. Darstellungen des Flächennutzungsplans In der aufgeführten Übersichtskarte stehen Ihnen die Flächennutzungsplanausschnitte, eingeteilt in Nordwest, Nordost, Südwest und Südost mit einer gesonderten Planzeichenerklärung als pdf zum Download zur Verfügung. F-Plan Neufassung Kernstadt F-Plan Neufassung Teil Nordwest F-Plan Neufassung Teil Nordost F-Plan Neufassung Teil Südwest F-Plan Neufassung Teil Südost Planzeichenerklärung textliche Darstellungen Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) Planauskunft Den Flächennutzungsplan haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck, Neufassung, Neubekanntmachung vom 21.12.2022. Zum Eintritt in das Auskunftsportal klicken Sie bitte hier: Auskunft Bauleitpläne Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei: Handreichung Auskunft Bauleitpläne Bebauungsplan Zweck und Inhalt des Bebauungsplans Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan (§ 9 BauGB) steht. Der qualifizierte Bebauungsplan (§ 30 I BauGB) setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet), zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse), zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise), zur überbaubaren Grundstücksfläche zu den örtlichen Verkehrsflächen. Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 III BauGB) erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 BauGB) ergänzt. Planauskunft Die Bebauungspläne haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne im gesamten Stadtgebiet von Einbeck. Wichtiger Hinweis: Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan, den Sie im Original im Neuen Rathaus einsehen können. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich zu Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an. Zum Eintritt in das Auskunftsportal klicken Sie bitte hier: Auskunft Bauleitpläne Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei: Handreichung Auskunft Bauleitpläne Ansprechpartner/in Herr J. Höper Fachbereich / Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege Neues Rathaus, Zimmer 216 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-216 Telefax: 05561 916500216 E-Mail: jhoeper@einbeck.de Herr P. Sobeck Fachbereich / Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege Neues Rathaus, Zimmer 214 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-214 Telefax: 05561 916-500214 E-Mail: psobeck@einbeck.de zurück Seite drucken Infobereich Ansprechpartner/innen KiTa-Portal Sitzungsdienst/Bürgerinfo Stellenausschreibungen Briefwahl Rathaus Bürgerbüro Standesamt Was geht wo Online-Rathaus Smart City Kindertagesstätten Aktuelles Ausbildungsmesse Fundbüro Digitale Beteiligung Die Bürgermeisterin Herzlich willkommen auf der Homepage der Stadt Einbeck. Unsere historische Bier- und Fachwerkstadt mit Europas größter Oldtimerausstellung ist mit ihren 31.000 Einwohnern in einer Kernstadt und 46 Ortschaften ein bedeutendes Mittelzentrum in Südniedersachsen. Reizvoll zwischen Hannover und Göttingen sowie zwischen Solling und Harz gelegen, bietet Einbeck das, was eine moderne Stadt ausmacht - eine gelungene Symbiose von ansprechendem Wohn- und modernem Industriestandort. Ihre Dr. Sabine Michalek E-Mail: stadtverwaltung@einbeck.de Öffentliche Bekanntmachungen 21.01.2025 Bekanntmachung der Stadt Einbeck über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 14.01.2025 Benennung der Ringstraße im Baugebiet „Deinerlindenweg“ 24.10.2024 Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten weitere Meldungen Einbecker Veranstaltungskalender Servicekonto für Online-Dienste Sie haben bereits ein Servicekonto? Anmelden mit Anmelden mit Stadt Einbeck Teichenweg 1 37574 Einbeck Tel.: 05561/916--0 Fax: 05561/916--500-500 E-Mail: stadtverwaltung@einbeck.de Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Barriere melden Suche schließen Suchen und finden Suchen Suchen

Bauleitplanung: Losheim am See, Gemeinde

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Willkommen in der Gemeinde Losheim am See Gemeinde im Landkreis Merzig-Wadern im Saarland Nach erfolgreicher Ausbildung durften sich die zwanzig teilnehmenden Kita-Fachkräfte aus Losheim am See, Wadern und Merzig über ihre Zertifikate mit Fachreferentin Petra Funk-Chungu (ganz vorne links) freuen. Foto: M. Priesnitz Losheim am See stärkt Kinderschutz durch Ausbildung von Kita-Fachkräften Mit dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Zertifikatslehrgangs für… Lesen Sie mehr Freuen sich bei der Unterzeichnung des neuen Kooperationsvertrages auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Bereich „Vollstreckung“ mit vielen Synergieeffekten: Bürgermeister Helmut Harth und Arno Sonntag, der Direktor des Landesverwaltungsamtes (rechts im Bild). 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