Das Quecksilber in Lampen macht in der EU gerade einmal 3 Prozent aller Anwendungen aus. Die größten Mengen an Quecksilber kommen in der Chlor-Alkali-Industrie und als Zahnamalgam zum Einsatz. Die Lampen stellen auch keine bedeutende Quelle für Emissionen in die Umwelt dar. In die Umwelt gelangt das Metall vielmehr durch Bergbau und bei der Energiegewinnung aus Kohle und Öl. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Das Quecksilber in Lampen macht in der EU gerade einmal 3 Prozent aller Anwendungen aus. Die größten Mengen an Quecksilber kommen in der Chlor-Alkali-Industrie und als Zahnamalgam zum Einsatz. Die Lampen stellen auch keine bedeutende Quelle für Emissionen in die Umwelt dar. In die Umwelt gelangt das Metall vielmehr durch Bergbau und bei der Energiegewinnung aus Kohle und Öl.
Indikator: Primärenergieverbrauch Die wichtigsten Fakten Der Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland ist seit Ende der 2000er Jahre deutlich rückläufig. Er ist von 2008 bis 2023 um 25 % zurückgegangen. Gemäß dem Energieeffizienzgesetz von 2023 soll der PEV bis 2030 gegenüber 2008 um 39 % sinken. Der „Projektionsbericht 2023“ des Umweltbundesamtes zeigt, dass die bislang dafür ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen werden, um diese Ziele zu erreichen. Der Indikator „Primärenergieverbrauch“ wird methodisch durch die steigenden Anteile erneuerbarer Energien verzerrt: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch, auch wenn der Endenergieverbrauch konstant bleibt. Welche Bedeutung hat der Indikator? Mit dem Einsatz und der Erzeugung von Energie sind eine Vielzahl an Umweltbelastungen verbunden: Durch den Abbau von Rohstoffen wie Kohle oder Erdöl werden Ökosysteme teilweise deutlich geschädigt. Beim Transport der Rohstoffe wird Energie verbraucht, Treibhausgase und gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe werden ausgestoßen. Auch bei der Umwandlung und Bereitstellung von Energie kommt es zu Umweltbelastungen. Die Senkung des PEV ist neben dem Umstieg auf alternative und erneuerbare Energien daher ein wichtiger Baustein der Energiewende. Allerdings unterliegt der Indikator „Primärenergieverbrauch“ methodenbedingten Verzerrungen: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch , auch wenn der Endenergieverbrauch konstant bleibt (siehe Abschnitt „Wie wird der Indikator berechnet?“ am Ende des Artikels sowie die Ausführungen im Artikel „ Primärenergieverbrauch “). Die Kenngröße „ Endenergieverbrauch “ ist hinsichtlich des Energieverbrauchs einer Volkswirtschaft aussagekräftiger. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? 2023 wurde in Deutschland 28 % weniger Primärenergie verbraucht als 1990. Noch 2006 lag der Verbrauch fast so hoch wie 1990. Seitdem ist er deutlich gesunken. Das liegt einerseits am sinkenden Endenergieverbrauch . Auch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger geht mit einem überproportional sinkenden PEV einher. Russlands Krieg gegen die Ukraine verursachte eine Energiepreiskrise, die zu einer reduzierten Produktion energieintensiver Güter in Deutschland führte. Dies trug im Jahr 2023 zum niedrigsten Energieverbrauch seit 1990 bei. Im 2023 verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist das Ziel festgeschrieben, dass der PEV bis 2030 um 39 % unter den PEV des Jahres 2008 sinken soll. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des PEV von etwa 30 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen-Szenario). Damit wäre das Ziel des EnEfG eines Rückgangs um 39 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des PEV sind also erforderlich, um die Ziele des EnEfG zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Primärenergieverbrauch wird von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) über das Wirkungsgradprinzip ermittelt. Die in Kraftwerken und anderen Feuerungsanlagen verbrannten Energieträger werden mit ihrem Heizwert multipliziert. Wird Strom aus Wind, Wasserkraft oder Photovoltaik erzeugt, so ist der Wirkungsgrad vereinbarungsgemäß 100 %. Bei der Geothermie beträgt er 10 % und bei der Kernenergie 33 %. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Primärenergieverbrauch“ .
Der Berliner Senat verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Mit diesem ambitionierten Klimaschutzziel reagiert Berlin wie viele andere internationale Metropolen auf die Gefahren des Klimawandels und leistet seinen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015. Berlin konnte seine Kohlendioxidemissionen von 1990 bis 2016 bereits um rund ein Drittel reduzieren und gehört damit zu den Vorreiterkommunen beim Klimaschutz. Jedoch ist allgemein anerkannt, dass die bisherigen Anstrengungen – nicht nur in Berlin, sondern auch weltweit – nicht ausreichen werden, um der globalen Erwärmung effektiv zu begegnen. Zudem ist der Trend der CO 2 -Emissionsminderung in Berlin zuletzt abgeflacht. Damit können die Klimaschutzziele Berlins, die in dem Berliner Energiewendegesetz verankert sind, nur durch erhebliche zusätzliche Klimaschutzbemühungen erreicht werden. Städte wie Berlin werden als wichtige Akteure des Klimaschutzes zunehmend anerkannt, auch im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen. Sie nehmen zwar nur 3 Prozent der festen Landoberfläche ein. Jedoch sind mittlerweile 50 Prozent der Weltbevölkerung in Städten beheimatet – mit steigender Tendenz. Städte werden als größte Energieverbraucher heute für rund 70 Prozent der CO 2 -Emissionen verantwortlich gemacht. Berlins CO 2 -Emissionen bewegen sich in der Größenordnung ganzer Länder, wie zum Beispiel Kroatiens oder Jordaniens. Auf der anderen Seite reagieren Städte, insbesondere Metropolen – in denen viele Menschen dicht zusammenleben – sensibler auf die Folgen der globalen Erwärmung. Dazu gehören zum Beispiel Extremwetterereignisse wie Hitze, Starkniederschläge und Stürme. Der Beitrag, den Städte wie Berlin zur Lösung des Klimaproblems leisten können, ist enorm. Gleichzeitig ist ein entschiedenes Handeln als Betroffener umso wichtiger. Berlin hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und wird damit seiner Vorreiterrolle gerecht: Bis 2045 soll die Stadt klimaneutral sein. Als Zwischenschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität legt das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz fest, die Gesamtmenge der Berliner CO 2 -Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent zu reduzieren, jeweils im Vergleich zum Jahr 1990. Die zur Erreichung der Ziele des novellierten Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes notwendigen Maßnahmen und Strategien werden im Rahmen der Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 entwickelt. Das 2016 in Kraft getretene Berliner Energiewendegesetz bildet den gesetzlichen Handlungsrahmen für die Berliner Klimaschutzpolitik. Mit diesem Gesetz werden die Klimaschutzziele und die Instrumente zu deren Erreichung rechtlich verankert und damit zur Daueraufgabe gemacht. Gleichzeitig wird die die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Bereich Klimaschutz gesetzlich festgeschrieben. Diese wird unter anderem durch Sanierungsfahrpläne für die öffentlichen Gebäude und einem Masterplan für eine CO 2 -neutral arbeitende Verwaltung mit Leben gefüllt. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) enthält die konkreten Strategien und Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität, stellt damit den “Fahrplan” und das zentrale Instrument der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Seine rund 100 Maßnahmen stellen die Vielfalt der Klimapolitik in Berlin dar und adressieren sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels . Klimaschutzpolitik weist große Schnittmengen mit lokaler Energiepolitik auf. Denn das wichtigste Treibhausgas – CO 2 – entsteht bei der Energieerzeugung durch die Verbrennung der fossilen Brennstoffe Öl, Kohle und Erdgas. Zentrale Ansatzpunkte zur Minderung der Kohlendioxidemissionen sind daher die Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung. Das sind Grundpfeiler lokaler Energiepolitik. Sie unterstützen die Standortsicherung für die Wirtschaft, fördern Innovation und Beschäftigung und tragen gleichzeitig zur Umweltentlastung bei. Klimaschutz ist daher eng mit den Zielen einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung verknüpft. Die zukünftige Energieversorgung Berlins soll vorrangig auf erneuerbaren Energien und dezentralen Erzeugungs -Anlagen basieren und noch stärker als bisher verbrauchernah organisiert werden. Die vorhandenen urbanen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme und Mobilität sollen stärker miteinander verknüpft werden und einen entscheidenden Beitrag zur intelligenten Steuerung von Energieerzeugung und Verbrauch, zur Speicherung und Nutzung des zunehmenden Anteils erneuerbarer Energien leisten. Dieses dynamische, energieartenübergreifende Energieversorgungssystem wird dabei eine hohe Versorgungs- und Infrastruktursicherheit gewährleisten und heute innovative Technologien ganz selbstverständlich nutzen. Die urbane Energiewende stellt eine Herausforderung dar, die zugleich eine Chance ist für eine bezahlbare Energieversorgung und Teilhabe der Berlinerinnen und Berliner sowie für wirtschaftliche Entwicklung und neue Arbeitsplätze in der Region. Klimaschutz betrifft neben der Energiepolitik viele zentrale Bereiche landespolitischen Handelns: Bauen und Wohnen, Bildung, Wirtschaftsförderung und Beschäftigung, Innovation und Technologie und, nicht zuletzt, die Berliner Verwaltung. Klimaschutzpolitik ist folglich eine Querschnittsaufgabe. Als solche hat sie auch die Aufgabe, die Akteure – Unternehmen und Verbände, Verwaltungsmitglieder und öffentliche Einrichtungen, Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine – einzubinden, Netzwerke für einen kontinuierlichen Dialog und Kooperationen zu fördern und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies ist auch eine Voraussetzung dafür, innovative Lösungen – politisch, technisch wie wirtschaftlich – für den Klimaschutz zu entwickeln und umzusetzen. Bereits bei der Entwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms wurde die Öffentlichkeit umfassend eingebunden. Das Instrument der Beteiligung soll dauerhaft verankert werden. Das Land Berlin will den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in Berlin mit gutem Beispiel vorangehen. Diese Vorbildfunktion ist auch im Energiewendegesetz gesetzlich verankert. Die Stadt hat sich deshalb zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen auch für die eigenen Liegenschaften und die städtischen Unternehmen verpflichtet. Nicht nur die Stadt, sondern auch – und möglichst schon zu einem früheren Zeitpunkt – die Verwaltung und ihre nachgeordneten Einrichtungen sollen nach dem Willen der Regierungskoalition klimaneutral werden. Senats- und Bezirksverwaltungen sollen sich so organisieren, dass sie ab dem Jahr 2030 CO 2 -neutral arbeiten. Parallel dazu ist die Sanierung der öffentlichen Gebäude von großer Bedeutung. Deshalb ist die Erstellung von Sanierungsfahrplänen vorgesehen, mit denen die Gebäudesubstanz der Haupt- und Bezirksverwaltungen systematisch erfasst und die erforderlichen energetischen Sanierungsschritte in eine geeignete Reihenfolge (Fahrplan) gebracht werden. Durch die Umsetzung der Sanierungsfahrpläne soll der öffentliche Gebäudebestand bis 2050 umfassend energetisch saniert werden. Darüber hinaus sieht sich Berlin als Bundeshauptstadt in besonderer Weise gefordert, national und international als Pionier für eine erfolgreiche lokale Klimaschutzpolitik zu wirken. Deshalb beteiligt sich das Land Berlin in internationalen Kooperationen an der Entwicklung und Verbreitung tragfähiger Strategien und Instrumente für den lokalen Klimaschutz. Länderarbeitskreis Energiebilanzen
Im Rahmen der Landesplanung werden die Stellungnahmen der verschiedenen Fachdezernate des HLNUG zu einer Gesamtstellungnahme koordiniert, in der die unterschiedlichen Belange des Amtes abgestimmt und in sich schlüssig wiedergegeben werden. Dabei handelt es sich u. a. um Planfeststellungsverfahren (Rahmenbetriebspläne, Verkehrsflächen/Schienenverkehr, Leitungsbau, Kraftwerke, Deponien, etc.) sowie um Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Nachfrage der Aufgabe ist außengesteuert (Auftraggeber sind vor Allem die Regierungspräsidien und Ministerien). Somit fungiert sie als Bindeglied zwischen den anfragenden Stellen und den einzelnen Fachdezernaten. Die Stellungnahmen gehen direkt in die Planungs- und Genehmigungspraxis der Regierungspräsidien und des Ministeriums ein. Anfragen an die Landesplanung können Sie unter Landesplanung[at]hlnug.hessen.de stellen. Das HLNUG wird innerhalb der jeweiligen Verfahren um Stellungnahme gebeten. Die Dezernate des HLNUG haben die Planunterlagen nach den Belangen ihrer Aufgaben zu sichten und zu prüfen. Bei diesen Verfahren handelt es sich um jegliche Planverfahren des Landes Hessen, vom Straßenbau über Bauvorhaben der Bahn, Strom- und Gas-Trassenplanungen, Kraftwerke und Windenergieanlagen, Gewässerplanungen (Schiffverkehrsstraßen), Deponien, Rohstoffabbau (Tagebauten, Energiegewinnung und Exploration von Erdöl, Erdgas und Geothermie), Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler, regionale Raumordnungspläne, etc., als auch um Rahmen- und Hauptbetriebspläne von Tagebauten und Deponien. Im Internet-Auskunftssystem Anthropogene Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Hessen finden Sie Informationen über das Verbreitungsgebiet bergbaulich bedingter Untergrundgefährdungen, die bei der Planung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen sind. Das vorliegende Internet-Auskunftssystem wird Ihnen von den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel über das Internetportal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) kostenlos zur Verfügung gestellt. Es wurde im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entwickelt. Lesen Sie bitte vor dem Start des Systems folgende rechtliche und technische Hinweise sowie die Erklärung zum Datenschutz. Giselle Minor Tel.: 0611-6939 756 Steffen Schäfer Tel.: 0611-6939 735
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 097/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 097/06 Magdeburg, den 29. Mai 2006 Sachsen-Anhalt bewirbt sich um Deutsches Biomasse-Forschungszentrum / Halle als Standort vorgeschlagen Die Landesregierung will das geplante Deutsche Biomasse- Forschungszentrum nach Halle holen. Die offizielle Bewerbung des Landes liegt nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vergangene Woche nunmehr im Bundesministerium für Landwirtschaft Ernährung und Verbraucherschutz. Mit einer Entscheidung wird frühestens im Juni gerechnet. Wernicke: "Die Erforschung des Potenzials von Biomasse als Rohstoff wird unsere Zukunft entscheidend mitbestimmen. Biomasse wird immer stärker Erdöl und Erdgas ersetzen, bei der Energieerzeugung ebenso wie bei der Herstellung von Materialien." Für die Vorstellung des Projekts in Berlin hat Sachsen-Anhalt eine eindrucksvolle Präsentation vorbereitet. Ein 15-minütiger Film zeigt die Alleinstellungsmerkmale des Landes. Von A- wie Anwendung bis Z - wie Züchtung ist Sachsen-Anhalt bestens parat, so die Ministerin. "Sachsen-Anhalt kann rund um Bioenergie und Biomasse ganz Deutschland etwas bieten. Nirgendwo sonst gibt es eine vergleichbar dichte und verzahnte landwirtschaftliche und anwendungsorientierte Forschung. An Standorten wie Halle, Magdeburg, Quedlinburg und Gatersleben sind Pflanzenbiotechnologie, Züchtungsforschung sowie Agrarwissenschaften bundesweit anerkannte Forschungsschwerpunkte. Die Landwirtschaft ist hochentwickelt und leistungsfähig. Hinzu kommen ein moderner Maschinen- und Anlagenbau, mehrere starke Chemiestandorte, ein hoher Stand bei der stofflichen und energetischen Biomassenutzung. In Sachsen-Anhalt werden bereits über 50 Prozent des deutschen Bioethanols und knapp 20 Prozent des deutschen Biodiesels hergestellt. Hinter der Bewerbung Sachsen-Anhalts stehen Universitäten und Fachhochschulen ebenso wie Unternehmen und Verbände. Gemeinsam wurde auch die Präsentation erarbeitet. Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem gemeinnützigen Agrochemischen Institut Piesteritz (AIP) zu, welches als Basisstruktur für das Deutsche Biomasse-Forschungszentrum dienen soll. Rund 5 Millionen Euro ist Sachsen-Anhalt das Forschungszentrum wert. Sollte der Bund das geplante Forschungszentrum nach Sachsen-Anhalt geben, wollen Land, Stadt Halle sowie die Bio-Zentrum Halle GmbH Mittel für ein Gebäude auf dem halleschen weinberg campus errichten. Auch an Personalkosten und Forschungsprojekten will sich Sachsen-Anhalt beteiligen. Die Landesregierung und insbesondere das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat sich das Thema Biorohstoffe zum Arbeitsschwerpunkt gesetzt. Bereits heute schaffen sich zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe mit Bioenergie ein zusätzliches Standbein. Allein bei Biogas wird geschätzt, dass die bestehenden Potenziale den Bau von landesweit 400 bis 600 Anlagen ermöglichen könnten. Derzeit gibt es 47 betriebene Biogasanlagen und weitere in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase. Der starke Ausbau der Forst- und Holzwirtschaft der letzten Jahre durch Ansieldung zahlreicher Unternehmen der Zellstoff- und Papierindustrie sowie der Holzbe- und verarbeitung läßt auch die stoffliche Nutzung von Biomasse weiter steigen. Hintergrund Biomasse Pflanzen, tierische Exkremente, Schlachtabfälle, Abfälle aus der Lebensmittelproduktion, biogene Siedlungsabfälle, industrielle biogene Abfälle, Pflanzenreste, Sägespäne, Holzabfälle aus der holzverarbeitenden Industrie Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Verstärken wir das Recycling unserer Abfälle, können wir in großem Maße zum Klimaschutz beitragen. Dies betonten LUBW-Präsidentin Eva Bell sowie die für Kreislaufwirtschaft zuständige Abteilungsleiterin im Umweltministerium Sibylle Hepting-Hug auf dem „LUBW-Kolloquium Kreislaufwirtschaft“ am 13. Februar 2020 in Karlsruhe. Denn werden Sekundärrohstoffe wie Kunststoffe, Metalle oder Papier aus unseren Abfällen zurückgewonnen, wird wesentlich weniger Energie verbraucht als bei der Gewinnung aus den Primärrohstoffen Erdöl (für Kunststoffe), Erzen (für Metalle) und Bäumen (für Papier). Recycling schont also nicht nur die Rohstoffressourcen, sondern verringert auch die CO 2 -Produktion, was dem Klima zugutekommt. Themen des Kolloqiums Gerade der Umgang mit Plastikmüll war Thema vieler Vorträge beim LUBW-Kolloquium. Die Firma Purus Plastics GmbH aus Arzberg stellte ihre Verfahren vor, wie sie aus Verpackungsabfällen aus dem Gelben Sack Kunststoffe zurückgewinnt und daraus hochwertige Produkte, vor allem für den Bausektor, herstellt. Sowohl durch das neue Verpackungsgesetz als auch durch die novellierte Gewerbeabfallverordnung wurden neue, deutlich erhöhte Recyclingquoten gesetzlich vorgeschrieben, um das Recycling von Abfällen zu steigern. Beim LUBW-Kolloquium wurden die bisherigen und künftigen Schwerpunktaktionen der Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg zur Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung besprochen. Weitere Themen waren: Verwertung von Asbest und anderen gefährlichen Fasern, Brandgefahr durch Lithium-Batterien, Planung künftiger Deponiekapazitäten in Baden-Württemberg, Nutzung von stillgelegten Deponien für Photovoltaik-Anlagen, Verbesserung der Bioabfallqualität in der Biotonne, biologisch abbaubare Sammelbeutel für Bioabfälle, Mikrokunststoffe in Kompost und Böden, Entsorgung verpackter Lebensmittel. Die Vorträge sind auf der LUBW-Webseite " Veranstaltung Kreislaufwirtschaft " veröffentlicht. Das LUBW-Kolloquium Kreislaufwirtschaft findet seit über 10 Jahren jährlich im Februar statt. Es dient dem fachlichen Austausch zwischen LUBW, Umweltministerium, Regierungspräsidien und den für Kreislaufwirtschaft zuständigen Fachleuten der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. In diesem Jahr kamen wieder rund 200 Fachexperten und Fachexpertinnen zusammen. Bild zeigt: LUBW-Präsidentin Eva Bell und die für Kreislaufwirtschaft zuständige Abteilungsleiterin im Umweltministerium Sibylle Hepting-Hug beim LUBW-Kolloquium Kreislaufwirtschaft 2020; im Hintergrund das Elektroschrott-Monster der LUBW, das dafür wirbt, nicht schonungslos mit den Ressourcen unseres Planeten umzugehen. Quelle: LUBW.
Das Projekt "Konkretisierungsphase zum Leitprojekt 'Energieerzeugung und -speicherung fuer den dezentralen und mobilen Einsatz'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Veba Öl AG durchgeführt. Ziel des vorgeschlagenen Leitprojektes ist die Entwicklung eines Verfahrens zur Wasserstofferzeugung, mit dem heute bekannte Brennstoffe fuer die Brennstoffzellentechnologie nutzbar gemacht werden koennen. Zu diesem Thema soll ein konkreter und detaillierter Vorschlag ausgearbeitet werden. Schwerpunkt der Vorbereitungen ist die Suche nach geeigneten Projektpartnern aus Hochschule und Industrie, die unter techn./wissensch. sowie oekonomischen Gesichtspunkten einen wesentlichen Beitrag zur marktreifen Entwicklung der neuen Technologie leisten koennen. Weitere Projektschritte umfassen Expertisen zum Stand von Wissenschaft und Technik, die Bewertung von Markt- und Arbeitsplatzpotentialen, Einschaetzungen der techn. und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten sowie Untersuchungen auf moegliche umweltschaedigende Auswirkungen.
Das Projekt "Analyse des Portfolios für EU-Projekte im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (FTE) nichtnuklearer Energien in deren allgemeinen EU-Rahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnütziger GmbH durchgeführt. Die Europäische Kommission, Generaldirektion für Forschung, hat ein Konsortium, bestehend aus dem Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) und Frost and Sullivan (www.frost.com) beauftragt, den Stand und die Perspektiven der europäischen nicht-nuklearen Energie Forschungförderung zu analysieren und dabei die Forschungsportfolios der Kommission, der Mitgliedsstaaten und der Hauptwettbewerber USA und Japan zu vergleichen. U.a. wird deutlich, dass die übergeordneten Ziele der Energieforschung in Europa, den USA und Japan durchaus vergleichbar sind, aber die Schwerpunktsetzung in den USA in der Reduzierung der Abhängigkeit von Ölimporten liegt, Japan die Forschungsanstrengungen eng mit den Exportpotentialen seiner Industrieunternehmen verknüpft, während Europa eine Balance zwischen Sicherheit der Energieversorgung, der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung der Umweltperformance anstrebt. Diese unterschiedliche Gewichtung schlägt sich in der Struktur und in der Höhe der Forschungsfinanzierung nieder. Die Forschungsförderung in Europa stellt anteilig mehr Mittel für erneuerbare Energien zur Verfügung als Japan und die USA, die ihre Fördermittel stärker auf Effizienztechnologien konzentrieren. Europa verfolgt auch Forschungsstränge, wie Meerestechnologien, die in den beiden anderen Regionen kaum unterstützt werden. In der Studie werden neben dem Gesamtvergleich der nicht-nuklearen Energieforschungsportfolios elf Forschungsfelder im Detail analysiert - von Wasserstoff und Brennstoffzellen bis Geothermie sowie Querschnittsthemen wie sozio-ökonomische Begleitforschung und elektrische Netze.
Das Projekt "Biokohle -Produktion, Entwicklung und Charakterisierung zur Anwendung als Bodenverbesserer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften, Professur Allgemeiner Pflanzenbau, Ökologischer Landbau durchgeführt. Pyrolyse erzeugt Kohle (Biokohle), Öle und Gase, welche zur nachfolgenden Energieerzeugung genutzt werden können. Allerdings hat die vollständige Abfuhr von Biomasse negative Auswirkungen auf den Humusgehalt und die Fruchtbarkeit von Böden. Die Rückführung von Biokohle in den Boden kann den Humusgehalt und die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig erhöhen, was durch Studien an den präkolumbischen Indianerschwarzerden Amazoniens (Terra Preta) von Dr. Glaser der Universität Bayreuth (www.bayceer.uni-bayreuth.de/biochar) belegt wurde. Das Biorefining und Carbon Cycling Programm der UGA (www.biorefinery.uga.edu) kann Biochar aus verschiedenen Materialien unter verschiedenen Bedingungen herstellen. Die Kooperation zwischen der Universität Bayreuth und der Universität Georgia hat eine Optimierung der Materialeigenschaften von Biochar zur Anwendung als Bodenverbesserer zum Ziel.
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