Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, vor allem rund um den Energieausweis. Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Außerdem müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Nachdem der Bundesrat der Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) am 11. Oktober 2013 nur unter Auflagen zugestimmt hatte, beschloss das Bundeskabinett am 16. Oktober 2013 die endgültige Fassung mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.
Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt. Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Energieausweise für die Liegenschaften des Kreises Ostholstein: - Gesundheitsamt, Holstenstraße 52 - Ostholstein Museum, Schloßplatz 1 - Landesbibliothek, Schloßplatz 4 - Kreisbibliothek, Schloßplatz 2 - Berufliche Schule Lensahn, Dr.-Julius-Stinde-Straße 4 - Berufliche Schule Bad Schwartau, Ludwig-Jahn-Straße 15 - Berufliche Schule Neustadt, Reiferbahn 2 - Berufliche Schule Oldenburg, Kremsdorfer Weg 31 - Berufliche Schule Eutin Nebenstelle Holsteinweg, Holstenweg 13 - Berufliche Schule Eutin, Wilhelmstraße 6 - KFZ-Zulassungsstelle, Bürgermeister-Steenbock-Straße 20 - Feuerwehrtechnische Zentrale Lensahn, Bäderstraße 47 - Kreisverwaltungsgebäude, Lübecker Str. 41 Seit 1982 betreibt der Kreis Ostholstein für seine Immobilien mit einer Energiebezugsfläche von ca. 60.700 Quadratmetern (Stand: 2019) ein kommunales Energiemanagement. Als Folge daraus konnten erhebliche Einsparungen bei den Energieverbräuchen und Energiekosten erzielt werden. Das bei der Kreisverwaltung im Jahre 2000 eingeführte computergestützte Energiecontrolling zur systematischen Schwachstellenanalyse mittels Energiekennwert hat sich bewährt. Für die Investitionsplanung und Sanierungsmaßnahmen ist das Energiecontrolling ein wirksames Steuerungsinstrument. Bei der Kreisverwaltung kann man sich jederzeit eine Übersicht über alle wichtigen objektspezifischen Rahmenbedingungen verschaffen. Hierdurch ist es viel leichter geworden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Prioritäten unter Berücksichtigung von Restlebensdauer und Wirtschaftlichkeit zu setzen.
Käufer und Mieter erfahren bisher vor dem Einzug oft wenig über die energetische Qualität bzw. den Energiebedarf einer Immobilie, und dies obwohl Heiz- und Warmwasserkosten für viele Haushalte der größte Ausgabeposten unter den monatlichen Betriebskosten sind. Ab dem 1.Oktober 2007 hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) dies geändert. Bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes (nicht bei denkmalgeschützten Gebäuden) ist dann auf Nachfrage dem potentiellen Käufer oder Mieter ein Energieausweis und die damit einhergehenden Modernisierungsempfehlungen vorzulegen.
Energieausweise für die Liegenschaften des Kreises Ostholstein: - Gesundheitsamt, Holstenstraße 52 - Ostholstein Museum, Schloßplatz 1 - Landesbibliothek, Schloßplatz 4 - Kreisbibliothek, Schloßplatz 2 - Berufliche Schule Lensahn, Dr.-Julius-Stinde-Straße 4 - Berufliche Schule Bad Schwartau, Ludwig-Jahn-Straße 15 - Berufliche Schule Neustadt, Reiferbahn 2 - Berufliche Schule Oldenburg, Kremsdorfer Weg 31 - Berufliche Schule Eutin Nebenstelle Holsteinweg, Holstenweg 13 - Berufliche Schule Eutin, Wilhelmstraße 6 - KFZ-Zulassungsstelle, Bürgermeister-Steenbock-Straße 20 - Feuerwehrtechnische Zentrale Lensahn, Bäderstraße 47 - Kreisverwaltungsgebäude, Lübecker Str. 41 Seit 1982 betreibt der Kreis Ostholstein für seine Immobilien mit einer Energiebezugsfläche von ca. 60.700 Quadratmetern (Stand: 2019) ein kommunales Energiemanagement. Als Folge daraus konnten erhebliche Einsparungen bei den Energieverbräuchen und Energiekosten erzielt werden. Das bei der Kreisverwaltung im Jahre 2000 eingeführte computergestützte Energiecontrolling zur systematischen Schwachstellenanalyse mittels Energiekennwert hat sich bewährt. Für die Investitionsplanung und Sanierungsmaßnahmen ist das Energiecontrolling ein wirksames Steuerungsinstrument. Bei der Kreisverwaltung kann man sich jederzeit eine Übersicht über alle wichtigen objektspezifischen Rahmenbedingungen verschaffen. Hierdurch ist es viel leichter geworden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Prioritäten unter Berücksichtigung von Restlebensdauer und Wirtschaftlichkeit zu setzen.
Neubau - energieeffizient und ökologisch So planen Sie Ihren Hausbau möglichst klimafreundlich Prüfen Sie vorab ehrlich Ihren genauen Wohnbedarf. Achten Sie auf möglichst hohe Energieeffizienz (Passivhaus-/ Plusenergiestandard). Installieren Sie eine Heizung nur mit erneuerbaren Energien. Wählen Sie ökologische Baustoffe und eine Bauweise mit geringem Energieaufwand für die Herstellung (Graue Energie). Mit Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle vermeiden Sie Baufehler. Gewusst wie Der Bau eines neuen Hauses ist nicht nur unter persönlichen und finanziellen, sondern auch unter Umweltgesichtspunkten eine der folgenreichsten Konsumentscheidungen. Dies betrifft den Rohstoffbedarf und Energieverbrauch für Herstellung der Baustoffe, die dauerhafte Flächenversiegelung insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch Schadstoffemissionen aus Baustoffen. Zudem wird mit der Bauart der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten des Hauses für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben. Mit den folgenden Tipps können Sie die Umweltwirkungen eines Neubaus verringern. Genauen Wohnbedarf prüfen: Es klingt selbstverständlich, den genauen Wohnbedarf vor der Bauplanung zu klären. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei Neubauten eher "zu groß" als "zu klein" geplant wird. Nicht selten führt das dazu, dass das Baubudget knapp und paradoxerweise am energetischen Standard gespart wird, obwohl gerade dieser zukünftige Kosten fürs Heizen verringert. Aus Umweltsicht gibt es drei wichtige Daumenregeln für die Planung des Wohnbedarfs: Flächenbedarf klein und flexibel halten: Je größer die Wohnfläche, desto höher die Kosten für Bau, Einrichtung, Instandhaltung und Heizbetrieb. Das gilt für Sie ebenso wie für die Umwelt. Planen Sie deshalb Ihren Flächenbedarf zurückhaltend und bescheiden. Mit flexiblen Grundrissen können Sie die Wohnraumgröße zudem an sich wandelnden Platzbedarf anpassen (z. B. beim Auszug von Kindern). Bestand erwerben, Lücken füllen: Der Kauf einer bestehenden Immobilie ist die ressourcenschonendere Alternative gegenüber einem Neubau. Beachten Sie hierbei unsere Tipps zur energetischen Sanierung . Sie verringern die Zersiedelung der Landschaft, indem Sie in eine Lücke in einer bestehenden Siedlung bauen, ein anderes Haus aufstocken oder sich für eine Wohnung statt für ein Einfamilienhaus entscheiden. Wohnen und Arbeiten zusammenbringen: Mit dem Bauplatz legen Sie auch Ihren Arbeitsweg dauerhaft fest. Je näher Ihr Wohnort am Arbeitsort liegt, desto besser. Bedenken Sie deshalb bei der Wohnortwahl, wie viel Lebenszeit Sie im Berufsverkehr verbringen möchten. Stellen Sie sich diese Frage auch im Hinblick darauf, was Sie machen werden, wenn sich Ihr Arbeitsort möglicherweise verändert und vom Wohnort weiter entfernt. Es ist in diesem Sinne durchaus hilfreich, schon vor einem Neubau auch einen möglichen Weiterverkauf zu durchdenken. Wer es zudem zum Einkaufen, zu Freizeitmöglichkeiten und zum öffentlichen Nahverkehr nicht weit hat, verringert den Autoverkehr – das bringt Ruhe in den Alltag und spart Geld. Am Passivhaus orientieren: Der Passivhausstandard ist die effizienteste und komfortabelste Bauweise. Er entspricht für Neubauten dem "Stand der Technik" und rechnet sich im Normalfall, wenn er kompetent geplant wird. Sehr gute und wärmebrückenfreie Wärmedämmung von Bodenplatte, Wänden, Dach und Fenstern sowie eine luftdichte Bauweise mit Lüftung und Wärmerückgewinnung minimieren den Energieverbrauch. Das ist langfristig am tragfähigsten und schützt am besten vor steigenden Energiepreisen. Gute Luftqualität und warme Raumoberflächen sorgen für einen hohen Wohnkomfort. Von Anfang an nur erneuerbare Energien nutzen: Fossile Brennstoffe sind nicht zukunftssicher und sollten für Neubauten nicht mehr verwendet werden. Heizen mit Wärmepumpe ist zum Standard geworden. Für Mehrfamilienhäuser in dicht bebauten Vierteln kann auch Fernwärme eine gute Lösung sein. Im Einfamilienhaus sollten Sie auf eine Zirkulationsleitung für Warmwasser verzichten, um hohe Wärmeverluste zu vermeiden. Der Komfortverlust bleibt überschaubar, wenn der Grundriss so gestaltet ist, dass kurze Leitungen genügen. Nutzen Sie möglichst das vollständige Dach für die Stromerzeugung mit Photovoltaik . Die Mehrkosten für eine leistungsstärkere, d. h. nicht auf den Eigenverbrauch optimierten Anlage sind gering. Mit den Erträgen Ihrer Photovoltaikanlage können Sie Effizienzmaßnahmen gegenfinanzieren. Wenn Sie viel erneuerbare Energien gewinnen und wenig Energie brauchen, erreichen Sie sogar ein "Plusenergiehaus". Energie im Lebenszyklus berücksichtigen: Bei Klimaschutzmaßnahmen geht es nicht nur um den Energieverbrauch des Gebäudes während der Nutzungsphase. Es ist sinnvoll, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu betrachten. Hierzu gehören neben der Nutzung die Phasen Herstellung, Errichtung, Entsorgung und Wiederverwendung. Die Energie, die in allen Phasen benötigt wird, wird unter dem Begriff Kumulierter Energieaufwand ( KEA ) zusammengefasst. Ihre Entscheidungen machen einen Unterschied: Auf die Wohnfläche bezogen liegt der KEA größerer Gebäude unter dem kleiner Gebäude. Ein Quadratmeter Wohnfläche in einem Einfamilienhaus verbraucht rund 40 Prozent mehr KEA als in einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus. Der Anteil des Energieverbrauchs während der Nutzungsphase liegt jeweils zwischen 50 und 60 Prozent. Der Energiestandard beeinflusst die Höhe des KEA maßgeblich. Einfamilienhäuser im Passivhausstandard haben z.B. einen um mehr als 30 Prozent geringeren KEA als Einfamilienhäuser, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) errichtet wurden, obwohl die Herstellung etwas aufwändiger ist. Das liegt vor allem am geringeren Energieverbrauch während der Nutzungsphase. Die Bauweise beeinflusst vor allem den Energieaufwand der Herstellungsphase. Im Vergleich zur Massivbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erreicht die Holzleichtbauweise beispielsweise einen 15 Prozent niedrigeren Herstellungsaufwand. Wählen Sie regionale, nachwachsende und schadstofffreie Baustoffe aus; im besten Fall solche, die bei einem nahgelegenen Abbruch frei werden. Wenn sich die Konstruktion eines Tages demontieren lässt, können die Baustoffe wiederverwendet werden. Verklebte oder einbetonierte Komponenten sind hier hinderlich. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle fest einplanen: Empfehlenswert ist eine Baubegleitung, die Fehler in der Bauphase vermeiden kann – und bei besonders effizienten Neubauten auch gefördert wird. Ein Blower-Door-Test weist die angestrebte Luftdichtheit nach oder zeigt, an welchen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Ziel sollte ein Drucktestkennwert n 50 kleiner 0,6 1/h sein. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist Ihnen ein Energieausweis auszuhändigen. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Berechnungen mit der tatsächlichen Bauausführung übereinstimmen. Außerdem geht es um die Frage: Funktioniert das Haus wie gedacht? Überwachen Sie dafür den Energieverbrauch, zum Beispiel mit dem kostenlosen Energiesparkonto . Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie, bei Bedarf mit Energieberater*in, die Ursache suchen und nachbessern (lassen). Was Sie noch tun können: Eine barrierefreie oder -arme Bauweise ermöglicht Ihnen, das Haus auch noch im hohen Alter zu nutzen. Die richtige Ausrichtung von Dach und Fenstern senkt durch einen idealen Sonneneinfall die Heizkosten. Lassen Sie einen zuverlässigen Hitzeschutz planen (siehe unsere Tipps zu Kühle Räume im Sommer ). Mit einer Lüftungsanlage sorgen Sie für gute Luft und sparen Heizenergie. Mehr Infos finden Sie in unserer Broschüre Lüftungskonzepte für Wohngebäude Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das Klima . Mit dem richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten können Sie zusätzlich Energiekosten einsparen (siehe unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur ). Hintergrund Umweltsituation: Der Strom- und insbesondere der Heizenergieverbrauch der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs. Zählt man die Herstellung der Bauprodukte und die Bauphase hinzu, sind Gebäude für etwa 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 70 Prozent davon entfallen auf Wohngebäude. Um das Klima zu schützen, müssen Neubauten möglichst wenig zu den Treibhausgasemissionen beitragen, also möglichst effizient sein, mit erneuerbaren Energien versorgt und klimafreundlich hergestellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsfelder für den Umweltschutz im Bereich Bauen und Wohnen: Beispielsweise nahm die Siedlungsfläche 2022 täglich um fast 37 Hektar (51 Fußballfelder) zu. Mehr als die Hälfte des Abfalls in Deutschland sind Bau- und Abbruchabfälle . Gesetzeslage: Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – was auch für Gebäude und ihre Heizungen gilt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz hat einen CO₂-Preis eingeführt, was Erdgas und Heizöl nach und nach immer teurer machen wird. Zudem wird dieses Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus von Anfang an möglichst effizient zu errichten und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrenzt den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer Primärenergie und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Es bestimmt, wann neu installierte Heizungen mindestens welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Neubauten müssen auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten, damit sich Räume im Sommer weniger überhitzen. Zur Baufertigstellung ist ein Energieausweis auszustellen, und der Bauherr oder Eigentümer muss der nach Landesrecht zuständigen Behörde in einer Erfüllungserklärung bestätigen, dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden. Neubauten, die die gesetzlichen Anforderungen übertreffen, werden im Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung steigt der Kredithöchstbetrag und es gelten bessere Förderbedingungen. Der Betrieb einer Photovoltaik-Dachanlage lohnt sich auf Einfamilienhäusern in erster Linie durch den vermiedenen Strombezug ("Eigenverbrauch"). Zusätzlich wird für den überschüssigen Strom, der in das Netz eingespeist wird, eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt. Ein Batteriespeicher lohnt sich nicht in allen Fällen – lassen Sie sich ein Angebot mit und eines ohne Batteriespeicher geben. Nach und nach werden wir mit mehr erneuerbaren Energien heizen. Das ist gut für das Klima und auch für Ihren Geldbeutel. Unser Entscheidungsbaum hilft Ihnen durch die Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes, die seit dem 1.1.2024 gelten. (Stand: 10/2024) Marktbeobachtung: Das Neubaugeschehen ist derzeit rückläufig: während seit 2016 rund 30.000 Wohnungen pro Monat genehmigt wurden, waren es 2023 monatlich noch rund 20.000. 1 Schon seit einigen Jahren setzt die deutliche Mehrheit neu errichteter Wohngebäude beim Heizen auf Wärmepumpen. 2022 lag der Anteil bei 70 Prozent, Tendenz steigend. 2 Es gibt eine Reihe von Gebäudestandards: Das Effizienzhaus beschreibt förderfähige Häuser. Ein Effizienzhaus 40 bedeutet, dass sein Primärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes beträgt, also eines Gebäudes mit gleicher Geometrie, aber im GEG festgelegten energetischen Eigenschaften. Ein Plusenergiehaus gewinnt im Jahresverlauf mehr Energie aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbraucht. Am effizientesten ist das Passivhaus , das einen so geringen Heizwärmebedarf hat, dass die Abwärme der Bewohner*innen und üblicher Haushaltsgeräte zum Heizen ausreicht. Das erreicht es mit kompakter Bauweise, hervorragendem Wärmeschutz, hoher Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Es ist ratsam, effiziente Häuser wie das Passivhaus mit einer speziell angepassten Methode wie dem Passivhaus-Projektierungspaket zu planen, um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Auch wenn ein Haus an sich ziemlich viel Geld kostet: Der Blick allein auf die Investitionskosten übersieht die Tatsache, dass ein Haus für Heizung, Betrieb, Instandhaltung usw. jahrzehntelang Geld kostet. Wichtiger als die Investitionskosten sind also die gesamten Lebenszykluskosten. Zusätzlich gibt es auch Möglichkeiten, ohne Verlust an Umweltqualität die Anschaffungskosten zu verringern: Kompakte Kubatur, kleine Wohnfläche oder nahe beieinander liegende Räume mit Wasserbedarf (Bäder und Küche) für kurze (Ab-)Wasserleitungen und Lüftungskanäle. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung und die Beseitigung von Wärmebrücken senken die Heizlast und erlauben eine kleinere und günstigere Heizung einzubauen. Quellen: 1 Statistisches Bundesamt: Monatlich genehmigte Wohnungen 2 Statistisches Bundesamt: Auswahl Wohngebäude
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 29. April 2024 Grüne Hausnummer PLUS für Effizienzhaus in Salzatal Als Würdigung ihres beispielhaften Engagements in Sachen Klimaschutz darf sich Familie Köhlmann aus der Gemeinde Salzatal im Saalekreis nun über eine „Grüne Hausnummer Sachsen- Anhalt PLUS“ freuen. Die Familie hat ihr Einfamilienhauses 2019 in Holzständerbauweise errichtet. Es erreicht den Effizienzhaus-Standard 40 Plus und weist laut Energieausweis einen jährlichen Primärenergie- bedarf von 5 kWh/m2 auf. Der Restwärmebedarf wird durch eine Proxon-Lüftungsheizung mit Wärmerückgewinnung gedeckt, die an heißen Sommertagen auch zur Raumkühlung genutzt werden kann. Eine Photovoltaikanlage (9,3 kWp) inkl. Speicher (10,24 kWh) liefert den für den Betrieb erforderlichen Strom und erreicht einen Autarkiegrad von 70 Prozent. Bilanziell übersteigt die Einspeisung des nicht verbrauchten Stroms den notwendigen Zukauf. Im Beisein von Bürgermeisterin Ina Zimmermann hat Energiestaatssekretär Thomas Wünsch der Familie heute gemeinsam mit der dem Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen- Anhalt (LENA), Marko Mühlstein, und Birgit Hartmann von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt ein individuell angefertigtes Hausnummernschild und eine Urkunde überreicht. Auch die am Bau beteiligten Handwerksfirmen aus Sachsen-Anhalt wurden mit einer Urkunde gewürdigt. Energiestaatssekretär Thomas Wünsch betonte bei der heutigen Verleihung: „Investitionen in Energieeffizienz zahlen sich gleich doppelt aus: Wer weniger fossile Energieträger verbraucht, schont das Klima und den eigenen Geldbeutel. Ich freue mich, dass Familie Köhlmann beim Haus- bau neben der eigenen Zukunft auch die Zukunftsfähigkeit ihres Eigenheims im Blick hatte. Als verdienten Blickfang gibt es dafür die Grüne Hausnummer in der Premium-Variante.“ LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein ergänzte: „Das Haus von Familie Köhlmann erreicht einen der höchstmöglichen Energiestandards und ist damit ein Aushängeschild für energieeffizientes Bauen in Sachsen-Anhalt. Mit der Grünen Hausnummer möchten wir das vorbildliche Engagement der Familie in Sachen Klimaschutz würdigen und noch viele weitere Bau- und Sanierungswillige im Land zum Nachahmen motivieren.“ LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zum Auszeichnungswettbewerb „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeich- nungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt Gebäudeeigentümerinnen und - eigentümer, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Seit 2021 richtet sich der Wettbewerb nicht mehr ausschließlich an private, sondern auch an gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefer- tigtes Hausnummernschild. Bei der heutigen Verleihung von Familie Köhlmann handelt es sich um die insgesamt 56. Auszeich- nung mit einer „Grünen Hausnummer“ oder einer „Grünen Hausnummer PLUS“ in Sachsen-Anhalt und um die zweite Auszeichnung im Saalekreis. Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.gruene- nummer.de.
Magdeburg, 18. Mai 2015 Presseinformation 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ zum Thema Energieeinsparverordung (EnEV 2014) Das vierte Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune – Klimaschutz = Kostensenkung (E3K)“ thematisiert die Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in den Kommunen Magdeburg. Auf Initiative der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) findet im Katharinenturm in Magdeburg am Donnerstag, 28. Mai 2015 das 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune – Klimaschutz = Kostensenkung (E3K) statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Mit Frau Tatjana Böttger - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft und Herrn Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel - Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Arbeitskreis Energie der Bundesingenieurkammer werden zwei kompetente Referenten die Vertreter der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt sowohl über Fragen der Umsetzung der aktuellen Energieeinsparverordnung im Land als auch über fachliche Detailfragen informieren. Für die Kommunen sind neben den technischen Vorschriften, die für die kommunalen Gebäude umzusetzen sind, wie der Pflicht zum Austausch veralteter Heizkessel oder die Erfüllung der Mindestvorschriften für die Dämmung der obersten Geschossdecken, vor allem auch die Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise und die Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr von großem Interesse. „Dieser Themenkomplex stand ganz oben auf der Wunschliste der Kommunen“, sagt LENA- Geschäftsführer Marko Mühlstein. Das Informationsbedürfnis der Kommunalen EnergieBeauftragten (KommEB), der Mitarbeiter von Bauämtern und anderen Vertretern kommunaler Verwaltungen ist groß. Die Landesnetzwerktreffen geben ihnen die Möglichkeiten, sich zu wichtigen Schwerpunkten und nach dem eigenen Bedarf weiterzubilden und auszutauschen. V.i.S.d.P.: Marko Mühlstein, LENA GmbH, Magdeburg, Tel: 0391-567-2040 oder 0162- 2797493
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