API src

Found 4860 results.

Related terms

Energie- und Wasserverbräuche kommunaler Schulen (WFS Dienst)

In der Karte werden die Verbrauchswerte für Strom, Wärme und Wasser an den Dresdner Schulen bzw. Schulkomplexen angezeigt. Der Wärmeverbrauch ist nicht witterungsbereinigt. Das Ziel der Bereitstellung der Daten ist es, den Verbrauch öffentlicher Einrichtungen am Beispiel von Schulen mit ihrem Bedarf an Energie und Wasser zu verdeutlichen. Dies kann für den Unterricht in der Auseinandersetzung zum Thema Nachhaltigkeit von Interesse sein. Die Nutzer der Gebäude sollen damit besser in die Lage versetzt sein, sich über die Veröffentlichung von vorliegenden realen Werten mit dem ökologischen Fußabdruck einer Schule auseinanderzusetzen. Die Werte einzelner Schulen sind nur bedingt untereinander vergleichbar, da der Energieverbrauch von der Größe und Art des Gebäudes sowie der Anzahl der Schüler abhängt. Die Werte geben einen beschränkten Einblick in den Verbrauch, da sie nur je Schulareal vorliegen. Befindet sich auf einem Grundstück lediglich eine Schule, besitzen die Werte einen hohen Aussagewert zur Schule. Liegen jedoch beispielsweise zwei Schulen auf einem Grundstück oder hat eine Schule verteilte Standorten kann nur begrenzt Rückschluss auf die einzelnen Schulgebäude gezogen werden. Die Daten werden aus dem Energiemanagementsystem im Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung der Landeshauptstadt Dresden abgerufen und stammen im Wesentlichen aus Vertragsabrechnungen mit dem Versorger sowie eigenen Zählerstand-Ablesungen. Es handelt sich bei den Verbrauchswerten für Wärme um Nutzenergie in MWh. Diese werden unabhängig vom Energieträger angegeben und somit sind z.B. Wandlungsverluste nicht abgebildet. Daten aus Vertragsabrechnungen liegen auf Grund des rollierenden Abrechnungssystems des Versorgers in der Regel 1-2 Jahre nach dem Abrechnungsjahr vor. Eigene Zählerstand-Ablesungen werden in der Regel quartalsweise in das Energiemanagementsystem eingepflegt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Verbräuche auf die einzelnen Gebäude kann bei Bedarf beim Sachgebiet Energie- und Wasserwirtschaft angefragt werden. Über das Open-Data-Portal der Landeshauptstadt Dresden können zudem die Rohdaten eingesehen werden. Die Datenbereitstellung wurde im Rahmen des Europäischen Projektes MAtchUP (www.dresden.de/matchup) ermöglicht.

Energie- und Wasserverbräuche kommunaler Schulen

In der Karte werden die Verbrauchswerte für Strom, Wärme und Wasser an den Dresdner Schulen bzw. Schulkomplexen angezeigt. Der Wärmeverbrauch ist nicht witterungsbereinigt. Das Ziel der Bereitstellung der Daten ist es, den Verbrauch öffentlicher Einrichtungen am Beispiel von Schulen mit ihrem Bedarf an Energie und Wasser zu verdeutlichen. Dies kann für den Unterricht in der Auseinandersetzung zum Thema Nachhaltigkeit von Interesse sein. Die Nutzer der Gebäude sollen damit besser in die Lage versetzt sein, sich über die Veröffentlichung von vorliegenden realen Werten mit dem ökologischen Fußabdruck einer Schule auseinanderzusetzen. Die Werte einzelner Schulen sind nur bedingt untereinander vergleichbar, da der Energieverbrauch von der Größe und Art des Gebäudes sowie der Anzahl der Schüler abhängt. Die Werte geben einen beschränkten Einblick in den Verbrauch, da sie nur je Schulareal vorliegen. Befindet sich auf einem Grundstück lediglich eine Schule, besitzen die Werte einen hohen Aussagewert zur Schule. Liegen jedoch beispielsweise zwei Schulen auf einem Grundstück oder hat eine Schule verteilte Standorten kann nur begrenzt Rückschluss auf die einzelnen Schulgebäude gezogen werden. Die Daten werden aus dem Energiemanagementsystem im Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung der Landeshauptstadt Dresden abgerufen und stammen im Wesentlichen aus Vertragsabrechnungen mit dem Versorger sowie eigenen Zählerstand-Ablesungen. Es handelt sich bei den Verbrauchswerten für Wärme um Nutzenergie in MWh. Diese werden unabhängig vom Energieträger angegeben und somit sind z.B. Wandlungsverluste nicht abgebildet. Daten aus Vertragsabrechnungen liegen auf Grund des rollierenden Abrechnungssystems des Versorgers in der Regel 1-2 Jahre nach dem Abrechnungsjahr vor. Eigene Zählerstand-Ablesungen werden in der Regel quartalsweise in das Energiemanagementsystem eingepflegt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Verbräuche auf die einzelnen Gebäude kann bei Bedarf beim Sachgebiet Energie- und Wasserwirtschaft angefragt werden. Über das Open-Data-Portal der Landeshauptstadt Dresden können zudem die Rohdaten eingesehen werden. Die Datenbereitstellung wurde im Rahmen des Europäischen Projektes MAtchUP (www.dresden.de/matchup) ermöglicht.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Als Gebäudeeigentümer oder -eigentümerin müssen Sie die Entscheidung darüber treffen, wie ihr Gebäude in Zukunft mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser versorgt werden soll. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Gebäudeenergiegesetz – GEG Neue Heizungen müssen laut GEG mit einem Anteil von mindestens 65% erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt dies bereits jetzt (seit Anfang 2024). Sonstige Neubauten und Bestandsbauten in Berlin müssen die Regel ab dem 1.7.2026 erfüllen. Es gibt verschiedene Erfüllungsoptionen für die Anforderung des GEG, dazu zählt auch der Anschluss an ein Wärmenetz. Zu den weiteren Erfüllungsoptionen können Sie sich beispielsweise mithilfe des Infoportals der Bundesregierung informieren. Informationsportal Die Versorgung über ein Wärmenetz ist insbesondere in dicht bebauten Gebieten effizient und wirtschaftlich sinnvoll. Wenn ein Wärmenetzbetreiber den Anschluss an ein Wärmenetz vertraglich zugesichert hat, dürfen Heizungen laut GEG daher noch bis zu zehn Jahre ohne weitere Auflagen weiterbetrieben werden. Die gesamtstädtische Wärmeplanung , die das Land Berlin bis Mitte 2026 vorlegen muss, wird darüber informieren, in welchen Gebieten voraussichtlich Wärmenetze erweitert, verdichtet oder auch neu gebaut werden. Kriterium ist hierbei unter anderem eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen an einem konkreten Planungsstand der Wärmenetzbetreibenden. Ebenso werden Gebiete benannt, in denen dezentrale Lösungen auf Gebäudeebene, insbesondere Wärmepumpen, die voraussichtlich geeignetere Lösung gegenüber einer Wärmenetzversorgung darstellen. Weitere Gebiete, bei denen eine große Unsicherheiten bezüglich der zukünftig vorherrschenden Versorgungsart besteht, beispielsweise weil der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt noch kein konkreter Planungsstand zu einem neuen Wärmenetz vorliegt, werden nach WPG als Prüfgebiete bezeichnet. Wenn Sie sich aktuell schon Gedanken über eine neue Heizung machen, müssen Sie aber nicht abwarten, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Gibt es bereits ein Wärmenetz in ihrer Umgebung, können Sie Kontakt zum Betreiber aufnehmen und die Möglichkeit eines Anschlusses für ihr Gebäude prüfen. Ist noch kein Wärmenetz vorhanden, aber das Gebiet grundsätzlich geeignet, besteht eine Möglichkeit darin, sich mit anderen Wärmeabnehmern zusammentun und gemeinsam eine Nahwärmelösung für ihr Quartier anstreben. siehe Bürgerinitiativen siehe Energiegenossenschaften Wichtig ist, das Thema Wärmeversorgung nicht isoliert zu betrachten. Welche technischen Möglichkeiten für ihr Wohngebäude geeignet sind, hängt stark mit dem energetischen Zustand des Gesamtgebäudes zusammen. Für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Wärmeversorgung ist es entscheidend, dass nicht nur die Umstellung der Energiequellen auf erneuerbare Energien oder Abwärme erfolgt, sondern auch Möglichkeiten zur Absenkung des Energieverbrauchs der Gebäude mit in die Betrachtung einbezogen werden. Dies gilt nicht nur bei der Auslegung der Heizung von Einzelgebäuden (z.B. der Planung, welche Leistung eine Wärmepumpe benötigt, um den Energiebedarf zu decken). Auch die richtige Dimensionierung von Wärmenetzen hängt davon ab, welchen Energiebedarf die Gebäude haben, die das Netz versorgen soll. Daher ist es in jedem Fall empfehlenswert, zu prüfen, ob energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Erneuerung der Fenster oder eine Dämmung von Fassaden und Geschossdecken für Ihr Gebäude infrage kommen. Beratung rund um das Thema Gebäude und Energie für Bauherren und private Eigentümer bietet das BAUinfo Berlin. BAUinfo Berlin

Nachhaltige Silicatkeramik durch ganzheitliche Betrachtung der Herstellkette mit Schwerpunkt Trocknung

Im Projekt SuSiDry soll die Nachhaltigkeit von silicatkeramischen Erzeugnissen signifikant verbessert werden. Dazu soll der Energiebedarf bei der Herstellung über die gesamte Herstellkette unter Berücksichtigung von Ausschuss gesenkt werden. Der Nachweis für die Wirksamkeit der im Projekt zu erarbeitenden Maßnahmen wird repräsentativ an der Produktion von Dachziegeln erbracht. Die Übertragbarkeit auf andere silicatkeramische Produkte wird berücksichtigt. Im Projekt werden innovative Methoden zur Prozessverbesserung entwickelt und erprobt. Der Zusammenhang zwischen Rohstoffeigenschaften, Formgebungs-, Trocknungs- und Brennparametern sowie den Produkteigenschaften wird mittels ICME-Methodik (Integrated Computational Materials Engineering) systematisch erarbeitet. Zudem sollen moderne Sensorik- und KI-Methoden in den Herstellprozess der Silicatkeramiken integriert und Konzepte zur Abwärmenutzung für die eingesetzten Brenn- und Trocknungsprozesse ausgearbeitet werden. Die Nutzbarkeit der entwickelten Methodik zur Übertragung der Ergebnisse auf andere Rohstoffe bzw. andere silicatkeramische Produkte soll sichergestellt sein. Die Wettbewerbsfähigkeit der am Projekt beteiligten Industriepartner wird durch eine Reduktion der Herstellkosten und die Verbesserung der Produktqualität langfristig und nachhaltig erhöht. Die gestärkte Wettbewerbsfähigkeit der am Projekt beteiligten Industriepartner soll auch verhindern, dass Produktionsprozesse in Länder mit geringeren Umweltstandards verlagert werden. Sie trägt damit zur Nachhaltigkeit bei. Für das HTL steht zum einen die Implementierung der ICME-Methodik in den silicat-keramischen Herstellungsprozess mit dem Ziel der verbesserten Energieeffizienz und Produktqualität im Fokus. Zum anderen soll die bewährte Kombination von in-situ-Messmethodik und FE-Simulation auf den energieintensiven Prozessschritt der Trocknung übertragen werden, um effiziente Ofenprogramme zu entwickeln.

Deutsche Wissenschaftliche Begleitung des IEA Technology Collaboration Programm on Energy Technology System Analysis, Teilvorhaben: Industrielle Synfuelbezugskosten und Materialeffizienz

Das 'Energy Technology Systems Analysis Programme (ETSAP)' der Internationalen Energie Agentur (IEA) wurde als Technology Collaboration Programme (TCP) initiiert, um durch eine systemanalytische Herangehensweise die Weiterentwicklung des globalen Energiesystems durch Untersuchungen zu aktuellen energiepolitischen Fragestellungen voranzutreiben. Seither werden alle 3 Jahre im ETSAP TCP Arbeitsprogramme (sog. Annexes) vereinbart, um im Rahmen eines gemeinsam zu bearbeitendem Projekt die Energiesystemanalyse methodisch weiterzuentwickeln und Studien durchzuführen. Der kommende Annex XVI 'Aligning energy security with zero emissions energy systems' beschäftigt sich mit u.a. mit Fragen der Energiesicherheit, Materialeffizienz und der Weiterentwicklung des globalen Energiesystemmodells TIAM. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, das ETSAP TCP wissenschaftlich zu begleiten, indem es Beiträge zur Modellierung emissionsfreien Energieträgern in der Industrie, deren Konkurrenz zur Materialeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft und der Rolle von neuen Industriezweigen in das Energiesystemmodell ETSAP TIAM zu integrieren liefert. Mittels Szenarienanalysen sollen diese Rückwirkungen der Fragen der Versorgungssicherheit, der Materialeffizienz und deren Auswirkungen auf den Energieverbrauch der Industrie auf möglich Pfadabhängigkeiten emissionsfreier Energieträger, im Kontext der Einhaltung des 1,5 Grad C Ziels untersucht werden. Im Weiteren soll es durch eine Serie von Workshops dazu beitragen, dass Ergebnisse der Forschungsarbeiten im Annex national und mit gleichzeitiger Einbindung der ETSAP Community diskutiert werden. Ziel des TUM-Teilprojektes ist es, die Energienachfrage der Aluminium-, Kupfer- und Chemie-Industrien weltweit räumlich aufgelöst sowie die Materialeffizienzsteigerungseffekte in der Fahrzeugindustrie zu ermitteln. Ferner sollen die Verfügbarkeit und Kosten der Synfuels, basierend auf die Standorte der EE-Anlagen sowie ermittelten Transportinfrastruktur bestimmt werden.

Green Factory Allgäu

Alois Müller ist Spezialist für Energie- und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte, Elektro) sowie den industriellen Anlagenbau. 1973 als traditioneller SHK-Familienbetrieb gegründet, ist die Alois-Müller-Gruppe heute ein mittelständisches Energietechnologie-Unternehmen mit über 700 Mitarbeitern und zwölf Niederlassungen. Gemäß dem Unternehmensleitsatz „Energie im Fokus“ liegt bei allen Projekten der Schwerpunkt auf innovativen sowie kosten- und energieeffizienten Lösungen, ohne dabei den Benutzerkomfort einzuschränken. Die gesamte Produktion und Fertigung eines Unternehmens CO 2 -neutral zu gestalten, ist bereits eine Herausforderung für sich. Denn in der Regel kann dies nur durch den Ankauf von extern erzeugtem regenerativem Strom umgesetzt werden. Die Green Factory kann allerdings noch mehr. Denn die für Verwaltung und Fertigung benötigte regenerative Energie wird komplett vor Ort produziert. So entstand im Rahmen dieses Vorhabens nicht nur eine CO 2 -neutrale Fabrik, sondern auch eine nahezu energieautarke Fabrik. Im Sommer 2019 ging am Hauptsitz in Ungerhausen (Landkreis Unterallgäu) die Green Factory in Betrieb. Hier fertigt die Alois-Müller-Gruppe Lüftungskanäle und versorgungstechnische Komponenten des Anlagenbaus wie Rohrleitungssysteme aus Stahl und Edelstahl, außerdem Energiezentralen in Containerbauweise und Energiemodulsysteme. Mehr als 250 Menschen arbeiten in dem 18.000 Quadratmeter energieautarken Produktions- und Bürogebäude in den Bereichen Fertigung und Verwaltung. Die benötigte Energie kommt aus insgesamt drei erneuerbaren Quellen: Von einer 1,5 Megawatt starken Photovoltaikanlage, mit der das Flachdach fast vollständig belegt ist, einem Blockheizkraftwerk, das mit Ökogas betrieben wird und einer mit nachwachsenden Rohstoffen betriebenen Pelletheizung. Der Produktionsprozess ist auf die Stromerzeugung abgestimmt. Unterschiedliche Speichermedien gleichen hierzu mögliche Schwankungen in der Erzeugung aus. Überschüssiger Solarstrom wird in einer Batterie gespeichert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Kopplung, Speicherung und flexible Mehrfachnutzung von gleich drei unterschiedlichen Energiequellen bietet eine außergewöhnliche Unabhängigkeit von aktuellen Wetter- wie auch Energiepreisentwicklungen. Die Konzeption einer nachhaltigen Energiegewinnung, vereint mit Flächenheiz- und Kühlsystemen ermöglicht zudem eine Reduzierung der Betriebskosten von bis zu 25 Prozent. Die Green Factory nutzt den CO 2 -neutralen Strom bestmöglich: Sie passt ihre Fertigung (Laserschneiden, Lackieren, Sandstrahlen) flexibel an den verfügbaren Strom an. Sie speichert die solare Energie in den Medien Druckluft, VE-Wasser und Stickstoff sowie in einer Batterie. Und sie verfügt über die Option, Strom in Wärme umzuwandeln, für E-Ladestationen zu verwenden oder ins Netz einzuspeisen. Durch den Mix von Solarstrom mit einem BHKW wird der gesamte Strombedarf der Green Factory gedeckt und dank der Abwärme des BHKWs und der Holzpelletheizung wird auch der gesamte Wärmebedarf klimaneutral erzeugt. Durch das Vorhaben konnten 71,6 Prozent bzw. 598 Tonnen CO 2 jährlich eingespart werden. Das Konzept der Green Factory, die Erzeugung von Solarstrom, das angewendete Demand Side Management, die praktizierte Sektorenkopplung und das interne intelligente Stromnetz (Smart Grid), ist für nahezu alle Unternehmen in Deutschland adaptierbar. Alle Komponenten können durch zukünftige Anwender besichtigt, geprüft und bei Bedarf mit allen erforderlichen Zahlenwerten vorgestellt werden. Die Umstellung auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und versorgungssichere Produktion ist also nicht so umständlich, wie viele vermuten. Die Green Factory ist mit ihrem nachhaltigen Energiekonzept beispielhaft und verdeutlicht, wie sich eine kosten- und energieeffiziente CO 2 -neutrale Produktionsumgebung in der Praxis realisieren lässt. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Müller Produktions GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: 2013 - 2019 Status: Abgeschlossen

%C3%96FFIZIENZ_FG_%C3%84nderungserlass.pdf

707 Fördergrundsätze für vorhabenbezogene Zuweisungen zur Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen; Änderung Erl. des MWU vom 1. August 2025 - 31-46813-10 Bezug: Erl. des MWU vom 2. September 2024 (MBl. LSA S. 263) 1. Der Bezugs-Erl. wird wie folgt geändert. a) In Nummer 1.2 Buchst. a wird die Angabe „29.5.2024“ durch die Angabe „22.05.2024“ ersetzt. b) In Nummer 1.2 Buchst. b wird die Angabe „geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024)“ durch die Angabe „zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/3236 (ABl. L, 2024/3236, 19.12.2024)“ ersetzt. c) In Nummer 1.2 Buchst. d wird die Angabe „Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBl. LSA S. 201, 204)“ durch die Angabe „Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 vom 25. Februar 2025 (GVBl. LSA Nr. 3, S. 375)“ ersetzt. d) In Nummer 2.1 werden nach dem Wort „Landesschulinfrastrukturen“ ein Komma und danach das Wort „Hochschulen“ eingefügt. e) In Nummer 3 werden nach der Angabe „Sachsen-Anhalt“ die Wörter „und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt“ eingefügt. f) In Nummer 4.2 Buchst. a wird das Wort „Antragstellenden“ durch das Wort „Antragsteller“ ersetzt. g) Die Nummern 4.4 bis 4.9 erhalten folgende Fassung: „4.4 Mit der Antragstellung sind die aktuellen Treibhausgasemissionen sowie der aktuelle Endenergieverbrauch oder der aktuelle Endenergiebedarf für den jeweiligen Energieträger auf Basis eines der folgenden Dokumente zu belegen: a) ein gültiger Energieausweis des Gebäudes gemäß den §§ 79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), in der jeweils geltenden Fassung oder b) ein, durch einen Ausstellungsberechtigten gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes, bestätigter Gebäudesteckbrief oder c) eine für das Gebäude gemäß DIN V 18599 - Energetische Bewertung von Gebäuden - , die bei der DIN Media GmbH Berlin zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt ist, erstellte Energiebilanz. 4.5 Wenn für das Gebäude ein Sanierungsfahrplan vorliegt, der die Entwicklung des Gebäudes zur Erreichung der Klimaneutralität und die hierfür erforderlichen Maßnahmen aufzeigt, ist dieser bei der Antragstellung einzureichen. 4.6 Für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.1 Buchst. a und Maßnahmen, die eine Kombination aus Nummer 2.1.1 Buchst. a und Buchst. b sind, ist der für nach Umsetzung der Maßnahme prognostizierte Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf mit Antragstellung vorzulegen. Dieser ist durch einen Ausstellungsberechtigten gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes auszustellen. 4.7 Bei nicht gebäudebezogenen Einzelmaßnahmen gemäß Nummer 2.1.1 Buchst. b ist mit Antragstellung ein Nachweis der potentiellen Einsparung vorzulegen. 4.8 Innerhalb einer funktionalen Einheit von Gebäuden ist die Kombination mit mehreren Einzelmaßnahmen innerhalb eines Vorhabens möglich, sofern die Summe der förderfähigen Gesamtausgaben gemäß Nummer 4.1 weiterhin unterhalb einer Million Euro liegt. 4.9 Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren aufweisen, müssen gemäß Artikel 73 Abs. 2 Buchst. j der Verordnung (EU) 2021/1060 klimaverträglich sein.“ h) Die Nummer 4.10 wird aufgehoben. i) Die Nummern 7.4.2 bis 7.4.6 erhalten folgende Fassung: „7.4.2 Die Zuweisung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, namens und im Auftrag des für die Energie zuständigen Ministeriums. Mit der Zuweisung werden neben den Haushaltsmitteln auch die erforderlichen Haushaltsmittel für nachfolgende Haushaltsjahre zugesagt, wobei die Mittelplanung für die gesamte Laufzeit des Vorhabens in Form eines verbindlichen Finanzierungsplans dargestellt wird. Die weiteren Mittelzuweisungen für die jeweiligen Haushaltsjahre erfolgen jährlich vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel. 7.4.3 Die Auszahlung der bewilligten Zuweisungen erfolgt auf Anforderung der Zuweisungsempfänger mittels des von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten elektronischen Formulars auf das von den Zuweisungsempfängern benannte Konto. 7.4.4 Für Vorhaben gemäß Nummer 5.6.3 gilt: 7.4.4.1 Im Rahmen der Antragstellung werden Angaben zu den Ausgaben und deren Finanzierung (dem Haushaltsplanentwurf) in tabellarischer Form von dem Antragsteller abgefragt. Diese Aufstellung wird mit den Inhalten der verbalen Vorhabenbeschreibung und Auftragsschätzungen oder Angeboten für die geplanten Ausgaben plausibilisiert. Sofern bei späteren Antragstellungen Erfahrungswerte aus den ersten Förderungen vorliegen, können diese bei der Plausibilisierung herangezogen werden. Gleiches gilt für gegebenenfalls mehrfache vergleichbare Antragstellungen eines Antragstellers. Der Haushaltsplanentwurf wird anhand der plausibilisierten Angaben genehmigt. 7.4.4.2 Im Zuweisungsschreiben ist die Herleitung des Pauschalbetrags anhand der Summe des genehmigten Haushaltsplanentwurfs darzustellen. Außerdem ist für den Nachweis der erfolgreichen Förderung (Output) im Zuweisungsschreiben festzulegen, dass im Sachbericht insbesondere zur Umsetzung der Förderziele Stellung zu nehmen ist sowie Fotos und andere geeignete Nachweise über die getätigten Investitionen und umgesetzten Maßnahmen vorzulegen sind. Weitere Outputfaktoren können durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Zuweisungsschreibens vorgegeben werden. 7.4.4.3 Der Nachweis über die erzielte Einsparung ist für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.1 Buchst. b unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, wie beispielsweise eines Energieauditors, vorzulegen. Für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.1 Buchst. a und Maßnahmen, die eine Kombination aus Nummer 2.1.1 Buchst. a und Buchst. b sind, ist die erzielte Einsparung durch einen der folgenden Nachweise zu belegen: a) ein aktualisierter Energieausweis oder b) ein, durch einen Ausstellungsberechtigten gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes, aktualisierter Gebäudesteckbrief oder c) eine aktualisierte Energiebilanz. 7.4.4.4 Die Auszahlung der bewilligten Zuweisung erfolgt nachdem die Maßnahme abgeschlossen ist und nach Prüfung der vollständig eingereichten Nachweise und der mit der Bewilligung verbundenen Förderkriterien und Auflagen. Die Abforderung beinhaltet neben dem Formblatt den Sachbericht, in welchem insbesondere zur Umsetzung der Förderziele Stellung zu nehmen ist und die gemäß Nummer 7.4.4.2 und 7.4.4.3 geforderten weiteren Nachweise über die erfolgreiche Maßnahmendurchführung. Die mit dem Auszahlungsantrag vorzulegenden Nachweise werden gleichzeitig als Verwendungsnachweis anerkannt. 7.4.5 Für Vorhaben, die nicht gemäß Nummer 5.6.3 gefördert werden, gilt:

Energie- und Wasserverbräuche kommunaler Schulen (WMS Dienst)

In der Karte werden die Verbrauchswerte für Strom, Wärme und Wasser an den Dresdner Schulen bzw. Schulkomplexen angezeigt. Der Wärmeverbrauch ist nicht witterungsbereinigt. Das Ziel der Bereitstellung der Daten ist es, den Verbrauch öffentlicher Einrichtungen am Beispiel von Schulen mit ihrem Bedarf an Energie und Wasser zu verdeutlichen. Dies kann für den Unterricht in der Auseinandersetzung zum Thema Nachhaltigkeit von Interesse sein. Die Nutzer der Gebäude sollen damit besser in die Lage versetzt sein, sich über die Veröffentlichung von vorliegenden realen Werten mit dem ökologischen Fußabdruck einer Schule auseinanderzusetzen. Die Werte einzelner Schulen sind nur bedingt untereinander vergleichbar, da der Energieverbrauch von der Größe und Art des Gebäudes sowie der Anzahl der Schüler abhängt. Die Werte geben einen beschränkten Einblick in den Verbrauch, da sie nur je Schulareal vorliegen. Befindet sich auf einem Grundstück lediglich eine Schule, besitzen die Werte einen hohen Aussagewert zur Schule. Liegen jedoch beispielsweise zwei Schulen auf einem Grundstück oder hat eine Schule verteilte Standorten kann nur begrenzt Rückschluss auf die einzelnen Schulgebäude gezogen werden. Die Daten werden aus dem Energiemanagementsystem im Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung der Landeshauptstadt Dresden abgerufen und stammen im Wesentlichen aus Vertragsabrechnungen mit dem Versorger sowie eigenen Zählerstand-Ablesungen. Es handelt sich bei den Verbrauchswerten für Wärme um Nutzenergie in MWh. Diese werden unabhängig vom Energieträger angegeben und somit sind z.B. Wandlungsverluste nicht abgebildet. Daten aus Vertragsabrechnungen liegen auf Grund des rollierenden Abrechnungssystems des Versorgers in der Regel 1-2 Jahre nach dem Abrechnungsjahr vor. Eigene Zählerstand-Ablesungen werden in der Regel quartalsweise in das Energiemanagementsystem eingepflegt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Verbräuche auf die einzelnen Gebäude kann bei Bedarf beim Sachgebiet Energie- und Wasserwirtschaft angefragt werden. Über das Open-Data-Portal der Landeshauptstadt Dresden können zudem die Rohdaten eingesehen werden. Die Datenbereitstellung wurde im Rahmen des Europäischen Projektes MAtchUP (www.dresden.de/matchup) ermöglicht.

Hochleistungs-Halbleiter für eine energieeffiziente Hoch-spannungs-Gleichstrom-Übertragung

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass im Jahr 2030 80% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Offshore Windenergie ist ein wesentlicher Bestandteil dieser ehrgeizigen Ziele. Die Kapazitäten sollen auf mindestens 30 GW in 2030, 40 GW in 2035 und 70 GW in 2045 ausgebaut werden. Die Anbindung der Windparks an das Verbundnetz erfolgt dann über Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung, genauso wie der Transport der elektrischen Energie in die Verbrauchszentren West- und Süddeutschlands. Damit wird auch der Wirkungsgrad der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung noch wichtiger. Größter Hebel - sowohl für die Wirkungsgradverbesserung als auch für die Reduktion der Investitionskosten der HGÜ Konverter - ist dabei die Reduktion der Anzahl der in Reihe geschalteten Submodule. Die Reihenschaltzahl ist durch die Sperrspannung der verwendeten Leistungshalbleiter bestimmt. Um die genannte Einsparziele zu erreichen, muss eine ganze Reihe innovativer Lösungen erforscht werden. Der Konverter muss für eine höhere Spannung pro Submodul geeignet sein, die Submodule müssen für die höhere Betriebsspannung ertüchtigt werden, vor allem aber - und dies ist die zentrale Innovation - muss die Sperrspannung der IGBT Module von 4500 V auf 6500 V angehoben werden, ohne dass die Verluste dabei signifikant steigen. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind daher grundlegende Forschungsarbeiten an verschiedenen Stellen erforderlich. Es müssen sowohl die Chiptechnologie von IGBT und Diode, die Aufbau- und Verbindungstechnik im Modul als auch die Ansteuertechnik substantiell verbessert werden und kontinuierlich im Wechselspiel auf ihren Nutzen und ihre Umsetzbarkeit für zukünftige HGÜ Anlagen geprüft und co-optimiert werden.

Energieverbrauch und Energieeffizienz in Deutschland in Zahlen

<p>Den Energieverbrauch zu reduzieren, ist zentrale Säule der Energiewende und entscheidend für den Klimaschutz. Denn jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, verringert den Bedarf bei der Energiebereitstellung, sei es fossil oder erneuerbar. Das Umweltbundesamt zeigt die Entwicklung des Endenergieverbrauchs und der Energieeffizienz in Deutschland absolut und nach Sektoren seit 1990.</p><p>Einsparung beim Energieverbrauch wesentlich für den Klimaschutz </p><p>Den Energieverbrauch, also den Verbrauch von Kraftstoffen, Wärme, Strom zu reduzieren, ist zentrale Säule der Energiewende und wesentliche Voraussetzung für einen effektiven ⁠Klimaschutz. Dies belegen zahlreiche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen-zu-klimaschutz-energie">Klimaschutzszenarien</a>. Zum Energiesparen trägt einerseits bei, die gewünschte „Leistung“ mit weniger ⁠Endenergie⁠ zu erreichen („Effizienz“-Strategie). Andererseits gilt es auch zu hinterfragen, welcher scheinbare „Bedarf“ wirklich benötigt wird („Suffizienz“-Strategie). Das 2023 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verbessert den Rahmen für Effizienzsteigerungen und Energiesparen in Deutschland und legt erstmals verbindliche Energieeinsparziele gesetzlich fest. Der Handlungsbedarf zur Energieeinsparung ist groß: Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠ (EEV) in Deutschland sank zwar von 2021 bis 2023, doch stieg er 2024 wieder an. Damit wuchs die Lücke des EEV zu den gesetzlichen Zielen wieder. Die Diagramme „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/energieverbrauch-energieeffizienz-in-deutschland">Energieverbrauch und Energieeffizienz in Deutschland</a>“ und die nachfolgende Zusammenfassung stellen dar, wie sich Endenergieverbrauch, Endenergiemix und die Endenergieeffizienz für Deutschland sowohl insgesamt als auch differenziert nach einzelnen Sektoren bisher entwickelt haben.</p><p>Entwicklung von Endenergieverbrauch und Energieeffizienz bis 2024</p><p>Der Endenergieverbrauch in Deutschland sank von 1990 bis 2018 nur leicht, beziehungsweise stagnierte weitgehend. Erst 2019 ging der gesamte Endenergieverbrauch spürbarer zurück, unter anderem in Folge der Corona-Pandemie sowie des Kriegs gegen die Ukraine („Energiekrise“) und der jeweils entsprechenden Maßnahmen. Dadurch liegt der Endenergiebedarf im Jahr 2024 13,0 Prozent unter dem Niveau von 2008, aber befindet sich damit nicht auf Zielpfad gemäß EnEfG: § 4 Abs. 1 Nr. 1 EnEfG sieht bis 2030 eine Minderung auf 1.867 Terawattstunden vor. Nachdem der Endenergieverbrauch zwei Jahre in Folge deutlich zurückgegangen war, stieg er 2024 wieder leicht um 0,15 Prozent an. Der Verbrauch lag damit 2024 gut neun Prozent über dem Zielpfad und damit höher als 2023 (7 Prozent).</p><p>Der im Vergleich zu 2019 deutlich gesunkene ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠ und das steigende Bruttoinlandsprodukt (BIP) führten dazu, dass die Energieproduktivität als ökonomisches Maß für die Energieeffizienz seit 2008 deutlich anstieg und zwar um 32,2 Prozent bis zum Jahr 2024. Jedoch führte der Rückgang des BIP innerhalb eines Jahres um 0,2 Prozent bei steigendem Energieverbrauch dazu, dass die Endenergieproduktivität 2024 um 0,4 Prozent zurückging. Dem bisherigen Energieeffizienz-Fortschritt droht damit die Stagnation.</p><p>Der Endenergieverbrauch (EEV) der Industrie stagnierte nach der Finanzkrise 2009 bis 2018 auf relativ konstantem Niveau. Im Jahr 2024 reduzierte sich der EEV um rund 11,8 Prozent im Vergleich zu 2008. Gegenüber dem Vorjahr stieg der EEV um 2,5 Prozent. Den EEV der Industrie beeinflussen insbesondere strukturelle Effekte wie Produktion oder Konsum, Energieeffizienzmaßnahmen und Elektrifizierung von fossilen Prozessen, oder die Energiepreise. Die Bruttowertschöpfung des Industrie-Sektors stieg, abgesehen von Effekten der Wiedervereinigung nach 1990 und der „Finanzkrise“ 2009, kontinuierlich bis 2018 an. Seitdem verzeichnet die Industrie eine sinkende Bruttowertschöpfung. Die Endenergieproduktivität wurde im Trend bis 2019 kontinuierlich gesteigert. Während der „Energiekrise“ wurden auch in den Jahren 2022 und 2023 deutliche Effizienzsteigerungen erzielt. 2024 reduzierte sich dagegen die Endenergieproduktivität des Sektors um 5,2 Prozent.</p><p>Der Endenergieverbrauch des Sektors Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) geht seit 1990 kontinuierlich zurück. Gegenüber 2008 sank der Energieverbrauch im Jahr 2024 um 25,9 Prozent, gegenüber dem Vorjahr stieg er leicht um 0,5 Prozent. Die Bruttowertschöpfung des GHD-Sektors nimmt seit 1991 kontinuierlich zu. Im Vergleich zum Industriesektor werden EEV und Bruttowertschöpfung des Sektors weniger stark von Kriseneffekten beeinträchtigt. Der konstant sinkende Endenergieverbrauch sowie die steigende Bruttowertschöpfung führen zu einer stetig zunehmenden Endenergieproduktivität.</p><p>Der Endenergieverbrauch der Privathaushalte in Deutschland verharrt seit 1990 auf relativ konstantem Niveau. Erst seit 2022 sinkt der Endenergieverbrauch. Die Minderung im Jahr 2024 beträgt 13,2 Prozent gegenüber 2008 und 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während der Corona-Pandemie ab 2019 stieg der EEV des Sektors leicht an (u.a. mehr Zeit im Haushalt sowie Homeoffice). Stärker wirken sich allerdings Witterungseffekte und kalte ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a>⁠ aus, wie der Anstieg 2021 verdeutlicht. Im Jahr 2022 machen sich unter anderem die Bemühungen zum Energiesparen der privaten Haushalte als Reaktion auf den Krieg gegen die Ukraine und die drohende Gasmangellage, sowie die hohen Energiepreise bemerkbar.</p><p>Der Endenergieverbrauch (EEV) im gesamten Verkehrssektor stieg zwischen 2000 und 2018 stetig an. Erst mit der Corona-Pandemie sank der EEV des Sektors im Jahr 2020 erstmals deutlich, unter anderem aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der Mobilität sowie dem Aufkommen von Home-Office. Der Endenergieverbrauch stieg zwar wieder etwas an. Trotzdem beträgt die Minderung noch 6,4 Prozent im Vergleich zu 2008. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich der EEV leicht um 1,8 Prozent.</p><p>Stromverbrauch</p><p>Der absolute Stromverbrauch hat sich im Vergleich zu 1990 kaum verändert. Jedoch hat sich das BIP in dieser Zeit um über 50 Prozent erhöht. Dadurch stieg die Stromproduktivität der Gesamtwirtschaft um 53,7 Prozent. Im Zeitraum von 2020 bis 2023 stieg die Stromproduktivität mit 11,1 Prozent besonders deutlich, da die Nachfrage nach Elektrizität in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit hohen Energiepreisen zurückging und das BIP nur moderat anstieg. 2024 stieg der Stromverbrauch erstmals wieder um 1,6 Prozent an – trotz einer schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung. Dadurch fiel die Stromproduktivität um 1,8 Prozent gegenüber 2023.</p><p>Die Vorteile der Energieeffizienz werden oft unterschätzt. Ohne Energieeffizienz-Steigerungen wäre der Stromverbrauch im Jahr 2024 gegenüber 2008 um einer Drittel höher, und der Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch läge bei nur 41,3 anstatt bei real 54,4 Prozent (vgl. Abbildung). Energieeffizienz ist eine tragende Säule der Energiewende, die den Verbrauch reduziert und damit den Weg für erneuerbare Energien ebnet. Dies sollte auf allen Ebenen und bei allen Akteuren Priorität haben.</p><p>Energieverbrauch macht Fortschritte, aber weitere Anstrengungen und Maßnahmen für Zielerreichung notwendig</p><p>Nachdem der Energieverbrauch in den beiden vorangegangen Jahren deutlich zurückgegangen ist, stieg er 2024 wieder leicht an. Mittlerweile sind die „Sondereffekte“ durch die Corona-Pandemie immer weniger bemerkbar und auch die Lieferketten von fossilen Primärenergieträgern funktionieren wieder, nachdem diese im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine teilweise unterbrochen wurden und hohe Energiepreise zur Folge hatten. Die Politik hat in beiden Krisen (Corona-Pandemie, „Energiekrise“) mit neuen Politikinstrumenten und Maßnahmen reagiert. Diese haben einerseits zu verhaltensbedingten Energieeinsparungen in allen Sektoren geführt, und andererseits die Steigerung der Energieeffizienz und die zukunftsfähige Transformation von Haushalten, öffentlicher Hand und Unternehmen vorangetrieben. Ohne die Energiespar- und Energieeffizienz-Maßnahmen der Bevölkerung und Unternehmen wären die „Energiekrisen“-Winter nicht so glimpflich verlaufen, hätten deutlich mehr klimaschädliche Energieträger wie Öl oder Kohle verbrannt werden müssen, und wäre die Abhängigkeit von Energieimporten stärker. 2024 haben sich die Energiepreise für Industrie weiter normalisiert. Dadurch stieg der Verbrauch in diesem Sektor. Der fossile Energieverbrauch und damit der Gesamtverbrauch der privaten Haushalte sinken dagegen weiter: Energieeffizienz und Energiesparen entfalten weiterhin eine Wirkung.</p>

1 2 3 4 5484 485 486