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Hersteller energiesparender Lampen sollen Umweltzeichen „Blaue Engel“ verwenden

vzbv und UBA fordern bessere Qualität – Handel sollte alte Lampen verbrauchernah zurücknehmen Hersteller von energiesparenden Lampen sollen das Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden, damit sich Verbraucher beim Kauf besser orientieren können. Das fordern Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen, die am 1. September beginnt. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Vom Handel erwarten die beiden Organisationen, flächendeckend ein funktionierendes Rücknahmesystem einzurichten, um die neuen Produkte, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, korrekt zu entsorgen. Um Kunden die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Umweltzeichen „Blauer Engel“ für energiesparende Lampen, vor allem für Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen, entwickelt. Es umfasst alle wichtigen Nutzungsaspekte sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz und geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Auch Testergebnisse der Stiftung Warentest wurden bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt. „Der Blaue Engel steht für Qualität und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach der richtigen Lampe. Das müsste eigentlich auch im Interesse der Hersteller sein“, so Dr. Evelyn Hagenah, Abteilungsleiterin „Nachhaltige Produkte und Konsummuster“ vom ⁠ UBA ⁠. Doch viele Hersteller halten sich noch zurück. Das „Blaue Engel“-Logo nehme zu viel Platz ein, eine extra Verpackung für den deutschen Markt sei zu teuer und die gesetzlichen Bestimmungen doch ausreichend. „Bei der Größe des deutschen Marktes sind diese Argumente nicht nachvollziehbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch der Verweis der Hersteller auf die CE-Kennzeichnung sei nicht überzeugend. „Für Verbraucher hat diese Kennzeichnung keine Aussagekraft, da die Vergabe nicht durch unabhängige Dritte kontrolliert wird.“ Entsorgung verbessern Auch die Entsorgungsfrage ist noch nicht befriedigend geregelt: Energiesparende Lampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber und dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Lampen auf den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden kostenlos abgeben. Vereinzelt ist dies auch beim Handel möglich. Doch diese Rückgabestellen reichen noch nicht aus. „Man kann nicht erwarten, dass Verbraucher für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden ", meint Hagenah vom UBA. Der Handel ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, seine Produkte zurückzunehmen. vzbv und UBA fordern ihn jedoch auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten möglichst in jedem Geschäft, in dem sie neue Lampen kaufen, auch die alten bequem und sicher entsorgen können. Verbraucherzentralen bieten Unterstützung Insgesamt stellt der vzbv eine große Verunsicherung bei Verbrauchern fest, seit die Glühlampen aus Effizienzgründen schrittweise vom europäischen Markt genommen werden. Nachdem durch Kompaktleuchtstoff- und LED-Lampen die Vielfalt auf dem Markt deutlich breiter geworden ist, müssen die Verbraucher sich nun mit Produkteigenschaften wie Lichtstrom und Farbtemperatur beschäftigen, um die für ihren Bedarf jeweils richtige Lampe zu finden. Die breite Nutzung der energiesparenden Lampen ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass der Einspareffekt zur Geltung kommt. „Im Moment kaufen viele Leute unpassende Lampen, die dann im Keller landen oder falsch entsorgt werden“, so Billen. Tipps für den Kauf bieten die Energieberatungen der Verbraucherzentralen. Auch das Umweltbundesamt informiert auf seiner Webseite. Dessau-Roßlau, 05.08.2010

Ökonomische Indikatoren von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz - Aktualisierte Ausgabe 2020

Allein durch energetische Gebäudesanierung waren im Jahr 2017 wieder deutlich mehr als 500.000 Personen beschäftigt – direkt oder indirekt in vorgelagerten Produktionsbereichen. Von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gehen viele weitere wirtschaftliche Impulse aus. Beispielsweise durch die Produktion von Gütern, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen oder durch Dienstleistungen wie Energieberatung oder Energie-Management. Die Studie betrachtet die Indikatoren Energieeffizienzinvestitionen, daraus abgeleitete Bruttoproduktion und (Brutto-)Beschäftigung sowie Umsätze mit Gütern und Dienstleistungen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 03/2020.

Ökonomische Indikatoren von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Fast 550.000 Personen waren im Jahr 2016 alleine durch energetische Gebäudesanierung beschäftigt – direkt oder indirekt in vorgelagerten Produktionsbereichen. Von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gehen viele weitere wirtschaftliche Impulse aus. Beispielsweise durch die Produktion von Gütern, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen oder durch Dienstleistungen wie Energieberatung oder Energie-Management. Die Studie betrachtet die Indikatoren Energieeffizienzinvestitionen, daraus abgeleitete Bruttoproduktion und (Brutto-)Beschäftigung sowie Umsätze mit Gütern und Dienstleistungen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 02/2019.

Sächsische Energietage

Die Daten beinhalten die Angebote und Veranstaltungen der Sächsischen Energietage.

Abschätzung von THG-Einsparungen von Maßnahmen und Instrumenten zu nachhaltigem Konsum

Der vorliegende Bericht steht im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum (NPNK). Im UBA-Forschungsprojekt "Nachhaltigen Konsum weiterdenken: Evaluation und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Instrumenten" (FKZ 3717 16 311 0) hat ein Konsortium aus Öko-Institut, ConPolicy, der Technischen Universität Berlin sowie der Zeppelin-Universität Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms gegeben. Vorgeschlagen wurden unter anderem prioritäre Maßnahmen und Politikinstrumente in verschiedenen Handlungsbereichen. Mit dem vorliegenden Bericht schätzt das Öko-Institut im Auftrag des UBA die Treibhausgas-Einsparpotenziale für einige der vorgeschlagenen sowie für weitere durch den Auftraggeber ausgewählte Maßnahmen und Instrumente grob ab. Die Maßnahmen umfassen: im Bereich Ernährung die Reduktion fleischhaltiger Gerichte in der Gemeinschaftsverpflegung; im Bereich Mobilität die Besteuerung des innerdeutschen Flugverkehrs, Höchstgeschwindigkeiten auf Land- und Bundesstraßen sowie innerorts, ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement in großen Unternehmen und Bundesbehörden sowie die Pkw-Reduktion durch Carsharing; im Bereich Wohnen das energie- und flächeneffiziente Wohnen im Bestand, eine verbesserte Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden, eine Energieberatung zur Heizung im Wohneigentum, die Verbesserung der Mindestausstattung mit Zählern und Sensorik und den Phase-Out fossiler Heizkessel; im Bereich Produkte die anspruchsvolle Ausgestaltung von Ökodesign und Energiekennzeichnung. Insgesamt können durch die Maßnahmen (ohne Berücksichtigung von Überschneidungen) bis 2030 rund 12,5 bis rund 20,1 Mio. t CO2e eingespart werden, wobei besonders hohe Potenziale in den Vorschlägen Mobilitätsmanagement, Pkw-Reduktion, Phase-Out fossiler Heizkessel einschließlich Gaskessel sowie Ökodesign liegen. Quelle: Forschungsbericht

Sächsische Energietage

Die Karte beinhaltet die Angebote und Veranstaltungen der Sächsischen Energietage.

Entwurf des neuen Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms liegt vor

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), zentrales Instrument auf dem Weg zu einer klimaneutralen Hauptstadt, ist nach neun Monaten intensiver Beratungen und Beteiligungen unterschiedlichster Branchen und Institutionen für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 weiterentwickelt und aktualisiert worden. Das BEK 2030 liegt damit im Entwurf vor – an diesem Donnerstagabend fand dazu in der Kulturbrauerei die Abschlussveranstaltung statt: Das koordinierende Fachkonsortium zum BEK 2030 stellte die Ergebnisse vor und übergab den Endbericht an Berlins Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz, Dr. Silke Karcher. Damit kommt ein partizipativer Prozess zum Abschluss, an dem Bürgerinnen und Bürger sowie mehr als 500 Vertreter*innen aus Verwaltungen, dem Handwerk, der Ver- und Entsorgungsbranche, von Wohnungsunternehmen sowie von weiteren interessierten Institutionen teilgenommen haben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz wird nun aufbauend auf den wissenschaftlichen Empfehlungen eine Beschlussvorlage für den Senat erarbeiten. Auch das Abgeordnetenhaus von Berlin wird das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 im Anschluss beraten. Dr. Silke Karcher , Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz: „Berlin will mit dem überarbeiteten BEK noch zügiger die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren und die Versorgungssicherheit mit immer mehr Erneuerbaren Energien sichern. Die Vorschläge dazu liegen jetzt vor, sie sind in einem deutschlandweit einzigartigen Prozess mit breitem Input erarbeitet worden. Für das Engagement bedanke ich mich sehr! Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des BEK sind die Grundlage für einen Senatsbeschluss, der deutlich machen wird, wie Berlin seine Ziele in den Bereichen Energie, Gebäude, Wirtschaft und Verkehr erreichen will. Klar ist: Wir können dies nur schaffen, wenn wirklich auf allen politischen Ebenen ambitionierte Klimaschutzpolitik betrieben wird.“ Berlin will bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 bereits 70 Prozent seiner CO 2 -Emissionen gegenüber 1990 reduzieren. Für die neue Umsetzungsphase von 2022 bis 2026 empfehlen die Wissenschaftler*innen mehr als 70 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Gebäude, Verkehr, Wirtschaft sowie Privater Konsum und Haushalte, die dazu beitragen, diese Zielwerte bei der Vermeidung von CO 2 zu erreichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen beispielsweise vom Ausbau effizienter Straßenbeleuchtung über Sanierungspflichten im privaten Gebäudebestand bis hin zur zielgruppenspezifischen Energieberatung von Bürger*innen. Die Ziele sind ambitioniert und erzeugen in jedem Bereich einen starken Handlungsdruck. Das größte Potenzial zur CO 2 -Vermeidung liegt im Gebäudesektor, in dem durch moderne Technologien der Einsatz fossiler Energien zu verringern ist – bisher stagniert die Verringerung der Emissionen bei den Gebäuden. Im Sektor Verkehr ist die CO 2 -Emission in den vergangenen Jahren sogar wieder gestiegen: Rund 30 Prozent – das sind 5,6 Millionen Tonnen – der CO 2 -Emssionen in Berlin werden durch den Verkehr verursacht. Zu den unverzichtbaren Maßnahmen zählen daher der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen sowie des ÖPNV. Der Umstieg vom Verbrennungsmotor zum elektrischen Fahrzeugantrieb ist ein weiterer zentraler Handlungsansatz. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein.

Klimaschutz im Eigenheim

Energieberatungsprojekt „ZuHaus in Berlin“ wird fortgesetzt Was lange währt, wird jetzt noch besser: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Verbraucherzentrale Berlin erweitern ihr gemeinsames Angebot an kostenfreien Energieberatungen für Besitzer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern im Rahmen des Projekts „ZuHaus in Berlin“. Das Projekt gibt Eigenheimbesitzer*innen eine grundlegende Orientierung bei Fragen zur Gebäudedämmung oder Wärmerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Die Beratung findet vor Ort in der eigenen Immobilie durch eine*n Energieberater*in der Verbraucherzentrale statt. Während das Angebot von ZuHaus in Berlin in vorherigen Projektphasen auf ausgewählte Quartiere beschränkt war, konnte die Beratung nun berlinweit ausgeweitet werden. Interessierte können sich auf der Projektwebseite www.zuhaus-in-berlin.de registrieren. Der Termin wird hiernach direkt mit dem Energieberater oder der Energieberaterin vereinbart. Für die Beratung sollten zwei Stunden eingeplant werden. Innerhalb von vier Wochen nach dem Termin erhalten die Eigentümer*innen einen Ergebnisbericht mit Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen oder zum Einsatz erneuerbarer Energien. Das Programm von „ZuHaus in Berlin“ wird zudem durch eine Vortragsreihe erweitert. Die Vorträge sind als Präsenzveranstaltungen in verschiedenen Berliner Ortsteilen geplant. Themen der Veranstaltungen werden Heizung, Wärmepumpe, Photovoltaik oder Gebäudedämmung sein. Die aufsuchende Energieberatung wie auch die Vortragsreihe von „ZuHaus in Berlin“ sollen in das Beratungs- und Informationsportfolio des BAUinfo Berlin integriert werden.

Klimaschutzprojekt „ZuHaus in Berlin“ wird fortgesetzt

Die Energieberatungs-Kampagne „ZuHaus in Berlin“ wird zwei Jahre nach ihrem Start wegen der weiterhin hohen Nachfrage verlängert. Zudem werden die Angebote auf zusätzliche Bezirke ausgedehnt und neue kostenfreie Beratungsmodule angeboten. Im Rahmen des Projekts bieten die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Verbraucherzentrale Berlin erneut in ausgewählten Berliner Quartieren gratis Energie-Checks für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer direkt in deren Häusern an. In der neuen Projektphase kommen drei Beratungsmodule zum Einsatz: der „Gebäude-Check“, der „Eignungs-Check Solar“ und der „Eignungs-Check Heizung“. Interessierte erhalten dabei konkrete Handlungsempfehlungen zur energetischen Gebäudesanierung, zu Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen oder zur klimafreundlichen Umrüstung der Heizungen. Die ausgewählten Quartiere für die Energie-Checks verteilen sich auf sieben Berliner Bezirke. Davon sind die Bezirke Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg bereits zum zweiten Mal dabei, neu hinzu gekommen sind Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Reinickendorf. Ziel ist es, in mindestens 500 Haushalten 800 Energie-Checks durchzuführen. Das Beratungsangebot soll auch in dieser Projektphase mit quartiersbezogenen Informationsveranstaltungen und Aktionen ergänzt werden, die pandemiebedingt zunächst digital stattfinden werden. Das „Projekt ZuHaus in Berlin“ wird aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert und baut auf der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale auf.

Aktionswoche „Berlin spart Energie“ 2021: Vorbilder der Berliner Energiewende gesucht

Die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ bündelt jedes Jahr zahlreiche Vorreiterprojekte der Berliner Energie- und Klimawende und trägt sie in die Stadtgesellschaft. Berliner Institutionen, Verbände, Initiativen, Unternehmen und Privatpersonen können ihre Projekte und Leistungen öffentlichkeitswirksam vorstellen. Dabei repräsentiert die Aktionswoche, die in diesem Jahr vom 15. bis 19. November 2021 stattfindet, alle Bereiche der Energie- und Klimawende, unter anderem Bauen und Sanieren, Energiewirtschaft, Energieberatung, Klimaschutz, Kommunikation und Bildung. Die Aktionswoche 2021 knüpft an das erfolgreiche Konzept aus dem vergangenen Jahr an und vereint sowohl digitale als auch analoge Veranstaltungen. Das Spektrum der digitalen Formate reicht von Einzelvorträgen über Online-Projektbesuche bis hin zu interaktivem Networking. Mögliche analoge Events für die Aktionswoche sind etwa Thementouren, Podiumsdiskussionen, Workshops oder Preisverleihungen – natürlich stets unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Vorschriften. Die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ ist Teil der gleichnamigen Kampagne. Sie wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von der Energie- und Umwelt-Managementberatung Pöschk umgesetzt.

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