Dieser Bericht analysiert die Wechselwirkungen zwischen dem mexikanischen Emissionshandelssystem und dem Strommarkt entlang zweier Hauptfragen: 1) Wie könnten sich die Designmerkmale des Emissionshandelssystems auf die Qualität des Preissignals für Zertifikate auswirken? Und 2) Wie beeinflussen Marktdesignmerkmale und zusätzliche Regulierungen im mexikanischen Stromsektor die durch den Zertifikatspreis induzierten Emissionsminderungen? Das mexikanische Emissionshandelssystem (ETS) startete im Jahr 2020. Die ersten drei Jahre sind als Pilotphase vorgesehen. Explizites Ziel dieser Phase ist es, Erfahrungen bei der Implementierung eines ETS in Mexiko zu sammeln. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war der erste Compliance-Zyklus noch nicht abgeschlossen und es gab - aufgrund der spezifischen Regeln für die Pilotphase - noch keinen CO2-Preis. Der mexikanische Strommarkt befindet sich in einer Phase großer Unsicherheit, sowohl in Bezug auf die Regulierung des Strommarktes selbst als auch in Bezug auf das ETS. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Energiereform von 2014 rückgängig gemacht wird und welches Ambitionsniveau die zukünftige Klimapolitik haben wird. Zusammen mit den Sonderregelungen während der Pilotphase des mexikanischen ETS ist es unwahrscheinlich, dass das Handelssystem kurzfristig einen spürbaren Einfluss auf Nachfrage, Angebot oder Investitionen haben wird. Diese Fallstudie ist Teil des Projekts "Influence of market structures and market regulation on the carbon market", welches zum Ziel hat, die Auswirkungen der Marktstrukturen und Regulierungen auf CO2-Märkte zu identifizieren und die Abhängigkeiten von CO2- und Energiemärkten in Europa, Kalifornien, China, Südkorea und Mexiko zu untersuchen. Quelle: Forschungsbericht
Dieser Bericht analysiert die Interaktion des Emissionshandelssystems (Cap and Trade, CaT) und des Strommarktes in Kalifornien entlang zweier Hauptfragen: Wie wirken sich die Gestaltungsmerkmale des CaT auf die ökologische Wirksamkeit des Systems und die Qualität des CO2-Preissignals aus? Wie wirken sich die Gestaltungsmerkmale des Strommarktes auf die durch das CO2-Preissignal induzierte Emissionsreduktion im Stromsektor aus? Basierend auf öffentlich verfügbaren Daten und Experteninterviews, ziehen wir vier wichtige Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen der Strommarktstruktur auf die Qualität des CO2-Preises. Erstens beeinflusst der Kapazitätsmix die Rolle des CO2-Preises für den Stromsektor. Aufgrund des großen Anteils der Gaskapazitäten und des sehr geringen Anteils der Kohlekraftwerke kann die Emissionsreduktion im Stromsektor nur durch eine Verringerung der Produktion oder durch Investitionen in emissionsneutrale Technologien erreicht werden. Zweitens beeinflussen zahlreiche begleitende Politiken die Grenzvermeidungskosten im Elektrizitätssektor und indirekt auch den CO2-Preis. Somit spiegelt der CO2-Preis nur die Grenzvermeidungskosten unter Berücksichtigung der zusätzlichen Politiken wider. Drittens wird die Akzeptanz des Systems erhöht durch die sogenannten Kalifornischen Klimakredite, welche einen Großteil der CO2-Einnahmen an die Konsument*innen zurückerstatten. Viertens sollte das Emissionshandelssystem derzeit nicht als das wichtigste Klimapolitikinstrument im kalifornischen Stromsektor angesehen werden. Der breite Mix aus anderen Politiken führt zu einem tendenziell niedrigen CO2-Preis und macht die Gesamtkosten für die Transformation weniger transparent. Das könnte sich jedoch in Zukunft ändern, wenn die Emissionsreduktionsziele ambitionierter werden. Diese Fallstudie ist Teil des Projekts "Influence of market structures and market regulation on the carbon market", welches zum Ziel hat, die Auswirkungen der Marktstrukturen und Regulierungen auf CO2-Märkte zu identifizieren und die Abhängigkeiten von CO2- und Energiemärkten in Europa, Kalifornien, China, Südkorea und Mexiko zu untersuchen. Quelle: Forschungsbericht
Klimaschutz- und Energiepolitik in der EU Als Antwort auf den Klimawandel will die Europäische Union bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent werden. Wichtige Bausteine dafür sind eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Die europäische Klimaschutzpolitik hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, die EU an den Klimawandel anzupassen und die umwelt- und klimaschädlichen Aktivitäten zu reduzieren. Dabei wird sie auch von internationalen Klimaschutzpolitiken beeinflusst. Auf Grund dessen beruht die europäische Klimaschutzpolitik in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ( UN Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris und wird von deren Grundprinzipien und Zielen maßgeblich beeinflusst, zum Beispiel das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommen von Paris. Laut der Europäischen Umweltagentur lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in 2020 in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq basierend auf dem Treibhausgas Inventar der UNFCCC . Diese Gesamtemissionen sind unterschiedlich auf die einzelnen Sektoren in der EU verteilt. Der Energiesektor der EU stellt mit etwa 26 %, den Großteil der Treibhausgasemissionen in der EU. Der inländische Verkehr und die Industrie folgen mit jeweils 22 %. Der Gebäudesektor emittiert 13 % und die Agrarwirtschaft 12 % der Emissionen. Die restlichen 5 % der Emissionen teilen sich auf in die Sektoren Internationaler Schiffsverkehr, Abfall, andere Verbrennung und internationaler Flugverkehr. Dem gegenüber steht mit etwa -7 % der Land Use, Land-use Change und Forestry ( LULUCF ) Sektor. Die für 2020 gesteckten Ziele der EU wurden damit erreicht. Das Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu mindern, wurde sogar übertroffen. Diese Entwicklungen sind jedoch besonders auf die kurzfristigen Effekte der Corona Pandemie zurückzuführen. Die Verfehlung der Klimaziele einzelner Mitgliedstaaten wurde dabei von anderen Mitgliedsstaaten kompensiert. Auch die Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % sowie zur Energieeffizienzsteigerungen um 20 % wurden erzielt. Im Folgenden werden die wichtigsten Säulen der aktuellen Energie- und Klimaschutzpolitik in der EU kurz erläutert. EU-Langzeitstrategie „a clean planet for all“ Um dem internationalen Kampf gegen den Klimawandel entgegen zu wirken, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. November 2018 ihre strategische Langzeit-Vision „ Ein sauberer Planet für alle “. In dieser Vision schlug die Kommission die Netto-Null-Treibhausgasemissionen als Ziel für 2050 vor. Dabei betonten sie, dass ein Treibhausgas neutrales Europa technologisch machbar und auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen ist. Die Langzeit-Strategie wurde von einer detaillierten Analyse komplimentiert, welche mögliche Pfade hin zu dieser Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzeigt. Die EU Langzeitstrategie stieß auf weitgehend positive Reaktionen und so machte Ursula von der Leyen sie zu einer zentralen Säule des Programms für ihre Amtszeit als Kommissionspräsidentin. Darüber hinaus erklärte sie die Langzeitstrategie später zum zentralen Leitziel des europäischen Green Deal. EU Green Deal Um dem Netto-Null-Treibhausgasemissionen Ziel und dem Übereinkommen von Paris nachzukommen, verabschiedete die EU im Dezember 2019 ihren EU Green Deal . Der EU Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, mit der die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Er gibt dabei Strategien und Transformationspfade vor, wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Sämtliche Politikfelder, wie zum Beispiel Energie, Industrie, Biodiversität , Landwirtschaft und Mobilität, sollen deshalb auf die europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Strategie werden daher laufend bestehende Gesetze angepasst und neue entworfen. Energieunion und Governance-Verordnung Die 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfene Strategie " Energieunion " ist eine wichtige Instanz zur Bewältigung der energiepolitischen Aufgaben der EU. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation. Zur Stärkung dieser und insbesondere um die Klima - und Energiepolitischen Ziele in 2030 zu erreichen, wurde 2018 die Governance-Verordnung erlassen. Mit ihr wurde angestrebt die Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten zu Klima und Energie Themen zu vereinen und neu zu orientieren. Als Teil dieser Verordnung wurden die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln, in welchen ihre Nationalen Energie und Klimaschutzpläne (NECP) eingegliedert werden können. Nationale Energie- und Klimaschutzpläne Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten Nationalen Energie und Klimaschutzpläne der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen. Das Umweltbundesamt liefert mit dem Projektionsbericht einen wichtigen Baustein für diese Berichterstattung Deutschlands. Die aktuellen Pläne wurden für den Zeitraum von 2021-2030 erstellt und sollen im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris ausgegebenem 1,5-Grad-Ziel stehen. Eine EU-weite Analyse der von den Mitgliedstaaten eingereichten NECPs ergab, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % in 2030 übertroffen werden könnte, wenn die Pläne so umgesetzt werden, wie beschrieben. Dies ebnete den Weg für noch ambitioniertere Emissionsreduktionsziele, wie der Treibhausgasreduktion um 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 aus dem EU Green Deal, welcher ein Zwischenschritt für das in der EU-Langzeitstrategie ausgegebene Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität in 2050 ist und im EU-Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben wurde. EU-Klimaschutzgesetz Im Juli 2021 wurde das EU-Klimagesetz beschlossen. Es macht nun die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich und bildet seitdem das Fundament der europäischen Klimaschutzpolitik. Zentrale Aspekte des Klimagesetzes sind dabei die rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität in 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion in 2030 von 55 % gegenüber 1990. Desweiteren etabliert das Klimagesetz einen neuen europäischen Klimarat, welcher unabhängige wissenschaftliche Beratung zu den Maßnahmen und Klimazielen der EU liefern wird, und verpflichtet die Kommission für 2040 Treibhausgasreduktions-Zwischenziele zu definieren. Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission nun auch fristgerecht einen ersten Vorschlag für ein Minderungsziel für 2040 mit einer Nettoreduktion der THG-Emissionen um 90 % gegenüber 1990. Mit diesem Vorschlag liegt die KOM an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen für das 2040-Ziel des European Scientific Advisory Board on Climate Change , welches eine Reduktion von 90-95 % bis 2040 empfohlen hat. Das UBA empfiehlt eine ambitionierte Reduktion um 95 %. Damit ist nun der Prozess eröffnet, sodass die neue EU-Legislatur ein 2040-Ziel aushandeln kann. Das EU-Klimagesetz umfasst zudem Maßnahmen, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und die Bemühungen gegebenenfalls anzupassen. Dies orientiert sich an dem bestehenden Governance-Prozess der Energieunion, in dem die Mitgliedsstaaten regelmäßig Berichte über Ihre Fortschritte der Europäischen Umweltagentur melden sowie Nationale Energie- und Klimaschutzpläne erstellen müssen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft. Fit-for-55 Am 14. Juli 2021 und am 15. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission das „Fit for 55“-Klimapaket – ein Bündel aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, mit denen die entscheidenden Weichen für die Umsetzung des EU-weiten Treibhausgasreduktionsziels, mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, sowie die Treibhausgasneutralität in 2050 gestellt werden sollen. Das umfangreiche Maßnahmen-Paket besteht aus einer Überarbeitung aller für die Bereiche Klima und Energie relevanten EU-Rechtsakte. Darunter fallen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie , die Energieeffizienz-Richtlinie , die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , die Gasrichtlinie , die Gasverordnung , die EU- Emissionshandelsrichtlinie, sowie die Verordnung für einen CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus . Neben der Überarbeitung bestehender Dossiers sieht das Paket ebenfalls neue Gesetzesvorschläge vor. Dazu zählen eine Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe , die Initiative „ RefuelEU Aviation “ und die Initiative „ FuelEU Maritime “. REPower EU Das von der Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlichte „ REPower EU “-Maßnahmenpaket wurde gestaltet, um den geopolitischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Energiemarkt Rechnung zu tragen. Ziel des Plans ist es, den Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Europäische Union unabhängig von russischen fossilen Brennstoffen, insbesondere russischem Gas, zu machen. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien: Diversifizierung der Energiezufuhr Einsparung von Energie & Steigerung der Energieeffizienz Beschleunigung der Energiewende So wurde beispielsweise die Anhebung des Effizienzziels der Energieeffizienzrichtline von 9 % auf 13 %, ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen und energieeffiziente Renovierung und Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Zur Beschleunigung der Energiewende fordert die Kommission, die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anzupassen und die Zielvorgabe des Anteils Erneuerbarer Energien in 2030 von 40 % auf 45 % anzuheben.
Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft Die EU-Ökodesign-Richtlinie setzt seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte für den Europäischen Markt und spart dadurch viel Energie. Am 18.07.2024 wird sie durch die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) ersetzt. Damit wird der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert und künftig werden auch vermehrt Rohstoffe gespart. Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Nachdem im April 2024 das Europäische Parlament die ESPR mit großer Mehrheit formell beschlossen hatte und auch der Rat der Europäischen Union im Mai 2024 zustimmte, erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung am 28.06.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union, 20 Tage später tritt sie formal in Kraft. Neuerungen durch die Ökodesign-Verordnung Die Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien. Generelle Ausnahmen von der Verordnung gibt es nur für wenige Produktbereiche (z.B. Fahrzeuge und Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung). Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware. Mit der Verordnung kommen neue Anforderungen , die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO 2 - bzw. Umweltfußabdruckes. Diese Informationen sollen durch die Einführung digitaler Produktpässe , zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, für relevante Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucher*innen, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden. Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbraucher*innen soll aber weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen, die jedoch um einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden soll. Das konkrete Anforderungsniveau der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte wird durch delegierte Rechtsakte definiert, zu deren Erlass die EU-Kommission befugt sein wird. Neben produktspezifischen Regulierungen können auch horizontale, das heißt verschiedene Produktgruppen übergreifende, Mindestanforderungen gesetzt werden. Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung eingeräumt. Den Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll besondere Berücksichtigung entgegengebracht werden. So sind sie von manchen Anforderungen ausgenommen und die EU-Kommission und -Mitgliedstaaten sind zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen finanzieller, technischer und organisatorischer Art verpflichtet (z.B. Erstellung von Leitlinien, digitale Instrumente, Fachschulungen). Zwei weitere Neuerungen: Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten künftig Ökodesign-Kriterien, um die Beschaffung nachhaltigerer Produkte anzureizen. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe wird durch die ESPR ermöglicht und ab Juli 2026 gelten. Es kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vorübergehend davon ausgenommen. Wie es weitergeht Die EU-Kommission hat bis März 2025 Zeit, einen Arbeitsplan zu erstellen, der sämtliche Produktgruppen listet, für welche in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen erarbeitet werden sollen. Es sollen verstärkt die oben genannten (Zwischen-) Produkte in den Fokus gerückt werden. Grundlegend begonnen wurde bereits mit der Ausarbeitung von Verordnungen für Textilien und Stahl. Es wird erwartet, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen, die die Ökodesign-Verordnung umsetzen, bis Ende 2025 in Kraft treten werden. Die Rolle des Umweltbundesamtes Die EU-Kommission schlägt sowohl unter der bestehenden Ökodesign-Richtlinie als auch der neuen Ökodesign-Verordnung jeweils die konkreten ökologischen Anforderungen vor, die in einer Produktverordnung gesetzt werden sollen. Das Umweltbundesamt ( UBA ) entwickelt in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hierzu Stellungnahmen auf Basis der Anhörung nationaler, produktgruppenspezifischer Beraterkreise und eigener wissenschaftlicher Prüfungen der Kommissionsvorschläge. Dies geschieht im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) sowie weiterer gegebenenfalls betroffener Ressorts. BAM und UBA vertreten die deutsche Bundesregierung im Konsultationsforum (zukünftig Ökodesign-Forum) auf EU-Ebene und bringen in diesem Rahmen die zuvor entwickelte Stellungnahme ein. Das UBA begrüßt die Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie zu einer umfassenden Produktverordnung ausdrücklich, da mit der Herstellung und Nutzung von Produkten große Umweltbelastungen verbunden sind. Die Ökodesign-Regelungen setzen einheitliche ökologische Anforderungen für den gesamten europäischen Markt, die für alle Hersteller gleichermaßen gelten und daher in der Summe zu großen Verbesserungen führen.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 732/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 732/02 Magdeburg, den 22. November 2002 Ministerpräsident Böhmer stellt Wirtschaftsbeirat der Landesregierung vor/ Experten beraten Sachsen-Anhalt Zur weiteren Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt hat Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer einen ¿Wirtschaftsbeirat beim Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt¿ berufen. Die Landesregierung setzt dabei auf den Sachverstand von erfahrenen Fachleuten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Medien und der Wissenschaft (Anlage). ¿Mit der Einsetzung des Wirtschaftsbeirates verfolgt die Landesregierung das Ziel, Erfahrungen und Kompetenz inner- und außerhalb des Landes zur Vorbereitung von Entscheidungen zu nutzen, die der Herstellung zukunftsorientierter und wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt dienen.¿ Das erklärte heute Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer anlässlich der Vorstellung. Der Beirat wird direkt beim Regierungschef angesiedelt. Vorsitzender des Wirtschaftsbeirates wird Dr. Johannes Ludewig, Generaldirektor der Vereinigung der Europäischen Bahnen (CER). Ludewig hat auch an der Berufung des Gremiums entscheidend mitgewirkt. ¿Ich kenne das Land seit 1990 und möchte Sachverstand und Verbindungen für Sachsen-Anhalt nutzbar machen. Wir müssen aufholen, was das Land bislang noch nicht im Wettbewerb der internationalen Wirtschaftsregionen erreicht hat. Dazu werden wir ein umfassendes Netzwerk aufbauen¿, so Ludewig. Der Ministerpräsident nannte vier Bereiche, auf die sich die Arbeit des Wirtschaftsrates vorrangig konzentrieren wird: · die Verbesserung der Investorenwerbung mit einer stärkeren Profilierung des Standortes Sachsen-Anhalt, · die Stärkung der unternehmerischen Initiative u. a. durch Abbau von Reglementierungen und die Förderung unternehmerischen Engagements, · die Sicherung günstiger Bedingungen der Unternehmensfinanzierung und Investitionsförderung vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen, · die Anpassung wirtschaftspolitischer Maßnahmen an unterschiedliche regionale Wachstumsbedingungen. Der Wirtschaftsbeirat wird am Freitag, 29. November 2002, in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreffen. Hauptthema wird die Investorenwerbung sein. Mitgliederliste Wirtschaftsbeirat Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Domplatz 4 39104 Magdeburg Dr. Johannes Ludewig Generaldirektor der Vereinigung der Europäischen Bahnen (CER) Avenue des Ar, 53 B-1000 Brüssel Prof. Dr. h. c. Lothar Späth Vorsitzender des Vorstandes Jenoptik AG Postfach 10 04 40 07704 Jena Hubertus Schmoldt Vorsitzender IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6 30167 Hannover Dieter Stolte Herausgeber Die Welt/Berliner Morgenpost Axel-Springer-Straße 65 10888 Berlin Dr. Horst Dietz Vorsitzender IIC - Industrial Investment Charlottenstraße 57 10117 Berlin Klaus Kubbetat Regionalvorstand Commerzbank AG Postdamer Straße 125 10783 Berlin Peter Jungen Büro Peter Jungen Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Max Dietrich Kley Mitglied des Vorstandes BASF Aktiengesellschaft 67056 Ludwigshafen Dr. Wilhelm Beermann Aufsichtsratsvorsitzender MIBRAG mbH Rellinghauser Straße 1 45128 Essen Werner Wenning Vorsitzender des Vorstandes Bayer AG 51368 Leverkusen Pierre Lortie Peter Witt Präsident Chief Country Representative Bombardier Transportation Germany Saatwinkler Damm 43 13627 Berlin Prof. Dr. h.c. Roland Berger Roland Berger Strategy Consultants GmbH Chairman and Global Managing Partner Arabellastraße 33 81925 München Elmar J. Deutsch Buna Sow Leuna Olefinverbund GmbH 06258 Schkopau Dr. Helge Fänger Vorstand Serum-Werk Bernburg AG Hallesche Landstraße 105 b 06406 Bernburg Dr. Bernd Gottschalk Präsident VDA (Verband der Automobilindustrie e.V.) Westendstraße 61 60325 Frankfurt/Main Albrecht Hatton Präsident IHK (Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau) Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) Dr. Klaus Hieckmann Präsident IHK (Industrie- und Handelskammer Magdeburg) Alter Markt 8 39104 Magdeburg Michael Hoffmann-Becking Rechtsanwalt Trinkausstraße 7 40213 Düsseldorf Fred Irwin Präsident Amerikanische Handelskammer Postfach 100162 60001 Frankfurt am Main Jürgen Jeske Landgraf-Wilhelmstraße 13 60431 Frankfurt Dr. Eckart John von Freyend Vorsitzender des Vorstandes IVG Immobilien AG Zanderstraße 5 53177 Bonn Claas Kleyboldt Vorsitzender des Aufsichtsrats AXA Konzern AG Gereonsdriesch 9 ¿ 11 50670 Köln Prof. Alfred Neven DuMont Verlag M. DuMont Schauberg Amsterdamerstraße 192 50735 Köln Dr. Jens Odewald Odewald & Compagnie Französische Straße 8 10117 Berlin Prof. Dr. Rüdiger Pohl IWH (Institut für Wirtschaftsforschung Halle) Kleine Märkenstraße 8 06108 Halle (Saale) Lutz Raettig Vorsitzender des Vorstandes Morgan Stanley Bank AG Junghofstraße 13 ¿ 15 06311 Frankfurt/Main Hans W. Reich Sprecher des Vorstandes KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Palmengartenstraße 5 ¿ 9 60325 Frankfurt Baron Alfred Freiherr von Oppenheim Bankhaus Oppenheim Unter Sachsenhausen 4 50667 Köln Dr. Ludolf-Georg von Wartenberg Hauptgeschäftsführer BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.) Haus der Wirtschaft, Breitestraße 29 10178 Berlin Rainer Voigt Geschäftsführender Präsident Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband Leipziger Straße 51 10117 Berlin Detlef Gürth, MdL Landesvorsitzender MIT MIT-Landesgeschäftsstelle Hegelstraße 23 39104 Magdeburg Minister Dr. Horst Rehberger Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Staatsminister Rainer Robra Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Domplatz 4 39104 Magdeburg Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 030/11 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 030/11 Magdeburg, den 21. Februar 2011 EU-Energiekommissar Oettinger begrüßt Sachsen-Anhalts Dialog zwischen Landesregierung und Wirtschaft in der Umweltallianz Berlin. EU-Energiekommissar Günther Oettinger sieht Sachsen-Anhalt energiepolitisch auf einem guten Wege. Bei einem Treffen Oettingers am Montag in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt mit Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff und Mitgliedern der Umweltallianz Sachsen-Anhalt sagte Oettinger: ¿Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Jahre ein respektables Profil erarbeitet, in dem fossile und erneuerbare Energie gleichermaßen die Wirtschaftstruktur prägen.¿ Auch im künftigen europäischen Energie-Mix werde die Braunkohle neben den erneuerbaren Energien auf absehbare Zeit einen wesentlicher Energieträger bleiben, so der Kommissar. Oettinger betonte, dass Wirtschaft und Politik nicht aneinander vorbei reden dürften. Daher sei die Umweltallianz Sachsen-Anhalt ein hervorragendes Beispiel, wie ein solcher Dialog organisiert werden könne. Im Mittelpunkt des Treffens standen unter anderem die Ausrichtung der Energie- und Klimaschutzpolitik der EU und die Auswirkungen des Emissionsrechtehandels auf die Industriebranchen des Landes. Zu den wirksamsten Stellschrauben beim Klimaschutz gehörten die Erneuerbaren Energien, so Minister Aeikens. Der Minister weiter: ¿Es ist Aufgabe der Politik, Zielkonflikte wie Netzengpässe, agrarstrukturelle und ökologische Problemstellungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien aufzugreifen und darauf zu reagieren. Deshalb ist es wichtig, dass Sachsen-Anhalt seine reichhaltigen Erfahrungen auf diesem Gebiet in die EU-Politik einfließen lässt. Dazu hat das heutige Gespräch beigetragen.¿ Wirtschaftsminister Haseloff sagte: ¿Die Umweltallianz zeigt, dass nicht immer verpflichtende Gesetze und Verordnungen erlassen werden müssen. Effektiver Umweltschutz lässt sich auch über die Stärkung von Akzeptanz und Selbstverantwortung leisten. Dies belegen viele bemerkenswerte Eigeninitiativen der beteiligten Unternehmer. Sie haben erkannt: Effizienter Einsatz von Ressourcen sowie gezielte Abfallvermeidung führt auch zu Kostensenkungen, umweltbewusste Betriebsführung verbessert das Ansehen in der Öffentlichkeit." Gemeinsam betonten die Gesprächspartner die Bedeutung der EU-Energiestrategie und des Emissionsrechtehandels für die Industrie des Landes. Daneben ist Herausbildung eines funktionierenden Energiebinnenmarktes eine notwendige Voraussetzung, um die Klimaschutzziele mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu erreichen. Beide Minister thematisierten auch notwendige Ausnahmen für solche Branchen, die aufgrund des Emissionsrechthandels künftig nicht vertretbare Wettbewerbsnachteile haben. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Die Bundesregierung hat sich am Wochenende angesichts der hohen Energiepreise auf ein drittes Entlastungspaket verständigt. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt die Beschlüsse. „Das Paket enthält sowohl kurzfristige als auch mittelfristige Entlastungen, die insbesondere Geringverdienern und der Mittelschicht in Sachsen-Anhalt zugutekommen“, erklärte der Minister am Montag. „Es freut mich auch, dass sich die Ampel zudem auf eine Strompreisbremse geeinigt hat. Dass zu deren Finanzierung Zufallsgewinne von Energieunternehmen herangezogen werden sollen und dabei eine Einigung auf europäischer Ebene angestrebt wird, ist angesichts der vernetzten Energiemärkte sinnvoll.“ Zugleich zeige die von Kanzler Olaf Scholz bereits genannte Alternative einer nationalen Lösung die Entschlossenheit der Bundesregierung, so Willingmann. „Energieunternehmen, die durch die Krise und Mechanismen der Preisbildung in Europa (Merit-Order-Prinzip) zufällig enorm hohe Gewinne erwirtschaften, müssen künftig mit der Abschöpfung des Zufallsgewinns rechnen. Verbraucher werden daraus spürbar entlastet.“ Entscheidend, so der Minister weiter, sei es allerdings, dass diese Pläne trotz der Verknüpfung von Preisbremse und Gewinn-Abschöpfung rasch umgesetzt werden: „Dies ist auch ein wichtiges Signal an die stark belasteten Bürgerinnen und Bürger.“ Das dritte Entlastungspaket hat ein Volumen von 65 Milliarden Euro und umfasst neben einer Strompreisbremse und einem Dämpfer für Netzentgelte Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner sowie für alle Studierende. Darüber hinaus wird der Wohngeldanspruch von 640.000 auf rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2023 werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch das moderne Bürgergeld abgelöst; der Satz wird bei 500 Euro liegen. Alle Maßnahmen im Überblick sind auf den Internetseiten der Bundesregierung nachzulesen. „Als Wissenschaftsminister bin ich erleichtert, dass nach dem Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger nun alle Studierenden eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Für die rund 55.000 Studierenden in Sachsen-Anhalt ist das eine gute Nachricht“, betonte Willingmann weiter. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn und Twitter .
Das Projekt "Kraftwerkspark und Klimaschutz bis 2030" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von r2b energy consulting GmbH durchgeführt. Der Altersstruktur des deutschen Kraftwerksparks besteht in den kommenden Dekaden ein zunehmender Bedarf an neuen Erzeugungskapazitäten, die zum einen kompatibel zu den langfristigen Klimaschutzzielen und zum anderen im Bezug auf ihre Flexibilität geeignet sind, die überwiegend dargebotsabhängigen EE zu ergänzen. Für den Bereich der fossilen Kraftwerke besteht dabei neben dem Neubau von Kraftwerken auch die Möglichkeit des Retrofits und damit der Laufzeitverlängerung von Teilen des bestehenden Kraftwerksparks. Die Entwicklung des Kraftwerksparks wird maßgeblich durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der KWK, den Atomausstieg, den EU-Emissionshandel und die Entwicklung der Brennstoffpreise beeinflusst. Zudem beeinflussen auch der verstärkte europäische Stromhandel und die zunehmenden Preiselastizität der Nachfrage im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Laststeuerung die Entwicklung des Kraftwerksparks. Es soll in diesem Projekt anhand eines europäischen Strommarktmodells untersucht werden, wie sich der Kraftwerkspark unter Erfüllung der langfristigen Klimaschutzziele und Erhalt der Versorgungssicherheit bis zum Jahr 2030 volkswirtschaftlich effizient entwickeln sollte. Die Ergebnisse sind eine wichtige Voraussetzung für die in den nächsten Jahren anstehenden Impulse für die Entwicklung der Stromversorgung, insb. bei neuen fossilen Kraftwerken und Speicher.
Das Projekt "Green Energy Markets in Europe - Corporate carbon strategies outlook to 2010" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Mit den 'Corporate carbon strategies outlook to 2010' verfasste Ecofys in Zusammenarbeit mit Reuters Business Insight einen Report, der den sich entwickelnden Emissionshandelsmarkt detailliert untersucht. Damit bietet der Report Analysen sowie eine Handlungsperspektive, die Ihnen helfen wird, die bestmöglichen Carbon Strategien zu entwickeln. (Dieser Report ist eine Überarbeitung der Fassung aus 2002)
Das Projekt "Gasschwemme erreicht Europa: Starke Effekte auf Preise, Sicherheit und Marktstruktur" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Bank AG, DB Research durchgeführt. Die Gasschwemme läutet eine Zeitenwende auf dem europäischen Gasmarkt ein. Der freie Gaspreis wird zur neuen Benchmark und bestimmt den Preistrend. Das neue Preisumfeld bringt viele Chancen und Herausforderungen für Haushalts- und Industriekunden, Stadtwerke, Regionalversorger, freie Händler, Newcomer, Kraftwerksbetreiber, Importeure und Gasproduzenten. Betroffen sind die traditionellen Langfristverträge und typische Großprojekte - rund um Pipelinebau, LNG-Infrastruktur und Gasspeicher. Die Versorgungssicherheit steigt, auch weil die Schwemme die Gas-OPEC schwächt.
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Deutsch | 42 |
Englisch | 17 |
Resource type | Count |
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Keine | 24 |
Webseite | 21 |
Topic | Count |
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Boden | 19 |
Lebewesen & Lebensräume | 21 |
Luft | 17 |
Mensch & Umwelt | 45 |
Wasser | 8 |
Weitere | 45 |