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Indikator: Energieverbrauch für Gebäude

Die wichtigsten Fakten Der gebäuderelevante ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ sank zwischen 2008 und 2023 um 20,1 %. Laut dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 sollte der Wärmebedarf zwischen 2008 und 2020 um 20 % sinken. Er sank bis 2020 nur um 10,9 %. Seitdem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die dadurch ausgelösten Anstrengungen zum Energiesparen reduziert sich der gebäuderelevante Endenergieverbrauch. Im Vergleich zum Vorjahr ist er um 5,8 % gesunken. Welche Bedeutung hat der Indikator? Für Raumwärme in Gebäuden wurden in Deutschland im Jahr 2023 25,6 % des gesamten Endenergieverbrauchs aufgewendet. Weitere 5,1 % entfielen auf den Bereich Warmwasser. Zum Vergleich: Der gebäuderelevante Wärmeverbrauch (Raumwärme und Warmwasser) war somit für 30,7 % des gesamten Endenergieverbrauchs verantwortlich, der Verkehrssektor für rund 30,8 %. Damit die "Energiewende" gelingen kann, brauchen wir daher auch eine " Wärmewende ". Der ⁠ Indikator ⁠ basiert auf einem der quantitativen Ziele der Energiewende. Er setzt sich zusammen aus dem Verbrauch für Raumwärme, Raumkühlung und Warmwasser. Bei Nicht-Wohngebäuden wird gemäß Energieeinsparrecht zusätzlich die fest installierte Beleuchtung erfasst. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der gebäuderelevante ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ sank zwischen 2008 und 2023 um 20,1 % auf 792 Terawattstunden. Dies entspricht 34,9 % des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Obwohl die Wohn- und Nutzfläche in den betrachteten Jahren zugenommen hat, ging der Energieverbrauch für Raumwärme insgesamt zurück. Dies erklärt sich hauptsächlich durch bessere energetische Standards bei Neubauten und die Sanierungen der Altbauten. Die Schwankungen zwischen den Jahren ergeben sich vor allem durch die unterschiedlichen Witterungsbedingungen in den verschiedenen Jahren. Die große Verbrauchsreduzierung um 5,8 % gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf Anstrengungen zum Energiesparen in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zurückzuführen. Die Bundesregierung hat sich 2010 in ihrem Energiekonzept zum Ziel gesetzt, den Wärmebedarf der Gebäude, spezifiziert als Endenergieverbrauch für Wärme, bis 2020 um 20 % gegenüber dem Stand von 2008 zu senken (BMWi, ⁠ BMU ⁠ 2010). Dieses Ziel wurde nicht erreicht, der Verbrauch sank bis 2020 nur um 10.9 %. Wie wird der Indikator berechnet? Die für die Berechnung des Indikators erforderlichen Daten wurden durch die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bereitgestellt. Im Rahmen von Forschungsvorhaben wurden sogenannte Anwendungsbilanzen berechnet, die den Verbrauch von ⁠ Endenergie ⁠ in verschiedenen Anwendungsbereichen (zum Beispiel Raumwärme, mechanische Energie etc.) darstellen. Die angewandte Methodik ist in verschiedenen Dokumenten beschrieben. Die Zahlen sind der letzten Veröffentlichung der Anwendungsbilanzen entnommen (AGEB 2023) . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme" .

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeführt. Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen. Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung. Vordrucke zur EEWärmeG-DV Bln Rechtsvorschriften Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Informationsportal Erneuerbare Energien Informationen zum EEWärmeG Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin EnEV – Energieeinsparung in Gebäuden

Wissenschaftliche Begleitung der rechtlichen, ökonomischen und bautechnischen Fragestellungen zur Vereinfachung und Umstellung der Anforderungsgrößen im Energieeinsparrecht für Gebäude

Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung der rechtlichen, ökonomischen und bautechnischen Fragestellungen zur Vereinfachung und Umstellung der Anforderungsgrößen im Energieeinsparrecht für Gebäude" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Guidehouse Germany GmbH.Das Energieeinsparrecht im Gebäudebereich verwendet bislang ein Referenzgebäudesystem mit den Anforderungsgrößen Primärenergieverbrauch und Transmissionswärmeverlust. Bisherige Reformen waren darauf gerichtet, dieses System zu verbessern. Gegenstand dieses Forschungsprojektes ist ein vollständiger Systemwechsel im Gebäudeenenergierecht. Die Anforderungsgrößen im Gebäudeenenergierecht sollen sowohl die Treibhausgasemissionen ausdrücken als auch die Energieeffizienz sicherstellen (bevorzugt mittels THG/CO2 und Gesamtendenergie) sowie, insbesondere für Wohngebäude, ohne Referenzgebäudesystem auskommen. Ziel ist die erhebliche Vereinfachung des Systems, die Anrechnung gebäudenah erzeugter erneuerbarer Energie, die realitätsnahe Berechnung des Energiebedarfs und der Klimawirkungen eines Gebäudes sowie die Einordnung in den Zielpfad für einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050.

Gebäudeenergiegesetz – GEG

Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.

Microsoft PowerPoint - TO2_Pietsch_GEG

DAS GEG AUS SICHT EINES ENERGIEDIENSTLEISTERS Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Dipl.-Ing. Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz (GEG) GEG führt bestehendes Energieeinsparrecht zusammen EnEG/EnEVEEWärmeG Energieeinsparungsgesetz (EnEG)  Gesetzlicher Rahmen für Energiewende im Gebäudebereich  Orientierung an EU-Vorgaben (Niedrigstenergie- standard für Neubau)  Gesetzl. Ermächtigungsgrundlage f. EnEV Energieeinsparverordnung (EnEV)  Effizienzstandards für Neubauten und Bestandsgebäude (bei Änderung/Umbau)  Nachrüstpflicht  Informationspflicht (Energieausweis)Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14%  Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten und, im Falle von Gebäuden der öffentlichen Hand, auch bei grundlegenden Renovierungen  Ersatzmaßnahmen zur Effizienzsteigerung als Alternative zum EE-Einsatz zulässig (KWK, Fernwärme, EnEV-Übererfüllung) Zusammenführung im Gebäudeenergiegesetz 2 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz Beschluss nach mehrjährigem Gesetzgebungsprozess Aktueller Stand  Bundestag hat am 18. Juni das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen  Billigung durch Bundesrat am 3. Juli 2020  GEG tritt am 1. November in Kraft (EE-Änderungen seit 14.08.2020) Inhalt  Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetzeswerk  Angehängt: Abstandsregelungen für Windkraftanlagen an Land und Streichung des 52-GW-Deckels für Photovoltaik 3 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch

Teilprojekt H: Zukunftsfeld Mieterstrommodelle^Teilprojekt I: Entscheidungskontexte bei der energetischen Gebäudesanierung^SÖF-BuergEn: Perspektiven der Bürgerbeteiligung an der Energiewende unter Berücksichtigung von Verteilungsfragen, Teilprojekt G: Institutionelle Gestaltungsoptionen zur Gebäudesanierung - juristische Optionen

Das Projekt "Teilprojekt H: Zukunftsfeld Mieterstrommodelle^Teilprojekt I: Entscheidungskontexte bei der energetischen Gebäudesanierung^SÖF-BuergEn: Perspektiven der Bürgerbeteiligung an der Energiewende unter Berücksichtigung von Verteilungsfragen, Teilprojekt G: Institutionelle Gestaltungsoptionen zur Gebäudesanierung - juristische Optionen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und soziale Arbeit.

129. Bauministerkonferenz in Magdeburg Webel: ?Energieeinsparrecht muss bezahlbar bleiben?

Auf ihrer 129. Konferenz (BMK), sie fand am 20. und 21. Oktober 2016 in Magdeburg statt, haben die Bauministerinnen, -minister,       -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer es ausdrücklich begrüßt, dass der Bund in den Jahren 2017 und 2018 weitere 500 Millionen Euro jährlich für den Wohnungsbau als Kompensationsmittel zur Verfügung stellen wird.   ?Natürlich, und da sind sich alle Bauminister der Länder einig, werden diese Mittel zielgerecht und bedarfsgerecht eingesetzt. Gerade vor dem Hintergrund der Zuwanderung und Integration, aber auch mit Blick auf die Familien mit niedrigem Einkommen können und wollen wir so noch mehr bewegen?, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchef Thomas Webel. Er führt seit Anfang des Jahres den Vorsitz der Bauministerkonferenz der Länder.   ?Wichtig ist uns?, ergänzte Sachsen-Anhalts Bauminister, ?dass wir die zusätzlichen Mittel entsprechend den unterschiedlichen Wohnungsbausituationen und vorhandenen Beständen in den jeweiligen Bundesländern einsetzen können?.   Florian Pronold, Staatssekretär im Bundesbauministerium: ?Alle sind in der Pflicht, den Wohnungsneubau mit anzukurbeln: Der Bund verdreifacht seine Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau der Länder auf 1,5 Mrd. Euro. Die Länder sind aufgefordert diese Mittel zweckentsprechend einzusetzen und durch eigene Mittel zu ergänzen, damit mehr bezahlbarer Mietwohnraum geschaffen wird.  Ich begrüße den Beschluss der Bauministerkonferenz, dazu ein transparentes Berichtswesen aufzubauen.?   Ein weiterer Punkt der Beratungen der Bauminister war die Weiterentwicklung im Energieeinsparrecht. Die BMK hat erneut gegenüber dem Bund die Notwendigkeit bekräftigt, dass bei der Novellierung des Energieeinsparrechts eine hohe Klimaschutzwirkung mit niedrigen Bau- und Betriebskosten vereinbar sein muss. Dabei geht es um Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und Vereinfachung.   Die Bauminister der Länder unterstützen die Einführung der neuen Baugebietskategorie ?Urbane Gebiete?. Ziel ist eine höhere Flexibilität bei der Schaffung verdichteter städtischer Räume mit sowohl gewerblicher Nutzung als auch mehr Wohnraum. Hierzu Baustaatssekretär Pronold: ?Ich freue mich, dass die Bauministerkonferenz ohne Gegenstimmen das ?Urbane Gebiet? unterstützt, die der Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums vorsieht?.    Am so genannten Kamingespräch der Bauminister im Rahmen der BMK nahm auch die Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks teil.  Die nächste Sitzung der BMK wird am 23. und 24. November 2017 in der Lutherstadt Wittenberg stattfinden. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Sonderbauministerkonferenz in Berlin Webel: ?Verteilung weiterer Kompensationsmittel des Bundes künftig stärker am Bedarf ausrichten?

Auf ihrer 128. (Sonder-) Bauministerkonferenz (BMK) haben die Bauminister/-innen und -senatoren/-innen der Länder gestern in Berlin u.a. Fragen des Energieeinsparrechts bei Gebäuden und der künftigen Förderung des sozialen Wohnungsbaus erörtert.   ?Unser gemeinsamer Beschluss im Hinblick auf die Verteilung zusätzlicher Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau ist richtungsweisend?, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchef Thomas Webel, der seit Anfang dieses Jahres den Vorsitz der Konferenz führt. Der Bund sei gebeten worden, unter Beteiligung der Länder einen Vorschlag zur sachgerechten Verteilung der Gelder zu erarbeiten. ?Vor dem Hintergrund der Integration von Zuwanderern bleibt die Förderung des sozialen Wohnungsbaus eine gesamtstaatliche Aufgabe. Hier haben wir eine gemeinsame Verantwortung?, betonte der Minister. Das funktioniere nur mit der Solidarität der Länder untereinander.   Der Bund hat im Vorjahr, im Rahmen des so genannten Asylpakets, seine Kompensationszahlungen an die Länder bis 2019 jährlich um  500 Millionen Euro aufgestockt. Die Länder haben sich verpflichtet, diese zusätzlichen Mittel für die soziale Wohnraumförderung einzusetzen.   Im Rahmen der Absprachen auf Bundesebene zu den Eckwerten des Bundeshaushalts 2017 und dem Finanzplan bis 2020 wurde inzwischen vereinbart, zu den schon aufgestockten Kompensationszahlungen weitere 500 Millionen Euro jährlich im Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu verankern.   Die Verteilung dieser zusätzlichen Gelder soll sich nunmehr stärker an Bedarfsschwerpunkten orientieren.   Diesbezüglich ist das BMUB gebeten worden, gemeinsam mit den Ländern einen sachbezogenen Vorschlag zu Verteilungsschlüssel und Modalitäten zu erarbeiten.   Energieeinsparrecht bei Gebäuden   Die Bauminister/-innen und -senatoren/-innen der Länder hatten sich auf ihrer Sitzung im Oktober vorigen Jahres darauf geeinigt, dass eine Neukonzeption von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz notwendig ist. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, hat hierzu nun im Rahmen der Sonderkonferenz erste Überlegungen vorgestellt.   Die Länder haben die Bundesministerin gebeten, dass umgehend die von ihr zugesagte Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft einberufen wird, um gemeinsame Modelle zur strukturellen Neukonzeption zu erarbeiten.   Nächster Sitzungstermin  Die nächste reguläre Sitzung der BMK findet am 20./21.Oktober 2016 in Magdeburg statt. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Erarbeitung einer Integrierten Wärme- und Kältestrategie

Das Projekt "Erarbeitung einer Integrierten Wärme- und Kältestrategie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.

Konzepte für die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse des Klimaschutzes im Gebäudebereich

Das Projekt "Konzepte für die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse des Klimaschutzes im Gebäudebereich" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Der Gebäudebereich ist zentral für die Erreichung der klimaschutzpolitischen Verpflichtungen Deutschlands. Um diese Verpflichtungen einzuhalten, sind eine Erhöhung der Energieeffizienz i.V.m. der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich dringend erforderlich. Die erheblichen CO2-Minderungspotenziale im Gebäudebereich werden allerdings aufgrund verschiedener rechtlicher Hemmnisse nicht (schnell genug) realisiert. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung die Finanzierung der Förderung der Sanierungsvorhaben (KfW-Programme) ab 2015 haushaltsunabhängig zu gestalten. Der Auftragnehmer soll Lösungskonzepte für die Beseitigung bzw. Verringerung rechtlicher Hemmnisse in den verschiedenen Rechtsbereichen (besonders Architektenrecht (HOAI) und Vergaberecht) vorschlagen und Konzepte für rechtskonforme und wirtschaftlich tragfähige Finanzierungskonzepte entwickeln. Dafür sind die bestehenden für den Gebäudebestand wie für Neubauten relevanten Rechtsvorschriften umfassend und systematisch auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen und weiterzuentwickeln. Die Rechtskonzepte sind hinsichtlich ihrer betriebs- und volkswirtschaftlichen Wirkungen zu vergleichen. Bei der Empfehlung von Vorzugslösungen ist die Verzahnung der Rechtskonzepte untereinander sowie mit dem bestehenden Recht zu beleuchten. Die Studie knüpft an Ergebnisse der abgeschlossenen UFOPLAN-Vorhaben 'Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung' und 'Rechtskonzepte zur Beseitigung des Staus energetischerSanierungen im Gebäudebestand'.

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