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Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999

Das Projekt "Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ingenieurbüro Hauser.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeführt. Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen. Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung. Vordrucke zur EEWärmeG-DV Bln Rechtsvorschriften Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Informationsportal Erneuerbare Energien Informationen zum EEWärmeG Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin EnEV – Energieeinsparung in Gebäuden

EnOB: Durchgängige Methoden für die ganzheitliche Betriebsoptimierung von raumlufttechnischen Anlagen

Das Projekt "EnOB: Durchgängige Methoden für die ganzheitliche Betriebsoptimierung von raumlufttechnischen Anlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung.

EnOB: Durchgängige Methoden für die ganzheitliche Betriebsoptimierung von raumlufttechnischen Anlagen, Teilvorhaben: Methoden und Tools zum stationären Monitoring von RLT-Anlagen

Das Projekt "EnOB: Durchgängige Methoden für die ganzheitliche Betriebsoptimierung von raumlufttechnischen Anlagen, Teilvorhaben: Methoden und Tools zum stationären Monitoring von RLT-Anlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: BUILD.ING Consultants + Innovators GmbH.

EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkt: IKT-Konzepte

Das Projekt "EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkt: IKT-Konzepte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz m.b.H..Die Veränderungen der Energiewende haben u.a. durch die höhere Fluktuation im Stromsektor auch Einfluss auf den Wärmesektor. So können zum einen durch flexible KWK-Anlagen oder Wärmepumpen die Schwankungen auf der Stromseite in Kombination mit der Wärmedeckung sinnvoll kompensiert werden. Zum anderen wird zur Zielerreichung der Energiewende ebenfalls eine erhöhte Wärmeerzeugung durch erneuerbare Erzeuger benötigt. Damit sowohl der flexible stromgeführte KWK-Betrieb als auch die Erzeugung durch erneuerbare Wärmeerzeuger optimal in Wärmenetze integriert werden kann, möchte das Konsortium, bestehend aus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hamburg Energie GmbH und der eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz mbH, die Entwicklung und testweise Umsetzung eines intelligenten Wärmenetzes durchführen. Ähnlich wie im Smart Grid (intelligentes Stromnetz) könnte so durch die kommunikationstechnische Anbindung aller Akteure und Prozesse im Wärmenetz eine höchstmögliche Effizienz sowie größtmögliche Flexibilität bereitgestellt werden. In dem hier vorgestellten Projekt werden während einer vierjährigen Laufzeit Konzepte für alle beteiligten Ebenen des Wärmenetzes entwickelt und deren Wirksamkeit durch umfangreiche Feldtest in einem großen Nahwärmenetz nachgewiesen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Projektes 'Smart Power Hamburg'(SPH) kann so die Infrastruktur der zukünftigen Wärmeversorgung erforscht werden. Das Projekt besteht aus den folgenden Teilprojekten: 1. Simulation (Jahr 1-4) 2. Konstruktive Smart-Heat-Grid-Konzepte (Jahr 1-3) 3. IKT-Konzepte (Jahr 1-2) 4. Betriebskonzepte (Jahr 2-3) 5. Betriebsüberwachung (Jahr 2-4) 6. Integrationskonzepte (Jahr 1-4) 7. Projektbegleitende Maßnahmen (Jahr 1-4) Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsplanung befindet sich in der beigefügten Vorhabenbeschreibung.

EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkte: Konstruktive Konzepte, Betriebskonzepte, Betriebsüberwachung

Das Projekt "EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkte: Konstruktive Konzepte, Betriebskonzepte, Betriebsüberwachung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hamburg Energie GmbH.Die Veränderungen der Energiewende haben u.a. durch die höhere Fluktuation im Stromsektor auch Einfluss auf den Wärmesektor. So können zum einen durch flexible KWK-Anlagen oder Wärmepumpen die Schwankungen auf der Stromseite in Kombination mit der Wärmedeckung sinnvoll kompensiert werden. Zum anderen wird zur Zielerreichung der Energiewende ebenfalls eine erhöhte Wärmeerzeugung durch erneuerbare Erzeuger benötigt. Damit sowohl der flexible stromgeführte KWK-Betrieb als auch die Erzeugung durch erneuerbare Wärmeerzeuger optimal in Wärmenetze integriert werden kann, möchte das Konsortium, bestehend aus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hamburg Energie GmbH und der eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz mbH, die Entwicklung und testweise Umsetzung eines intelligenten Wärmenetzes durchführen. Ähnlich wie im Smart Grid (intelligentes Stromnetz) könnte so durch die kommunikationstechnische Anbindung aller Akteure und Prozesse im Wärmenetz eine höchstmögliche Effizienz sowie größtmögliche Flexibilität bereitgestellt werden. In dem hier vorgestellten Projekt werden während einer vierjährigen Laufzeit Konzepte für alle beteiligten Ebenen des Wärmenetzes entwickelt und deren Wirksamkeit durch umfangreiche Feldtest in einem großen Nahwärmenetz nachgewiesen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Projektes 'Smart Power Hamburg' (SPH) kann so die Infrastruktur der zukünftigen Wärmeversorgung erforscht werden.

Gebäudeenergiegesetz – GEG

Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.

EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkte: Simulation, Integrationskonzepte

Das Projekt "EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkte: Simulation, Integrationskonzepte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Competence Center Erneuerbare Energien und Energieeffizienz.Die Veränderungen der Energiewende haben u.a. durch die höhere Fluktuation im Stromsektor auch Einfluss auf den Wärmesektor. So können zum einen durch flexible KWK-Anlagen oder Wärmepumpen die Schwankungen auf der Stromseite in Kombination mit der Wärmedeckung sinnvoll kompensiert werden. Zum anderen wird zur Zielerreichung der Energiewende ebenfalls eine erhöhte Wärmeerzeugung durch erneuerbare Erzeuger benötigt. Damit sowohl der flexible stromgeführte KWK-Betrieb als auch die Erzeugung durch erneuerbare Wärmeerzeuger optimal in Wärmenetze integriert werden kann, möchte das Konsortium, bestehend aus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hamburg Energie GmbH und der eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz mbH, die Entwicklung und testweise Umsetzung eines intelligenten Wärmenetzes durchführen. Ähnlich wie im Smart Grid (intelligentes Stromnetz) könnte so durch die kommunikationstechnische Anbindung aller Akteure und Prozesse im Wärmenetz eine höchstmögliche Effizienz sowie größtmögliche Flexibilität bereitgestellt werden. In dem hier vorgestellten Projekt werden während einer vierjährigen Laufzeit Konzepte für alle beteiligten Ebenen des Wärmenetzes entwickelt und deren Wirksamkeit durch umfangreiche Feldtest in einem großen Nahwärmenetz nachgewiesen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Projektes 'Smart Power Hamburg' (SPH) kann so die Infrastruktur der zukünftigen Wärmeversorgung erforscht werden.

Microsoft PowerPoint - TO2_Pietsch_GEG

DAS GEG AUS SICHT EINES ENERGIEDIENSTLEISTERS Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Dipl.-Ing. Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz (GEG) GEG führt bestehendes Energieeinsparrecht zusammen EnEG/EnEVEEWärmeG Energieeinsparungsgesetz (EnEG)  Gesetzlicher Rahmen für Energiewende im Gebäudebereich  Orientierung an EU-Vorgaben (Niedrigstenergie- standard für Neubau)  Gesetzl. Ermächtigungsgrundlage f. EnEV Energieeinsparverordnung (EnEV)  Effizienzstandards für Neubauten und Bestandsgebäude (bei Änderung/Umbau)  Nachrüstpflicht  Informationspflicht (Energieausweis)Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14%  Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten und, im Falle von Gebäuden der öffentlichen Hand, auch bei grundlegenden Renovierungen  Ersatzmaßnahmen zur Effizienzsteigerung als Alternative zum EE-Einsatz zulässig (KWK, Fernwärme, EnEV-Übererfüllung) Zusammenführung im Gebäudeenergiegesetz 2 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz Beschluss nach mehrjährigem Gesetzgebungsprozess Aktueller Stand  Bundestag hat am 18. Juni das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen  Billigung durch Bundesrat am 3. Juli 2020  GEG tritt am 1. November in Kraft (EE-Änderungen seit 14.08.2020) Inhalt  Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetzeswerk  Angehängt: Abstandsregelungen für Windkraftanlagen an Land und Streichung des 52-GW-Deckels für Photovoltaik 3 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch

201012_PM_12._LNW-Treffen_GEG_Wernigerode._final.pdf

Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, den 12. Oktober Aus drei wird eins: Landesnetzwerktreffen in Wernigerode beleuchtet neues Gebäudeenergiegesetz Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Dieses führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammen. In dem GEG werden die energetischen Anforderungen an Neubauten und an Bestandsgebäude sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung geregelt. Doch welche relevanten Neuerungen bringt das Gesetz mit sich? Wie stark werden kommunale Bau- und Sanierungsprojekte beeinflusst? Und werden mit dem GEG die gesetzlichen Klimaziele erreicht? Diesen und weiteren Fragen widmete sich das 12. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in der vergangenen Woche in Wernigerode. Die mehr als 80 teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft zeigen, dass das Thema auf großes Interesse stößt. Umweltstaatssekretär Klaus Rehda, der die Veranstaltung gemeinsam mit Wernigerodes Oberbürgermeister Peter Gaffert und Thomas Pietsch, Referent des Verbands Kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), eröffnete, lobte die Bemühungen, bestehende Gesetze zusammenzuführen und zu vereinfachen. Da er weiterhin Handlungsspielräume auf Landesebene sieht, bekräftigt er, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt derzeit an den Umsetzungsempfehlungen arbeite und bestehende Richtlinien an die neuen Standards anpasse. Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurden die energetischen Anforderungen an die Sanierung von Bestandsbauten sowie an Neubauten zwar nicht weiter verschärft, dennoch bringt es einige Neuerungen mit sich. Diese führte Referentin Silvia Westermann von der ITG Energieinstitut GmbH aus. So beinhaltet das neue GEG unter anderem eine strengere Sorgfaltspflicht bei der Ausstellung von Energieausweisen, die Einführung eines Niedrigstenergiegebäudestandards, die Festlegung neuer Primärenergiefaktoren, die Einführung einer Innovationsklausel, um technologieoffene Ansätze bei der energetischen Sanierung zu ermöglichen, sowie ein Verbot von neuen reinen Ölheizungen ab 2026. Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 Im Anschluss an den Fachvortrag berichteten der VKU Sachsen-Anhalt aus Sicht eines Energiedienstleisters und die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt in Hinblick auf die GEG- Nachweisführung. Der Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben Dr. Naumann stellte neben seiner Sicht aus der Perspektive der Wohnungswirtschaft noch ein innovatives Modelprojekt vor, welches sich mit der warmmietenneutralen Sanierung befasst. Mit dem Sanierungskonzept „Energiesprong“ sollen dabei neben der Realisierung der energetischen Standards die Kosten und der Zeitaufwand für die energetische Sanierung reduziert werden. Dadurch sei eine sozialverträgliche Steigerung der Sanierungsquote möglich. Ob mit dem Gebäudeenergiegesetz auch die gesetzten Klimaziele erreicht werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig bestimmbar. Klarheit wird die erste turnusmäßige Überprüfung der GEG-Umsetzung im Jahr 2023 bringen. Peter Steinfurth, Leiter des Fachbereichs Öffentlicher Sektor bei der LENA, betonte: „Das Klima verhandelt nicht mit uns. Wir dürfen keine Zeit verlieren und müssen jetzt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um den Klimawandel zu bremsen.“

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