§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."
Ecofys hat in Zusammenarbeit mit Fraunhofer ISI, IZES gGmbH, Öko Institut e.V. und Prof. Dr. Jur. Klinski das 2009 neu in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) über einen Zeitraum von drei Jahren evaluiert. Die wesentlichen Projekterkenntnisse sind: - Aufgrund der Beschränkung des EEWärmeG auf Neubauten hat das Gesetz keine Auswirkung auf Bestandsgebäude, in denen die wesentlichen Wärmeverbräuche anfallen. - Die Erfüllung des EEWärmeG erfolgt hauptsächlich über Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 15 Prozent. - Durch den Einsatz erneuerbarer Energien werden durch jeden Neubau-Jahrgang jährlich derzeit rund 90 Mio. m Erdgas und 40 Mio. Liter Heizöl eingespart. In den Neubauten seit 2009 wurden in 2011 insgesamt rund 102 Mio. l Heizöl und rund 264 Mio. m Erdgas eingespart. - Im Neubau 2011 ergeben sich durch das EEWärmeG jährliche Einsparungen an CO2 - Äquivalenten in Höhe von rund 217.000 t (in 2009 und 2010 zwischen 205.000 und 225.000 t), wobei die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien mit rund 38 Prozent dazu beiträgt. In 2011 wurden somit durch den Neubau seit 2009 insgesamt Emissionen von 646.000 t CO2 - Äquivalenten eingespart.
An der Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes von Wärmedämmstoffen im Hochbau zur Reduzierung der CO2 -Emissionen besteht seit dem Klimaschutzgipfel von Rio de Janeiro 1992 kein Zweifel mehr. Deutschland verpflichtete sich dort, die CO2 -Emissionen bis zum Jahr 2005 um 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1987 zu verringern. Mit Einführung der Wärmeschutzverordnung WschVO 1994 wurde der Heizenergiebedarf um 30 Prozent, mit seit 2001 gültigen Energieeinsparverordnung EnEV um weitere 25-30 Prozent verringert. Die gestiegenen Anforderungen an den Wärmeschutz bewirkten ein Wachstum des deutschen Dämmstoffmarkts von 1992 bis 1997 um ca. 50 Prozent. Zeitgleich entwickelte sich bei den Verbrauchern ein Bedürfnis nach natürlichen, ökologischen und gesunden Baustoffen, das die Markteinführung einer Reihe von natürlichen, organischen Faserdämmstoffen (NOFD) zusätzlich begünstigte. Diese Dämmstoffe basieren aus der Rohstoffbasis von (Alt-) Papier, Schafwolle, Baumwolle, Holz, Kokos, Flachs, Hanf, etc. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Dämmstoffen, wie z.B. Mineralwollen und Hartschäume, sind die Emissionen bei der Herstellung, Verarbeitung und in der Nutzungsphase der natürlichen Dämmstoffe noch nicht restlos geklärt. Ziel des Forschungsvorhabens war es daher, Informationsdefizite abzubauen und für die einzelnen Dämmstoffgruppen und Einbaumethoden eine exemplarische Datenbasis über Belastungen beim Einbau und in der Nutzungsphase zu schaffen. In den Untersuchungsumfang aufgenommen wurden Produkte, die über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik verfügen bzw. genormt sind. Für die gesamte Bandbreite der natürlichen, organischen Faserdämmstoffe wurden in der reellen Baupraxis die unterschiedlichen Einbringmethoden (offenes Aufblasen feucht und trocken, Sprühverfahren, Einblasen, manueller Einbau von Matten und Platten) in die verschiedenen Einbaustellen (Boden, Wand, Decke, Dach) erfasst.
Am 1. Mai 2014 trat eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese betrifft nicht nur den allgemeinen Wohnungsbau, sondern auch einen Großteil der Hochbauten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung wertvoller Energiereserven müssen die Anstrengungen zur Senkung des Energiebedarfs und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verstärkt werden. Hierbei kommt den Gebäuden des Bundes eine Vorbildfunktion zu, die sie meist - besonders im Bestand - noch nicht einnehmen. Dabei erweist sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll, sondern verschafft oftmals auch den in den Gebäuden arbeitenden Menschen mehr Behaglichkeit. Durch erhöhte Oberflächentemperaturen und mit einer besser geregelten Anlagentechnik lassen sich beispielsweise in den großen Hallen und Werkstätten der WSV Zuglufterscheinungen reduzieren. Ein auf solche Weise gesteigertes Behaglichkeitsgefühl hat vielfach sogar den Nebeneffekt, dass niedrigere Rauminnentemperaturen als angenehm empfunden werden, was wiederum der Energieeinsparung dient. Auch zum Werterhalt der Immobilie und zur Einsparung von Betriebskosten sind diese Sanierungsmaßnahmen äußerst wichtig. Im Rahmen der Gebäudeerhaltung sollte ein vorrangiges Ziel die Einführung eines Energiemanagementsystems sein.
Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.
Seit Juni 2014 ist der aktuelle Erlass zur 'Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten' in Kraft. Darin werden Vorgaben für den Bundesbau zur Unterschreitung der Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung 2013 gemacht. Mit Inkrafttreten der novellierten EnEV-Anforderungen am 1. Januar 2016 erhöhen sich die Anforderungen für neu zu errichtende Nichtwohngebäude. Will der Bund weiterhin seine Vorbildfunktion wahrnehmen, muss der EnEV-Erlass sinnvoll fortgeschrieben werden. Im Forschungsprojekt sollen dazu die Grundlagen erarbeitet werden. Ausgangslage: Seit Juni 2014 ist der aktuelle Erlass zur 'Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten' (BI3-8133.2/3) in Kraft. Darin werden Vorgaben für den Bundesbau zur Unterschreitung der Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung 2013 (EnEV 2013) gemacht. Mit dem Inkrafttreten der novellierten EnEV-Anforderungen am 1. Januar 2016 erhöhen sich die Anforderungen für neu zu errichtende Nichtwohngebäude. Will der Bund weiterhin seine Vorbildfunktion wahrnehmen, muss der EnEV-Erlass sinnvoll fortgeschrieben werden. Ziel: Bei der Fortschreibung des EnEV-Erlasses sind Anforderungen an die energetische Qualität von neu zu errichtenden Bundesbauten zu formulieren, die über die Anforderungen der EnEV 2016 hinausgehen. Auch im Zusammenhang mit der Anpassung und Weiterentwicklung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) ergeben sich Erfordernisse. Es muss auch hier überprüft werden, welche energetischen Ziele einerseits formuliert und andererseits mit angemessenem Aufwand realisiert werden können. Im Forschungsprojekt sollen dazu die Grundlagen erarbeitet werden, indem Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an geeigneten Referenzgebäuden durchgeführt werden.
Ziel des im Rahmen des Forschungsprogramms Zukunft Bau geförderten Projektes 'Cost Optimal-Level - Modellrechnungen' war es, das deutsche kostenoptimale Niveau- von Neubau und Bestandsgebäuden zu bestimmen und mit dem gültigen Mindeststandard (EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG) zu vergleichen. Dies beinhaltete neben einer Betrachtung der makro- und mikroökonomischen Perspektive auch eine Sensitivitätsanalyse, um den Einfluss wesentlicher Parameter zu bestimmen. Das von Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) finanzierte Grundlagenforschungsprojekt ermöglicht einen sehr tiefen Einblick in die aktuellen und künftigen EnEV-Anforderungen, sowie den Einfluss der unterschiedlichen Parameter und Berechnungsarten. Mit der seitens der EU geforderten wirtschaftlichen Überprüfung der nationalen Umsetzungen der Gebäuderichtlinie sollen die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Anforderungsniveaus gestellt werden.
„Auf dem 19. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ am 19. November in Halberstadt drehte sich alles um die Frage „Wie können Kommunen Energie und Kosten sparen?“. Von aktuellen gesetzlichen Regelungen, über das Unterstützungsangebot der Landesenergieagentur bis hin zu nachahmenswerten Praxisbespielen, konnten die ca. 80 Teilnehmer neue Eindrücke gewinnen und mit den Referenten ins Gespräch kommen.“ Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 70 Bürgermeister, Amtsleiter, Vertreter von Energieversorgungsunternehmen, Klimaschutz und Energiemanager folgten am 13. November 2024 der Einladung der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in die Hansestadt Stendal zum 18. Treffen des Landesnetzwerkes „Energie und Kommune“. Anlass für die diesjährige Themensetzung war die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, welche zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Am 23. November 2023 fand auf Schloss Hundisburg das 17. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ der LENA statt. Themenschwerpunkt war die Frage, welche Herausforderungen und Aufgaben hinsichtlich einiger gesetzlicher Neuerungen zukünftig auf die Kommunen im Land zukommen. Rund 130 Bürgermeister, Bauamtsleiter, Klimaschutzmanager, Verwaltungsmitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Unternehmen, Stadtwerken und der Wohnungswirtschaft diskutierten in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der LENA, wie die vom Bund beschlossene kommunale Wärmeplanung in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am Mittwoch, den 9. November 2022, das mittlerweile 16. von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) organisierte Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“. Die hohe Anzahl an Akteuren aus dem kommunalen Umfeld, die gestern nach Halle (Saale) gekommen sind, verdeutlicht einmal mehr den großen Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung. Denn genau dieses Thema stand an diesem Tag im Mittelpunkt des Geschehens. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 16. November 2021 kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Unternehmen im kommunalen Umfeld sowie aus der öffentlichen Verwaltung zum 15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" in Magdeburg zusammen. Unter dem Titel "ENERGIEWENDE IST MEHR(WERT)" stand die kommunale Partizipation an Energieprojekten im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) nutzte das nunmehr 14. Treffen des Landesnetzwerks "Energie und Kommune" am 27. Mai 2021, um Kommunen auf die Chancen und Stolpersteine kommunaler Energieausschreibungen aufmerksam zu machen, die im Zuge der anstehenden Mehrbelastungen durch die CO 2 -Bepreisung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mehr als 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Sachsen-Anhalts Kommunen haben das Angebot gern angenommen, sich aktiv in die Diskussion eingebracht und die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse verfolgt. Als Hauptreferentin der Online-Veranstaltung erläuterte Katrin Anders von der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, einem Unternehmen der kommunalen Spitzenverbände und Kooperationspartner des Städte- und Gemeindebundes, den Ablauf von kommunalen Energievergaben in einzelne Schritten, häufig auftretende Fehler sowie aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der geltenden Regelungen. Den Vortrag der Referentin bieten wir Ihnen hier zum Download an: Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am 17. März 2021 mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die zur Klärung der für Kommunen geltenden juristischen Fragestellungen beitragen soll. Inwieweit lassen sich z.B. Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen? Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 8. Oktober 2020 fand das 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" mit dem Thema "Aus drei wird eins - Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)" in Wernigerode statt. Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft aus ganz Sachsen-Anhalt informierten sich zum aktuellen Stand der neuen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus wurde das GEG auch aus dem Blickwinkel der kommunalen Unternehmen, des kommunalen Wohnungsbaus und der Fachingenieure beleuchtet. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 14. November 2019 fand das 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" unter dem Thema "Klar zur (Wärme-)Wende? - Kommunen auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung" in Magdeburg statt. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, dem Verband kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), konnten wir 75 Gästen und Netzwerkpartnern ein abwechslungsreiches Programm bieten Die Präsentationen der Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 31. Mai 2018 fand in Burg (bei Magdeburg) das 10. Landesnetzwerktreffen "Energie und Komme" mit den Schwerpunktthemen "Straßenbeleuchtung, E-Mobility und kommunale Abwasserwirtschaft: Aktionsfelder für eine erfolgreiche Kommune" statt. Präsentationen zum Download: Über 40 Teilnehmer diskutierten am 30. November 2017 auf dem 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" im Salzlandtheater in Staßfurt zum Thema "Effizienz mit Einspargarantie: Energieeinspar-Contracting in der Kommune" und tauschten ihre Erfahrungen hierzu aus. Vorträge zum Download: Das 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 27. April 2017 unter dem Motto "Klimaschutz = Kostensenkung" in den Räumen der LEUCOREA in der Lutherstadt Wittenberg statt. Vorträge der Referenten zum Download: Mehr als 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Wärme. Das bedeutet: Die Energiewende entscheidet sich im Wärmebereich. Kommunen sind dabei Schlüsselakteure. Wo sie auf dem Weg zur Wärmewende stehen, was sie hemmt und antreibt, war Thema des 7. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 20. Oktober 2016 im Schlossgartensalon zu Merseburg. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Wie kommunales Energiemanagement eingesetzt werden kann, um Energieeffizienz- und Kosteneinsparpotenziale in Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen zu erschließen, war Thema des 6. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 21. April 2016 in Schönebeck (Elbe). Die Vorträge der Fachreferenten bieten wir Ihnen hier kostenfrei zum Download an: Unter dem Motto "Energieeinsparcontracting - Eine Chance für knappe Kassen?!" fand das 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" am 19. November 2015 Im Kornhaus Dessau statt. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" fand am 28. Mai 2015 im Katharinenturm in Magdeburg statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 3. Dezember 2014 im Rathaus Wernigerode zum Thema "Energieeffiziente Betriebsführung von Heizungs- und Lüftungsanlagen" statt. Hier erhelten Sie die Vorträge der Referenten zum Download: Das 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 8. Juli 2014 in Halle (Saale) statt. Ziel der Veranstaltung war es Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen aus ganz Sachsen-Anhalt dafür zu sensibilisieren, jede Neuanschaffung im Gesamtpaket zu betrachten. Die Vorträge der Referenten können hier heruntergeladen werden: Die Auftaktveranstaltung des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" fand am 21. Mai 2014 zum Thema "Energieeffiziente Straßen- und Gebäudebeleuchtung in Kommunen" im Haus des Handwerks in Magdeburg statt. Die Vorträge stehen hier zum Download bereit:
Energiesparmaßnahmen beginnen mit einfachen Dingen wie dem richtigen Heizen und Lüften oder dem Vermeiden eines ständigen Stand-By-Betriebes von Elektro- und Heimelektronikgeräten. Schon durch geringfügige Investitionen wie z.B. selbstklebendes Dichtungsband für undichte Fenster und Türen oder den Einsatz von LED- oder Energiesparlampen können die Kosten und der Energieverbrauch gesenkt werden. Hausbesitzer können darüber hinaus weitere Energiekosten sparen, z.B. durch eine Heizungsmodernisierung, den Austausch der alten Pumpe oder eine bessere Wärmedämmung. Die Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatung hilft Ihnen dabei, Energieeinsparpotentiale aufzudecken und Ihre Energiekosten zu senken. Sie bekommen z.B. Unterstützung bei der Planung und Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen oder beim Neubau auf hohem energetischem Niveau bei der Nachweisführung im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei der Beratung zur Inanspruchnahme der staatlichen Förderung wie z.B. Zuschüsse und vergünstigte Kredite sowie bei der bei der konkreten Beantragung von Fördermitteln. "Energieberater" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Handwerker und Schornsteinfeger, Techniker, Ingenieure und Architekten haben die Möglichkeit, sich entsprechend weiterzubilden. Verschiedene nachgewiesene Zulassungen, Qualifikationen, Zertifizierungen und Listeneintragungen erlauben also, einen anerkannten Energieberater zu finden. Eine Zulassung durch das BAfA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bedeutet beispielsweise, dass die notwendigen Fachkenntnisse nachgewiesen sind und kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratenen besteht. Im Energieatlas Sachsen-Anhalt finden Sie eine Übersicht von Energieberatern in Ihrer Nähe. Für die qualitätsgesicherte Inanspruchnahme und Abwicklung der Förderprogramme „Vor-Ort-Beratung“ (BAfA) und „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau) sollte auf die Liste der Energieeffizienz-Experten der Deutschen Energieagentur (dena) zurückgegriffen werden. Durch diese bundesweit gültige und berufsständisch übergreifende Liste ist es leichter geworden, einen geeigneten Experten für die genannten Förderprogramme zu finden. Ab dem 01.06.2014 müssen Sachverständige in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sein, um bei der KfW eine Bestätigung zum Antrag oder einen Online-Antrag in den Förderprodukten Energieeffizient Bauen (153) und Sanieren (151, 152, 430) erstellen zu können.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 180 |
| Land | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 163 |
| Text | 10 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 17 |
| offen | 169 |
| unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 187 |
| Englisch | 34 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 5 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 122 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 60 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 111 |
| Lebewesen und Lebensräume | 108 |
| Luft | 66 |
| Mensch und Umwelt | 188 |
| Wasser | 56 |
| Weitere | 188 |