UBA-Projektion: Nationales Klimaziel bis 2030 erreichbar Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,1 Prozent weniger Treibhausgase (THG) als 2022. Das zeigen neue Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Gründe sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, ein Rückgang der fossilen Energieerzeugung und eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbrauchern. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 674 Millionen Tonnen THG freigesetzt – 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Insbesondere der Verkehrssektor muss beim Klimaschutz aber nachsteuern. Er verfehlt seine Klimaziele erneut deutlich und liegt 13 Millionen Tonnen über dem zulässigen Sektor-Budget. UBA -Präsident Dirk Messner ordnet die Zahlen so ein: „Mit Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine hatten viele die Sorge, dass wir eine Renaissance der Kohle und anderer fossiler Energieträger sehen werden. Wir wissen heute, dass das nicht passiert ist. Das liegt vor allem am sehr erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist ein großer Schritt, der uns in den kommenden Jahren beim Klimaschutz helfen wird. Aber nicht in allen Sektoren stehen wir glänzend da. Vor allem der Verkehrssektor bleibt weiter ein großes Sorgenkind. Hier muss dringend mehr passieren – etwa durch den Ausbau der Elektromobilität und den Abbau des Dienstwagenprivilegs und anderer klimaschädlicher Subventionen. Mit Blick auf das Jahr 2030 bin ich zuversichtlich, dass wir die nationalen Klimaziele einhalten können. Wir sind bereits ein großes Stück beim Klimaschutz vorangekommen. Zu Beginn der Legislaturperiode gingen wir für 2030 noch von 1.100 Millionen Tonnen THG zu viel aus. Jetzt sehen wir in unseren Projektionen für 2030, dass diese Lücke geschlossen werden wird, wenn wir weiter so ambitioniert am Klimaschutz arbeiten.“ Im Sektor Energiewirtschaft sind die THG-Emissionen 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 51,8 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 20,1 Prozent gesunken, was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge auf rund 155 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente im Jahr 2023. Dies entspricht einem Rückgang von fast 13 Mio. Tonnen oder 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegt der Industriesektor mit rund 18 Mio. Tonnen CO2 -Äquivalente unter seiner Jahresemissionsmenge für 2023. Auch hier wird der Emissionsrückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends sind die negative konjunkturelle Entwicklung und gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten. Auch im Gebäudesektor konnte eine Emissionsminderung von 8,3 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf rund 102 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente (minus 7,5 Prozent) erreicht werden. Trotz dieser Minderung überschreitet der Gebäudesektor erneut die gemäß BUndes-Klimaschutzgesetz (KSG) erlaubte Jahresemissionsmenge, diesmal um rund 1,2 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Wesentliche Treiber für den Rückgang der Emissionen sind wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 und höhere Verbraucherpreise. Auch der Zubau an Wärmepumpen wirkte sich positiv auf die Emissionsentwicklung im Gebäudebereich aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden. Im Verkehr wurden 2023 rund 146 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die THG-Emissionen im Verkehrssektor rund 1,8 Mio. Tonnen (1,2 Prozent) unter dem Wert von 2022 und rund 13 Mio. Tonnen über der nach KSG für 2023 zulässigen Jahresemissionsmenge von 133 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Im Vorjahr waren die Emissionen noch leicht angestiegen. Angesichts der nur geringen Überschreitung im Gebäudesektor ist der Verkehr damit der einzige Sektor, der sein Ziel deutlich verfehlt und sich weiter vom gesetzlichen Zielpfad entfernt. Haupttreiber des geringen Emissionsrückgangs sind dabei aber nicht etwa effektive Klimaschutzmaßnahmen, sondern die abnehmende Fahrleistung im Straßengüterverkehr. Verglichen mit 2022 hat der Pkw-Verkehr 2023 dagegen leicht zugenommen. Die im vergangenen Jahr neu zugelassenen Elektrofahrzeuge im Pkw-Bestand wirken hier leicht emissionsmindernd. Projektionsdaten für das Jahr 2030: Aus den heute veröffentlichten aktuellen UBA-Projektionsdaten 2024 wird im Vergleich zum UBA-Projektionsbericht 2023 deutlich, dass die neuen Klimaschutzmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene ihre Wirkung entfalten können. Mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben die nationalen Klimaziele bis 2030 sektorübergreifend erreichbar. Die sogenannte kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge zeigt sektorübergreifend bis 2030 sogar eine Übererfüllung von 47 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten. Dem Ziel, im Jahr 2030 die THG-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern, kommt Deutschland mit den aktuell vorgesehenen Maßnahmen demnach sehr nahe. Wie die Emissionsdaten zeigen auch die aktuellen Projektionsdaten, dass die Klimaschutzanstrengungen in den einzelnen Sektoren unterschiedlich erfolgreich sind. So weist der Verkehrssektor bis 2030 eine kumulierte Minderungslücke von 180 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf. Im Sektor Gebäude werden bis 2030 wiederum 32 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente mehr emittiert als vorgesehen. Dahingegen übertrifft der Sektor Energiewirtschaft sein Emissionsziel um 175 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, was maßgeblich auf einen gelungenen Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 basiert. Auch der Sektor Industrie übertrifft laut Projektionsdaten seine gesetzlichen Vorgaben um 37 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, dabei geht in den kommenden Jahren die Erholung der Industrie einher mit ihrer Dekarbonisierung. Die Sektoren Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges übererfüllen ihre Ziele um 29 Mio. Tonnen, bzw. um 17 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Weitere Informationen: Die vorliegenden Emissionsdaten für das Jahr 2023 stellen die gegenwärtig bestmögliche Berechnung dar. Sie sind insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2024 veröffentlichten detaillierten Inventare der THG-Emissionen des Jahres 2022 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den THG-Emissionen in Deutschland für das Jahr 2023 veröffentlicht das UBA im Januar 2025 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission. Für die Erstellung der Projektionsdaten und des Projektionsberichts der Bundesregierung beauftragt das UBA regelmäßig ein unabhängiges Forschungskonsortium, das mit einem integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich die aktuelle Klimaschutzpolitik auf die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen Deutschlands auswirkt. Der Fokus liegt auf den Ergebnissen in den Sektoren bis zum Jahr 2030 und auf dem Jahr 2045. Das UBA koordiniert die Arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft sowie Landnutzung , Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft). Diese Projektionen sollten nicht als Prognose für kommende Jahre missverstanden werden. Für Projektionen werden Modelle eingesetzt, die eine langjährige, plausible Treibhausgasemissionsentwicklung unter den Bedingungen und Annahmen zum Zeitpunkt des Modellierungsstarts projizieren. Auftretenden Sondereffekten und unvorhergesehenen, kurzfristigen Ereignissen, wie z. B. die Energiekrise im vergangenen Jahr, sind methodisch nicht oder nur begrenzt integrierbar. Zusätzlich zu dem heute veröffentlichten Kurzpapier „Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt“ zu den Projektionsdaten 2024 hat das UBA bereits Anfang März 2024 die Annahmen für die Berechnung der Treibhausgasprojektionen veröffentlicht: Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Instrumente Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Rahmendaten
The following policy recommendations for the Federal Government will secure the supply of gas for the winter of 2022 and beyond, without sacrificing climate protection goals. Key findings in the second chapter to make liquefied natural gas a transitional solution and to ensure that the supply of gas is as environmentally friendly as possible are to make more efficient use of the gas pipeline infrastructure in Europe, to make the LNG terminals compatible with hydrogen and to diversify by finding new supply countries in the most sustainable way possible. A rapid ramp-up of the use of hydrogen in the steel and chemical industries can safeguard Germany’s competitiveness. The third chapter discusses how the crisis can be overcome through savings in gas and energy consumption, for example through mandatory sector reduction targets and a targeted and tailored energy saving campaign. A few simple steps can also further accelerate the development of renewable energy sources and thus simultaneously mitigate the crisis and achieve the ambitious climate protection goals. The German Environment Agency ( UBA ) has also identified major potential savings for industry if gas-intensive products are made more recyclable. The focus of the fourth chapter turns to supplier countries and Germany’s role in the international energy crisis. Proposals are made on how fossil fuel lock-ins in industrialised and developing countries can be avoided, e.g. through climate clubs, and how global carbon neutrality can be achieved through sinks and negative emissions. Veröffentlicht in Texte | 162/2022.
Dieses Kurzpapier bietet konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen können, schnellstmöglich den Verbrauch von Gas und Öl zu reduzieren, um die Energieversorgung sicherzustellen, die Verbraucher*innen zu entlasten und gleichzeitig zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit beizutragen. Das Papier enthält Vorschläge, die innerhalb weniger Wochen und daher bis zum nächsten Winter problemlos umzusetzen sind. Ergänzend werden bestehenden UBA -Vorschläge zusammengefasst und die weiteren Schritte für die Beschleunigung der Nachhaltigkeitstransformation skizziert. Veröffentlicht in Texte | 74/2022.
This short paper offers practical measures that could help to reduce the consumption of oil and gas as quickly as possible in order to secure the country’s energy supply, relieve the burden on consumers and at the same time contribute to combating climate change and enhancing sustainability. Chapter 3 in particular focuses on short-term measures that can easily be carried out within a few weeks and therefore before next winter. This is supplemented by a summary of existing German Environment Agency ( UBA ) proposals in Chapter 4, which outlines the next steps for accelerating the sustainability transformation. Veröffentlicht in Texte | 161/2022.
Mit 177 deutschen Kommunen und Landkreisen nimmt eine neue Rekordzahl an der internationalen Aktionswoche teil Nachhaltige Mobilität spart Energie – und das auf ganz vielfältige Weise. In der Europäischen Mobilitätswoche (EMW), die vom 16. bis 22. September stattfindet, zeigen Kommunen gemeinsam mit lokalen Akteuren, dass nachhaltig mobil sein, auch Energie sparen kann. „Die Energiekrise ist Vielen im Alltag präsent und hat zum Umdenken angeregt. Das diesjährige Motto – Energiesparen – der Europäischen Mobilitätswoche greift diese Entwicklungen auf. Kommunen aus ganz Europa zeigen vor diesem Hintergrund, wie nachhaltige Mobilität im Alltag funktionieren kann. Denn zu Fuß gehen, Radfahren oder Verkehrsmittel gemeinsam nutzen, spart Energie. Das führt zu weniger Emissionen, geringeren Kosten, höherer Lebensqualität und schont damit gleichzeitig die Umwelt. Die kreativen Aktionen in der EMW sollen verdeutlichen, wie ein nachhaltig mobiler Alltag aussehen kann, mit dem man ganz nebenbei Energie sowie Geld spart“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). 2023 beteiligen sich 177 Städte, Gemeinden und Landkreise an der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTS WOCHE in Deutschland. Darüber hinaus engagieren sich 85 nicht kommunale Akteure, darunter Vereine, Hochschulen, Verkehrsverbünde und Unternehmen, mit eigenen MOBILITY ACTIONS im Rahmen der EMW. Sie alle zeigen, wie nachhaltige Mobilität konkret vor Ort aussehen kann: Mobilitätsoptionen werden vorgestellt, getestet und der Straßenraum so verändert, dass nachhaltige Mobilität und Lebensqualität im Fokus stehen. Informationsveranstaltungen, Wettbewerbe und Blicke hinter die Kulissen ermöglichen zudem neue Perspektiven und Inspiration für den Alltag. In vielen Kommunen, wie Backnang, Buchholz in der Nordheide und Gütersloh finden Aktionen rund um Schulwege statt, die Elterntaxis thematisieren und gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen an sicheren Schulwegen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen arbeiten. In Windeck feiert das lokale Carsharing einjähriges Jubiläum und in Darmstadt testet ein großangelegter Verkehrsversuch, wie es wäre, ein Quartier verkehrsberuhigt zu gestalten. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen dreht sich vieles darum, draußen nachhaltig mobil zu sein – ob mit dem Geländerollstuhl X8, der Outdoor Active Challenge oder geführten Wanderungen. Darüber hinaus sind in Kommunen im gesamten Bundesgebiet die Unterstützungsmaterialien der nationalen Koordinierungsstelle der EMW beim Umweltbundesamt im Einsatz: Von Schorndorf über Hannover bis Sankt Augustin erhalten Bürger*innen eine kleine Aufmerksamkeit fürs nachhaltige Pendeln. Manuelle Zählstationen zählen Radfahrer*innen und zahlreiche weitere Aktionen werben für mehr nachhaltige Mobilität. Weitere Informationen Die Europäische Mobilitätswoche (EMW) ist eine EU-Kampagne und bietet Kommunen aus ganz Europa die Möglichkeit, ihren Bürger*innen das Thema „Nachhaltige Mobilität“ stärker ins Bewusstsein zu rufen. In der Woche vom 16.-22. September und darüber hinaus werden im Dialog mit Bürger*innen Maßnahmen etabliert, die den Verkehr vor Ort dauerhaft klima- und umweltverträglicher gestalten. Zeitgleich finden europaweit in mehr als 2566 Städten und Gemeinden weitere Aktionen statt. In Deutschland wird die EMW seit 2016 vom Umweltbundesamt koordiniert.
Folgende Politikempfehlungen für die Bundesregierung stellen die Gasversorgung für den Winter 2022 und darüber hinaus sicher, ohne dabei die Klimaschutzziele aus den Augen zu verlieren. Damit Flüssiggas eine Übergangslösung wird und die Gasversorgung möglichst klimaschonend verläuft, sind zentrale Ergebnisse im zweiten Kapitel die Gasleitungsinfrastruktur in Europa optimaler zu nutzen, die Wasserstofffähigkeit der LNG-Terminals herzustellen und durch eine möglichst nachhaltige Suche neuer Lieferländer zu diversifizieren. Der schnelle Wasserstoffhochlauf in Stahl- und Chemieindustrie kann die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern. Wie die Krise zu bewältigen ist durch Einsparungen von Gas- und Energieverbrauch, beispielsweise über verbindliche Sektor-Reduzierungsziele und eine zielsichere und passgenau Energiesparkampagne, wird im dritten Kapitel diskutiert. Durch wenige Handgriffe kann außerdem der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin beschleunigt werden und somit gleichzeitig die Krise mildern und die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden. UBA stellt außerdem große Einsparpotenziale für die Industrie fest, wenn gasintensive Produkte kreislauffähiger gestaltet werden. Den Blick im vierten Kapitel auf die Lieferländer und Deutschlands Rolle im Geflecht der internationalen Energiekrise wendend, werden Vorschläge unterbreitet wie fossile lock-ins bei Industrie- und Entwicklungsländern vermieden werden können, bspw. durch Klimaklubs und globale Klimaneutralität durch Senken und negative Emissionen erreicht werden kann. Quelle: Bericht
Das LANUV hat zwei große Aufgaben: Den Schutz von Natur und Umwelt sowie den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Interessante Einblicke, wie das gelingt, gibt Ihnen dieser Jahresbericht. So bietet er einen spannenden Überblick über die Themenvielfalt des LANUV, beschreibt die Umsetzung konkreter Aufgaben und präsentiert interessante Projekte. Nicht zuletzt stellt er auch einige der rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, ohne die das LANUV seine verantwortungsvollen Aufgaben gar nicht erfüllen könnte. Eine Daueraufgabe des LANUV ist die Überwachung der Luftqualität. Basis dafür ist ein umfangreiches Messnetz. Es liefert verlässliche Daten, die die Identifikation von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ermöglichen. Ein Beispiel sind hier Untersuchungen des Einflusses der Binnenschifffahrt: In dem EUProjekt „CLINSH“ stellte das LANUV fest, dass sich der Schiffsverkehr auf dem Rhein deutlich geringer auf die Luftqualität auswirkt als erwartet. Im Fokus steht auch die Biodiversität. Um gefährdete Tier und Pflanzenarten zu schützen, setzt das LANUV weiterhin auf den erfolgreichen Vertragsnaturschutz in der Landwirtschaft. Das landesweite Biodiversitätsmonitoring wird ausgebaut. Damit lassen sich die Entwicklung der Insektenbestände dokumentieren und die Ursachen für Bestandsveränderungen analysieren. Die Folgen des globalen Klimawandels sind auch in NRW deutlich zu spüren. Als valide Grundlage für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung stellt das LANUV für Regionen, Kommunen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger wichtige Tools über den digitalen Klimaatlas zur Verfügung. Diese reichen von Starkregenhinweis und Hochwassergefahrenkarten über das Gründachkataster bis zu Prognosekarten zur Entwicklung der Grundwasserneubildung. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher setzt das LANUV weiterhin auch auf eine konsequente Überwachung des Marktes. So kontrolliert es zum Beispiel die Importe von Öko-Produkten aus Nicht-EU-Staaten. Die Nachhaltigkeit ist dem LANUV unverändert ein großes Anliegen. Wir haben uns zu einem Leitbetrieb für die nachhaltige Landesverwaltung NRW entwickelt und beispielsweise Grundsätze für mehr Nachhaltigkeit beim Kauf von Waren und Dienstleistungen formuliert. Im Zuge der Energiekrise hat eine Arbeitsgruppe zudem Maßnahmen entwickelt, wo das LANUV überall Strom und Wärme einsparen kann. Die Umsetzung hat bereits begonnen, die ersten Ergebnisse sind vielversprechend. Jahresbericht Jahresbericht Jahresbericht
Dieses Kurzpapier bietet konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen können, schnellstmöglich den Verbrauch von Gas und Öl zu reduzieren, um die Energieversorgung sicherzustellen, die Verbraucher*innen zu entlasten und gleichzeitig zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit beizutragen. Das Papier enthält Vorschläge, die innerhalb weniger Wochen und daher bis zum nächsten Winter problemlos umzusetzen sind. Ergänzend werden bestehenden UBA⥠-Vorschläge zusammengefasst und die weiteren Schritte für die Beschleunigung der Nachhaltigkeitstransformation skizziert. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Die befristete 29-Euro-Aktion für Abonnements im Berliner Stadtgebiet, vereinbart im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und finanziert vom Land Berlin als Teil des eigenen Entlastungspakets in der Energiekrise, startet heute. Für die drei Monate des Aktionszeitraums kann – von Oktober bis längstens Dezember 2022 – jeweils für 29 Euro pro Monat der ÖPNV im Berliner Stadtgebiet genutzt werden. Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin von Berlin : „Versprochen, gehalten: Heute startet der Verkauf für das 29-Euro-Ticket von Oktober bis Dezember. Berlin liefert und zeigt, wie eine konkrete Entlastung für die Berlinerinnen und Berliner, mehr Klimaschutz, aber auch moderne Mobilität und Teilhabe zusammengebracht werden können. Das 29-Euro-Ticket ist ein Teil unseres umfassenden Berliner Entlastungspakets, das wir nun zügig Schritt für Schritt umsetzen. Damit ist Berlin Vorreiter im Bundesgebiet.“ Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz : „Dort, wo wir schnell für Entlastung sorgen konnten, haben wir gehandelt: Vom Angebot, drei Monate lang für nur 29 Euro überall im Stadtgebiet Busse und Bahnen zu nutzen, profitieren Hunderttausende Menschen in diesem krisengeprägten Herbst und Winter. Ich danke allen Beteiligten, die sich hier mit Hochdruck für die Umsetzung eingesetzt haben. Wir werden jetzt intensiv daran arbeiten, dass lückenlos ab Januar ein bundesweites Nahverkehrsticket kommt. Mit einem dauerhaft attraktiven Nahverkehrsticket können wir dann auch verkehrspolitische Effekte für die Mobilitätswende erzielen.“ Wichtig für alle, die bereits jetzt ein Berliner AB-Abonnement besitzen (VBB-Umweltkarte, 10-Uhr-Karte, VBB-Firmenticket, Abo Ausbildung – jeweils für Tarifbereich AB): Diese Bestandskund*innen brauchen nichts zu unternehmen, denn die Preissenkung auf 29 Euro erfolgt automatisch via Abrechnung oder Gutschrift, wie schon beim bundesweiten 9-Euro-Ticket im Sommer. Neukundinnen und Neukunden können, um das Entlastungsangebot zu nutzen, in ein Abonnement Berlin AB mit reduziertem Preis im Oktober, November und Dezember einsteigen, und zwar am einfachsten online. Dies ist möglich insbesondere bei der BVG ( Abo.BVG.de ) und bei der S-Bahn Berlin ( abo-antrag.de ). Beim Online-Abschluss des Abos zum Oktober berechtigt bereits die vorgezeigte Bestellbestätigung (Abo-Einstiegskarte) zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis zur Fahrt mit Bahnen und Bussen in Berlin. Eine Chipkarte mit elektronischer Fahrtberechtigung ab November wird dann im Anschluss zugesandt. Natürlich ist der Abschluss eines Abonnements auch bei allen anderen Verkehrsunternehmen im VBB möglich, auch in den jeweiligen Verkaufsstellen und Kundenzentren. Was ist die 29-Euro-Aktion für Berliner AB-Abos? Während der 29-Euro-Aktion für Abonnements kann – beginnend ab Oktober bis längstens Dezember 2022 – jeweils für 29 Euro pro Monat ein Abonnement im Berliner Stadtgebiet genutzt werden. Der Tarifteilbereich Berlin C auf brandenburgischem Gebiet zählt nicht dazu. Wer kann das Angebot nutzen? Jede*r kann in ein Abonnement Berlin AB einsteigen. Wer bisher für seine ÖPNV-Fahrten in Berlin regelmäßig mehr als 29 Euro im Monat ausgegeben hat, sei es im Abonnement oder mit Einzelticket(s), wird durch einen Abschluss deutlich entlastet. Dies betrifft allein mehrere Hunderttausend Bestandskund*innen von AB-Abonnements, für die der Preis automatisch abgesenkt wird. Aber auch Abo-Einsteiger*innen können von dem Angebot profitieren und für wenig Geld mobil sein. Warum gibt es das Angebot nur im Abo? Dies hat rechtliche Gründe: Die Aktion ist Teil des vom Land Berlin finanzierten Entlastungspakets. Um zusätzliche Bundeszuschüsse für den ÖPNV in der Coronakrise nicht zu konterkarieren, muss das Angebot als 29-Euro-Rabattaktion für Abonnements umgesetzt werden. Wer das Abonnement über die drei Aktionsmonate hinaus zum regulären Preis weiter nutzen möchte, muss nichts unternehmen. Andernfalls bestehen angepasste Kündigungsmodalitäten. Muss ich ein Abonnement für mehrere Monate abschließen? Jede*r schließt zunächst ein Abonnement mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten ab. Der Einstieg kann zu jedem Monat erfolgen, ob Oktober, November, Dezember. Es bestehen angepasste Kündigungsmöglichkeiten ohne Nachteile für den Kunden zum Ende des Aktionszeitraums am 31.12.2022. Was passiert, wenn ich nicht kündige? Wer nicht kündigt, dessen Abonnement wird ab Januar 2023 zum geltenden VBB-Tarif fortgeführt. Für welche Tarifprodukte gilt diese Abo-Aktion nicht? Nicht inbegriffen sind Tarifprodukte, die im Gültigkeitsbereich über den Tarifteilbereich Berlin AB hinausgehen, also etwa verbundweite Angebote wie das VBB-Abo 65plus, das VBB-Abo Azubi oder Abonnements für Berlin ABC, Berlin ABC plus Landkreise). Die Aktion gilt ebenfalls nicht für das in Berlin ABC gültige Semesterticket. Kommt ab Januar 2023 das bundesweite ÖPNV-Ticket? Darüber verhandelt derzeit intensiv eine neu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Noch ist nicht geklärt, wie genau ein Anschlussangebot des Bundes und der Länder aussehen wird – und ob es, wie geplant, bereits im Januar zur Verfügung gestellt werden kann. Die 29-Euro-Aktion für Berlin AB ist insofern eine Überbrückungslösung – als zusätzliche Entlastung zum Bundespaket für Berlinerinnen und Berliner. Weitere Auskünfte sind bei der BVG, der S-Bahn und dem VBB zu erhalten, alle Kontaktmöglichkeiten finden sich unter BVG , S-Bahn Berlin beziehungsweise VBB
Der Atomausstieg in Deutschland Am 30. Juni 2011 legt der Beschluss des Bundestags zum Atomausstieg die Grundlage für den Neustart der Endlagersuche. Am 15. April 2023 wurden die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 wechselten in den Nachbetrieb, an den sich der Rückbau anschließt. Abschaltung nach befristeten Streckbetrieb Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgte in Deutschland für eine neue Debatte über die Energieversorgung und eine mögliche Verlängerung der Laufzeiten der letzten drei Atomkraftwerke. Der Bundestag hat am 11.11.2022 die Änderung des Atomgesetzes beschlossen: Demnach konnten die drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim und Emsland in einem befristeten Streckbetrieb noch bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden und sind dann abgeschaltet worden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Debatte um die Laufzeitverlängerung, die zu dem befristeten Streckbetrieb geführt hat. Bundestagsbeschluss von 2011: Das Ende der Hochrisikotechnologie Atomkraft Die Laufzeiten der letzten Atomkraftwerke Direkt nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, abgeschaltet. Dies waren: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das AKW Krümmel war bereits vom Netz. Am 31. Dezember 2021 wurden die Atomkraftwerke Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf abgeschaltet. Zum 15. April 2023 sind die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Sie sollten am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise konnten die drei AKW in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 für den Ausstieg aus der Atomenergie ebnete den Weg für ein geordnetes Ende der Hochrisikotechnologie in Deutschland. Dieser Bundestagsbeschluss fußte auf einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit und hatte deshalb eine besondere Qualität: Erstmals waren sich Atomenergiebefürworter und -gegner einig. Gleichzeitig ermöglichte der Ausstieg den Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Auslöser für die Abstimmung im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten damals eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Die deutsche Bundesregierung leitete nach dem katastrophalen Unfall im März 2011 umgehend das „Atom-Moratorium“ ein: In einem festgelegten Zeitraum von drei Monaten sollte die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke neu bewertet werden. Betrachtet wurden Szenarien, die sich aus den Kenntnissen des Unfallverlaufs in Fukushima ableiten ließen. Weitere Details zum deutschen Atomausstieg finden sich in der BASE-Publikation: „Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben“ . Die Meilensteine des Atomausstiegs: Von 2002 bis 2023 © pa/dpa | Wolfgang Kumm In Deutschland hatte man bereits rund 10 Jahre vor dem Reaktorunfall in Fukushima den schrittweisen Atomausstieg beschlossen. Mit der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke bis spätestens 15. April 2023 ist der Atomausstieg in Deutschland vollzogen. 2002: Änderung des Atomgesetzes © pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt. In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen. 2010: Neues Energiekonzept – Verlängerung der Laufzeiten © pa/ dpa | Armin Weigel Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor. Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen. März 2011: Die Kehrtwende nach Fukushima © digital globe Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende. Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen. Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund. Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren: Biblis A und Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz. August 2011: Erneute Änderung des Atomgesetzes und Begrenzung der Laufzeiten © pa/ dpa | Michael Kappeler Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne. Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt. Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1, Krümmel. Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet. April 2023: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland sind vom Netz gegangen Kernkraftwerk Isar © picture alliance / Peter Kneffel | Peter Kneffel Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke: Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf endgültig abgeschaltet. Am 15. April 2023 wurden die drei verbleibenden Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet: Isar 2 , Emsland und Neckarwestheim 2 . Diese drei Atomkraftwerke konnten über den geplanten Abschalttermin Ende 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Hochradioaktive Abfälle in Deutschland – Zwischenlagerung und Entstehung. Mit einem Klick auf die Karte, gelangen Sie zur interaktiven Karten-Anwendung. Sicherheitsfragen als Treiber für den Atomausstieg Zentral für die Entscheidung für den Atomausstieg war der Sicherheitsaspekt: Die Nutzung von Atomenergie verursacht für Mensch und Umwelt hochgefährliche radioaktive Strahlung und hinterlässt hochgiftige Abfälle. Über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Gewinnung des Rohstoffes Uran , über die Herstellung des Brennstoffs, den Betrieb von Atomkraftwerken bis zur Entsorgung – müssen hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Nur so können Risiken für Mensch und Umwelt reduziert und Missbrauch verhindert werden. Mehrfach in der Geschichte kam es allerdings zu schweren Unfällen, mit katastrophalen Folgen für die Gesellschaft und die betroffene Umwelt. In der Vergangenheit hat die deutsche Gesellschaft deshalb durch den Atomausstieg entschieden, dass die Risiken dieser Technologie den Nutzen übersteigen. Die weltweit bis heute ungelöste Endlagerfrage von hochradioaktiven Abfällen war in Deutschland ein zweiter zentraler Grund für den Ausstieg aus der Atomenergie. Denn hierzu gehört nicht nur das Betriebsende der Reaktoren, sondern auch die sichere Verwahrung der hochgefährlichen Hinterlassenschaften. Was also passiert mit den hochradioaktiven Abfällen? Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager gefunden werden – ergebnisoffen, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit . 2022 – Krieg in der Ukraine wirft neue Sicherheits-Bedenken auf Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine sind kerntechnische Anlagen nun das erste Mal zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Das zentrale Argument für den Atomausstieg – das Risiko katastrophaler Unfälle – hat sich in Deutschland und anderen Ländern damit verschärft. Atomausstieg: zentrale Voraussetzung für die Endlagersuche © pa//dpa | Mohssen Assanimoghaddam Gesetzlich geregelt: Die Suche nach einem Endlager 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Voraussetzung für die Endlagersuche Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager . Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“ Menge an hochradioaktiven Abfällen erstmals begrenzt Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes. www.endlagersuche-infoplattform.de Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, dauerhaft einen Schutz vor den hochgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Alle Informationen zum Thema Endlagersuche sind auf der Infoplattform des BASE gebündelt. Neue Technologien als Alternativen zur Endlagerung? © picture alliance / dpa | Uli Deck BASE-Gutachten bewertet SMR-Konzepte In jüngster Zeit werden immer wieder kleine, modulare Reaktoren, die Small Modular Reactors ( SMR ) , im Kontext neuer Reaktorkonzepte thematisiert. Sie versprechen günstige Energie, Sicherheit und wenig Abfälle. Das BASE hat diese Konzepte und die hiermit verbundenen Risiken in einem Gutachten bewerten lassen. Das Gutachten liefert eine wissenschaftliche Einschätzung zu möglichen Einsatzbereichen und den damit verbundenen Sicherheitsfragen. Es kommt zu dem Schluss, dass der Bau von SMR nur bei sehr hohen Stückzahlen wirtschaftlich und bei weiter Verbreitung mit erheblichen Risiken behaftet ist. Gutachten beantwortet Fragen zu Partitionierung und Transmutation (P&T) Auch zu Fragen von Partitionierung und Transmutation hat das BASE ein Gutachten erstellen lassen. Diesbezügliche Konzepte werden seit Jahrzehnten international als Möglichkeit diskutiert, um langlebige radioaktive Abfallstoffe abzutrennen (zu partitionieren) und diese in kurzlebige Abfallstoffe umzuwandeln (zu transmutieren). Die verschiedenen Konzepte sind jedoch bis heute nicht im industriellen Maßstab umsetzbar. Zudem ist davon auszugehen, dass Partitionierung und Transmutation nicht auf alle langlebigen Bestandteile des Abfalls anwendbar sein werden. Ein Endlager , das für eine Million Jahre von der Umwelt isoliert werden muss, wird daher weiterhin erforderlich bleiben. Newsletter Erhalten Sie unseren Newsletter monatlich per E-Mail und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Abonnieren 2002: Änderung des Atomgesetzes © pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt. In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen. 2010: Neues Energiekonzept – Verlängerung der Laufzeiten © pa/ dpa | Armin Weigel Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor. Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen. März 2011: Die Kehrtwende nach Fukushima © digital globe Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende. Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen. Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund. Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren: Biblis A und Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz. August 2011: Erneute Änderung des Atomgesetzes und Begrenzung der Laufzeiten © pa/ dpa | Michael Kappeler Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne. Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt. Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1, Krümmel. Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet. April 2023: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland sind vom Netz gegangen Kernkraftwerk Isar © picture alliance / Peter Kneffel | Peter Kneffel Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke: Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf endgültig abgeschaltet. Am 15. April 2023 wurden die drei verbleibenden Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet: Isar 2 , Emsland und Neckarwestheim 2 . Diese drei Atomkraftwerke konnten über den geplanten Abschalttermin Ende 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Gesetzlich geregelt: Die Suche nach einem Endlager 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Voraussetzung für die Endlagersuche Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager . Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“ Menge an hochradioaktiven Abfällen erstmals begrenzt Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes. Newsletter Erhalten Sie unseren Newsletter monatlich per E-Mail und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Abonnieren Weitere Details zum deutschen Atomausstieg Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Label: Broschüre Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Entwicklungen nach dem Reaktorunfall in Fukushima 10 Jahre nach Fukushima: Sicherheit weiterdenken Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 31 MB, barrierefrei⁄barrierearm) Position des Bundesumweltministeriums 12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall Endlagersuche-Infoplattform Pressemitteilungen zum Atomausstieg 10 Jahre Atomausstieg: Ein großer Erfolg, aber es gibt noch viel zu tun Atomausstieg erhöht die Sicherheit in Deutschland, aber es bleiben Risiken
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