Die Wasserkraftanlage „Hinterschmelz“ am Lambach in der Gemeinde Lam wird aufgrund eines unbefristeten Altrechts betrieben. Demnach ist Herr Dengscherz befugt, eine Wassermenge von bis zu 0,150 m³/s aus dem Lambach aus- und widereinzuleiten sowie den Lambach am Stauwehr auf Kote 17,80, bezogen auf einen Festpunkt (612,87 m ü. NN), aufzustauen. Herr Dengscherz plant nun den Umbau der Wasserkraftanlage und die Erweiterung der mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerbenutzungen. Hierzu hat der Unternehmer beim Landratsamt Cham einen Antrag auf Planfeststellung für die mit dem Umbau der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerausbauten gem. §§ 67, 68 WHG sowie einer Bewilligung für die mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerbenutzungen gem. §§ 10, 14 WHG gestellt. Für die aufgrund des Umbaus der Wasserkraftanlage erforderlichen bauzeitlichen Wasserhaltungsmaßnahmen wurde eine beschränkte Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG beantragt. Ca. 480 m bachaufwärts der bisherigen Ausleitungsstelle soll ein neues Ausleitungsbauwerk mit Spaltsiebrechen im in Fließrichtung rechten Ufer des Lambachs errichtet werden. Für die Ableitung des Wassers zum Turbinenhaus ist vorgesehen, eine ca. 640 m lange Druckrohrleitung DN600 über ein Waldgrundstück sowie mehrere Wirtschaftswiesen zu verlegen. Weiterhin ist die Errichtung eines neuen Turbinenhauses sowie eines neuen Unterwasserkanals geplant. Für die Errichtung des Krafthauses und die Anbindung an das Unterwasser sowie für die Errichtung des Ausleitungsbauwerks wird eine bauzeitliche Wasserhaltung erforderlich sein. Die bestehende Wehranlage an der bisherigen Ausleitungsstelle soll rückgebaut werden. Der Stauweiher inklusive Einlaufbauwerk, Fischaufstiegs- und Rechenanlage soll stillgelegt werden. In der Ausleitungsstrecke sind hydromorphologische Maßnahmen vorgesehen. Weiterhin soll im Zuge der Arbeiten eine unterhalb der künftigen Wiedereinleitungsstelle liegende, mittlerweile funktionslose Wehrschwelle rückgebaut werden. Für den Betrieb der Wasserkraftanlage soll der Lambach am neu zu errichtenden Ausleitungsbauwerk auf maximal 630,70 m ü. NN aufgestaut werden. Es soll max. 0,280 m³/s Wasser aus dem Lambach abgeleitet und nach der energetischen Nutzung wieder in den Lambach eingeleitet werden. Der Aufstau des Lambachs sowie das Ab- und Wiedereinleiten der Ausbauwassermenge sind Gewässerbenutzungen gemäß § 9 WHG, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung nach § 10 WHG bedürfen. Die oben beschriebenen Baumaßnahmen in und an den Gewässern sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 WHG. Die bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahme für den Bau des Turbinenhauses sowie die Anbindung an das Unterwasser bedarf einer beschränkten Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG. Das Verfahren hierzu wird separat durchgeführt. Auch das baurechtliche Verfahren zur Errichtung des Turbinenhauses wird separat durchgeführt.
Das Klimaschutzgesetz sieht eine Treibhausgasneutralität in 2050 u.a. durch den Ausbau an Erneuerbaren Energien vor. In dem Vorhaben soll untersucht werden, wie der aus Klimaschutzsicht erforderliche EE-Ausbau erreicht und Potenziale gehoben werden können. Es wird davon ausgegangen, dass der weitere Leistungszubau maßgeblich im Bereich der Windenergie und Photovoltaik stattfindet. Dies bringt dauerhaft eine Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Im Rahmen der fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Planungs- und Abstimmungsprozesse besteht für BMU und UBA Bedarf an hochspezialisierter wissenschaftlicher Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Im Zuge dieser Beratung sollen auch konkrete Vorschläge für modifizierte Instrumente und neue oder flankierende Maßnahmen erarbeitet werden, um die Voraussetzungen für einen aus Klimaschutzsicht robusten und stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Demgegenüber stellen sich im Bereich der Bioenergie vermehrt Fragen, wie eine klimagerechte Nutzung des nur begrenzten nachhaltigen Biomassepotenzials insbesondere im EEG-Kontext ausgestaltet werden kann. Auch hierzu besteht Bedarf für hochspezialisierte wissenschaftliche Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Inhaltlich werden voraussichtlich folgende Aspekte im Fokus stehen: 1. finanzielle Bürger- oder Gemeindebeteiligung bei Windenergie und insbesondere bei Photovoltaik angesichts zunehmender Anlagengrößen, 2. Anforderungen und Auswirkungen 'besonderer Solaranlagen' (Agrar-PV, schwimmende PV, Parkplatz-PV) im Rahmen der Innovationsausschreibungen, 3. Ausbaupfade , Ziel- und Flächensteuerung, Monitoring, 4. Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung oder andere staatliche Finanzierung, 5. Planungs- und Genehmigungsrahmen für Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen, 6. Klimagerechtere Ausrichtung des EEG mit Blick auf die Bioenergie.
Die Stromerzeuger bieten an der Strombörse einen Erzeugungspreis an, der die variablen Kosten des Kraftwerksbetriebs widerspiegelt. Anhand dieser Grenzkosten wird nach dem Merit-Order Prinzip schließlich der Strompreis ermittelt. Es ist jedoch zu hinterfragen, ob das Bieten nach Grenzkosten heute wie auch in einem zukünftig deutlich heterogener aufgestellten Kraftwerksportfolio, das an der Börse Handel treibt, weiterhin Bestand hat. So verändert die aktuelle Situation an den Energiemärkten durch die unvorhergesehenen starken Preisanstiege der Rohstoffe das gewohnte Handelsbild, denn bei einem gleichgebliebenen Kraftwerkspark sind die Beschaffungskosten bspw. für Gaskraftwerke überproportional gestiegen. Auch der europaweite Ausbau der erneuerbaren Energien kann Einfluss auf das Bietverhalten der Marktteilnehmer haben. Da die Grenzkosten der erneuerbaren Energien Anlagen nahezu null sind, kann deren zunehmender Handel an den Märkten zu großen Differenzen zwischen den Grenzkosten der bietenden Kraftwerke führen. Gleichzeitig können besonders die zu erwartenden Volatilitäten bei der Erzeugung aus erneuerbaren Energien zu sehr geringen Strompreisen führen und damit Refinanzierungen erschweren. Zusätzlich verbindet die europäische Marktkopplung unterschiedliche Erzeugungsparks miteinander und verändert damit ebenfalls die bestehenden Märkte und deren Handelseigenschaften. So kann es finanziell attraktiv erscheinen, einen Aufschlag auf die Grenzkosten oder eine strategisch platzierte Stromnachfrage zu nutzen. Im Rahmen des Vorhabens sollen daher die an der EPEX SPOT vorhandenen Gebotsdaten in den Preiskurven auf strategische Muster hin analysiert werden. Gefundene Strategien werden in einem zweiten Schritt in die Zukunft getestet. Dazu wird deren Einfluss auf den Strompreis und Investitionen in flexible Erzeugungstechnologien in Deutschland unter Berücksichtigung der in Zukunft stark unterschiedlichen nationalen Stromerzeugungssysteme in Europa untersucht.
Die Tagung 'Energieversorgung der Stadt Kiel' am 12.03.1988 wurde vom Oeko-Institut geplant und von Referenten des Oeko-Instituts bzw. der Stadt Kiel durchgefuehrt. Das Einfuehrungsreferat hielt Prof. Dr. Peter Hennicke zum Thema 'Vom Energieversorgungsunternehmen zum Energiedienstleistungsunternehmen'. Die weiteren Referate lauteten: 'Beteiligung an den Arbeitsgruppen Tarifsysteme', 'Energieeinsparung' und 'Alternativenergien'. Anschliessend folgte eine Podiumsdiskussion.
Das Ziel des Projektes besteht darin, das Potential einer auf den Anwendungsfall abgestimmten Herstellung von Ersatzbrennstoffen (EBS) aus Abfällen zu ermitteln. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Clausthal und mit der Bauhaus-Universität Weimar bearbeitet. Die Nutzung von Ersatzbrennstoffen (EBS) aus Abfallfraktionen gewinnt u.a. vor dem Hintergrund der Öffnung des Abfallmarktes und der Einsparung von Primärenergieträgern zunehmend an Interesse. Aus wenigen bekannten Beispielen ist jedoch ersichtlich, dass ein wirtschaftlicher Erfolg der Ersatzbrennstoffherstellung in Kombination mit Abfallbehandlungsverfahren nicht zwangsläufig mit einem ökologischen Vorteil verbunden ist und unter Umständen auch negative Auswirkungen im Vergleich zur klassischen Restabfallverbrennung zur Folge haben kann. Im Rahmen dieser Studie wurde das Hauptaugenmerk auf die Optimierung der Herstellung von Sekundärbrennstoffen aus energetischer Sicht gerichtet; Fragen bezüglich angereicherter Schadstoffgehalte in Ersatzbrennstoffen und Fragen bezüglich der Herstellungskosten von Ersatzbrennstoffen wurden nur ansatzweise berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser Studie lassen den Schluss zu, dass die mechanisch-biologische Herstellung von Ersatzbrennstoffen unter Beachtung der oben getroffenen Annahmen aus energetischen Gründen in jedem Fall einer Behandlung von originären Abfällen in einer Müllverbrennungsanlage vorzuziehen ist. Diese Feststellung lässt sich zwar in Anbetracht einer alleinigen energetischen Bilanzierung bejahen, ist aber unter Berücksichtigung einer gesamtheitlichen Betrachtung des MBA-Verwertungsweges zu relativieren. Eine verlässliche Gesamtbewertung ist nur unter Einbeziehung weiterer ökologischer, aber auch ökonomischer Gesichtspunkte zu treffen. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den Schadstoffgehalten der EBS zu widmen, da diese emissionsseitig durch die gesetzlichen Einschränkungen den Einsatz in den Mitverbrennungsanlagen limitieren.
Entwicklung eines Tropfbewaesserungssystems mit minimalem Druckbedarf und direkter Ankopplung an eine Solarpumpe.
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