Ecofys und Partner entwickelten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Nachrüststrategie für Stromerzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz. Konkret wurde untersucht, welche Anlagentypen (Wind-, Biomasse-, KWK- und Wasserkraftanlagen) nach welchen Verordnungen an das Stromnetz angeschlossen sind, und wie groß das Gefährdungspotential ist. Darauf aufbauend wurde abgeschätzt, wie hoch der Aufwand zur Anpassung der Anlagen an aktuelle Erfordernisse ist, um die Stabilität des Stromnetzes auch bei Störfällen zu gewährleisten. Als Ergebnis erarbeitete das Konsortium konkrete Handlungsempfehlungen für das Ministerium. Dabei wurden auch juristische Vorschläge für eine neue Verordnung entwickelt.
Eine oekologische Energiepolitik ist nur bei einer weitgehenden Autonomie der Kommunen moeglich. Das ist die Hauptthese der Folgestudie der 1980 erschienenen 'Energiewende' des Oeko-Instituts. Wurde damals nachgewiesen, dass sich bis ins Jahr 2030 etwa 50 Prozent der Energie (1980) einsparen laesst, so zeigt die neue Studie, wie dies zu erreichen ist: Strom- sowie Waermeproduktion muessen dezentralisiert werden. Die Aufsicht ueber die Energiewirtschaft, das Energierecht und die Tarifgestaltung beduerfen einer Aenderung.
Erneuerbare Energien, Flächen- und Ressourcenschutz sind wichtiger Bestandteil der klima- und umweltpolitischen Programme und Strategien des Bundes. Einen signifikanten Beitrag zur Minderung klimarelevanter Emissionen leisten energiesparende und energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen (z.B. durch reduzierte Zersiedelung und gut gestaltete hohe bauliche Dichte). Ziel des Vorhabens ist es, aufzuzeigen, welche klimaschutzbezogenen Gestaltungsmöglichkeiten mittels des bestehenden formalen und informellen Instrumentariums des Bauplanungsrechts und das besondere Städtebaurecht für eine klimagerechte Entwicklung kompakter Siedlungsstruktur für Kommunen bestehen. Schwerpunkt des Vorhabens sind planerische und flächenbezogene Fragestellungen zur Unterstützung des nachhaltigen Ausbaus erneuerbarer Energien. Hierzu sind ausgewählte Sparten der erneuerbaren Energiegewinnung mittels bundesweit recherchierter kommunaler Fallstudien, z.B. im Bereich Photovoltaik, Wärme-/Kälteversorgung einschließlich formaler und informelle Ansätze/Konzepte zu identifizieren, um Fragen der klimaschonenden Versorgung zu untersuchen. Hierzu gehören z.B. auch quartiersbezogene Maßnahmen des Stadtumbaus, z.B. Energie- und Wärmeversorgungssysteme, Gebäudeausrichtung/-kompaktheit für maximale Wärmegewinne sowie Mobilität. Hintergrund sind Aktualisierungen des Bau- und Planungsrechts (2011 & 2013), des Energierechts (z.B. GEG 2020). Weitere umweltbezogene fachrechtliche Regelungen, z.B. WHG, sind auch zu betrachten. Das schließt das Anpassungserfordernis von Bauleitplänen an Ziele der Raumordnung mit ein. Ergebnis ist eine praxisorientierte Handreichung für die kommunale Ebene mit Fokus auf die Verknüpfung planerischer und v.a. energiefachlicher Belange sowie weiterer fachrechtlicher Regelungen. Wesentliche Ansatzpunkte der Verknüpfung zwischen bestehenden Bauplanungs- und energiefachlichen sowie weiteren fachrechtlichen Regelungen sind kompakt und anschaulich zu illustrieren.