Eine oekologische Energiepolitik ist nur bei einer weitgehenden Autonomie der Kommunen moeglich. Das ist die Hauptthese der Folgestudie der 1980 erschienenen 'Energiewende' des Oeko-Instituts. Wurde damals nachgewiesen, dass sich bis ins Jahr 2030 etwa 50 Prozent der Energie (1980) einsparen laesst, so zeigt die neue Studie, wie dies zu erreichen ist: Strom- sowie Waermeproduktion muessen dezentralisiert werden. Die Aufsicht ueber die Energiewirtschaft, das Energierecht und die Tarifgestaltung beduerfen einer Aenderung.
The main objective of Annex 7 is to study institutional change related to the deployment of smart grids. Annex 7 is intended to initiate an international, coordinated, transdisciplinary research effort that supports technology-oriented smart grid activities. Annex 7 also aims to gather information and knowledge from the fields of innovation studies, political science, institutional economics, sociology, and energy law and make it tangible for policy makers and other stakeholders. Annex 7 specifically aims to support smart grid policy makers by focusing on the direction, effectiveness, and efficiency of the transformation to an energy system based on renewable energy. To complement other ISGAN annexes, it focuses on non-technical aspects and frameworks conducive to smart grid deployment by addressing societal needs, political governance, policy, regulatory aspects, and human behavior, taking into account the different institutional structures and governance traditions of ISGAN countries.
Erneuerbare Energien, Flächen- und Ressourcenschutz sind wichtiger Bestandteil der klima- und umweltpolitischen Programme und Strategien des Bundes. Einen signifikanten Beitrag zur Minderung klimarelevanter Emissionen leisten energiesparende und energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen (z.B. durch reduzierte Zersiedelung und gut gestaltete hohe bauliche Dichte). Ziel des Vorhabens ist es, aufzuzeigen, welche klimaschutzbezogenen Gestaltungsmöglichkeiten mittels des bestehenden formalen und informellen Instrumentariums des Bauplanungsrechts und das besondere Städtebaurecht für eine klimagerechte Entwicklung kompakter Siedlungsstruktur für Kommunen bestehen. Schwerpunkt des Vorhabens sind planerische und flächenbezogene Fragestellungen zur Unterstützung des nachhaltigen Ausbaus erneuerbarer Energien. Hierzu sind ausgewählte Sparten der erneuerbaren Energiegewinnung mittels bundesweit recherchierter kommunaler Fallstudien, z.B. im Bereich Photovoltaik, Wärme-/Kälteversorgung einschließlich formaler und informelle Ansätze/Konzepte zu identifizieren, um Fragen der klimaschonenden Versorgung zu untersuchen. Hierzu gehören z.B. auch quartiersbezogene Maßnahmen des Stadtumbaus, z.B. Energie- und Wärmeversorgungssysteme, Gebäudeausrichtung/-kompaktheit für maximale Wärmegewinne sowie Mobilität. Hintergrund sind Aktualisierungen des Bau- und Planungsrechts (2011 & 2013), des Energierechts (z.B. GEG 2020). Weitere umweltbezogene fachrechtliche Regelungen, z.B. WHG, sind auch zu betrachten. Das schließt das Anpassungserfordernis von Bauleitplänen an Ziele der Raumordnung mit ein. Ergebnis ist eine praxisorientierte Handreichung für die kommunale Ebene mit Fokus auf die Verknüpfung planerischer und v.a. energiefachlicher Belange sowie weiterer fachrechtlicher Regelungen. Wesentliche Ansatzpunkte der Verknüpfung zwischen bestehenden Bauplanungs- und energiefachlichen sowie weiteren fachrechtlichen Regelungen sind kompakt und anschaulich zu illustrieren.
Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik
Ecofys und Partner entwickelten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Nachrüststrategie für Stromerzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz. Konkret wurde untersucht, welche Anlagentypen (Wind-, Biomasse-, KWK- und Wasserkraftanlagen) nach welchen Verordnungen an das Stromnetz angeschlossen sind, und wie groß das Gefährdungspotential ist. Darauf aufbauend wurde abgeschätzt, wie hoch der Aufwand zur Anpassung der Anlagen an aktuelle Erfordernisse ist, um die Stabilität des Stromnetzes auch bei Störfällen zu gewährleisten. Als Ergebnis erarbeitete das Konsortium konkrete Handlungsempfehlungen für das Ministerium. Dabei wurden auch juristische Vorschläge für eine neue Verordnung entwickelt.
Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.
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