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Investitionsaufsicht ueber die Energiewirtschaft vor den oeffentlichen Aufgaben der Gegenwart

Die Studie beinhaltet die Untersuchung, inwieweit Para. 4 EnWiG aus Gruenden des Gemeinwohls die Energiewirtschaftsbehoerde befugt, energiewirtschaftliche Vorhaben zu untersagen. Dabei ist vor allem der unbestimmte Begriff 'Gemeinwohl', nicht nur unter dem Gesichtspunkt der sicheren und preisguenstigen Energieversorgung, sondern auch unter den neuen Gemeinwohlforderungen der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und solcher, die sich in Energiekonzepten konkretisieren, auszuleuchten. Ferner bedarf es der KLaerung, ob und inwieweit das Raumordnungs- und Bundesnaturschutzgesetz die Energieaufsichtsbehoerde zur Anwendung ihrer Abwaegungsgebote und damit zur Ausgestaltung des Gemeinwohlbegriffs verpflichten. Schliesslich ist zu untersuchen, ob der Landesgesetzgeber befugt ist, die Energieaufsicht fuer die Verwirklichung autonom bestimmter Ziele der Energiepolitik in Dienst zu nehmen.

H2annibal

Die Energiewende ist möglich - Für eine neue Energiepolitik der Kommunen

Eine oekologische Energiepolitik ist nur bei einer weitgehenden Autonomie der Kommunen moeglich. Das ist die Hauptthese der Folgestudie der 1980 erschienenen 'Energiewende' des Oeko-Instituts. Wurde damals nachgewiesen, dass sich bis ins Jahr 2030 etwa 50 Prozent der Energie (1980) einsparen laesst, so zeigt die neue Studie, wie dies zu erreichen ist: Strom- sowie Waermeproduktion muessen dezentralisiert werden. Die Aufsicht ueber die Energiewirtschaft, das Energierecht und die Tarifgestaltung beduerfen einer Aenderung.

Reallabor: Norddeutsches Reallabor, Teilvorhaben: 5.1 Neue Markt- und Geschäftsmodelle, Regulatorik, Stiftung Umweltenergierecht

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität, Teilvorhaben I0-2

Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999

Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EwärmeG) Baden-Württemberg

H2annibal, Erforschung von Betriebsverhalten und Alterung eines PEM-Elektrolyseurs in einer Anlage zur Produktion von Isophorondiamin (Partnervorhaben zu H2Giga)

ISGAN Working Group 7

The main objective of Annex 7 is to study institutional change related to the deployment of smart grids. Annex 7 is intended to initiate an international, coordinated, transdisciplinary research effort that supports technology-oriented smart grid activities. Annex 7 also aims to gather information and knowledge from the fields of innovation studies, political science, institutional economics, sociology, and energy law and make it tangible for policy makers and other stakeholders. Annex 7 specifically aims to support smart grid policy makers by focusing on the direction, effectiveness, and efficiency of the transformation to an energy system based on renewable energy. To complement other ISGAN annexes, it focuses on non-technical aspects and frameworks conducive to smart grid deployment by addressing societal needs, political governance, policy, regulatory aspects, and human behavior, taking into account the different institutional structures and governance traditions of ISGAN countries.

Notwendige Nachrüstung von dezentralen Erzeugungsanlagen - Entwicklung einer Nachrüststrategie für dezentrale Erzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz

Ecofys und Partner entwickelten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Nachrüststrategie für Stromerzeugungsanlagen zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz. Konkret wurde untersucht, welche Anlagentypen (Wind-, Biomasse-, KWK- und Wasserkraftanlagen) nach welchen Verordnungen an das Stromnetz angeschlossen sind, und wie groß das Gefährdungspotential ist. Darauf aufbauend wurde abgeschätzt, wie hoch der Aufwand zur Anpassung der Anlagen an aktuelle Erfordernisse ist, um die Stabilität des Stromnetzes auch bei Störfällen zu gewährleisten. Als Ergebnis erarbeitete das Konsortium konkrete Handlungsempfehlungen für das Ministerium. Dabei wurden auch juristische Vorschläge für eine neue Verordnung entwickelt.

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